BERUFSPRAKTIKUMSBERICHT 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung -------------------------------------------------------- 3
2. Institutionsbeschreibung --------------------------------- 5
2.1 Entstehung, Aufbau und Struktur ---------------------------------- 5
2.2 Lebenshilfe Bad Gandersheim-Seesen e.V. ------------------------- 6
2.3 Tagesbildungsstätte ---------------------------------------------------- 8
3. Meine praktischen Tätigkeiten ------------------------ 13
3.1 Allgemeine Aufgaben -------------------------------------------------- 13
3.2 Fallbeispiel P. P.------------------------------------------ ------- 14
3.2.1 Vorgeschichte ----------------------------------------------------------- 14
3.2.2 Beobachtung und Förderung ---------------------------------------- 15
3.2.3 Reflexion des Schwerpunktthmeas -------------------------------- 17
3.3 Kooperationsprojekt „Werkstatt“ ----------------- --------------- 25
4. Abschlussgedanken ---------------------------------------- 27
Literaturangaben ------------------------------------------ 30
Anlage ---------------------------------------------------------- 31
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Mein Berufspraktikum habe ich bei der Lebenshilfe Seesen-Bad-Gan- dersheime.V. absolviert. In dieser Zeit arbeitete ich in der Tagesbildungsstätte für geistig Behinderte. Während meines Studiums hatte ich mich mit dem Bereich Arbeit mit Behinderten nur sehr wenig beschäftigt. Daher stellte sich für mich die Frage, was überhaupt Behinderung bedeutet.
Als geistig behindert gilt, ÄZHU LQIROJH HLQHU RUJDQLVFKJHQHWLVFKHQRGHU DQ GHUZHLWLJHQ6FKlGLJXQJLQVHLQHUSV\FKLVFKHQ*HVDPWHQWZLFNOXQJXQGLQVHL QHU/HUQIlKLJNHLWVRVHKUEHHLQWUlFKWLJWLVWGDVVHUYRUDXVVLFKWOLFKOHEHQVODQ JHUVR]LDOHUXQGSlGDJRJLVFKHU+LOIHQEHGDUI0LWGHUNRJQLWLYHQ%HHLQWUlFKWL JXQJ JHKHQ VROFKH GHU VSUDFKOLFKHQ VR]LDOHQ HPRWLRQDOHQ XQG PRWRULVFKHQ (QWZLFNOXQJHLQKHU³ (KANTER 1977, S. 242). Eine klare Zuordnung ist aber
erst ab dem Schulalter möglich. Der Anteil geistig behinderter Kinder an der Gesamtzahl der Kinder eines Jahrganges wird auf 0,6% geschätzt (OER-TER/MONTADA 1998, S. 928).
BACH ( 1982, S. 138) charakterisiert geistige Behinderung als ein stark abweichendes, längerfristiges Vorherrschen anschaulich-vollziehendes Denkens, das durch noch wenig ausgeprägte Vorstellungen von Gegenständen und ihren Beziehungen gekennzeichnet ist.
Im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) heißt es: Ä*HLVWLJZHVHQWOLFKEHKLQGHUW VLQG3HUVRQHQ EHLGHQHQ LQ)ROJHHLQHU6FKZlFKHLKUHUJHLVWLJHQ.UlIWHGLH )lKLJNHLWHQ]XU(LQJOLHGHUXQJLQGLH*HVHOOVFKDIWLQHUKHEOLFKHQ8PIDQJEH HLQWUlFKWLJWLVW³
In der Medizin gibt es hierfür den Begriff 2OLJRSKUHQLH, also psychische Zu-
stände, die vererbt oder frühzeitig erworben wurden und hauptsächlich die Intelligenz betreffen. Die Psychologie achtet hierbei vor allem auf die Retadierung der Intelligenz (IQ unter 65), dabei wird jedoch außer acht gelassen, dass bei einer geistigen Behinderung nicht immer eine allgemeine Retardierung vorliegt, sondern manchmal auch nur bestimmte geistige Fähigkeiten betroffen sind.
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Die Ursachen geistiger Behinderung sind eher organische Ursachen (ca. 71%), hierbei bilden die Chromosomanomalien die größte Gruppe (20-40%). Weitere Ursachen können u.a. Infektionen und Vergiftungen, Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen, unbekannte pränatale Einflüsse, Traumata und physische Schädigungen, grobe Hirnerkrankungen, Umwelteinflüsse oder andere Ursachen sein (vgl. HENSLE 2000, S. 136f).
Im folgenden werde ich die Einrichtung Lebenshilfe e.V. und die Rahmenbedingungen für die Arbeit mit geistig Behinderten darstellen. Im dritten Teil berichte ich über meine eigenen Erfahrungen während meines Praktikums und reflektiere sie anschließend.
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Der Verein der Lebenshilfe wurde erstmalig 1958 in Marburg von 15 Ärzten, Eltern und Freunden geistig behinderter Menschen gegründet mit der Zielsetzung, die Lebensbedingungen geistig behinderter Menschen zu verbessern. Dieses Prinzip der Selbsthilfe prägt noch heute die Arbeit der Lebenshilfe; aus einer Initiative von nur 15 Menschen, die die Lebenshilfe als Selbst-hilfeorganisation gründeten, ist eine staatlich anerkannte Vereinigung geworden, die sich durch Landesverbände und Ortsvereinigungen über ganz Deutschland ausbreitete (vgl. 25 JAHRE LEBENSHILFE, RÜCKBLICK-AUSBLICK, 1983).
Heute ist die Lebenshilfe aufgegliedert in eine %XQGHVYHUHLQLJXQJ /DQ GHVYHUElQGHund |UWOLFKH9HUHLQLJXQJHQ.
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe befindet sich in Marburg und ist für die gesamte Vertretung aller Lebenshilfeverbände und -vereinigungen in Deutschland und auf internationaler Ebene zuständig. Die Landesverbände und die örtlichen Vereinigungen sind Mitglieder der Bundesvereinigung. Sie funktioniert als Kommunikations-, Informations-, Dokumentations- und Beratungsstelle. Außerdem entwickelt sie die gemeinsamen Grundlagen zur Förderung geistig behinderter Menschen.
Die 16 Landesverbände verteilen sich auf unsere 16 Bundesländer. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen aus:
• Interessensvertretung der Lebenshilfe gegenüber der Landespolitik
• Schaffung von notwendigen Förderungsangeboten für geistig behinderte Menschen
• Öffentlichkeitsarbeit
• Unterstützung und Beratung der örtlichen Lebenshilfevereinigungen
Die örtlichen Vereinigungen sind im allgemeinen Mitglieder der Landesverbände; sie sind eingetragene Vereine, die ihre Arbeit in eigener Verantwort- lichkeit ausführen. Ihre Zuständigkeit bezieht sich u. a. auf Trägerschaften von
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Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Tagesbildungsstätten, Frühförderungen, Werkstätten), Beratung von Eltern und der Schaffung von Freizeitangeboten für geistig behinderte Menschen (LEBENSHILFE-BRÖSCHÜRE, ohne Jahresangabe, S. 9).
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Das Ziel der Lebenshilfe war seit dessen Gründung, geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Deshalb ersieht es die Lebenshilfe als wichtig, geistig behinderte Menschen zu fördern, um ihnen bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu helfen, auf ihre Eingliederung in die Gesellschaft hinzuwirken und vielfältige Hilfen für ihre Familien bereitzustellen (vgl. GRUND-SATZPROGARMM DER LEBENSHILFE, 1990). Aus dieser Motivation heraus wurde 1966 die örtliche Lebenshilfe in Seesen gegründet. Die Lebenshilfe verstand sich damals als Elterninitiative, heute ist die Lebenshilfe eine staatlich anerkannte Einrichtung, die von dem eigentlichen Verein „Lebenshilfe für geistig Behinderte Bad Gandersheim-Seesen e.V.“ getragen wird. Die Lebenshilfe bietet eine große Auswahl sozialer Dienste an:
• die staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte,
• den Heilpädagogischen Kindergarten,
• den Sprachheilkindergarten,
• den Regelkindergarten mit Integrationskindergarten
• den Integrationskindergarten,
• den Familienentlastenden Dienst und
• das Frühförderungsteam
• Praxis für Physiotherapie
• Praxis für Ergotherapie
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Die nachfolgende Skizze stellt den Aufbau und die Struktur der örtlichen Lebenshilfevereinigung in Seesen dar:
Der 9RUVWDQG der örtlichen Lebenshilfe in Seesen setzt sich aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer und bis zu sechs Beisitzern zusammen. Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche Mitglieder. Der Vorstand verwaltet das Vereinsguthaben sowie die Senden. Durch ihn wurden in Seesen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Der *HVFKlIWIKUHU ist dem Vorstand untergeordnet. Der Vorstand überträgt
ihm die Führung der laufenden Geschäfte. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Belange und die Verwaltung der Pflegesätze. Bis zu einem bestimmten finanziellen Betrag kann er frei entscheiden, darüber hinaus benötigt er das Einverständnis des Vorstandes.
Der 3lGDJRJLVFKH/HLWHU kümmert sich um die inhaltlichen Belange der päda-
gogischen Arbeit. Aufgrund der Einrichtungsgröße in Seesen sind der Geschäftsführer und der Pädagogische Leiter eine Person. Dieser Person weiter
untergeordnet sind die *UXSSHQNUDIW, die die offizielle Gruppenleitung hat und die *UXSSHQNUDIW. Am Ende der Hierarchie stehen die Zivildienstleis-
tenden und die Praktikanten. Die Fachberatungen (z.B. Krankengymnastik,
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Ergotherapie) sind als eigenständige Personen in der Lebenshilfe tätig, daher tauchen sie nicht in der Hierarchie auf.
7
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Die Tagesbildungsstätte ist eine teilstationäre Einrichtung zur schulischen Förderung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit nicht nur vorübergehender wesentlicher geistiger Behinderung. Zu den Aufnahmebedingungen gehören die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch eine nächst „höhere“ Schulform und eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten. Die Tagesbildungsstätte arbeitet auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) §§ 162 ff. Eine 12jährige Schulpflicht wird in diesem Rahmen erfüllt. Die Form der Beschulung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe.
Gemäß des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) fällt diese in die Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger, vgl. §§ 39,40 Absatz 1, Ziffer 3 BSHG in Verbindung mit 12 DVO nach § 47 BSHG in Verbindung mit § 100 BSHG. Dieser erteilt auch die Kostenanerkenntnis, soweit dafür die Voraussetzungen gegeben sind. Für den Betrieb der Tagesbildungsstätte bedarf es einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und sie unterliegt der Prüfung nach § 46 SGB VIII.
Die anerkannte Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Seesen gibt es seit 1974. Die Einzugsgebiete beziehen sich auf die Stadt Seesen, Stadt Bad Gandersheim, Samtgemeinde Lutter und Stadt Langelsheim. Nach Elternwille ist eine Aufnahme für die Einzugsgebiete Stadt Bockenem und Samtgemeinde Oberharz ebenfalls möglich.
Alle behinderten Kinder und Jugendliche gelten im Sinn der stattlich anerkannten Tagesbildungsstätte in Seesen als förderungs- und bildungsfähig, dies schließt auch Kinder mit schweren oder schwersten Mehrfachbehinderungen
Arbeit zitieren:
Katrin Klemme, 2002, Praktikumsbericht über Anerkennungsjahr in der Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe e.V. zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, München, GRIN Verlag GmbH
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