Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis: 2
1 Einleitung 3
2 pragmatische Schriftlichkeit 5
3 Quellen der Klosterverwaltung. 7
3.1 Urbare 7
3.2 Urbare im Mittelalter 8
3.2.1 Inhalt und Form von Urbaraufzeichnungen 9
3.2.2 das Prümer Urbar. 11
3.2.3 das Polyptychon, Urbar des Westfrankenreichs 12
3.2.4 das Polyptychon von Saint-Germain-des-Prés 13
3.3 Güterverzeichnis. 15
3.3.1 Elemente eines Güterverzeichnisses. 15
3.3.2 Oculus Memorie 17
4 Quellen der Klosterorganisation. 19
4.1 Traditionsbuch 19
4.1.1 von der Traditionsnotiz zum Traditionsbuch. 19
4.1.2 die Recht sichernde Qualität eines Traditionsbuchs. 21
4.1.3 das Reichenbacher Schenkungsbuch 23
4.2 Consuetudines und Statuten. 25
4.2.1 Consuetudo 26
4.2.2 Consuetudines Corbeienses 27
4.2.3 Statuten kirchlicher Instanzen 28
4.2.4 Carta Caritatis 29
5 Schlussgedanke. 31
6 Zusammenfassung 33
7 Bibliographie 35
2
1 Einleitung
Quellen sind das wichtigste Gut des Historikers. Aus ihnen gewinnt er die für seine Arbeit nötigen Erkenntnisse, sie helfen ihm, ein Verständnis für die Zeit zu entwickeln, mit der er sich beschäftigt.
Historische Quellen sind aber vielfältig, alles von vergangenen Generationen überlieferte kann für den Historiker einen gewissen Quellenwert haben. Daher bleibt ihm nichts anderes übrig, als das Angebot zu sichten und die für ihn relevanten Quellen auszuwählen.
Auch für das Mittelalter verfügt der Historiker über einen großen Quellenreichtum von vielfältiger Art. Um eine Hausarbeit über die Quellengattungen des Mittelalters zu schreiben, bedarf es daher zunächst der Eingrenzung des Umfangs der zu untersuchenden Quellen. Selbst wenn man sich „nur“ auf die schriftlichen mittelalterlichen Quellen beschränken möchte, erkennt man schnell, dass das Mittelalter eine Vielzahl historiographischer Quellengattungen hat, die mit ihren eigenen Wurzeln und Traditionen für sich selbst betrachtet einzigartig und bedeutsam sind.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich daher ausschließlich mit den mittelalterlichen Quellen der pragmatischen Schriftlichkeit, die in Zusammenhang mit der klösterlichen Organisation und Verwaltung stehen. Inspiriert durch die Monographie Robert Fossiers über die Quellen der mittelalterlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1 wurden die für diese Arbeit in Frage kommenden Quellengattungen in zwei übergeordnete Bereiche eingeteilt: Zum einen diejenigen Quellen, deren primäres Ziel die Erleichterung des klösterlichen Wirtschaftslebens und der Verwaltung war. Dazu zählen neben den vielfältigen Urbaraufzeichnungen auch Güterverzeichnisse. Zum anderen die Quellen, die durch ihren rechtlichen Inhalt vor allem der Organisation und Entfaltung des Klosterlebens dienlich waren, wozu die Traditionsbücher, aber auch die schriftlichen Rechtstexte der Consuetudines und Statuten zu zählen sind.
1 Fossier, Robert, Sources de l’histoire économique et sociale du Moyen Âge occidental, Turnhout 1999.
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Auf Grund der Fülle des Quellenmaterials wurden bei der Zusammenstellung dieser Hausarbeit nur exemplarische Quellengattungen berücksichtigt. Dabei wird der Beschreibung jeder Gattung und ihrer markanten Grundzüge ein eigener Unterpunkt gewidmet. Zudem wird die Kurzdarstellung eines konkreten Beispiels beigefügt, die dazu geeignet ist, als Illustration der vorgestellten Quellengattung zu dienen.
Hierbei bedarf es allerdings auch der Erwähnung, dass all dies in Grundzügen geschieht. Der Themenkomplex der Quellengattungen inklusive der konkreten Beispiele ist bereits recht ausführlich erforscht und liegt in einer Vielzahl von Monographien veröffentlicht vor.
Diese Arbeit möchte mit Hilfe der Einzelbeobachtungen auch der Frage nachgehen, ob man trotz der Unterschiedlichkeit der Aufzeichnungen und ihrer Primäraufgaben funktionelle Linearitäten außerhalb administrativer und juristischer Aspekte erkennen kann.
Diese Fragestellung wird vor der abschließenden Zusammenfassung betrachtet werden.
4
2 pragmatische Schriftlichkeit
Bereits im Frühmittelalter gab es eine gewisse Tendenz zur Verschriftlichung von Rechtsakten und Besitzverhältnissen. Dies zeigen die frühmittelalterlichen Urbare im Ostfrankenreich respektive der Polyptychen im Westfrankenreich sowie die in der Kontinuität des römischen Rechts stehende Urkunde als Beweismittel für Rechtsgeschäfte. 2 Zwar war die Schriftlichkeit noch nicht im selben Ausmaß ausgeprägt wie später, doch das Tätigkeitsfeld war bereits das gleiche. Im Verlauf der späten Karolingerzeit war ein Niedergang der literalen Kultur zu beobachten, der auch die pragmatische Schriftlichkeit betraf. 3 Die Folge war die schrittweise Entstehung neuer Dokumentarten wie Traditionsnotizen und -büchern. 4
Im Hoch- und Spätmittelalter wurde der Schriftgebrauch für Geistliche und Laien zu einem immer weiter ausgreifenden Mittel zweckgerichteter menschlicher Lebenspraxis. Erstmals dehnte er sich auf alle Gebiete des menschlichen Zusammenlebens aus, traditionelle Bereiche mündlichen Handelns wie das Rechtsleben und die Verwaltung wurden verschriftlicht. Die Schrift bot fortan ein höheres Maß an Verlässlichkeit und im Gegensatz zur willkürlichen Veränderlichkeit der mündlichen Überlieferung die Gewähr, dass der Schreiberwille überdauert. 5
Diese allgemeine Entfaltung „pragmatischer Schriftlichkeit“ zeigt sich vor allem auch in geistlichen Institutionen wie den Klöstern. Dies erkennt man an der im Vergleich zu weltlichen Instanzen wesentlich reicheren dokumentarischen Überlieferung der kirchlichen Einrichtungen während des Mittelalters. 6 Man begann bereits früh, den Urkundenbestand planmäßig zu ordnen, sinnvoll zu verwalten und entsprechend einzusetzen. 7 Diese verstärkte Schriftlichkeit im Mönchswesen ist der lesbare Niederschlag klösterlicher Verbandsbildung, deren Ziel es war, mit Hilfe generalisierbarer Lebensgewohnheiten die Reform zu einem dauerhaften Merkmal
2 Johanek 1977: 138.
3 Goez 2003: 185.
4 Ebd.
5 Schreiner 1992: 38f.
6 Goez 2003: 2.
7 Goez 2003: 3.
5
monastischer Lebensführung zu machen. 8 Geschriebene Normen sollten den Klostergemeinschaften Stabilität geben und den Willen zur Regeltreue verfestigen. 9 Die Aufzeichnungen, die man der pragmatischen Schriftlichkeit zuordnen kann, stellen wichtige Quellen für eine Vielzahl von Forschungen dar. Primär besitzen sie natürlich einen hohen Quellenwert für die politische Geschichte, sie sind aber auch für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte, die Rechtsgeschichte, die Gesellschafts- und die Verwaltungsgeschichte von großer Bedeutung. Selbst Linguisten und Archäologen können aus der Vielzahl der in diesen Aufzeichnungen erwähnten Namen und topographischen Angaben wichtige Informationen für ihre Arbeit gewinnen. 10
8 Schreiner 1992: 42.
9 Schreiner 1992: 43.
10 Kerhervé 2004: 193.
6
3 Quellen der Klosterverwaltung
Neben den klassischen Besitz- und Abgabenverzeichnisse, den Urbaren, und den zu den Güterverzeichnissen gehörenden Mischcodices zählen auch die westfränkischen Polyptychen zu dieser Quellengruppe. Urbare und Polyptycha sind inhaltlich sehr ähnlich, weshalb eine eindeutige Abgrenzung der beiden Quellengattungen schwer zu verdeutlichen ist. Es wäre daher auch durchaus möglich gewesen, die Gruppe der Polyptychen ohne eine gesonderte Erwähnung dem Unterpunkt der Urbare zuzuordnen. Sie erhielten in dieser Hausarbeit dennoch einen eigenen Unterpunkt, da es trotz aller Gemeinsamkeiten mit den Urbaren Unterschiede in ihrer Entstehung und in ihrem regionalen Aufkommen gibt.
Des Weiteren muss erwähnt werden, dass in dieser Arbeit durchgängig die im Lexikon des Mittelalters verwendete Schreibweise Polyptychon mit dem Plural Polyptycha angewandt wird.
3.1 Urbare
Urbare sind die reinste Form administrativer Gebrauchsliteratur des Mittelalters. 11 Ihre Entstehung geht unverkennbar mit den verstärkten Bemühungen um eine verbesserte Archiv- und Gutsverwaltung einher. Da sie mehrheitlich den Bestand geistlicher Grundherrschaften beschreiben 12 , sind sie geradezu charakteristisch für eine zunehmend auf Schriftlichkeit beruhende und auf Klärung und Bewahrung aller Rechtstitel ausgerichtete Klosterherrschaft. 13 Meist wurden sie von Grundherren angelegt oder in Auftrag gegeben, um eine systematische Übersicht über die liegenden Güter und deren Inhaber samt den davon zu erbringenden Abgaben und Leistungen zu gewinnen. 14 Urbare sind in der Regel aber eher als Momentaufnahmen zu verstehen, die zwar regelmäßig aktualisiert wurden, aber nicht der täglichen Güterverwaltung dienten. 15 Im Unterschied zu Urkunden stellten sie auch keine rechtlichen Vorgänge dar und blieben so auf ihre beschreibende Funktion beschränkt.
11 Goez 2003: 233.
12 Fossier 1999: 74.
13 Goez 2003: 239.
14 Fossier 1999: 73.
15 Lexikon des Mittelalters, Band VIII: Spalte 1288.
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Daniel Wimmer, 2006, Quellengattungen des Mittelalters - Die pragmatische Schriftlichkeit in der klösterlichen Verwaltung und Organisation, München, GRIN Verlag GmbH
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