Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 3
2. Rahmenbedingungen 6
2.1 Die Totalitarismusdiskussion in historischer Perspektive 7
2.2 Die Totalitarismusdiskussion in der „neuen“ Bundesrepublik nach 1990 10
2.3 Die Totalitarismusdiskussion im vorwissenschaftlichen Raum 12
3. Zwei Geschichten an einem Ort 14
3.1 Konzentrationslager Buchenwald (1937 - 1945) 14
3.1.1 Die Aufbauphase des Lagers (1937 - 1939) 15
3.1.2 Die zweite Phase: Internationalisierung der Lagergesellschaft (1939 - 1941) 17
3.1.3 Die dritte Phase: Expansion und Vernichtung durch Arbeit 18
3.1.4 Buchenwald als Mordstätte 20
3.2 Speziallager Nr. 2 (1945 - 1950) 22
3.2.1 Entstehungskontext der Internierungslager 22
3.2.2 Die Beschlüsse der Alliierten zum Umgang mit den Tätern 23
3.2.3 Das Speziallager 2: Historischer Abriss und Internierte 25
3.2.4 Zur Bewertung der Speziallager 27
4. Die Neuorientierung der Gedenkstätte 28
4.1 Verlauf der Auseinandersetzung 28
4.2 Die Historikerkommission und ihre Empfehlungen 30
4.3 Die Rolle der „Initiativgruppe Buchenwald 1945 - 1950“ 32
4.4 Die Position der ehemaligen KZ-Häftlinge 35
5. Weitere Konflikte um Buchenwald 37
6. Fazit 39
7. Literaturverzeichnis 41
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„Ob wir überleben, ist weder sicher noch die Hauptsache. Wie man aber später von uns denken wird, ist so wichtig wie, dass man an uns denken wird. Darin liegt auch unserer Zukunft. Danach müssen wir hier leben, solange wir atmen. Ein Deutschland, das an uns denkt, wird auch ein besseres Deutschland sein.“
Carl von Ossietzky
1. Einleitung
Im Januar 2004 legte der Zentralrat der Juden die Mitarbeit in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nieder. Gleichzeit beendeten der Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten Sachsen und der Bundesverband der Opfer der NS-Militärjustiz die Arbeit in den Gremien der Stiftung. Hintergrund dieser Entscheidung der wichtigsten NS-Opferverbände war das vom sächsischen Landtag am 28. Februar 2003 mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossene „Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ (SächsGedenkStG). Zweck der Stiftung ist es demnach, „diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.“ 1 Heinrich Fink, Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), erklärte, sein Verband fordere den sächsischen Landtag auf, das Stiftungsgesetz zu revidieren und „sich eindeutig gegen unhistorische, den Faschismus verharmlosende Vergleiche auszusprechen.“ 2
Ähnlich äußerte sich Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Das neue Gesetz berge die Gefahr, „fundamentale Unterschiede zwischen den Verbrechen der Nationalsozialisten mit europäischer Dimension und denen der Willkürherrschaft des Kommunismus in Ostdeutschland mit nationaler Dimension einzuebnen.“ 3 Dieser Disput in Sachsen zeigt den andauernden Konflikt um die Deutung der NS-Vergangenheit, der insbesondere seit dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus und dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik an Schärfe zugenommen hat. Positionen, die noch im so genannten „Historikerstreit“ Ende der 1980er Jahre zurückgewiesen worden, haben Einzug in den politischen Mainstream gehalten. Mit einigem Recht kann von einem Paradigmenwechsel im deutschen Geschichtsdiskurs seit 1990 gesprochen werden, dessen Konturen immer deutlicher werden. Ein Ausdruck dieses Umbruchs waren der Streit um die Bewertung des 8. Mai anlässlich des 50. Jahrestages der Befreiung 1995, die Goldhagen-,
1 1 § 2, Abs. 2, SächsGedenkStG.
2 Presseerklärung der VVN-BdA vom 26. Januar 2004. Online im Internet: http://www.vvn-bda.de/_neu/aktuell/news/print.php?id=1. Eingesehen am 12. 7. 2004.
3 Presseerklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland vom 21. Januar 2004. Online im Internet http://cgi.zentralratdjuden.de/cgi-bin/index.php?lang=de&article=199. Eingesehen am 12. 7. 2004.
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Walser-Bubis- und Finkelstein-Debatten und die Frage nach „den Deutschen“ als Opfer die jüngst verstärkt öffentlich diskutiert wurde, etwa anlässlich der sechzigsten Jahrestage der Bombardierung von Dresden („Bombenholocaust“) und von Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten.
Nach 1990 trafen in Deutschland zwei unterschiedliche Gedenkkulturen aufeinander. Während sich im Westen staatliche Erinnerung und Gedenken vor allem auf die jüdischen Opfer und den gescheiterten (militärisch-bürgerlichen) Aufstand vom 20. Juli 1944 fokussierte, wurde in der DDR vor allem die führende Rolle der (kommunistischen) Arbeiterbewegung im Widerstand gegen das faschistische Regime betont. Diese mehr als vierzig Jahre währenden gegensätzlichen geschichtspolitischen Konzeptionen führten nach dem Scheitern der DDR zwangsläufig zu Konflikten. Besonders erbittert wurde an den Stätten mit so genannter „doppelter Vergangenheit“, also jenen Orten nationalsozialistischer Verbrechen, die anschließend von der sowjetischen Besatzungsmacht bzw. später den Behörden der DDR anderweitig genutzt wurden, gestritten.
Thema dieser Untersuchung sind die Auseinandersetzungen um das Gedenken im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald. 4 Dieser Ort auf dem Ettersberg bei Weimar besaß für das antifaschistische Selbstverständnis der DDR eine zentrale Bedeutung. Unter den neuen politischen Vorzeichen des Jahres 1989 stand das Gedenken in der „Nationalen Mahn- und Gedenkstätte“ (NMG) ohnehin zur Disposition. Als im Januar 1990 der Fund von Massengräbern auf dem ehemaligen KZ-Gelände aus der Zeit des sowjetischen „Speziallager 2“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, löste dies den „Buchenwald-Konflikt“ aus, der schließlich in einer umfassenden Neukonzeption - gegen den Widerstand der ehemaligen KZ-Häftlinge - der Gedenkstätte mündete. Dieser Prozess der Umgestaltung wurde mit der Eröffnung der Ausstellung zur Geschichte der Gedenkstätte im Jahr 1999 abgeschlossen. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche geschichtspolitische Konzeption in Buchenwald durchgesetzt wurde. Sie fragt also weniger nach den zahlreichen beteiligten Akteuren und dem Verlauf der Kontroverse, die eine besondere Dynamik entwickelte 5 , sondern vielmehr nach dem Endergebnis der Neukonzeption.
Meine These lautet: In Buchenwald wurde gegen den Widerstand der ehemaligen KZ-Häftlinge ein konservatives Geschichtsbild durchgesetzt, dass sich maßgeblich an der Totalitarismustheorie orientiert, einer Konzeption, die seit 1990 erheblich an Einfluss gewonnen
4 Einführend zur Auseinandersetzung um die Gedenkstätte Sachsenhausen: Petra Haustein, Die Auseinandersetzungen um die Neukonzeption der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen, in: Petra Haustein/Rolf Schmolling/Jörg Skriebeleit (Hrsg.), Konzentrationslager. Geschichte und Erinnerung. Neue Studien zum KZ-System und zur Gedenkkultur, Ulm 2001, S. 45 - 54.
5 Eine umfassende Analyse dieses Aspektes unter besonderer Berücksichtung der Medien hat Hasko Zimmer 1999 vorgelegt: Hasko Zimmer (in Zusammenarbeit mit Katja Flesser und Julia Volmer), Der Buchenwald-Konflikt. Zum Streit um Geschichte und Erinnerung im Kontext der deutschen Vereinigung, Münster 1999.
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hat. Kapitel 2 skizziert diesen Kontext, ohne den sich der Konflikt schwer nachvollziehen lässt. Bestimmend in der Debatte um Buchenwald war in erster Linie ein politisches Interesse von konservativer Seite. Hierbei lassen sich drei Momente unterscheiden, die zum tragen kamen. Erstens: Die Gleichsetzung von faschistischem Konzentrationslager und sowjetischem Speziallager (als Lager der „beiden Diktaturen“) ganz im Sinne klassischer Totalitarismuskonzepte, mit dem Ziel der Delegitimation der Sowjetunion und DDR bzw. überhaupt jeglicher sozialistischer Gesellschaftsmodelle und der pauschalen Rehabilitierung der im Speziallager 2 Internierten (Kapitel 4).
Zweitens: Die Nivellierung des Unterschieds von Tätern und Opfern. Dieser Aspekt kam in der Debatte um die kommunistischen Funktionshäftlinge in Buchenwald verschärft zum Tragen. Und drittens: Die Diffamierung und Abwicklung des Antifaschismus-Begriffes, was insbesondere in der Debatte um die NMG deutlich wurde. Die zuletzt genannten Punkte werden im fünften Kapitel kurz umrissen. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Geschichte von Konzentrationslager und Speziallager.
Die Literaturlage stellt sich nahezu diametral entgegengesetzt zum öffentlichen Interesse dar, welches der „Buchenwald-Konflikt“ in den 1990er Jahren auf sich zog. Als einschlägige Studie liegt nur das bereits erwähnte Buch des Münsteraner Erziehungswissenschaftlers Hasko Zimmer vor. Darüber hinaus sind eine überschaubare Anzahl von Zeitschriftenaufsätzen 6 publiziert worden. Erschwert wird die Forschung zum Thema auch dadurch, dass die Protokolle der Sitzungen der Historikerkommission unter Verschluss gehalten werden und damit auch für die Forschung nicht zugänglich sind.
Reichhaltig ist hingegen die vorhandene (wissenschaftliche) Literatur zu nahezu allen Aspekten der Geschichte des KZ Buchenwald - die noch größtenteils aus der DDR-Forschung stammtsowie die Erinnerungsliteratur überlebender Häftlinge.
Das Forschungsinteresse hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten verstärkt auf die Speziallager-Problematik gerichtet, sodass zu diesem Thema mittlerweile eine Vielzahl von Studien vorhanden sind. 7 Aufschlussreich für das in dieser Arbeit behandelte Thema ist der Blick auf die Positionen der ehemaligen KZ-Häftlinge und anderer antifaschistischer Verbände und der „Initiativgruppe Buchenwald 1945 - 1950 e.V.“, Organisationen, die in der Auseinandersetzung um die Neuorientierung im schärfsten Gegensatz zueinander standen.
6 Unter anderem: Maoz Azaryahu, Replacing Memory: the reorientation of Buchenwald,, in: cultural geographies Vol. 10 (2003), S.1-21 und Peter Monteath, Buchenwald Revistited: Rewriting the History of a Concentration Camp, in The International History Review Vol. XVI (1994), S. 267 - 283.
7 Bereits eine 1996 veröffentlichte Bibliographie enthält überwiegend nach 1990 veröffentlichte Publikationen. Vgl. Bodo Ritscher/Rosemarie Hofmann/Gabriele Hammermann/Wolfgang Röll/Christian Schölzel,(Hrsg.), Die sowjetischen Speziallager in Deutschland 1945 - 1950: eine Bibliographie. Mit einem Anhang: Literatur zum historisch-sozialen Umfeld der Speziallager, Göttingen 1996.
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2. Rahmenbedingungen
Der Blick auf die NS-Vergangenheit hat sich seit dem Beginn der 1990er Jahre gewandelt. Jüngst zeugen davon unter anderem die Debatten über die Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges und über Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. All diesen Auseinandersetzungen ist der Versuch zu Eigen, die Deutschen verstärkt als Opfer von Krieg und Faschismus darzustellen und damit gleichzeitig die Verantwortung für Krieg und Holocaust zu relativieren. Diese Entwicklung wurde auch bei dem Konflikt um die Umgestaltung von Gedenkstätten in den neuen Bundesländern deutlich. Hier wurde als nützliches Instrument der Vergleich von Faschismus und Kommunismus herangezogen.
Die vorliegende Arbeit geht von der Annahme aus, dass Totalitarismustheorien in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten vor allem im vorwissenschaftlichen Bereich deutlich an Einfluss gewonnen haben. Unter Totalitarismustheorien werden hier all jene Konzepte verstanden, die von einer weitgehenden Wesensgleichheit in Zielen und Methoden von faschistischen und sozialistisch/kommunistischen Gesellschaftssystemen und -modellen beziehungsweise analog dazu von den dazugehörigen politischen Bewegungen ausgehen. Wolfgang Wippermann weist darauf hin, dass es auch Totalitarismustheorien gibt, die sich ausschließlich auf das „Dritte Reich“ beziehen. „Der Hauptstrang der Totalitarismusforschung ist aber durch das […] Bestreben gekennzeichnet, Gemeinsamkeiten zwischen
Faschismus/Nationalsozialismus und Bolschewismus zu entdecken.“ 8
8 Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien. Zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 55.
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2.1 Die Totalitarismusdiskussion in historischer Perspektive
Die Ursprünge der Totalitarismusdiskussion reichen bis in die zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Italienische Antifaschisten schufen die Begriffe „Totalitarismus“ und „totalitär“, um die faschistische Bewegung um Benito Mussolini bekämpfen zu können. 9 Früh erfolgten die ersten Vergleiche zwischen dem Regime in Italien und der jungen Sowjetunion. Francesco schrieb 1926: „Faschismus und Bolschewismus beruhen nicht auf entgegen gesetzten Grundsätzen, sie bedeuten die Verleugnung derselben Grundsätze von Freiheit und Ordnung.“ 10 Solche Vergleiche wurden nicht nur in Italien angestellt, sondern waren auch in weiten Teilen des politischen Spektrums der Weimarer Republik üblich. Je nach dem eigenen politischen Standpunkt wurden entweder die Kommunisten von der Sozialdemokratie in die Nähe der NSDAP oder umgekehrt diese von konservativen Kräften in die Nähe der Kommunisten gerückt. 11 Auf diese Weise sollte die Konkurrenz aus dem eigenen politischen Lager (Arbeiterbewegung bzw. bürgerlich-konservatives Spektrum) diffamiert werden. Ihren ersten Höhepunkt erlebte die Totalitarismusdiskussion während des Hitler-Stalin-Paktes (1939 - 1941). 12 Der Nichtangriffspakt zwischen Nazi-Deutschland und der Sowjetunion schien die Richtigkeit des Totalitarismusbegriffes zu beweisen. Nach der Bildung der Anti-Hitler-Koalition galt die UdSSR dann jedoch nicht mehr als totalitär. Diese Abhängigkeit des Totalitarismusbegriffs von politischen Entwicklungen bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist ein erstes starkes Indiz für das politische Interesse hinter diesem Konzept. Von einer Theoriebildung kann bei den frühen Ansätzen noch nicht gesprochen werden. Ernstzunehmende Ansätze, Totalitarismus als wissenschaftliche Kategorie zu entwickeln, gab es erst nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. Zu nennen ist hier vor allem Hannah Arendts bekannte Arbeit „Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft“, die jedoch - worauf Wolfgang Wippermann hinweist - in der konkreten Totalitarismus-Forschung wenig rezepiert wurde. Totalitarismustheorien erreichten ihren größten Einfluss auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges. Die wohl einflussreichste Variante wurde von dem amerikanischen Wissenschaftler Carl Joachim Friedrich unter Mitarbeit von Zbigniew Brzezinski entwickelt, die davon ausgingen, dass „die faschistischen und kommunistischen totalitären Diktaturen in ihren wesentlichen Zügen gleich“ 13 seien. In ihrem auf deutsch im Jahr 1957 erschienen Buch „Totalitäre Diktatur“
9 Vgl. Wolfgang Wippermann, Totalitarismustheorien: die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S. 8.
10 Francesco Nitti, Bolschewismus, Fascismus und Demokratie, München 1926, S. 53. Zitiert nach: Wolfgang Wippermann, Totalitarismustheorien: die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S.8.
11 Wie wenig subtil diese Vergleiche angestellt wurden, zeigt u.a. ein Blick in: Friedrich Arnold(Hrsg.), Anschläge. Deutsche Plakate als Dokumente der Zeit 1900 - 1960, Ebenhausen 1963.
12 Vgl. Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien: zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 96.
13 Carl Joachim Friedrich, Totalitäre Diktatur, Stuttgart 1957, S. 15.
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nennen die Autoren sechs Merkmale, die totalitäre Diktaturen - unabhängig ihrer Provenienzaufweisen. Diese verfügen demnach über eine „offizielle Ideologie“, die sich auf alle wichtigen Gebiete des menschlichen Lebens erstreckt, über eine „Massenpartei, die im alleinigen Besitz der formellen Herrschaft ist“ und in der Regel von einem Diktator angeführt wird, eine „terroristische Geheimpolizei“, die einerseits die Partei unterstützt, anderseits diese aber für ihre Führer überwacht. Weiterhin ein „vollkommenes Waffenmonopol“ und schließlich die „zentrale Lenkung und Beherrschung der Wirtschaft“. 14
Dieser idealtypische Totalitarismusbegriff von Friedrich und Brzezinski weist augenscheinlich erhebliche Mängel auf. Auf eine eingehende Kritik an den Thesen der beiden Autoren wird an dieser Stelle verzichtet. 15 An dieser Stelle nur einige Anmerkungen zu den Problemen, die der Totalitarismusbegriff mit sich bringt: Meines Erachtens muss eine Theorie über den Faschismus zunächst zweckgerichtet sein. Aus ihr müssen sich politische Handlungsstrategien mit dem Ziel der Verhinderung einer neuerlichen faschistischen Diktatur ableiten lassen. Diesem Anspruch wird der von Friedrich und Brzezinski postulierte Totalitarismusbegriff nicht gerecht. Er beschränkt sich auf die Beschreibung formaler Kriterien der „Herrschaftstechnik“, ohne nach dem Zweck und den Trägern der jeweiligen Regime zu fragen. Folglich lassen sich auch keine Aussagen über die Bedingungen und gesellschaftliche Kräfte treffen, die eine faschistische (oder auch sozialistisch/kommunistische) Entwicklung der Gesellschaft begünstigen. Weder vom Standpunkt dialektisch-materialistischer noch deduktiv-nomologischer Erklärungen aus lässt sich dem Totalitarismuskonzept der Rang einer wissenschaftlichen Theorie zugestehen, da es kein Gesetz enthält. Gegen die normative Begriffsbildung können als gewichtige Einwände auch die allgemein anerkannten Erkenntnisse aus der NS-Forschung angeführt werden. Hans Mommsen und Martin Broszat wiesen bereits 1969 in unabhängigen Studien 16 nach, dass das Hitlerregime keineswegs ein monolithisch geschlossenes Herrschaftssystem, sondern im Gegenteil durch zahlreiche und permanente Kompetenzkonflikte in der Administration und Wirtschaft gekennzeichnet war. Folgt hieraus, dass zwar die Sowjetunion totalitär war, das NS-Regime jedoch nicht? Wie werden politische Ordnungen charakterisiert, die beispielsweise nur vier oder fünf der von Friedrich und Brzezinski angeführten Merkmale aufweisen? Der statische Totalitarismusbegriff lässt keinen Raum für Veränderungen in einem Gesellschafssystem, die aber beispielsweise in der Sowjetunion nach Stalins Tod ohne Zweifel stattgefunden haben. Aufgrund der vielfältigen Mängel des Totalitarismusbegriffes wird in Anlehnung an zahlreiche Kritiker im Folgenden statt von einer Theorie von einer Doktrin gesprochen. In Deutschland wurde im Zuge der Sicherung kapitalistischer Produktionsverhältnisse und der
14 Vgl. ebenda, S. 19.
15 Vertiefende Kritik an Friedrich/Brzezinski und totalitarismustheoretischen Ansätzen anderer Autoren findet sich z. B. bei Walter Schlangen, Totalitarismus. Entwicklung und Probleme, Stuttgart 1976.
16 Hans Mommsen, Beamtentum im Dritten Reich, München 1969 und Martin Broszat, Der Staat Hitlers, München 1969.
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Integration ehemaliger NS-Eliten in den neuen Staatsapparat der antifaschistische Konsens, der unmittelbar nach Kriegsende quer durch die politischen Lager von kommunistischen bis zu christlich-konservativen Kräften getragen wurde 17 , durch die Totalitarismusdoktrin verdrängt. Der eng mit dem Antisemitismus verwobene radikale Antikommunismus des NS-Regimes war nach Auschwitz disqualifiziert. In abgeschwächter Form, vom Antisemitismus befreit und um „antifaschistische“ Elemente erweitert, wurde er nun in Form des Antitotalitarismus, der sich vorgeblich gegen Faschismus und Kommunismus richtet, propagiert. Der auf diese Weise modernisierte Antikommunismus diente der Westintegration der jungen Bundesrepublik, die zum einen in Frontstellung gegen das sozialistischer Lager gebracht wurde und sich derart zugleich gegenüber der NS-Vergangenheit abgrenzen konnte. Zu dieser Funktion der Totalitarismusdoktrin in den 1950er-Jahren schreibt Wolfgang Wippermann:
„Die Totalitarismustheorie wurde gewissermaßen zur Doktrin des westlichen Verteidigungsbündnisses im allgemeinen, der der Bundesrepublik im besonderen. In der Bundesrepublik war nicht nur das Gefühl, vom aggressiven und totalitären Sowjetblock bedroht zu sein, sondern darüber hinaus das Bestreben, sich sowohl vom totalitären ostdeutschen Teilstaat wie vom zerschlagenen totalitären Dritten Reich abzugrenzen. Die Totalitarismusdoktrin übernahm hier den Rang und die Funktion einer integrativen Zwecken dienenden Staatsideologie.“ 18
Gleichsam - darauf weist Thomas Doerry hin - wirkte die Totalitarismusdoktrin nach innen: „Sie erwies sich als überaus geeignetes und wirkungsvolles ideologisches Herrschaftsinstrument der durch Adenauer repräsentierten restaurativen und demokratiefeindlichen Kräfte; sie erfüllte insbesondere folgende Funktionen: Spaltung und Schwächung antifaschistischer Kräfte, Diffamierung jeglicher Opposition, Verschleierung der Kontinuität sozialer Herrschaft des Monopolkapitals vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den Faschismus bis in die BRD, Rehabilitierung von Faschisten und all derer, die mit dem Nationalsozialismus kooperiert hatten.“ 19
Der sich entspannende Ost-West-Konflikt (man denke beispielsweise an den Dialog zwischen SPD und SED seit dem Jahr 1982) hat dazu geführt, dass die Totalitarismusdoktrin im vorwissenschaftlichen Raum in Deutschland bis in die 1980er Jahre hinein deutlich an Einfluss verloren hatte. Die konzeptionellen Schwächen führten zudem dazu, dass der überwiegende Teil der deutschen und internationalen Kommunismusforscher das Modell von Friedrich/Brzezinski zunehmend in Zweifel gestellt und schließlich nahezu gänzlich aufgegeben hat. 20
17 Dazu ausführlich: Detlef Peukert, Antifaschistischer Konsens als Voraussetzung einer demokratischen Nachkriegsentwicklung, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 11/1977, S. 1367 - 1386.
18 Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien: zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 97.
19 Thomas Doerry, Antifaschismus in der Bundesrepublik. Vom antifaschistischen Konsens 1945 bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 1980, S. 15.
20 Vgl. Wolfgang Wippermann, Wessen Schuld? Vom Historikerstreit zur Goldhagenkontroverse, Berlin 1997, S. 14.
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Arbeit zitieren:
Dominik Clemens, 2005, Feindliche Übernahme? Die Neuorientierung der Gedenkstätte Buchenwald, München, GRIN Verlag GmbH
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