Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Weltrepublik oder Völkerbund? Die Positionen verschiedener 3
Autoren zu Kants Konzeption von supranationaler Staatlichkeit
2.1 Für die Idee einer Weltrepublik. Die Positionen von Otfried Höffe 3
und Wolfgang Kersting
2.2 Für die Idee eines Völkerbundes 6
Die Positionen von Wade Huntley, James Bohman, Ernst-Otto
Czempiel , Matthias Lutz-Bachmann und Andrew Hurrel
3. Für Kants Völkerbund und dessen Vorzüge 9
3.1 „Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden: Die bürgerliche 10
Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“
3.2 „Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Völkerrecht 11
soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“
3.2.1 Völker als Staaten 11
3.2.2 Das Recht der Völker. Zu Kants Begriff des Völkerrechts 12
3.2.3 Warum das „negative Surrogat“? 14
3.2.4 Die Natur als Vermittlerin 17
3.3 „Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Weltbürgerrecht 18
soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt
sein. “
4. Schluss: Kant als Visionär des Realisierbaren S 19
1. Einleitung
Im Jahr 1795 veröffentlichte Immanuel Kant ein Werk, das sich nicht nur durch seine Kürze und Prägnanz auszeichnete, vielmehr ist es auch heute noch bestechend aktuell und hat immer noch nachhaltigen Einfluss auf Philosophen, Völkerrechtler und Politikwissenschaftler. Der philosophische Entwurf „Zum ewigen Frieden“ war ein Novum auf dem Gebiet der Philosophie. Hier wurde der Friede zum „philosophischen, nicht mehr theologischen Grundbegriff und hat seinen Schwerpunkt in der Rechts- und Staatsphilosophie.“ (Höffe 2001, 165) Gleichzeitig stellte Kant mit seiner Schrift unter Beweis, dass er auch ein ernst zu nehmender Philosoph des Politischen war. „Seinen Ruhm, auch ein politischer Autor zu sein, ein großer Philosoph und zugleich bedeutender Schriftsteller des Politischen, verdankt er einem Text, (…) der zur Michaelismesse (29.September 1795) veröffentlichten Abhandlung Zum ewigen Frieden.“ (Höffe 2004: 5)
Kants berühmte Friedensschrift soll Gegenstand dieser Hausarbeit sein. Es soll dabei der Frage nachgegangen werden, ob Kants philosophische Abhandlung sich zu schnell mit einer „einfacheren“ Lösung, dem „negativen Surrogat“ (Höffe 2005: 20), zufrieden gibt, ihre Vollendung aber eigentlich in einer Weltrepublik finden muss.
Kant hat den Völkerbund und seine Abstufungen in vielen seiner Schriften diskutiert 1 , allerdings möchte ich mich hier nur auf „Zum ewigen Frieden“ konzentrieren.
Kants philosophisches Traktat ähnelt in seinem Aufbau einem Vertrag, einer „Roadmap“, die den Weg zum ewigen Frieden aufzeigen soll. Das Werk besteht aus sechs Präliminar- und drei Definitivartikeln, zwei Zusätzen und einem Anhang. In den Präliminarartikeln wird zunächst dargestellt welche Vorraussetzungen geschaffen werden müssen, damit es zu einem vorläufigen Frieden kommen kann, weitergehend werden in den Definitivartikeln die grundlegenden Vorraussetzungen, die zum ewigen Frieden führen sollen, dargestellt.
1 Vgl. die ausführliche Darstellung bei Andrew Hurrel.
1
In dieser Hausarbeit werde ich mich vor allem mit dem „Herzstück“ (Höffe 2001: 221) der philosophischen Abhandlung befassen, dem Zweiten Definitivartikel. Dieser bildet allerdings, wie ich meine, eine untrennbare Einheit mit den beiden anderen Artikeln, weshalb ich diese auch betrachten möchte. Die Aussage des Artikels ist kurz und prägnant, und bietet trotz oder auch gerade deswegen reichlich Stoff für Diskussionen. Kant selbst fasst den Inhalt dieser wenigen Seiten unter der knappen Überschrift „Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“ (Kant 2005, 16) zusammen. So lautet die wesentliche Frage, die ich diskutieren möchte in den Worten von Otfried Höffe: „Braucht auch der zwischenstaatliche Frieden, was wir beim innerstaatlichen Frieden anerkennen, öffentliche Gewalten, also eine gewisse Staatlichkeit, oder kann ervielleicht sogar: soll er- darauf verzichten?“ (Höffe 2004: 28) Ich möchte diskutieren, ob Kant sich durch seine Entscheidung für das „negative Surrogat“ wirklich mit dem Geringeren zufrieden gibt, oder ob nicht der Bund seinen ihm zugedachten Zweck voll und ganz erfüllt. Meine These dabei ist, dass in „Zum ewigen Frieden“ zwar ein Weltstaat angedacht ist, sich dieser aber auf Grund von schlagkräftigen Argumenten, die Kant gegen ihn anführt, und die meiner Meinung nach auch zutreffend sind, nicht durchsetzten kann.
Im Folgenden möchte ich zwei unterschiedliche Positionen darstellen. Zum einen die unter anderem von Otfried Höffe vertretene Position, die in Kants Argumentation Widersprüche sieht und das “negative Surrogat“ deshalb als einen halbherzigen Kompromiss versteht, der allenfalls als Vorstufe zur Weltrepublik gelten kann. Ich werde mich besonders mit Otfried Höffe und der von ihm eingebrachten Weltstaatthese auseinandersetzten. Die andere Position erkennt in Kants negativem Surrogat mehr Potential als die Vorstufe zu einer Weltrepublik. Für diese Autoren ist der Völkerbund Endergebnis und keine Vorstufe.
Beginnen möchte ich mit den Autoren, die sich für die Weltrepublik stark machen.
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2. Weltrepublik oder Völkerbund? Die Positionen verschiedener Autoren zu Kants Konzeption von supranationaler Staatlichkeit 2.1 Für die Idee einer Weltrepublik. Die Positionen von Otfried Höffe und Wolfgang Kersting
Höffe sieht den Zweiten Definitivartikel, wie bereits erwähnt, als „das Herzstück der gesamten Schrift“ (Höffe 2001: 221). In ihm wird die Möglichkeit des Friedens auf einer höheren, auf einer globalen Ebene diskutiert. Kant sieht die Möglichkeit des ewigen Friedens gegeben durch einen „Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat sein müsste.“ (Kant 2005, 16) Höffe bewertet die „Grundaussage, daß es einen Völkerbund und keinen Völkerstaat geben soll (…) jedoch problematisch“ (Höffe 2001: 181). „Der Völkerbund ist jedenfalls kein Bundesstaat, sondern ein Staatenbund, der überdies jederzeit kündbar ist, was sich aber mit der Aufgabe, dem vorbehaltlosen Frieden, schwerlich verträgt.“ (Höffe 2001: 167) Höffes Grundthese ist, dass Kants Argumentation für und wider eine Völkerrepublik, und die letztendliche Entscheidung, zu Gunsten des „negativen Surrogats“, des Staatenbundes, nicht stringent durchdacht und somit auch nicht haltbar ist.
Höffe sieht den ewigen Frieden nur durch einen Bundesstaat und nicht durch einen Staatenbund gewährleistet. „Schon das erste Argument“ so Höffe „die Analogie zwischen Völkern »als Staaten« und einzelnen Menschen, spricht eher für einen Völkerstaat.“ (Höffe 2001: 211) Höffe geht davon aus, dass Staaten, ebenso wie Kant es für Menschen anführt, wechselseitig voneinander fordern können, sich zu einer Republik zusammenzuschließen. Dieses Argument von Höffe lässt sich jedoch leicht relativieren, was ich im Folgenden noch zeigen möchte.
Höffe kritisiert an Kant weitergehend, dass Kant seine Argumentationskette nicht durchhält. Seine entscheidende Frage zum Zweiten Definitivartikel ist deshalb auch, ob „sich die einleitende These »Völkerbund, nicht Völkerstaat« mit der Schlußthese »Völkerbund als negatives Surrogat«“ (Höffe 2001: 211) vereinbaren lässt.
3
An Kants Völkerbund bemängelt Höffe, dass ihm jede Staatlichkeit fehlt. (Höffe 2001: 225) „Nach seiner Herrschaftsstruktur ist er ein ultraminimaler Weltstaat (UMWS) 2 , so daß zwischen der These des Zweiten Definitivartikels, dem Föderalismus freier Staaten, und der sie begründenden Analogie ein klarer Widerspruch besteht.“ (Höffe 2001: 225) Die Analogie, die Höffe hier so stark macht ist die bereits erwähnte These Kants: „Völker als Staaten können wie einzelne Menschen beurteilt werden“ (Kant 2005, 16). Auf der einen Seite, so Höffe, wird Staatlichkeit eingefordert und auf der anderen Seite abgelehnt. Für ihn stellt sich deshalb die Frage, warum man, wenn es möglich ist Menschen in einem Staat zusammen zufassen, das Gleiche nicht auch mit Staaten tun kann?
Ebenso wie Kant sieht Höffe die „Universalmonarchie“ (Kant 2005, 32), die er als „homogener Weltstaat (HWS)“ bezeichnet, kritisch. Das Ideal, das er verfolgt, entspricht hingegen einem „minimalen Weltstaat (MWS)“ (Höffe 2001: 227) oder einem „extrem minimalen Weltstaat“ (Höffe 2004: 117). Im Gegensatz zum Völkerbund, bei dem es keinerlei Verpflichtungen gibt, außer den Krieg zu vermeiden, sieht Höffes minimaler Weltstaat mehr Souveränitätsverzichte bei den Einzelstaaten zu Gunsten des Weltstaates vor. Allerdings nicht so viele, als dass die Einzelstaaten überflüssig werden würden. Höffe wehrt sich gegen den verbreiteten Gedanken: „das zweite Element, der Staatenstaat, hebe den Staatscharakter im ersten Element, den Einzelstaaten, auf“ (Höffe 2001: 229). Er fordert ein Umdenken bei der Souveränitätsfrage, so dass es nicht auf „vollständige oder aber keinerlei Souveränität“ (Höffe 2001: 229) hinausläuft, sondern auf „Zwischenstufen.“ (Höffe 2001: 229) Demnach würden bestimmte Bereiche in der Hand der Einzelstaaten bleiben, andere Bereiche würden unter die Zuständigkeit des supranationalen Staates fallen. So würde bei zwischenstaatlichen Konflikten der minimale Weltstaat zuständig sein, bei innerstaatlichen Konflikten der entsprechende Einzelstaat. (Höffe 2001: 237) Wo aber die exakte Trennlinie zwischen den Zuständigkeitsbereichen liegen würde lässt Höffe offen.
2 Höffe geht sehr detailliert auf die unterschiedlichen Formen von Staatlichkeit, die Kant andenkt, ein. Ausführlich werden diese dargestellt in (Höffe 2001: 225ff) und (Höffe 2004: 117ff)
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Arbeit zitieren:
Anke Leins, 2005, Weltrepublik oder Völkerbund? Zur Konzeption von supranationaler Staatlichkeit in Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf", München, GRIN Verlag GmbH
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