Die Beziehungen zwischen EU und NATO am Beispiel des Friedenseinsatzes im Sudan
Gliederung
1. Einleitung. 3
1.1. Krisenregion Darfur. 3
1.2. Organisationen. 5
1.2.1. Afrikanische Union. 6
1.2.2. Europäische Union. 7
1.2.3. NATO. 9
1.2.4. Vereinte Nationen. 10
2. Felder der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen 12
2.1. EU und NATO. 12
2.2. EU und A.U 14
2.3. NATO und A.U 15
3. Zusammenarbeit am Beispiel des Friedens-
einsatzes im Sudan. 16
3.1 Die AU-Mission im Sudan. 17
3.2 Zusammenarbeit von NATO und A.U 19
3.3 Zusammenarbeit von EU und A.U 19
3.4 Zusammenarbeit von EU und NATO. 21
4. Konfliktlinien zwischen NATO und E.U 22
5. Schlussbetrachtung. 23
6. Literatur. 25
7. Anhang. 28
Steffen Becker - Hauptseminar: EU und NATO in Brüssel 2
1. Einleitung
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Beziehungen zwischen der EU und der NATO am Beispiel des Friedenseinsatzes im Sudan. Mit Hilfe dieser schriftlichen Ausarbeitung sollen sowohl die theoretischen Felder der Zusammenarbeit beschrieben werden, als auch die praktische Kooperation der verschiedenen Organisationen im Sudan beleuchtet werden. Da die EU und die NATO nicht die einzigen involvierten und relevanten Organisationen bei diesem Konflikt sind, werden auch die Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Afrikanischen Union (AU) und der Vereinten Nationen (VN) beschrieben. Weiterhin werden die Konfliktlinien und Problemfelder zwischen diesen Organisationen erläutert, d.h. eine zu beantwortende Frage bei dieser Thematik ist, welche Organisation in Darfur für welche Themen verantwortlich ist und warum überhaupt vier Organisationen involviert werden.
Die zentrale Fragestellung richtet sich aber auf die möglichen Felder der Zusammenarbeit zwischen der EU und NATO und die möglichen Konflikte die zwischen der Europäischen Union und der NATO auftreten könnten. Um den Einstieg zu erleichtern, wird unter Punkt 1.1 ein kurzer historischer Abriss geliefert, wie der Konflikt in der Krisenregion Darfur überhaupt entstehen und sich so weit ausbreiten konnte.
1.1 Krisenregion Darfur
Neben dem seit Jahren andauernden Bürgerkrieg im Sudan, zwischen dem muslimischen Norden und dem christlichen bzw. animistischen Süden, ent-stand ein weiterer blutiger Konflikt in der Region Darfur im Westsudan. Dieser Konflikt beruht im Gegensatz zu dem Bürgerkrieg zwischen Nord und Süd nicht auf religiösen Differenzen, sondern hier kämpfen Muslime gegen Muslime; die Hintergründe des Konfliktes sind vielmehr ethnischer, politischer und wirtschaftlicher Natur. 1 Darfur wurde wie die Randregionen im Süden und Nordosten des Sudan von der Zentralregierung vernachlässigt und ausgebeutet. Die dort ansäs-
1 vgl.Baum, Gerhard R.: Die Hölle auf Erden beenden. Die Lage im Sudan gebietet Einmischung, in: Vereinte Nationen, Band 53 (2005), 2, S. 46.
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sige schwarzafrikanische Bevölkerung wurde durch die Regierungspolitik der Arabisierung und Islamisierung systematisch diskriminiert. 2 Ein weiteres Problem ist der alte Konflikt zwischen viehzüchtenden arabischen Nomaden aus dem Norden und sesshaften schwarzafrikanischen, in Darfur heimischen Ackerbauern, sowie deren Streit um immer knapper werdenden Wasserressourcen und Weide- und Ackerbauflächen. Im Zuge des Friedensprozesses zwischen dem Südsudan und der Regierung in Khartum, wurde der Region Darfur wiederum keine Beachtung geschenkt und die Hoffnungen auf eine eventuelle Autonomie wurden wieder einmal enttäuscht. Allerdings hatte der Bürgerkrieg den vernachlässigten Regionen mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass durch einen bewaffneten Kampf durchaus Zugeständnisse durch die Zentralregierung zu erwarten waren. Darauf hin rief die größte Widerstandsorganisation in Darfur,
2 vgl. Schmidinger, Thomas: Sudan - Der Staat als Warlord, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 02/2005, S. 194 f.
3 vgl. Köndgen, Olaf: Tragödie in Darfur, S. 8 ff. Abgerufen unter: http://www.kas.de/db_files/dokumente/auslandsinformationen/7_dokument_dok_pdf_ 5677_1.pdf.
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sondern die Milizen führen auch einen regelrechten Terrorfeldzug gegen die Zivilbevölkerung, der durchaus als ethnische Säuberung und versuchter Genozid an den afrikanischen Stämmen der Fur, der Zaghawa und der Masalit bezeichnet werden kann. 4
Das Ergebnis sind 50 000 Todesopfer und 1,4 Millionen Flüchtlinge. Der Großteil der Flüchtlinge versucht sich in Darfur selbst in Sicherheit zu bringen, etwa 200 000 Menschen sind in den benachbarten Tschad geflohen. Nur ein geringer Teil der Flüchtlinge findet in Flüchtlingslagern Zuflucht und kann hier zumindest mit dem Notwendigsten versorgt werden. Erst jetzt, als die humanitäre Situation in Darfur und den Flüchtlingslagern im Tschad mehr als katastrophal war, drang dieser Konflikt zur Weltöffentlichkeit durch. Anfang Juli 2004 unterzeichnete die sudanesische Regierung zusammen mit den Vereinten Nationen eine schriftliche Vereinbarung, die die Entwaffnung der Milizen in Darfur und die Entsendung von 6000 Polizisten zum Schutz der Zivilbevölkerung vorsah und die den Vereinten Nationen für Hilfslieferungen und andere humanitäre Hilfe den freien Zugang in die Krisenregion garantieren sollte. 5 Diesen Verpflichtungen kam die sudanesische Regierung leider nicht nach und die Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung und die dort arbeitenden Organisationen hat sich bis heute nicht verbessert.
1.2 Organisationen
Im folgenden Kapitel sollen die vier Organisationen vorgestellt werden, die in den Sudaneinsatz involviert sind. Namentlich sind dies die Afrikanische Union (AU), die Europäische Union (EU), die NATO und die Vereinten Nationen (UN). Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den jeweiligen militärischen Einsätzen, der Sicherheitspolitik und den möglichen Einsätzen und Formen des Eingriffes in den Konflikt in Darfur. Von einer allgemeinen Darstellung der Organisationen soll an dieser Stelle abgesehen werden.
4 vgl. Öhm, Manfred: Nach dem Frieden - mitten im Krieg, Der Sudan und der Darfur-Konflikt, in: Internationale Politik und Gesellschaft. Band 2 / 2005, S. 161.
5 vgl. Bernhard, Regina/ Lingau, Hildegard: Die Vereinten Nationen und die Darfur-Krise. Nationale Interesse stehen einer Lösung im Wege, in: Vereinte Nationen, Band 52 (2004), 5, S. 167 f.
Steffen Becker - Hauptseminar: EU und NATO in Brüssel 5
1.2.1 Afrikanische Union
Die Afrikanische Union (AU) ist die Gemeinschaft der Staaten Afrikas und die Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Die obersten Ziele der AU sind die Förderung der Einheit und Solidarität aller afrikanischer Staaten, eine starke Zusammenarbeit sowohl innerhalb Afrikas als auch im globalen Zusammenhang, eine Herstellung einer Frie-densordnung auf dem afrikanischen Kontinent und die Bekämpfung von Hunger und Armut in den Mitgliedsstaaten. Ein wichtiger Unterschied zwischen der AU und der OAU ist das Recht der AU bei Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem Mitgliedsstaat zu intervenieren. Diese möglichen Interventionen werden durch den AU-Friedens- und Sicherheitsrat geprüft und beschlossen. Dieses Gremium wurde in Anlehnung an den UN-Sicherheitsrat gegründet. 6 Im Zuge der Krise in Darfur hat die AU zum ersten Mal in ihrer Geschichte von der Möglichkeit einer solchen Intervention Gebrauch gemacht. Die Afrikanische Union hat die Hauptverantwortung für die Durchführung der Friedensgespräche übernommen und soll außerdem die Vereinbarungen der peacekeeping Mission überwachen und steuern. Weiterhin gab die AU das Versprechen mindestens 3300 Soldaten und möglicherweise sogar bis zu 5000 Soldaten in der Krisenregion zu stationieren. Im Dezember vergangenen Jahres waren in Darfur 800 Soldaten und 100 Militärbeobachter stationiert. Aufgaben die von dieser Truppe erfüllt werden konnten, waren u.a. die Kontrolle von Gefangenenaustausch und die Suche nach gestohlenen Fahrzeugen von im Sudan tätigen Hilfsorganisationen. 7 Die Aufgaben die von der Afrikanischen Union übernommen werden sollten, konnten demnach nicht annähernd erfüllt werden. Auf diese Problematik angesprochen, antwortete Mr. Adam Thiam, ein Sprecher der AU folgendes: „Darfur is a critical test for the AU. But it will be an even bigger test for the AU’s partners. African countries have made the commitment to provide troops, yet have inadequate communications equipment, trans- 6 vgl.Meyns, Peter: African Union, in: Hofmeier, Rolf; Mehler, Andreas (Hrsg.): Kleines Afrika-Lexikon, Bonn 2004, S. 14 f.
7 vgl. Madamombe, Itai: Darfur crisis challenges Africa. Abgerufen unter www.globalsecurity.org/military/world/para/darfur.htm.
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port, fuel, medical supplies and financial resources to maintain a sizeable force on the ground. There is no way we can do this without our partners’ financial assistance.” 8
1.2.2 Europäische Union
Die Ausführungen in diesem Kapitel über die Europäische Union beziehen sich ausschließlich auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Eine allgemeine Einführung der Europäischen Union kann und soll hier nicht dargestellt werden.
Die GASP ist der zweite Pfeiler der EU und existiert unter diesem Begriff seit dem Maastrichter Vertrag (1993). Die GASP erfuhr im Folgenden eine immense Weiterentwicklung im Vertragswerk von Amsterdam. 9 Zum Aufgabenspektrum der GASP zählen die Gewährleistung von Sicherheit und Frieden, die Förderung internationaler Zusammenarbeit, Demo-
kratie und Rechtsstaatlichkeit, sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
10
„Zur Verwirklichung dieser Ziele verfügt die GASP
über die Instrumente der vom Europäischen
Rat zu beschließenden gemeinsamen Strategien und der vom Rat anzunehmenden gemeinsamen Aktionen, mit denen operative Maßnahmen
8 Madamombe: Darfur crisis challenges Africa.
9 vgl. Kohler-Koch, Beate/ Conzelmann, Thomas/ Knodt, Michèle: Europäische Integration - Europäisches Regieren, 1. Auflage, Wiesbaden 2004, S. 275 f.
10 vgl. Schmalz, Uwe: Die Europäische Union als internationaler Akteur, in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 9. Auflage, Bonn 2004, S. 135 f.
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festgelegt werden, sowie der gemeinsamen Standpunkte, die das Konzept der EU für eine bestimmte oder ein bestimmtes Thema festlegen.“ 11 Aufgrund des Kosovokrieges erhielt die in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam angelegte Option auf die Erweiterung der GASP um eine verteidigungspolitische Komponente eine tagespolitische Aktualität. 12 Auf ihrem Gipfeltreffen Anfang Juni 1999 in Köln beschlossen die Staats-und Regierungschefs der EU, aufgrund der Erfahrungen im Kosovokrieg, der ESVP größeres politisches Gewicht zu verleihen. Ziel war es politische und militärische Strukturen zu schaffen, die es der EU erlaubten, selbständig Krisenmanagement zu betreiben und eine Unabhängigkeit von den USA in Bezug auf militärische Interventionen zu erreichen. Des Weiteren wurde auf dem EU-Gipfel im Dezember 1999 der Aufbau einer 60 000 Mann starken europäischen Eingreiftruppe bis zum Jahr 2003 beschlossen, die in der Lage sein sollte, die Petersberger Aufgaben zu erfüllen. Die notwendigen Institutionen der ESVP wurden im Dezember 2000 offiziell gegründet. Namentlich sind dies ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), ein Militärausschuss (EUMC) und ein Militärstab (EUMS), welche die institutionelle Grundlage für ein gemeinsames sicherheitspolitisches und militärisches Handeln bilden. Im März 2003 begann die EU im Rahmen der GASP ihren ersten gemeinsamen Militäreinsatz, und zwar übernahm sie von der NATO das Kommando über die internationale Friedenstruppe in Mazedonien (Operation Concordia). Weitere Operationen waren die europäische Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM), die EU-Polizeimission in Mazedonien (EUPOL Proxima) und die militärische Operation in der DR Kongo (Artemis). Die Operation Artemis war dabei die erste autonome Operation ohne Rückgriff auf NATO-Mittel. 13
11 Schmalz: Die Europäische Union als internationaler Akteur, S. 135 f.
12 vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche, Bonn 2004, S. 424 f.
13 vgl. Schmalz: Die Europäische Union als internationaler Akteur, S. 143 ff.
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