Inhaltsübersicht:
1. Journalistische Textsorten und ihre Unterscheidungsmöglichkeiten 03
1.1 Informationsbetonte, tatsachenbezogene Textsorte: Der Bericht 03
1.2 Meinungsbetonte-persuasive Textsorte: Der Kommentar 04
1.2.1 Aufbau des Kommentars 05
1.2.2 Arten von Kommentaren 07
2. Literaturliste 08
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1. Journalistische Textsorten und ihre Unterscheidungsmöglichkeiten
Im Rahmen der journalistischen Tätigkeit lassen sich im Wesentlichen drei Textsorten mit entsprechend unterschiedlichen Stilformen unterscheiden:
1. Primär informationsbetonte, tatsachenbezogene Textorten; zu denen vornehmlich Nachrichten (in der Ausprägung von „hard“ bzw. „soft news“), Meldungen, Reportagen, Interviews, Dokumentationen, das Feature und der Bericht zählen.
2. Meinungsbetont-persuasive Textsorten, zu denen Leitartikel, Kommentare, Glossen, Kolumnen, Porträts und Karikaturen zählen.
3. Phantasiebetonte Textsorten wie die gelegentlich in Zeitungen abgedruckten Zeitungsromane oder die in der Zeitung abgedruckten Kurzgeschichten.
1.1 Informationsbetonte, tatsachenbezogene Textsorte: Der Bericht
Die einzige Aufgabe eines Berichtes ist es, einen bestimmten Tatbestand oder ein bestimmtes Ereignis möglichst genau und wahrheitsgetreu festzuhalten. Der Schreibende muss dabei die Aufgabe erfüllen, möglichst knapp und sachlich über ein eng begrenztes Geschehen zu berichten und darf dabei keinesfalls einen möglichen starken Eindruck auf den Leser anstreben. Es geht dabei also um eine objektive und keinesfalls um eine subjektive Berichterstattung. Dabei muss sich der Verfasser vor Augen halten, in seinem Text nur das Wesentliche zu beantworten, wobei ihm in diesem Zusammenhang die bekannten ´W- Fragen´ hilfreichsind:
• Wann geschah etwas?
• Wo trug ein Ereignis sich zu?
• Wer war daran beteiligt?
• Wie hat es sich zugetragen?
• Warum ist dies oder jenes geschehen?
Ist ein persönlicher Hinweis des Verfassers im Bericht unumgänglich, so muss dieser klar vom übrigen Text abgegrenzt werden. Der Textschluss enthält somit meist eine pointiert formulierte Wiederaufnahme des Leitgedankens, einen Hinweis auf die Bedeutung des Berichteten mit einer daran anschließenden knappen Zusammenfassung oder einer Prognose für die zukünftige Entwicklung.
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Betrachtet man den Aufbau des Berichtes, so fällt auf, dass der Bericht über keinen eigentlichen ´Höhepunkt´ verfügt; er will nicht fesseln, sondern lediglich nüchtern unterrichten. Das Gliederungsprinzip eines Berichtes kommt somit der Strukturierung ´weicher Nachrichten´ entgegen, indem die einzelnen Sachverhalte in einer chronologischen Reihenfolge dargestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Berichte häufig von Zitaten oder eingeführten Hintergrundinformationen unterbrochen sein können, um entsprechende Sachverhalte genauer und ausführlicher darstellen zu können. Die Auswahl der besonders hervorzuhebenden Einzelheiten richtet sich dabei nach dem Zweck, den der Schreiber mit dem Bericht verfolgt. Dieser Zweck ist wiederum durch die Art des Geschehens und den Leserkreis definiert, z.B. Angaben bei Behörden und Versicherungen, Unfallberichte, um die Schuldfrage zu klären, Zeugenaussagen vor Gericht, Darstellungen über etwaige Ereignisse in der Industrie, im technischen, wirtschaftlichen oder politischen Bereich, wie sie beispielsweise im Zeitungsbericht zum Ausdruck kommen. Da der Leser wie bereits erläutert über eine bestimmte Angelegenheit sachlich und umfassend informiert werden soll, muss der Berichtende zunächst genau beobachten oder sich ausführlich damit beschäftigen, was tatsächlich geschehen ist oder gerade geschieht, um den Leser streng sachlich, vollständig und klar unterrichten zu können. Dadurch wird der Bericht zu einer brauchbaren und zuverlässigen Unterlage, die dem Empfänger - also dem Leser - ein möglichst genaues Bild von der Begebenheit oder dem Sachverhalt vermittelt. Je nach dem besonderen Zweck lassen sich sechs Berichtsarten, die teilweise sehr unterschiedlich zu gliedern und inhaltlich zu gestalten sind, unterscheiden: Zeitungsbericht, Polizeibericht, Rundfunk-/Fernsehbericht, Protokoll, Lebenslauf, Erlebnis-/Arbeitsbericht.
1.2 Meinungsbetonte-persuasive Textsorte: Der Kommentar
Eine wichtige Funktion journalistischer Kommentare besteht nach Koszyk/Pruys darin, eine „unabhängige Interpretation, Erklärung und Erläuterung von Tagesereignissen, Zeitströmungen und politischen Entwicklungen“ 1 zu geben. Primäre Intention des Kommentars ist es also, etwas über Nachrichten oder Berichte auszusagen. Der Kommentar stellt also gewissermaßen einen Interpretationsversuch dar, es handelt sich gemäß Ziesenis um eine „gedeutete Information“ 2 , beispielsweise durch den Journalisten einer Tageszeitung.
Arbeit zitieren:
Björn Fehrenbacher, 2004, Der Kommentar, München, GRIN Verlag GmbH
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