Gliederung
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1. Einleitung
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2. Quellenlage und Forschungsstand zum Kloster Casauria
3. Die Bedeutung des Klosters Casauria für Ludwig II.
3. 1. Das Kloster Casauria im Vergleich mit San Sisto und San Salvatore
3.1.1. Quellenanalyse für Casauria 8
3.1.2. Quellenanalyse für San Sisto in Piacenza 10
3.1.3. Quellenanalyse für San Salvatore in Brescia 11
3.1.4. Gegenüberstellung der Ergebnisse 13
3.2. Zeitlicher Hintergrund der Gründung Casaurias 14
3.3. Mögliche Funktionen der Stiftung Casauria 16
4. Darstellungen Ludwigs II. in Quellen des 9. und des 12. Jahrhunderts
4.1. Vorstellung der Quellen 18
4.2. Die Chronik Casaurias im Vergleich mit Quellen des 9.Jahrhunderts
4.2.1. Ludwigs II. Kampf gegen die Sarazenen 21
4.2.2. Ludwigs II. Konflikt mit Benevent und seine Gefangennahme 24
4.2.3. Der Tod Ludwigs II. 27
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5. Zusammenfassung
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I. Abkürzungsverzeichnis
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II. Literatur- und Quellenverzeichnis
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III. Anhang: Karte mit Besitzungen der Klöster
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1. Einleitung
Um zum Thema dieser Hausarbeit „Ludwig II. in seiner Beziehung zum Kloster Casauria“ hinzuführen, scheint es sinnvoll, zunächst kurz auf die Bedeutung von königlichen Klostergründungen zur Zeit der Karolinger einzugehen. Bereits seit der Spätantike spielten Schenkungen an geistliche Gemeinschaften im Christentum eine Rolle. Eine besondere Form davon war die Stiftung und Ausstattung von Kirchen/Klöstern durch weltliche Herrscher, die insbesondere der Sorge für das Seelenheil und dem Andenken des Stifters dienen sollte. 1 Von Seiten der karolingischen Herrscher galt die Pflege der christlichen Religion und des divinus cultus als wichtige Aufgabe, die auch den Bau von Kirchen und Klöstern 2 nach dem Vorbild biblischer Herrscher beinhaltete. Die Gegenleistung der gestifteten oder protegierten Kirchen/Klöster waren Gebete für den Herrscher, das Reich und das königliche Heer. Die Motive für Stiftungen sind jedoch nicht als rein spirituelle zu sehen. Zielinski weist darauf hin, dass in der karolingischen Zeit gerade königliche Kirchen- oder Klostergründungen dazu dienten, die auf Gott gegründete Herrschaft zu repräsentieren und zu legitimieren, wobei der feierliche Herrschaftsakt der Dotation oder Weihe eine wichtige Rolle spielte. 3 Hinzu kommen zahlreiche pragmatische Gründe, die einen Herrscher zur Stiftung eines Klosters bewogen haben mögen 4 . Zum einen stellten die Klöster einen Wirtschaftsfaktor dar, etwa indem sie die Pfalzen versorgten, als Unterkunft dienten, das königliche Gefolge auf seinen Durchzügen mit Naturalien belieferten oder regelmäßig Abgaben entrichteten. Hinzu kamen die Bereitstellung und Versorgung von Truppen für Kriegsdienste 5 , sowie die politischen Aufgaben als Königsboten oder Gesandte, die von Klosterangehörigen versehen wurden. 6
1 Auf Rahmenbedingungen und Motive für geistliche Stiftungen der Karolinger geht Zielinski ein. Zielinski, Herbert: Die Kloster- und Kirchengründungen der Karolinger. In: Beiträge zur Geschichte und Struktur der mittelalterlichen Germania Sacra. Hrsg. v. Irene Crusius. Göttingen 1989. S. 95-134. (Im Folgenden zitiert als: Zielinski: Klostergründungen). Hier: S.95-99.
2 Zu den kirchenrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf geistliche Gründungen vgl. Zielinski: Klostergründungen. S.103f. Zu typischen Merkmalen von Königsstiftungen vgl. ebd. S.108.
3 Er vermutet, dass es sich bei königlichen Kirchenstiftungen um ein „Phänomen monarchischer Repräsentation sui generis“ handelt. Vgl. Zielinski: Klostergründungen. S.99-101. Mit dieser Repräsentationsfunktion hängt es wahrscheinlich auch zusammen, wenn in den Privilegien ausdrücklich auf den jeweiligen Herrscher als Gründer des Klosters hingewiesen wird. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass in den Urkunden Ludwigs II. für Casauria der Gründungsbericht immer wieder auftaucht. Vgl. zu diesem Phänomen die Ausführungen Konrad Wanners über die Urkunden Casaurias in: Monumenta Germaniae Historica. Diplomata Karolorum. Bd.4. Die Urkunden Ludwigs II. Berarb. v. Konrad Wanner. München 1994. (Im Folgenden zitiert als: Urkunden Ludwigs II.). S.49 ff.
4 Karl Voigt erläutert Aspekte des praktischen Nutzens der Klöster für den König. Voigt, Karl: Die karolingische Klosterpolitik und der Niedergang des westfränkischen Königtums. Laienäbte und Klosterinhaber (= Kirchenrechtliche Abhandlungen 90/91). Stuttgart 1917. (Im Folgenden zitiert als: Voigt: Klosterpolitik). S.26ff.
5 Die Klosterkontingente bestanden offenbar aus Klostervasallen u. Hintersassen, anfangs wurden sie z.T. vom Abt selbst geführt. Im Rahmen der Klosterreformen Karls des Großen wurde die Teilnahme von Geistlichen an Kriegszügen (zumindest formal) eingeschränkt. Vgl. Voigt: Klosterpolitik. S.55ff.
6 Vgl. Voigt: Klosterpolitik. S.32.
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Eine letzte wichtige Rolle spielte die Versorgung von Mitgliedern der Herrscherfamilie, die sowohl als Leiter/Innen als auch als Inhaber/Innen von Klöstern auftraten bzw. selbst Klöster stifteten. 7 Für die Herrschaftspraxis der Karolinger waren diese ein bedeutendes Element. Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit einer Klostergründung im Italien des 9.Jahrhunderts - dem Kloster Casauria an der Pescara, das aller Wahrscheinlichkeit nach in den 870er Jahren von Kaiser Ludwig II. gegründet wurde. Den Hintergrund für die Klostergründung bildet also die spezielle Mächtekonstellation in Italien zwischen Karolingern, Langobarden und Muslimen, dem byzantinischen Reich und dem weströmischen Kirchenstaat. Weiterhin ist die besondere Beziehung von Ludwig II. zu Italien zu berücksichtigen, der als erster karolingischer Herrscher auch dort residierte. 8 Zunächst wird in Kapitel 2 ein Überblick über die Quellenlage und den Forschungsstand gegeben, die dieser Hausarbeit zu Grunde liegen. Im Kapitel 3 wird anschließend versucht, die Bedeutung Casaurias für Ludwig II. einzuschätzen. Da sich diese weder aus der Literatur noch aus der Hauptquelle 9 ohne weiteres erschließen lässt, scheint es sinnvoll, verschiedene Herangehensweisen zu kombinieren. Zum einen wird an Hand der Diplome Ludwigs 10 und weiterer auf Casauria bezogener Dokumente 11 versucht, die Bedeutung des Klosters zu rekonstruieren. Zum Vergleich werden mit diesem Verfahren auch zwei andere Klöster in Italien betrachtet, die zur Regierungszeit Ludwigs II. eine Rolle spielten. Das erste ist die Stiftung seiner Gemahlin Angilberga, San Sisto in Piacenza; das zweite, San Salvatore in Brescia, ebenfalls ein Frauenkloster, stammt bereits aus dem 8.Jahrhundert. Als weiterer Zugang zur Fragestellung soll die Betrachtung der Klostergründung vor ihrem zeitlichen
7 Die mit Klöstern und Stiften ausgestatteten Familienmitglieder konnten sowohl geistlichen als auch weltlichen Standes sein. Vgl. Voigt: Klosterpolitik. S.38f. An der Klosterpolitik zur Regierungszeit Ludwigs II. lässt sich das Phänomen der Familienversorgung gut verdeutlichen. Vgl. dazu Kap.3.
8 Über die Verhältnisse in Italien zur Zeit der karolingische Herrschaft gibt das Werk von Hartmann einen guten Überblick. Hartmann, Ludo Moritz: Geschichte Italiens im Mittelalter. Bd.3.1. Italien und die fränkische Herrschaft. Hildesheim 1969. (Im Folgenden zitiert als: Hartmann: Italien). Speziell zu Ludwig II. vgl auch Zielinsiki, Herbert: Ludwig II. In: NDB. Bd.15, München 1987. S-323-327. (Im Folgenden zitiert als: Zielinski: Ludwig II.) oder Ludwig II. In: ADB, Elektronische Version. Hrsg. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Bayerischen Staatsbibliothek. Januar 2003. S. 406-416.
9 Chronicon Casauriense. In: Muratori, Ludovico Antonio (Hrsg.): Rerum Italicarum Scriptores. Tomi II. Pars altera (2;2). Mailand 1726. Sp.775-1018. (Im Folgenden zitiert als: Muratori: CC). Nähere Ausführungen zur Chronik Casaurias in Kapitel 2.
10 DD. Lu.II. 58.59.63.64.68.88.86. In: Urkunden Ludwigs II.
11 Über die Quellen, bei denen es sich nicht um Herrscherurkunden handelt, verschaffen die Regesta Imperii einen guten Überblick. Böhmer, Johann Friedrich (Hrsg.): Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreiches unter den Karolingern 751-918 (926). Bd.1. Neu bearb. v. Engelbert Mühlbacher. Vollendet v. Johann Lechner. Insbruck 1908. (Im Folgenden zitiert als: Regesta Imperii I.1.)
Böhmer, Johann Friedrich (Hrsg.): Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreiches unter den Karolingern 751-918 (926). Bd.3. Die Regesten des Regnum Italiae und der burgundischen Regna. Teil 1: Die Karolinger im Regnum Italiae 840-887 (888). Bearb. v. Herbert Zielinski. Köln 1991. (Im Folgenden zitiert als: Regesta Imperii I.3.) Bei den dort aufgeführten, für Casauria relevanten Quellen handelt es sich um Chronikeinträge, Chartae, Placita und Investituraufzeichnungen, die überwiegend aus der Chronik des Klosters stammen.
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Hintergrund dienen. Dort wird auf konkrete Ereignisse während Ludwigs Regierungszeit eingegangen, die mit der Gründung in Zusammenhang stehen könnten. Kapitel 4 beschäftigt sich mit dem Bild Ludwigs II., das in der Hauptquelle, dem Chronicon Casauriense 12 aus dem 12. Jahrhundert, entworfen wird. Dafür wurde ebenfalls ein vergleichender Ansatz gewählt und zeitgenössische Quellen aus dem 9. Jahrhundert herangezogen. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wurden dafür drei Autoren ausgewählt, die sich alle ausführlicher mit Ludwig II. und seiner Regierungszeit befassen, aber vor recht unterschiedlichen Hintergründen schreiben: Andreas v. Bergamo 13 , Erchempert 14 und Regino v. Prüm 15 . Da Ludwig II. wie im Folgenden erläutert wird, offenbar eine spezielle Beziehung zum Kloster Casauria hatte, stellt sich die Frage, ob sich diese auch in der Klosterchronik niederschlägt. Zu vermuten wäre, dass von Ludwig als Stifter Casaurias ein positives Bild entworfen wird. Auch der zeitliche Abstand zu seiner Regierungszeit und die zwischenzeitlich veränderten Machtverhältnisse in Italien lassen Wandlungen im Herrscherbild vermuten. 16 Um das zu überprüfen, wird untersucht, wie die vier Quellen bestimmte Ereignisse aus Ludwigs II. späteren Regierungsjahren und seinen Tod darstellen. Am Schluss werden die wichtigsten Ergebnisse der Kapitel 3 und 4 zusammengefasst und versucht, eine Brücke zwischen den verschiedenen Erkenntnissen zu schlagen.
2. Quellenlage und Forschungsstand zum Kloster Casauria
Mit der Benediktinerabtei Casauria, die von den 870er Jahren bis ins 15. Jahrhundert hinein bestand 17 , haben sich nur wenige Autoren ausführlich beschäftigt. Von der Literatur, die für diese Arbeit erschlossen werden konnte, gehen nur Wanner und Zielinski direkt auf Casauria ein, wobei Zielinski auch auf Schriften von Cesare Manaresi und Alessandro Pratesi
12 Die erhaltenen Teile der Chronik befinden sich in der Nationalbibliothek Paris. Für diese Arbeit wurde die gedruckte Ausgabe von Muratori verwendet, in der früher edierte Teile des Chronicon von Franziskus Duchesne, Ferdinand Ughelli und Lucas D’Archery miteinbezogen und ergänzt wurden. Muratori: CC.
13 Andrea Bergamotis historia. Hrsg. v. Georg Waitz. In: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Langobardicarum et Italicarum. Saec.VI-IX. 1878. S.220ff. (Im Folgenden zitiert als: Andreas v. Bergamo: Historia).
14 Erchemperti historia Langobardorum Beneventanorum. Hrsg. v. Georg Waitz. In: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Langobardicarum et Italicarum. Saec.VI-IX. 1878. S.231ff. (Im Folgenden zitiert als: Erchempert: Historia).
15 . Reginonis Abbatis Prumiensis Chronicon. Hrsg. v. Friedrich Kurze. In: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum ex Monumentis Germaniae Historicis recusi. 1890. (Im Folgenden zitiert als: Regino: Chronik).
16 Angedeutet wird eine Verklärung Ludwigs und seiner Regierungszeit bereits von Zielinski und Hees. Vgl. Zielinski: Gründungsurkunden. S. 79ff. ; Hees, Herbert: Studien zur Geschichte Kaiser Ludwigs II. Inaug.-Diss. Regensburg 1973. (Im Folgenden zitiert als: Hees: Studien).
17 Laut Pratesi erlebte die Abtei seit dem Ende des 12.Jhs einen Niedergang und wurde im 15.Jh. zu einer Kommende umgewandelt. Vgl. Pratesi, Allessandro: Casauria. In: Lexikon des Mittelalters. München 1980-1998. (Im Folgenden zitiert als: LexMA). Sp.1545.
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zurückgreift, die sich früher (allerdings auf Italienisch) mit den überlieferten Dokumenten befasst haben. 18 Offenbar ist es nicht ganz einfach, über Casauria gesicherte und eindeutig belegbare Aussagen zu treffen. Wanner schließt nicht einmal die Möglichkeit aus, dass das Kloster zu Unrecht als Stiftung Ludwigs II. gilt. Diese Unklarheit ist sicher vor allem auf die schwierige Überlieferungslage zurückzuführen. Das Klosterarchiv wurde bis auf wenige Reste zerstört und die Originalurkunden sind verloren. 19 Das bedeutet, dass die einzige Überlieferung auf das bereits erwähnte, später verfasste Chronik-Chartular oder Chronicon Casauriense (im Folgenden auch CC) zurückgeht. Da sich zeitgenössische Schriftsteller des 9.Jhs. nicht näher mit dem Kloster befassen, gibt ausschließlich dieses nachträglich entstandene Werk Auskunft über Casauria und seine Beziehung zu Ludwig II. Allerdings ist das besagte Chronik-Chartular, durch das wiederum die Urkunden-Abschriften überliefert sind 20 , nicht vollständig und in seinem ursprünglichen Zusammenhang erhalten, sondern liegt in von Muratori zusammengestellten und ergänzten Teil-Editionen vor, besteht also quasi aus Bruchstücken. 21 Um heute etwas über Casauria herauszufinden, wird man sich trotzdem zwangsläufig auf diese Überlieferungen stützen, die auch den meisten Dokumenten über Casauria in den Regesta Imperii und der MGH zu Grunde liegen. Einige Erkenntnisse und Forschungsprobleme, die bei der Beschäftigung mit dem Kloster immer wieder begegnen, lassen sich bereits an Hand der verschiedenen Benennungen des Klosters veranschaulichen. 22 Die Bezeichnung „Monasterium Sanctae Trinitatis“ stammt sehr wahrscheinlich bereits aus der Gründungszeit des Klosters, also aus den Jahren nach 871, und verweist auf den Wunsch des Stifters, das Kloster der Heiligen Dreifaltigkeit zu weihen, wie
18 Vgl. Urkunden Ludwigs II. Einleitung. S.47-65. Zielinski, Herbert: Zu den Gründungsurkunden Kaiser Ludwigs II. für das Kloster Casauria. In: Schriften der MGH, Bd.33. Fälschungen im Mittelalter, Teil IV. Diplomatische Fälschungen (II). Hannover 1988. S.67-96. (Im Folgenden zitiert als: Zielinski: Gründungsurkunden).
19 Wann es zu den Verlusten kam, ist unklar. Wanner erwähnt Hinweise darauf, dass das Archiv schon im 10.Jh. Lücken hatte und bringt damit auch die Manipulationen an fast allen Urkunden, insbesondere die pauschalen Besitzschenkungen Ludwigs in einigen Diplomen, in Zusammenhang. Vgl. Urkunden Ludwigs II. Einleitung. S.58f. Da das Kloster Anfang des 10.Jhs. bei einem Sarazeneneinfall zerstört wurde, scheint ein früher Verlust von Urkunden nicht unwahrscheinlich. An anderer Stelle finden sich Hinweise, dass die Überarbeitung der Urkunden nach und nach stattfand und dass zumindest drei der heute überlieferten Diplome schon vor 950 entstanden sind. Vgl. ebd. S.49.
20 Lediglich eine der Urkunden, das D.88 findet sich noch in einer zweiten Version im Archiv des Klosters Molinellum bei Mantua, welches ebenfalls eine Gründung Ludwigs II. sein soll und in der Doppelurkunde die gleichen Rechte zugesprochen erhielt wie Casauria. Die beiden Fassungen des sehr umstrittenen D.88 werden nebeneinander dargestellt in: Urkunden Ludwigs II. S.238-142. und in: Zielinski: Gründungsurkunden. S.92ff. Ausführlich diskutiert wird die Doppelbeurkundung ebd. S.75ff.
21 Zur komplizierten Überlieferungsgeschichte des Chronicon Casauriense vgl. Muratori: CC. Sp.769/770 (Praefatio Muratorii) u. Sp.771-773 (Praefatio Dacherii).
22 Dass ein Kloster mehrere Namen hatte, war im mittelalterlichen Italien offenbar nicht einmalig. Z.B. für Molinellum, S.Sisto und S.Salvatore existierten ebenfalls mehrere Bezeichnungen.
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es wohl auch geschah. 23 In der Chronik taucht, anders als in den Urkunden, die Bezeichnung „Monasterium Piscariense“ auf, die auf die Lage des Klosters am/im Fluss Pescara hinweist. Bei „Casauria“ handelte es sich ebenfalls um eine Ortsangabe, nämlich um die des Landstücks, auf dem das Kloster entstand; laut den Urkunden wurde es „in insula, cui nomen est Casa aurea“ bzw. „que Casa aurea vocitatur“ 24 errichtet, wobei der Bezeichnung „insula“ besondere Bedeutung zukommt. Zielinski vermutet, dass es sich bei dieser angeblichen Insellage um eine spätere Hinzufügung handelt. 25 Das gleiche lässt sich über das Patrozinium des Heiligen Clemens sagen, auf das der Name „San Clemente a/di Casauria“ anspielt. Dieser Namenszusatz wird vermutlich erst mit dem Aufkommen der Clemens-Tradition im 10 Jh. verwendet, der zufolge Ludwig II. dem Kloster 872 eine Reliquie des Heiligen Clemens gestiftet haben soll. 26 Darüber, dass die Stellen in den Urkunden, die auf die Clemens-Tradition verweisen, interpoliert sind, ist sich die Forschung einig. 27 Das verweist auf eine weitere Schwierigkeit: Nur eine der sieben in der Monumenta Germaniae Historica (MGH) edierten Urkunden Ludwigs II. für Casauria, D.59., wurde nicht nachträglich manipuliert. Die anderen sind verunechtet, bei D.86 handelt es sich um eine Fälschung. Die manipulierten Stellen betreffen das Clemenspatrozinium, die Klostergründung, die Gewährung von Schutz und Immunität, die freie Abtwahl sowie bestimmte Güterschenkungen Ludwigs. 28 Vereinfacht dargestellt haben die Interpolationen wohl zwei Hauptzwecke verfolgt: Entweder die Urkunden wurden im Sinne der Klostertradition verändert oder sie wurden manipuliert, um die Machtstellung des Klosters, etwa in Form seiner Besitzrechte oder seiner Unabhängigkeit, zu verteidigen. Zielinski verweist besonders im Hinblick auf D.88 darauf, dass ein Motiv für Veränderungen auch darin gelegen haben kann, dass ein Idealbild von Ludwigs Regierungszeit geschaffen werden sollte. 29 Dazu aber an anderer Stelle.
23 Die „sancte et individue trinitatis“ taucht in allen Diplomen für Casauria auf, auch im D. Lu.II. 59, welches Wanner für die einzige Casauria-Urkunde hält, die nicht manipuliert wurde. Ebenso wird die Heilige Dreifaltigkeit in der Chronik erwähnt. Z.B. bei Muratori: CC. Sp.778A.
24 Vgl. DD. Lu II. 59.64.68. und Muratori: CC. Sp.770.
25 Auf Grund der heutigen geographischen Gegebenheiten vermutet er, dass das Kloster tatsächlich auf einem Stück Land in einer Biegung des Flusses erbaut wurde. Zielinski: Gründungsurkunden. S.82f. Damit würde auch Hartmanns Behauptung von der angeblich strategisch wichtigen Lage relativiert werden. Vgl. Hartmann: Italien S.266.
26 Die Erwählung von Clemens zum Schutzpatron, die Schenkung seiner Gebeine durch Papst Hadrian II. und die Translation werden im CC ausführlich beschrieben und ausgeschmückt. Vgl. Muratori: CC. Sp.779-782.
27 Wanner vertritt die Auffassung, dass die Clemensverehrung im 10.Jh. begonnen habe und im 12. nochmals gesteigert worden sei. Vgl. Urkunden Ludwigs II. Einleitung. S.47ff. Zielinski dagegen hält es für möglich, dass die Clemens-Tradition bereits im 9.Jh. ihre Grundlage hat. Vgl. Zielinski: Gründungsurkunden. S.85f.
28 An dieser Stelle kann auf die Probleme im einzelnen nicht eingegangen werden. Es sei nochmals auf Wanners Einleitung verwiesen, die sich mit all diesen Punkten auseinandersetzt. Vgl. Urkunden Ludwigs II. Einleitung. S.47-65.
29 Vgl. Zielinski: Gründungsurkunden. S.80f.
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Anne Krenzer, 2005, Ludwig II. in seinem Verhältnis zum Kloster Casauria, München, GRIN Verlag GmbH
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