1. Angaben zur Lerngruppe
1.1 Analyse der Klassensituation
Die Klasse ist eine Oberstufe in Teilzeitform und besteht aus 19 Schülerinnen im Alter von 18 bis 24 Jahren.
Alle Schülerinnen absolvieren eine dreijährige Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
Die Schülerinnen haben unterschiedliche schulische Vorbildungen. Von den 19 Schülerinnen haben elf die FOR ohne Qualifikation erlangt; vier Schülerinnen haben die FOR mit Qualifikation und vier Schülerinnen die Fachhochschulreife.
Deshalb ist die Zusammensetzung der Klasse hinsichtlich der schulischen Vorbildung grundsätzlich als heterogen einzustufen.
Dies spiegelt sich durchaus auch in der Leistungsfähigkeit wider. Neben vier Leistungsträgerinnen gibt es auch zwei äußerst schwache Schülerinnen in der Klasse. Diese beiden Schülerinnen sind psychisch erkrankt und konnten oft aus diesem Grunde nicht am Unterricht teilnehmen.
Allerdings ist das soziale Klima in der Lerngruppe sehr gut, so dass die einzelnen Probleme dieser Schülerinnen nicht die gesamte Klasse und somit auch nicht den Unterricht belasten.
Die Disziplin der Klasse kann insgesamt als „gut“ bezeichnet werden. Beeinträchtigungen des Unterrichts ergeben sich nur durch gelegentliche Privatgespräche zweier Schülerinnen. Durch persönliche Ansprache können die Störungen jedoch unterbunden werden.
Am heutigen Tage schreiben die Schülerinnen in den ersten beiden Stunden eine Klassenarbeit in dem Fach Textverarbeitung/Textautomation.
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1.2 Ausprägungen der Kompetenzbereiche in der Lerngruppe
Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens dieser Lerngruppe ist die Handlungskompetenz insgesamt in einem guten Bereich einzustufen. Die mündliche Mitarbeit ist als zufrieden stellend zu bezeichnen. Die Klasse ist nicht sehr lebhaft, eine eigenständige Beteiligung am Unterricht ist eher selten. Allerdings ist eine Besonderheit dieser Klasse, dass beinahe jede Schülerin jederzeit angesprochen werden kann. Dabei zeichnen sich vier Schülerinnen durch regelmäßige und qualitativ sehr gute Beiträge zum Unterricht aus. Einige Schülerinnen zeigen ein eher stilles und introvertiertes Verhalten. Sie zeigen aber nach direkter Ansprache, dass sie aufmerksam dem Unterrichtsgespräch folgen und gute Beiträge leisten können.
Zwei Schülerinnen werden aufgrund starker psychischer Probleme und der damit ihnen entstandenen verbundenen Belastung, direkt nicht angesprochen. Anhand der letzten Klassenarbeiten wurde sichtbar, dass die schriftliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen gut ausgeprägt ist. Gerade die im Unterricht stilleren Schülerinnen haben sehr gute Klassenarbeiten geschrieben.
Bezugnehmend auf die Fachkompetenz der Schülerinnen im Zusammenhang mit dem Thema der Unterrichtsreihe haben sie nur geringe Vorkenntnisse, bedingt auch dadurch, dass sie in ihrer praktischen Tätigkeit in den Anwaltskanzleien noch nicht in Berührung mit diesem Themenkomplex gekommen sind. Allerdings zeigen sie sich interessiert und stellen Fragen zu juristischen Sachverhalten.
Ich konnte in der letzten Stunde durch Wiederholungsaufgaben feststellen, dass der bisherige Unterrichtsstoff sehr gut verstanden worden ist. Eine selbstständige Erarbeitung hinsichtlich der Lern- und Methodenkompetenz setzt voraus, dass die grundlegenden Techniken des Planens, Entscheidens und Problemlösens beherrscht werden.
Den Schülerinnen macht es keine Probleme in der Gruppe zu arbeiten und anschließend die Ergebnisse an der Tafel oder am OHP zu präsentieren.
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Sie sind offen für eine Kritik ihrer Ergebnisse, was im Wesentlichen aus dem angenehmen Klassenklima und der guten Sozialkompetenz der Lerngruppe resultiert. Die Schülerinnen zeigen ausgeprägte Fähigkeiten zur Kooperation und Kollegialem Verhalten. Diese Stärken kommen u.a. zum Ausdruck, wenn Unterrichtsmaterialien regelmäßig für die fehlenden Mitschülerinnen mitgenommen und weitergegeben werden.
Die Schülerinnen gehen offen mit ihren persönlichen Problemen um, da in der Klasse auch eine große Toleranz in dieser Hinsicht besteht.
1.3 Unterrichtseinsatz in der Klasse
Die Klasse ist mir seit dem 05. Oktober 2004 durch Hospitationen in den Fächern AWL, Politik und Rewe bekannt (alle drei Fächer werden in dieser Klasse von meiner Ausbildungslehrerin - unterrichtet).
Nach zwei Wochen folgte der Ausbildungsunterricht, in dem ich im Fach AWL die Unterrichtsreihe zum Thema Kredite vollständig übernommen habe. Das Fach AWL wird im Bildungsgang wöchentlich mit einer Stunde unterrichtet. Jedoch erfolgte der Unterricht in den ersten beiden Wochen durch mich in Doppelstunden.
In der ersten Woche war es mein Ziel einen besseren Bezug zu der Klasse zu bekommen; aus diesem Grunde habe ich den Unterricht auch alleine ohne Anleitung geführt. In der zweiten Woche habe ich eine zusätzliche Stunde als Vertretung für meine Ausbildungslehrerin unterrichtet.
Meine Unterrichtserfahrungen in dieser Klasse sind sehr positiv, da sich die Schülerinnen mir gegenüber sehr freundlich und aufgeschlossen verhalten. Die heutige Stunde findet in einem anderen Raum als sonst üblich statt. Ich unterrichte in diesem Raum, weil er sich besonders gut für Gruppenarbeiten eignet.
Allerdings stellt dies keine neue Situation für die Schülerinnen dar, weil sie bereits in vorangegangenen Stunden dort von meiner Ausbildungslehrerin und von mir unterrichtet wurden.
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2. Didaktisch-methodische Analyse
2.1 Vorgaben der Richtlinien/ Legitimation des Themas
Das Thema der Unterrichtsstunde ist sowohl durch den Rahmenlehrplan als auch durch die Handreichungen der Rechtsanwaltskammer Hamm, legitimiert. Die Inhalte der Unterrichtsreihe sind gemäß Richtlinien thematisch dem Lernfeld 6 „Wirtschaftliche Aspekte bei der Rechtsberatung der Mandantinnen und Mandanten zu berücksichtigen“ zugeordnet. In der Zielformulierung heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Kreditarten nach ihrer Verwendung und Absicherung.“ Diesem Grobziel werden folgende Inhalte zugeordnet: Kreditarten, Kreditsicherung; Personalkredite (z.B. Bürgschaft) und Realkredite (z.B. Sicherungsübereignung). Gemäß internem Stoffverteilungsplan/ didaktischer Jahresplanung wird das vorliegende Thema zum Ende der Oberstufe unterrichtet.
2.2 Einordnung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtsreihe
2.3 Hauptintention
Der Begriff der Bürgschaft ist den Schülerinnen sicherlich ein Begriff. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie nicht wissen, was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt.
Der didaktische Schwerpunkt der heutigen Stunde besteht darin, den Schülerinnen zu vermitteln, was man unter einer Bürgschaft versteht und was der Unterschied einer gewöhnlichen Bürgschaft zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist. Des Weiteren sollen sie mit der Fachterminologie richtig umgehen können, und eine kritische Betrachtung und Beurteilung der Bürgschaft als ein Instrument der Kreditbesicherung entwickeln.
2.4 Didaktische Reduktion
Das Thema reduziert sich auf die hauptsächlichen Merkmale und Unterschiede einer gewöhnlichen von einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Andere Arten der Bürgschaft, wie z.B. die Mitbürgschaft und die Prozessbürgschaft werden nicht thematisiert.
Die zu diesem Thema existierende umfangreiche Rechtsprechung kann in dieser Stunde ebenfalls nicht besprochen werden. Dies würde den Zeitrahmen bei weitem sprengen.
Auf die Darstellung einiger Charakteristika der Bürgschaft wird verzichtet. Das durchaus wichtige Merkmal der Akzessorietät der Bürgschaft wird z.B. in dieser Stunde nicht angesprochen, um den Umfang des Stoffes fassbar zu halten und den Schülern eine ausführlichere Beschäftigung mit diesem Begriff in einer der nächsten Stunden zu ermöglichen.
2.5 Methodisches Vorgehen
Der Einstiegsmotivation dient ein Gespräch zwischen einem jungen Pärchen, Lena und Philipp. Lena hat gerade die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen, wodurch eine Identifikation mit der handelnden Person möglich ist.
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Arbeit zitieren:
Arndt Slabihoud, 2004, Fallorientierte Anwendung und Erarbeitung der selbstschuldnerischen Bürgschaft unter Berücksichtigung der Förderung der Humankompetenz , München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Unterrichtseinheit Kreditsicherheiten - Bürgschaft
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