Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort“ 2
2. Autonomie und Freiheit in der „Grundlegung“ 2
2.1 Bedeutung der Begriffe Autonomie und Freiheit 2
2.1.1 Autonomie ist das Prinzip der Moral 2
2.1.2 Das Prinzip der Autonomie ist der kategorische Imperativ 3
2.1.3 Welche Prinzipien können nicht Grundlage der Moral sein? 3
2.1.4 Wodurch können wir autonom handeln? Der Freiheitsbegriff Kants 4
2.2 Mit den Begriffen Autonomie und Freiheit verbundene Probleme 5
2.2.1 Hat der autonome Wille doch ein Objekt? 5
2.2.2 Das Problem der Pflichtenkollision 6
2.2.3 Indeterminiertheit der kantischen Ethik 7
2.2.4 Das Problem der Menschenwürde 8
2.2.5 Das Problem der zwei Welten und der Freiheit 8
2.2.6 Sind wirklich frei? Versuch eines psychologischen Ansatzes 9
3. Schlußbemerkungen 10
3.1 Kant und die Stoa 10
3.2 Vorläufiges Fazit meiner Beschäftigung mit der kantischen Ethik 11
Literaturverzeichnis 13
1
1. Vorwort
Kants praktische Philosophie steht und fällt mit den Begriffen der Autonomie beziehungsweise der Freiheit: Diese ist die Voraussetzung für das sittliche Handeln, ist „das oberste Prinzip der Sittlichkeit“, wie Kant in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ 1 (GMS II, Abs. 79, S. 440) sagt. Zuerst sollen die Begriffe der Autonomie und der Freiheit am Text der „Grundlegung“ erläutert werden. Danach werde ich darauf eingehen, welche Widersprüche sich meines Erachtens aus diesen Begriffen innerhalb der kantischen Konzeption ergeben, sowie auf Probleme verweisen, die im Anwendungsbereich der Ethik auftreten können.
2. Autonomie und Freiheit in der „Grundlegung“
2.1 Bedeutung der Begriffe Autonomie und Freiheit
Autonomie und Freiheit sind letztlich Synonyme: „Was kann denn wohl die Freiheit des Willens sonst sein als Autonomie [...]?“ fragt Kant (GMS III, Abs. 2, S.446), und: „Freiheit und eigene Gesetzgebung des Willens sind beides Autonomie“ (GMS III, Abs. 9, S. 450). Man muß sie daher, obschon sie verschiedene Aspekte darstellen (GMS III, Abs. 9, S. 450), zusammen behandeln. Ich werde im Folgenden einzelne Aspekte dieser Begriffe darstellen.
2.1.1 Autonomie ist das Prinzip der Moral
Nur durch die Autonomie ist eine allgemeingültige Ethik möglich - Autonomie ist „das alleinige Prinzip der Moral“ (GMS II, Abs. 79, S. 440).
Autonomie ist das Prinzip eines Willens, der nicht durch fremde Gesetze, sondern durch sich selbst bestimmt wird und sein eigenes Gesetz unabhängig von Belohnungs- oder Bestrafungsmechanismen („Reiz oder Zwang“) befolgt, die bei fremden Gesetzen nötig sind (da der Wille die Gesetze nicht um ihrer selbst willen will, muß er ja einen Anreiz dazu haben; GMS II, Abs. 59, S.432). Werden die Gesetze von den Objekten des Willens gegeben, so ist dieser
1 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Herausgegeben von Karl Vorländer. Hamburg, 1962 3 . Im Folgenden zitiert als: GMS [Abschnitt], [Absatz], [Seitenzahl in der Akademie-Ausgabe]. Beispiel: GMS II, Abs. 79, S. 440.
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heteronom bestimmt: Eine „ethische“ Handlung wird nicht um ihrer selbst willen, sondern zu einem bedingten Zweck vollzogen („ich soll etwas tun, weil ich etwas anderes will“, GMS II, Abs. 87, S. 444), um etwas zu vermeiden oder zu erlangen (GMS II, Abs. 80, S. 441, und Abs. 87, S. 444) , zum Beispiel, um glücklich zu werden. Der dazugehörige Imperativ ist bedingt (hypothetisch), da er nur eingeschränkt, nur auf diesen Zweck bezogen gültig ist, dessen Gewolltwerden von der Natur des Menschen abhängig, also kontingent ist; ein solcher Imperativ kann daher nicht Prinzip einer Moral sein, die ja für alle vernünftigen Wesen gelten soll (GMS II, Abs. 87, S. 444). Damit wendet Kant sich gegen heteronome Ethiken wie zum Beispiel eine theologische Ethik, die Lohn beziehungsweise Strafe durch Gott ethischem Handeln zugrundelegt (GMS II, Abs. 84, S. 443). Der autonome Mensch ist unabhängig von äußeren Autoritäten.
2.1.2 Das Prinzip der Autonomie ist der kategorische Imperativ
Autonomie heißt, nach dem kategorischen Imperativ denken und handeln (GMS II, Abs. 79, S. 440, und GMS II, Abs. 80, S. 441: Das Gesetz der „Tauglichkeit seiner Maximen zu einer allgemeinen Gesetzgebung“ bestimmt den autonomen Willen), also, seine Leitlinien des Handelns immer auch als allgemeines Gesetz konzipieren (GMS III, Abs. 2, S. 447: „Der Satz aber: der Wille ist [...] sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Prinzip, nach keiner anderen Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines Gesetz zum Gegenstande haben kann. Das ist aber gerade die Formel des kategorischen Imperativ und das Prinzip der Sittlichkeit“). Autonomie ist also „Freiheit des Willens“ (GMS II, Abs. 64, S. 434), aber nicht Willkür! Willkür wäre nur scheinbar Freiheit, in Wahrheit aber Heteronomie, da der Wille durch Triebe und ähnliches bestimmt würde.
2.1.3 Welche Prinzipien können nicht Grundlage der Moral sein?
Glückseligkeit kann nicht einer allgemein gültigen Ethik zugrunde liegen: Zum einen ist Glückseligkeit ein unbestimmter Begriff, der an bestimmte Bedingungen der menschlichen Natur gebunden ist (GMS II, Abs. 25, S. 418); zum anderen haben Tugend und Glück nichts miteinander zu tun (GMS II, Abs. 83, S. 442; hier denkt Kant wieder an den Gegensatz zwischen Pflicht und Neigung).
Die vollkommene Gottheit kann ebenfalls nicht Prinzip der Moral sein, da wir ihre Vollkommenheit in diesem Fall von einem schon bestehenden Begriff der Sittlichkeit ableiten; dies
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wäre jedoch ein Zirkelschluß! Wenn die göttliche Vollkommenheit jedoch nicht aus diesen Begriffen hergeleitet wird, ist die einzige Grundlage der Ethik Furcht vor göttlicher Strafe (GMS II, Abs. 84, S. 443) und ist somit vom Glauben an einen allmächtigen Gott abhängig.
2.1.4 Wodurch können wir autonom handeln? - Der Freiheitsbegriff Kants
Die Voraussetzung für die Fähigkeit zum sittlichen gleich autonomen Handeln (GMS III, Abs. 2, S. 447) ist die Existenz des Menschen als Vernunftwesen. Vernünftige Wesen mit einem Willen handeln nach der Idee der Freiheit, also autonom, da sie sonst nicht von ihrer Vernunft, sondern anderen Dingen bestimmt würden (GMS III, Abs. 4, S. 448). Wieso ist Autonomie identisch mit vernünftigem Handeln? Autonomie ist Selbstbestimmung des Willens; die Vernunft aber ist das Wesen des Menschen und seines Willens: Die Intelligenz (gleich Vernunft) ist das „eigentliche Selbst“ des Menschen (GMS III, Abs. 26, S. 457). Wäre der Mensch nur Sinnenwesen, so wäre sein Wille nur seinen Neigungen unterworfen (Heteronomie der Natur); da der Mensch aber auch Vernunftwesen ist, kann er sich unabhängig von der Naturkausalität selbst in seinem Handeln bestimmen, ist also autonom oder frei.
Wie erklärt Kant die Freiheit des Menschen?
Wir haben ein Bewußtsein, frei zu sein: „Alle Menschen denken sich dem Willen nach als frei.“ (GMS III, Abs. 20, S. 455). Daher kommt auch das Gewissen, daher kommen die „Urteile über Handlungen als solche, die hätten geschehen sollen, ob sie gleich nicht geschehen sind.“(GMS III, Abs. 20, S. 455). Da der Mensch also glaubt, frei zu sein, muß man, so Kant, Freiheit bei ihm auch voraussetzen: „Jedes Wesen, daß nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist ebendarum wirklich in praktischer Hinsicht frei, d. i. es gelten für dasselbe alle Gesetze, die mit der Freiheit verbunden sind, als ob sein Wille [...] für frei erklärt würde“ (GMS III, Abs. 4, S. 448).
Diese Begründung ist meines Erachtens nicht schlüssig: Wenn man sich unter die Idee der Freiheit stellt, ist man doch dadurch nicht automatisch frei! Auf dieses Problem werde ich später noch eingehen.
Der Begriff der Freiheit kann als etwas Wirkliches nicht in der menschlichen Natur bewiesen werden, da er zur Verstandeswelt gehört (GMS III, Abs. 5, S. 448/49 und GMS III, Abs. 33, S. 462), dies ist die „äußerste Grenze aller praktischen Philosophie (GMS III, Abs. 20, S. 455). Freiheit hat daher für den Menschen nur subjektive Wirklichkeit!
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M.A. Marion Näser, 1998, Autonomie und Freiheit in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" Kants, Munich, GRIN Publishing GmbH
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