Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen - Eine Befragung zur Aktualität und Verwendung des Begriffs in bayerischen Jugendämtern


Diplomarbeit, 2007

145 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

A. Einleitung

B. Theoretische Ausführung
1. Definitionsversuch des Verwahrlosungs- begriffs
1.1 Gesellschaftsbedingte Veränderung des Verständnisses von Verwahrlosung
1.2 Etymologische Begriffsbestimmung
1.3 Rechtliche Definition
1.4 Weitere Definitionsversuche
1.5 Abgrenzung des Begriffs
2. Symptome
2.1 Latente und manifeste Verwahrlosung
2.2 Produktive und defektive Symptomatik
2.2.1 Produktive Symptomatik
2.2.2 Defektive Symptomatik
2.3 Frühsymptome
2.4 Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede
2.5 Drei Phasen der Entwicklung
2.5.1 Stadium der Aberration
2.5.2 Stadium der Schwererziehbarkeit
2.5.3 Stadium der Verwahrlosung
3. Ursachen
3.1 Mangelnde Entwicklung der Instanzen der Persönlichkeit
3.1.1 Die drei Instanzen der Persönlichkeit
3.1.2 Die Entwicklung der Instanzen
3.1.3 Die Modifizierung vom Lustprinzip zum Realitätsprinzip
3.1.4 Die Errichtung des ICH-Ideals
3.2 Erziehungsstil
3.2.1 Härte
3.2.2 Verwöhnung
3.2.3 Unberechenbarer Erziehungsstil
3.3 Traumata
3.4 Wirtschaftliche Not
3.5 Körperliche Ursachen
3.6 Unangemessene Bedürfnisbefriedigung bzw. unangemessener Bedürfnisausgleich
3.6.1 Problemkategorien
3.6.2 Zusammenwirken
3.7 Zusammenfassung
4. Hilfsmöglichkeiten gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
4.1 Voraussetzungen zur Gewährung einer Hilfe
4.2 KICK
4.3 § 28 KJHG Erziehungsberatung
4.4 § 29 KJHG Soziale Gruppenarbeit
4.5 § 30 KJHG Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
4.6 § 31 KJHG Sozialpädagogische Familienhilfe
4.7 § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
4.8 § 33 Vollzeitpflege
4.9 § 34 Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform
4.10 § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
4.11 Flexible Hilfe
4.12 Hilfen in Bezug auf Verwahrlosung
5. Konkrete Hilfsangebote und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung
5.1 Verhaltensänderungen der Verwahrlosten durch Gruppensitzungen
5.2 Elterntraining
5.3 Übertragung
5.4 Ressourcenerschließung
5.5 Zusammenfassung

C. Empirische Befragung
1. Fragestellung
2. Methode
3. Erhebung
4. Auswertung
5. Ergebnisse
5.1 Angaben zu den Befragten
5.2 Verwendung des Begriffs
5.2.1 Generelle Verwendung des Begriffs
5.2.2 Verwendung als Diagnosebegriff
5.2.3 Aktualität des Begriffs
5.3 Wissensverlust
5.3.1 Individuelles Begriffsverständnis
5.3.2 Ursache der Verwahrlosung
5.3.3 Symptome
5.4 Über den Umgang mit Verwahrlosten in Abhängigkeit vom Studienzeitpunkt
5.4.1 Verwendung von Bezugwissenschaften und Theorien
5.4.2 Auffälligkeiten, die sich bei der Auswertung ergeben haben
5.4.3 Hilfen

D. Fazit und Ausblick
1. Überprüfung meiner These
2. Folgerungen
2.1 Aktuelle Empirische Untersuchungen sind nötig
2.2 Ersetzung des Wortes Verwahrlosung
2.3 Aufklärung

E. Literaturverzeichnis

F. Anmerkungen
1. Fragebogenkonstruktion
2. Ablauf der Befragung
3. Reflexion meiner Befragung

G. Anhang
1. Einladungsschreiben an alle Sachgebietsleitungen
2. Zweite Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung
3. Erläuterung zur Befragung inklusive Link
4. Erste Erinnerung
5. Zweite Erinnerung
6. Fragebogen ASD
7. Fragebogen JGH

„Es ist nicht genug, zu wissen,
man muß auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen,
man muß auch tun.“

Johann Wolfgang v. Goethe

28.08.1749 - 22.03.1832

DANKSAGUNG

Die Erstellung dieser Arbeit wäre ohne Unterstützung nicht möglich gewesen, daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die in irgendeiner Form zum Gelingen dieser Diplomarbeit beigetragen haben.

Mein besonderer Dank gilt Frau Dipl. Päd. Annelise Mayr für ihre hervorragende Betreuung im Hauptstudium sowie während meiner Diplomarbeit und ihre hilfreichen Anregungen. Des Weiteren möchte ich mich bei Herrn Dipl. Psy. / Dipl. Soz. Päd. Markus Hoga für die Übernahme der Zweitkorrektur bedanken.

Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei den Fachkräften der bayerischen Jugendämter, die an meiner Befragung teilge-nommen und somit die empirische Untersuchung ermöglicht haben.

Ganz herzlich bedanken möchte ich mich zudem bei Christiane und ihrem Mann Dirk Kiffmeier für die Korrektur der vorliegenden Schrift sowie ihre freundliche Unterstützung und Anteilnahme im Verlauf dieser Diplomarbeit.

Besonderer Dank gebührt meiner Mutter, ohne deren finanzielle und persönliche Unterstützung das Studium nicht möglich gewesen wäre.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Tabelle 1: Produktive Symptomatik

Tabelle 2: Symptome im Säuglingsalter

Tabelle 3: Symptome im Vorschulalter

Tabelle 4: Symptome im Schulalter

Tabelle 5: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (1)

Tabelle 6: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (2)

Graphik 1: Verwendung des Begriffs Verwahrlosung in der täglichen Arbeit

Graphik 2: Verteilung der JGH - Antworten nach Zeitpunkt des Berufsabschlusses

Graphik 3: Bewertung des Begriffs hinsichtlich seiner adäquaten Verwendung im Sinne eines Diagnosebegriffs

Graphik 4: Feststellung einer Zunahme der Problematik

Graphik 5: Begriffsverständnis

Tabelle 7: Ursachen

Tabelle 8: Symptome

Graphik 6: Einbezogene Bezugswissenschaften

Tabelle 9: Hilfe

Tabelle 10: Hilfeform

A. Einleitung

„Angesichts der drohenden Verwahrlosung von 80000 Kindern in Deutschland plädiert ein Sozialwissenschaftler für die Kopplung des Kindergeldes an Arztbesuche.“[1] Schlagzeilen wie diese sind es, die uns seit geraumer Zeit für das Thema Verwahrlosung sensibilisiert haben. Es scheint so, als ob dieses Phänomen bei Bürgern, Politikern und Fachleuten zu neuen Diskussionen über diese Problematik geführt hat.

Ich selbst konnte einen kurzen Einblick in das Thema „Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen“ während eines Psychologieseminars im Rahmen meines Hauptstudiums erhalten. Da ich während meines Praktikums im Amt für Jugend und Familie sowohl im Fachbereich des Allgemeinen Sozial-dienstes, als auch im Fachbereich der Jugendgerichtshilfe mit Fällen zu tun hatte, bei denen Verwahrlosungstendenzen zu erkennen waren, stieß das Thema bei mir auf großes Interesse. Im Rahmen meiner eigenen Recherchen in der Universitätsbibliothek bezüglich der Erscheinungsformen und Ursachen der Verwahrlosung konnte ich jedoch kaum aktuelle Fachliteratur zu diesem Thema finden. Eine Ausdehnung dieser Recherchen auf die Datenbanken des Bayerischen Bibliothekverbandes sowie des Datenbank-infosystems (DBIS) ergaben ein ähnliches Bild. Völlig gegensätzlich stellten sich mir jedoch die Medien dar. Immer wieder wurde von neuen Fällen der Verwahrlosung und einem Anstieg der Problematik berichtet. Dies veranlasste mich, in meiner Diplomarbeit der Frage nach der Aktualität und Verwendung des Begriffs Verwahrlosung nachzugehen.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Verwahr-losungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen. Mein Ziel ist es hierbei, neben einer Darstellung der theoretischen Grundlagen und Hilfs-möglichkeiten bzgl. dieses Phänomens, das Augenmerk auf die Aktualität und Verwendung des Begriffs in Fachliteratur und täglicher Arbeit sozialarbeiterischer Fachkräfte zu legen. Hierzu gliedert sich die vor-liegende Arbeit in drei Teile:

Mit Bezugnahme auf die vorhandene Fachliteratur werden zuerst die Fakten und Theorien bezüglich der Verwahrlosungsproblematik dargestellt, die meines Erachtens für die Bearbeitung eines derartigen Falles aus sozial-arbeiterischer Sichtweise nötig sind. Dies umfasst neben der Begriffs-bestimmung die Symptome der Verwahrlosung sowie mögliche Theorien über deren Ursache. Obwohl zahlreiche Theorien über die Entstehung dieses Phänomens bestehen, beschränke ich mich dabei auf die populärsten. Eine Bewertung dieser Theorien werde ich nicht vornehmen. Zudem werde ich die Hilfen darstellen, welche gesetzlich eingeleitet werden können sowie konkrete Hilfsmaßnahmen, die innerhalb der vom Jugendamt vermittelten Hilfen gemäß des KJHG durchgeführt werden könnten.

Im Anschluss an die theoretische Ausführung untersuche ich die Aktualität und Verwendung des Begriffs in der täglichen Arbeit sozialarbeiterischer Fachkräfte. Hierfür werden die Daten ausgewertet, welche ich mittels einer computergestützten Befragung der Fachkräfte bayerischer Jugendämter im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes sowie der Jugendgerichtshilfe gewonnen habe. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Fachwissen bzgl. der Verwahrlosungsproblematik gelegt, um einen möglichen entstandenen Wissensverlust zu überprüfen.

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Fachliteratur und der Online–Befragung werde ich abschließend auf Folgerungen und Fragen eingehen, die sich während dieser Arbeit ergeben haben. Hierbei nehme ich Themen auf, welche für Fachkräfte, die sich mit der Problematik der Verwahrlosung beschäftigen, relevant sein können. Des Weiteren wird diskutiert, weshalb weitere aktuelle empirische Untersuchungen der Thematik sinnvoll erscheinen.

Um den Lesefluss im Folgenden gewährleisten zu können und die Schreibweise zu vereinfachen, werde ich auf eine zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichten und möchte darauf hinweisen, dass die männliche Form in der Regel jeweils für beide Geschlechter steht. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die Bezeichnungen Sozialpädagoge, Sozialarbeiter und sozialpädagogische Fachkraft synonym verwendet werden.

B. Theoretische Ausführungen

1. Definitionsversuch des Verwahrlosungsbegriffs

Die Definition des Begriffs Verwahrlosung ist nicht eindeutig festgelegt. Abhängig vom gesellschaftlichem Kontext und der unterschiedlichen theoretischen Betrachtungsweise wird er sowohl heute als auch in seiner geschichtlichen Entwicklung unterschiedlich definiert. Da für eine Bearbeitung des Themas eine adäquate Begriffsklärung ist, möchte ich im Folgenden aufzeigen, welcher Definitionsversuch im Kontext der geschichtlichen Entwicklung als weitere Arbeitsgrundlage dienen kann.

1.1 Gesellschaftsbedingte Veränderung des Verständnisses von Verwahrlosung

Die Tatsache der Verwahrlosung ist keine Erscheinung unserer Zeit. Verwahrloste gab es immer, nur die Definition des Begriffs hat sich zeit-gemäß verändert, wobei eine einheitliche Begriffsbestimmung zu keiner Zeit zu finden war.

Die Wandlung der Begriffsbestimmung hängt in erster Linie mit dem Umstand zusammen, dass Verwahrlosung auch als eine „Abweichung von der Norm“ bezeichnet werden kann. Mit Wandlung der Norm und der Erziehungsziele in den unterschiedlichen Epochen unserer Zeit hat sich auch die Vorstellung über Verwahrlosung geändert. Beispielsweise wurde in der Zeit der Aufklärung noch keine Unterscheidung zwischen den Begriffen Verwahrlosung und Armut getroffen. Auch in Fällen, in denen wir heute zweifelsohne Verwahrlosung diagnostizieren würden, wurde ausschließlich von Armut gesprochen.[2]

Anschließend wurde der Begriff einfach, naiv und für jedermann einleuchtend verwendet, indem alle Menschen als verwahrlost bezeichnet wurden, die sich nicht so verhielten, wie man es gewohnt war. Die Rede ist von Menschen, die nicht in die Kirche gingen, die oft in der Schänke saßen, viel tanzten, häufig den Ort wechselten, Jünglingen, die ihrem Meister nicht aufs Wort gehorchen mochten, Dieben, Brandstiftern und noch vielen mehr.[3]

In der Zeit der Industrialisierung wurde die Folgen der Erwerbstätigkeit der Frau als Ursache für Verwahrlosung angesehen. Die unzureichende Zeit, die der Mutter mit ihrem Kind zur Verfügung stehe sowie die durch die körperliche und geistige Arbeit bedingte Kraftlosigkeit der Mutter sorgte laut REICHER für die Vernachlässigung der Erziehung und die Abstumpfung sittlicher Verpflichtungen.[4]

In der Zeit des Naziregimes wurde Verwahrlosung als ein charakterlicher Verfallszustand angesehen, der aus stark erregbarem Triebleben und dem Fehlen sittlicher Hemmungen gegen die staatliche Ordnung und das Gemeinschaftsleben zum Ausdruck komme. Abnorme Verhaltensweisen wurden bereits dann festgestellt, wenn ein Jugendlicher sich nicht konform der Bestrebungen der Hitlerjugend verhalten hatte oder von seinen Eltern staatsfeindlich erzogen wurde.[5]

1.2 Etymologische Begriffsbestimmung

Etymologisch lässt sich der Begriff bis auf eine Zeit vor dem 14. Jahrhundert auf das althochdeutsche Wort „wara“, welches (Be)achtung bedeutet, zurück führen. Im Spätmittelhochdeutschen wurde das Wort „verwahrlösen“ noch transitiv, also als zielendes Zeitwort benutzt. Man konnte zum Beispiel sagen „Die Eltern verwahrlösen ihre Kinder“, um zum Ausdruck zu bringen, dass die Kinder unachtsam behandelt werden.[6] Somit wurden demzufolge die Eltern für die Verwahrlosung verantwortlich gemacht. Verwahrlost bedeutete also, dass jemand

- etwas ohne Sorgfalt, nachlässig ausführt
- etwas oder jemanden unbedacht, unklug, unachtsam behandelt
- etwas oder jemanden wenig beachtet, übersieht, in Vergessenheit geraten lässt
- etwas oder jemanden geringschätzt, missachtet
- etwas versäumt, unterlässt[7]

In der heutigen Zeit hat sich der Gebrauch des Wortes zu einem intransitiven, d. h. ziellosen Zeitwort gewandelt, so dass die Erziehungsberechtigten nicht mehr unmittelbar belastet werden.[8] Man bezeichnet also nicht mehr die Handlung, die zur Verwahrlosung geführt hat, sondern den Zustand dessen, der verwahrlost ist.[9]

Um den Begriff Verwahrlosung zu bestimmen, reicht eine Herkunfts-erforschung jedoch bei weitem nicht aus. Um sich ein umfassendes Bild des Phänomens Verwahrlosung zu machen, ziehe ich die Bezugs-wissenschaften der Sozialen Arbeit heran, die sich mit dem Problem der Verwahrlosung durch theoretische Überlegungen und Forschungen auseinander gesetzt haben.

1.3 Rechtliche Definition

Bis zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 26. Juni 1990[10] war das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) geltendes Recht im Bereich Jugendhilfe. Dieses enthielt in § 64 als Voraussetzung für Fürsorge-erziehung den Sachverhalt der Verwahrlosung. Demnach ordnete das Vormundschaftsgericht für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, Fürsorgeerziehung an, wenn sie erforderlich war, weil der Minderjährige zu verwahrlosen drohte oder verwahrlost war.[11] Eine nähere Beschreibung, was unter dem Begriff der Verwahrlosung zu verstehen sei, gab das JWG jedoch nicht, so dass man sich zur Bestimmung dieses wertausfüllungsbedürftigen Begriffes nur der Kommentare zum JWG bedienen konnte.

Im heutigen Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII wird der Begriff wegen seiner stigmatisierenden Wirkung nicht mehr verwendet. Art und Umfang der erzieherischen Hilfen orientieren sich nunmehr am erzieherischen Bedarf.[12]

1.4 Weitere Definitionsversuche

Bei Verwahrlosung handelt es sich in erster Linie um einen sozialen Begriff, der die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze einer bestimmten Gesellschaftsform in einer bestimmten historischen Situation reflektiert.[13] Die Charakterstruktur des Verwahrlosten stellt sich dabei als eine Art ausgeprägte unsoziale oder asoziale innere Einstellung gegenüber diesen Gesetzen dar.[14] Diese an die gesellschaftlichen Verhältnisse angelehnte Definition findet sich oft in dem Verständnis der pädagogischen, psychologischen oder soziologischen Bezugswissenschaften wieder, und enthält häufig normative, moralische und wissenschaftliche Elemente. Da es keine allgemeingültige Definition des Begriffes Verwahrlosung gibt und auch in den einzelnen Bezugswissenschaften sich oft keine einheitliche Beschreibung finden lässt, möchte ich im folgenden einige Definitions-versuche richtungsgebender Autoren zitieren, um anschließend die gemeinsamen Punkte heraus zu arbeiten und eine Definition zu finden, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit als Grundlage verwendet werden kann.

OPITZ führt in seinem Werk zahlreiche Definitionsversuche an, um letztendlich zu der allgemein gefassten These zu kommen, dass Verwahrlosung ein Prozess seelisch-geistiger und charakterlicher Fehlentwicklung sei.[15] Ebenso beschreibt DORSCH im psychologischen Wörterbuch Verwahrlosung als einen Zustand charakterlichen Verfalls, welcher sich besonders auf dem Gebiet des sozialen und ethischen Verhaltens auswirke.[16] Aloys HECK äußert sich ähnlich, indem er Verwahrlosung als ein Auseinandergleiten oder als einen Verfall der Persönlichkeit bezeichnet, welcher sich aus dem gestörten Verhältnis des Verwahrlosten zu sich selbst und mit einem Mangel an klaren Bezügen zur Mit-, Wir- und Wertwelt ergibt.[17] THIERSCH bleibt noch allgemeiner, indem er schreibt, dass man abgekürzt von einem störend auffälligen Jugendverhalten sprechen könne.[18] Dahingegen lehnt KÜNZEL sich an die etymologische Begriffsherleitung an und bezeichnet einen Menschen als verwahrlost, wenn bei ihm (sofern man von anlagebedingten Faktoren, Geburtstraumata usw. absieht) in seiner frühesten und späteren Kindheit das vitale Bedürfnis nach Verwahrtsein (d. h. nach Sicherung und Geborgenheit in einer schützenden, liebend zugewandten Umgebung, die zugleich aber auch die notwendigen Versagungen auferlegt) nicht in einer der kindlichen Entwicklung angemessenen und notwendigen Weise befriedigt wurde, so dass er selbst nicht zu einem angepassten Glied der Gemeinschaft werden konnte.[19] Und auch GRUHLE sieht Verwahrlosung aus kriminal-psychologischer Sichtweise im objektiven und absoluten Sinne als einen Zustand von Aufsichtslosigkeit und Erziehungsbedürftigkeit an, der dadurch bedingt ist, dass das Kind nicht das Mindestmaß an Erziehung findet, das seiner Veranlagung entspricht.[20] Ebenso weist Linde AMMANN darauf hin, dass aus Sicht der pädagogisch ausgerichteten Psychologie es sich um eine mangelhafte Bindung oder fehlenden Halt an der mitmenschlichen Gemeinschaft handelt, welcher durch Vernachlässigung und versagende Erziehung hervorgerufen wird und den Verwahrlosten zu einem sozial auffälligen Störer werden lässt.[21] BRÄNDLI sieht das Problem der Verwahrlosung aus pädagogischer Sichtweise ebenso als ein aktives Geschehen von Seiten des Erziehers. Es umfasst demnach alle Mängel und Unterlassungen, die in der Erziehung begangen wurden und die sich daraus ergebenden Verfallserscheinungen: Der zu Bewahrende sei nicht genügend bewahrt worden.[22] WEBER äußert sich detaillierter, indem er sagt, dass allein aus dem Verhalten eines Asozialen oder Dissozialen sich nie sicher entnehmen lasse, dass dieser verwahrlost sei, denn alle gröberen Symptome könnten ja auch anders zustande gekommen sein. Daher gehört für ihn zur Diagnose, dass nicht nur die Symptome beachtet werden, sondern auch der Nachweis erbracht werden kann, dass ein Verantwortlicher da war, der den Betroffen verwahrlosen ließ.[23] Das Fachlexikon der Sozialen Arbeit beschreibt 1986 Verwahrlosung noch als einen Zentralbegriff der Sozialarbeit / Sozialpädagogik und geht auf die Mehrdeutigkeit des Begriffes explizit ein.[24] In der aktuellen Fassung wird dies mit Streichung des Begriffes aus dem geltenden Recht durch den Beitrag von H. VENT nivelliert. Es wird nunmehr lediglich darauf hingewiesen, dass der Begriff in der Humanwissenschaft und der Umgangssprache weiterhin Ver-wendung findet und als generalisiertes, persistentes Sozialversagen interpretiert wird.[25]

Zusammengefasst möchte ich daher feststellen, dass all diese Definitions-versuche keine befriedigende Erklärung des Begriffes liefern können. Sie sagen zwar aus, dass das Kind nicht ausreichend bewahrt und erzogen wurde, geben jedoch keine Auskunft darüber, warum dies der Fall ist und in welchem Ausmaß dies stattfindet. Gleichwohl herrscht eine allgemeine Konformität darüber, dass es sich bei einem verwahrlosten Menschen um eine Person handelt, die sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht anpassen konnte oder wollte und somit in einen charakterlichen Verfalls-zustand geriet. In welcher Hinsicht und welchem Ausmaß die Anpassung fehlgeschlagen ist, wird jedoch ebenfalls nicht geklärt. Daher möchte ich als weitere Arbeitsgrundlage festhalten, dass es sich bei Verwahrlosung um eine soziale Fehlentwicklung handelt, die sich in einer unsozialen inneren Einstellung des Einzelnen gegenüber geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen der Gesellschaft äußert. Wie sich diese soziale Fehlentwicklung speziell in der heutigen Gesellschaft auswirkt, kann ich nicht bestimmen, da ich keine empirischen Untersuchungen finden konnte, die bezüglich der Verwahrlosungsproblematik in der Gesellschaft des ausgehenden 20. bzw. 21. Jahrhunderts durchgeführt wurden. Des Weiteren möchte ich meine Ausführungen an die Argumentation von AICHHORN und WEBER an-lehnen und zur Bestimmung dessen, was Verwahrlosung ist, die Symptome und Ursachen heranziehen.

1.5 Abgrenzung des Begriffs

An dieser Stelle möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass in der Fachliteratur zahlreiche Begriffe synonym zum Begriff Verwahrlosung verwendet werden. Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Begriffe würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen. Daher möchte ich nur auf diese Problematik hinweisen und die häufigsten gleichwertig verwendeten Begriff kurz erwähnen. Dies sind u. a.:

- Entwicklungsschädigung[26]
- Dissozialität[27]
- Verhaltensauffälligkeit[28]
- abweichendes Verhalten[29]
- Integrationsstörung[30]
- Devianz[31]
- Erziehungsschwierigkeit[32]
- Delinquenz[33]
- Vernachlässigung[34]
- Trebegänger[35]
- Kriminalität[36]

Eine genaue Betrachtung der synonym verwendeten Begriffe zeigt jedoch, dass es sich hierbei um Begriffe handelt, die ebenso schwierig konkret zu definieren sind, wie der Begriff Verwahrlosung. Teilweise handelt es sich auch um Unterbegriffe, die in die Liste der Symptome der Verwahrlosung eingegliedert werden können.

2. Symptome

Es gibt eine ganze Reihe von Symptomen und Erscheinungsformen, die für Verwahrlosung charakteristisch sind. Viele der geschilderten Symptome treten jedoch bei jedem einzelnen Klienten unterschiedlich stark bis gar nicht auf.[37] Hinzu kommt, dass bei den Erscheinungsformen die ge-schlechtliche Differenzierung beachtet werden muss.[38] Daher sollte man die nachfolgenden Schilderungen nicht als generelle diagnostische Leitlinie ansehen, sondern jeden Fall individuell bewerten. Als besonders geeignet erachte ich die folgenden Symptomdarstellungen, um erste Verwahrlosungs-tendenzen feststellen zu können.

Da ich bezüglich der Symptome[39] der Verwahrlosung keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse finden konnte, beziehe ich mich hier auf eher ältere Ansätze. Auch wenn viele Symptome sicherlich noch in gleicher oder ähnlicher Weise auftauchen, so sind einige Aussagen und Erkenntnisse meiner Meinung nach konservativ und überholt. Ich denke, dass neue wissenschaftliche Erhebungen anders ausfallen würden. Aktuelle Literatur zum Thema Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen wurde zwar durchaus veröffentlicht, jedoch hatten diese Publikationen aufgrund folgender Faktoren keine Relevanz für meine theoretischen Ausführungen:

- Das Werk ist zwar erst vor ein paar Jahren erschienen, aber es beschreibt bereits überholte Fakten.[40]
- Die Ausführungen des Autors beziehen sich ausschließlich auf bereits bestehende theoretische Ansätze aus älteren Werken, welche in ihrer Originalfassung bereits in meiner Arbeit Beachtung gefunden haben.[41]
- Die beschriebene Verwahrlosung ist eine andere Spezialform, als jene, die in meiner Arbeit behandelt wird.[42]
- Bei der Veröffentlichung handelt es sich ebenfalls um eine Diplomarbeit oder Dissertation, welche sich in erster Linie auf andere Autoren bezieht.[43]

2.1 Latente und manifeste Verwahrlosung

Die Problematik der Verwahrlosung entsteht weder durch einen einzelnen Auslöser noch innerhalb einer kurzer Zeitspanne. Zu unterscheiden sind zwei Phasen der Verwahrlosung: die latente und die manifeste Ver-wahrlosung. „Der Junge, der die Schule schwänzt, vagiert, stiehlt, einbricht, ist manifest verwahrlost; der andere, bei dem diese Art der Realitäts-äusserungen, also die Verwahrlosungssymptome, fehlen, der aber die dazu notwendigen psychischen Mechanismen vorgebildet hat, ist in der Phase der latenten Verwahrlosung. Es bedarf dann nur mehr des entsprechenden Anlasses, um die latente in die manifeste überzuführen (...).“[44] Angesichts dieses Aspektes sollte daher auch nicht ermittelt werden, welcher Auslöser die latente Verwahrlosung zur manifesten geführt hat, sondern welche Gründe die latente Verwahrlosung verursacht haben. In der Praxis wird häufig nach der Ursache gesucht, die den Übergang ausgelöst hat. Man bemerkt die Äußerungen der manifesten Verwahrlosung und sucht nach deren Auslöser. Aber die Ursache der Symptome ist nachrangig, denn eine Behebung der Symptomäußerung ist sonst nur eine Zufallsleistung und bei weitem nicht gleichbedeutend mit einer Behebung der Verwahrlosungs-problematik. Wenn man nun also bedenkt, dass Anlass zur Verwahrlosung und Ursache oft verwechselt werden, so wird schnell begreiflich, woher die Mängel bei der Problemlösung beruhen.[45]

2.2 Produktive und defektive Symptomatik

Beschäftigt man sich mit dem Thema Verwahrlosung und deren Symptomatik, wird man schnell seitenlange Symptomauflistungen zahl-reicher Autoren finden.[46] Betrachtet man diese Listen jedoch genauer, wird man feststellen, dass in erster Linie die Symptome aufgelistet werden, die der Definition „soziale Abweichung“ entsprechen. Der Verwahrloste wird demzufolge als Störer und nicht als gestörte Person wahrgenommen. Diese Äußerungen, die als eine Art Abwehr gegen die Gesellschaft bezeichnet werden können, zeigen jedoch nur einen Teilbereich der Verwahrlosung.

Bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise muss zwischen produktiven und defektiven Symptomen unterschieden werden. Symptome wie Streunen, Betteln, Wutanfälle oder Diebstähle stellen dabei die produktive Symptomatik dar, welche von der Umwelt leicht wahrgenommen werden kann. STEINVORTH führt aus: „Nicht registriert werden dagegen die Symptome, die aus dem mangelnden Verwahrtsein resultieren und für den Verwahrlosten selbst eine empfindliche Störung, einen Mangel an Chancen zur Selbstentfaltung und Daseinsbewältigung bedeuten (...)“[47]

2.2.1 Produktive Symptomatik

Unter produktiver Symptomatik versteht STEINVORTH in seiner älteren Studie Merkmale, „die einen sozial-aggressiven Charakter aufweisen, d. h. vor allem Verhaltensweisen, welche die gesellschaftliche Umwelt in irgendeiner Form stören, schädigen oder verletzen.“[48]

Die nachfolgenden Symptome wurden einer Liste entnommen, welche anhand von 60 Fürsorgeakten ermittelt wurden, die als Zufallsstichprobe in den Jahren 1969 bis 1971 ausgewertet wurden. Dabei wird die Häufigkeit angegeben, mit der die Symptome in den besagten Akten auftauchten.[49]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Produktive Symptomatik[50]

Aufgrund der bereits beschriebenen Problematik der Wahrnehmung von Verwahrlosungssymptomen sind die produktiven Symptome in den untersuchten Akten relativ gut dokumentiert worden. Diese Liste zeigt, dass es zwar Äußerungen wie das Weglaufen und Schuleschwänzen gibt, die als typisch für Verwahrlosung angesehen werden können. Jedoch wird auch die zu Beginn des Kapitels thematisierte Problematik bezüglich der Auftretenswahrscheinlichkeit einzelner Symptome deutlich. In der Symptomliste eines anderen Pädagogen könnte man sicherlich ebenfalls Symptome wie das Vagieren oder das Schwänzen der Schule finden. Zusätzlich würden jedoch auch andere Symptome angeführt werden, die in der hier dargestellten Liste nicht erscheinen, weil sie in diesen speziellen 60 Akten nicht aufgetaucht sind.

Des Weiteren möchte ich das Augenmerk auf die aggressiven Äußerungen lenken. Auffällig ist, dass diese Verhaltensweisen in der Liste relativ weit unten angeführt werden und demzufolge auch nur vereinzelt aufgetreten sind. Andere Auflistungen fallen ähnlich aus. Die Annahme, dass es sich bei einem verwahrlosten Kind oder Jugendlichen um einen gefährlichen und schwer aggressiven Menschen handelt, ist zwar weit verbreitet, aber demnach nicht zutreffend.

Für einen Psychologen stellt eine derartige Anreihung von Symptomen keine Arbeitsgrundlage dar. Erst wenn eine Deutung mittels der individuellen Lebensgeschichte erfolgt, wird die produktive Symptomatik für die Erhellung und Behandlung des Verwahrlosungsproblems relevant. Wie bereits STEINVORTH schreibt, ist es jedoch trotzdem sinnvoll, die Symptomatik relativ isoliert zu betrachten, da „Verwahrlosungstendenzen“ häufig von den Symptomen und nicht von der Genese abgeleitet werden. Zudem sind es häufig die auftretenden Symptome, die die Jugendämter zu Maßnahmen motivieren.[51]

2.2.2 Defektive Symptomatik

STEINVORTH fasst unter die defektive Symptomatik „Merkmale (...) die einen Mangel, eine Störung oder eine Schädigung des Verwahrlosten selbst signalisieren.“[52]

Anders als bei der produktiven Symptomatik kann man hierfür nur äußerst selten Symptomkataloge in den einschlägigen Untersuchungen finden. Lediglich vereinzelt werden defektive Symptome wie „Kontaktarmut“, „Verlassenheitsgefühl“, „niedrige Frustrationstoleranz“, „Wirklichkeits-flucht“ oder Ähnliches beschrieben. Ein Grund hierfür mag in der Tatsache liegen, dass defektive Symptome nicht so augenfällig sind und es eine äußerst genaue Beobachtung erfordert, um z. B. die vielfältigen Ängste der Verwahrlosten zu erkennen, wie die Angst vor sozialen Konflikten, die Angst, ständig erneut zu versagen oder die Angst vor der persönlichen Zukunft.[53]

STEINVORTH nennt als Ansatzpunkt zur Erfassung der defektiven Symptomatik die Untersuchung der ICH-Funktion[54] Verwahrloster. Er begründet dies mit Kriminalitäts- und Dissozialitätsforschungen, die gezeigt haben, dass die Störungen der Dissozialen und Kriminellen ihre Wurzeln schon in den ersten Stadien der ICH- und ÜBER-ICH-Bildung (FREUD) haben. Und auch AICHHORN weist bereits darauf hin, dass die Verwahrlosten eine einheitliche ICH-Entwicklung vermissen lassen: „Es sieht so aus, als ob die Verwahrlosten ohne Übergang einen Sprung von der unbewußten Lustwelt des kleinen Kindes in die rauhe Wirklichkeit hätten machen müssen, der ihnen nur mit einem Teil ihres Ichs gelungen ist. Warum ich meine, daß sie nur mit einem Teil ihres Ichs Kinder geblieben sind? Weil sie mit einem anderen Teil ihres Ichs die ihrer Altersstufe entsprechende Reife zeigen, mit diesem manchmal noch über das normale Maß hinaus entwickelt sind.“[55] Ebenso geht auch DÜHRSSEN von ICH-Defekten aus, wobei er erläutert, dass Verwahrloste mangels entwickelter Ich-Interessen beispielsweise vielen sekundärprozesshaften Triebbe-friedigungen entgehen, die anderen Kindern und Jugendlichen primäre Triebverzichtleistungen erleichtern.[56] Und auch KÜNZEL beschreibt, dass es dem Verwahrlosten nicht gelungen sei, ein normal reagierendes, sozial gerichtetes ICH aufzubauen, das ihm Triebverzicht bzw. Aufschub ermöglicht.[57]

Die amerikanischen Forscher REDL und WINEMAN haben mit Hilfe des psychoanalytischen Ansatzes und aus den Erfahrungen ihrer Arbeit mit schwer dissozialen Kindern ein zusammenfassendes Bild des gestörten ICHs der Verwahrlosten entworfen, das ich hier kurz vorstellen möchte. Anhand der folgenden defektiven Symptome wird ersichtlich, wie viele normalerweise ziemlich problemlose Beziehungen zur Umwelt für den Verwahrlosten zu außerordentlich heftigen Konflikten führen können:[58]

- Extrem niedrige Frustrationstoleranz:

Dies ist eine Dysfunktion des ICHs, die bei den Verwahrlosten einen regelrechten „Erfolgshunger“ auslöst, so dass sie ein persönliches Versagen bei selbstgesetzten Zielen traumatisch erleben. Zudem äußert sich die niedrige Frustrationstoleranz darin, dass selbst-verständliche Ereignisse (wie beispielsweise das Umschalten einer Ampel auf Grün) nicht erwartet werden können.

- Mangelnde Bewältigungstechniken für Unsicherheit, Furcht und Angst:

Es wurden unzureichend Techniken zur Bewältigung von Unsicherheiten entwickelt. Dies führt dazu, dass totale Flucht, sinnloser Angriff oder planlose Zerstörungswut als einziges Bewältigungsinstrument für den Verwahrlosten zur Verfügung stehen.

- Niedrige Versuchstoleranz:

Das Problem entsteht in Situationen mit Aufforderungscharakter, welche zu Komplikationen und Unannehmlichkeiten führen können. Im Gegensatz zu einer normalen Entwicklung gibt das ICH dieser Kinder kein Alarm-Signal vor einer derartigen Situation .

- Hohe Ansteckbarkeit für Gruppenerregung:

Das Problem besteht nicht nur in der größeren Neigung, sich von einer Gruppenerregung anstecken zu lassen, sondern in der Dynamik, welche eine Gruppe mit Verwahrlosten entwickeln kann. Es ist möglich, dass sich die ganze Gruppe in großer Ge-schwindigkeit in eine diffuse Erregung steigert und dass dabei vor allem die Realitätskontrolle abnimmt.

- Unfähigkeit, den adäquaten Aufforderungscharakter von Situationen und Gegenständen wahrzunehmen:

„Das Ich verwahrloster Kinder scheint blind zu sein für den sachgerechten Gebrauch von Gegenständen und die kulturgerechte Erfassung von Situationen.“[59] Diese Kinder sind somit nicht in der Lage derartige Situationen richtig einzuschätzen.

- Gestörtes Schuldgefühl:

Verwahrloste Kinder sind nicht in der Lage, ihre Schuldgefühle zu verarbeiten. Diese Gefühle irritieren sie, wodurch sie überfordert werden und in Angst oder Aggressivität geraten. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Schuldgefühle ganz fehlen.

- Angst vor Routine:

Regeln und Routinehandlungen werden von den Kindern nicht als notwendig erachtet. Sie empfinden diese regelrecht als akute Bedrohung ihrer individuellen Wünsche und werden als persönliche Ablehnung erlebt

- Gestörter Planungshorizont (Zeitperspektive):

Eine Unterscheidung zwischen ihrem subjektivem Zeiterlebnis und der objektiven Zeit können diese Kinder nicht treffen. Generell ist es so, dass Zukunft als Bedrohung empfunden wird und sie verun-sichert. Pläne werden misstrauisch betrachtet, da diese Kinder glauben, dass ihnen dadurch etwas vorenthalten werden soll.

- Gestörte soziale Sensibilität des ICHs:

Die Gefühle und Motive anderer Menschen werden von Verwahrlosten nicht wahrgenommen. Teilweise werden nicht einmal Gruppennormen erkannt.

- Störung des Erfahrungslernens:

„Traumatische Erfahrungen der Kinder werden von ihnen stark generalisiert und daraus stereotype, unangepasste Reaktionen entwickelt, die wenig Rücksicht auf die realen Verhältnisse der Situation nehmen. Das Ich gibt auch beim Auftauchen unbekannter Gefahren oft keinerlei Alarmsignal, so dass diese Kinder subjektiv vor einer völlig neuen Situation stehen.“[60]

- Unfähigkeit zu friedlichem Wettbewerb:

Aufgrund der bereits erwähnten mangelnden Frustrationstoleranz können diese Kinder die Enttäuschungen eines fairen Wettkampfes nicht auf sich nehmen. Hinzu kommt, dass es ihnen äußerst schwierig fällt, sich mit einer Mannschaft zu identifizieren.

Steinvorth leitet aus diesen defektiven Symptomen ab, „daß es sich bei der Verwahrlosung weniger darum handelt, daß sie (die Verwahrlosten) nicht anders wollen, sondern mehr darum geht, daß sie nicht anders können, daß Verwahrlosung weniger mit Mutwilligkeit und mehr mit Krankhaftigkeit zu identifizieren ist (...).“[61]

Die explizite Entstehung dieser ICH-Schwäche werde ich im weiteren Verlauf meiner Arbeit unter dem Punkt Ursachen näher erläutern.

2.3 Frühsymptome

Es ist nur in sehr wenigen Fällen möglich, den gesamten Verwahrlosungs-prozess zu beobachten. Meist werden die Kinder erst dann Fachleuten vorgestellt, wenn sie sich in einem fortgeschrittenen Verwahrlosungs-zustand befinden. Hinzu kommt, dass diese Kinder oder Jugendlichen oft nicht mehr bei den Personen leben, die sie vom Kleinkindalter an großgezogen haben. Es ist möglich, dass sie während ihres Kleinkindalters oder während des Kind- oder Jugendalters bei Groß-, Stief- oder Pflegeeltern etc. untergebracht waren. Es besteht für die Fachleute in diesen Fällen keine Möglichkeit, auf die frühe Kindheit zurück zu blicken, da es den Klienten selbst an der geistigen Reife für einen derartigen Rückblick fehlt. Der Rückgriff auf die verschiedensten Akten, die bezüglich des betreffenden Kindes bestehen, sind daher oft die einzige Methode, um Einblicke zu erhalten.[62] Eine Beachtung der Frühsymptome sollte trotz dieser Umstände im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung meines Erachtens nicht ausgelassen werden.

"Unter Frühsymptomen sollen charakterliche Abartigkeiten und Merkmale körperlicher und psychogener Natur verstanden werden, die vor dem Manifestwerden der Vw. zu beobachten sind.“[63] Bei diesen Frühsymptomen sind in erster Linie der Zeitpunkt und die Art ihres Auftretens von Interesse.

Opitz stellte fest, dass bei schweren Verwahrlosungszuständen die Frühsymptome bereits im Kleinkind- und Vorschulalter auftraten. Dies entspricht der Erkenntnis, dass Milieuschäden in der frühen Kindheit schwerwiegendere Charakterveränderungen verursachen als später im Schul- oder Jugendalter.[64]

Außerdem beobachtete Opitz bei einer Gruppe von 80 Patienten einige Frühsymptome, die ich im folgenden mit ihrer Auftretenshäufigkeit darstellen möchte.[65]

Säuglingsalter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Symptome im Säuglingsalter[66]

Die Häufigkeit des Auftretens erscheint auf den ersten Blick äußerst gering. Allerdings muss auf die zu Eingang dieses Kapitels erörterte Problematik hingewiesen werden, wonach das Verhalten der Klienten während des Säuglingsalters nicht bekannt ist.

Vorschulalter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Symptome im Vorschulalter[67]

Schulalter

Im Wesentlichen entsprechen die Frühsymptome, die erstmalig im Schulalter auftreten, abgesehen von den konstitutionell bedingten Abweichungen wie Schulversagen, den bereits im Vorschulalter gezeigten Symptomen. Zudem können phasenweise folgende für das Schulalter charakteristische Störungen auftreten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Symptome im Schulalter[68]

Diese Tabellen verdeutlichen, wie schwierig es ist, Verwahrlosungs-tendenzen im Anfangsstadium zu erkennen. Die gezeigten Symptome sind so verschiedenartig, dass sich auf jedem Antriebsgebiet sowohl Zeichen der Gehemmtheit als auch einer übermäßigen Betonung finden lassen. Somit kann der Primärcharakter eines schwer verwahrlosten Kindes in vielen Fällen gar nicht erkannt werden.[69] Im Sinne einer umfassenden Betrachtung der Symptome sollte dieses Thema meiner Ansicht nach jedoch nicht unbeachtet gelassen werden.

2.4 Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede

Die gezeigten Verhaltensweisen bei verwahrlosten Kindern und Jugendlichen sind sowohl geschlechtsspezifisch unterschiedlich als auch altersabhängig. GREGOR hat bei seiner in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts durchgeführten Untersuchung von 1433 verwahrlosten Kindern und Jugendlichen eines Heilerziehungsheimes erstaunliche Ergebnisse gefunden[70]:

Etwa 2/3 aller Probanden stellten Jungen dar, wobei ihr Anteil an schulpflichtigen Kindern mit ca. 55 % gering überwiegt. Es befanden sich lediglich 456 Mädchen während des besagten Zeitraumes in dem Heim, jedoch verhielt sich die Aufteilung mit 58% schulentlassenen Mädchen geradezu gegensätzlich zur Altersverteilung der Jungen. Grund für diesen Unterschied stellen laut GREGOR die sexuellen Faktoren dar, die bei weiblichen Verwahrlosten eine große Rolle spielen und naturgemäß erst nach der Kindheit geltend gemacht werden.[71]

Um die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und den Altersgruppen zu verdeutlichen, möchte ich zunächst die fünf häufigsten Verhaltensweisen der einzelnen Gruppen gegenüberstellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (1)[72]

Aus der Liste gezeigter Verhaltensweisen in Verbindung mit der Häufigkeit ihres Auftretens lassen sich bereits die ersten großen Unterschiede erkennen. Zwar stehen Eigentumsvergehen bei allen vier Gruppen an erster Stelle, jedoch besteht bezüglich der gezeigten Häufigkeit ein enormer Unterschied zwischen den Geschlechtern (ca. 20% Differenz zwischen schulpflichtigen Jungen und Mädchen, ca. 30% zwischen schulentlassenen Jungen und Mädchen). Hinzu kommt, dass sämtliche Arten des Herumtreibens oder Fernbleibens die primäre Problematik bei den Jungen darstellen, während bei den Mädchen der Männerverkehr fast an erster Stelle steht. Zwar vagabundieren die Mädchen ebenso häufig , jedoch steht dies bei ihnen in erster Linie in Verbindung mit dem Männerverkehr.

Weitere große Unterschiede möchte ich mit Hilfe einer zweiten Gegenüberstellung verdeutlichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 6: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (2)[73]

Ich möchte nicht die komplette Tabelle abbilden, die GREGOR veröffentlicht hat, denn ich denke, dass bereits diese sechs Verhaltensweisen den Unterschied bildlich hervorheben. Werden alle Ergebnisse zusammen-gefasst, so kann Folgendes festgestellt werden: Während beide Geschlechter durch planloses, passives Verhalten auffallen, sich herumtreiben und eher arbeitsscheu sind, kommen bei den Jungen aktive Straftaten hinzu. Der Unterschied zwischen den Gewalttätigkeiten beträgt bis zu knapp 8%. Außerdem fallen zwar beide Geschlechter hauptsächlich durch Diebstahl auf, aber die Häufigkeit von schweren Diebstahlsdelikten ist bei den Mädchen bis zu 20% geringer. Während sich die Mädchen in erster Linie der Unterschlagung und des Betruges schuldig machen, verüben die Jungen diverse Rohheitsdelikte wie Totschlag, Unfug, Raub und Erpressung, die bei den Mädchen gar keine Rolle spielen.[74]

2.5 Drei Phasen der Entwicklung

Ein Kind verwahrlost nicht innerhalb weniger Tage. Es handelt sich vielmehr um einen Prozess, der zwar gewisse einzelne Auslöser haben kann, jedoch in mehreren Phasen verläuft. Laut OPITZ ist Verwahrlosung ein Prozess seelisch-geistiger und charakterlicher Fehlentwicklung, der in den drei Phasen Aberration, Schwererziehbarkeit und der eigentlichen Verwahrlosung entsteht. Diese Phasen möchte ich nun, nachdem die Symptome bekannt sind, kurz erläutern.

2.5.1 Stadium der Aberration

Laut OPITZ wird der Verwahrlosungsprozess, abgesehen von den körperlichen Ursachen, immer durch Milieuschäden in Form von Härte oder Verwöhnung ausgelöst. Die ersten Folgen dieser ungünstigen Umwelt-einflüsse sind für ihn u. a. eine Behinderung der Gestaltung der lebens-wichtigen Triebe und Gefühlsregungen, Störungen in der Gestimmtheit sowie eine fehlerhafte Funktion des Gewissens. Diese Störungen führen zu einer Abweichung vom normalen Gang der seelischen Entwicklung, so dass das Kind zwar noch weiterhin ein gesundes Normalverhalten zeigt, aber gelegentlich Abartigkeiten erkennen lässt, die als eine Art Frühsymptome geschildert werden.[75]

2.5.2 Stadium der Schwererziehbarkeit

Dauern die Milieuschäden weiterhin an, schreitet der Verwahr-losungsprozess laut OPITZ fort. Die Umwelt des Kindes reagiert auf die bereits gezeigten Frühsymptome mit vermehrten Drohungen, Strafen oder Liebesentzug, um die Verhaltensweisen des Kindes zu korrigieren. Das Kind erlebt diese Einstellungen der Umwelt als bedrohend und kann daher Konfliktsituation immer weniger bewältigen. Hierdurch wird eine weitere Einschränkung der Trieb- und Gefühlsbedürfnisse bewirkt. Das ICH des Kindes vermag seine urteilende und steuernde Funktion durch die andauernde Anspannung nicht mehr aufrecht zu erhalten, so dass insbesondere asoziale Handlungsformen zunehmen. Das Kind gerät in Selbstwertkrisen, oft begleitet von Selbsthass und wird fortschreitend misslauniger. Es reduziert Umweltbeziehungen und zieht sich in Wunschphantasien und Tagträumereien zurück, so dass die ICH-haftigkeit des Kindes zunimmt. Seine Einordnung in Familie und Gesellschaft gelingt nicht mehr. Obwohl das Kind sich noch seinem Gewissen unterstellen möchte, hat es bereits in geringfügigen Versagens- und Versuchssituationen nicht mehr die Kraft, dessen Anforderungen nachzukommen, so dass die zunehmend stärker in ihm wirkenden ES-Triebe durchgeführt werden.[76] Auch wenn hierbei noch nicht von Verwahrlosung gesprochen werden kann, so sind jedoch in dieser Phase bereits erste Tendenzen zur Verwahrlosung erkennbar.

2.5.3 Stadium der Verwahrlosung

Das dritte Stadium der Verwahrlosung steht laut OPITZ unter dem Zeichen der Resignation. Das Kind wird geradezu überflutet von den empor-steigenden Regungen des Es, wobei die Bereitschaft zu unethischem Handeln sich durch die mangelnde Entschluss- und Verantwortungs-freudigkeit und die Willensschwäche erhöht. Zudem vermindert sich die allgemeine intellektuelle Leistungsfähigkeit, was als Zeichen dafür gewertet werden kann, dass in den seelisch-geistigen Abläufen der personelle Oberbau in weitem Ausmaß seine führende Stellung eingebüßt hat. Die Funktionen und Inhalte des Gewissens werden weiter abgebaut. Es besteht eine übermäßige Gebundenheit an die Vorgänge der Umwelt. Das Kind ist laut OPITZ seiner Getriebenheit schicksalhaft ausgeliefert. Aus der Trostlosigkeit und Hoffnungslosigkeit entwickelt sich ein schwarz-seherisches Wertgefühl. Die Isolierung greift immer weiter um sich. Gleichzeitig tritt ein Wechsel der Gestimmtheit zur Heiterkeit hin ein, zusammen mit einer einseitigen Bejahung des Lustprinzips. Belastende Schuldgefühle beim Vollzug triebhafter antisozialer Handlungen gelangen kaum noch ins Bewusstsein. Solche Situationen werden jetzt gleichsam konfliktfrei erlebt. Ein weiteres charakteristisches Phänomen der dritten Phase ist die „Unechtheit des Sichdarlebens“[77] sowohl im Bereich der Gefühlserlebnisse als auch im Bereich des Denkens und Wollens. Soweit es zu gemeinschaftsbetonten Äußerungen kommt, werden diese für OPITZ weitgehend vom Nützlichkeitsstandpunkt her vorgenommen und entbehren echter Innerlichkeitsgehalte.[78]

3. Ursachen

Bei der Ursachenforschung besteht ein ähnliches Problem, wie es bereits bei der Definition des Begriffes Verwahrlosung deutlich wurde. Es herrschen fast so viele Theorien über die Entstehung der Verwahrlosung vor, als es Bücher zu diesem Thema gibt. Je nachdem mit welcher Bezugswissen-schaft das Thema betrachtet wird, kann die Ursache völlig unterschiedlich hergeleitet werden. Denn allein durch das Studium von Akten verwahrloster Kinder oder Jugendlicher ist es unmöglich, die Ursache eindeutig festzustellen. Und dabei nimmt die Anlage/Umwelt-Diskussion nur einen geringen Teil ein. Es bedarf eines eingehenden Studiums des Einzelfalles sowie einer vorurteilslosen Einfühlung in den Charakter des Klienten und einer objektiven Schilderung der Verhältnisse, in denen der Verwahrloste aufwuchs, um eine eindeutige Entscheidung zu treffen, ob nun der Charakter, das Milieu oder beides in einem Zusammenwirken aus-schlaggebend war. OPITZ schreibt: „Die Ursachen der Vw. sind so vielfältig wie das Leben in seinen Erscheinungsformen ist. Sie im einzelnen aufzuzählen ist deshalb unmöglich.“[79] Bei meinen Recherchen bin ich auf so viele unterschiedliche Ansätze gestoßen, dass allein deren Aufzählung die Arbeit füllen könnte. Teilweise wird jede Abweichung von der Norm als Ursache der Verwahrlosung betrachtet, wie Kinderreichtum, zu junge bzw. zu alte Eltern, große Armut oder übermäßiger Luxus, uneheliche Geburt etc. Dabei handelt es sich meines Erachtens jedoch um Ansätze, die für die heutige Gesellschaft auf ihr noch bestehende Gültigkeit kritisch überprüft werden sollten. Ich stimme mit der Aussage einiger Praktiker überein, die vor allem das Zusammenwirken mehrerer Faktoren für die Entstehung von Verwahrlosung verantwortlich machen. Aus wissenschaftlicher Sichtweise möchte ich jedoch auch an dieser Stelle keine Wertung der einzelnen Ansätze vornehmen, sondern lediglich die darstellen, welche in der einschlägigen Literatur von maßgeblicher Bedeutung sind. Dabei möchte ich wiederum darauf hinweisen, dass es sich hierbei teilweise um „ältere“ Ansätze aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts handelt. Aufgrund mangelnder neuer Erkenntnisse sind sie meiner Meinung nach jedoch noch äußerst relevant. Gemäß meiner Erfahrung aus dem Studium der Sozialen Arbeit werden sie immer noch als Grundlage gelehrt und als wichtiges Basiswissen angesehen.

3.1 Mangelnde Entwicklung der Instanzen der Persönlichkeit

Ebenso wie OPITZ sind auch viele andere Autoren der Meinung, dass die Ursache der Verwahrlosung in einer mangelnden Entwicklung der Instanzen der Persönlichkeit liegt, wobei primär die unzureichende Entwicklung der Instanz ICH von Bedeutung ist. Diese psychologische Sichtweise möchte ich hiermit als erste darstellen, da sie die Grundlage weiterer Theorien bildet.

3.1.1 Die drei Instanzen der Persönlichkeit

Die folgende Erklärung basiert auf der Theorie von Siegmund Freud, wonach die Persönlichkeit eines Menschen durch das funktionale Zusammenwirken der Instanzen ES, ICH und ÜBER-ICH beeinflusst wird. Ich möchte die Entwicklung und Funktion der Instanzen an dieser Stelle als bekannt voraussetzen und somit nur sehr kurz beschreiben: Als ES wird gemäß DWORSCHAK die unbewusste Instanz bezeichnet, in der die Triebkräfte ruhen und welche von jedem Menschen mit auf die Welt gebracht wird.[80] „Wenn ein Mensch ohne jeden erziehlichen Einfluß aufwüchse und daher ein reines Triebwesen bliebe, dann wäre er, vom Standpunkt der menschlichen Gemeinschaft gesehen, der rein Verwahrloste (...).“[81] Die bewusste Instanz ICH wird durch Sinneseindrücke aufgebaut und wurde früher als die einzige Repräsentantin der Persönlichkeit angesehen.[82] „Das Ich ist sozusagen ein Medium, durch das hindurch wir ein Bild der beiden anderen Instanzen zu erfassen versuchen.“[83] Das ÜBER-ICH stellt eine Autorität dar, welche durch Erziehung erschaffen wurde. Sie steht quasi kritisch über dem ICH und beurteilt es zufrieden oder unzufrieden entsprechend dem vorherrschendem sozialen Gemeinschaft-sideal. Bei einer gesunden Entwicklung stellt das ÜBER-ICH mit seinen Verboten eine Stütze und Handlungshilfe für das noch schwache ICH dar und hilft ihm auch bei der Bewältigung von unerlaubten Triebwünschen.[84]

3.1.2 Die Entwicklung der Instanzen

Laut AICHHORN beginnt jedes Kind sein Leben als asoziales Wesen, welches auf der direkten Erfüllung seiner primitiven Triebwünsche besteht, ohne dabei die Umwelt mit ihren Wünschen und Forderungen zu beachten. Eine Anpassung kann nur durch Erziehung erfolgen, wobei die Gefühlsentwicklung des Kindes normal verlaufen muss. Kommt es zu Störungen in der Libidoentwicklung, so bleibt das Kind asozial. Es kann zwar trotz dieser Störungen rein äußerlich angepasst erscheinen, obwohl die Umweltanforderungen nicht in die Persönlichkeitsstruktur aufgenommen wurden, jedoch kommt es dann immer wieder zu einem Durchbruch der Triebwünsche. Denn die Triebwünsche sind laut den Ausführungen von AICHHORN zwar von der Oberfläche verschwunden, jedoch nicht bewältigt oder verarbeitet. Dieser Zustand stellt dann bereits die latente Verwahrlosung dar.[85]

3.1.3 Die Modifizierung vom Lustprinzip zum Realitätsprinzip

Bei der Untersuchung der Entstehung der Verwahrlosung gilt es demnach zu betrachten, inwieweit die Erziehung bei der Anpassung der Triebwünsche fehlgeschlagen ist. Oder anders gesagt muss geklärt werden, warum sich die Instanz ICH nicht stark genug entwickelt hat, um die Triebwünsche des ES „kontrollieren“ zu können und anstelle des Lustprinzips nach dem Realitätsprinzip zu handeln.

Zu Beginn der Persönlichkeit handeln Menschen laut AICHHORN noch nach dem sog. Lustprinzip. Es ist der bereits beschriebene Drang, jeden Triebwunsch sofort zu befriedigen. Mittels Erziehung lernt das Kind jedoch, dass die Außenwelt nicht nur um dessen Lustgewinn bestrebt ist, wodurch Unlust durch die ausbleibende erwartete Lustbefriedigung erlebt wird. Daher wird das Streben nach Lustgewinn zum Realitätsprinzip modifiziert, wonach das Ziel, Unlust zu vermeiden, dem Lustgewinn bald fast gleichwertig wird.[86] Der Erfolg dieser Modifizierung hängt von der Art und Weise ab, in der das Kind seine Erfahrungen sammelt. Je mehr Entschädigung durch Liebe im Gegenzug zum Verzicht erbracht wird, desto eher wird der Triebverzicht akzeptiert.[87] Ein Erziehungsverfahren, das nicht mit Liebesprämien, sondern mittels Strafandrohung arbeitet, kann ebenso erfolgreich sein, jedoch versucht das Kind hierbei Unlust durch Strafe zu vermeiden.[88] Je nachdem wie die erziehende Bezugsperson die triebhaften Bedürfnisse des Kindes reguliert, lernt dieses seine Triebziele durch ICH-Ziele (Realitätsprinzip) zu ersetzen. Gelingt dieser Prozess, identifiziert sich das Kind mit seiner Bezugsperson. Zeigt die Bezugsperson jedoch zum Beispiel in einem hohen Maße inkonsequentes Verhalten, so wird die Identifikation von dem Kind abgewehrt. Dies führt dazu, dass der (im späteren Verlauf) Verwahrloste große Schwierigkeiten hat, sich von dem Lustprinzip, das ihn beherrscht, zu lösen und die Realität anzunehmen bzw. anzuerkennen. Das ICH wurde nicht durch die Identifikation gestärkt und wird somit von der Triebseite regelrecht überwältigt. Eine Konflikt-bewältigung in der Realität wird somit unmöglich, so dass quasi ein Kampf mit der Umwelt stattfindet, um zu einem konfliktlosen Lustgewinn zu gelangen. FREUD sagt: „Der Fortschritt eines Kindes vom Lustprinzip zum Realitätsprinzip (und damit zur Ermöglichung der Sozialisierung) kann nicht zustande kommen, ehe verschiedene Ichfunktionen gewisse Entwicklungsstufen erreicht haben.“[89] Bei einem verwahrlosten Kind bzw. Jugendlichen hat das ICH mehrere Entwicklungsstufen nicht erreicht, die ich im Folgenden nennen werde:[90]

1. Das ICH hat unter anderem kein Gedächtnis entwickelt. Dieses ist wichtig, um anhand von Erfahrung und Voraussicht seine Handlungen realitätsgerecht planen zu können. Aufgrund dieser mangelnden Gedächtnis-entwicklung ist das Kind nicht in der Lage, einen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung herzustellen und diese an die Umweltansprüche anzupassen. Es kommt somit zu einem impulsiven Benehmen des Kindes, welches kein Verantwortungsgefühl gegenüber seiner Umwelt aufweist.
2. Eine weiteres problematisches Verhalten, welches durch das mangelnde Realitätsprinzip entsteht, ist das Unvermögen zum Triebaufschub. Der Ver-wahrloste ist nicht in der Lage, sich vom Lustprinzip zu lösen und hat die Tendenz zur Sofortbefriedigung. Dies hat zum einen zur Folge, dass das ICH nicht in der Lage ist, die Handlungen bewusst zu steuern und zum anderen ist es dem Verwahrlosten ebenso wenig möglich, für die Erfüllung einer späteren umfassenderen Lust eine vorübergehende Unlust zu ertragen. Dies macht „niveauvollere“ Beziehungen zu Mitmenschen nahezu unmöglich.
3. Ein weiterer Grund, weshalb Verwahrloste eine ICH-Schwäche aufzeigen, ist ihre mangelnde Verwendung von Abwehrmechanismen. Als Leistungen des ICHs dienen diese Abwehrmechanismen zum Schutz des ICHs gegen Triebansprüche. Abwehrmechanismen sind zur Entwicklung des ICHs nötig und normal, sofern sie altersmäßig und situationsgerecht eingesetzt werden. Bei Verwahrlosten sind diese Abwehrmechanismen jedoch sehr primitiv ausgebildet, so wie es für ein Kleinkind üblich wäre. Diese Mechanismen können sich unter anderem als Verdrängung, Verleugnung, Projektion, Verschiebung oder Verkehrung ins Gegenteil äußern.[91]

Zur weiteren Klärung muss also in der Erziehung nach der Ursache gesucht werden, die ausschlaggebend dafür ist, dass die Entwicklungsstufen nicht erreicht werden konnten und somit die Modifizierung nicht stattgefunden hat. Bevor ich die unterschiedlichen Ursachen der Verwahrlosung aufzeige, möchte ich die Funktion des ÜBER-ICHs darstellen, welche aufgrund einer durch Erziehung bedingten Fehlentwicklung ebenso zu einer Störung der Persönlichkeit führen kann.

3.1.4 Die Errichtung des ICH-Ideals

Hierbei handelt es sich laut DWORSCHAK um eine Funktion des ÜBER-ICHs, welche durch die Entwicklungsvorstellungen der Eltern gebildet wird. Diese an das Kind vermittelten Vorstellungen müssen jedoch nicht nur positiv sein. Gerade das Versagen des Kindes aufgrund zu hoher Erwartungen wird oft als große Enttäuschung erlebt und hingestellt. Diese Vorstellungen der Eltern schaffen im Kind ein Bild von sich selbst, dem es entsprechen möchte. Handelt es sich um ein positives Bild der Erwachsenen, so wird das Kind eine positive Meinung von sich selbst haben und sich sehr bemühen, diesem Bild zu gleichen. Sind die Eltern jedoch von ihrem Kind enttäuscht und haben ein negatives, düsteres Bild, so wird das Kind entweder immerzu versuchen dieses Bild in Wirklichkeit zu übertreffen oder rasch resignieren. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern sich selbst und das Kind betrügen, indem sie ein Bild entworfen haben, das ein Ziel vorgibt, das in der Realität nie erreicht werden kann. Die Folge ist eine Überforderung des Kindes, wobei das Selbstbild des Kindes so verzerrt werden kann, dass es erst spät in der Realität sein wahres Bild erkennt und hierdurch schwer enttäuscht wird. Des Weiteren kann das Kind laut DWORSCHAK durch diese Selbstüberschätzung direkt in die Verwahrlosung getrieben werden, da es seine Grenzen nicht zur Kenntnis nimmt und jeden Weg versuchen wird, um dem ihm vorschwebenden ICH-Ideal näher zu kommen.

Während gemäß der Ausführungen von DWORSCHAK das gesund entwickelte ICH-Ideal des ÜBER-ICHs dem ICH eine Stütze ist und es dementsprechend bei Fehlschlägen ermutigt, vor Selbstüberschätzung bewahrt und anderen gegenüber ein gewisses Maß an Sicherheit gibt, leidet das verwahrloste Kind unter dem fehlgeschlagenen ICH-Ideal mit seinen zu strengen Forderungen. Das ÜBER-ICH wurde somit aus Egoismus und Selbstüberschätzung entwickelt, wodurch es den Anforderungen der Realität nicht entspricht. Dies produziert Aggressionen, mit denen das Individuum nicht umgehen kann. Er benutzt daher das Mittel der Gewalt, um seine Wünsche trotzdem erfüllen zu können.[92]

Ein weiterer Grund für ein fehlentwickeltes ICH-Ideal sieht AICHHORN in falschen Vorbildern. Das ÜBER-ICH als kritische Instanz des ICHs stellt sich mit seinen Inhalten so dar, wie sich die Eltern präsentiert haben bzw. zeigt es, welche Forderungen der Gesellschaft sie dem Kind gegenüber vertreten haben. Demnach entwickelt sich das ICH-Ideal als eine Instanz des ÜBER–Ichs, welche das ICH beherrscht und ihm vorschreibt, nach welchen moralischen Vorschriften es zu handeln hat. Wächst das Kind in einer Umgebung heran, die durch unsoziales Verhalten von verwahrlosten oder verbrecherischen Eltern geprägt ist, identifiziert es sich mit diesen und entwickelt sein ICH-Ideal entsprechend. Dies ist laut AICHHORN zum Beispiel der Fall,

- wenn der Vater ein brutaler Mensch ist, der neben seinem Willen keinen anderen duldet
- oder wenn im Gegenteil der Vater ein Schwächling ist, der sich durch inkonsequente Handlungen auszeichnet
- oder auch wenn der Vater Alkoholiker ist, der aufgrund seiner beraubten Sinne im Zorn die Wohnungseinrichtung zertrümmert oder Kinder sexuell missbraucht.

Im Gegensatz zur vorherigen Fehlentwicklung, bei der sich das ICH-Ideal in Bezug auf das ICH fehlentwickelt hat, handelt es sich hierbei um eine vollständig normale Entwicklung der Instanzen, wobei nur die Stellung zur Außenwelt von der Norm abweicht.[93]

[...]


[1] Focus (2006).

[2] Vgl. Widler, M. (1937) S. 9.

[3] Vgl. Mollenhauer, K. (1968) S. 43.

[4] Vgl. Reicher, H. (1906) S. 9f.

[5] Vgl. Axnicke, E. (1939).

[6] Vgl. Kluge, F. (1995) S. 862.

[7] Vgl. Ammann, L. (1970) S. 12.

[8] Vgl. Kurzeja, D. (1973) S. 19.

[9] Vgl. Ammann, L. (1995) S. 13.

[10] Vgl. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (2006) S. 1 ff.

[11] Vgl. § 64 JWG.

[12] Vgl. Vent, H. (2002) S. 1019.

[13] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 22.

[14] Vgl. Künzel, E. (1968) S. 22.

[15] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 166.

[16] Vgl. Dorsch, F. (1959) S. 321.

[17] Vgl. Heck, A. (1957) S. 3.

[18] Vgl. Heimpel, E. (1967) S. 390.

[19] Vgl. Künzel, E. (1968) S. 12.

[20] Vgl. Gruhle, H. (1912) S. 1.

[21] Vgl. Ammann, L. (1970) S. 10 ff.

[22] Vgl. Meyer-Bornson, C. (1977).

[23] Vgl. Weber, A. (1953) S.361 ff.

[24] Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (1986) S. 895 f.

[25] Vgl. Barkey, P (2002) S. 1019.

[26] Vgl. §§ 55, 62 JWG (1961).

[27] Vgl. Hartmann, K. (1970) S. 28.

[28] Vgl. Hinsie, L. / Campbell, R (1960) S. 91.

[29] Vgl. Stimmer, F. (1996) S. 2.

[30] Vgl. Struck, P. 81995) S. 134.

[31] Vgl. Schwendtke, A. (1995) S.11.

[32] Vgl. Keck, R. / Sandfuchs, U. (1994) Stichwort: Erziehungsschwierigkeiten.

[33] Vgl. Kurzeja, D. (1973) S. 31.

[34] Vgl. Kalscheuer, M. (2001) S. 491.

[35] Vgl. Hosemann, D. / Hosemann, W. (1984).

[36] Vgl. Stimmer, F. (1996) Stichwort: Kriminalität.

[37] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 11.

[38] Vgl. Heck, A. (1957) S. 14.

[39] Dies gilt ebenso für die Ursachen sowie für die konkreten Hilfsmaßnahmen.

[40] z. B. Jakob, M. (2003) S. 203 - 241; Ubbelohde, J. (2002) S. 402–435.

[41] z. B. Reichle, R. (1999) S. 259 – 264; Schmid, V. (2001).

[42] z. B. Rappenglück, S. (2006) S. 73 – 84; Hauf, A, (2003).

[43] z. B. Lüpke, F. (2003); Vent, H. (2000).

[44] Aichhorn, A. (1977) S. 38.

[45] Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 38 f.

[46] z. B. Hartmann, K (1961) S. 250; EBERHARD, K. (1969) S. 61 ff.

[47] Steinvorth, G. (1973) S. 26.

[48] Steinvorth, G. (1973) S. 29.

[49] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 38 ff.

[50] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 38 ff.

[51] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 25.

[52] Steinvorth, G. (1973) S. 29.

[53] Vgl. Steinvorth, G (1973) S. 29.

[54] Die Persönlichkeitsentwicklung nach FREUD wird als bekannt voarausgesetzt. Nähere Erklärungen dazu befinden sich in Kapitel 3.1 ff.

[55] Aichhorn, A. (1977) S. 171.

[56] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 33.

[57] Vgl. Künzel, E. (1968) S. 22.

[58] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 34 ff.

[59] Steinvorth, G. (1973) S. 35.

[60] Steinvorth, G. (1973) S. 36.

[61] Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 26 (Einfügung durch den Autor).

[62] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 34f.

[63] Opitz E., (1959) S. 35.

[64] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 35.

[65] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37 ff.

[66] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37.

[67] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37 f.

[68] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 38 f.

[69] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 38 ff.

[70] Vgl. Gregor, A. (1922) S. 2.

[71] Vgl. Gregor, A. (1922) S. 2.

[72] Vgl. Gregor, A. (1922) S. 3.

[73] Vgl. Gregor, A. (1922) S. 7.

[74] Vgl. Gregor, A. (1922) S. 7.

[75] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 167 f.

[76] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 168 f.

[77] Opitz, E. (1959) S. 171.

[78] Vgl. Opitz, E. (1959) S. 169 ff.

[79] Opitz, E. (1959) S. 49.

[80] Vgl. Dworschak, R. (1969) S. 11.

[81] Dworschak, R. (1969) S. 11 (Hervorhebung durch den Verfasser).

[82] Vgl. Dworschak, R. (1969) S. 11, 18.

[83] Freud, A. (1964) S. 9.

[84] Vgl. Dworschak, R. (1969) S. 26 f.

[85] Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 10.

[86] Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 162 ff.

[87] Vgl. Dechêne, H: (1975) S.134.

[88] Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 168.

[89] Vgl. Dechêne, H. (1975) S. 136.

[90] Vgl. Dechêne, H. (1975) S. 134 ff.

[91] Vgl. Dechêne, H. (1977) S. 134 ff.

[92] Vgl. Dworschak, R. (1969) S. 31 ff.

[93] Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 181 ff.

Ende der Leseprobe aus 145 Seiten

Details

Titel
Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen - Eine Befragung zur Aktualität und Verwendung des Begriffs in bayerischen Jugendämtern
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Fakultät für Soziale Arbeit)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
145
Katalognummer
V72372
ISBN (eBook)
9783638626477
Dateigröße
987 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verwahrlosungstendenzen, Kindern, Jugendlichen, Eine, Befragung, Aktualität, Verwendung, Begriffs, Jugendämtern
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Christine Kiffmeier (Autor:in), 2007, Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen - Eine Befragung zur Aktualität und Verwendung des Begriffs in bayerischen Jugendämtern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72372

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Titel: Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen - Eine Befragung zur Aktualität und Verwendung des Begriffs in bayerischen Jugendämtern



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