Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
Kapitel I - Historischer Teil - Die „alte“ Eugenik und die „neue“ Eugenik
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2. Was ist Eugenik? 10
2.1 Einleitung 10
2.2 Galtons eugenisches Konzept. 11
2.3 Darwins Evolutionstheorie und der Sozialdarwinismus. 14
2.4 Die These von der Degeneration der Menschheit 16
2.5 Die Anfänge einer eugenischen Bewegung. 17
2.6 Die Rassenhygiene in Deutschland und die eugenischen Verbrechen im Dritten Reich20
2.6.1 Die Sterilisierung Minderwertiger. 22
2.6.2 Die Massenmorde im Namen der Euthanasie. 26
2.7 Zusammenfassung 27
3. Von der „alten“ Eugenik zur „neuen“ Eugenik. 30
3.1 Einleitung 30
3.2 Entwicklung von der Eugenik zur Humangenetik. 32
3.2.1 Das eugenische Gedankengut nach 1945 35
3.2.2 Das CIBA-Symposium als Beispiel unveränderten Gedankenguts nach 1945 36
3.3 Höhepunkte der humangenetischen Wissenschaft 38
3.4 Das Konzept einer liberalen Eugenik - „Genetics Justice“ von Buchanan et al. 40
3.4.1 Einleitung in das Konzept 40
3.4.2 Leitgedanken 41
3.4.3 Wer entscheidet, was perfekt ist? 42
3.4.3.1 Genetische Beratung. 44
3.4.3.2 Was ist „wrongful life“ oder „wrongful disability ? 44
3.4.3.3 Was bedeutet Selbstbestimmung im Kontext reproduktiver Freiheit? 45
3.5 Zusammenfassung. 46
Kapitel II - Vorstellung zweier Verfahren der neuen
Reproduktionstechnologien - die Pränataldiagnostik (PND) und die
Pr äimplantationsdiagnostik (PID) 48
4. Pränatale Diagnostik - eugenische Methoden im HUMANgenetischen
Gewand ? 49
4.1 Einleitung 49
4.2 Geschichte der Pränatalen Diagnostik. 51
4.2.2 Der Tenor der „neuen“ Eugenik 54
4.2.2.1 Die deutschen Humangenetiker Wendt und Vogel 54
4.2.2.2 Das Postulat der Selbstbestimmung 55
4.3 Ziele und Möglichkeiten der Pränataldiagnostik. 58
4.3.1 Der Triple-Test 59
4.3.2 Die Amniozentese 60
4.3.3 Die Chorionzottenbiopsie 61
1
4.3.4 Diskurs zu einigen Schwangerschaftsratgeber-Dokumenten 61
4.4 Zielstellungen für die Pränatale Diagnostik nach den Richtlinien der
Bundes ärztekammer 64
4.4.1 Erkennung von Störungen der embryonalen und fetalen Entwicklung. 64
4.4.2 Durch Früherkennung von Fehlentwicklungen eine optimale Behandlung der
Schwangeren und des (ungeborenen) Kindes zu ermöglichen. 66
4.4.3 Befürchtungen der Schwangeren objektivieren (abbauen) 66
4.4.4 Schwangeren Hilfe bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der
Schwangerschaft zu geben. 67
4.5 Zum Problem statistischer Wahrscheinlichkeiten über komplexes menschliches Leben68
4.5.1 Einleitende Gedanken zur Wahrscheinlichkeit. 68
4.5.2 Statistische Wahrscheinlichkeiten innerhalb der Pränatalen Diagnostik 69
4.6 Die genetische Beratung. 71
4.7 Wissenschaftliche Errungenschaften und die Ausweitung der Pränatalen Diagnostik 74
4.7.1 Der Paragraph 218a 76
4.7.2 Das Kind als Schaden 78
4.8 Fazit 79
5. Präimplantationsdiagnostik - Vorgelagerte Pränataldiagnostik oder
optimierte Variante der medizinischen Schwangerschaftsvorsorge? 82
5.1 Einleitende Gedanken zur Präimplantationsdiagnostik. 82
5.2 Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik. 83
5.3 Die Rechtslage in Deutschland. 86
5.3.1 Der moralische Status des Embryos 87
5.3.2 Des Kindes Rechte 88
5.4 Fazit 89
KAPITEL III - Was ist neu an der „neuen“ Eugenik? - 91
6. PND und PID - Methoden einer „neuen“ Eugenik? 92
6.1 Kritische Analyse der Zielstellungen innerhalb der Pränatalen Diagnostik hinsichtlich
der eugenischen Bestimmung. 93
6.1.1 Selektion durch Schwangerschaftsabbruch 93
6.1.2 Die verschiedenen Varianten der Eugenik 96
6.1.3 Konformitätsdruck. 98
6.1.4 Fazit 101
6.2 Kritische Analyse der Präimplantationsdiagnostik hinsichtlich der eugenischen
Bestimmung. 103
6.2.1 Das Recht auf ein gesundes Kind 103
6.2.2 Problemskizze. 104
6.3 Die Eugenik, die uns heute „droht“ 106
7. Schlussbetrachtungen 109
Quellenverzeichnis 117
2
1. Einleitung
Ziel dieser Arbeit ist die Ergründung der Frage, was neu an der „neuen“ Eugenik ist. Im Mittelpunkt stehen zwei Verfahren der neuen Reproduktionstechnologien: die Pränataldiagnostik (PND) und die Präimplantationsdiagnostik (PID). Sie bieten den Ansatzpunkt der Analyse, wobei untersucht wird, ob die angewandten Methoden der Medizin als eugenisch bestimmbar sind.
Das I. Kapitel, der Historische Teil - Die „alte“ Eugenik und die „neue“ Eugenik, leistet den geschichtlichen Einstieg in die Thematik. Der Begriff Eugenik wird nach einleitenden Worten (2.1) innerhalb des eugenischen Konzeptes ihres englischen Namensgebers Francis Galton (1822-1911) vergegenständlicht (2.2). Eugenik kennzeichnet die Verbesserung des Menschen durch die Lenkung seiner Fortpflanzung (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 27). Galton beeinflusste die Eugenik in vielseitiger Hinsicht: Sei es die Anwendung der Bevölkerungsstatistik in Vererbungsfragen (vgl. Kühl, 1997, S. 18) oder der Gedanke einer Züchtung des Menschen durch eine definierte Auswahl von „guten“ und „schlechten“ Eigenschaften (vgl. Galton, 1910, S. 378). Anhand dieser Parameter sollten die Menschen aus Vernunftgründen eugenische Entscheidungen für oder gegen Nachwuchs treffen. „Galton ... wanted to secure voluntary acquiescence with eugenics guidelines by making eugenics a civil religion” (Buchanan et al., 2001, S. 42).
Charles Darwin (1809-1882), ein Vetter von Francis Galton, prägte das 19. Jahrhundert mit seiner Evolutionstheorie, die sich gegen den Schöpfungsglauben stellte und das letzte Loch im Säkularisierungsprozess schloss (vgl. Kappeler, 2000, S. 61). Damit wurde die Möglichkeit einer Verwissenschaftlichung des Menschen geschaffen (2.3). In der Verzahnung verschiedenster Geisteshaltungen mit vorangeschrittenem naturwissenschaftlichen Denken wurde die eugenische Bewegung erst erdenklich. Die Idee der biologischen Verbesserung des Menschen war die logische Konsequenz einer Gesellschaft, die alle sozialen Übel im Biologischen fand und den Menschen nicht mehr als von Gott geschaffen ansah
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und an Regelmäßigkeiten in der Vererbung von Merkmalen und Krankheiten glaubte (vgl. [u.a.] Kevles, 1995, S. 19).
In Punkt 2.4 wird die Degenerationsangst bzw. die Degenerationsthese vorgestellt, die mit der Theorie Darwins eng verknüpft ist. Sie zeigt, dass ein pessimistisches Klima in der Bevölkerung bzw. der herrschenden Klasse überwog, weil der Glauben vorherrschte, die von Darwin beschriebenen natürlichen Auslesmechanismen seien aufgrund der Zivilisation nicht mehr wirksam und die Entartung der menschlichen Rasse droht. Diese Grundstrukturen sind als ein Vorbote bzw. Nährboden der Eugenik anzusehen 1 . Die Darstellung des Zeitgeistes um 1900 in Form der Degenerationsthese ist wichtig, um nachvollziehen zu können, welche Gegebenheiten existierten, die das Klima eugenischer Bestrebungen förderten.
In Punkt 2.5 erfolgt die Hinwendung zum Beginn der Entwicklung eugenischer Bewegungen, wobei das Hauptaugenmerk in der deutschen Geschichte verwurzelt bleibt. Die Rassenhygiene, das deutsche Wort für Eugenik, und deren Verbrechen werden in 2.6 erläutert. Konkret wird in den Unterpunkten auf die Sterilisierung Minderwertiger (2.6.1) und die Massenmorde im Namen der Euthanasie (2.6.2) eingegangen. Diese Vergehen an der Menschheit führten zur Diskreditierung 2 der Eugenik.
Der 3. Punkt, Von der „alten“ Eugenik zur „neuen“ Eugenik, beschreibt im Kern die Geschichte der humangenetischen Wende. Unter dem Vorsatz der Menschlichkeit und der individuellen Selbstbestimmung sollte eine „neue“ Eugenik eingeleitet werden und größte Hoffnungen wurden in die Humangenetik und ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse gesetzt. Nach einer Einleitung (3.1) wird die Eingliederung der Eugenik in die Humangenetik erläutert (3.2), wobei das eugenische Gedankengut nach 1945 (3.2.1) dargestellt wird. Zur Veranschaulichung werden einige führende Stimmen auf dem CIBA-Symposium „Man and his Future“ von 1962 beispielhaft für die
1 „In dieser Verankerung der Degenerationsangst sowohl in der Geistesgeschichte als auch im »Zeitgeist« kann eine entscheidende Voraussetzung für die Resonanz gesehen werden, die eugenische Gedanken fanden.“ (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 67).
2 Diskreditierung bedeutet „um den guten Ruf bringen, dem Ansehen schaden“ (Das große Fremdwörterbuch, 1999, S. 175).
2
Inhalte nach 1945 (3.2.2) herangezogen. Dienlich ist dies der Untermauerung der
grundlegenden These in diesem Abschnitt, dass keine wirkliche Wende im
Denken eingetreten war und sich die Besinnung auf menschliche Grundrechte aus
der Diskreditierung der Eugenik ableitet. Die Diskreditierung stellt jedoch nicht
den Wendepunkt von einer „alten“ Eugenik zu einer „neuen“ dar, da die
Vorstellungen von einer humanen freiwilligen Eugenik bereits im Gedankengut
mancher alter Eugeniker wie z.B. Galton anzutreffen sind.
Um einen Einblick in die wissenschaftlichen Errungenschaften zu erhalten,
erfolgt im Punkt 3.3 die Vorstellung der Höhepunkte in der humangenetischen
Wissenschaft , zu deren wichtigsten die Entdeckung der Funktionsweise der
Desoxyribonukleins äure (DNS) im Jahre 1953 durch James Watson und Francis
Crick zählt, womit der Anfang einer gezielteren Überprüfung des menschlichen
Erbgutes möglich wurde.
Ad äquat zum vorgestellten Zeitgeist der „alten“ Eugenik im 2. Punkt
erfolgt in 3.4 die Vorstellung eines Konzeptes liberaler Eugenik von Buchanan et
al. , welches den aktuellsten Überlegungen über Eugenik zuzuordnen ist. Die
Autoren setzen sich mit dem technisch neu Möglichen oder zukünftig Möglichen
auseinander und halten einen Ansatzpunkt im Umgang mit den Optionen der
Wissenschaft bereit. Nach einer Einleitung in das Konzept (3.4.1) werden die
Leitgedanken betrachtet (3.4.2) Auf „die Frage der genetischen
Verteilungsgerechtigkeit, die im Mittelpunkt der liberalen Eugenik steht“ (Reyer,
2003, S. 172) wird dabei eingegangen. Des Weiteren wird expliziert, wer
entscheiden darf, was perfekt ist (3.4.4) und was die Verfasser als „wrongful life“
oder “wrongful disability“ kennzeichnen (3.4.4.3) Die genetische Beratung wird
erl äutert (3.4.4.1) und zugehörig ersichtlich, was Selbstbestimmung im Kontext
reproduktiver Freiheit bedeutet (3.4.4.2) Diese Ausführungen dienen als Einstieg
f ür das Verständnis der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik.
Die Verfahren der Pränataldiagnostik (PND) und die Präimplantationsdiagnostik
(PID) werden im Kapitel II in den Blick genommen. Dabei ist ein enormes
Fingerspitzengef ühl vonnöten, will man sich vor vorschnellen Urteilen schützen.
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Im 4. Punkt, Pränatale Diagnostik - eugenische Methoden im HUMANgenetischen Gewand?, findet die PND Darstellung. Die PND beinhaltet alle Vorgänge der vorgeburtlichen Untersuchungen, die der Erkennung von Krankheiten und Behinderungen des Fötus im Mutterleib dienen. Nach einer Einführung in die Thematik (4.1) wird in Abschnitt 4.2 die Geschichte der PND nachgezeichnet. Die Vorstellung der Kerngedanken der PND, Selbstbestimmung und Freiwilligkeit, und ihre dazugehörigen historischen Vorläufer stehen im Vordergrund. Jeder Mensch soll frei entscheiden, welche Maßnahmen er in Anspruch nimmt. Im III. Kapitel wird in diesem Zusammenhang darüber gesprochen werden müssen, inwieweit es eine wahre Freiwilligkeit geben kann, wenn man die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet.
Um den Tenor der „neuen“ Eugenik erfassen zu können (4.2.2), stelle ich die beiden deutschen Humangenetiker Vogel und Wendt (4.2.2.1) mit ihren zugrunde liegenden Gedanken vor. Ersichtlich wird, wie bereits bei der Vorstellung der Beiträge auf dem CIBA-Symposium (2.2.2), dass die Betonung zwar auf der Freiwilligkeit lag, der Wunsch und die Hoffnung jedoch verstärkt war, der Einzelne möge aus Vernunftgründen auf kranken Nachwuchs verzichten. Um die Strukturen zu verdeutlichen, wird eingehend das Postulat der Selbstbestimmung (4.2.2.2) betrachtet, wobei der Frage nachgegangen wird, ob eine selbst bestimmte Entscheidung in diesem Bereich möglich ist. Zahlreiche Faktoren, wie das soziale Umfeld bzw. der gesellschaftliche Druck oder die Unsicherheiten hinsichtlich der leistbaren Diagnosen unterliegen dieser Wahl, so dass es fraglich ist, von Selbstbestimmung zu sprechen. Um diese These zu untermauern, wird demonstriert, welche Möglichkeiten die Medizin im Rahmen vorgeburtlicher Untersuchungen liefert (4.3). Zu den wichtigsten Verfahren gehören der Triple-Test (4.3.1), die Amniozentese, auch genannt Fruchtwasseruntersuchung (4.3.2) und die Chorionzottenbiopsie (4.3.3). Welche Erwartungen die Inanspruchnehmer(innen) pränataldiagnostischer Maßnahmen verfolgen, wird durch die kritische Beleuchtung eines Schwangerschaftsratgebers dokumentiert (4.3.4), der die Untersuchungen offensichtlich als Beruhigungsmaßnahme deklariert. Dies entspricht dem
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Ansinnen vieler Nutzer(innen) und ist im Kontext der Untersuchungen jedoch nicht leistbar, da diese der Erkennung von Krankheiten und Behinderungen dienen. Um differenziert vorgehen zu können, erfolgt ebenfalls die Vorstellung eines Ratgebers, der auf die Konsequenzen und Schwierigkeiten pränataldiagnostischer Untersuchungen verweist. Desgleichen werfen die Zielstellungen der Bundesärztekammer (4.4) für die PND Fragen auf, die kritischer Auswertung bedürfen. Dazu gehören: „• Störungen der embryonalen und fetalen Entwicklung zu erkennen [4.4.1], •Durch Früher der Schwangeren und des (ungeborenen) Kindes zu ermöglichen [4.4.2],
• Befürchtungen und Sorgen der Schwangeren zu objektivieren und abzubauen [4.4.3] und
• Schwangeren Hilfe bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft zu geben [4.4.4].“ (Bundesärztekammer, 2003).
Eine grundlegende Problematik ist die Unsicherheit der Diagnosen, die durch einen Exkurs über die Schwierigkeiten statistischer Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf komplexes menschliches Leben nachgezeichnet wird (4.5). Einleitende Gedanken über Wahrscheinlichkeiten fördern zuerst das Verständnis (4.5.1), welches dann im Spannungsfeld der Aussagekraft statistischer
Wahrscheinlichkeiten innerhalb der PND konkretisiert wird (4.5.2). Erläutert wird, worauf sich Risikoermittlungen, wie sie bei den meisten Testmethoden oder bei der genetischen Beratung erzielbar sind, beziehen und inwieweit daran Rückschlüsse auf das Individuum vorgenommen werden können. Anhand der daran ersichtlich gewordenen Diskrepanzen wird dann erörtert, wie sinnvoll genetische Beratung (4.6) sein kann und welche Prämissen für ein Beratungsgespräch aufgrund dieser Schwierigkeiten erforderlich sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Beratung non-direktiv ist, d.h. der Berater darf den Ratsuchenden in keine Richtung lenken, worin sich wiederum die Postulate Selbstbestimmung und Freiwilligkeit widerspiegeln. Die These in diesem Abschnitt ist, dass Selbstbestimmung und Freiwilligkeit zu unanfechtbaren Gütern werden, obwohl ihre Wirklichkeit nicht gewährleistet werden kann. Die wissenschaftlichen Errungenschaften mit den dazugehörigen rechtlichen Grundlagen liefern Gründe für die Ausweitung der Inanspruchnahme der PND (4.7). Der Paragraph 218a des Strafgesetzbuches (StGB) (4.7.1) regelt
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die straffreie Abtreibung bei einer „medizinischen Indikation“. Den Abbruch rechtfertigt nicht allein der Befund einer schweren Behinderung, sondern das Leben der Schwangeren muss in sozialer/psychischer und/oder physischer Hinsicht gefährdet sein (vgl. Tröndle/Fischer, 2004, S. 1401). Ausdehnung bewirkten ebenfalls eine Reihe von Gerichtsurteilen, genannt „Das Kind als Schaden“ (4.7.2), die gehäuft in den 1980er Jahren gefällt wurden. In diesem Kontext verklagten Eltern eines behinderten Kindes den Arzt, da er nicht ausreichend auf die Gefahr einer Behinderung hingewiesen habe und nicht konkret zu pränataldiagnostischen Untersuchungen motivierte, um das Risiko eines behinderten Kindes auszuschließen. Die Gerichte verlangten Schadensersatz in Form von Unterhaltszahlungen (vgl. Degener, 1992, S. 188).
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) findet im Punkt 5 Betrachtung. Innerhalb der PID erfolgt eine Auswahl der geschädigten, kranken Embryonen außerhalb des Mutterleibes und es werden nur die Embryonen verpflanzt, die keine Normabweichungen aufweisen. Von ihren Befürwortern wird sie als präzisierte oder sicherere Methode der Pränataldiagnostik gefeiert, da den Betroffenen dadurch die leidvolle Erfahrung des Schwangerschaftsabbruches erspart bleiben kann. Darum wird ihre Legalisierung für Hochrisikoklientel gefordert (vgl. Graumann, 2001, S. 108). Inwieweit dieses Argument geltend gemacht werden kann, soll neben anderen Aspekten erörtert werden. Dazu werfe ich allgemeine Fragen im Kontext der PID auf (5.1), die sich dann in der Erläuterung des Verfahrens der PID (5.2) und deren Berechtigung als vorgezogene PND konkretisieren. Des Weiteren verweise ich auf die Rechtslage in Deutschland (5.3), im Rahmen derer die Vorstellung der Sichtweisen über den moralischen Status des Embryos (5.3.1) und die Aushandlung über die Rechte des Kindes (5.3.2) verpflichtend sind. In Deutschland ist die PID derzeit (noch) verboten, warum die Ausführungen im Gegensatz zur PND kürzer gehalten sind. In Punkt 5.4 werden abschließend die Probleme der PID skizziert und zusammenfassend dargestellt.
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Kapitel III bietet dann die Aufbereitung, Auswertung und Zusammenfassung der vorangegangenen Kapitel, d.h. die konkrete Analyse, was neu an der „neuen“ Eugenik am Beispiel der PND und der PID ist. Im inne liegenden 6. Punkt, PND und PID - Methoden einer „neuen“ Eugenik?, erfolgt die Analyse über den eugenischen Charakter der im Kapitel II vorgestellten Verfahren und Problembereiche in Anlehnung an die Begriffsbestimmung im Kapitel I. Anhand der vorgestellten Komplikationen, die sich im Bereich der PND ansiedeln, wird der eugenische Charakter eruiert (6.1). Bestimmt wird dieser anhand der Selektionen durch den Schwangerschaftsabbruch bei einem auffälligen Befund (6.1.1). Um eine eugenische Wirkung systematisch zu untersuchen, werden im Punkt 6.1.2 die verschiedenen Varianten der Eugenik nachgezeichnet. Argumentationsführend wird in 6.1.3 eine Einschätzung zum Konformitätsdruck zu einer Inanspruchnahme vorgeburtlicher Untersuchungen absolviert. Daraus wird ein Bogen gespannt, der kennzeichnet, dass zwar die Zugangsvoraussetzungen verändert sind (Freiwilligkeit/Selbstbestimmung im Gegensatz zu Zwang), deren Wahrheitswert durch die erbrachten Ausführungen jedoch fraglich wird.
In 6.2 wird die PID mit ihrer dahinterstehenden eugenischen Logik präzisiert. Es wird erörtert, ob es ein Recht auf ein gesundes Kind geben kann (6.2.1) und anschließend werden die Problematiken der PID skizziert (6.2.2). Grundlegend ist dabei die Frage, ob eine genetische Intervention im Gegensatz zu umfeldbedingten Sozialisationsmomenten abzulehnen ist. Abschließend wird kenntlich gemacht, welche Eugenik uns heute „droht“ (6.3) und inwieweit die postulierten Veränderungen innerhalb der Humangenetik einen selbst bestimmten und freiwilligen eugenischen Umgang gewährleisten können.
Mit einer Schlussbetrachtung, die mit einer persönlichen Einschätzung der komplexen Thematik verbunden ist, endet die Diplomarbeit.
Die Methode der Arbeit gestaltet sich auf Basis der interpretativen Textanalyse, da die Bearbeitung auf der Auswertung schriftlicher Quellen beruht. Bei der
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Beschreibung der „alten“ Eugenik im Kapitel I beispielsweise bediene ich mich dieses Instrumentes, da sich die Betrachtung auf historische Texte stützt, wobei im Mittelpunkt die Werke von Francis Galton Genie und Vererbung (1910) sowie von Charles Darwin Die Abstammung des Menschen und die geschlechtliche Zuchtwahl (1883) stehen. Dazu wird in großem Umfang Sekundarliteratur herangezogen. Des Weiteren werden schriftliche Quellen unterschiedlichster Couleur zur Verfassung der gesamten Diplomarbeit verwendet.
Am Anfang eines Punktes erfolgt bis auf Punkt 6 eine Einleitung und am Ende steht eine Zusammenfassung oder ein Fazit. Eine Zusammenfassung kennzeichnet die einfache verkürzte Wiedergabe des vorgestellten Stoffes, während ein Fazit darüber hinaus Fragen und kritische Anmerkungen aufwirft. Beim 6. Punkt leistet dies die Erörterung der Frage, welche Eugenik uns heute „droht“.
Um die formalen Feinheiten klarzustellen, muss erwähnt werden, dass m.E. wichtig hervorzuhebende Termini kursiv gedruckt sind. Eine kursive Schreibweise erfolgt auch bei den Titeln von Dokumenten im Text. Einfügungen von meiner Seite in Zitaten sind mittels eckiger Klammern gekennzeichnet. Geht es um die Lesbarkeit, ist nicht auf die Einfügung verwiesen, bei Anmerkungen oder Hervorhebungen ist dies innerhalb der eckigen Klammer durch [Anmerkung K.L] oder [Hervorhebung K.L.] verdeutlicht. Handelt es sich um fragwürdige Bestimmungen, wie „schlechte Erbanlagen“, kennzeichnen die
Anführungsstriche, dass es sich um individuell aushandelbare und nicht konsensfähige Zuschreibungen handelt.
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2. Was ist Eugenik?
Die Geschichte der Eugenik reicht bis in die Antike zurück und ergibt ein facettenreiches Bild. Allen Facetten gemeinsam ist die Vorstellung von der Verbesserung der Menschheit anhand ihres genetischen Erbes, wobei „Die Kontrolle der menschlichen Sexualität und die Steuerung der Fortpflanzung … das durchgängige Thema.“ (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 27) ist. Diese Lenkung der menschlichen Fortpflanzung soll anhand bestimmter erwünschter Eigenschaften eine gezielte Auswahl unter den Menschen treffen, die sich fortpflanzen dürfen (vgl. Kevles, 1995, S. 20). Der Begriff Eugenik ist erst im Jahre 1883 von Francis Galton (1822-1911) geprägt worden, der diesen von dem griechischen Wort eugenes, was soviel wie edelgeboren oder von guten Stamm bedeutet, ableitete (vgl. Schmuhl, 2001, S. 7). Eine der ersten eugenischen Utopien lässt sich in Platons (427/428-347/348 v. Chr.) Staat entdecken. „Schon bei Platon trifft man auf eine große Zahl der institutionellen Vorkehrungen zur Sicherung einer eugenischen Fortpflanzung, die fortan in allen Utopien zu finden sind und schließlich in die konkreten Vorschläge der Eugeniker eingehen.“ (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 28f.).
2.1 Einleitung
Jede Ära bringt ihre eigene Eugenik hervor mit verschiedenen Hintergründen, Motiven und Intentionen. Bei der „alten“ Eugenik liegt die Beschränkung auf der von Galton mit seinem Begriff geprägten Eugenik anfangend um 1900 und den Entwicklungen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945. Die Geisteshaltungen und Vorstellungen, die um 1900 und davor existierten, werden aufgezeigt, um darstellen zu können, welche Motoren dieser Entwicklung immanent sind.
In Punkt 2.2 wird der Naturforscher Francis Galton mit seinem eugenischen Konzept in Verknüpfung mit dem englischen Wissenschaftler Charles Darwin (1809-1882) (2.3) vorgestellt. Ohne die gleichzeitigen
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fortschreitenden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse hätte die Eugenik nicht bzw. anders, zumindest jedoch erst später entstehen können. In Punkt 2.4 geht es um die Hervorhebung des Zeitgeistes am Anfang des 19. Jahrhunderts, in dessen Mittelpunkt die Degenerationsthese steht, anhand derer deutlich wird, wieso der Boden für die eugenischen Konzepte fruchtbar war. Die These beschreibt die Angst des körperlichen und geistigen Verfalls der Menschheit im Zuge der Zivilisation, bei dem die eugenischen Konzeptionen Abhilfe schaffen sollten.
Im folgenden Abschnitt (2.5) wird die eugenische Bewegung um 1900 mit ihren wichtigsten Eckdaten skizziert.
Das Hauptaugenmerk in Punkt 2.6 ist auf Deutschland gerichtet bis hin zu den Gräueltaten unter dem Namen der Rassenhygiene (die deutsche Bezeichnung für Eugenik) im Dritten Reich. Die Übersicht soll bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 Aufschluss über die eugenischen Gedankenstrukturen und deren Verbreitung geben. Dazu zählen die Sterilisationen sogenannter „Minderwertiger“ (2.6.1) und die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Namen der Euthanasie (2.6.2).
Zuletzt wird eine Zusammenfassung (2.7) mit nochmalig eingebundener Begriffsbestimmung der Eugenik geleistet, die dann in der Analyse des III. Kapitels erneut Präsenz erhält.
2.2 Galtons eugenisches Konzept
Wie oben bereits erwähnt, wurde der Begriff Eugenik von dem englischen Naturforscher Francis Galton (1822-1911) eingeführt. Das ihm zugrunde liegende griechische Wort eugenes (von guten Stamm, edelgeboren) weist dabei die Richtung auf, um die es geht.
Galton war der Ansicht, „daß die natürlichen Fähigkeiten eines Menschen durch Vererbung erworben sind.“ (Galton, 1910, S. 1) und wenn es möglich ist, Tiere nach ausgewählten Merkmalen zu züchten, wieso sollte dies dann nicht auch für die menschliche Rasse mittels gezielt erwünschenswerten Ehen möglich sein (vgl. ebd., 1910, S. 1)? Zu seinen genetischen Grundannahmen über die
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menschliche Vererbung gelangte er durch Studien über berühmte Männer, in denen er nachwies, dass in deren Verwandtschaft ein Großteil ebenfalls intelligenter Individuen anzutreffen war, was ihn davon überzeugte, dass Genialität vererbbar ist (vgl. ebd., 1910, S. 5). Für seine Theorie teilte er die Menschen in Leistungsfähigkeitsklassen ein, die er anhand der Errungenschaften von Berühmtheiten jeglicher Couleur (Literatur/Politik/Kunst etc.) einschätzte und in ein statistisches Wertesystem brachte. Die Athener stellten für ihn die leistungsfähigste und die „Neger“ eine der leistungsniedrigsten Klassen dar (vgl. ebd., 1910, S. 364f.), was dem damaligen Zeitgeist des Rassismus 3 entspricht, der als ein Vorbote für die Möglichkeit der weiteren eugenischen Entwicklungen gilt.
Galton verschrieb sich der Ansicht, dass die „Schwachen“,
„if they were left to reproduce without constraint, would ultimately regress toward the mean of the initial population. … It seemed that only by selection of the weightier seeds in every generation could a line of heavy seeds be kept heavy.“ (Kevles, 1985, S. 18).
Was Galton hier beschreibt, führt zu der logischen Konsequenz einer nur für auserwählte Menschen angestrebten Fortpflanzung, da der Erhalt einer starken Menschheit anderenfalls nicht gesichert ist. Seine Überlegungen propagierten eine Kontrolle der Fortpflanzung in der Bevölkerung, die von den Menschen freiwillig angenommen werden sollte. „Galton eventually gave up on race improvement through the state regulation of marriage, but he continued to hope that the new religion would foster voluntary eugenic marriage practices.” (ebd., 1985, S. 12)
3 Der Rassismus entwickelte sich mit dem frühen Kolonialismus. „Rassismus bedeutet, daß Personen mit einem bestimmten Aussehen fälschlich ererbte Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale zugeschrieben werden.“ (Giddens, 1995, S. 274) „Schwarz“ wurde lange Zeit mit „böse“ gleichgesetzt, wohingegen „weiß“ als „rein“ und „gut“ galt. Als die Europäer das erste Mal „Schwarze“ an den afrikanischen Küsten sahen, verstärkten diese Vorurteile die Gedanken, dass sich die Völker extrem voneinander unterscheiden (vgl. ebd., 1995, S. 282). Ein Vertreter ist Arthur Graf von Gobineau (1816-1882), welcher zu der Ansicht kam, dass die weltweite Vermischung der Rassen als Hauptursache für den Verfall der menschlichen Rasse anzugeben ist. Dieses Gedankengut fügt sich in die Theorie der Rassenhygieniker der 20er und 30er Jahre ein (vgl. Kappeler, 2000, S. 104). „Laut de Gobineau gab es drei Rassen: die weiße, die schwarze und die gelbe. Die weiße Rasse ist intelligenter, moralischer und willensstärker als die beiden anderen, und diese ererbten Eigenschaften liegen der Verbreitung des westlichen Einflusses in der ganzen Welt zugrunde. Die Schwarzen sind unter den dreien die unfähigsten, sind ihrem Wesen nach animalisch, emotional instabil und unmoralisch.“ (Giddens, 1995, S. 282) Für „Überlegenheit und Unterlegenheit, die Menschen einer bestimmten Herkunft angeblich besitzen, [gibt es folglich] eine biologische Erklärung“ (ebd., 1995, S. 274).
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Diane Paul zitiert Galton und vergegenständlicht seine Anschauungen von Eugenik als eine Art von Wissenschaft, die eine Verbesserung der Menschheit durch Züchtung erreicht (vgl. Paul, 1994, S. 144). So führe beispielsweise eine vermehrte, nicht kontrollierte Fortpflanzung der „Schwachen“ zu einer Fehlentwicklung der Menschheit. „Es mag furchtbar erscheinen, daß die Schwachen von den Starken zermalmt werden sollen, aber es ist noch viel furchtbarer, daß die Geschlechter, die am tauglichsten sind, … von den Untauglichen, Kränklichen und Verzweifelten majorisiert werden sollen.“ (Galton, 1910, S. 378).
Galton war sich bewusst, dass “so little was reliably known about heredity” (Kevles, 1985, S. 13), was ihn veranlasste, mehr über die menschliche Vererbung herauszufinden. Mittels der Statistik versuchte er zu Aussagen über die Vererbung durch zahlreiche Untersuchungen über die Bevölkerung zu gelangen, denn „He soon realized … that the laws governing heredity, whether of sweet peas [Mendel 4 , Anmerkung K.L.] or of men could be treated mathematically, in terms of units of statistical deviation.“ (ebd., 1985, S. 15).
Neben der Begründung der Eugenik ist Galton als Entdecker „der Einmaligkeit von Fingerabdrücken, [als] Erfinder des Korrelationskoeffizienten in der Statistik, [als] Urheber der systematischen Wetterkunde und [als] Begründer der Zwillingsforschung“ (Kühl, 1997, S. 18) in die Geschichte eingegangen. Auch gilt er als der Erfinder der Biometrie. Die Biometrie ist „ein Teilgebiet der Biologie, das sich mit der Messung, Auswertung und Analyse biologischer Befunde befasst.“ (Großes Lexikon, S. 110). Dieser Fakt ist wichtig, denn wie sich im Punkt 4 des II. Kapitels zeigen wird, basiert noch heute ein Großteil der Prognosen, die in der Pränatalen Diagnostik in Bezug auf den Gesundheitszustand des Fötus geleistet werden können, auf statistischen Wahrscheinlichkeiten.
4 Gregor Johann Mendel (1822-1884) führte acht Jahre lang im Augustinerkloster Altbrünn (vgl. Löther, 1989, S. 14) Versuche an Pflanzen (u.a. an Erbsen) durch und seine Erkenntnisse werden noch heute im (deutschen) Biologieunterricht gelehrt. Ihm beschäftigte dabei die Vererbung von Merkmalen, „aber die Wissenschaftler bewiesen rasch, daß die dominanten und rezessiven Erbfaktoren, die später Gene genannt wurden, die Vererbung auch bei vielen anderen Organismen bestimmten.“ (Kevles, 1995, S. 13).
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Galtons Wunsch, die Eugenik möge sich zu einer Art Religion etablieren, innerhalb derer die Menschen deren Angebote zum Schutz der Nachkommenschaft vor Krankheiten freiwillig in Anspruch nehmen und nicht eines Zwanges durch den Staat bedürfen 5 sei nochmals hervorgehoben, denn wie noch beschrieben werden wird, sind seine Vorstellungen Jahrzehnte später zur Realität geworden (vgl. Reyer, 2003, S. 185f.).
2.3 Darwins Evolutionstheorie und der Sozialdarwinismus
Den Boden für die eugenische Bewegung bereitete die Geisteshaltung des Sozialdarwinismus mit dem zugrunde liegenden natürlichen Selektionsgedanken angehalten durch Darwins Werk The Origin of Species by Means of Natural Selection or the Preservation of Favoured Races in the Struggle for Life (1859). In seinem Werk erklärt Darwin die „Natural Selection“ folgendermassen: „we [can] doubt (remembering that many more individuals are born than can possibly survive) that individuals having any advantage, however slight, over others, would have the best chance of surviving and of procreating their kind? On the other hand, we may feel sure that any variation in the least degree injurious would be rigidly destroyed. This preservation of favourable variations and the rejections of injurious variations, I call Natural Selection.” (Darwin, 1985, S. 130f.).
Darwin gilt als Begründer der modernen Evolutionstheorie, die sich dem vorherrschenden religiös fundierten Denken der menschlichen
Schöpfungsgeschichte durch einen Schöpfungsgott entgegenstellte und als ein Fortschritt der Naturwissenschaften anzusehen ist, da sie „die Entstehung und Entwicklung des organischen Lebens als einen naturhistorischen Prozeß erklärte[n] und die bis dahin im fortschrittlichen Weltbild bestehende empfindliche Lücke schloss.“ (Kappeler, 2000, S. 61).
5 „Galton, for example, wanted to secure voluntary acquiescence with eugenics guidelines by making eugenics a civil religion” (Buchanan et al., 2001, S. 42).
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Der Sozialdarwinismus ist die Übertragung der Theorie Darwins von den Tieren auf den Menschen. Dies war von Darwin anfänglich nicht vorgesehen, später aber selbst geleistet worden, auch wenn er „die Übertragung seiner naturwissenschaftlichen Erkenntnisse auf die Organisation des Menschen abgelehnt hätte.“ (ebd., 2000, S. 73). „Der Sozialdarwinismus wurde zum Symbol und Ausdruck des Kampfs ums Dasein und des Überlebens des Besten 6 .“ (Koch, 1973, S. 71).
Mittels Darwins Theorie wurde nicht nur von Eugenikern erklärt, dass die gegebenen gesellschaftlichen Unterschiede zwischen den Menschen auf naturgegebenen Differenzen beruhen. Folglich kann eine soziale Lösung nicht vorgenommen werden, da innerhalb der Evolution durch den „Kampf ums Dasein“ (Darwin) ein Katalysator existiert, der die untauglichen Elemente von den Tauglichen trennt und die überleben, die sich an die Umwelt am besten angepasst haben. Dies wird auch mit „survival of the fittest“ ausgedrückt, wobei diese Begriffsbestimmung auf Herbert Spencer 7 zurückgeht. Darwin lehnt daran den „Kampf ums Dasein“ an, der vielseitig ist 8 und führt aus, „daß alle Lebewesen in einer harten Konkurrenz zueinander stehen.“ (Darwin, 1906, S. 39). Die Selektion, die durch diesen Konkurrenzkampf eintritt, „ist das Ergebnis unterschiedlich gelungener Anpassungsprozesse“ (Kappeler, 2000, S. 70). Dieser von Darwin beschriebene Auslesemechanismus („struggle for life“ oder „Kampf ums Dasein“) ist im Zuge der Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen gestört und nicht mehr wirksam.
6 Weiterführende Literatur: KOCH, Hannsjoachim Wolfgang (1973), Der Sozialdarwinismus: seine Genese und sein Einfluß auf das imperialistische Denken, Beck, München.
7 Herbert Spencer „war … ein politischer und sozialwissenschaftlicher Theoretiker, dessen Einfluß auf das Denken seiner Zeitgenossen in Großbritannien wie in den Vereinigten Staaten selbst ohne Darwin überragend gewesen wäre.“ (Koch, 1973, S. 38). Spencer war kein Anhänger der Degenerationsthese, denn „Für Spencer ist der Existenzkampf naturbedingt und unausweichlich.“ und „ein Instrument des Fortschritts.“ und weiter: „auf irgendeine Weise einzugreifen wäre vergleichbar mit der menschlichen Manipulation der Naturgesetze, daher müsse die Gesellschaft alles unterlassen, was einen Eingriff in die natürliche Entwicklung verursachen oder sanktionieren könne.“ (ebd., 1973, S. 42).
8 „Ich will hier bemerken, daß ich den Ausdruck „Kampf ums Dasein“ in einem weiten und metaphorischen Sinne gebrauche; er bezieht sich auf die gegenseitige Abhängigkeit der Wesen voneinander, und (was wichtiger ist) nicht allein auf das Wesen des Individuums, sondern auch auf die Möglichkeit einer Nachkommenschaft. Man kann mit Recht sagen, daß zwei hundeartige Raubtiere in Zeiten des Mangels um Nahrung und Leben miteinander kämpfen. Aber man kann auch sagen, eine Pflanze kämpft am Rande der Wüste um ihr Dasein gegen die Dürre, obwohl es angemessener wäre zu sagen, sie hänge von der Feuchtigkeit ab.“ (Darwin, 1906, S. 39).
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Eine Gedankenströmung, die den Weg zur Eugenik ebnete und die bisherigen Schilderungen vervollständigt, wird im nächsten Abschnitt (2.4) ihren Raum finden.
2.4 Die These von der Degeneration der Menschheit
Die Degenerationsthese ist im Hinblick der Eugenik gekoppelt mit der Theorie der „natürlichen Auslese“. Die Strömung hat ihren Ausgang in der französischen Kultur, wobei das Wort Degeneration abgleitet wurde von dem französischen Wort Décadence. Dieses entspringt dem Lateinischen decadere und bedeutet herabfallen (vgl. ebd., 2000, S. 102)
„und wurde seit dem 18. Jahrhundert zu einem geläufigen kultur-und geschichtsphilosophischen Terminus zur Kennzeichnung historischer und aktueller „Verfallserscheinungen und -prozesse“ ... Im deutschen Sprachgebrauch ... wurde schon bald das zu sehr „französelnde“ Wort „Décadence“ durch Degeneration in der Bedeutung von Entartung ersetzt“ (ebd., 2000, S. 102).
Der Degenerationsgedanke fußt auf einer Niedergangshypothese des Menschen, in dessen Mittelpunkt moralischer und körperlicher Verfall begründet durch die Industrialisierung stand. Die industrielle Revolution und damit die sich verbreitende Urbanisierung, welche sich in „katastrophale[n] Wohnbedingungen, mangelhafte[n] hygienische[n] Zustände[n] und zunehmende[r] Anfälligkeit für Infektionskrankheiten“ (Kühl, 1997, S. 20) verkörperte, in Verbindung mit dem sich dazu entwickelnden modernen Sozialstaat und die Ausweitung des Anstalts-und Krankenhauswesens, standen der natürlichen Auslese innerhalb der Zivilisation entgegen (vgl. Schmuhl, 2001, S. 6).
Darwin selbst schreibt dazu, dass:
„wir civilisierte Menschen alles nur Mögliche [tun], um den Process dieser Beseitigung aufzuhalten. Wir bauen Zufluchtsstätten für die Schwachsinnigen, für die Krüppel und die Kranken; wir erlassen Armengesetze und unsere Aerzte strengen die größte Geschicklichkeit an, das Leben eines Jeden bis zum letzten Moment
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noch zu erhalten. … Es ist überraschend, wie bald ein Mangel an Sorgfalt oder eine unrecht geleitete Sorgfalt zur Degeneration einer domesticierten Rasse führt; aber mit Ausnahme des den Menschen selbst betreffenden Falls ist wohl kaum ein Züchter so unwissend, daß er seine schlechtesten Thiere zur Nachzucht zuließe.“ (Darwin, 1883, S. 126).
Prüft man seine Ausführungen, so ergibt sich, dass Darwin es als unvernünftig ansah, wenn sich auch die „schlechtesten“ Menschen fortpflanzen. Da die Selektion in der modernen Gesellschaft außer Kraft gesetzt wurde und die Evolution nur durch diese Selektionsmechanismen zur Höherentwicklung und Vervollkommnung führen kann, indem die am besten Angepassten überleben und die schlecht Angepassten der Auslese anheim fallen, wird verständlich, wie dringlich eine Gegenmaßnahme angestrebt wurde (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 74f.).
„Von der Realität des degenerativen Prozesses fest überzeugt, aus methodischen Gründen jedoch unfähig, den ersehnten statistischen Beweis für diese Überzeugung zu erbringen, lieferte das Selektionsprinzip Darwins das theoretische Schlüsselargument für die Erhärtung des Degenerationsgedankens.“ (ebd., 1988, S. 75).
Diese Gedanken und Vorstellungen über die Zusammenhänge der Evolution lieferten folglich eine gute Grundlage für die Konzeptionen der Eugeniker, die angehalten durch die gestörte natürliche Auslese im Zuge der Zivilisation, den Wunsch hegten, mit einer gezielten, geregelten Fortpflanzungspolitik der Entartung der Menschheit entgegenzuwirken. Welche Strategien in seinen extremsten Ausführungen dazu verfolgt wurden, soll im nächsten Punkt festgehalten werden.
2.5 Die Anfänge einer eugenischen Bewegung
Galtons Konzeptionen wurden lange Zeit nicht registriert. Dennoch entwickelten sich „am Anfang des 20. Jahrhunderts fast gleichzeitig nationale eugenische Gesellschaften in Großbritannien, Deutschland und den USA.“ (Kühl, 1997, S. 20). Zu den wichtigsten in England zu Beginn des 20. Jahrhunderts gegründeten eugenischen Institutionen gehörten:
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„das Galton Laboratory for National Eugenics am Universitiy College London unter der Leitung des Statistikers und Bevölkerungsbiologen Karl Pearson und das Eugenics Record Office, das in Verbindung mit den biologischen Einrichtungen stand, die, von der Washingtoner Carnegie Institution in Cold Spring Harbor (Long Island) finanziert, unter der Leitung des Biologen Charles B. Davenport9 stand.“ (Kevles, 1995, S. 15f.).
Hier wird deutlich, dass es sich um eine globale Bewegung handelte und die Organisationen zusammen arbeiteten. Nicht nur in den USA, Großbritannien und Deutschland formierten sich eugenische Bewegungen, sondern während der Zeit von 1890-1920 auch in Ländern wie Norwegen, Brasilien oder der Sowjetunion (vgl. Buchanan et al., 2001, S. 31). Da eine detaillierte Darstellung der globalen eugenischen Bewegung nicht möglich ist im Rahmen dieser Arbeit, sei erwähnt: „Bei allen Unterschieden, die es zwischen einzelnen Eugenikern und eugenischen Strömungen gab, gemeinsam war allen die Überzeugung, dass soziale Probleme, gesellschaftliche
Ungleichheit, Armut und Reichtum genetisch determiniert seien, und dass die „weiße Rasse“ im Daseinskampf die erfolgreichere sei.“ (Reyer, 2003, S. 191).
In Deutschland wurde 1923 ein Lehrstuhl für Rassenhygiene (das in Deutschland gebrauchte Wort für Eugenik) in München eingerichtet, den der Biologe Fritz Lenz 10 betreute. 1927 wurde das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik in Berlin gegründet, welches der Anthropologe Eugen Fischer 11 leitete. Diese Einrichtungen beschäftigten sich mit
9 Charles Davenport war einer der führenden eugenischen Vertreter in den USA. Bei seinen Vorstellungen waren Vorurteile an der Tagesordnung. Soziale Missstände hielt er für unveränderlich, da er die Begründung dafür in deren Vererbbarkeit und den Eigenschaften in der Rasse fand. Daniel J. Kevles schreibt: „Wissenschaftliche Selbstzweifel kannten Eugeniker wie Davenport kaum. Sie legten einen hohen Grad an wissenschaftlicher Überheblichkeit an den Tag, die noch durch den Wunsch verstärkt wurde, gesellschaftlich von Einfluß und Nutzen zu sein. Sie drängten auf eine Anwendung ihres angeblich objektiven Wissens auf die gesellschaftlichen Probleme und boten dem Staat und den Bundesregierungen ihre Sachkenntnis an, um eine biologisch gesunde Politik für das gesamte Volk zu entwickeln. Sie rieten zu Eingriffen in die menschliche Fortpflanzung, um das häufige Auftreten von sozial günstigen Genen in der Bevölkerung zu erhöhen und das Vorkommen von schlechten Genen zu vermindern.“ (Kevles, 1995, S. 19f.).
10 Fritz Lenz (1887-1976) war Anthropologe und einer der führenden Rassenhygieniker. Er favorisierte die negative Eugenik und stand dazu auch nach 1945 zur Verbesserung der menschlichen Rasse. Trotzdem konnte er seine Professur behalten (vgl. wikipedia unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Lenz).
11 Eugen Fischer (1874-1967) war Anthropologe und beschäftigte sich mit „Rassenkreuzungen“ und seinen negativen Auswirkungen. Dazu führte er Studien im damaligen Deutsch-
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der Suche nach den Regeln für die menschliche Vererbung, indem sie Familienuntersuchungen durchführten und medizinische Berichte deuteten. Ein aktuelles Feld stellten Zwillingsstudien dar, die wiederum auf Galton zurückführen sowie die statistische Erfassung der Bevölkerung (vgl. Kevles, 1995, S. 16).
Wie im vorherigen Punkt aufgezeigt wurde, sollte ein Konzept entwickelt werden, das den kontraselektiven Wirkungen der modernen Gesellschaft entgegengestellt werden konnte. Aus diesem Anlass trafen sich vom 24. bis 30. Juli 1912 in London mit 700 Teilnehmern die führenden eugenischen Gesellschaften - deren Entwicklung hier im Detail nicht nachvollzogen werden soll 12 - zum ersten internationalen eugenischen Kongress 13 . Initiator war die Eugenics Education Society 14 aus Großbritannien in Korrespondenz zu den deutschen und amerikanischen Mitstreitern (vgl. Kühl, 1997, S. 27). Der Eingriff in die menschliche Fortpflanzung sollte die Lösung bringen. „Dabei schlugen sie zwei Verfahrensweisen vor: die eine, die »positive Eugenik«, bedeutete Manipulation des menschlichen Erbguts und/oder Züchtung, um höherwertige Menschen zu erzeugen; die andere war »negative« Eugenik. Sie beabsichtigte eine Verbesserung der Qualität der menschlichen Rasse durch die Eliminierung biologisch minderwertiger Menschen aus der Bevölkerung.“ (Kevles, 1995, S. 20).
Unerwünscht war die Fortpflanzung von Menschen mit „schlechtem“ Erbgut und Rassenmischungen. Die Vorzeichen positiv und negativ stellen keine Wertungen der Eugenik dar, sondern bezeichnen das Augenmerk, auf das die jeweilige Eugenik gerichtet ist. Positive Eugenik bezieht sich auf „gute“ Erbgutträger, d.h.
Südwestafrika durch, deren Bevölkerung eine Mischung aus der afrikanischen Urbevölkerung und den holländischen Kolonialherren darstellte, die er „Rehobother Bastarde“ nannte. Bei Beendigung dieser Studien 1908 trat er für eine Unterlassung von Rassenmischungen ein, auch wenn er bei seinen „Bastarden“ keine Tendenz für eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit nachweisen konnte (vgl. Kühl, 1997, S. 78f.).
12 Nachzulesen ist dieses u.a. bei: KÜHL, Stefan (1997) Die Internationale der Rassisten: Aufstieg und Niedergang der internationalen Bewegung für Eugenik und Rassenhygiene im 20. Jahrhundert, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 1997, u.a. S. 32ff.
13 Dieser sollte nicht der letzte bleiben; vgl. dazu: KÜHL, Stefan (1997) Die Internationale der Rassisten: Aufstieg und Niedergang der internationalen Bewegung für Eugenik und Rassenhygiene im 20. Jahrhundert, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 1997, S. 53ff.
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eine Fortpflanzung ist erwünscht, und negative Eugenik konzentriert sich auf „schlechte“ Erbgutträger, d.h. die Reproduktion ist unerwünscht. Meine These ist, dass diese Unterscheidung im Hinblick auf die Konsequenzen, die bei der einen oder anderen Variante entstehen, nicht zweckmäßig ist, weil in der einen Ausprägung immanent die Forderung der anderen steckt. Denn werden Menschen mit „gutem“ Erbmaterial zur Fortpflanzung animiert, wird implizit darauf verwiesen, was erwünscht ist bzw. eine Norm wird festgelegt und ebenfalls wird damit verdeutlicht, was dieser Norm nicht entspricht. Die mögliche Grenzziehung zwischen positiver und negativer Eugenik ist ferner von daher bedeutend schmal, als dass im Endergebnis menschliches Leben zur Option gestellt wird. Dass es sich bei den historischen „Verbesserungen“ ausschließlich um die Verhinderung von „ungeeignetem“ Nachwuchs handeln sollte, wird sich in den nächsten Abschnitten zeigen.
2.6 Die Rassenhygiene in Deutschland und die eugenischen Verbrechen im Dritten Reich
Wie schon oben im Text vermerkt, lautete die Bezeichnung der deutschen Bewegung nicht Eugenik, sondern Rassenhygiene. Der Begriff ist von Alfred Ploetz (1860-1940) eingeführt worden, der mit seiner Schrift Die Tüchtigkeit unsrer Rasse und der Schutz der Schwachen (1895) 15 die Verschmelzung von Fortpflanzung und Naturwissenschaft zur Besserung der Gesellschaft und damit die Möglichkeit der Abwendung der Degeneration propagierte. Ploetz verstand sein Werk als „praxisleitende Orientierungshilfe“ (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 90f.). Seine Anleitungen gestalteten sich dabei folgendermaßen: „Stellt es sich trotzdem heraus, dass das Neugeborene ein schwächliches oder missgestaltetes Kind ist, so wird ihm von dem Aerzte-Collegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine
14 Diese Gesellschaft gründete sich 1908 unter dem Vorsitz Galtons (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 201).
15 Inspiriert wurde er von einer Schrift von Wilhelm Schallmayer Über den drohenden Untergang des Kulturmenschen. Schallmayer war einer der bekanntesten Vertreter des Sozialdarwinismus (vgl. Rudnick, 1990, S. 93).
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Dose Morphium. Die Eltern erzogen in strenger Achtung vor dem Wohl der Rasse, überlassen sich nicht lange rebellischen Gefühlen, sondern versuchen frisch und fröhlich ein zweites Mal, wenn ihnen dies nach ihrem Zeugnis über Fortpflanzungsbefähigung erlaubt ist.“ (Zimmermann, 2005, S. 36; zit. nach Ploetz, 1895, S. 144).
Ploetz war es auch, der 1905 die Gesellschaft für Rassenhygiene mit dem Ethnologen Richard Thurnwald in Berlin gründete (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 199-201). In ihrer Wissenschaftlichkeit sollten „die Mediziner ... später die wichtige professionelle Basis für die Rassenhygieniker bilden; die ersten Rassenhygieniker in Deutschland waren selbst Ärzte“ (ebd., 1988, S. 207). Konkreter bildete das Klientel der Rassenhygieniker später „neben den Praktikern in der Gesundheits- und Sozialpolitik - Wissenschaftler: Biologen, Genetiker, Anthropologen, Kriminologen, Hygieniker, Psychiater, Psychologen, Pädagogen, Demographen usw.“ (Schmuhl, 1993, S. 189).
Mit der Einrichtung von Institutionen ist der Beginn des folgenschweren Meilensteins in der Geschichte einer Verwissenschaftlichung eugenischer Grundannahmen zu sehen, die aufgrund fehlender Daten zur Untermauerung noch nicht bereit waren, einer Wissenschaft anzugehören (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 464-480). Ebenfalls trat eine Verschmelzung von Wissenschaft und Politik ein, denn „Die Eugeniker strebten nicht nur das wissenschaftliche Deutungsmonopol in der menschlichen Vererbungs- und Bevölkerungsforschung an, sondern beanspruchten für sich auch den Status einer politischen Bewegung.“ (Kühl, 1997, S. 28).
Durch dieses Zusammentreffen zweier Bereiche entstanden günstige Konsequenzen: Mit der wissenschaftlichen Begründung des Zerfalls der Gesellschaft anhand biologischer Ursachen und dem Verweis auf die Notwendigkeit einer Gegensteuerung, die politisch nur erwünscht sein konnte, flossen Gelder zur Erforschung der menschlichen Vererbung und eine politisch positive Resonanz bei der Verwirklichung der Gegenkonzepte konnte erreicht werden (vgl. ebd., 1997, S. 28). Eine biologische Erklärung wurde für die Probleme der Industriegesellschaft gefunden und „eine nach rationalen Kriterien gesteuerte, staatliche Fortpflanzungspolitik“ (ebd., 1997, S. 21) sollte diese lösen. In den
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Argumentationen der Eugeniker wurden für soziale Übel nicht die Ungleichheit der sozialen Chancen in Betracht gezogen, sondern biologische „Beweise“ gefunden (vgl. Kevles, 1995, S. 19). Aufgrund dieser Beweisführung sollte mittels biologischer Gegenmaßnahmen eine Verbesserung der Bevölkerung eintreten, die in vielen Ländern auf ähnlichen Konzepten der Fortpflanzungssteuerung beruhte und im nächsten Schritt konkret für Deutschland nachgezeichnet werden soll. Die diktatorische, nationalsozialistische, eugenisch-politische Lenkung nimmt aufgrund ihrer skrupellosen Verbrechen an der Menschheit einen Sonderplatz in der Geschichte ein.
2.6.1 Die Sterilisierung Minderwertiger
„Die Erbgesundheitspolitik des 3. Reiches konkretisierte sich in Gesetzen, die die rechtliche Handhabe boten, um gegen Menschen vorgehen zu können.“ (Möckel et al., 1999, S. 86) Drei Gesetze sind zu nennen: „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14.07.1933) und das dazugehörige geänderte Gesetz vom 26.06.1935 sowie das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ (18.10.1935, welches auch als Ehegesundheitsgesetz 16 bezeichnet wurde). Auf Basis dieser Rechtssprechung war es möglich, Menschen auch unter Anwendung von Zwang unfruchtbar zu machen. Sterilisiert werden konnte nach diesem Gesetz jeder, der an angeborenen Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulären (manisch-depressiven) Irrsinn, erblicher Fallsucht, erblichen Veitstanz (huntingtonsche Chorea), erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung und sogar, am Rande des Gesetzes eingefügt, wer an schwerem Alkoholismus litt (vgl. ebd., 1999, S. 86). 17
16 Ein Zeugnis, welches darüber bestimmt, ob eine Berechtigung zur Fortpflanzung besteht, wurde adäquat aus Galtons eugenischer Utopie in die >wissenschaftliche< Eugenik übernommen. In Deutschland ist dabei Wilhelm Schallmayer zu nennen, der diesen Gedanken 1891 in sein oben erwähntes Konzept integrierte (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 274). „Das Traumziel vieler Anthropologen, jeden Beischlaf genehmigungspflichtig zu machen, wurde nie Wirklichkeit.“ (Müller-Hill, 1989, S.34). Dennoch wies das Gesetz die Richtung des angestrebten Weges, denn so wurden Personen, die der Volksgesundheit mit ihrem Nachwuchs schaden könnten, die Ehe verboten (vgl. ebd., 1989, S. 34).
17 Da die genannten Krankheiten hier irrelevant sind, sei auf die Verweisung ihrer Symptomatik verzichtet.
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Ziel des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war die Verhinderung der Geburt erbkranker Personen und damit die Ersparnis von Leid für die Familien und Angehörigen, das mit der „Wartung und Pflege solcher Personen“ verbunden ist. (Zimmermann, 2005, S. 42; zit. nach: Deutsches Ärzteblatt Nr. 25, 1933). Die Bestimmung, was als krank gilt, verknüpft mit der Annahme, dass diese Krankheiten den Weg der Vererbung gehen, beruhten eher auf Spekulationen als auf wissenschaftlichen Daten, denn der Wissensstand über Vererbung erlaubte für den Großteil der im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verankerten Erkrankungen keine gesicherten Prognosen im Hinblick auf deren Erblichkeit (vgl. Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 464-480) und beruhten „zum nicht geringen Teil auf soziale[n] Vorurteile[n]“ (ebd., 1988, S. 487). Um diesem Dilemma zu begegnen, sollten umfangreiche empirische Studien der Bevölkerung die Wissenslücke schließen, da auf unfehlbare wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der dringenden rassenhygienischen Gegensteuerung nicht gewartet werden konnte (vgl. ebd., 1988, S. 487). 18 Noch heute stützen sich die Risikoberechnungen für multifaktorielle Erkrankungen, deren Faktoren, die zur Krankheit führen, vielschichtig und nicht allseits bekannt sind, bei der Pränatalen Diagnostik auf statistische Wahrscheinlichkeiten, die das Ergebnis aus Untersuchungen an
Grundgesamtheiten in der Bevölkerung verkörpern und dementsprechend kein individuelles Risiko angeben können. Daran schließen sich Konsequenzen, deren Reichweite anhand dieser Unsicherheiten nicht tragbar ist, da gegenwärtig kaum Therapiemöglichkeiten existieren und die „Prävention“ meist im Abbruch der Schwangerschaft oder im Verwerfen der „ungünstigen“ Embryonen bei der Präimplantationsdiagnostik besteht. 19
Auch ökonomische Begründungen wurden für die eugenischen Maßnahmen ein wichtiges Instrument und erklären sich durch den finanziellen Engpass im
18 „Ausgehend von Galton, dem Begründer der Biometrie, verfolgte dieser Forschungsansatz ein evolutionstheoretisches und eugenisches Erkenntnisinteresse.“ (Weingart/Kroll/Bayertz, 1988, S. 338).
19 Siehe dazu Punkt 4.5 dieser Arbeit zum Problem statistischer Wahrscheinlichkeiten und Punkt 4.3 zu den Zielen und Möglichkeiten der Pränatalen Diagnostik sowie 5.2 zur Thematik der Präimplantationsdiagnostik.
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Diplom-Pädagogin Katrin Lange, 2005, Was ist neu an der neuen Eugenik - Eine kritische Analyse am Beispiel der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik, München, GRIN Verlag GmbH
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