Inhaltsverzeichnis
1 DIE GESCHICHTE DER TODESSTRAFE
1.1 Die Todesstrafe in vorantiker und antiker Zeit S.3
1.2 Überlieferungen zur Todesstrafe im Alten Testament S.3
1.3 Die Todesstrafe im Römischen Recht S.4
1.4 Die Hinrichtungspraxis im Mittelalter S.4
1.5 Erfindung der Guillotine und Rückgang der Todesstrafe
ab dem 19.Jh. S.5
2 INFRAGESTELLUNG DER TODESSTRAFE
IM ZEITALTER DER AUFKLÄRUNG S.5
3 THEOLOGISCHE POSITIONEN S.6
4 DIE AKTUELLE RECHTSLAGE S.7
5 DER FALL „WILLIAMS“-
EIN ARGUMENT GEGEN DIE TODESSTRAFE? S.8
LITERATURVERZEICHNIS S.9
ANHANG
Anhang 1: Statistiken von amnesty-international S.10
Anhang 2: Auszüge aus Zeitungsartikeln zum Fall „Williams“ S.12
2
1 Die Geschichte der Todesstrafe
1.1 Die Todesstrafe in vorantiker und antiker Zeit 1
Todesstrafe und Hinrichtungen sind seit vorantiker Zeit bis heute in den verschiedensten Kulturen verbreitet. Früheste Formen der Praktizierung sind beispielsweise aus dem alten Orient und dem antiken Mittelmeerraum überliefert. Es kann also gesagt werden, dass es sich hierbei um ein Phänomen der Menschheitsgeschichte handelt. Als archaische Urformen der Hinrichtung gelten u.a. die Fesselung an einen Baum, die Kreuzigung oder Pfählung, sowie das Ertränken durch Aussetzen auf dem Meer. Ihnen allen gemein ist die Tatsache, dass sie nicht direkt den Tod herbeiführen, sondern dieser erst verzögert eintritt. Der damalige Mensch wollte auf diese Weise verhindern, in den göttlichen Bereich von Leben und Tod einzudringen und überantwortete daher den Delinquenten an die Natur, die als eine göttliche Macht empfunden wurde. Im Gegensatz dazu stehen Formen der Hinrichtung wie die Enthauptung oder der Tod durch Hängen, denn diese führen auf direktem Wege zum Tode. Die Enthauptung ist eine sehr blutige Angelegenheit und erzielt in der Regel eine eindrucksvolle und abschreckende Wirkung auf das Publikum. Die durch das Richtschwert herbeigeführte Tötung gilt als eine starke Demonstration obrigkeitlicher Vollzugsgewalt. Weit verbreitet in Vorantike und Antike ist auch die Einordnung der Enthauptung in den sakral-religiösen Bereich. Die Tötung wird als Schlachten eines Opfers zur Heiligung des von Gott gesetzten Rechtes verstanden.
Als „schimpflichste aller Hinrichtungsarten“ 2 gilt seit der Antike der Tod am Galgen. Vor allem der langsam eintretende Tod und die vollkommene Preisgabe an die Öffentlichkeit stellen die absolute Entwürdigung des Gehängten dar. Bei nahezu jeder größeren Stadt befindet seit der Antike ein Galgenberg als „Mahnmal der Gerechtigkeit“ 3 . Als Hinrichtungsstätte Jesu ist der Berg Golgatha 4 bekannt geworden.
1.2 Überlieferungen zur Todesstrafe im Alten Testament
Aus dem Alten Testament ist die Praktizierung von Hinrichtungen, besonders durch die Form der Steinigung, bekannt. 5 Beim damaligen Volk Israel besteht
1 Vgl. Barring [1967], S.15-143.
2 Barring [1967], S.88.
3 Ebd., S.92.
4 Vgl. Mk 15,22 par.
5 Vgl. Barring [1967], S.21.
3
noch keine Trennung zwischen Religion und Rechtssprechung. Das gesamte menschliche Zusammenleben steht unter dem Primat der rechten Kultausübung, somit üben Priester das Richteramt aus. 6 Nach israelitischer Auffassung hat ein Übeltäter durch seine Tat nicht nur sich selbst, sondern auch die Gemeinschaft verunreinigt. Es besteht die Gefahr, unter die Missgunst Gottes zu fallen, wenn die Tat nicht gesühnt wird.
Das „ius talionis“ stellt eines der bedeutendsten Rechtsprinzipien des Alten Testaments dar. Es besagt, dass Gleiches mit Gleichem vergolten werden muss und somit auch ein Mord mit dem Tod des Schuldigen gesühnt werden muss. 7 Im historischen Kontext der damaligen Zeit betrachtet ist das Talionsprinzip keinesfalls als ein Aufruf zur Rache, sondern als Mittel zur Eindämmung ausufernder Racheakte zu verstehen.
1.3 Die Todesstrafe im Römischen Recht 8
Die Todesstrafe ist ein fest verankerter Bestandteil der römischen Rechtssprechung und wird hier erstmals losgelöst von kultisch-sakralen Kontexten verstanden. Die Kreuzigung Jesu erfolgt nach geltendem römischen Recht. Als Auswüchse der römischen Hinrichtungspraxis ist auf die Kreuzigung der Spartakus-Anhänger (71 v.Chr.) und die Christenverfolgungen (64-311 n.Chr.) hinzuweisen.
1.4 Die Hinrichtungspraxis im Mittelalter 9
Die Todesstrafe ist in der mittelalterlichen Justiz ein weit verbreitetes Rechtsmittel. Entsprechend einem Strafenkatalog richtet sich die Hinrichtungsart nach der Schwere der Tat. So wird beispielsweise Diebstahl, Raub und Brandstiftung mit Hängen geahndet, Enthauptung steht auf Vergehen wie Totschlag oder Landfriedensbruch und bei Kapitalverbrechen wie Verrat oder Raubmord droht sogar die Enthauptung oder Vierteilung. Zur Befriedigung der Schaulust, aber auch zur Abschreckung, werden Hinrichtungen als öffentliche Spektakel zelebriert. Ihre Ausführung obliegt zwar der weltlichen Macht, die Kirche fungiert allerdings oftmals als guter Zuarbeiter, so vor allem in den Hochzeiten der Inquisition und Hexenverfolgungen.
6 Vgl. Barring [1967], S.93f.
7 Vgl. StL, Sp.483.
8 Vgl. Barring [1967], S.15-21.
9 Ebd., S.125-143.
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Arbeit zitieren:
Ricarda Paas, 2006, Historische, theologische und aktuell-gesellschaftliche Aspekte der Todesstrafe, München, GRIN Verlag GmbH
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