ERNST-MORITZ-ARNDT-UNIVERSITÄT
Oberseminar:
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mit einem Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern und vier Fallbeispielen
2
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3
1.1 Begriffsklärung 3
1.2 Phasen der Konversion 3
1.3 Unterschiede zur „normalen“ Stadtplanung 3
1.4 Lage der Objekte 4
1.5 Umfang der Konversionsobjekte 5
1.6 weitere Anmerkungen zur Umeignung 6
1.7 Kosten und Potentiale 7
1.8 Restriktionen und Chancen bei der Wiedernutzung
milit ärischer Liegenschaften und Gebäude 9
1.9 typische Nutzungsoptionen 11
1.10 Konflikttypen 11
1.11 zur Wertermittlung 12
1.12 zur Finanzierung 13
1.13 Altlasten 14
1.14 planungs-und baurechtlicher Status 14
1.15 planerische Vorgehensweisen 15
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16
2.1 Rheinland-Pfalz (R-P) 18
2.2 Mecklenburg-Vorpommern (-MV) 19
2.3 Spezifische Organisationsformen, Trägerschaften,
Finanzierungen 20
2.3.1 Rheinland-Pfalz 20
2.3.2 Mecklenburg-Vorpommern 21
HLVSLHOHYROO RJHQH.URQYHUVLRQ
22
3.1 Mainz-Layenhof 22
3.2 Ober-Olmer Wald 22
3.3 Flughafen Zweibrücken 22
3.4 Flughafen Büchenbeuren-Hahn 24
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27
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räumlichen und ökologischen Folgen der Reduzierung von Streitkräften haben (Bsp.: Umstellung von Rüstungs- auf zivile Produktion) sowie der Wiedernutzung des vormals militärisch genutzten Geländes. In dieser Arbeit ist dabei nur der letzte Aspekte von Belang.
1.2 Phasen der Konversion: 1
Der Prozeß der Konversion gliedert sich in folgende drei Abschnitte: 1. Freigabeverfahren
Hierunter ist die Ankündigung der beabsichtigten Rückgabe sowie die Prüfung des militärischen Anschlußbedarfes seitens der Bundeswehr (BW) und die schließlich erfolgende Freigabeerklärung zu verstehen. Außerdem wird in dieser Phase der Zustand der Fläche ermittelt. Dies erfolgt durch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) bzw.das Bundesfinanzministerium (BMFin).Es schließt sich der
1.3 Unterschiede zur „normalen“ Stadtplanung:
Normalerweise steht bei stadtplanerischen Tätigkeiten die nachgefragte bzw. anzubietende Nutzung im Mittelpunkt, zu der dann eine passende Fläche gesucht wird. Im Falle der Konversion verhält es sich genau andersherum: Zu Beginn steht eine zu verwertende Fläche, zu der daraufhin passende Nutzungen ermittelt werden.
Erschwerend kommt hinzu, daß Militärflächen (solange sie militärischer Nutzung unterliegen) planungsrechtlichen Sonderstatus genießen und aus der Planungshoheit der Gemeinde herausfallen. Auf Planungen und Entscheidungen, die Militärflächen betreffen, haben Kommunen kaum Einfluß, ihnen steht lediglich ein Anhörungsrecht zu.
Deshalb stehen Militärflächen oftmals in keinerlei baulichem Zusammenhang mit den sie umgebenden Siedlungen. Weiterhin ergibt sich eine oftmals unzusammenhängende bauliche und techni-
1 nach , Kap.3, 4 und 6
4
sche Entwicklung, da diese nicht von langfristigen Überlegungen geleitet ist, sondern sich am aktuellen
Bedarf der Streitkräfte orientiert.
Der temporäre Aspekt einer vorausschauenden, permanenten Planung aufgrund vorhandenen, prognostizierten oder gewünschten Bedarfs wird somit vernachlässigt. Nach der Ankündigung der-Rückgabe verbleibt der Gemeinde oft nur wenige Monate Planungszeit, zudem besitzt sie keinen Einfluß darauf, in welcher Reihenfolge die Freigaben erfolgen. In der Regel verstreichen 1 ½ bis 2 ½ Jahre vom Freigabeentscheid bis zum vollständigen Freizug.Es kann aber auch zu sehr kurzfristig angesetzten Rückgaben kommen. Auf diese relativ kurzen Zeiträume zwischen Ankündigung und Wiedererlangung der Planungshoheit sind Planungsrecht, -methodik und -verfahren nicht ausgelegt.
Als weiteres Problem ergibt sich die Frage nach Altlasten, deren Beseitigung mit Zeit- und Geld-aufwand verbunden ist, sowie ungeklärte Haftungsfragen, also weitere Unsicherheitsfaktoren. In den neuen Bundesländern (NL) kommen häufig ungeklärte Eigentumsverhältnisse und Restitutionsansprüche hinzu. Falls die Gemeinde sich mit Kaufabsichten trägt, ist ein mögliches weiteres Erschwernis, daß die Differenzen der Wertansätze der Bundesvermögensverwaltung (BVV) und kommunaler Gutachter im Bereich von mehreren hundert Prozent liegen können. Dies ist in unterschiedlichen methodischen und rechtlichen Einschätzungen begründet. Bei der Planung auf Konversionsflächen sind der Bund, das Land, die Kommune, Verbände (z.B. Umweltschutzvereine oder Studentwerke) sowie private Investoren beteiligt.
1.4 Lage der Objekte:
Es werden vier Zonen unterschieden: 2
1. Konversionsflächen im Kern des Siedlungsbestandes (Innenbereich, Typ A) 2. Konversionsflächen am Rand des Siedlungsbestandes (Innenbereich Typ B) 3. Konversionsflächen im Übergangsbereich von Siedlungsbestand und Freiraum (Außenbereich Typ C)
4. Konversionsflächen im Freiraum (Außenbereich Typ D)
Die Typen A und B sind für die Siedlungserneuerung von Relevanz, C und D haben Bedeutung für die Siedlungserweiterung.
Eine Einteilung unter dem Aspekt der Entwicklungsmöglichkeiten lautet:
1. Städtebauliche Innenentwicklung - Konversionsprojekte in der Stadterneuerung (Einrichtungen im besiedelten Bereich bzw. in Stadtrandlage mit einem direkten Bezug zum bebauten Bestand.)
2 Die nachstehenden Ausführungen folgen , S.43
die nicht in direktem Anschluß an den bebauten Bereich liegen, jedoch Möglichkeiten für eine Stadt-
ebenso wie ihre jeweilige Größe. Einen gewissen Überblick über die prozentuale Verteilung der Lage der Objekte verschafft Tabelle 1.
1.5 Umfang der Konversionsobjekte: 5
Allgemein scheint die Datenlage nach der dem Verfasser verfügbaren Literatur in den AL besser als in den NL. 1990 wurden 2,5% (= 970 000 ha) 6 des Bundesgebiets direkt militärisch genutzt, weitere 2% (= 800 000ha) als Schutzgebiete indirekt. 7 Als Vergleichswert sei genannt, daß nur 0,44% der Landesfläche in Nationalparks heute unter Naturschutz stehen. 8 Den größten Anteil beanspruchen mit 512 000ha (> 60%) Truppenübungsplätze. 290 000ha (< 30%) liegen in Siedlungsnähe bzw. im Innenbereich, davon sind 23 000ha Kasernengelände (AL). 9 Dabei sind die NL überdurchschnittlich von einer militärischen Nutzung betroffen. Im Durchschnitt sind in den NL 4,3%, in den AL jedoch nur 1,5% der Landesfläche betroffen. 10 Durch den vollständigen Abzug der Westgruppe der Truppen (WGT) der ehemaligen Sowjetunion sind die NL allerdings auch wesentlich stärker vom Konversionsprozeß betroffen (Tabelle 3). In den ca. 2 000 11 Standortgemeinden sind i.d.R. 3-6% des Gemeindegebietes (1% bis 9% der Siedlungsfläche) militärisch genutzt, in Einzelfällen bis zu 17% (Neuruppin).
Tabelle 2:Anteile militärischer Flächennutzung in den Bundesländern: 12
, S.19 3
4 = alte Bundesländer
5 Die Zahlenangaben sind, soweit nicht anders vermerkt, , Kap.2 entnommen. , S. 3, nennt 950 000ha = 2,6% 6
, S.4. Allerdings sind diese Werte mit Unsicherheiten behaftet, so daß es zu unterschiedlichen Angaben kommt, vgl. 7
etwa in Tabelle 2 im Anhang die Angaben zur Gesamt-BRD aus der gleichen (!) Quelle. Dies gilt im übrigen für die gesamte Datenlage und ist vermutlich zurückzuführen auf den Umfang und Zeitpunkt der Erfassung.
8 Greenpeace. Magazin für Umwelt und Politik, Heft 6/ 97, S.34 , S.11 nennt 19 000ha 9 Angabe nach , S.8 10
, S.1 nennt nur 1 000 betroffene Gemeinden mit Stand AL 1995, NL 1993 11 aus , S.5 12
Fortsetzung Tabelle 2:Anteile militärischer Flächennutzung in den Bundesländern:
Tabelle 3: Freigaben: 14
1.6 weitere Anmerkungen zur Umeignung:
Ausgangspunkt der Umeignung ist die formelle Entwidmung einer militärischen Liegenschaft durch eine Freigabeerklärung, Bekanntgabe des BMVg oder durch Übernahme in das Vermögen des Bundes. Daraufhin wird die ausgesetzte Planungshoheit der Gemeinde wieder wirksam (§37 BauGB). Flächenfreigaben können dabei Jahre in Anspruch nehmen. Eigentümer der ehemaligen Militärflächen ist dabei das BMVg (bei BW- und NATO-Liegenschaften) oder das BMFin (bei Liegenschaften der verbündeten Streitkräfte und der WGT).
Die Konversionsprozesse können unter Interessenkonflikten leiden (z.B. in Großstädten, zwischen Bund, Land, Kommune) oder unter dem Desinteresse an Liegenschaften in strukturschwachen Räumen.
Somit gelingt Konversion am unproblematischsten in mittelgroßen Städten (weniger Interessenkonflikte) mit relativ überschaubarem Gelände und nicht zu hohem Nutzungsdruck (kein Zeitdruck).
13 bezogen nur auf die Fläche Berlin-West
nach , S.1 und S.5 und , S.15 14
, S. 10, führt interessanterweise 23 000ha als Fläche der Kasernen in den AL auf. 15
7
Die Einflußmöglichkeiten der Kommune auf einen Abzug sind begrenzt:
- Der Abzug der Truppen der USA und ehemaligen UdSSR ist unumkehrbar. - Ein Einfluß besteht eher auf die Entscheidungen der europäischen Staaten und der BW. Die Entscheidung einer Kommune pro oder contra Abzug ist abhängig von ihrer Interessenlage und Betroffenheit: Handelt es sich um eine entwicklungsstarke Gemeinde, wird sie eher auf einen möglichst vollständigen Abzug drängen, um Raum zu gewinnen. Im strukturschwachen Fall wird eher das Gegenteil eintreffen, das Militär als Wirtschaftsfaktor nicht vermisst werden wollen. (Eine breitere öffentliche Diskussion fand jedoch nur bezüglich der Reduzierungsbeschlüsse derBW statt.)
Generell erwünscht ist also ein Abzug aus Großstädten und Verdichtungsräumen, jedoch ein Verbleib in ländlichen Regionen. Dieses Anliegen wird seitens der BW nur teilweise erfüllt: Es erfolgt zwar kein Abzug aus strukturschwachen Räumen, aber auch nicht aus Siedlungsgebieten, in denen es seitens der Kommune erwünscht ist.
Was die Vorstellungen der Länder betrifft, trifft man ebenso auf deutliche Divergenzen: Bayern wünscht nur einen Teilabzug, was auf die weitgehend ländliche Prägung zurückzuführen sein mag. Andererseits erstrebt Schleswig-Holstein (ebenfalls ländlich geprägt) ebenso wie Rhein-land-Pfalz einen Totalabzug, um eine völlige Neunutzung militärischer Areale zu ermöglichen. Im Konversionsprozeß unterscheidet das Bundesbauministerium folgende Handlungsfelder 16 : 1. Öffentlich-privat zusammenarbeiten (Abstimmung öffentlicher und privater Interessen) 2. Nutzung finden (Altlastenerfassung, Einordnung/ -bindung der Flächen in Stadt- und Siedlungsentwicklung, Ziele formulieren, Koordination der beteiligten Stellen) 3. Rechtlich umsetzen
4. Vermarktung vorbereiten (Kaufpreisfindung, Kontakte zu eventuellen Käufern/ Investoren) Dabei wird in diesem Punkt die Wichtigkeit hervorgehoben, überregionale Ansätze zu unter- stützen und zu koordinieren.
5. Investieren und finanzieren (Bilanzierung der kommunalen Selbstkostenanteile im Rahmen eines Wirtschaftsplanes, Nutzung möglicher Finanzhilfen der EU, des Bundes, der Länder, Stand-ort-/ Marktanalysen, Verhinderung von Leerstand zwischen Freigabe und Anschlußnutzung, z.B durch eine duale Nutzung wie z.B. auf dem Flugplatz in Rostock-Laage, d.h. parallele militärische und zivile Nutzung). Die Verhinderung von Leerstand soll dem Verfall der Anlagen mangels Betreuung bzw. fehlender Überwachung und daraus resultierendem Vandalsimus vorbeugen.
6. Technisch umsetzen (Kampfmittelbeseitigung, Altlasten, Abriß, Renaturierung)
16 Angabe nach,S.XI ff.
Arbeit zitieren:
Albrecht Trübenbacher, 1998, Konversion, Flächennutzung und Raumordnung, München, GRIN Verlag GmbH
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