Die Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen
Inhaltsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 3
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen 3
1 Die Arbeitnehmerhaftung als rechtliches und sozialpolitisches Problem 5
2 Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. 7
2.1 Die Modernisierung des Schuldrechts ab 01.01.2002 7
2.2 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse 9
3 Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten. 10
3.1 Haftung gegenüber fremden Dritten. 10
3.2 Haftung gegenüber anderen Beschäftigten. 12
4 Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 13
2
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabellennummer Tabellenbezeichnung Seite Tabelle 1 Hauptbereiche des Arbeitsrechts 5
Abbildung 1 Haftungs- und Freistellungsanspruch bei Schädigung eines Dritten 11
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
Abs. Absatz Art. Artikel BAG Bundesarbeitsgericht BGB Bürgerliches Gesetzbuch BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. beziehungsweise cic culpa in contrahendo d.h. das heißt ff. fortfolgende ggfs. gegebenenfalls i.d.R. in der Regel insb. insbesondere pVV positive Vertragsverletzung SGB Sozialgesetzbuch vgl. vergleiche
Themeneingrenzung und Vorgehensweise der Seminararbeit
Im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit von abhängig Beschäftigten kommt es immer wieder zur Fragestellung, in welchem Umfange die Arbeitnehmer für verschiedene Schadensereignisse haftbar sind. Dieser Frage soll in der vorliegenden Seminararbeit nachgegangen werden.
Die Arbeit beginnt zunächst mit dem Aufriss des Problems der Arbeitnehmerhaftung. Hier stellen sich neben den rechtlichen auch sozialpolitische Fragen, die für die Gesetzgebung und Rechtspflege bedeutsam sind und auch seit längerem in der juristischen Diskussion behandelt werden. Im zweiten Abschnitt der Arbeit wird die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber behandelt. Dabei wird auch explizit auf die jüngeren Neuerungen des Rechts der Leistungsstörung nach der Modernisierung des Schuldrechts ab dem Jahr 2002 eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung des durch Richterrecht gebildeten Konzepts der Haftungserleichterung für Arbeitnehmer. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich dann der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten, wenn haftungsrelevante Ereignisse in Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten entstehen. Die Arbeit endet im Abschnitt vier mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Umfang einer Seminararbeit ist dabei naturgemäß begrenzt und so muss sich notwendigerweise auch die inhaltliche Tiefe der Arbeit beschränken. Daher werden lediglich die grundlegenden Sachverhalte der Arbeitnehmerhaftung bei Leistungsstörungen des Arbeitsvertrags erarbeitet, ohne auf Spezialprobleme einzugehen. So werden beispielsweise sozialrechtliche Fragestellungen im Kontext der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung und der damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse nur am Rande be-handelt. Ebenso wird die Frage der Haftungsaufteilung bei gemeinschaftlicher Haftung mehrerer Personen nicht besprochen. Auch nicht explizit erörtert werden in der Arbeit der Sachverhalt der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht und die Folgen dieser Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers für die geschuldete Gegenleistung des Arbeitgebers, also insbesondere die Frage, wie es sich mit der Zahlung des Arbeitsentgelts im Fall der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht verhält.
Arbeit zitieren:
Markus Hubner, 2007, Die Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen, München, GRIN Verlag GmbH
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