INHALTSVERZEICHNIS
A. Einleitung
010
B. Theoretische Ausführung
012
1. Definitionsversuch des Verwahrlosungs-
begriffs 012
1.1 Gesellschaftsbedingte Veränderung des
012
Verständnisses von Verwahrlosung
013
1.2 Etymologische Begriffsbestimmung
014
1.3 Rechtliche Definition
015
1.4 Weitere Definitionsversuche
017
1.5 Abgrenzung des Begriffs
2. Symptome 018
019
2.1 Latente und manifeste Verwahrlosung
020
2.2 Produktive und defektive Symptomatik
021
2.2.1 Produktive Symptomatik
023
2.2.2 Defektive Symptomatik
027
2.3 Frühsymptome
2.4 Geschlechts- und altersspezifische
030
Unterschiede
033
2.5 Drei Phasen der Entwicklung
033
2.5.1 Stadium der Aberration
033
2.5.2 Stadium der Schwererziehbarkeit
034
2.5.3 Stadium der Verwahrlosung
3. Ursachen 035
3.1 Mangelnde Entwicklung der Instanzen der
036
Persönlichkeit
036
3.1.1 Die drei Instanzen der Persönlichkeit
037
3.1.2 Die Entwicklung der Instanzen
2
3.1.3 Die Modifizierung vom Lustprinzip
037
zum Realitätsprinzip
040
3.1.4 Die Errichtung des ICH-Ideals
041
3.2 Erziehungsstil
043
3.2.1 Härte
044
3.2.2 Verwöhnung
045
3.2.3 Unberechenbarer Erziehungsstil
046
3.3 Traumata
047
3.4 Wirtschaftliche Not
049
3.5 Körperliche Ursachen
3.6 Unangemessene Bedürfnisbefriedigung
050
bzw. unangemessener Bedürfnisausgleich
051
3.6.1 Problemkategorien
053
3.6.2 Zusammenwirken
054
3.7 Zusammenfassung
4. Hilfsmöglichkeiten gemäß dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz 055
4.1 Voraussetzungen zur Gewährung einer Hilfe 055
058
4.2 KICK
059
4.3 § 28 KJHG Erziehungsberatung
060
4.4 § 29 KJHG Soziale Gruppenarbeit
4.5 § 30 KJHG Erziehungsbeistand,
061
Betreuungshelfer
4.6 § 31 KJHG Sozialpädagogische Familienhilfe 062
064
4.7 § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
065
4.8 § 33 Vollzeitpflege
4.9 § 34 Heimerziehung /
066
sonstige betreute Wohnform
4.10 § 35 Intensive Sozialpädagogische
067
Einzelbetreuung
069
4.11 Flexible Hilfe
070
4.12 Hilfen in Bezug auf Verwahrlosung
3
5. Konkrete Hilfsangebote und die
Möglichkeiten ihrer Umsetzung 070
5.1 Verhaltensänderungen der Verwahrlosten
071
durch Gruppensitzungen
072
5.2 Elterntraining
073
5.3 Übertragung
075
5.4 Ressourcenerschließung
078
5.5 Zusammenfassung
C. Empirische Befragung
080
1. Fragestellung 080
2. Methode 081
3. Erhebung 081
4. Auswertung 082
5. Ergebnisse 083
083
5.1 Angaben zu den Befragten
084
5.2 Verwendung des Begriffs
084
5.2.1 Generelle Verwendung des Begriffs
086
5.2.2 Verwendung als Diagnosebegriff
088
5.2.3 Aktualität des Begriffs
090
5.3 Wissensverlust
091
5.3.1 Individuelles Begriffsverständnis
094
5.3.2 Ursache der Verwahrlosung
096
5.3.3 Symptome
5.4 Über den Umgang mit Verwahrlosten in
099
Abhängigkeit vom Studienzeitpunkt
5.4.1 Verwendung von Bezugwissenschaften
099
und Theorien
5.4.2 Auffälligkeiten, die sich bei der
102
Auswertung ergeben haben
104
5.4.3 Hilfen
4
D. Fazit und Ausblick
108
1. Überprüfung meiner These 108
2. Folgerungen 109
2.1 Aktuelle Empirische Untersuchungen
109
sind nötig
111
2.2 Ersetzung des Wortes Verwahrlosung
112
2.3 Aufklärung
E. Literaturverzeichnis
114
F. Anmerkungen
120
1. Fragebogenkonstruktion 120
2. Ablauf der Befragung 122
3. Reflexion meiner Befragung 124
G. Anhang
126
1. Einladungsschreiben an alle
Sachgebietsleitungen 126
2. Zweite Aufforderung zur Teilnahme
an der Befragung 127
3. Erläuterung zur Befragung
inklusive Link 128
4. Erste Erinnerung 139
5. Zweite Erinnerung 130
6. Fragebogen ASD 131
7. Fragebogen JGH 139
5
„Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muß auch tun.“
6
DANKSAGUNG
Die Erstellung dieser Arbeit wäre ohne Unterstützung nicht
möglich gewesen, daher möchte ich mich an dieser Stelle bei
allen bedanken, die in irgendeiner Form zum Gelingen dieser
Diplomarbeit beigetragen haben.
Mein besonderer Dank gilt Frau Dipl. Päd. Annelise Mayr für
ihre hervorragende Betreuung im Hauptstudium sowie während
meiner Diplomarbeit und ihre hilfreichen Anregungen. Des
Weiteren möchte ich mich bei Herrn Dipl. Psy. / Dipl. Soz. Päd.
Markus Hoga für die Übernahme der Zweitkorrektur bedanken.
Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei den Fachkräften der
bayerischen Jugendämter, die an meiner Befragung teilge- und somit die empirische Untersuchung ermöglicht
haben.
Ganz herzlich bedanken möchte ich mich zudem bei Christiane
und ihrem Mann Dirk Kiffmeier für die Korrektur der
vorliegenden Schrift sowie ihre freundliche Unterstützung und
Anteilnahme im Verlauf dieser Diplomarbeit.
Besonderer Dank gebührt meiner Mutter, ohne deren finanzielle
und persönliche Unterstützung das Studium nicht möglich
gewesen wäre.
7
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Art. Artikel ASD Allgemeiner Sozialdienst BayKJHG Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa DBIS Datenbankinfosystem d. h. das heißt FH Fachhochschule inkl. inklusive JGG Jugendgerichtsgesetz
JGH JWG Jugendwohlfahrtsgesetz KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz (SBG VIII) PSB Personensorgeberechtigten SGB I Sozialgesetzbuch, Erstes Buch, Allgemeiner Teil SGB VIII Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe sog. sogenannte u. a. unter anderem u. a. und andere u. Ä. und Ähnliches usw. und so weiter V. Vernachlässigung vgl. vergleiche Vw. Verwahrlosung z. B. zum Beispiel 8
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Tabelle 1: Produktive Symptomatik S. 21
Tabelle 2: Symptome im Säuglingsalter S. 28
Tabelle 3: Symptome im Vorschulalter S. 28
Tabelle 4: Symptome im Schulalter S. 30
Tabelle 5: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (1) S. 31
Tabelle 6: Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen (2) S. 32
Graphik 1: Verwendung des Begriffs Verwahrlosung in der täglichen Arbeit S. 85
Graphik 2: Verteilung der JGH - Antworten nach Zeitpunkt des Berufsabschlusses S. 86
Graphik 4: Feststellung einer Zunahme der Problematik S. 90
Graphik 5: Begriffsverständnis S. 92
Tabelle 7: Ursachen S. 94
Tabelle 8: Symptome S. 96
Graphik 6: Einbezogene Bezugswissenschaften S. 101
Tabelle 9: Hilfe S. 104
Tabelle 10: Hilfeform S. 105
9
A. Einleitung
„Angesichts der drohenden Verwahrlosung von 80000 Kindern in Deutschland plädiert ein Sozialwissenschaftler für die Kopplung des 1 Kindergeldes an Arztbesuche.“ Schlagzeilen wie diese sind es, die uns seit
geraumer Zeit für das Thema Verwahrlosung sensibilisiert haben. Es scheint so, als ob dieses Phänomen bei Bürgern, Politikern und Fachleuten zu neuen Diskussionen über diese Problematik geführt hat. Ich selbst konnte einen kurzen Einblick in das Thema „Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen“ während eines Psychologieseminars im Rahmen meines Hauptstudiums erhalten. Da ich während meines Praktikums im Amt für Jugend und Familie sowohl im Fachbereich des Allgemeinen Sozialdienstes, als auch im Fachbereich der Jugendgerichtshilfe mit Fällen zu tun hatte, bei denen Verwahrlosungstendenzen zu erkennen waren, stieß das Thema bei mir auf großes Interesse. Im Rahmen meiner eigenen Recherchen in der Universitätsbibliothek bezüglich der Erscheinungsformen und Ursachen der Verwahrlosung konnte ich jedoch kaum aktuelle Fachliteratur zu diesem Thema finden. Eine Ausdehnung dieser Recherchen auf die Datenbanken des Bayerischen Bibliothekverbandes sowie des Datenbankinfosystems (DBIS) ergaben ein ähnliches Bild. Völlig gegensätzlich stellten sich mir jedoch die Medien dar. Immer wieder wurde von neuen Fällen der Verwahrlosung und einem Anstieg der Problematik berichtet. Dies veranlasste mich, in meiner Diplomarbeit der Frage nach der Aktualität und Verwendung des Begriffs Verwahrlosung nachzugehen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen. Mein Ziel ist es hierbei, neben einer Darstellung der theoretischen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten bzgl. dieses Phänomens, das Augenmerk auf die Aktualität und Verwendung des Begriffs in Fachliteratur und täglicher Arbeit sozialarbeiterischer Fachkräfte zu legen. Hierzu gliedert sich die vorliegende Arbeit in drei Teile:
Mit Bezugnahme auf die vorhandene Fachliteratur werden zuerst die Fakten
und Theorien bezüglich der Verwahrlosungsproblematik dargestellt, die
1 Focus (2006).
10
meines Erachtens für die Bearbeitung eines derartigen Falles aus sozialarbeiterischer Sichtweise nötig sind. Dies umfasst neben der Begriffsbestimmung die Symptome der Verwahrlosung sowie mögliche Theorien über deren Ursache. Obwohl zahlreiche Theorien über die Entstehung dieses Phänomens bestehen, beschränke ich mich dabei auf die populärsten. Eine Bewertung dieser Theorien werde ich nicht vornehmen. Zudem werde ich die Hilfen darstellen, welche gesetzlich eingeleitet werden können sowie konkrete Hilfsmaßnahmen, die innerhalb der vom Jugendamt vermittelten Hilfen gemäß des KJHG durchgeführt werden könnten. Im Anschluss an die theoretische Ausführung untersuche ich die Aktualität und Verwendung des Begriffs in der täglichen Arbeit sozialarbeiterischer Fachkräfte. Hierfür werden die Daten ausgewertet, welche ich mittels einer computergestützten Befragung der Fachkräfte bayerischer Jugendämter im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes sowie der Jugendgerichtshilfe gewonnen habe. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Fachwissen bzgl. der Verwahrlosungsproblematik gelegt, um einen möglichen entstandenen Wissensverlust zu überprüfen.
Basierend auf den Erkenntnissen aus der Fachliteratur und der Online-Befragung werde ich abschließend auf Folgerungen und Fragen eingehen, die sich während dieser Arbeit ergeben haben. Hierbei nehme ich Themen auf, welche für Fachkräfte, die sich mit der Problematik der Verwahrlosung beschäftigen, relevant sein können. Des Weiteren wird diskutiert, weshalb weitere aktuelle empirische Untersuchungen der Thematik sinnvoll erscheinen.
Um den Lesefluss im Folgenden gewährleisten zu können und die Schreibweise zu vereinfachen, werde ich auf eine zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichten und möchte darauf hinweisen, dass die männliche Form in der Regel jeweils für beide Geschlechter steht. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die Bezeichnungen Sozialpädagoge, Sozialarbeiter und sozialpädagogische Fachkraft synonym verwendet werden.
11
B. Theoretische Ausführungen
1. Definitionsversuch des Verwahrlosungsbegriffs
Die Definition des Begriffs Verwahrlosung ist nicht eindeutig festgelegt. Abhängig vom gesellschaftlichem Kontext und der unterschiedlichen theoretischen Betrachtungsweise wird er sowohl heute als auch in seiner geschichtlichen Entwicklung unterschiedlich definiert. Da für eine Bearbeitung des Themas eine adäquate Begriffsklärung ist, möchte ich im Folgenden aufzeigen, welcher Definitionsversuch im Kontext der geschichtlichen Entwicklung als weitere Arbeitsgrundlage dienen kann.
1.1 Gesellschaftsbedingte Veränderung des Verständnisses von Verwahrlosung
Die Tatsache der Verwahrlosung ist keine Erscheinung unserer Zeit. Verwahrloste gab es immer, nur die Definition des Begriffs hat sich zeitgemäß verändert, wobei eine einheitliche Begriffsbestimmung zu keiner Zeit zu finden war.
Die Wandlung der Begriffsbestimmung hängt in erster Linie mit dem Umstand zusammen, dass Verwahrlosung auch als eine „Abweichung von der Norm“ bezeichnet werden kann. Mit Wandlung der Norm und der Erziehungsziele in den unterschiedlichen Epochen unserer Zeit hat sich auch die Vorstellung über Verwahrlosung geändert. Beispielsweise wurde in der Zeit der Aufklärung noch keine Unterscheidung zwischen den Begriffen Verwahrlosung und Armut getroffen. Auch in Fällen, in denen wir heute zweifelsohne Verwahrlosung diagnostizieren würden, wurde ausschließlich 2 von Armut gesprochen.
Anschließend wurde der Begriff einfach, naiv und für jedermann einleuchtend verwendet, indem alle Menschen als verwahrlost bezeichnet wurden, die sich nicht so verhielten, wie man es gewohnt war. Die Rede ist von Menschen, die nicht in die Kirche gingen, die oft in der Schänke saßen, viel tanzten, häufig den Ort wechselten, Jünglingen, die ihrem Meister nicht
2 Vgl. Widler, M. (1937) S. 9.
12
aufs Wort gehorchen mochten, Dieben, Brandstiftern und noch vielen 3 mehr.
In der Zeit der Industrialisierung wurde die Folgen der Erwerbstätigkeit der Frau als Ursache für Verwahrlosung angesehen. Die unzureichende Zeit, die der Mutter mit ihrem Kind zur Verfügung stehe sowie die durch die körperliche und geistige Arbeit bedingte Kraftlosigkeit der Mutter sorgte laut REICHER für die Vernachlässigung der Erziehung und die 4 Abstumpfung sittlicher Verpflichtungen.
In der Zeit des Naziregimes wurde Verwahrlosung als ein charakterlicher Verfallszustand angesehen, der aus stark erregbarem Triebleben und dem Fehlen sittlicher Hemmungen gegen die staatliche Ordnung und das Gemeinschaftsleben zum Ausdruck komme. Abnorme Verhaltensweisen wurden bereits dann festgestellt, wenn ein Jugendlicher sich nicht konform der Bestrebungen der Hitlerjugend verhalten hatte oder von seinen Eltern 5 staatsfeindlich erzogen wurde.
1.2 Etymologische Begriffsbestimmung
Etymologisch lässt sich der Begriff bis auf eine Zeit vor dem 14. Jahrhundert auf das althochdeutsche Wort „wara“, welches (Be)achtung bedeutet, zurück führen. Im Spätmittelhochdeutschen wurde das Wort „verwahrlösen“ noch transitiv, also als zielendes Zeitwort benutzt. Man konnte zum Beispiel sagen „Die Eltern verwahrlösen ihre Kinder“, um zum 6 Ausdruck zu bringen, dass die Kinder unachtsam behandelt werden. Somit
wurden demzufolge die Eltern für die Verwahrlosung verantwortlich gemacht. Verwahrlost bedeutete also, dass jemand
- etwas ohne Sorgfalt, nachlässig ausführt
- etwas oder jemanden unbedacht, unklug, unachtsam behandelt
- etwas oder jemanden wenig beachtet, übersieht, in Vergessenheit geraten lässt
- etwas oder jemanden geringschätzt, missachtet 7 - etwas versäumt, unterlässt
3 Vgl. Mollenhauer, K. (1968) S. 43. 4 Vgl. Reicher, H. (1906) S. 9f. 5 Vgl. Axnicke, E. (1939). 6 Vgl. Kluge, F. (1995) S. 862. 7 Vgl. Ammann, L. (1970) S. 12.
13
In der heutigen Zeit hat sich der Gebrauch des Wortes zu einem intransitiven, d. h. ziellosen Zeitwort gewandelt, so dass die 8 Erziehungsberechtigten nicht mehr unmittelbar belastet werden. Man
bezeichnet also nicht mehr die Handlung, die zur Verwahrlosung geführt 9 hat, sondern den Zustand dessen, der verwahrlost ist. Um den Begriff Verwahrlosung zu bestimmen, reicht eine Herkunftserforschung jedoch bei weitem nicht aus. Um sich ein umfassendes Bild des Phänomens Verwahrlosung zu machen, ziehe ich die Bezugswissenschaften der Sozialen Arbeit heran, die sich mit dem Problem der Verwahrlosung durch theoretische Überlegungen und Forschungen auseinander gesetzt haben.
1.3 Rechtliche Definition 10 Bis zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 26. Juni 1990 war das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) geltendes Recht im Bereich Jugendhilfe. Dieses enthielt in § 64 als Voraussetzung für Fürsorge- erziehung den Sachverhalt der Verwahrlosung. Demnach ordnete das Vormundschaftsgericht für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, Fürsorgeerziehung an, wenn sie erforderlich war, 11 weil der Minderjährige zu verwahrlosen drohte oder verwahrlost war. Eine
nähere Beschreibung, was unter dem Begriff der Verwahrlosung zu verstehen sei, gab das JWG jedoch nicht, so dass man sich zur Bestimmung dieses wertausfüllungsbedürftigen Begriffes nur der Kommentare zum JWG bedienen konnte.
Im heutigen Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII wird der Begriff wegen seiner stigmatisierenden Wirkung nicht mehr verwendet. Art und Umfang der erzieherischen Hilfen orientieren sich nunmehr am 12 erzieherischen Bedarf.
8 Vgl. Kurzeja, D. (1973) S. 19. 9 Vgl. Ammann, L. (1995) S. 13.
10 Vgl. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (2006) S. 1 ff. 11 Vgl. § 64 JWG. 12 Vgl. Vent, H. (2002) S. 1019.
14
1.4 Weitere Definitionsversuche
Bei Verwahrlosung handelt es sich in erster Linie um einen sozialen Begriff, der die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze einer bestimmten 13 Gesellschaftsform in einer bestimmten historischen Situation reflektiert. Die Charakterstruktur des Verwahrlosten stellt sich dabei als eine Art ausgeprägte unsoziale oder asoziale innere Einstellung gegenüber diesen 14 Gesetzen dar. Diese an die gesellschaftlichen Verhältnisse angelehnte Definition findet sich oft in dem Verständnis der pädagogischen, psychologischen oder soziologischen Bezugswissenschaften wieder, und enthält häufig normative, moralische und wissenschaftliche Elemente. Da es keine allgemeingültige Definition des Begriffes Verwahrlosung gibt und auch in den einzelnen Bezugswissenschaften sich oft keine einheitliche Beschreibung finden lässt, möchte ich im folgenden einige Definitionsversuche richtungsgebender Autoren zitieren, um anschließend die gemeinsamen Punkte heraus zu arbeiten und eine Definition zu finden, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit als Grundlage verwendet werden kann. OPITZ führt in seinem Werk zahlreiche Definitionsversuche an, um letztendlich zu der allgemein gefassten These zu kommen, dass Verwahrlosung ein Prozess seelisch-geistiger und charakterlicher 15 Fehlentwicklung sei. Ebenso beschreibt DORSCH im psychologischen Wörterbuch Verwahrlosung als einen Zustand charakterlichen Verfalls, welcher sich besonders auf dem Gebiet des sozialen und ethischen 16 Verhaltens auswirke. Aloys HECK äußert sich ähnlich, indem er
Verwahrlosung als ein Auseinandergleiten oder als einen Verfall der
Persönlichkeit bezeichnet, welcher sich aus dem gestörten Verhältnis des Verwahrlosten zu sich selbst und mit einem Mangel an klaren Bezügen zur 17 Mit-, Wir- und Wertwelt ergibt. THIERSCH bleibt noch allgemeiner,
indem er schreibt, dass man abgekürzt von einem störend auffälligen 18 Jugendverhalten sprechen könne. Dahingegen lehnt KÜNZEL sich an die
etymologische Begriffsherleitung an und bezeichnet einen Menschen als
13 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 22. 14 Vgl. Künzel, E. (1968) S. 22. 15 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 166. 16 Vgl. Dorsch, F. (1959) S. 321. 17 Vgl. Heck, A. (1957) S. 3. 18 Vgl. Heimpel, E. (1967) S. 390.
15
verwahrlost, wenn bei ihm (sofern man von anlagebedingten Faktoren, Geburtstraumata usw. absieht) in seiner frühesten und späteren Kindheit das vitale Bedürfnis nach Verwahrtsein (d. h. nach Sicherung und Geborgenheit in einer schützenden, liebend zugewandten Umgebung, die zugleich aber auch die notwendigen Versagungen auferlegt) nicht in einer der kindlichen Entwicklung angemessenen und notwendigen Weise befriedigt wurde, so dass er selbst nicht zu einem angepassten Glied der Gemeinschaft werden 19 konnte. Und auch GRUHLE sieht Verwahrlosung aus kriminalpsychologischer Sichtweise im objektiven und absoluten Sinne als einen Zustand von Aufsichtslosigkeit und Erziehungsbedürftigkeit an, der dadurch bedingt ist, dass das Kind nicht das Mindestmaß an Erziehung findet, das 20 seiner Veranlagung entspricht. Ebenso weist Linde AMMANN darauf hin,
dass aus Sicht der pädagogisch ausgerichteten Psychologie es sich um eine mangelhafte Bindung oder fehlenden Halt an der mitmenschlichen Gemeinschaft handelt, welcher durch Vernachlässigung und versagende Erziehung hervorgerufen wird und den Verwahrlosten zu einem sozial 21 auffälligen Störer werden lässt. BRÄNDLI sieht das Problem der
Verwahrlosung aus pädagogischer Sichtweise ebenso als ein aktives Geschehen von Seiten des Erziehers. Es umfasst demnach alle Mängel und Unterlassungen, die in der Erziehung begangen wurden und die sich daraus ergebenden Verfallserscheinungen: Der zu Bewahrende sei nicht genügend 22 bewahrt worden. WEBER äußert sich detaillierter, indem er sagt, dass allein aus dem Verhalten eines Asozialen oder Dissozialen sich nie sicher entnehmen lasse, dass dieser verwahrlost sei, denn alle gröberen Symptome könnten ja auch anders zustande gekommen sein. Daher gehört für ihn zur Diagnose, dass nicht nur die Symptome beachtet werden, sondern auch der Nachweis erbracht werden kann, dass ein Verantwortlicher da war, der den 23 Betroffen verwahrlosen ließ. Das Fachlexikon der Sozialen Arbeit
beschreibt 1986 Verwahrlosung noch als einen Zentralbegriff der Sozialarbeit / Sozialpädagogik und geht auf die Mehrdeutigkeit des
19 Vgl. Künzel, E. (1968) S. 12. 20 Vgl. Gruhle, H. (1912) S. 1. 21 Vgl. Ammann, L. (1970) S. 10 ff. 22 Vgl. Meyer-Bornson, C. (1977). 23 Vgl. Weber, A. (1953) S.361 ff.
16
24 Begriffes explizit ein. In der aktuellen Fassung wird dies mit Streichung des Begriffes aus dem geltenden Recht durch den Beitrag von H. VENT nivelliert. Es wird nunmehr lediglich darauf hingewiesen, dass der Begriff in der Humanwissenschaft und der Umgangssprache weiterhin Verwendung findet und als generalisiertes, persistentes Sozialversagen 25 interpretiert wird.
Zusammengefasst möchte ich daher feststellen, dass all diese Definitionsversuche keine befriedigende Erklärung des Begriffes liefern können. Sie sagen zwar aus, dass das Kind nicht ausreichend bewahrt und erzogen wurde, geben jedoch keine Auskunft darüber, warum dies der Fall ist und in welchem Ausmaß dies stattfindet. Gleichwohl herrscht eine allgemeine Konformität darüber, dass es sich bei einem verwahrlosten Menschen um eine Person handelt, die sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht anpassen konnte oder wollte und somit in einen charakterlichen Verfallszustand geriet. In welcher Hinsicht und welchem Ausmaß die Anpassung fehlgeschlagen ist, wird jedoch ebenfalls nicht geklärt. Daher möchte ich als weitere Arbeitsgrundlage festhalten, dass es sich bei Verwahrlosung um eine soziale Fehlentwicklung handelt, die sich in einer unsozialen inneren Einstellung des Einzelnen gegenüber geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen der Gesellschaft äußert. Wie sich diese soziale Fehlentwicklung speziell in der heutigen Gesellschaft auswirkt, kann ich nicht bestimmen, da ich keine empirischen Untersuchungen finden konnte, die bezüglich der Verwahrlosungsproblematik in der Gesellschaft des ausgehenden 20. bzw.
21. Jahrhunderts durchgeführt wurden. Des Weiteren möchte ich meine Ausführungen an die Argumentation von AICHHORN und WEBER an- lehnen und zur Bestimmung dessen, was Verwahrlosung ist, die Symptome und Ursachen heranziehen.
1.5 Abgrenzung des Begriffs
An dieser Stelle möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass in der Fachliteratur zahlreiche Begriffe synonym zum Begriff Verwahrlosung verwendet werden. Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Begriffe würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen. Daher möchte ich nur auf diese
24 Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (1986) S. 895 f. 25 Vgl. Barkey, P (2002) S. 1019.
17
Problematik hinweisen und die häufigsten gleichwertig verwendeten Begriff kurz erwähnen. Dies sind u. a.: 26 - Entwicklungsschädigung 27 - Dissozialität 28 - Verhaltensauffälligkeit 29 - abweichendes Verhalten 30 - Integrationsstörung 31 - Devianz 32 - Erziehungsschwierigkeit 33 - Delinquenz 34 - Vernachlässigung 35 - Trebegänger 36 - Kriminalität
Eine genaue Betrachtung der synonym verwendeten Begriffe zeigt jedoch, dass es sich hierbei um Begriffe handelt, die ebenso schwierig konkret zu definieren sind, wie der Begriff Verwahrlosung. Teilweise handelt es sich auch um Unterbegriffe, die in die Liste der Symptome der Verwahrlosung eingegliedert werden können.
2. Symptome
Es gibt eine ganze Reihe von Symptomen und Erscheinungsformen, die für Verwahrlosung charakteristisch sind. Viele der geschilderten Symptome treten jedoch bei jedem einzelnen Klienten unterschiedlich stark bis gar 37 nicht auf. Hinzu kommt, dass bei den Erscheinungsformen die ge- 38 schlechtliche Differenzierung beachtet werden muss. Daher sollte man die
nachfolgenden Schilderungen nicht als generelle diagnostische Leitlinie
26 Vgl. §§ 55, 62 JWG (1961). 27 Vgl. Hartmann, K. (1970) S. 28. 28 Vgl. Hinsie, L. / Campbell, R (1960) S. 91. 29 Vgl. Stimmer, F. (1996) S. 2. 30 Vgl. Struck, P. 81995) S. 134. 31 Vgl. Schwendtke, A. (1995) S.11.
32 Vgl. Keck, R. / Sandfuchs, U. (1994) Stichwort: Erziehungsschwierigkeiten. 33 Vgl. Kurzeja, D. (1973) S. 31. 34 Vgl. Kalscheuer, M. (2001) S. 491. 35 Vgl. Hosemann, D. / Hosemann, W. (1984). 36 Vgl. Stimmer, F. (1996) Stichwort: Kriminalität. 37 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 11. 38 Vgl. Heck, A. (1957) S. 14.
18
ansehen, sondern jeden Fall individuell bewerten. Als besonders geeignet erachte ich die folgenden Symptomdarstellungen, um erste Verwahrlosungstendenzen feststellen zu können. 39 Da ich bezüglich der Symptome der Verwahrlosung keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse finden konnte, beziehe ich mich hier auf eher ältere Ansätze. Auch wenn viele Symptome sicherlich noch in gleicher oder ähnlicher Weise auftauchen, so sind einige Aussagen und Erkenntnisse meiner Meinung nach konservativ und überholt. Ich denke, dass neue wissenschaftliche Erhebungen anders ausfallen würden. Aktuelle Literatur zum Thema Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen wurde zwar durchaus veröffentlicht, jedoch hatten diese Publikationen aufgrund folgender Faktoren keine Relevanz für meine theoretischen Ausführungen:
- Das Werk ist zwar erst vor ein paar Jahren erschienen, aber es 40 beschreibt bereits überholte Fakten.
- Die Ausführungen des Autors beziehen sich ausschließlich auf bereits bestehende theoretische Ansätze aus älteren Werken, welche in ihrer Originalfassung bereits in meiner Arbeit Beachtung 41 gefunden haben.
- Die beschriebene Verwahrlosung ist eine andere Spezialform, als 42 jene, die in meiner Arbeit behandelt wird.
- Bei der Veröffentlichung handelt es sich ebenfalls um eine Diplomarbeit oder Dissertation, welche sich in erster Linie auf 43 andere Autoren bezieht.
2.1 Latente und manifeste Verwahrlosung
Die Problematik der Verwahrlosung entsteht weder durch einen einzelnen Auslöser noch innerhalb einer kurzer Zeitspanne. Zu unterscheiden sind zwei Phasen der Verwahrlosung: die latente und die manifeste Verwahrlosung. „Der Junge, der die Schule schwänzt, vagiert, stiehlt, einbricht, ist manifest verwahrlost; der andere, bei dem diese Art der Realitätsäusserungen, also die Verwahrlosungssymptome, fehlen, der aber die dazu
39 Dies gilt ebenso für die Ursachen sowie für die konkreten Hilfsmaßnahmen. 40 z. B. Jakob, M. (2003) S. 203 - 241; Ubbelohde, J. (2002) S. 402-435. 41 z. B. Reichle, R. (1999) S. 259 - 264; Schmid, V. (2001). 42 z. B. Rappenglück, S. (2006) S. 73 - 84; Hauf, A, (2003). 43 z. B. Lüpke, F. (2003); Vent, H. (2000).
19
notwendigen psychischen Mechanismen vorgebildet hat, ist in der Phase der latenten Verwahrlosung. Es bedarf dann nur mehr des entsprechenden 44 Anlasses, um die latente in die manifeste überzuführen (...).“ Angesichts
dieses Aspektes sollte daher auch nicht ermittelt werden, welcher Auslöser die latente Verwahrlosung zur manifesten geführt hat, sondern welche Gründe die latente Verwahrlosung verursacht haben. In der Praxis wird häufig nach der Ursache gesucht, die den Übergang ausgelöst hat. Man bemerkt die Äußerungen der manifesten Verwahrlosung und sucht nach deren Auslöser. Aber die Ursache der Symptome ist nachrangig, denn eine Behebung der Symptomäußerung ist sonst nur eine Zufallsleistung und bei weitem nicht gleichbedeutend mit einer Behebung der Verwahrlosungsproblematik. Wenn man nun also bedenkt, dass Anlass zur Verwahrlosung und Ursache oft verwechselt werden, so wird schnell begreiflich, woher die 45 Mängel bei der Problemlösung beruhen.
2.2 Produktive und defektive Symptomatik
Beschäftigt man sich mit dem Thema Verwahrlosung und deren Symptomatik, wird man schnell seitenlange Symptomauflistungen zahl- 46 reicher Autoren finden. Betrachtet man diese Listen jedoch genauer, wird
man feststellen, dass in erster Linie die Symptome aufgelistet werden, die der Definition „soziale Abweichung“ entsprechen. Der Verwahrloste wird demzufolge als Störer und nicht als gestörte Person wahrgenommen. Diese Äußerungen, die als eine Art Abwehr gegen die Gesellschaft bezeichnet werden können, zeigen jedoch nur einen Teilbereich der Verwahrlosung. Bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise muss zwischen produktiven und defektiven Symptomen unterschieden werden. Symptome wie Streunen, Betteln, Wutanfälle oder Diebstähle stellen dabei die produktive Symptomatik dar, welche von der Umwelt leicht wahrgenommen werden kann. STEINVORTH führt aus: „Nicht registriert werden dagegen die Symptome, die aus dem mangelnden Verwahrtsein resultieren und für den
44 Aichhorn, A. (1977) S. 38. 45 Vgl. Aichhorn, A. (1977) S. 38 f.
46 z. B. Hartmann, K (1961) S. 250; EBERHARD, K. (1969) S. 61 ff.
20
Verwahrlosten selbst eine empfindliche Störung, einen Mangel an Chancen 47 zur Selbstentfaltung und Daseinsbewältigung bedeuten (...)“
2.2.1 Produktive Symptomatik
Unter produktiver Symptomatik versteht STEINVORTH in seiner älteren Studie Merkmale, „die einen sozial-aggressiven Charakter aufweisen, d. h. vor allem Verhaltensweisen, welche die gesellschaftliche Umwelt in 48 irgendeiner Form stören, schädigen oder verletzen.“ Die nachfolgenden Symptome wurden einer Liste entnommen, welche anhand von 60 Fürsorgeakten ermittelt wurden, die als Zufallsstichprobe in den Jahren 1969 bis 1971 ausgewertet wurden. Dabei wird die Häufigkeit 49 angegeben, mit der die Symptome in den besagten Akten auftauchten.
47 Steinvorth, G. (1973) S. 26. 48 Steinvorth, G. (1973) S. 29. 49 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 38 ff.
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Eigentumsdelikte) Bedrohung/Mißhandlung von Personen Beschädigung/Zerstörung von Objekten Einnässen/einkoten Jähzorniges Verhalten Drogenkonsum
Strafbare Handlungen (nicht angezeigt) (außer Eigentumsdelikte) Kinderkriminalität Falsche Angaben Nägelknabbern Rückfällig (Drogenabhängigkeit) Geht nicht mehr zum Gottesdienst Unfair, bösartig Nachsüchtig Revolutionäre Ideen Sexuelle Spielereien
Tabelle 1: Produktive Symptomatik
Aufgrund der bereits beschriebenen Problematik der Wahrnehmung von Verwahrlosungssymptomen sind die produktiven Symptome in den untersuchten Akten relativ gut dokumentiert worden. Diese Liste zeigt, dass es zwar Äußerungen wie das Weglaufen und Schuleschwänzen gibt, die als typisch für Verwahrlosung angesehen werden können. Jedoch wird auch die zu Beginn des Kapitels thematisierte Problematik bezüglich der Auftretenswahrscheinlichkeit einzelner Symptome deutlich. In der Symptomliste eines anderen Pädagogen könnte man sicherlich ebenfalls Symptome wie das Vagieren oder das Schwänzen der Schule finden. Zusätzlich würden jedoch auch andere Symptome angeführt werden, die in der hier dargestellten Liste nicht erscheinen, weil sie in diesen speziellen 60 Akten nicht aufgetaucht sind.
Des Weiteren möchte ich das Augenmerk auf die aggressiven Äußerungen lenken. Auffällig ist, dass diese Verhaltensweisen in der Liste relativ weit
50 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 38 ff.
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unten angeführt werden und demzufolge auch nur vereinzelt aufgetreten sind. Andere Auflistungen fallen ähnlich aus. Die Annahme, dass es sich bei einem verwahrlosten Kind oder Jugendlichen um einen gefährlichen und schwer aggressiven Menschen handelt, ist zwar weit verbreitet, aber demnach nicht zutreffend.
Für einen Psychologen stellt eine derartige Anreihung von Symptomen keine Arbeitsgrundlage dar. Erst wenn eine Deutung mittels der individuellen Lebensgeschichte erfolgt, wird die produktive Symptomatik für die Erhellung und Behandlung des Verwahrlosungsproblems relevant. Wie bereits STEINVORTH schreibt, ist es jedoch trotzdem sinnvoll, die Symptomatik relativ isoliert zu betrachten, da „Verwahrlosungstendenzen“ häufig von den Symptomen und nicht von der Genese abgeleitet werden. Zudem sind es häufig die auftretenden Symptome, die die Jugendämter zu 51 Maßnahmen motivieren.
2.2.2 Defektive Symptomatik
STEINVORTH fasst unter die defektive Symptomatik „Merkmale (...) die einen Mangel, eine Störung oder eine Schädigung des Verwahrlosten selbst 52 signalisieren.“
Anders als bei der produktiven Symptomatik kann man hierfür nur äußerst selten Symptomkataloge in den einschlägigen Untersuchungen finden. Lediglich vereinzelt werden defektive Symptome wie „Kontaktarmut“, „Verlassenheitsgefühl“, „niedrige Frustrationstoleranz“, „Wirklichkeitsflucht“ oder Ähnliches beschrieben. Ein Grund hierfür mag in der Tatsache liegen, dass defektive Symptome nicht so augenfällig sind und es eine äußerst genaue Beobachtung erfordert, um z. B. die vielfältigen Ängste der Verwahrlosten zu erkennen, wie die Angst vor sozialen Konflikten, die Angst, ständig erneut zu versagen oder die Angst vor der persönlichen 53 Zukunft.
STEINVORTH nennt als Ansatzpunkt zur Erfassung der defektiven 54 Symptomatik die Untersuchung der ICH-Funktion Verwahrloster. Er
51 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 25. 52 Steinvorth, G. (1973) S. 29. 53 Vgl. Steinvorth, G (1973) S. 29.
54 Die Persönlichkeitsentwicklung nach FREUD wird als bekannt voarausgesetzt. Nähere Erklärungen dazu befinden sich in Kapitel 3.1 ff.
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begründet dies mit Kriminalitäts- und Dissozialitätsforschungen, die gezeigt haben, dass die Störungen der Dissozialen und Kriminellen ihre Wurzeln schon in den ersten Stadien der ICH- und ÜBER-ICH-Bildung (FREUD) haben. Und auch AICHHORN weist bereits darauf hin, dass die Verwahrlosten eine einheitliche ICH-Entwicklung vermissen lassen: „Es sieht so aus, als ob die Verwahrlosten ohne Übergang einen Sprung von der unbewußten Lustwelt des kleinen Kindes in die rauhe Wirklichkeit hätten machen müssen, der ihnen nur mit einem Teil ihres Ichs gelungen ist. Warum ich meine, daß sie nur mit einem Teil ihres Ichs Kinder geblieben sind? Weil sie mit einem anderen Teil ihres Ichs die ihrer Altersstufe entsprechende Reife zeigen, mit diesem manchmal noch über das normale 55 Maß hinaus entwickelt sind.“ Ebenso geht auch DÜHRSSEN von ICH-Defekten aus, wobei er erläutert, dass Verwahrloste mangels entwickelter Ich-Interessen beispielsweise vielen sekundärprozesshaften Triebbefriedigungen entgehen, die anderen Kindern und Jugendlichen primäre 56 Triebverzichtleistungen erleichtern. Und auch KÜNZEL beschreibt, dass
es dem Verwahrlosten nicht gelungen sei, ein normal reagierendes, sozial gerichtetes ICH aufzubauen, das ihm Triebverzicht bzw. Aufschub 57 ermöglicht.
Die amerikanischen Forscher REDL und WINEMAN haben mit Hilfe des psychoanalytischen Ansatzes und aus den Erfahrungen ihrer Arbeit mit schwer dissozialen Kindern ein zusammenfassendes Bild des gestörten ICHs der Verwahrlosten entworfen, das ich hier kurz vorstellen möchte. Anhand der folgenden defektiven Symptome wird ersichtlich, wie viele normalerweise ziemlich problemlose Beziehungen zur Umwelt für den 58 Verwahrlosten zu außerordentlich heftigen Konflikten führen können:
- Extrem niedrige Frustrationstoleranz:
Dies ist eine Dysfunktion des ICHs, die bei den Verwahrlosten einen regelrechten „Erfolgshunger“ auslöst, so dass sie ein persönliches Versagen bei selbstgesetzten Zielen traumatisch erleben. Zudem äußert sich die niedrige Frustrationstoleranz darin, dass selbst- 55 Aichhorn,A. (1977) S. 171. 56 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 33. 57 Vgl. Künzel, E. (1968) S. 22. 58 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 34 ff.
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verständliche Ereignisse (wie beispielsweise das Umschalten einer Ampel auf Grün) nicht erwartet werden können.
- Mangelnde Bewältigungstechniken für Unsicherheit, Furcht und Angst:
Es wurden unzureichend Techniken zur Bewältigung von Unsicherheiten entwickelt. Dies führt dazu, dass totale Flucht, sinnloser Angriff oder planlose Zerstörungswut als einziges Bewältigungsinstrument für den Verwahrlosten zur Verfügung stehen.
- Niedrige Versuchstoleranz:
Das Problem entsteht in Situationen mit Aufforderungscharakter, welche zu Komplikationen und Unannehmlichkeiten führen können. Im Gegensatz zu einer normalen Entwicklung gibt das ICH dieser Kinder kein Alarm-Signal vor einer derartigen Situation .
- Hohe Ansteckbarkeit für Gruppenerregung: Das Problem besteht nicht nur in der größeren Neigung, sich von einer Gruppenerregung anstecken zu lassen, sondern in der Dynamik, welche eine Gruppe mit Verwahrlosten entwickeln kann. Es ist möglich, dass sich die ganze Gruppe in großer Geschwindigkeit in eine diffuse Erregung steigert und dass dabei vor allem die Realitätskontrolle abnimmt.
- Unfähigkeit, den adäquaten Aufforderungscharakter von Situationen und Gegenständen wahrzunehmen:
„Das Ich verwahrloster Kinder scheint blind zu sein für den sachgerechten Gebrauch von Gegenständen und die kulturgerechte 59 Erfassung von Situationen.“ Diese Kinder sind somit nicht in der Lage derartige Situationen richtig einzuschätzen.
- Gestörtes Schuldgefühl:
Verwahrloste Kinder sind nicht in der Lage, ihre Schuldgefühle zu verarbeiten. Diese Gefühle irritieren sie, wodurch sie überfordert werden und in Angst oder Aggressivität geraten. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Schuldgefühle ganz fehlen.
- Angst vor Routine:
59 Steinvorth, G. (1973) S. 35.
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Regeln und Routinehandlungen werden von den Kindern nicht als notwendig erachtet. Sie empfinden diese regelrecht als akute Bedrohung ihrer individuellen Wünsche und werden als persönliche Ablehnung erlebt
- Gestörter Planungshorizont (Zeitperspektive): Eine Unterscheidung zwischen ihrem subjektivem Zeiterlebnis und der objektiven Zeit können diese Kinder nicht treffen. Generell ist es so, dass Zukunft als Bedrohung empfunden wird und sie verunsichert. Pläne werden misstrauisch betrachtet, da diese Kinder glauben, dass ihnen dadurch etwas vorenthalten werden soll.
- Gestörte soziale Sensibilität des ICHs: Die Gefühle und Motive anderer Menschen werden von Verwahrlosten nicht wahrgenommen. Teilweise werden nicht einmal Gruppennormen erkannt.
- Störung des Erfahrungslernens:
„Traumatische Erfahrungen der Kinder werden von ihnen stark generalisiert und daraus stereotype, unangepasste Reaktionen entwickelt, die wenig Rücksicht auf die realen Verhältnisse der Situation nehmen. Das Ich gibt auch beim Auftauchen unbekannter Gefahren oft keinerlei Alarmsignal, so dass diese Kinder subjektiv 60 vor einer völlig neuen Situation stehen.“
- Unfähigkeit zu friedlichem Wettbewerb: Aufgrund der bereits erwähnten mangelnden Frustrationstoleranz können diese Kinder die Enttäuschungen eines fairen Wettkampfes nicht auf sich nehmen. Hinzu kommt, dass es ihnen äußerst schwierig fällt, sich mit einer Mannschaft zu identifizieren. STEINVORTH leitet aus diesen defektiven Symptomen ab, „daß es sich bei der Verwahrlosung weniger darum handelt, daß sie (die Verwahrlosten) nicht anders wollen, sondern mehr darum geht, daß sie nicht anders können, daß Verwahrlosung weniger mit Mutwilligkeit und mehr mit 61 Krankhaftigkeit zu identifizieren ist (...).“ Die explizite Entstehung dieser ICH-Schwäche werde ich im weiteren Verlauf meiner Arbeit unter dem Punkt Ursachen näher erläutern.
60 Steinvorth, G. (1973) S. 36.
61 Vgl. Steinvorth, G. (1973) S. 26 (Einfügung durch den Autor).
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2.3 Frühsymptome
Es ist nur in sehr wenigen Fällen möglich, den gesamten Verwahrlosungsprozess zu beobachten. Meist werden die Kinder erst dann Fachleuten vorgestellt, wenn sie sich in einem fortgeschrittenen Verwahrlosungszustand befinden. Hinzu kommt, dass diese Kinder oder Jugendlichen oft nicht mehr bei den Personen leben, die sie vom Kleinkindalter an großgezogen haben. Es ist möglich, dass sie während ihres Kleinkindalters oder während des Kind- oder Jugendalters bei Groß-, Stief- oder Pflegeeltern etc. untergebracht waren. Es besteht für die Fachleute in diesen Fällen keine Möglichkeit, auf die frühe Kindheit zurück zu blicken, da es den Klienten selbst an der geistigen Reife für einen derartigen Rückblick fehlt. Der Rückgriff auf die verschiedensten Akten, die bezüglich des betreffenden Kindes bestehen, sind daher oft die einzige Methode, um 62 Einblicke zu erhalten. Eine Beachtung der Frühsymptome sollte trotz dieser Umstände im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung meines Erachtens nicht ausgelassen werden.
"Unter Frühsymptomen sollen charakterliche Abartigkeiten und Merkmale körperlicher und psychogener Natur verstanden werden, die vor dem 63 Manifestwerden der Vw. zu beobachten sind.“ Bei diesen Frühsymptomen
sind in erster Linie der Zeitpunkt und die Art ihres Auftretens von Interesse. OPITZ stellte fest, dass bei schweren Verwahrlosungszuständen die Frühsymptome bereits im Kleinkind- und Vorschulalter auftraten. Dies entspricht der Erkenntnis, dass Milieuschäden in der frühen Kindheit schwerwiegendere Charakterveränderungen verursachen als später im 64 Schul- oder Jugendalter.
Außerdem beobachtete OPITZ bei einer Gruppe von 80 Patienten einige Frühsymptome, die ich im folgenden mit ihrer Auftretenshäufigkeit 65 darstellen möchte.
62 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 34f. 63 Opitz E., (1959) S. 35. 64 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 35. 65 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37 ff.
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Säuglingsalter
Übermäßiges Schreien Motorisch übermäßig lebhaft Eß-Schwierigkeiten: Unlust Eß-Schwierigkeiten: Gier Übermäßig ruhiges Verhalten
66
Tabelle 2: Symptome im Säuglingsalter
Die Häufigkeit des Auftretens erscheint auf den ersten Blick äußerst gering. Allerdings muss auf die zu Eingang dieses Kapitels erörterte Problematik hingewiesen werden, wonach das Verhalten der Klienten während des Säuglingsalters nicht bekannt ist.
Vorschulalter
66 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37.
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Spielen mit kleinen Kindern Bequemlichkeit Stimmung: albern Aggressiv-gehemmt Spiel: Unvermögen Eß-Störung: Unlust Altklug Gehemmte Motorik Eß-Störung: Naschhaft Gesteigerte Empfindlichkeit Pedanterie
Spielen mit vorwiegend gegengeschlechtlichen Kindern Neugierig Wutanfälle Weinerlichkeit Lebhafte Motorik Spielzeugzerstören Körperlich unsauber Enuresis und Enkopresis Spiel: verspielt Wünsche werden rasch aufgegeben Stimmung: heiter Fortlaufen Eitel Sexuelle Spielereien, Onanie Selbständigkeit verspätet Scheu Babyhaltung Prahlen Patient hat „nie geweint“ Tierquälerei
Tabelle 3: Symptome im Vorschulalter
67 Vgl. Opitz, E. (1959) S. 37 f.
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Arbeit zitieren:
Christine Kiffmeier, 2007, Verwahrlosungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen - Eine Befragung zur Aktualität und Verwendung des Begriffs in bayerischen Jugendämtern, München, GRIN Verlag GmbH
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