INHALTSVERZEICHNIS Seite
1. Einleitung 3
2. Der Status quo der Rentenversicherung 3
2.1 Das Rentensystem in Deutschland 3 Schichten System 3
2.2 Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung 4
2.3 Probleme bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung 6
3. Die Analyse des Umlageverfahrens und des Kapitaldeckungsverfahrens 9
3.1 Annahmen im Modell 9
3.2 Abgrenzung des Umlageverfahrens vom Kapitaldeckungsverfahren 10
3.3 Kurze Betrachtung der Mackenroth These 11
3.4 Wechsel der Verfahren möglich 11
4. Alternative Verfahren zur Sicherung der Altersrente 12
4.1 Die Kinderrente nach Hans-Werner Sinn 12
4.2 Steuergebundene Finanzierung der Renten - Die Grundrente 14
5. Fazit 15
Literaturverzeichnis 16
2
1. Einleitung
Die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Sozialsysteme, sei es bei der Renten- Pflege- oder Krankenversicherung, ist unter anderem aufgrund der demographischen Ent- wicklung eines der wichtigsten Themen der Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren, und wird auch in den kommenden Jahren an Bedeutung nichts ein- büßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Meine Seminararbeit wird sich speziell mit dem Rentenversicherungssystem in Deutschland beschäftigen und deren Probleme sowie Lösungs- ansätze näher erläutern. Speziell werden das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren als Fi- nanzierungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung (kurz: GRV), sowie deren Vor- und Nachteile, vorgestellt. Auch sollen Alternativen zu diesen beiden Verfahren aufgezeigt wer- den, wie z.B. die Finanzierung der Renten über Steuereinnahmen. Beginnen werde ich im folgenden Kapitel mit dem Status quo der GRV in Deutschland.
2. Der Status quo der Rentenversicherung
2.1 Das Rentensystem in Deutschland – 3 Schichten System
Das System der Rentenversicherung in Deutschland besteht aus 3 grundlegenden Schichten. Dieses Modell löst das 3 Säulen Modell der Altersvorsorge ab und ist mit vielen erheblichen gesetzlichen Veränderungen verbunden, wie etwa der Übergang zu einer nachgelagerten Be- steuerung von Einkünften im Alter. 1
Die erste Schicht ist die Basisversorgung, die im Idealfall circa 40 % des letzten Bruttoein- kommens entspricht. Diese wird hauptsächliche finanziert aus der GRV, deren Funktionswei- se später näher beschrieben wird. Weitere Rentenformen der ersten Schicht sind Rentenzah- lungen aus landwirtschaftlichen Kassen, Beamtenversorgung oder privaten Basis Renten. Die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, die circa 5-10 % des letzten Bruttoeinkommens entsprechen soll. Formen dieser Versicherungen sind zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge oder die staatliche geförderte Riesterrente. 2 Die dritte Schicht ist
die private Altersvorsorge, die circa 20 % des letzten Bruttoeinkommens ausmachen soll, und 1 Vgl. Bundesfinanzministerium (2005): Das Alterseinkünftegesetz – Gerecht für Jung und Alt S. 3. URL:www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/IP/Broschueren/Brosch_C3_BCre_20A lterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf 2 Vgl. LV 1871 S. 1 (01/2007): Reflexe – Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007
3
zur Schließung der Versorgungslücke dient. Diese Rente wird beispielsweise in Form von privaten Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen aufgebaut. Die letzten beiden genannten Schichten der Altersvorsorge haben aufgrund der Probleme der GRV immer mehr an Bedeutung gewonnen. Eine optimale Alterssicherung für jeden Einzel- nen kann daher nur im Zusammenspiel von GRV, betrieblicher Rente und privater Vorsorge erreicht werden. Die Funktionsweise der ersten Schicht, sowie die Probleme der GRV werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.
2.2 Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung
„Die Hauptaufgabe der GRV ist die Deckung des Risikos im Alter“ 3 . Abgesichert werden soll
natürlich nicht das Alter an sich, sondern der mit dem Alter verbundene Wegfall der Erwerbs- fähigkeit, und die damit verbundenen Einkommensverluste. Weitere Rentenarten sind Ren- tenzahlungen aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit und Rentenzahlungen wegen Todes. Gezahlt wird diese Absicherung in Form von Renten, auf die ein Berechtiger nach Erwerb von Wartezeiten seine Ansprüche geltend machen kann. Die Finanzierung dieser Renten er- folgt über laufende Beiträge, Zuschüsse des Bundes sowie Zinserträge 4 .
Die Beiträge sind die wichtigste Einnahmequelle zur laufenden Finanzierung. Diese werden von den Versicherten aufgebracht bzw. geleistet.
Es gibt hierbei verschiedene Gruppen von Versicherungspflichtigen und Versicherungsbe- rechtigten.
1. Arbeitnehmer und Auszubildende : Sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Die
Höhe des zu leistenden Beitrages errechnet sich aus dem Beitragssatz und dem Brutto- entgelt und wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
2. Selbständige: Nur ausnahmsweise „kraft Gesetzes“ versicherungspflichtig.
3. Pflegepersonen: Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mehr als
4 Stunden in der Woche im häuslichen Bereich pflegen, sind versicherungspflichtig 5 .
3 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen 4 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004 ): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen 5 Vgl. LV 1871 (01/2007): Reflexe – Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007
4
Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
4. Wehr und Zivildienstleistende: Der Bund zahlt Pflichtbeiträge. Seit dem 01.01.2000 wird ein fiktives Entgelt für die Beitragsberechnung von 60 % der Bezugsgrößen zu Grunde gelegt.
5. Sozialleistungsbezieher: Es werden Pflichtbeiträge vom Leistungsträger gezahlt.
Diese errechnen sich aus 80 % der zugrunde gelegten Ersatzleistung. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld wird ab dem 01.01.2007 fiktiv von monatlich 205,- € ausgegangen.
Weitere kleinere Versicherungspflichtige Personengruppen werden hier aus Kapazitätsgrün- den nicht weiter aufgeführt. Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses sind unter anderem Wartezeiten, die je nach Art der Rentenzahlung unterschiedlich sind 6 . Unter Wartezeit versteht man auch die Mindestver-
sicherungszeit. Bei verminderter Erwerbsunfähigkeit beträgt die Wartezeit pauschal 5 Jahre. Dies ist grade bei Berufsanfängern ein Nachteil, da Ihre Arbeitskraft damit praktisch nicht abgesichert ist. Des Weiteren wird Arbeitnehmern mit Geburtsdatum ab 01.01.1961 nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Arbeitnehmer vor diesem Stichtag haben in der GRV noch einen Anspruch auf eine höhere so genannte Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist eine Fol- ge des Sparzwangs in der GRV, so dass insgesamt die Leistungen bei verminderter Erwerbs- fähigkeit reduziert wurden und die Kriterien für das Beziehen einer solchen Rente enorm er- höht wurden. Die Wartezeit für das Beziehen einer Altersrente beträgt 35 Jahre und ist ab einem Alter von 65 Jahren möglich. 7 Am 09.03.2007 wurde der Beschluss der Bundesregie- rung vom 29.11.2006 im Bundestag verabschiedet 8 . Das „Altersgrenzenanpassungsgesetz“
beinhaltet eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahren. Diese Anhebung soll schrittweise erfolgen. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 erst in Monatsschritten, ab dem Jahr 2024 dann in Zwei-Monats-Schritten. Die Kritik an die- ser faktischen Rentenkürzung wird bei der näheren Betrachtung des Umlageverfahrens ge- paart mit dem Konflikt des Generationenvertrages noch ausführlicher erläutert. Die Wartezei-
6
Vgl. Stiftung Warentest (1999): Rente.Berlin: Stiftung Warentest
7
Vgl. LV 1871 (01/2007): Reflexe – Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007
8
Vgl. Rheinische Post (2007) : Bundestag beschließt Rente mit 67 : In Rheinische Post vom 09.03.2007
5
Quote paper:
Mirko Boland, 2007, Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Die einzige Lösung?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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