Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe
2.1 Morgengabe, Gerade, Dos - Güter einer Frau,
G üter eines Mannes 4
2.2 Ehe und Ehebruch 7
2.3 Sterben und erben - Rechte einer Witwe 9
3. Schluss 12
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Die rechtliche Stellung der Frau seit der Neuzeit ist eine faktische Gleichberechtigung. Sie hat die gleichen besitzrechtlichen Ansprüche, wie ein Mann, kann Eigentum habe, kann erben, kann sich scheiden lassen (selbst als Katholikin mit besonderem Grund). Aber wie sah die Situation für die Frau des Mittelalters aus, welche Ansprüche hatte sie auf Besitz ihres Mannes? Um überhaupt klären zu können, was eine Frau besitzen durfte, was sie erben durfte, wie sie ihre Sicherheit nach dem Tod des Mannes gewährleisten konnte, muss man einiges bei der Betrachtung beachten. So ist es zunächst einmal von Bedeutung, welche Regionen man untersucht. Herrschte römisches Recht, germanisches Recht oder unter Umständen ein gänzlich anderes? Ferner muss bedacht werden, in welcher Phase des Mittelalters man die Beobachtungen ansetzt. Mit ständig fortschreitender Romanisierung ändert sich die Situation der Frau in den nördlichen Gebieten Europas zusehends. Zunächst von Stammes-Sippen- und Völkerrechten geprägt, geraten diese Gebiete unter zunehmenden Einfluss des römischen Rechts.
Welches Eigentum hatte also eine Frau? Was durfte sie erben? Wie sicherte sie ihr Alter? Welchen rechtlichen Status hatte sie? Bei der Betrachtung könnten zahlreiche Quellen zu Rate gezogen werden. Hier soll aber nur eine kleine, beispielhafte Auswahl getroffen werden. So kann als Beispiel für das frühe Mittelalter und den Übergang von der Antike die „Pactus Legis Salicae“ dienen, welche überlieferte Rechtsgepflogenheiten sammelte und erstmalig im 6. Jhd. in schriftlicher Form darstellt. Darin werden die germanischen Bräuche und Rechte als Beispiel herangezogen werden können. Als zweites Beispiel soll der Sachsenspiegel dienen, welcher im 13. Jahrhundert bereits in
mittelhochdeutscher Sprache niedergelegt wurde. Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Quellen kann man einen Vergleich der Entwicklungen über weit mehr als ein halbes Jahrtausend erkennen. Im Verlauf soll allerdings nicht einzeln darauf hingewiesen werden, für welchen Zeitraum die Veränderungen stehen. Das Heranziehen von entweder „lex salica“ oder Sachsenspiegel soll stellvertretend hierfür sein.
3
2. Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe 2.1 Morgengabe, Gerade, Dos - Güter einer Frau, Güter eines Mannes
2. Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe 2.1 Morgengabe, Gerade, Dos - Güter einer Frau, Güter eines Mannes
Verheiratete sich eine Frau oder wurde sie verheiratet, gab es eine Reihe von güterrechtlichen Veränderungen für sie, ihren Mann und ihre Familie. Es gab diverse Mechanismen, den Besitz einer Frau zu definieren und die Zusammenlegung der Güter von Mann und Frau zu realisieren. Dies galt sowohl für die Gebiete mit römisch-rechtlicher Prägung wie auch für die Gebiete mit germanischer. Will man die Gebiete Europas grob den rechtlichen Grundlagen zuordnen, kann man für den Norden das germanische Recht und damit die Gütergemeinschaft feststellen, für den Süden das römische Recht und damit das römische Dotalsystem. Im Laufe der Geschichte vermischten sich beide Formen in Folge der Romanisierung. 1
Im römischen Recht stellte den ersten Gütertausch die „arra sponsalicia“ dar. 2 Dies war eine Verlobungsgabe vom Mann an die potentielle Braut. Rein theoretisch war es der Frau möglich, diese Verlobungsgabe abzulehnen und damit auch die Heirat. In der Praxis dürfte sich dies recht schwierig gestaltet haben, war die Braut schließlich verpflichtet, immerhin die zwei- bis vierfache Menge dieser Verlobungsgabe zurückzuzahlen. Die „arra sponsalicia“ stellte allerdings keine erste wirtschaftliche Sicherheit der Frau dar. Die Braut war zwar berechtigt, diese einzubehalten, wenn der Mann die Verlobung vorzeitig löste, allerdings war die Höhe der „arra sponsalicia“ so gering, dass sie als symbolischer Akt betrachtet werden kann. 3
Nicht ganz eindeutig einzuordnen ist hingegen die „dos“. Im germanischen Gebrauch steht „dos“ für eine Gabe des Bräutigams zunächst an die Familie der Braut, im historischen Verlauf schließlich an den Muntwalt (zumeist den Vater) und schließlich an die Braut selbst. Sie bestand zunächst meist aus beweglichen Gütern, also Kapital, Vieh oder auch Unfreie. Später wurden auch Liegenschaften üblich. Es scheint synonym zum „Wittum“ zu sein und findet sich im lateinischen unter den Bezeichnungen „pretium nuptiale“, „pretium emptionis“ oder „dos“, also
1 „Ehe“, in: LexMa III. S. 1621f.
2 Die „arra sponsalicia“ wurde im 4. Jahrhundert üblich und kam ursprünglich aus Kastilien. Vgl.: „Ehe“, in: LexMa III. S. 1621. sowie Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter.² München 1984. S. 36.
3 „Ehe“, in: LexMa III. S. 1621. sowie Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter.² München 1984. S. 56.
4
Arbeit zitieren:
Bastian Hefendehl, 2007, Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die rechtliche und soziale Stellung der Frau im frühen Mittelalter
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 23 Seiten
Die genealogische Liebe: Die Frau im Mittelalter
Pädagogik - Geschichte der Päd.
Seminararbeit, 15 Seiten
Der Konflikt zwischen Liebe und Ehe im Hohen Mittelalter
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 13 Seiten
Demosthenes' Kampf gegen Philipp
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Seminararbeit, 22 Seiten
Medizin im Mittelalter, mit Bezug auf Hartmann von Aues "Der arme...
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Seminararbeit, 13 Seiten
Polnische Migration ins Ruhrge...
Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Hausarbeit, 17 Seiten
Mediale Gewalt: Gewalt in Computerspielen und ihre Wirkung
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Hausarbeit, 19 Seiten
Selbstwirksamkeitserwartung, Besorgtheit und Schulleistung
Psychologie - Allgemeine Psychologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Heinrich IV. in der Krise. Fürstenopposition und Kirchenpolitik 1065-1...
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 20 Seiten
Der Diskurs um die Gastarbeiter in der ersten Phase der Ausländerpolit...
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Die Unterrichtsmethode des Stationenlernens
Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)
Hausarbeit (Hauptseminar), 14 Seiten
Die natur- und heilkundlichen Theorien der Hildegard von Bingen
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 23 Seiten
Der Geburtsmakel im Kontext der christlichen Gesellschaft des Spätmitt...
Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte
Seminararbeit, 26 Seiten
Bastian Hefendehl hat den Text Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung? veröffentlicht
Bastian Hefendehl hat einen neuen Text hochgeladen
Geschichte der Michaelsgrotte auf dem Monte Gargano im Mittelalter (49...
Monte Sant'Angelo - Apulien - ...
Philipp Santer
Geschichte und Gegenwart der Rentenversicherung in Deutschland
Beiträge zur Entstehung, Entwi...
Stefan Fisch, Ulrike Haerendel
0 Kommentare