Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Die Rolle der Frau im Wandel der Zeit. 3
2.1 Die Entwicklung 3
2.2 Das Frauenbild aus Sicht der Gesellschaft 5
2.2.1 Kirche (soziale Institution) 5
2.2.2 Wissenschaft 5
2.2.3 Tradition (Normen) 6
3 Die Rechte der Frau und ihre Entwicklung. 6
3.1 Der Weg zur Gleichstellung per Gesetz 6
3.2 Frauenrechte im internationalen Vergleich. 8
4 Beziehung zwischen Arbeit und Person. 11
4.1 Trennung von Hausarbeit und Erwerbsarbeit. 11
4.2 Neueste Trends 11
5 Ehrenamtliche Arbeit und Zivilgesellschaft 12
5.1 Umfrage zur ehrenamtlichen Beteiligung 13
5.2 Motive ehrenamtlicher Beteiligung 15
5.3 Geschlechtsspezifische Unterschiede 15
6 Zivilgesellschaft - Ein Konzept für Frauen? 16
7 Literaturverzeichnis 18
Abbildungsverzeichnis. 20
Tabellenverzeichnis. 20
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1 Einleitung
Mit dem Konzept der Zivilgesellschaft sind - nicht zuletzt von sozialen Bewegungen oder globalisierungskritischen NGO´s - Hoffnungen der Demokratisierung der globalisierten Welt bis hin zur kleinen Welt der Gemeinden verbunden. Kann aber die Zivilgesellschaft auch ein Konzept für Frauen sein?
Frauenbewegungen, Frauenrechte und die Emanzipation der Frau sind Thema, welches die ganze Welt angeht und beschäftigt. Aufgrund dessen werden wir in dieser Ausarbeitung die Frau im Wandel der Zeit vorstellen und die Entwicklung ihrer Rechte im internationalen Vergleich beleuchten. In einem weiteren Schritt sollen dann Denkanstöße für immer noch geschlechtsspezifische Erwerbsarbeit präsentiert werden. An einer in Österreich durchgeführten Studie wird anschließend die Verbindung zwischen Ehrenamt und Zivilgesellschaft verdeutlicht. Darüber hinaus werden darin die geschlechtsspezifischen Unterschiede bzgl. der Tätigkeiten von Männern und Frauen angezeigt.
Abschließend erläutern wir zwei Statements von Feministinnen, welche sich mit der o. g. Frage, ob Zivilgesellschaft ein Konzept für Frauen ist, auseinandergesetzt haben.
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2 Die Rolle der Frau im Wandel der Zeit
2.1 Die Entwicklung
Unter der von Hitler errichteten Diktatur verloren die Frauen alle bereits erkämpften Rechte. Das Regime reduzierte sie allein auf ihre biologische Funktion. Sie sollten, wie sich Hitler in „Mein Kampf“ ausdrückte, der „Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse“ dienen. Die Zurückdrängung der Frauen an den „häuslichen Herd“ wurde durch das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 01.06.1933 konkretisiert. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurden alle noch bestehenden Frauenverbände in das Deutsche Frauenwerk eingegliedert wurden. Für alle Frauen und Mädchen gab es fortan eine klare Struktur für das Engagement in außerhäuslichen Frauenverbänden (z.B. „Bund Deutscher Mädel“, „NS-Frauenschaft“). Die hierarchischen Organisationsstrukturen eröffnen für einen Großteil der Mädchen und Frauen Möglichkeiten zu einem Aufstieg zur „Führerin im Kleinen“. In Bezug auf die Stellung der Frau ist jedoch zu erwähnen, dass selbst die Reichsfrauenführerin Gertrud Scholz-Klink grundlegende Kompetenzen an ihre männlichen Kollegen abtreten musste. „Über eines muss Klarheit herrschen, Richter, Soldat und Staatsmann muss (!) der Mann sein und bleiben.“ (Emming 1979, S. 11-15)
Nach dem zweiten Weltkrieg war die Mitarbeit der Frauen beim Wiederaufbau unverzichtbar, die sog. „Trümmerfrauen“ übernahmen die Existenzsicherung der Familien. Das darauf folgende zunehmende politische Engagement der Frauen sorgte mit der Aufnahme des Gleichberechtigungsgebotes des Artikels 3 im Grundgesetz (1949): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ für einen frauenpolitisch revolutionären Einschnitt in der deutschen Rechtsgeschichte.
Mit der ökonomischen Festigung setzte eine, von konservativen Wertvorstellungen geprägte, Gegenbewegung ein. Geschlechtsspezifische Rollenmuster gewannen wieder an Relevanz. Die Frauen zogen sich in die Familien zurück, bzw. wurden zurückgedrängt. 1972 erreichte die Beteiligung der Frauen am öffentlichen Leben (hier: Politik) ihren Tiefstand. Der Anteil von Frauen an den Bundestagsmandaten sank zwischen 1953 und 1965 in der SPD von 13,0 auf 8,8% und in der CDU von 8,1 auf 5,9%. Entsprechend dieser Entwicklung verminderte sich die Frauenquote im Bundestag 1965 auf 6,6% und erreichte 1972 mit 5,8% ihren Tiefststand. Auch der 1955 geschaffene Grundsatz „Gleicher Lohn gleiche Arbeit“ brachte keine Verbesserungen für Frauen. Eine der Hauptursachen hierfür war die fehlende Bildung. (vgl. Helwig 2003, S. 1-3) Ein Umschwung im Bildungswesen in den 70er Jahren und Diskussionen über das traditionelle Frauenbild brachten erhebliche Fortschritte für die Frauen mit sich. Allerdings dauern die Benachteiligungen infolge männlich dominierter Entscheidungsprozesse noch an.
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Am 7.Oktober 1949 wurde Artikel 7 der Verfassung der DDR verabschiedet: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichstellung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“
Tatsächlich war die umfassende Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozess in der DDR normal und für fast alle Frauen ein Bestandteil der Lebensplanung. Dies wurde gesichert durch ein ausreichendes Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung und Sonderregelungen für berufstätige Mütter. Die Diskussion über Geschlechterverhältnisse kam hier nicht stark auf, da sich die einzig zugelassene Frauenorganisation, die DFD, vorbehaltlos hinter die Position der SED stellte. Erst in den 80er Jahren wurde das Frauenbild in der Literatur als eine Art „Ersatzöffentlichkeit“ kritisiert. (Helwig 2003, S. 3-4) Heute sind Frauen vor dem Gesetz gleichberechtigt. Bis zur spürbaren Gleichstellung im öffentlichen sowie im privaten Leben ist es jedoch immer noch ein weiter Weg. Dies wird besonders durch die Ergebnisse des Datenreports zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland, welcher 2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben wurde, verdeutlicht.
Der Grundsatz „Gleicher Lohn gleiche Arbeit“ ist an vielen Stellen im Gesetz verankert. Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen bestehen nach wir vor Unterschiede in den Entgelten von Männern und Frauen. Das Einkommen von Frauen liegt in Deutschland bei ungefähr gleicher Arbeitszeit mindestens 20 Prozent unter dem von Männern. Das Ost- Westgefälle ist in Bezug auf das Einkommen in Deutschland sehr groß. (Cornelißen 2005, S. 160-165) Ein Blick auf den Arbeitsmarkt zeigt, dass dieser sowohl horizontal als auch vertikal geschlechtsspezifisch aufgeteilt ist. Frauen sind vorrangig noch in den traditionellen Berufsfeldern beschäftigt (z.B. in Büroberufen, in sozialen Berufen). In Führungspositionen sind Frauen nach wie vor die Ausnahme. (vgl. Cornelißen 2005, S. 135-145) Auffallend ist, dass es seit den 80er-Jahren selbstverständlicher wurde, dass Frauen auch Spitzenpositionen in Politik und Parteien einnehmen. Besonders deutlich wird dies durch das Aufkommen und die Entwicklung von Bündnis 90/ die Grünen. Dies gilt inzwischen für alle Bereiche der Politik und betrifft die Anteile von Frauen bei Ministerämtern, im Parteivorsitz bzw. den Parteivorständen und bei den Abgeordnetenmandaten. (vgl. Cornelißen 2005, S. 357-403)
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2.2 Das Frauenbild aus Sicht der Gesellschaft
2.2.1 Kirche (soziale Institution)
Aus christlicher Überzeugung sind alle Menschen vor Gott gleich. Im Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass in der Praxis bis weit in unsere Zeit hinein die männliche Vorherrschaft in vielen Bereichen der Kirche beibehalten wurde. Beispiele dafür sind z.B.
- die Zusammenkunft zahlreicher Bischöfe im Jahr 781 n. Chr. um zu beschließen, ob die Frau Herz und Verstand habe (Thetis 1996, S. 30-31)
- folgendes Zitat aus der Bibel: „Ein Weib, das da betet oder weißsagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt ... der Mann soll aber das Haupt nicht bedecken, sintemal er in Gottes Bild und Ehre; das Weib ist aber des Mannes Ehre.“ (I. Korinther II, Bibel)
Heute steht die Lebenssituation von Frauen in der Gesellschaft im Konflikt mit der Rolle der Frau innerhalb der Kirche. Frauen sind in den Leitungs- und Amtsstrukturen klar unterrepräsentiert, sie haben keine Entscheidungsbefugnisse. Neue Schritte der Mitwirkungsmöglichkeiten von Frauen in der Kirche sind dringend nötig. (http://www.kath.de) In der evangelischen Kirche hat sich das Bild der Frau in Religion und Kirche schon relativiert, und Frauen dürfen als Priesterinnen tätig sein. Dazu war jedoch ein langer Wandel notwendig.
2.2.2 Wissenschaft
Nach dem indischen Castra wurde die Geburt der Tochter als die Folge einer Anzahl von Sünden angesehen, die ein Geist begangen haben soll, der nun als Strafe zur Wiedergeburt in Mädchengestalt geboren war; Wenn ein Chinese nach der Anzahl seiner Kinder gefragt wurde, so nannte er nur die Söhne; Ein chinesisches Sprichwort drückt aus: „Ein Knabe ist mehr Wert als zehn Mädchen.“;... . (vgl. Thetis 1996, S. 32) Diese Reihe von diskriminierenden und erniedrigenden Vorstellungen lässt sich beliebig fortsetzen. Auch in höher entwickelten Ländern waren diese Einstellungen geprägt: „Bei der Geburt eines jüngeren Geschwisters oder eines Kindes im weiteren Bekanntenkreis erfährt das Mädchen, um (1935) dass man die Ankunft eines Sohnes mit größerer Freude und mit größerem Stolz begrüßt als die einer Tochter.“ (Kaus 1926, S. 18-23)
Dieses Frauenbild scheint mehrfach überholt und veraltet. Erschreckend ist, dass sich ähnliche Lebensweisen auch heute noch finden. In China und Indien z.B. werden die neuesten Technologien verwendet, um das Geschlecht des Fötus zu erkennen, damit Mädchen gleich abgetrieben werden können. (vgl. Thetis 1996, S. 31-33)
„In seinen Empfehlungen zur Chancengleichheit fordert der Wissenschaftsrat, dass alle Optionen in Wissenschaft und Forschung für beide Geschlechter gleichermaßen und uneingeschränkt offen stehen. Eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen soll nicht nur ein
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Arbeit zitieren:
Nicole Böhmer, 2007, Die Zivilgesellschaft aus Sicht der Frau, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
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