Gliederung
I Inhaltsverzeichnis 2
II Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei
in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum 3
1.EinleitungAAAAAAA Sunniten und Aleviten 3
2. Die Stellung der Frau in der sunnitischen Theologie 4
2.1. Das islamische Recht 4
2.2. Die Gleichheit von Mann und Frau vor Gott 5
2.3. Die Überlegenheit des Mannes 5
2.4. Der Koran und das Eherecht 6
2.4.1. Die Eheschließung und die Scheidung 6
2.4.2. Die Mehrehe 7
2.5. Die Frau im gesellschaftlichem Leben 8
2.5.1. Die Verschleierung 8
2.5.2. Die Absonderung im Haus 8
2.5.3. Die Ausbildung und die Berufstätigkeit 9
2.6. Die Frau im religiösen Leben 9
2.7. Der Ehrbegriff 9
3. Die Stellung der Frau in der heutigen Türkei 10
4. Die Stellung der Frau im Alevitentum 12
4.1. Die alevitische Theologie 12
4.2. Die Ehe und die Scheidung 13
4.3. Die Erziehung und die Bildung 13
4.4 Die Verschleierung 14
4.5. Die Frau im religiösen Leben 14
4.6. Historische Vorbilder 14
4.7. Der Ehrbegriff 14
5. Schluss - Die türkische Frau gibt es nicht 15
III Literaturverzeichnis 16
2
II Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum
1. Einleitung - Sunniten und Aleviten
Die Stellung der Frau differiert nicht nur von Land zu Land beträchtlich, sondern es gibt sogar innerhalb der Türkei unterschiedlichste Standpunkte. Es ist zu bedenken, dass der Islam trotz einer allumfassenden Ideologie verschiedene kulturelle Traditionen und ethische Elemente umfasst und die islamischen Konfessionen den Koran unterschiedlich auslegen. Diese Arbeit befasst sich mit den beiden größten konfessionellen Gruppe in der Türkei, den Sunniten sowie mit der Glaubensgemeinschaft der Aleviten, die sich in ihrer Theorie und teilweise Praxis extrem unterscheiden.
70-80 % der muslimischen Türken bekennen sich zum sunnitischen Islam, der Rest ist dem Alevitentum zugehörig, wobei unterstrichen werden muss, dass es sich mangels offizieller Statistiken, und aufgrund der Tatsache, dass die Aleviten in ihrer Heimat nicht als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt
1 Der traditionelle Erbfolgekonflikt zwischen sunnitischem und werden, hierbei um Schätzungen handelt.
schiitischem Islam sorgt seit jeher auch für Spannungen zwischen Sunniten und Aleviten in der Türkei. Hierbei ging es um die Frage, wer nach dem Tod des Propheten Mohammed im Jahre 632 n. Chr. die legitime Nachfolge als Oberhaupt aller Muslime antreten sollte. Die späteren Sunniten favorisierten Kandidaten aus dem Kreis der Weggefährten des Propheten, die Schiiten hingegen wollten, dass ein
2 Das Mitglied der Prophetenfamilie - sein Schwiegersohn und Vetter Ali Ibn Talib das Erbe als Kalif antritt. Wort “Shia” bedeutet im Übrigen “Familie”. Der Begriff “Aleviten” leitet sich vom Namen “Ali” ab, womit auch deutlich gemacht werden soll, dass die türkischen Aleviten historisch, wie auch theologisch enge Bindungen zum Schiitentum aufweisen. Das Alevitentum ist jedoch eine anatolische Interpretation der
3 Sie zeichnet sich durch eine Synthese aus schiitischer Theologie und dem schiitischen Konfession.
kulturellen und spirituellen Erbe der nomadisch-türkischen Kultur Zentralasiens aus. Der schiitische Geistliche und Gründer des Bektashiordens Haci Bektas Veli verbreitete im 13. Jh. im ländlichen Zentral-
4 diese“unorthodoxeste Deutung des Islam”. 5 und Ostanatolien
Dadurch, dass sich die Sunniten in der Erbfolgestreitigkeit durchgesetzt haben - was nicht ohne Gewalt
6 das von statten ging - und seitdem in islamisch dominierten Ländern bis auf wenige Ausnahmen staatliche Establishment stellen, zeichnen sie sich durch eine konservative und auf Machterhalt ausgerichtete Interpretation des Islam aus. Nicht zuletzt deshalb kam es seit dem Osmanischen Reich immer wieder zu Diskriminierungen und staatlich geduldeten und teilweise organisierten Übergriffen auf
7 Dies zieht sich bis in die heutige Türkei, wo zuletzt 1993 tausende die alevitische Bevölkerung.
1 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 58.
2 Vgl. dieselbe, S. 64.
3 Vgl. Steinbach, Udo: “Islam in der Türkei”.
4 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 58.
5 Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 59.
6 Persien (heute Iran), Syrien;
7 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 72.
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sunnitische Fanatiker (politisch Konservative der extremistischen Sunniten) ein alevitisches Kulturfestival
8 gestürmt und ein Massaker an zahlreichen mehrheitlich alevitischen Künstlern verübt haben. Im Fokus dieser Arbeit steht jedoch die Frage welche Rolle der islamischen Frau dem Koran nach zukommt, und welche Unterschiede diesbezüglich zwischen den bereits genannten Glaubensgemeinschaften bestehen.
2. Die Stellung der Frau in der sunnitischen Theologie
2.1. Das islamische Recht
Bevor auf die Situation der Frau im Islam eingegangen werden kann, muss das islamische Recht, in Grundzügen dargestellt werden, da die Rolle der sunnitischen Frau maßgeblich durch dieses geprägt wird.
Im Islam existiert keine Trennung von weltlichem und religiösen Leben. Grundlage für jegliches Handeln der Muslime ist das islamische Gesetz, die Sharia. Diese wird als Offenbarung Gottes verstanden, wobei
9 weder historische Veränderungen noch andere Umweltzustände auf deren Gültigkeit Einfluss nehmen. Ihre beiden Hauptquellen sind der Koran, als direktes Wort Gottes und die sog. Sunna. “Der Korantext […] enthält zwar eine Reihe von Geboten, Verboten und Rechtsvorschriften, […] die aber noch keineswegs
10 Der bei weitem umfangreichere Komplex von göttlichen eine vollständige Rechtsordnung ergeben.”
Vorschriften ist für den Muslim im Handeln und Wirken des Propheten exemplifiziert, dessen Lebensweise als idealtypisch angesehen wird. Speziell für die Musliminnen haben dessen Tochter Fatima und die Frauen des Propheten, auch “Mütter der Gläubigen genannt” Vorbildcharakter. So wurde bald nach dem Tod Muhammads auch die Sunna des Propheten, also seine persönliche Praxis in Überlieferungen
11 Nicht selten wird bei Rechtsproblemen, die nicht von den offenbarten (Hadithen) niedergelegt.
Regelungen abgedeckt wurden, auf das vorislamische Gewohnheitsrecht zurückgegriffen. Islamisches Recht ist kein religiöses Recht, vergleichbar dem Kirchenrecht in Deutschland, da es den Anspruch erhebt alle gesellschaftlichen Bereiche voll umfänglich zu regeln. Ähnlich wie im Deutschen Recht bedient man sich gewisser Techniken und rechtswissenschaftlicher Hilfsmittel dieses Recht anzuwenden. Hier wären der Analogieschluss (Quiyas) oder die Auslegung durch Rechtsgelehrte zu
12 nennen.
In den ersten Jahrhunderten der sunnitisch-islamischen Geschichte entwickelten sich mehrere Rechtspositionen, von denen heute vier Rechtsschulen nebeneinander stehen und sich trotz Differenzen gegenseitig anerkennen. Sie werden nach ihren Gründern als die malikitische, hanafitische, schafitische
13 Die Rechtsschule, der etwa 90% der Sunniten in der Türkei folgen, soweit und hanbalitische bezeichnet.
9 Vgl. Ruthven, Malise: „Der Islam“, S. 103.
10 Halm, Heinz: „Der Islam“, S.74.
11 Vgl. Lerch, Wolfgang Günter: „Muhammads Erben“, S. 82 f.
12 Vgl. Walter, Wiebke: „Die Frau im Islam“, S. 24.
13 Vgl. dieselbe, S. 24.
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dies mit der säkularen Verfassung noch möglich ist, geht auf die nach Abu Hanifa benannte hanafitische
14 Schule zurück.
Im Folgenden soll erörtert werden, welche Rolle der sunnitischen Frau nach der Lehre des Koran und den Hadithen theoretisch zukommt. Geographische und kulturelle Grenzen sollen an dieser Stelle noch keine Rolle spielen, da für den sunnitischen Islam nur die sog. “Umma”, die Gemeinschaft aller gläubigen
15 Bedeutung hat und somit die folgenden Aussagen auch für die sunnitische Frau in der Türkei Muslime
dem Grunde nach verbindlich sind.
2.2. Die Gleichheit von Mann und Frau vor Gott
Der Koran hat die Stellung der Frau im Vergleich zur vorarabischen Zeit in vielerlei Hinsicht verbessert, indem er die Gleichheit des Wesens und der Würde in rein menschlicher und moralischer Sicht anerkennt. Erstmals wurden der arabischen Frau einklagbare Rechte zugestanden. So erhält die Frau und nicht ihre
16 Außerdem muss der Mann für seine Frau Familie das Brautgeld, über das sie auch frei verfügen kann.
eine Morgengabe (Mahr) entrichten. Weiterhin wird die “Tötung weiblicher Kinder und die
17 im Koran ausdrücklich abgelehnt. 18 Vernachlässigung von Witwen und Weisen”
Der Koran wendet sich an vielen Stellen in gleicher Weise an Männer und Frauen. So heißt es in Sure 33,35-36: “Für die muslimischen Männer und Frauen, Männer und Frauen die gläubig, ergeben, wahrhaftig, geduldig, demütig sind, die Almosen geben, fasten, ihre Scham bewahren und Gottes viel gedenken - für sie hat Gott Vergebung und einen großartigen Lohn bereit.” Der Islam spricht der Frau
19 auch nicht die Seele ab, denn ihr kommt genauso wie dem Mann ein Platz im Paradies zu. (Sure 40,8). Im Gegensatz zum Alten Testament im Christentum erscheint nicht Eva als die Verführerin Adams und damit als Verursacherin für die Vertreibung aus dem Paradies. Nach der koranischen Sure ist es der Satan, der Mann und Frau verführt. (Sure 2,35-36; Sure 7,19-27)
Die religiösen Pflichten des täglichen Gebets, des Fastenmonats, das Geben von Almosen und die Pilgerfahrt ist für beide Geschlechter verbindlich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit den gleichen Strafen geahndet. Gemäß dem Koran sind beide Geschlechter gegenüber Gott gleich. Trotzdem hat er beiden unterschiedliche Aufgaben und soziale Stellungen zugewiesen.
2.3. Die Überlegenheit des Mannes
Dennoch ist im Islam, wie auch im Christentum und Judentum, von einer prinzipiellen Überlegenheit des Mannes auszugehen. Dies zeigt sich unter Anderem dadurch, dass Gott auch im Islam als männlich dargestellt wird und auch bedeutende Gestalten der sunnitisch-islamischen Heilsgeschichte Männer sind.
14 Vgl. Halm, Heinz: „Der Islam“, S.44f. ; Vgl. Lerch, Wolfgang Günter: „Muhammads Erben“, S. 85.
15 Vgl. Akashe-Böhme, Farideh: „Die islamische Frau ist anders“, S. 26.
16 Vgl. Halm, Heinz: „Der Islam“, S. 81.
17 Ruthven, Malise: „Der Islam“, S. 129.
18 Vgl. auch Sure 16, Vers 57-59.
19 Vgl. Sure 9, Vers 72.
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Stefanie Lembacher, 2006, Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum, Munich, GRIN Publishing GmbH
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