Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 8
2. Was ist der Staat? Staatstheorie 9
2.1 Antike Staatstheorien 11
2.1.1 Platon 12
2.1.1.1 Erkenntnislehre 12
2.1.1.2 Staatsphilosophie 13
2.1.2. Aristoteles 14
2.1.3. Der römische Staat 16
2.1.3.1 Die Stoa 16
2.1.3.2 Cicero 17
2.2 Theologische Staatstheorien 17
2.2.1 Die Bibel 18
2.2.1.1 Altes (Erstes) Testament 18
2.2.1.2 Neues (Zweites) Testament 19
2.2.2 Der Staat nach der Soziallehre der Katholischen Kirche 20
2.2.2.1 Augustinus 21
2.2.2.2 Thomas von Aquin 23
2.2.2.3 Zusammenfassung 25
2.2.3 Exkurs: Islam 26
2.3 Moderne Staatstheorien 27
2.3.1 Der Entwicklungsprozess zur Moderne 27
2.3.1.1 William von Ockham 28
2.3.1.2 Martin Luther 29
2.3.1.3 René Descartes 30
2.3.1.4 Zusammenfassung 32
2.3.2 Moderne Deutungen des Staates 34
2.3.2.1 Niccolò Machiavelli 34
2.3.2.2 Thomas Hobbes 35
2.3.2.3 Jean-Jacques Rousseau 36
2.3.2.4 G.W.F. Hegel 37
2.3.2.5 Neuere Typologien des Staates 38
3. Die konservative Weltanschauung 39
3.1 Was bedeutet „konservativ“? 39
3.1.1 Der Inhalt konservativen Denkens 40
4
3.1.1.1 Das Menschenbild des Konservatismus 41
3.1.1.2 Die religiöse Bindung 42
3.1.2 Das Naturrecht 42
3.1.2.1 Berufung 44
3.1.2.2 Bedeutung 45
3.1.2.3 Abgrenzung zum Rechtspositivismus 46
3.2 Das konservative Verhältnis zur Französischen Revolution und zur
Moderne 47
3.2.1 Päpstliche Stellungsnahmen zur Revolution 50
3.2.1.1 Papst Pius VI. 51
3.2.1.2 Papst Paul VI. 51
3.2.1.3 Papst Johannes Paul II. 52
3.2.2 Adam Müller 52
3.2.2.1 Natur und Ethik 53
3.2.2.2 Christentum als Lebensprinzip des Staates 53
3.2.3 Leo Strauss 54
3.2.4 Eric Vögelin 55
4. Die Verfassung 56
4.1 Die Verfassung und ihre Präambel 56
4.1.1 Entstehung 57
4.1.2 Funktion 57
4.1.2.1 Staatsorganisation 57
4.1.2.2 Hüter von Werten 58
4.1.3 Die Präambel und ihre rechtliche Verbindlichkeit 59
4.3 Der Laizismus 61
4.3.1 Laizistische Verfassungen Europas 61
4.3.2 Exkurs: Laizismus und Sozialismus 62
4.3.2.1 Verhältnis zur Religion 62
4.2.3.2 Der Neomarxismus der Frankfurter Schule. 63
5 Die europäischen Verfassungstexte 65
5.1 Verfassungen europäischer Staaten 66
5.1.1 Deutschland 66
5.1.1.1 Bayern 67
5.1.1.2 Andere Bundesländer 67
5.1.2 Griechenland 67
5.1.3 Irland 68
5.1.4 Israel 69
5
5.1.5 Liechtenstein 70
5.1.6 Malta 70
5.1.7 Österreich 70
5.1.7.1 Ständestaat 71
5.1.7.2 Republik 71
5.1.7.3 Der Österreich-Konvent 72
5.1.8 Polen 73
5.1.9 Russland 74
5.1.10 Schweiz. 74
5.1.11 Slowakei 74
5.1.12 Spanien 75
5.1.13 Staat der Vatikanstadt 75
5.1.14 Ukraine 75
5.2 Der Vertrag für eine europäische Verfassung 75
5.2.1 Der Konvent 76
5.2.2 Die Auseinandersetzung um den Gottesbezug 78
5.2.2.1 Die Befürworter 78
5.2.2.2 Die Ablehner 80
5.2.3 Die EU-Verfassung 81
5.2.4 Der Reform-Vertrag 83
6 Die Argumentation um den Gottesbezug 84
6.1 Die Pro-Argumente 84
6.2 Die Contra-Argumente 85
6.1.3 Zusammenfassung 86
7 Die Bedeutung der invocatio Dei 87
7.1 Die Religion als Grundlage des Staates 88
7.1.1 Demokratie 88
7.1.2 Menschwürde und Menschenrechte 90
7.1.3 Gemeinschafts- und Ordnungserhaltung 92
7.1.3.1 Eine durch die Moderne verursachte Krise 93
7.1.3.2 Politik im strengen Sinn des Wortes 94
7.2 Die europäische Identität 95
7.2.1 Das Christentum 96
7.2.2 Die Paneuropabewegung 98
7.3 Das Ziel der Politik 99
7.3.1 Eine Frage nach der Gerechtigkeit 99
6
7.3.2 Der Gottesbezug 100
8. Zusammenfassung Fazit 101
9 Dokumentation 104
9.1 Stellungnahmen der Kirchen 104
9.1.1 Kardinal Lehmann zum Verfassungsentwurf 104
9.1.2 Zur Einigung über den europäischen Verfassungsvertrag 106
9.2 Interview Karas - Noll 107
10. Quellen- und Literaturverzeichnis 111
Artikel 111
Aufs ätze in Sammelbänden und Schriftenreihen 111
Brosch üren 112
Graue Literatur 112
Internet 112
Monographien 114
Zeitschriften 120
7
1. Einleitung
Die heutige österreichische Verfassung oder der „Vertrag für eine europäische Verfassung“ enthält keinen Gottesbezug. Die französische Republik versteht sich explizit als laizistisch. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wiederum spricht von einer „Verantwortung vor Gott“. „Im Namen Gottes, des Allmächtigen“ beginnt die im Jahre 1998 in Kraft getretene Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft. Warum gibt (und gab) es solch verschiedene Bestimmungen in den europäischen Grundgesetzen? Welche unterschiedlichen politischen Weltanschauungen liegen diesen Bestimmungen zu Grunde? Vor welchem philosophischen, religiösen und auch sozialen Hintergrund steht eine bestimmte Rechtstradition, die zur Formulierung einer Verfassung mit oder ohne Gottesbezug führte?
Auch in den heutigen, weitestgehend säkularen westlichen Gesellschaften sind die Fragen nach der Religion im Staat, sowie zum Verhältnis von Politik und Religion nicht überholt. Scheinbar führen Religionsgemeinschaften und Kirchen eine „Randexistenz“, doch bleibt Gott in der Bevölkerung und im Staat präsent. Offiziell bekennt sich auch die Mehrheit der Bevölkerung des Kontinents zu einem höheren Wesen. Es ist heute sogar eine Rückkehr zur bzw. eine Renaissance der Religion in verschiedensten Formen feststellbar. Und nicht nur, dass die alten Götter wiederkehren, wie Max Weber einst meinte, auch viele alte Fragen und Probleme kehren wieder. Dies zeigt sich heute insbesondere daran, dass
Verfassungsdiskussionen und damit verbunden die Frage nach einer Nennung Gottes in derselben Konjunktur haben. 1 In den heutigen Umbruchssituationen (Globalisierung, EU) zeigt sich eine vermehrte Suche nach Orientierung und Werten. Diese Diplomarbeit versteht sich als Beitrag zum Themenkreis um Politik, Recht und Religion. Somit befasst sie sich auch mit der Rückfrage nach Werten und damit nach Metaphysik und Transzendenz, ihrer Bedeutung für die Politik, d.h. der
1 Vergleiche dazu die Auseinandersetzung um die „EU-Verfassung“. Der amerikanische
Politikwissenschaftler Samuel Huntington stellt u.a. in seinem nicht unumstrittenen Buch „Kampf
der Kulturen“ einen „weltweiten Aufschwung der Religion“ fest und macht den Verlust von
althergebrachten Identitätsquellen für das Wiedererwachen und einer„revanche de dieu“
verantwortlich. In: Kampf der Kulturen, Seite 146. Papst Benedikt XVI. sagte während seiner
Türkei-Reise im November 2006: „Europa muss seinen Laizismus überdenken.“. Vergleiche auch Spiegel Special: Die Weltmacht Religion, Nummer 9, 2006.
8
möglichen Klärung des Verhältnisses von Politik und Religion. Sie begibt sich damit auf ein weites und sicherlich auch steiniges und nicht ungefährliches Gebiet. Das Verhältnis von Religion und Politik in der weltanschaulichen Auseinandersetzung mit seinen ideengeschichtlichen Implikationen wird thematisiert. Oder anders formuliert: Es geht um das „Reich der Ideen“ (G.W.F. Hegel), die meist unbewusst und auch unreflektiert in der politischen Auseinandersetzung zum Tragen kommen. Der Verfasser ist sich bewusst, dass er das weite Feld dieser Thematik nicht zur Gänze abdecken kann. Er hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, bedeutende ideengeschichtliche Strömungen näher zu betrachten. Diese sind in der politischen Debatte um den Gottesbezug von Bedeutung. Es sind Verfassungstexte dokumentiert und die Argumente der Diskussionen werden dargestellt. Die Bedeutung der Religion für Politik und Staat in verschiedenen Aspekten wird ebenfalls erörtert. Der Verfasser ist sich darüber hinaus auch bewusst, dass in dieser Arbeit die Wahrheitsfrage mitschwingt und dass der „Wahrheit heute eher mit Verdacht begegnet wird“ 2 . Dies ist nicht zuletzt auch bedingt durch eine von den Naturwissenschaften genährte Skepsis gegenüber allem, was nicht exakt erklärbar und belegbar ist, jedoch mehr noch durch einen heute verbreiteten Relativismus. Dem kann nur entgegen gehalten werden, dass der „Blick nach drüben“ nicht versperrt ist. Gäbe es die Wahrheit nicht, dann könnte man auch nicht sinnvoll Wissenschaft betreiben. Es bleibt dem Verfasser den Leser einzuladen sich auf folgende ideengeschichtliche und politikwissenschaftliche Pfade zu begeben.
2. Was ist der Staat? Staatstheorie
Einleitend sei die Frage gestellt: Was ist der Staat, mit dem sich diese Arbeit eingehend auseinandersetzt? Beim Staat, dem lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt, handelt es sich kurz formuliert um eine organisierte Form des menschlichen Zusammenlebens.
In der näheren Wesensbestimmung des Staates gibt es vielfältige, oft auch gegensätzliche Auffassungen. Der Bogen scheint sich von der Interpretation des Staates als „den Inbegriff des Erhabenen und Mächtigen, der vollkommen sittlichen
2 Joseph Ratzinger; aus: Freiheit und Wahrheit, in: 1848 - Erbe und Auftrag (Otto Scinzi), Seite 87.
9
Idee, bis zum Scheusal, den man sich am besten vollständig entzieht“ 3 zu spannen. Die einen nehmen ihn als Notwendigkeit hin, für andere ist er etwas Belangloses und Gleichgültiges, andere wiederum sehen ihn als gottgewollte Einrichtung, die Hingabe und Opfer verlangt.
Die Staatstheorie befasst sich mit den inhaltlichen Bestimmungen des Begriffes des Staates. In ihr geht es darum sein „Wesen“ festzustellen. Eine Staatstheorie kann dabei von sehr verschiedenen Ansatzpunkten ausgehen: 4
- von historischen und/oder vorhandenen Staatssystemen, die sie beschreibt, legitimiert und/oder kritisiert
- vom theoretischen Ideal einer politischen Ordnung, etwa einer Staatsutopie
- von ökonomischen und/oder politisch-sozialen Machtstrukturen
- von einer Idee der „Sittlichkeit“
- von einer vorgegebenen, sei es eine „göttliche“, naturgesetzliche oder vertraglich vereinbarten Ordnung
Allen diesen Ansatzpunkten liegt die Frage nach der Natur des Menschen zu Grunde. Das Bild des Menschen prägt den Begriff des Staates. Hier lässt sich die grundlegende Unterscheidung treffen, die in den weiteren Ausführungen noch von Belang sein wird:
- entweder der Mensch wird als unvollkommenes Wesen erachtet, das potentiell gefährlich und prinzipiell gewalttätig ist. Dieser Mensch steht in Beziehung zu überindividuellen Werten, die ihm in seinem Handeln ein Richtmaß vorgeben. In diesem Falle wird die Legitimation auf Freiheitsbegrenzung (durch verschiedene Institutionen, wie etwa einer staatlichen Autorität) anerkannt
- oder der Mensch wird (etwa mit Jean-Jacques Rousseau) als prinzipiell gut gedacht. Diesem Verständnis entspricht eine auf soziale Gleichheit und Herrschaftsminderung ausgerichtete
3 Wolfgang Vogt, in: Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 14.
4 Wolfgang Vogt, in: Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 9.
10
Staatstheorie. Dieser entsprechend fundiert der Mensch sein Handeln auf den Prinzipien seiner autonomen Vernunft Die anthropologische Bestimmung des Menschen ist die Grundlage verschiedener Weltanschauungen und somit auch Staatstheorien. Im Folgenden werden die in der Geschichte bedeutenden und wirkmächtigen Staatstheorien erläutert.
2.1 Antike Staatstheorien
Beim Staatsverständnis der Antike ist zunächst zu beachten, dass es sich nur im beschränkten Maße um den uns heute bekannten Begriff des Staates handelt. Die polis des antiken Griechenlands unterscheidet sich von unseren heutigen rechtlichöffentlichen Gebietskörperschaften. Sie war noch ein (eher loser) Personalverband einer geringen Anzahl herrschender Bürger. Jedoch gab es im antiken Athen schon einen Rat, nämlich den Aeropag, dem die Gerichtsbarkeit oblag. Dieser war auch mit Verwaltungs- und Regierungspflichten betraut. Im Laufe der Geschichte bildeten sich weitere staatliche Organe, wie u.a. der Senat im Römischen Reich. Die Welt des antiken Griechenlands wurde als ein Kosmos verstanden. Die Ordnung der polis hing zusammen mit der weltimmanenten religiösen Ordnung. Das Staatswesen wurde als von den Göttern und Heroen gegeben aufgefasst. Die Bereiche Politik, Kultur und Religion waren im antiken Griechenland nicht getrennt, sondern flossen ineinander über.
Vor diesem Hintergrund entstehen die großen Werke der antiken Rechts- und Staatsphilosophie. Die zentrale Frage der griechischen Rechtsphilosophie ist die Frage nach den nomoi. Diese waren die „tragende und prägende Kraft, derer sich der Einzelne verdankt“ 5 . Sokrates verglich sie mit einer Art „Erzeuger und Erzieher“ 6 . Diese nomoi sind die Grundlage des (späteren) Naturrechtsdenkens. Die einflussreichste Gestalt der Antike und der abendländischen Philosophie überhaupt ist Platon 7 .
5 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 70. 6 Platon, Kriton 50d-e. Die Bibel spricht in ähnlicher Weise von einem Schöpfergott und „dem Herrn,
deinem Gott, der dich erzieht, wie ein Vater seinen Sohn erzieht.“ Vgl. Die Bibel, Deuteronomium
8,5.
7 Neben Platon, dem „Fürst der Philosophen“, steht gleich in Bedeutung und Wirkmächtigkeit
Aristoteles. Es steht zur Diskussion, wie platonisch Aristoteles war.
11
2.1.1 Platon
Im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. fragt Platon so wie sein Lehrer Sokrates nach der Gerechtigkeit, der guten Ordnung der polis und somit den nomoi. Sokrates und mit ihm Platon „reflektiert Politik und ist insofern der Beginn politischer Philosophie, als er die polisweltliche Realität transzendiert“ 8 . Platon (427-347 v. Chr.) entstammte einem athenischen Adelsgeschlecht. Er erlebte in jungen Jahren den Zerfall Athens durch innere Parteiungen, Streitigkeiten und eine Demokratie, die in eine Tyrannei umschlägt. In seinem Wirken wendete er seine Geistesanstrengungen gegen die Sophisten, um ihren erkenntnistheoretischen und ethischen Relativismus, Individualismus, ihr nur auf Nutzen und Macht ausgerichtetes techne-Wissen, sowie ihr Infragestellen des Staates zu überwinden. Es geht ihm um eine „philosophisch fundierte Ethik, um einen Neubau der Polis von innen“ 9 .
2.1.1.1 Erkenntnislehre
Platons Philosophie ist geleitet von der Suche nach dem ewig Wahren, der unveränderlichen Natur der Dinge, dem wirklichen Sein. Dabei geht es ihm vor allem um inhaltliche Urbegriffe, wie das Gerechte, Gute und Schöne. Diese nennt Platon Idee (idea, eidos). Sie sind geistige Wesenheiten und Kräfte, die jenseits der sinnlich-erfahrbaren Welt liegen, sich aber in der Welt als Vorbilder und Urbilder auswirken. Sie sind kein Produkt des Verstandes, können jedoch verstandesmäßig eingesehen werden. Platons erkennender Vernunftbegriff ist wie bei Sokrates ein „vernehmender“. Sokrates horchte und gehorchte in seinem Streben nach Weisheit eine sich ihm mitteilende innere Stimme göttlichen Ursprungs, dem daimonion. Dieser ist eine Gegeninstanz zum Ich mit seiner reinen „setzenden“ Rationalität. Diesen daimonion zu vernehmen, ist Sokrates zufolge Aufgabe der Philosophie: „Was meint der Gott damit? Worauf will er mich hinweisen? Schließlich weiß ich doch, dass ich weder viel noch wenig weiß! Und lügen wird er ja nicht, das ist ihm nicht erlaubt“ 10 .
8 Daniela Hüttinger, in: Klassiker des politischen Denkens (Hans Maier), Seite 16. 9 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 71. 10 Sokrates, in: Apologie, 21b. Sokrates nennt den Gott von Delphi als Garanten für die Wahrhaftigkeit
seines Philosophierens.
12
Der Mensch kann der Ideen teilhaftig werden, d.h. er kann etwa einen Begriff der Gerechtigkeit definieren, der mit der Wirklichkeit (der Ideen) übereinstimmt. Die Bedeutung der Ideen zeigt sich darin, dass ihnen aus „sich heraus ein Aufforderungs- und Sollenscharakter für das menschliche Urteilen und Handeln eigen ist. (…) Sie verkörpern Ideale und Normen, die als geistige Kräfte die Menschen und die polis aus der Zerrissenheit heraus zu Einheit und Frieden hinlenken“ 11 .
Ihren Höhepunkt und ihre letzte Verankerung finden diese normativen Ideen in der „Idee des Guten“. Im Sonnengleichnis verdeutlicht Platon, dass diese „Idee der Ideen“ die göttliche Ursache der Welt ist: „Also wird den Objekten der Erkenntnis vom Guten nicht nur die Erkennbarkeit gegeben, sondern sie erhalten auch Existenz und Wesen von ihm. Was dem Erkennbaren die Wahrheit mitteilt und dem Erkennen die Kraft zum Erkennen gibt, ist die Idee des Guten.“ 12
2.1.1.2 Staatsphilosophie
In seiner politischen Philosophie ist die Frage nach (der Idee) der Gerechtigkeit und somit der nomoi zentral, die zum grundlegenden Prinzip für das Leben des einzelnen Menschen und der Ordnung der polis wird. Gerechtigkeit „meint die angemessene Zuordnung verschiedener Kräfte, einen Zustand der
Wohlgeordnetheit, der Verschiedenes zur Einheit führt und darin erhält.“ 13 Gerechtigkeit ist nach Platon, wenn „jedem das Seine“ 14 (nach seinen Begabungen und auch geistig-seelischen Fähigkeiten) zukommt. Demnach konzipierte Platon in seinem für die europäische Kulturgeschichte wirkungsmächtigen Werk „Politeia“ den Idealstaat. Diesen dachte er ständisch analog zu den Seelenteilen des Menschen: der „Herrscherstand“ der Philosophen entspricht der Vernunft, der „Wehrstand“ der Wächter steht für die Tapferkeit, der „Nährstand“ der Bauern und Handwerker hat sein Spiegelbild in den Trieben. So wie ein Mensch glücklich ist, wenn alle drei Seelenteile im Gleichgewicht zueinander stehen, gibt es im Staat erst Gerechtigkeit, wenn alle drei Stände im Einklang
11 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 75. 12 Platon, in: Politeia, 508d-509a.
13 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 77. 14 Platon, in: Politeia, 757c
13
miteinander leben. Dies ist aber erst dann möglich, wenn, gemäß der berühmten Aussage Platons, „die Philosophen Herrscher werden, oder, durch irgendeine göttliche Fügung, die Herrscher wahre Philosophen werden“ 15 . Der Maßstab des guten und tugendhaften Handelns, liegt, wie Platon selbst sagt: „im Himmel“ 16 . Eine geistige Ordnungswelt erscheint ihm als Richtwert und Grundlage des guten Gemeinschaftslebens. Diese zielt auf Herstellung und Erhaltung der Einheit der polis.
In seinem Spätwerk, den „Nomoi“ (Gesetze), entwickelt Platon ein realitätsnäheres Konzept der Staatsordnung. Eine Verfassung soll als haltende und formende Kraft dienen. Insbesondere soll sie eine Sicherung gegen den Missbrauch der Macht durch die Herrscher sein. Sie soll auf Tugend und gutes Leben hin orientieren. Die Verfassung soll von erfahrenen und erprobten Männern (oder auch Frauen), den Nomotheten, erlassen werden. Die Vereinigung von Macht und Gesetzgebung, die Basis des späteren Verfassungsstaates, ist bei Platon schon vorgedacht. Den Schlussstein der Polisordnung bildet die Religion. Die religiöse Kultausübung stellt den Rückhalt der Staatsgemeinschaft dar, die auch eine Stütze für die Geltungskraft der Verfassung ist.
2.1.2. Aristoteles
Der Universalgelehrte Aristoteles (384-322 v. Chr.) war Schüler Platons, führte dessen Werk zum Teil fort bzw. ergänzte es um bedeutende Elemente. In seiner Erkenntnistheorie ging Aristoteles vom Wahrnehmen und Beobachten konkreter Dinge aus, um von diesen auf das allgemein geistig-wesensmäßige Sein zu schließen. Während der platonischen Ideenlehre die Elemente von Prozess und Bewegung fehlen, integriert Aristoteles diese durch die Kategorien von Akt und Potenz. Demzufolge ist jedes Sein ein bewegtes Sein. Allem Lebendigen wohnt eine Kraft der Bewegung und Veränderung inne. Jede Bewegung ist zielgerichtet „auf die Verwirklichung der Form (Idee) im konkreten Dasein, die Realisierung des ihr innewohnenden telos“ 17 . Die Realisierung des telos ist das Prinzip, das allem Werden
15 Platon, in: Politeia, 499.
16 A.a.O., 591e-592b.
17 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte des Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 103.
14
und aller Bewegung zugrunde liegt. In diesem Sinne spricht Aristoteles von der Gerichtetheit (entelechia) des Seins.
Diese Erkenntnis wirft die Frage nach dem Grund bzw. dem Prinzip dieser Bewegung hervor. Aristoteles führt sie zurück auf den „ersten unbewegten Beweger“ 18 . Dieser steht der Bewegtheit des Seins gegenüber. Wie schon Platons Idee des Guten, so übersteigt auch Aristoteles’ „unbewegter Beweger“ als Ursache der Dinge die Immanenz und kann daher als „Gott“ apostrophiert werden. Ein weiterer wesentlicher Begriff der aristotelischen Philosophie ist der der physis (Natur). Aristoteles begründet das für das abendländische Rechtsdenken bedeutende Naturrecht. Die Natur ist der Vollendungsbegriff eines Gegenstandes, das was sein Wesen ausmacht. Dies zeigt sich, wenn die formgebende Idee im konkreten Dasein ihren vollendeten Ausdruck gefunden hat: „Denn der Zustand, welchen jedes Einzelne erreicht, wenn seine Entwicklung zum Abschluss gelangt ist, nennen wir die Natur jedes Einzelnen, wie etwa des Menschen, des Pferdes, des Hauses.“ 19 Die oben erläuterte Erkenntnislehre Aristoteles’ ist von Relevanz für dessen politische Philosophie. Zunächst definiert Aristoteles in Anlehnung an Platons Gemeinschaftsverständnis den Menschen als ein politisches Wesen bzw. geselliges Wesen (zoon politicon). Die Gemeinschaft ist die natürliche Lebensform des Menschen. Nur als Glied der Gemeinschaft und im Verbund mit anderen Menschen vermag der Mensch seine ihn auszeichnenden ethischen und intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Daher wird der Mensch als ein Lebewesen betrachtet, das von Natur aus auf eine soziale und politische Existenz angelegt ist. Die politische Gemeinschaft betrachtet Aristoteles, der Ethik und Politik als Einheit sieht, als ein „Ganzes, das ursprünglicher ist als das Teil“ 20 . Der Staat exististiert um des vollkommenen Lebens willen. Ziel und Zweck der Staatsgemeinschaft ist es die Glückseligkeit (eudaimonia), d.h. das Gemeinwohl, zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund stellt Aristoteles die normative Frage nach der guten und besten Verfassung. Diese soll vor allem die sittlichen Anlagen des Menschen am besten ausbilden können.
18 Aristoteles, in: Metaphysik, XII, 6f.
19 Aristoteles, in: Politik, 1252b. 20 A.a.O., 1253a.
15
Aristoteles unterschied in seinem Werk „Politik“ sechs Staatsformen: Die Monarchie (Alleinherrschaft), Aristokratie (Herrschaft der Besten, der Tugendhaften) und politie als gute Formen (die als Mischverfassung mit aristokratischen und demokratischen Elementen das Allgemeinwohl im Auge hat). Deren entartete Gegenstücke sind die tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Die Demokratie versteht Aristoteles als Ochlokratie.
2.1.3. Der römische Staat
Das antike Griechenland übte auf Kunst, Kultur und Philosophie des zur Weltmacht aufgestiegenen römischen Reiches einen besonders intensiven Einfluss aus. Diese Prägung sollte später auf ganz Europa übergehen. Schon in der Verfolgung ihrer großen militärischen Ziele, lösten die Römer viele technische Probleme der Kriegsführung durch die Erkenntnisse der alten Griechen. In ihren philosophischen Betrachtungen knüpften die Römer vor allem an Platon und Aristoteles an und gingen in gewissen Punkten über deren Lehren hinaus. Im Unterschied zum griechischen war römisches Denken mehr praxisorientiert und beschäftigte sich daher insbesondere mit der Organisation des Staatswesens.
2.1.3.1 Die Stoa
Die bedeutendste philosophische Schule, die dem römischen Reich einen „passenden Orientierungsrahmen bot“ 21 , war die der Stoa. Ihre Grundrichtung lässt sich als logos-Philosophie beschreiben. Der logos bedeutet hier zum einen das Vermögen der Vernunft zum Erkennen, Denken, Sprechen, Wählen, anknüpfend an die Logik. Zum anderen ist sie das „geistige Ordnungsprinzip, das Natur und Welt, den ganzen Kosmos prägt und vernünftig gestaltet und als die (göttliche) Natur- und Weltvernunft zur Norm für das menschliche Handeln wird“ 22 . Diese zwei Bedeutungen sind inhaltlich aufeinander bezogen. Diesem Verständnis nach ist der logos als Naturgesetz Teil des theologisch verstandenen ewigen Weltgesetzes (lex aeterna). An diesem objektiven Naturgesetz kann der einzelne Mensch wiederum durch seine Vernunft teilhaben. Die stoische Philosophie ist wie bei Aristoteles teleologisch, kennt demnach die eudaimonia und das Gemeinwohl (bonum commune)
21 Daniela Hüttinger, in: Klassiker des politischen Denkens (Hans Maier), Seite 16. 22 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 132.
16
als Ziel des menschlichen Zusammenlebens. Zwischen dem philosophisch-ethischen und politisch-öffentlichen Bereich kennt die Stoa keine Trennung.
2.1.3.2 Cicero
Der römische Philosoph und Staatsmann Cicero adaptierte in seinem Werk „De re publica“ auf der Suche nach der optimalen Staatsverfassung das Werk Aristoteles' auf die römische Republik. Er interpretierte das römische System als adäquate Verwirklichung der Mischverfassung mit dem Konsul als Monarchen, dem Senat als aristokratischem Element und der Volksversammlung als demokratischem Element: „Die Meinung geht nämlich dahin, dass es in der res publica etwas Übergeordnetes und Königliches gibt, dass es ferner etwas anderes gibt, was führenden Männern in ihrer einflussreichen Stellung zuerkannt und verliehen ist, und dass es schließlich Dinge gibt, die dem Urteil und dem Willen der Menge der Menschen vorbehalten sind.“ 23
Wie im vorherigen Zitat festgehalten, bestätigt Cicero die Existenz des Naturrechts, zu dessen Weiterentwicklung er maßgeblich beigetragen hat. Er anerkennt das in der Natur festgelegte Maß der Gerechtigkeit. „Dieses Recht kann weder vom Senat noch vom Volk aufgehoben oder geändert werden, da es vor allen Zeiten und für alle Zeiten steht“ 24 . Das, was von Natur aus gut und gerecht ist, kann der Mensch einsehen. Insbesondere der Staatsmann sollte mit diesem höchsten Recht vertraut sein.
Schon in der hellenistischen, sowie auch in den römischen Staaten bildete sich eine starke Macht des Monarchen aus. Diese Tendenz verstärkte sich in der Spätantike, als die Sakralisierung des Kaisers durch die christliche Heilslehre untermauert wurde. Diese heilsgeschichtliche Dimension des Kaisertums wirkte auch im Byzantinischen Reich, sowie im Mittelalter und im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen nach.
2.2 Theologische Staatstheorien
Weder das Alte (Erste) noch das Neue (Zweite) Testament der Bibel ist eine Abhandlung über Politik. Jedoch finden sich in der Bibel bedeutende Aussagen zu
23 Cicero, in: De Republica I 45,
24 A.a.O., 5,5.
17
Politik und Staat. Kernbestand dieser Theorien ist die Offenbarung Gottes an den Menschen. Diese besagt, dass der Wille Gottes, im Himmel, wie auch auf Erden geschehe, was sich somit auch auf eine staatliche Ordnung bezieht. Demnach ist es nach der Bibel Aufgabe einer jeden staatlichen Einrichtung, sein Handeln und seine Gesetze nach der Weisung und den Geboten Gottes auszurichten. Jedoch bezieht sich insbesondere die katholische Staatslehre auch auf das antike Denken.
2.2.1 Die Bibel
2.2.1.1 Altes (Erstes) Testament
Das frühe Israel kannte als loser Stammesbund noch keine staatlichen Strukturen. Im Laufe der Geschichte sollte das Königtum und das Prophentenamt entstehen, die in einer Polarität zueinander standen.
Am Anfang der organisierten Gesellschaft Israels steht nicht Abraham, sondern Moses. Dieser führte sein Volk als charismatischer Führer im Namen Gottes aus Ägypten durch die Wüste in das Gelobte Land. Dabei legte er den rechtlichreligiösen Grund für das Bestehen Israels. „Der Schlüsselmoment in diesem Werk Moses war das Ereignis am Berg Sinai. Dort wurde der Bundesvertrag zwischen Gott und dem Volk Israel auf der Basis des Gesetzes abgeschlossen, das Gott Mose auf dem Berg übergeben hatte. Im wesentlichen bestand das Gesetz aus dem Dekalog.“ 25 In der weiteren Geschichte des Gottesvolkes wird der Wunsch nach einem König zunächst als Abfall von Gott gesehen 26 , obgleich Gott selbst David in sein Amt erwählt 27 . König David löste die unmittelbare Theokratie ab und wurde zum Heilbringer, der als Schutzherr des Tempelkults das Heil des Volkes garantieren sollte. 28 Elemente der Gottkönigsidee bzw. die sakrale Begründung des Königtums wurden im Laufe der späteren Geschichte Europas von Israel übernommen. Von hier stammt die Idee des Gottesgnadentums der Monarchie, die seit Karl dem Großen die dominante Legitimationsform der Herrschaft dargestellt hatte.
25 Papst Johannes Paul II., in: Erinnerung und Identität, Seite 165.
26 vgl. Die Bibel: 1. Samuel 8,7. 27 vgl. Die Bibel: 1. Samuel 9,17. 28 Die Bibel: 2. Samuel 7,13f.
18
Die spätere biblische Prophetie beurteilte die Herrscher angesichts ihres Versagens kritisch. Sie wurden sogar oft als Götzendiener verworfen. So werden sie z.B. wegen ihrer Ungerechtigkeit gegenüber den Armen im Buch Amos angeprangert. Der Prophet Jeremia bringt das Bild des zukünftigen messianischen Heilbringers und gerechten Richters zum Ausdruck. 29
2.2.1.2 Neues (Zweites) Testament
Im Neuen Testament finden sich wenige, auch unterschiedliche, aber nur scheinbar widersprechende Äußerungen zum Verhältnis von Glaube und politischer Herrschaft. Das bekannte Herrenwort „Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist“ 30 oder „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ 31 zeigt eine Differenzierung in die zwei Sphären des Göttlichen und des Weltlichen.
Der Apostel Paulus spricht im Römerbrief deutlich über den Staat: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes“ 32 . Diese Schriftstelle belegt die Anerkennung der Obrigkeit als Anerkennung Gottes und fordert somit den Gehorsam des Gläubigen gegenüber dem Staat. Paulus zufolge steht staatliche Gewalt „im Dienste Gottes“, der man sich „nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern vor allem um des Gewissens willens“ 33 unterzuordnen habe, da Gott sie zur Wahrung des Rechts eingesetzt habe. Wenn auch die Schrift die Würde und die Bedeutung des Staates anerkennt, weist das Neue Testament auch mit großem Ernst darauf hin, dass der Staat zur widergöttlichen Macht entarten kann. So wird etwa vor dem Hintergrund der
29 Vgl. Die Bibel: Jeremia 9,11.
30 Die Bibel: Matthäus 21,22. 31 A.a.O.: Apostelgeschichte 5,29.
32 Die Bibel: Römer 13,1-2. Vergleiche 1. Petrus 13-14: „Unterwerft euch um des Herrn willen jeder
menschlichen Ordnung: dem Kaiser, weil er über alles steht, dem Statthalter, weil sie vor ihm
entsandt sind, um die zu bestrafen, die Böses tun, und die auszuzeichnen, die Gutes tun.“ Diese
Stellen stehen in alttestamentlicher Tradition. So fordert etwa der Prophet Jeremia die verbannten
Israeliten zur Loyalität gegenüber der Unterdrückungsmacht Babylon auf, insofern diese Recht und
Frieden garantiert. 33 Die Bibel: Römer 13,5
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Christenverfolgung im Buch der Offenbarung vor dem „Tier aus dem Abgrund“ 34 gewarnt. Die politische Macht wird zum Repräsentanten des Antichristen. Diese steht vor der Erwartung einer kommenden unmittelbaren Theokratie, „des neuen Jerusalems, in der Gott alles in allem sein wird“ 35 .
2.2.2 Der Staat nach der Soziallehre der Katholischen Kirche 36 Die Grundlage und der Ausgangspunkt der christlichen Rechts- und Staatsphilosophie war und ist der Glaube an einen welt-transzendenten und persönlichen Gott. Dieser ist ebenso ein in die Geschichte hineinwirkender
handelnder, liebender Gott, der die Welt aus dem Nichts geschaffen hat. Gleichzeitig ist er ein verzeihender wie auch richtender und verwerfender Gott. Dieser christliche Glaube wurde seit der ausgehenden Antike in die geistigen Strömungen der Zeit hinein und in Auseinandersetzung mit diesen formuliert. Die Begriffe der griechischrömischen Philosophie wurden (größtenteils) übernommen und in eine neue christliche Geisteswelt integriert. Dabei wurde das Staatsverständnis mit Hilfe des antiken Naturrechtes begründet.
Durch die christliche Ausrichtung auf das jenseitige Heil wird das Diesseits nicht mehr als letztes Ziel gesehen. Damit wird jegliche Politik zur Kunst vorletzter Dinge und damit relativiert. Daher ist „im tiefsten die Rechtsorganisation des Staates für den (christlichen) Glauben indifferent“ 37 . Dennoch sieht der Christ die Welt als Schöpfung und dadurch als ein in sich harmonisch geordnetes Ganzes (ordo). Dieser Vorstellung zufolge ist die Welt ein Kosmos, in dem ein jedes seinen rechtmäßigen Platz einnehmen soll. Sofern der Staat in diesem Kosmos „Frieden und Recht schafft, entspricht er der göttlichen Fügung und ist demnach zu achten“ 38 . Durch das Mailänder Abkommen zwischen Kaiser Konstantin und Licinius, dem sogenannten Toleranzedikt, avancierte das Christentum zur römischen Staatreligion. Im Edikt Kaiser Theodosius' vom 28. Februar 380 wurde die Alleinherrschaft des Christentums festgelegt. Von einer verfolgten Minderheit zur einzigen Staatsreligion
34 Die Bibel: Offenbarung 13.
35 A.a.O.: Offenbarung 21.
36 Zur protestantischen Staatslehre siehe Abschnitt 2.3.1.3. 37 Helmut Coing, in: Grundzüge der Rechtslehre, Seite 26. 38 Joseph Kardinal Ratzinger, in: Werte in Zeiten des Umbruchs, Seite 9.
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aufgestiegen, stellte sich dem Christentum spätestens im vierten Jahrhundert die Frage nach der politischen Ordnung und dem Staat neu. Die europäischen Staaten sollten bis zur Reformation und auch darüber hinaus durch eine Einheit im Glauben geprägt sein.
Es wird die Ansicht vertreten, dass schon die frühchristlichen Kirchenväter und mit ihnen auch der Kirchenlehrer Augustinus der Auffassung waren, dass erst mit dem Sündenfall eine staatliche Ordnung unumgänglich geworden sei. Diese Ansicht führte auch zur Beschuldigung, dass die Kirche lehre, der Staat sei aus der Sünde entstanden. Die Kirchenväter wollten sagen, dass im sündenfreien und paradiesischen Zustand der Mensch nicht der Anwendung von Zwangsmaßnahmen, folglich des staatlichen Machtapparats, bedurfte. Nachdem der Mensch durch den Sündenfall den Stand der Gnade verloren hat und sich den Unzulänglichkeiten seiner eigenen Natur ausgeliefert hat, sei es notwendig geworden, die sich aus der menschlichen Natur herleitende staatliche Autorität mit Zwangsgewalt zu begründen. Die Frage, ob im Paradieszustand der Staat notwendig gewesen wäre, ist ohne jegliche praktische Bedeutung und erübrigt sich somit. Kernelement jeder christlichen Staatstheorie ist, wie die Kirchenväter festhielten, die sündig gewordene und somit stets zur Sünde neigende Menschennatur. 39
2.2.2.1 Augustinus
Prägend für das christliche Denken des Westens ist die Philosophie und Theologie des Bischofes und Kirchenlehrers Augustinus von Hippo (354-430 n. Chr.) geworden. Er war Vermittler des antiken und insbesondere (neu)platonischen Gedankengutes in die christliche Welt hinein. Seine Lehre sollte für das Mittelalter und darüber hinaus prägend sein. 40
So wie in seinem Gesamtwerk nimmt Augustinus auch in seiner Staatslehre eine „eigentümlich doppelsinnige, einerseits kritisch relativierende, anderseits bewahrende Haltung“ 41 ein. In seinem bedeutenden Werk „De civitate Dei“, das unter dem Eindruck der Eroberung Roms durch die Westgoten 410 verfasst wurde,
39 Vgl. Wolfgang Vogt, Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 7.
40 Die Philosophie und Theologie Augustinus' ist prägend für das westliche Christentum. Augustinus
Denken hat somit einen großen Einfluss auf den Katholizismus ausgeübt, jedoch durch die
Theologie Luthers einen noch größeren auf den Protestantismus. 41 Hans Maier, in: Klassiker des politische Denkens, Seite 71.
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entwirft er zwar keine eigene Staatstheorie, jedoch seine Grundgedanken zum Politischen.
Die Verantwortung für den Niedergang Roms wurde von den Römern dem Christengott zugeschrieben, der (offenbar) zu schwach gewesen sein soll, um Rom zu schützen. Dem setzt Augustinus entgegen, dass die heidnischen und falschen weltimmanenten Götzen den Fall Roms herbeigeführt hätten. Er entwickelt somit die Grundthese von der Unterscheidung von Natur und Übernatur. Augustinus differenziert zwischen der transzendenten Religion und der profanen innerweltlichen Staatlichkeit, wobei er das „Gottesreich“ (civitas Dei) im Gegensatz zum „Weltreich“ (civitas terrena) sieht. Das Prinzip der civitas Dei ist die Liebe zu Gott bis zur Selbstverleugnung des Menschen. Die civitas terrena hat die Eigenliebe bis zur Leugnung Gottes zum Prinzip.
Augustinus unterscheidet somit zwischen zwei „Bürgschaften“, einer kirchlichen und einer staatlichen. Die Aufgabe der Kirche ist die Sorge um das ewige Seelenheil der Menschen. Der Staat hat die Herstellung und Wahrung des irdischen Friedens zur Aufgabe, um dadurch auch zum Seelenheil seiner Bürger beitragen zu können. Beide Bürgschaften existieren nicht getrennt voneinander, sondern sind in einem corpus mixtum ineinander verwoben. Die Rivalität dieser beiden Reiche bestimmt die Geschichte. Jene Menschen, die sich im Kampf um die Verwirklichung des Gottesreiches bewährt haben, werden die ewige Glückseligkeit bzw. das ewige Heil erlangen.
In einer Anknüpfung an das antike Naturrechtsdenken übernimmt Augustinus dessen Begrifflichkeiten, interpretiert sie jedoch christlich um. Die lex aeterna ist der Wille des Schöpfergottes, die schaffende Kraft selbst, die dann die natürliche Ordnung willentlich schafft. Diese gottgeschaffene natürliche Ordnung, die ordo naturalis, beinhaltet das Naturgesetz, die lex naturalis. Aus diesem Naturgesetz kann der Mensch das (staatliche) Gesetz, die lex humana bzw. das ius humana ableiten. Die politische Ordnung bedürfe nach dem Kirchenheiligen stets der geistigen und somit geistlichen Anleitung und Begrenzung, um dem allumfassenden Anspruch des christlichen Glaubens zur Geltung zu verhelfen. Ein Staat, der das geistige Wohl seiner Bürger anstrebt und schützt, werde selbst tendenziell immer mehr ein corpus christianum.
Das Verhältnis von Kirche und weltlicher politischer Gemeinschaft in der europäischen Geschichte wurde ausgehend von Augustinus’ Überlegungen
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konstituiert. Während im römischen Osten die Vorstellung einer „Symphonie“ von Staat und Kirche vorherrschte, standen im Westen in einer Verbindung von Thron und Altar kaiserliche und päpstliche Gewalt nebeneinander. In der (gelasianischen) „Zwei-Schwerter-Lehre“ wurde das Rangverhältnis zwischen kaiserlicher und päpstlicher Macht geordnet. 42
2.2.2.2 Thomas von Aquin
Der Heilige und Lehrer der Katholischen Kirche, Thomas von Aquin (1225-1274 n. Chr.) ist der Hauptvertreter der (mittelalterlichen) Philosophie der Scholastik. Er übernimmt in seinem Werk zu einem Großteil die Lehre von Aristoteles, sowie insbesondere auch des Stoizismus. In der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie kommt ihm eine herausragende Bedeutung zu. Auf Grundlage des Thomismus beruht vor allem die seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart ausformulierte Soziallehre der Katholischen Kirche.
In Anlehnung an Aristoteles formulierte er eine natürliche Theologie und auch politische Theorie, die er „in Übereinstimmung mit dem Gesamt des Menschen entwickelt“ 43 . Fundament seiner Lehre ist die antike Metaphysik, die er mit christlichen Auffassungen verbindet. Dem menschlichen Verstand wird eigenständige Erkenntniskraft und somit ein ethisch-sittliches Urteilsvermögen zuerkannt, wodurch die Möglichkeit einer naturrechtliche Begründung der politischen Ordnung bejaht wird. Thomas tritt dabei nicht aus dem christlichen Ordnungsdenken (dem ordo) heraus, das sich aus der lex aeterna ableitet werden kann. Somit wird er nicht zu einem Protagonisten eines Rationalismus und einer Weltlichkeit im Sinne moderner Säkularisierung. Ein bedeutendes Kernelement der Lehre Thomas’ ist das von Aristoteles übernommene Verständnis der zielbestimmten Ordnung der Dinge. Die Dinge streben auf das ihnen eigene telos hin, wodurch sie sich entfalten: „Soweit sich dieses telos konkret verwirklicht, d.h. im einzelnen Ding aktual wird, realisiert sich das
42 Papst Gelasius I. (492-496) betonte, dass die Einheit der Gewalten auschließlich bei Christus liege:
„Dieser hat nämlich wegen der menschlichen Schwäche für spätere Zeiten die beiden Ämter
getrennt, damit sich niemand überhebe.“ Im Osten dagegen wurde der Kaiser als Haupt der Kirche
verstanden, der sich im Anschluss an die Gestalt Melchisedeks König und Priester zugleich war.
Vgl. Genesis 14,18
43 Helmut Coing, in: Grundzüge der Rechtslehre, Seite 37.
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Sosein im Dasein, gewinnt es Gestalt in der konkreten Existenz“ 44 . Dementsprechend zielt der Mensch in seinem Handeln auf die in der Natur eingeprägten Prinzipien. Die Natur ist der Maßstab für die Bewegung und das sich vollendende Ziel der Dinge. Nach Thomas ist ein jedes Seiende im Grunde gut. Thomas von Aquin sah den Menschen als ein von Natur aus soziales Wesen (animal sociale et politicum), das in einer Gemeinschaft leben muss. In dieser Gemeinschaft tauscht er sich mit seinen Artgenossen aus und es kommt zu einer Arbeitsteilung. Zur Entfaltung seiner selbst ist der Mensch auf diese Gemeinschaft angewiesen.
Den Staat selbst begründete Thomas auf das in der (guten) Schöpfung auffindbare Naturrecht (lex naturalis). Ziel und Zweck des Staates ist das Gemeinwohl (bonum commune), das den Sonderinteressen des Einzelnen übergeordnet ist. Die Aufgabe des Staates ist es, Frieden und Ordnung zu schaffen. Dem Träger der politischen Gewalt obliegt es nicht nur über Klugheit zu verfügen, sondern auch weise genug zu sein, um das Maß des politischen Handelns im letzten Grund des Seins, in Gott und seinen ewigen Gesetzen, zu suchen. Das menschliche Gesetz, die lex humana, soll dem ewigen Gesetz (lex aeterna) und somit dem Naturrecht entsprechen. Dementsprechend formuliert Thomas von Aquin: „Das Gesetz ist eine Verordnung der Vernunft, die im Hinblick auf das Gemeinwohl von dem erlassen wird, der die Sorge für die Gemeinschaft trägt.“ 45
Thomas zieht (wie Platon und Aristoteles) den organischen Vergleich zum Staatsgebilde heran. Hierbei sieht er den König als Vertreter Gottes im Staat als Herz des Körpers, dessen Glieder und Organe die Bevölkerung darstellen. Ihre Erfüllung findet jedes einzelne Glied in der Tugendhaftigkeit. Dennoch sieht er das Priestertum über dem Königtum, der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche steht also in Glaubens- und Sittenfragen über dem König.
Für den Staat empfiehlt Thomas eine Mischverfassung als beste Regierungsform. Diesem soll ein Monarch vorstehen, denn ein Alleinherrscher, der mit sich selbst eins ist, kann mehr Einheit bewirken als eine aristokratische Elite. Es ist immer dasjenige
44 Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 243. 45 Thomas von Aquin, in: Summa Theologia I-II, 90a.
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Christian Machek, 2007, Die "invocatio Dei" in europäischen Verfassungen, München, GRIN Verlag GmbH
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