Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. 2
Einleitung. 3
1. Definition Sozialisation 3
2. Definition Devianz 4
3. Jugendkriminalität als Beispiel für Devianz. 4
3.1 Wer fällt unter den Begriff Jugendkriminalität? 4
3.2 Was fällt unter den Begriff Jugendkriminalität? 5
3.3 Zahlen zur Jugendkriminalität (Stand 2005) 5
4. Zitate. 6
4.1 Ursachen für Jugendkriminalität. 6
4.2 Statement zu Jugendkriminalität von Herrn Joachim Stünker, rechtspolitischer
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erschienen 01.02.2005. 6
4.3 Schulabschluss und Jugendkriminalität. 6
5. Was würde misslungene Sozialisation bedeuten? 7
5.1 Aus all diesen Punkten ergibt sich für mich folgende Definition von misslungener
Sozialisation : 8
6. Devianz - Ausdruck misslungener Sozialisation? 8
7. Reflexion. 9
Quellenverzeichnis. 11
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Einleitung
Immer wieder wird misslungene Sozialisation oder anders fehlgeschlagene Erziehung als Grund für deviantes Verhalten genannt. Ich möchte mich in meiner Hausarbeit damit auseinandersetzten, was misslungene Sozialisation bedeutet und ob diese in einem kausalen Zusammenhang mit deviantem Verhalten steht. Hierzu werde ich zunächst die Begriffe „Sozialisation“ und „Devianz“ allgemein definieren. Als Beispiel für deviantes Verhalten hab ich dann das Thema der Jugendkriminalität gewählt, da es gerade dabei immer häufiger dazu kommt, dass Gründe in misslungener Sozialisation bzw. fehlgeschlagener Erziehung gesucht werden. In den folgenden Punkten hab ich dann zunächst erklärt, wer und was unter den Begriff Jugendkriminalität fällt und ein paar Zahlen dazu genannt. Danach nenne ich einige Zitate, auf die ich meine Argumentation mit begründe. Im Anschluss daran entwickle ich eine Definition von misslungener Sozialisation anhand der gegebenen Definition von gelungener Sozialisation. Mit Hilfe dieser und den vorher genannten Zitaten versuche ich dann den Zusammenhang von misslungener Sozialisation und Devianz, in diesem Fall Jugendkriminalität zu prüfen. In der Reflexion stelle ich dann meine, aus den gesamten Recherchen, gebildete Meinung dar.
1. Definition Sozialisation
Als Sozialisation bezeichnet man „Die Gesamtheit der Prozesse, durch die ein Mensch Teil einer Gesellschaft wird und deren Kultur mitträgt und mitbestimmt; Hineinwachsen in soziale Rollen und Übernahme von sozialen Werten und Normen; beides ermöglicht dem Einzelnen soziale Handlungsfähigkeit. Die Sozialisation eines Erziehung oder Menschen kann einmal durch absichtliche Einwirkungen (wie z.B. Bildung) unterstützt werden. Zum anderen finden Sozialisationsprozesse durch das gemeinsame Leben in der Gesellschaft statt. Der Einzelne lernt, welches Verhalten erfolgreich oder erwünscht ist und welches nicht. Die Normen und Werte einer Gesellschaft können vom Individuum so verinnerlicht (internalisiert) werden, dass es immer noch seine Persönlichkeit beibehält und als aktives Mitglied die Gesellschaft mitprägt.“
(http://www.socioweb.de/lexikon/lex_geb/begriffe/sozialis.htm (26.11.06))
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2. Definition Devianz
Unter Devianz (abweichendes Verhalten) versteht man ein Verhalten, dass gegen soziale Normen und Wertevorstellungen verstößt. „Die Zuschreibung und Wahrnehmung von Devianz ist somit immer mit den herrschenden Werten und Normen einer Gesellschaft verbunden.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Devianz (26.11.06))
„Die Devianz kann sowohl eine progressive (voran bringende) als auch eine regressive (selbstzerstörerische) Funktion haben. Beispiele für progressive Devianz sind gesellschaftliche Umwälzung, die bestehende Normen und Werte, die ihre Gültigkeit überlebt haben, erneuern oder ersetzen. Reformation und Aufklärung stehen für diese Art von Devianz. Regressive Devianz hingegen richtet sich nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern hat auch eine zerstörerische Wirkung auf die deviante Person. Treffende Beispiele sind hier Alkoholismus, Kriminalität und Sekten.“
(http://de.wikipedia.org/wiki/Devianz (26.11.06))
3. Jugendkriminalität als Beispiel für Devianz
3.1 Wer fällt unter den Begriff Jugendkriminalität?
Unter den Begriff Jugendkriminalität fallen laut Strafgesetzbuch (StGB) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) alle Jugendliche und unter bestimmten
Voraussetzungen auch Heranwachsende.
(http://home.arcor.de/landgraff/jugendkriminalitaet.htm (08.12.06))
Jugendliche im Sinne des Gesetzes sind alle 14 - 17 jährige, Heranwachsende alle 18 - 20 jährigen. Kinder bzw. Jugendliche unter 14 Jahren sind nach deutschem Recht strafunmündig und dürfen somit strafrechtlich nicht verfolgt werden. (http://home.arcor.de/landgraff/jugendkriminalitaet.htm (08.12.06))
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Arbeit zitieren:
Denise van der Burg, 2007, Devianz - Ausdruck misslungener Sozialisation, München, GRIN Verlag GmbH
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