Schülern. Doch er ahnt, dass der Lehrerberuf nicht sehr einfach werden wird und viele Schwierigkeiten und Konflikte auf ihn zukommen werden. Dies wird deutlich in Briefen, die er an seinen Freund Keynes schreibt: „Ich habe beschlossen, so lange Lehrer zu bleiben, wie ich das Gefühl habe, dass mir die Schwierigkeiten , in die ich auf diese Weise gerate, vielleicht gut tun.“ (L.Wittgenstein, 1925). Hier wird deutlich, dass Wittgenstein sich der Schwierigkeiten des Lehrerberufes schon bewusst war. Doch er ging nicht davon aus, dass er diese Schwierigkeiten nicht bewältigen könnte. In einem weiteren Brief noch im selben Jahr verfasst, wird deutlich, dass Wittgenstein ziemlich schnell merkt, dass das Lehren von Schülern nicht für ihn geschaffen ist: „Ich glaube kaum, dass ich noch ein Jahr Lehrer bleiben werde (…) Vielleicht geht es jetzt mit meiner Lehrerei zu Ende. Es ist zu schwer für mich.“ Und tatsächlich bricht Wittgenstein nach sechs Jahren Unterrichten seine Tätigkeit als Volkshochschullehrer ab. Auslöser dafür war, dass ein Schüler unter seinen Ohrfeigen zusammenbricht. Wittgenstein wurde bewusst, dass er nicht dem Idealbild eines Lehrers, was er sich in seiner Phantasie vorgestellt hatte, entsprach. Für ihn muss ein professioneller Lehrer ein Lehrer sein, der als „Erzähler und nicht als strafende Autorität Kultur weiter vermittelt“ agiert. (zitiert nach Sabina Larcher) Wittgenstein überfordert seine Schüler. Inhaltlich kommen sie nicht mehr mit und auch der Leistungsdruck ist zu hoch. Die Schüler haben Angst zu versagen, da ihnen ansonsten körperliche Bestrafung droht. Diese autoritäre, mittelalterliche Art Lehrstoff in Form von Bestrafung zu vermitteln spricht genau gegen die Prinzipien der Vorstellungen eines idealen Lehrers und somit dem guten Berufsethos. Nachdem Wittgenstein zu dieser Erkenntnis kam, brach er abrupt sein Lehrerdasein ab. Dass er nicht dem Bild eines idealen Lehrers entsprechen konnte, war eine zu hohe psychische Belastung für ihn. Sabina Larcher bezeichnet dieses Phänomen als „Kohärenzproblematik der moralischen Überzeugung“ (S.220).
Eine weitere Belastung des Lehrkörpers in Zusammenhang mit Moralvermittlung entsteht in so genannten „Dilemma-Situationen“. Hier wird deutlich, dass moralisches Denken oft schwer umzusetzen ist in moralisches Handeln. Die Ausführung des moralischen Denkens ist meistens situationsbedingt. Man kann nicht nach einem bestimmten, moralischen Schema handeln, sondern man muss die Situation abwägen, Vor- und Nachteile des moralischen Handelns in den einzelnen, spezifischen Situationen erkennen und bestmöglich handeln. Zum besseren Verständnis werde ich im Folgenden eine typische Dilemma-Situation näher erläutern und erklären:
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Ein Lehrer einer Grundschulklasse macht an einem sonnigen Freitag mit seinen Kindern einen Klassenausflug. Die Fahrt führt ins Grüne an einen See. Spontan entschließen sich die Kinder schwimmen zu gehen. Der Lehrer agiert als Aufsichtsperson und beobachtet seine Schüler. Am See befinden sich noch andere Kinder. Manche sind mit ihren Eltern da, manche mit Freunden und wieder andere machen ebenfalls einen Klassenausflug. Plötzlich bemerkt der Lehrer, wie 20 Meter weiter ein Kind um Hilfe schreit. Der Lehrer erkennt sofort die Situation: Ein Kind ist fast am Ertrinken und er ist der einzige, der es bemerkt. Er rennt am Ufer entlang bis er auf der selben Höhe des Kindes ist. Nun erkennt er, dass es kein Kind aus seiner Gruppe ist und er müsste auch erst ein gutes Stück schwimmen, ehe er beim Kind angelangt ist. Kurzerhand entschließt sich der Lehrer in den See zu springen und das Kind zu retten.
Befragt man angehende Lehrer, oder aber auch bereits ausgebildete Lehrer, wie sie sich in dieser Situation verhalten hätten, so würden viele antworten, dass sie es dem Lehrer aus der Geschichte gleich getan hätten und auch in den See gesprungen wären um das Kind zu retten. Moralisch ist diese Handlung auch vollkommen korrekt gewesen. Niemand würde sich ans Ufer stellen und zusehen, wie das Kind ertrinkt, ohne etwas dagegen zu unternehmen, es sei denn der vermeintliche Retter kann nicht schwimmen oder ist in einer anderen Hinsicht gehindert. In einer solchen Situation spricht in fast jedem Fall der Beschützerinstinkt aus dem Menschen, der vor allem wenn es um Kinder geht sehr ausgeprägt ist. Ein normaler Mensch kann es in der Regel nicht mit seinem Gewissen und seinem Moralverständnis vereinbaren ein Kind vor seinen Augen ertrinken zu lassen.
Dennoch ist das Verhalten des Lehrers falsch gewesen. Obwohl er nach seinem Instinkt gehandelt hat und die für ihn bestmögliche, moralische Lösung gefunden hat, wäre die Rettung nicht akzeptabel gewesen. Er hat dadurch seine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Schülern enorm verletzt. Denn während er das Kind gerettet hat, konnte er schlecht auf seine eigenen Kinder, welche er zu beaufsichtigen hatte, aufpassen. Angenommen genau im selben Moment, während der Lehrer versucht das Kind zu retten, passiert einem seiner Schüler etwas (beispielsweise ertrinkt er auch fast) und braucht dringend die Hilfe der zugehörigen Aufsichtsperson. Der Lehrer könnte nicht seinen Pflichten als Aufsichtsleiter nachkommen und sein Schüler würde ertrinken. Die Eltern dieses Kindes, dürften nun den Lehrer verklagen, weil er sich nicht um seine Schüler gekümmert hat, was in diesem schlimmen Beispiel zum Tod eines Schülers durch Ertrinken geführt hätte. Dass der Lehrer dafür aber ein anderes Kind gerettet hat zählt vor Gericht nicht. Es wird also klar, dass moralisch richtiges Handeln nicht gleich juristisch richtigem Handeln ist. Nun fragt sich der Lehrer natürlich:
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„Wie hätte ich denn sonst handeln sollen? Hätte ich das andere Kind nicht gerettet, hätte ich mir ein Leben lang Vorwürfe gemacht.“ Die perfekte Lösung in diesem Falle wäre gewesen, wenn der Lehrer, nachdem er die Situation erkannt hat, einen Unbeteiligten beauftragt, dass er das Kind retten soll. Hier hätte die Rettung zwar unter Umständen länger dauern können als wenn der Lehrer dies selbst übernommen hätte, aber dieses Risiko muss er eingehen, damit die Sicherheit seiner eigenen Schüler gewährleistet ist.
Der Lehrer in dem Beispiel hat also nach der Frage „was ist richtig für mich“ gehandelt. Dieses Handeln ist typisch für Situationen, die sehr komplex sind. Wo schnell gehandelt werden muss und man nicht lange überlegen kann, was moralisch oder juristisch am sinnvollsten wäre. Man handelt nach Instinkt und wie es für einen selbst am sinnvollsten ist. Diese Reduktion auf den eigenen, persönlichen Standpunkt liegt nahe, da es in den meisten Fällen die einfachste und schnellste Lösung erzielt. (Zum Verhältnis von Komplexität und Reduktion vgl. Rippl, Daniela/Ruhnau, Eva: Wissen im 21. Jahrhundert, Komplexität und Reduktion. München 2002.) Man muss aber beachten, dass man bei einer „richtig für mich“ -Lösung die eigene Identität in den Vordergrund stellt. Moralische Gründe beziehungsweise normative Vorgaben sind nicht von Relevanz, wenn die eigene Identität im Vordergrund steht. Perfekt wäre es, wenn es Lehrer geben würde, denen es gelingt, dass die persönlichen Beweggründe einer Handlung mit moralisch vorgegebenen Grundsätzen übereinstimmen. Da dies aber in den meisten Fällen fast unmöglich ist, stellt sich diesbezüglich immer die grundlegende Frage um die Belastung der Lehrer durch Moral.
Aus der gerade aufgeführten Erläuterung lassen sich zwei verschiedene moralische Ansätze herleiten. Auf der einen Seite hat der Mensch immer die von der Gesellschaft aufgelegten Normen, nach welchen bestmöglich gehandelt werden soll, im Hinterkopf. Und auf der anderen Seite sieht er auch seine eigene moralische Motivation, nach welcher er ebenfalls handeln könnte. Der Lehrer steht also im ständigen Konflikt, nach welcher Moral er handeln soll und welche Moral er seinen Schülern vermitteln soll. Handelt er aus eigener moralischer Motivation, so könnte er in Konflikt mit der Gesellschaft geraten, weil diese andere Werte vertritt. Handelt er ausschließlich nach den vorgegeben Maßstäben der Gesellschaft, so könnte er mit sich selbst ins Unreine kommen. Man muss also abwägen und am besten ein gesundes Mittelmaß finden. Idealerweise, wie schon vorher erläutert, stimmen eigene moralische Motivation und gesellschaftliche Norm überein. Egal für was der Lehrer sich entscheidet, er muss immer hinter seiner Entscheidung stehen und er muss die Moral, die er vermittelt begründen können. (vgl „Begründungslast“ Sabina Larcher, S. 216)
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Arbeit zitieren:
Sandra Thillmann, 2006, Die Problematik der Belastung des Lehrers , München, GRIN Verlag GmbH
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