Universität Konstanz, Fachbereich Politikwissenschaft
Sommersemester 2000, Abgabetermin: 15.09.2000
Proseminar: Parteien & Verbände
Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der
Bundesrepublik Deutschland
von
Michael Ruf
INHALTSVERZEICHNIS
I. Einleitung und Vorgehensweise Seite 1
II. Die Parteiendemokratie in Deutschland
1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien Seite 2
2. Entwicklung zur Volkspartei Seite 3
3. Die Volkspartei als Massenintegrationsorgan Seite 4
III. Das Phänomen der Politikverdrossenheit
1. Definition und Konkretisierung des Begriffs „Politikverdrossenheit“ Seite 5
2. Symptome der Parteienverdrossenheit Seite 6
2.1. Sinkende Wahlbeteiligung Seite 7
2.2. Mitgliederschwund bei den Parteien Seite 8
2.3. Die Entstehung von Protestparteien Seite 9
IV. Die Ursachen der Politikverdrossenheit
1. Überanpassung Seite 10
2. Übergeneralisierung Seite 11
3. Überinstitutionalisierung Seite 11
4. Überforderung Seite 12
V. Schlussbetrachtung Seite 12
Anhang
Anlage 1: Bundestagswahlen seit 1949 Seite 13
Anlage 2: Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 Seite 14
Anlage 3: Landtagswahlen in Bayern seit 1950 Seite 15
Anlage 4: Europawahlergebnisse in Deutschland Seite 16
Anlage 5: Mit Mitgliederzahlen der etablierten Parteien seit 1970 Seite 17
Literaturverzeichnis Seite 19
I. EINLEITUNG UND VORGEHENSWEISE
Nach klassischer Definition ist die Demokratie „Herrschaft des Volkes“. In Artikel 20 des Bonner Grundgesetzes manifestiert sich dieser Gedanke, indem er die Bundesrepublik Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat definiert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Das Volk wird zum Souverän erklärt, das über Wahlen einen Teil der Staatsgewalt ausführen kann. Wahlen sind in einer repräsentativen Demokratie das wesentliche Instrument der Erteilung politischer Legitimation.1
Vorausgesetzt wird in diesem Modell die Bereitschaft des Volkes zur Beteiligung an Wahlen sowie ein politisches Interesse und eine politische Willensbildung. Der Prozess der Willensbildung ist „das A und O der modernen Politik“ und die Begriffe können sogar synonym verwendet werden.2 Jedoch verweigern viele Bürger dem parlamentarischen System die Legitimation, indem sie ihr Wahlrecht nicht nutzen. 3
Dies muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass das Grundgesetz in Artikel 21 sagt, dass Parteien an dieser Willensbildung mitwirken sollen. Offenbar gelingt es den Parteien immer weniger diese Aufgabe zu erfüllen. Diese Erkenntnis kann auch empirisch an einigen Symptomen nachgewiesen werden. Zwar wurde das Wort „Politikverdrossenheit“ bereits 1992 zum Wort des Jahres gekrönt, jedoch hat dieser Begriff bis heute nichts an Aktualität verloren.
Es soll Aufgabe dieser Arbeit sein, die Politikverdrossenheit in Deutschland vor allem auf die Beziehung zwischen Bürger und Parteien hin zu untersuchen, da Parteien „die Mittler zwischen der Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht, und der Regierungsmacht, die sie ausübt“4 darstellen. Dabei soll im ersten Abschnitt die Parteiendemokratie in Deutschland vorgestellt werden. Die empirischen Phänomene der Verdrossenheit folgen dann im zweiten Abschnitt, bevor dann im dritten die ausgearbeiteten Ursachen systematisiert werden sollen.
II. DIE PARTEIENDEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND
1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie. Gemäß Artikel 38 GG handeln die Abgeordneten vollgültig für das Volk und sind dabei „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Die Rolle der Parteien zwischen dem Volk und den Abgeordneten wird unterschiedlich gesehen. Einerseits wird von einem strikt repräsentativen Demokratieverständnis ausgegangen.5 Wahlen erteilen einen „Volksauftrag“6 an Personen, die dann Herrschaft auf Zeit ausüben; die politischen Parteien stellen lediglich Organisationen zu Beschaffung von Regierungspersonal und zur Organisation von Wahlen dar.7 Andererseits geht Leibholz in seiner Parteienstaatstheorie davon aus, dass Wahlen inhaltliche Richtungsentscheidungen sind und in den Parteien die eigentlichen „politischen Handlungseinheiten“ zu sehen sind; demnach treffen sich im Parlament nur „gebundene Parteibeauftragte“.8 Die Wirklichkeit bewegt sich in Deutschland zwischen diesen idealtypischen Vorstellungen. Dies gilt bereits für die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien. Einerseits ist der gewählte Abgeordnete nach Art. 21 GG nur seinem Gewissen verpflichtet, andererseits prägen Schlagworte wie „imperatives Mandat“ und „Fraktionsdisziplin“9 das politische Geschehen.
Der Grundstein für die politische Tätigkeit der Parteien wurde im Grundgesetz festgelegt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“10 Darüber hinaus beinhaltet das Grundgesetz keine weiteren Erklärungen zu Parteien. Diese wurden im Parteiengesetz von 1967 näher bestimmt. Der rechtliche Parteienbegriff (Legaldefinition) ist in § 2 des Parteiengesetzes fixiert. Er betont besonders die Organisation, die Wahlbeteiligung und die Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess.11 Die Parteien wirken unvermeidlich als „Scharniere der politischen Willensbildung zwischen Wahlbürgern und Staat“ und die Bundesrepublik kann somit als „Parteienstaat“ oder zumindest als „parteienstaatliche Demokratie“12 angesehen werden.
Das Parteiengesetz schreibt den Parteien vor, ihre Strategieen und Ideologieen in „politischen Programmen“13 festzulegen, um ihr geplantes Handeln für den Wähler berechenbar zu machen. Die Spezifizierung der Parteistrategieen in Parteiprogrammen ist notwendig, weil aufgrund des Mehrparteiensystems in Deutschland ein Parteienwettbewerb stattfindet. Parteienwettbewerb bedeutet, dass mehrere Parteien um die Gunst der Wähler und zugleich um den verfassungsmäßig befristeten Erwerb der Regierungsmacht konkurrieren.14
2. Die Entwicklung zur Volkspartei
[...]
1 Vgl. Wolling, J.: Politikverdrossenheit durch Massenmedien, 1999, S. 11
2 Vgl. Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 302
3 Vgl. Adamski, H.: System- und Politikverdrossenheit vor der Bundestagswahl, 1998, S. 278
4 Krockow, C.: Die Parteien und die politische Kultur des Konflikts, 1986, S. 12
5 Vgl. Hennis, W.: Der „Parteienstaat“ des Grundgesetzes – Eine gelungene Erfindung, 1992
6 Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 308
7 Vgl. Rudzio, W.: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 1997, S. 60
8 Vgl. Leibholz, G.: Strukturprobleme der modernen Demokratie, 1967, S. 78f. und S. 89f. und ebenda: Staat und Verbände, 1965, S. 14f.
9 Vgl. Leibholz, G.: Parteienstaat und repräsentative Demokratie, 1968, S. 242
10 Art. 21, Abs. 1, Sätze 1 und 2, Grundgesetz
11 Vgl. Niedermayer, O.; Stöss, R.: Stand und Perspektiven der Parteienforschung in Deutschland, 1993, S. 27
12 Von Alemann, U.: Parteien, 1995, S. 30
13 §1, Abs. 3 Parteiengesetz
14 Vgl. Lehmbruch, G.: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, 1976, S. 14
Arbeit zitieren:
Dr. rer. pol. Michael Ruf, 2000, Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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