Kapitalquellen und deren Beschaffung

Eine Darstellung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Beteiligungsfinanzierung und Mezzaine Kapital


Seminararbeit, 2007

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. INNENFINANZIERUNG
2.1. Selbstfinanzierung
2.1.1. Offene Selbstfinanzierung
2.1.2. Stille Selbstfinanzierung
2.2. Sonstige Innenfinanzierung
2.2.1. Finanzierung aus Rückstellungen
2.2.2. Finanzierung aus Abschreibungen
2.2.3. Finanzierung durch Kapitalfreisetzung
2.3. Zusammenfassung der Innenfinanzierungsmöglichkeiten

3. AUßENFINANZIERUNG
3.1. Eigenfinanzierung
3.1.1. Emissionsfähige Unternehmen
3.1.1.1. Ordentliche Kapitalerhöhung
3.1.1.2. Genehmigte Kapitalerhöhung
3.1.1.3. Bedingte Kapitalerhöhung
3.1.1.4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
3.1.2. Nicht emissionsfähige Unternehmen
3.1.2.1. Business Angels
3.1.2.2. Venture Capital
3.1.2.3. Private Equity
3.1.2.4. Abschließende Betrachtung von Beteiligungskapital
3.2. Mezzanine
3.2.1. Eigenkapitalnahes Mezzanine
3.2.1.1. atypisch stille Beteiligung
3.2.1.2. Genuss-Scheine
3.2.1.3. Wandelschuldverschreibungen
3.2.1.4. Optionsanleihen
3.2.2. Fremdkapitalnahes Mezzanine
3.2.2.1. typisch stille Beteiligung
3.2.2.2. partiarisches Darlehen (Gewinnobligation)
3.2.2.3. Nachrangdarlehen und Verkäuferdarlehen
3.2.2.4. Gesellschafterdarlehen
3.2.3. Standardisiertes- vs. Individuelles Mezzanine
3.3. Fremdfinanzierung
3.3.1. kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung
3.3.1.1. Kundenanzahlung
3.3.1.2. Lieferantenkredit
3.3.1.3. Kontokorrentkredit
3.3.1.4. Lombardkredit
3.3.1.5. Wechsel & Diskontkredit
3.3.1.6. Aval-, Akzept-, Rembours- und Negoziationskredit
3.3.2. langfristige Kreditfinanzierung
3.3.2.1. Unverbriefte Darlehen auf Basis eines Kreditvertrages
3.3.2.2. Anleihen und Obligationen
3.3.2.3. Sonderformen von Obligationen
3.3.2.3.1. Zerobonds
3.3.2.3.2. Floating Rate Notes
3.3.2.3.3. Indexanleihe
3.3.2.3.4. Doppelwährungsanleihen
3.3.2.3.5. Commercial Papers
3.3.2.3.6. Euronotes
3.3.2.3.7. Certificates of Deposit
3.3.3. Finanzierungssurrogate

Anhang
Unterscheidungskriterien einzelner individueller Mezzanine Arten in der Übersicht
Merkmale standardisierter Genuss-Schein Programme

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das erste was den meisten Menschen in den Sinn kommt, wenn Sie über Kapitalquellen oder Kapitalbeschaffung nachdenken, ist zweifelsohne der Kredit bei einer Bank oder die Kapitalbeschaffung über die Börse. Wie genau dann allerdings die Beschaffung dieses Kapitals bei der Bank oder über die Börse funktioniert, ist selbst bei diesen recht bekannten Wegen oft un- oder zumindest nur recht oberflächlich bekannt.

Spätestens wenn man jetzt aber noch erfährt, das lediglich 0,1 Prozent der Unternehmen, also jedes tausendste, eine Aktiengesellschaft ist und davon wiederum lediglich jedes dritte auch an der Börse gelistet ist, stellt man sich die Frage: „Wo und wie beschaffen sich denn die ganzen anderen Unternehmen Geld?“. Bei den Banken? - Ja, aber das ist doch nur Fremdkapital? Und selbst hier ist nach der Einführung von „Basel 2“ und der damit verbundenen ratingbezogenen Mindestkapitalquote, eine stark restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zu beobachten.

Anhand dieser wenigen Fragen, erkennt man schnell den Bedarf für eine umfassende und tief greifende Zusammenstellung aller möglichen Kapitalquellen, die Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen zur Verfügung stehen, einen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedensten Kapitalarten sowie deren Beschaffungsmodalitäten.

Genau auf diesen Informationsbedarf geht diese Arbeit ein. Zu Beginn wird die Innenfinanzierung mit all ihren Finanzierungsinstrumenten dargestellt und auf deren tatsächliche Kapitalzuflusseffekte hin untersucht, d.h. kritisch zwischen dem reinen Wort „Finanzierung“ und effektiven Cash In-Flows unterschieden.

Ferner wird dann die Außenfinanzierung in allen Einzelheiten dargestellt. Bei der Außenfinanzierung ist es wichtig zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung zu unterscheiden. Hier werden auch die eingangs gestellten Fragen beantwortet, wie z.b. die Kapitalbeschaffung von nicht an der Börse gelisteten Unternehmen funktioniert, sei es bei der Eigen- oder Fremdfinanzierung, aber auch sonst sämtliche Alternativen zur typischen Kapitalbeschaffung über die Börse oder den klassischen Bankkredit dargestellt.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen aktuellen Überblick sämtlicher Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten, der als praktischer und umfassender Leitfaden für das Thema „Kapitalquellen und deren Beschaffung“ dienen kann. Genau aus diesem Grunde werden auch sämtliche Finanzierungsarten im Einzelnen dargestellt, wobei der Fokus jedoch auf den modernen, innovativen Finanzierungswegen der Beteiligungsfinanzierung (Venture Capital, Private Equity) und der Finanzierung aus Mischformen von Eigen- und Fremdkapital, dem so genannten Mezzanine Kapital, liegt.

2. Innenfinanzierung

Als Innenfinanzierung wird grundsätzlich jede Art der Kapitalbeschaffung bezeichnet, bei der das Unternehmen aus eigener Kraft, also ohne die Hilfe von Außerhalb, Kapital generiert. In der Literatur werden Innenfinanzierungsmittel definiert als:

„Finanzmittel, die aus der laufenden Geschäftstätigkeit als Umsatzerlöse, Zinsen, Beteiligungs- oder sonstige Erträge in das Unternehmen zurückfließen oder dort zurückbehalten werden.“1

Mit „Finanzmitteln“ wird in der Definition nichts anderes, als die Cash Flows im Unternehmen bezeichnet. Cash Flows werden oft sehr kompliziert beschrieben und dargestellt, sind im eigentlichen Sinne aber lediglich Zahlungsströme, also Geldbewegungen von einem Ort zum anderen. Was diese Zahlungsströme allerdings ein wenig komplexer macht, ist die Tatsache, dass man sie nicht einfach aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder der Bilanz ablesen kann. Dies resultiert aus dem eigentlichen Zweck der GuV und Bilanz, nämlich dem Zweck der Besteuerungsgrundlage und der damit verbundenen Einbeziehung von unbaren Positionen ( d.h. kein effektiver Zahlungsstrom, nicht Cash Flow relevant ) wie z.b. Abschreibungen oder die Veränderung langfristiger Rückstellungen.

Für die Innenfinanzierung ist nun der reine Umsatzüberschuss als Cash Flow relevant. Um diesen effektiven Umsatzüberschuss zu erhalten, muss man den Jahresüberschuss aus der GuV um die oben erwähnten, unbaren Positionen und bereits getätigte, betriebsnotwendige Investitionen ins Working Capital korrigieren. Daraus ergibt sich:

Cash Flow = Gewinn + Abschreibungen +/- Veränderung langfristiger Rückstellungen +/- Veränderung Net-Working-Capital (NWC)

Anmerkung: Da es sich bei dem Net-Working-Capital um eine erfolgsneutrale Position auf der Aktivseite der Bilanz handelt, muss eine Erhöhung des NWC subtrahiert (mehr Kapital im Umlaufvermögen gebunden) und eine Verringerung addiert werden. Die Veränderung langfristiger Rückstellungen dahingegen ist eine erfolgswirksame Passivgröße der Bilanz der aber kein echter Zahlungsstrom entgegensteht. Daher muss eine Erhöhung langfristiger Rückstellungen addiert und eine Verminderung subtrahiert werden.

Anhand der Herkunft der einzelnen Finanzmittel, die in den Cash Flow einfließen, wird die Innenfinanzierung nun im Folgenden weiter differenziert.2

2.1. Selbstfinanzierung

Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus dem Gewinn zurechenbaren Finanzmitteln. Gewinne sind, wie bereits oben beschrieben, aus der GuV oder der Bilanz ersichtlich. Erkennt man, dass Gewinne im Unternehmen zurückbehalten werden (Gewinn- Thesaurierung), spricht man von offener Selbstfinanzierung. Wird die Einbehaltung von Gewinnen aus den Jahresabschlüssen nicht ersichtlich, spricht man dahingegen von stiller Selbstfinanzierung.

2.1.1. Offene Selbstfinanzierung

Aus dem einleitenden Absatz zur Selbstfinanzierung erkennt man bereits, dass es sich bei der offenen Selbstfinanzierung um eine offensichtliche Einstellung zurückbehaltener Gewinne in die Eigenkapitalpositionen eines Unternehmens handelt. Dieser Vorgang erfolgt je nach Rechtsform verschieden. Allen gemein ist jedoch die Tatsache, dass die offene Selbstfinanzierung Bilanz verlängernd wirkt. Das kommt daher, dass einbehaltene Gewinne nicht nur auf der Passivseite der Bilanz (Kapitalherkunft) in die Eigenkapitalkonten eingestellt werden, sondern auch gleichzeitig auf der Aktivseite der Bilanz (Kapitalverwendung) als liquide Mittel oder bereits in Umlauf- oder Anlagevermögen investiertes Kapital auftaucht.

Ein Nachteil, bzw. Nebeneffekt der offenen Selbstfinanzierung ist, dass ausgewiesene Gewinne versteuert werden müssen. Aus diesem Grund ist bei der offenen Selbstfinanzierung der eigentliche Finanzierungseffekt, um den Betrag der abzuführenden Steuern auf die einbehaltenen ( thesaurierten ) Gewinne, vermindert.

Um in diesem Fall Steuern zu sparen, bestehen, bzw. bestanden zwei Möglichkeiten:

- Schütt-aus-hol-zurück-Methode
- Stille Selbstfinanzierung

Die Schütt-aus-hol-zurück-Methode war die logische Konsequenz aus der ungleichen Besteuerung von thesaurierten und ausgeschütteten Gewinnen (Thesaurierte Gewinne wurden mit 40% Körperschaftssteuer besteuert, ausgeschüttete Gewinne nur mit 30%). Diese Methode ist aber heutzutage für die Praxis nicht mehr relevant, da die ungleiche Besteuerung Anfang 2001 beseitigt wurde.3 Aus diesem Grund wird die Schütt-aus-hol-zurück- Methode in dieser Arbeit auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt und nicht näher betrachtet.

2.1.2. Stille Selbstfinanzierung

Wenn Gewinne oder sonstige Wertsteigerungen weder aus der Bilanz, noch der GuV ersichtlich sind, werden sie auch nicht besteuert. Diese Art der Finanzierung, des bilanzpolitisch verringerten Gewinnausweises, nennt man „Stille Selbstfinanzierung“. Durch die hierbei getätigten bilanzpolitischen Maßnahmen entstehen so genannte stille Reserven, welche erst bei späterer Auflösung der Besteuerung unterliegen. Somit ergibt sich der Steuerspareffekt bei gleich bleibenden Steuersätzen auch nur aus der zinslosen Stundung der Steuer. Erst bei einer zwischenzeitlichen Senkung der Steuersätze tritt eine echte Ersparnis ein. Dieser Effekt kann natürlich aber auch ins negative umschwenken und zu einer effektiven Belastung führen, sollten die Steuersätze in der Zwischenzeit erhöht werden.

Da die Bilanz eines Unternehmens immer ausgeglichen sein muss, kann eine „Stille Finanzierung“ nur durchgeführt werden, wenn die Passivseite (Kapitalherkunft) größer ist als die Aktivseite (Kapitalverwendung). Die Differenz zwischen der Summe der Passiva und Aktiva kann in gleicher Höhe Gewinne kompensieren, da für diese offiziell, durch die erhöhte Passivseite der Bilanz, eine andere Kapitalherkunft angegeben wird. Hierzu bestehen folgende bilanzpolitische Maßnahmen:

- Unterbewertung von Vermögensgegenständen
- Überbewertung von Rückstellungen oder passiver Rechnungsabgrenzung

Durch eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen wird eine Unterbewertung von Aktiva erreicht. Dabei werden Ansatzwahlrechte genutzt, wie z.b. die Wahl zu hoher Abschreibungen, bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern die Sofortabschreibung oder ein zu niedriger Ansatz der Herstellungskosten von Halb- und/oder Fertigprodukten.

In der Literatur findet man weitere Möglichkeiten der Unterbewertung von Aktiva. Da aber der dort genannte Punkt der „Unterlassung von Aktivierungen“ nach geltendem Steuerrecht nicht zulässig ist, wird hier auf eine genauere Erläuterung verzichtet. Auch die in der Literatur erwähnte Möglichkeit der Bildung von Zwangsreserven durch das Unterlassen, bzw. die Unmöglichkeit der Zuschreibung von Wertsteigerungen (z.b. bei Immobilien) ist an dieser Stelle fehl am Platz, da diese Zwangsreserven weder eine Veränderung der Bilanz in der aktuellen Periode bewirken, noch einen Cash In-Flow darstellen. Sie hätten lediglich bei der Realisierung, also dem Verkauf, einen Finanzierungseffekt in dem Sinne, dass der Verkaufserlös größer als der Bilanzwert wäre und somit außerordentliche Erträge generiert werden würden.

Die Überbewertung von Passiva wird hauptsächlich über den überhöhten Ansatz von Rückstellungen erreicht. Durch die Erhöhung der Rückstellungen wird in der GuV der Gewinn verringert. Sind nun die Rückstellungen zu hoch angesetzt entsteht ein extra Finanzierungseffekt in dem Maße, in dem die gebildeten Rückstellungen über den tatsächlich benötigten Rückstellungen liegen4. Dieser Finanzierungseffekt steht dem Unternehmen dann solange zur Verfügung, bis diese Rückstellungen wieder aufgelöst werden. Eine weitere Möglichkeit ist der zu hohe Ansatz des passiven Rechnungsabgrenzungsposten, der ebenfalls zu erhöhter Passiva führt und somit potentielle Gewinne kompensieren kann.5

2.2. Sonstige Innenfinanzierung

Über die eigentliche Selbstfinanzierung hinaus gibt es natürlich noch einige weitere Finanzierungseffekte, bei denen die Finanzierungsmittel nicht dem Gewinn zugerechnet werden können. Sie entstehen aus den unbaren Positionen des Cash Flows (Abschreibungen und Rückstellungen), sowie der Freisetzung von aktiv gebundenem Kapital.

2.2.1. Finanzierung aus Rückstellungen

In Ergänzung zu den unter Punkt 2.1.2 bereits genannten Finanzierungseffekten bei überhöhten Rückstellungen, haben Rückstellungen selbst auch erhebliche Finanzierungseffekte.

„Rückstellungen sind Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag bestehen, aber in Ihrer Höhe und Ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Der Finanzierungseffekt entsteht dadurch, dass die Rückstellungen den Jahresüberschuss und den steuerpflichtigen Gewinn mindern, aber vorerst zu keiner Auszahlung führen.“ 6

Mit anderen Worten ausgedrückt: Da kein effektiver Cash Out-Flow dem Aufwand in der GuV entgegensteht, reduzieren Rückstellungen zwar den zu versteuernden Gewinn, nicht aber den gesamten Cash In-Flow der Periode. Dies führt dazu, dass dem Unternehmen bis zur Auflösung der Rückstellung zusätzliches Kapital zur Verfügung steht.

Auf der anderen Seite stehen Rückstellungen aber Verpflichtungen, also Rechte Dritter, entgegen, und gelten daher im juristischen Sinne grundsätzlich als Fremdkapital7. Dieses wiederum schränkt in erheblichem Maße den Finanzierungseffekt von Rückstellungen ein. Sie sind nämlich nur dann wirklich gut als Finanzierungsmittel zu gebrauchen, wenn sie möglichst groß sind und möglichst lange zur Verfügung stehen.

2.2.2. Finanzierung aus Abschreibungen

Die Abschreibungen als zweiter unbarer Faktor des Cash Flow haben ebenfalls einen ordentlichen Finanzierungseffekt. Als die in Geld bewertete Abnutzung des investierten Kapitals, stellen diese nämlich genau wie die Rückstellungen einen Aufwandsfaktor dar und werden somit zur Berechnung des Jahresüberschusses vor Steuern vom Umsatz abgezogen. Gelingt es nun den Abschreibungsbetrag in die Preise einzukalkulieren und somit auf die Verbraucher überzuwälzen, wird ein zusätzlicher Cash In-Flow generiert, welchem jedoch keine unmittelbaren Auszahlungen entgegenstehen. Eine Auszahlung der angesammelten Abschreibungen würde erst dann fällig werden, wenn das entsprechende Anlagegut ersetzt und somit neu investiert werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen diese zusätzlichen, durch die Abschreibungen generierten, Cash In-Flows als zusätzliches Kapital dem Unternehmen zur Verfügung.

2.2.3. Finanzierung durch Kapitalfreisetzung

Die Finanzierung aus Kapitalfreisetzung beschreibt eine Vermögensumschichtung im Unternehmen. Hierbei werden geldferne, unliquide Vermögensbestandteile in geldnahes, liquides Vermögen umgewandelt. Dies kann entweder durch Verkauf von betriebsnotwendigem, nicht betriebsnotwendigem Vermögen oder durch eine Optimierung des Unternehmensprozesses, also der Rationalisierung zum Betrieb notwendiger Ressourcen (Verringerung des Net-Working-Capitals (NWC)), erreicht werden. In allen Fällen wird gebundenes Kapital freigesetzt. Dies ist unproblematisch, solange es sich um den Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen oder um betriebsverträgliche Rationalisierungs- maßnahmen („betriebliche Aktivitäten mit geringerem finanziellen Aufwand als bisher durchzuführen“ 8 ) handelt.

Kritisch wird es bei betriebsnotwendigen Ressourcen, welche logischerweise nur im absoluten Notfall liquidiert werden sollten. Um diese Möglichkeit jedoch im Notfall trotzdem nutzen zu können, ohne gleich die betriebliche Leistungsfähigkeit einzuschränken, ist in der Praxis das so genannte Sale-Lease-Back-Verfahren entstanden. Bei diesem Verfahren werden betriebsnotwendige Bestandteile des Unternehmensprozesses verkauft, gleichzeitig aber mit dem Käufer ein Leasingvertrag über diese Bestandteile abgeschlossen. Der Vorteil liegt darin, dass dem Unternehmen sofort liquide Mittel in Höhe des Verkaufserlöses zufließen, trotzdem aber sämtliche Unternehmensprozesse unverändert fortgeführt werden können. Der Nachteil auf der anderen Seite ist die durch die Leasingrate erhöhte regelmäßige Belastung.9

Letztendlich gilt jedoch festzustellen, dass der Finanzierungseffekt von Kapitalfreisetzungen durch Vermögensumschichtung höchst fraglich ist, da der Unternehmung kein Kapital zufließt sondern lediglich bereits vorhandenes Kapital anders genutzt wird. In der Literatur wird diese Vorgehensweise zwar stets unter dem Oberbegriff „Finanzierung“ geführt, passender wäre allerdings die Zuordnung zu den Bereichen Cash-Management, Working Capital Management oder Capital Budgeting / Finanzierung im Konzernverbund.

2.3. Zusammenfassung der Innenfinanzierungsmöglichkeiten

Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei der Innenfinanzierung im eigentlichen Sinne um die Finanzierung aus Zahlungsüberschüssen, also der Differenz zwischen dem Cash In- und dem Cash Out-Flow einer Periode. Nur in diesem Fall der Innenfinanzierung hat das Unternehmen wirklich zusätzliches Kapital zur Verfügung und kann somit aus eigener Kraft wachsen. Aus den vorangegangenen Erörterungen allerdings werden auch schnell die Vorraussetzungen und Begrenzungen dieser Art der Finanzierung deutlich:

- Vorraussetzungen:
- Gewinne, Abschreibungen und Rückstellungen sind kalkuliert und eingepreist,
- die so kalkulierten Marktpreise sind am Markt durchsetzbar und
- dem Unternehmen gelingt es einen Zahlungsüberschuss zu erwirtschaften.10
- Begrenzungen:
- Die maximale Finanzierungshöhe ist auf den jeweiligen Zahlungsüberschuss (Cash In-Flow - Cash Out-Flow (inklusive Steuern auf den Gewinnanteil)) einer Periode beschränkt,
- dieser Zahlungsüberschuss wiederum ist im voraus nicht bekannt und somit als verlässliche Planungsgröße nur bedingt geeignet.

Da Unternehmen jedoch heutzutage oft gezwungen sind schneller und stärker zu wachsen, stößt die Innenfinanzierung schnell an Ihre Grenzen. Im Folgenden werden daher alle Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung von außen genauer dargestellt und anhand Ihrer Kapitalquellen unterschieden.

3. Außenfinanzierung

Mit Außenfinanzierung wird eine Kapitalbeschaffung bezeichnet, bei der die Finanzmittel neben der laufenden Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zusätzlich von außen zugeführt werden. Sie ist anhand der Art der zugeführten Finanzmittel weiter zu unterscheiden in Eigenfinanzierung, Mischfinanzierung oder Fremdfinanzierung.

3.1. Eigenfinanzierung

Das Wesentliche der Eigenfinanzierung ist, dass es sich bei dem zugeführten Kapital um Eigenkapital handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kapital als Bareinlage oder Sacheinlage (z.b. durch Übereignung von Anlagevermögen) zugeführt wird. Es handelt sich in beiden Fällen um eine Bilanzverlängerung und dadurch um eine Erhöhung der Bilanzsumme. Große Unterschiede gibt es jedoch bei der Beschaffung von Eigenkapital. Diese hängt nämlich erheblich von der Rechtsform eines Unternehmens ab. Maßgeblicher Grund für diese Unterschiedlichkeit ist die so genannte Kapitalmarktfähigkeit eines Unternehmens. Vorab ist es aber wichtig die Kapitalquelle „Eigenkapital“ genau kennen zu lernen.

„Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der der Unternehmung von Ihren Eigentümern in deren Eigenschaft als Eigentümer zur Verfügung gestellt oder durch Nichtentnahme des Gewinns (Selbstfinanzierung, Gewinnthesaurierung) belassen wird.“11

Aus dieser Definition folgt eines der wichtigsten Eigenschaften von Eigenkapital, nämlich dass die Eigenkapitalgeber auch die Eigentümer des Unternehmens sind. Aus diesem Eigentumscharakter wiederum resultieren die Merkmale des Eigenkapitals:

- Anspruch auf die vom Unternehmen generierten positiven Cash Flows.
- Haftung mit mindestens dem eingezahlten Kapital gegenüber sämtlichen anderen Beteiligten bei negativen Cash Flows.
- Eigenkapital steht in der Regel unbefristet zur Verfügung. (Der Eigentümer kann zwar verkaufen, nicht jedoch einmal investiertes Geld wieder entziehen.)
- Anspruch auf Führung, bzw. Leitung des Unternehmens. (Bereits aus den Rechten des Eigentümers im Bürgerlichen Gesetz Buch (BGB) abzuleiten12.)

Aus diesen Merkmalen wiederum folgen die Funktionen des Eigenkapitals. Als erstes ist hier die Garantie-, bzw. Bonitätsfunktion zu nennen. Durch den Haftungscharakter des Eigenkapitals kann es als eine Art Sicherheit für Gläubiger verstanden werden, welche die Rückzahlung Ihrer Ansprüche garantiert. Da grundsätzlich gilt, je mehr Sicherheit desto höhere Bonität, erhöht sich daher die Bonität des Unternehmens mit der Höhe des Eigenkapitals. Aus Sicht der Eigentümer beschreibt die gleiche Eigenschaft nun die Existenzsicherungsfunktion.

Da Eigenkapital als Risikopuffer dient (Eigenkapital haftet auch für negative Cash Flows), ist das Unternehmen umso besser gegen existenzbedrohende Risiken geschützt, je höher das Eigenkapital ist. Sollte dieses nämlich nicht mehr ausreichen um die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu decken, so ist der Tatbestand der Überschuldung erfüllt und es muss Insolvenz beantragt werden13.

Weitere Funktionen des Eigenkapitals sind die Vertrauens- und Unabhängigkeitsfunktion. Die Vertrauensfunktion beschreibt den Effekt, dass ein Unternehmen mit höherem Eigenkapitalanteil tendenziell als stabiler und vertrauenswürdiger angesehen wird. Dies resultiert aus der bereits gewonnenen Erkenntnis, dass je höher die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens ist, desto eher ist es fähig seinen Verbindlichkeiten in schlechten Zeiten nachzukommen. Besonders wichtig ist diese Funktion, da Lieferanten aber auch Abnehmer natürlich lieber mit einem verlässlichen Partner zusammenarbeiten und sie sich daher direkt auf den Geschäftserfolg eines Unternehmens auswirkt.

Die Unabhängigkeitsfunktion bezieht sich auf den Anspruch auf Führung und Leitung, welcher aus dem Eigentumscharakter des Eigenkapitals resultiert. Je schwächer diese Eigenkapital-Basis wird, desto schwächer wird auch der Eigentumscharakter. Je schwächer aber wiederum dieser Eigentumscharakter wird, desto mehr Beschränkungen können den Eigentümern auferlegt werden. Hier wird vor allem die Einschränkungsmöglichkeit von Kreditgebern gemeint, da diese mit höherem Risiko (geringer Eigenkapitalanteil = niedrigere Bonität durch niedrigeres Haftungskapital) natürlich zusätzliche Sicherheiten wie z.b. eventuelles Mitspracherecht oder Vetorechte verlangen. Aus diesen Gründen sichert ein entsprechendes Volumen an Eigenkapital in erheblichem Maße die Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit eines Unternehmens.14

Nach der Darstellung der Kapitalart „Eigenkapital“ stehen nun noch die verschiedenen Möglichkeiten der Beschaffung im Raum. Wie bereits in der Einleitung zur Eigenfinanzierung erwähnt, hängen die Beschaffungsmöglichkeiten stark von der Kapitalmarktfähigkeit eines Unternehmens ab. Die Aktiengesellschaft, die sich Eigenkapital über die Ausgabe von Aktien an der Börse beschafft, ist hier allerdings nur die Spitze des Eisberges. Aus diesem Grunde sind die folgenden Erläuterungen auch in die Beschaffungsmöglichkeiten von emissionsfähigen- und nicht emissionsfähigen Unternehmen unterteilt.

3.1.1. Emissionsfähige Unternehmen

Emissionsfähige Unternehmen sind Unternehmen, die selbst an der Börse neue Anteile emittieren können. Dadurch ist es Ihnen möglich, sich aus eigener Kraft neues Eigenkapital zu verschaffen. Theoretisch können alle Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) den Kapitalmarkt „Börse“ nutzen. Praktisch brauchen sie dazu allerdings eine Börsenzulassung, welche ca. nur jede dritte dieser Gesellschaften hat.

Vorraussetzung für die Eigenkapitalsbeschaffung ist normalerweise, dass 75% der Eigentümer (bzw. genauer eine Dreiviertel-Mehrheit des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals) einer Kapitalerhöhung zustimmen. Für das genaue Vorgehen bei einer solchen Kapitalerhöhung, bzw. die rechtlichen Grundlagen wird auf die einschlägige Literatur verwiesen, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.15 Im Folgenden werden daher lediglich die verschiedenen Arten von Kapitalerhöhungen und deren Hintergründe dargestellt.

3.1.1.1. Ordentliche Kapitalerhöhung

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden relativ zeitnah nach dem Beschluss neue (junge) Aktien ausgegeben. Der Verkaufserlös der jungen Aktien fließt dem Unternehmen als neues Eigenkapital zu. Zum Schutz ihrer Stimmrechts- und Vermögensposition bei eventuellen Kursveränderungen durch die Aktienausgabe, haben die bisherigen Anteilseigner ein Vorkaufsrecht, bzw. (Erst-) Bezugsrecht auf die jungen Aktien.

3.1.1.2. Genehmigte Kapitalerhöhung

Eine genehmigte Kapitalerhöhung ist im Prinzip eine „Ordentliche Kapitalerhöhung auf Zeit“. Der Unterschied besteht im Grunde darin, dass die Kapitalerhöhung nicht sofort, sondern je nach Maßgabe des Vorstandes innerhalb der nächsten 5 Jahre durchgeführt werden kann. Der Vorteil der genehmigten Kapitalerhöhung ist, dass die Unternehmensführung den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung frei an Unternehmensbedürfnisse und Marktkonstellationen anpassen kann und somit im Normalfall eine günstigere, bzw. vorteilhaftere Kapitalbeschaffung erreicht wird.

3.1.1.3. Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung wird zwar auch auf der Hauptversammlung von den Anteilseignern beschlossen, die Durchführung und der Zeitpunkt der Erhöhung hängt aber nur von dem Eintritt der genannten Bedingung ab. Des Weiteren unterscheidet sich die bedingte von der ordentlichen Kapitalerhöhung in dem Punkt, dass den bisherigen Anteilseignern kein Bezugsrecht auf die jungen Aktien eingeräumt wird, sondern diese Aktien speziell Dritten angeboten werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist eine Vorgehensweise, welche im Aktiengesetz für ganz spezielle Zwecke vorgesehen ist:

- Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten im Rahmen einer Emission von Wandelschuldverschreibungen16 und Optionsanleihen17,
- bei der Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen, oder
- bei der Gewährung von Gewinnbeteiligungen für die Belegschaft im Rahmen spezieller Bezugsrechte.

Der genaue Finanzierungseffekt hängt davon ab, wofür die bedingte Kapitalerhöhung genutzt wurde. Bei der Gewährung von Wandelschuldverschreibungen fließt der Unternehmung anfänglich Fremdkapital zu, welches erst bei der Wandlung zu Eigenkapital wird. Optionsanleihen verschaffen dem Unternehmen vorerst auch lediglich einen Fremdkapitalzufluss. Werden die Optionsrechte dann aber ausgeübt, erhält das Unternehmen zuzüglich einen Eigenkapitalzufluss in Höhe des Bezugspreises.

Nutzt man die bedingte Kapitalerhöhung um einen Unternehmenskauf mit Aktien zu finanzieren, findet zwar eine Kapitalmehrung im Rahmen des zugekauften Unternehmens statt, jedoch in der Regel kein Zufluss von liquiden Mitteln.

Zur Beurteilung des Finanzierungseffektes bei Gewährung spezieller Bezugsrechte für die Belegschaft ist es wichtig zu differenzieren, ob die Arbeitnehmer Bezugsrechte zu günstigen Konditionen bekommen oder mit einer gewissen Anzahl Aktien entlohnt werden. Bei einer Entlohnung von Angestellten mit Aktien findet ebenfalls kein direkter Finanzmittelzufluss statt. Jedoch erhöht sich der Jahresüberschuss vor Steuern um die „ersparten“ Personalkosten. Dies wiederum führt zu einer zusätzlichen Bilanzverlängerung durch den, um die „ersparten“ Personalkosten abzüglich Steuern, erhöhten Gewinn führt.

[...]


1 Vgl.: Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 239

2 Vgl.: Zantow, R. 2004. Finanzierung : Die Grundlagen modernen Finanzmanagements. 1. Auflage. München: Pearson. S. 191 ff.

3 Vgl.: Olfert, K. & Reichel, C. 2001. Kompakt-Training / Finanzierung. 2. Auflage. Ludwigshafen: Friedrich Kiehl. S. 171 ff.

4 Siehe hierzu auch Punkt 2.2.1. Finanzierung aus Rückstellungen

5 Vgl.: Perridon, L. & Steiner, M. 2002. Finanzwirtschaft der Unternehmung. 11. Auflage. München: Vahlen. S. 467 ff.

6 Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 249

7 Anm.: Daher ist auch bei der Stillen Selbstfinanzierung nur der überhöhte Teil der Rückstellung als Selbstfinanzierung anzusehen.

8 Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 256

9 Vgl.: Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 249 ff.

10 Vgl.: Olfert, K. & Reichel, C. 2001. Kompakt-Training / Finanzierung. 2. Auflage. Ludwigshafen: Friedrich Kiehl. S. 169.

11 Vgl.: Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 77

12 Vgl.: § 903 Abs. 1 Satz 1 BGB. „Befugnisse des Eigentümers“

13 Vgl.: § 19 Abs. 2 InsO

14 Vgl.: Gräfer, Beike, Scheld. 2001. Finanzierung : Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie. 5. Auflage. Berlin: Erich Schmidt. S. 81 ff.

15 Siehe hierzu: Perridon, L. & Steiner, M. 2002. Finanzwirtschaft der Unternehmung. 11. Auflage. München: Vahlen. S. 367 ff.

16 Siehe hierzu auch Punkt 3.2.1.2.

17 Siehe hierzu auch Punkt 3.2.1.3.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Kapitalquellen und deren Beschaffung
Untertitel
Eine Darstellung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Beteiligungsfinanzierung und Mezzaine Kapital
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
32
Katalognummer
V73324
ISBN (eBook)
9783638741187
ISBN (Buch)
9783638742283
Dateigröße
846 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit gibt einen aktuellen Überblick sämtlicher Finanzierungsmöglichkeiten und deren tatsächliche Kapitalzuflusseffekte, d.h. kritische differenzierung zwischen dem reinen Wort 'Finanzierung' und effektiven Cash In-Flows. Der Fokus liegt dabei auf den modernen, innovativen Finanzierungswegen der Beteiligungsfinanzierung (Venture Capital, Private Equity) und der Finanzierung aus Mischformen von Eigen- und Fremdkapital, dem so genannten Mezzanine Kapital.
Schlagworte
Kapitalquellen, Beschaffung, Finanzierung
Arbeit zitieren
Markus Held (Autor:in), 2007, Kapitalquellen und deren Beschaffung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73324

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