Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Terminologielehre 3
2.1 Die Terminologielehre. 3
2.2 Grundelemente der Terminologielehre 3
2.2.1 Der Terminus 4
3 Die Terminologienormung 5
3.1 Geschichtliche Entwicklung 5
3.2 Die terminologische Einzelnormung und die terminologische Grundsatznormung. 6
3.3 Die Terminologienormung in Deutschland. 8
3.3.1 Die Arbeit des DIN. 8
3.3.2 Terminologienormung in Firmen und Behörden. 10
3.4 Die Durchsetzbarkeit von Terminologienormen 10
3 Methoden der praktischen Terminologiearbeit 12
5 Die Terminologieverwaltung. 14
5.1 Einleitung Automatisierung der Übersetzertätigkeit und terminologische
Datenbanken 14
5.2 Definition Terminologieverwaltung. 16
5.3 Zentrale Begriffe der rechnergestützten Terminologiearbeit 16
5.3.1 Der terminologische Eintrag, terminologische Datenkategorien 16
5.4 Terminologiedatenbanken. 16
5.5 Terminologieverwaltungssysteme. 17
5.6 Vorstellung von Eurodicautom, der Terminologiedatenbank der E.U 17
5.7 Weitere Formen der elektronischen Terminologieverwaltung 18
5.7.1 Textverarbeitungsprogramme. 18
5.7.2 Tabellenkalkulationsprogramme 18
5.7.3 Standard-Datenbank-Programme 19
5.8 Ausblick. 19
6 Zusammenfassung. 21
Literaturverzeichnis. 22
Abbildungsverzeichnis. 22
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1 Einleitung
Die Bedeutung von Wissenschaft und Technik ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, weshalb der fachbezogenen Kommunikation heute eine grundlegende Rolle zukommt. In allen Bereichen wächst das menschliche Wissen und damit auch der Umfang des Fachwortbestandes. Dies führt vermehrt zu Verständigungsschwierigkeiten zwischen Laien, aber auch zwischen Experten unterschiedlicher, manchmal sogar gleicher Fachgebiete. Neue Fachwörter sollten möglichst rasch nach ihrer Entstehung erfasst, ihre Bedeutung geklärt und den Interessenten zugänglich gemacht werden. Dies ist insbesondere wichtig, da „die Sprache zur Bezeichnung der bereits vorhandenen Millionen von Begriffen, zu denen täglich zahlreiche weitere hinzukommen, nur über einen begrenzten Vorrat an Benennungselementen verfügt.“
Die internationale Zusammenarbeit spielt heutzutage auf allen Gebieten eine wichtige Rolle. Allerdings treten die genannten Kommunikationsprobleme bereits innerhalb einer einzigen Sprache auf. Entsprechend nehmen sie auf der mehrsprachigen Ebene erheblich zu. Die Tätigkeit des Fachübersetzers, der über Kenntnisse sowie fachsprachliches Wissen auf einem oder mehreren Fachgebieten verfügt, gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Vor dem Übersetzen eines Fachtextes ist es nötig, sich mit dem Wortschatz des jeweiligen Fachgebietes, seiner Terminologie, vertraut zu machen. Diese Terminologiearbeit, d. h. Erarbeitung, Bearbeitung oder Verarbeitung von Terminologie, wird in sehr unterschiedlichen Bereichen betrieben und ist für den Übersetzer von großer Wichtigkeit. Da damit auch hohe Kosten verbunden sind, sollte dabei methodisch korrekt vorgegangen werden. Das beinhaltet eine einheitliche Arbeitsweise nach gleichen Grundsätzen, die eine Arbeitsteilung und einen Transfer terminologischer Daten zwischen den verschiedenen Bereichen ermöglichen (vgl. Arntz/ Picht/ Mayer 2004:1 f.).
Die Terminologielehre hat solche einheitlichen Grundlagen entwickelt. In der Norm DIN 2342 Teil 1 „Begriffe der Terminologielehre: Grundbegriffe“ (1992) wird sie als „die Wissenschaft von den Begriffen und ihren Benennungen im Bereich der Fachsprachen“ definiert.
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2 Terminologielehre
2.1 Die Terminologielehre
Die Terminologielehre ist eine junge Disziplin, die als breit angelegte, systematische Arbeit erst Mitte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der einsetzenden Technisierung aufkam. Die planmäßige Beschäftigung mit Terminologie erfolgte ursprünglich auf den Gebieten Technik und Naturwissenschaften. Die Grundsätze der Terminologielehre sind aber ihrem Wesen nach fächerübergreifend konzipiert und daher grundsätzlich auf alle Fächer anwendbar. Allerdings sind die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt. Besonders enge Beziehungen finden sich zu Sprachwissenschaft und Semiotik, zu den Sachwissenschaften, zu Normung und Sprachplanung, zur Philosophie, zu Information und Dokumentation, zur Computerlinguistik und zur Wissenstechnik (vgl. Arntz/ Picht/ Mayer 2004:3 f.). Die „Terminologielehre“ kann wie folgt definiert werden:
Interdisziplinär entwickelte Wissenschaft, deren Forschungsgegenstand einerseits der Gegenstand und der Begriff mit ihren Darstellungsformen sowie die Beziehungen zwischen ihnen und andererseits deren systematische Darstellung und die Anwendung derselben innerhalb vieler verschiedener Wissensgebiete ist (Laurén/ Myking/ Picht 1998:63).
2.2 Grundelemente der Terminologielehre
Die Terminologie, der Fachwortschatz eines bestimmten Gebietes, wird in der Norm DIN 2342 Teil 1 (1992:3) als „Gesamtbestand der Begriffe und ihrer Benennungen in einem Fachgebiet“ definiert. Sie wird als ein Teil der Fachsprache angesehen, die folgendermaßen definiert wird:
Fachsprache: der Bereich der Sprache, der auf eindeutige und widerspruchsfreie Kommunikation im jeweiligen Fachgebiet gerichtet ist und dessen Funktionieren durch eine festgelegte Terminologie entscheidend unterstützt wird (DIN 2342 1992:1).
Im Folgenden werden die grundlegenden Zusammenhänge zwischen „Begriff“, „Benennung“ und „Terminologie“ erörtert.
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2.2.1 Der Terminus
DIN 2342 Teil 1 „Begriffe der Terminologielehre - Grundbegriffe“ (1992:3) definiert:
Terminus (auch: Fachwort): Das zusammengehörige Paar aus einem Begriff und seiner Benennung als Element einer Terminologie.
„Begriff“ wird in derselben Norm (1992:1) folgendermaßen definiert:
Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird.
Des weiteren definiert die Norm (1992:2) „Benennung“ wie folgt:
Aus einem Wort oder mehreren Wörtern bestehende Bezeichnung.
Der Begriff stellt folglich die Inhaltsseite des Terminus dar, die Benennung dagegen ist seine Ausdrucksseite. Benennungen bezeichnen sowohl materielle Gegenstände wie „Haus“ oder „Maschine“ als auch nichtmaterielle Gegenstände wie „Verfahren“ oder „Höhe“. In beiden Fällen ist die mit der Benennung verbundene gedankliche Vorstellung eine Abstraktion, d. h. eine Verallgemeinerung, die auf individuell gesammelten Erfahrungen beruht. Werden mehrere Gegenstände aufgrund ihrer Gemeinsamkeiten gedanklich zusammengefasst, entstehen Begriffe. So bezeichnen die durch entsprechende Benennungen repräsentierten Begriffe „Haus“ oder „Höhe“ usw. kein bestimmtes Haus und keine bestimmte Höhe. Vielmehr führt die Bekanntschaft mit vielen einzelnen Gegenständen, die über gemeinsame Eigenschaften verfügen, zu einer allgemeinen Zusammenfassung in den Begriffen „Haus“ und „Höhe“. Das von den amerikanischen Linguisten Ogden und Richards entwickelte sog. „semiotische Dreieck“ veranschaulicht diesen Zusammenhang auf einfache Weise (vgl. Arntz/Picht/Mayer 2004:38):
3 Die Terminologienormung
Eine problemlose fachliche Kommunikation setzt die eindeutige Festlegung von Termini voraus. Dies erfordert eine Institution, die über die nötige Autorität verfügt, bestimmte Terminologien zu erarbeiten und verbindlich festzulegen. Ziel der Terminologienormung ist folglich die Gewährleistung einer eindeutigen Verständigung zwischen Fachleuten.
3.1 Geschichtliche Entwicklung
Die Erarbeitung von zu einem bestimmten Fachgebiet gehörenden Termini hat bereits eine jahrhundertealte Tradition.
Als ein bedeutender Vorläufer heutiger Normungsbestrebungen kann Vesalius (1524 -1564), der Begründer der modernen Anatomie, gelten, der einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der anatomischen Terminologie leistete. In diesem Zusammenhang kann auch Albrecht Dürer (1471 - 1528) genannt werden, der sich - allerdings ohne Erfolgbemühte, eine deutschsprachige Terminologie der Mathematik zu schaffen (Arntz/ Picht/ Mayer 2004:135).
Ab dem 18. Jahrhundert wurden auf dem Gebiet der Naturwissenschaften systematisch Nomenklaturen, die als „Sonderfall der Terminologien“ (Arntz/ Picht/ Mayer 2004:42) betrachtet werden, entwickelt.
So schuf Carl von Linné (1707 - 1778) die noch heute gültigen Grundlagen der botanischen Nomenklatur; für den Bereich der Chemie erlangten die Arbeiten von Jakob von Berzelius (1779 - 1848) vergleichbare Bedeutung (Arntz/ Picht/ Mayer 2004:135).
Doch eine systematische Terminologiearbeit im eigentlichen Sinne kam erst Mitte des 19. Jahrhunderts auf. Grund dafür war die einsetzende technologische Revolution, die zwar große Fortschritte mit sich brachte, zugleich jedoch auch zu einem ungeordneten und unübersichtlichen Nebeneinander technischer Entwicklungen führte. So waren in den einzelnen deutschen Ländern über 15 verschiedene Maßeinheiten für den elektrischen Widerstand in Umlauf, was zu kostspieligen Missverständnissen führte und negative Auswirkungen auf den Handel hatte. In den Industriestaaten erkannte man daher schnell, welche wichtige Rolle Normung für den technischen Fortschritt darstellte. Anfangs wurden Gegenstände und Verfahren vereinheitlicht, es ging also zunächst um die Erarbeitung von Sachnormen. Oftmals jedoch wurden diese Normungsaktivitäten durch
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Arbeit zitieren:
Thu-Mai Do-Thanh, 2006, Grundlagen der übersetzungsbezogenen Terminologiearbeit - Terminologienormung und Terminologieverwaltung, München, GRIN Verlag GmbH
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