Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Intertextualität
2. Zitate
2.1. Einordnung des Zitats
2.2 Zitate und Markierungen
3. Plagiate
3.1. Definitionen
3.2 Abgrenzung von Plagiat und Zitat
3.3 Plagiate im Kontext elektronischer Medien
4. Problemfall unbewusstes Plagiieren
5. Zusammenfassung
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Einleitung
Im Zeitalter der schnellen Karrieren und des Internets ist der Mensch einem enormen Druck ausgesetzt. Dem Druck, gute Arbeit zu leisten und dies in einem möglichst engen Zeitrahmen zu schaffen. Wie in Kapitel 5 näher erläutert, könnte dies ein Grund für das häufige Auftreten von Plagiaten sein. Das Plagiat an sich ist auch das Thema dieser Arbeit. Es wird auf seine Differenzen zum Zitat hin untersucht. Ziel ist es, eine Abgrenzung zwischen Zitat und Plagiat zu finden, sofern dies möglich ist. Um in das Thema einzuführen, beschäftigt sich das erste Kapitel jedoch zuerst mit dem Phänomen der Intertextualität. Einige Grundgedanken werden aufgezeigt, um die Verbindung der Intertextualität mit dem Zitat und dem Plagiat zu konkretisieren. Im darauf folgenden zweiten Kapitel wird das Zitat näher untersucht. Es werden Definitionen und Einordnungsversuche genannt und auf die Arten der Markierungen eingegangen. Auch der rechtliche Aspekt findet eingangs Beachtung. Kapitel 3 widmet sich den Plagiaten in gleicher Weise, was in Kapitel 4 zu einer Gegenüberstellung von Plagiaten und Zitaten führen soll. Ein Exkurs zu den Plagiaten in den elektronischen Medien findet im nächsten, dem fünften Kapitel statt. Dort werden auch einige Gründe aufgezeigt, die einen Autor zu der Tat des Plagiierens bewegen könnten. Die Arbeit findet ihren Abschluss in einer Zusammenfassung.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den wissenschaftlichen Texten liegt. Obwohl Zitate und Plagiate auch in der Musik und der Kunst auftreten können, wird es sich hauptsächlich um Texte aus der Wissenschaft und teilweise auch der Literatur drehen, da diese, wie in Kapitel 5 verdeutlicht wird, aufgrund des immensen Leistungsdruckes eines Studenten oder eines Wissenschaftlers und durch die Eigenschaften des Internets besonders gefährdet sind.
1. Intertextualität
Der Begriff der Intertextualität wurde von der bulgarisch-französischen Literaturwissenschaftlerin Julia Kristeva geprägt. In ihrem Aufsatz „Bakhtine, le mot, le dialogue et le roman“ (1967) bezieht sie sich auf Michail Bachtins Dialogisierungsgedanken. Laut dem „Sachwörterbuch der Literatur“ (Gero von Wilpert, 8. Aufl.) handelt es sich bei Intertextualität um eine „Sammelbezeichnung für die Wechsel- und Referenzbeziehungen eines konkreten literarischen Textes […] zu einer Vielzahl konstitutiver und zugrunde liegender anderer, auch außer-
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literarischer Texte […], auf die er explizit durch Zitate, Motti, Titel, Anspielungen o.ä. verweist […].“ Nach Kristeva entstanden in den folgenden Jahren zahlreiche Studien, welche der Erforschung der Intertextualität galten. Susanne Holthuis z.B. bemühte sich, den Begriff der Intertextualität näher zu bestimmen und einzugrenzen. Sie benannte zwei Verwendungsbereiche für die Intertextualität: a) „die Beziehung zwischen Texten innerhalb einer Textsorte, die als (oft unbewusstes) Textsortenwissen in die Textgestaltung und die Konstruktion des Textsinns mit eingeht (typologische Intertextualität)“ [Bußmann, S. 317] und b) „spezieller für die direkte oder indirekte Bezugnahme auf konkrete ‚Prätexte’, z.B. als Anspielung […] oder zitierende Textwiedergabe (referentielle Intertextualität)“ [ebd.]. Grundsätzlich lassen sich also zwei Ansätze differenzieren: der theoretische, weit gefasste Ansatz und der praktische, analytisch orientierte Ansatz. Die typologische Intertextualität meint die Beziehung von Text und Textsorte, während die referentielle Intertextualität sich auf die Relation zwischen Text und Text bezieht.
Auf letzteren Ansatz bezieht sich auch der französische Literaturwissenschaftler Gérard Genette, der eine der bis dahin umfassendsten Arbeiten über das Phänomen der Intertextualität mit seinem Werk „Palimpseste. Die Literatur auf zweiter Stufe“ ablieferte. Dieses Werk gilt als eine der modernsten Intertextualitätstheorien. Er fasst darin den Begriff der Intertextualität enger auf als bisher und entwickelte ein neues Konzept. In diesem schlägt er eine neue Terminologie vor: der Begriff ‚Transtextualität’ soll ein Oberbegriff sein für fünf verschiedene Unterarten 1 derselben:
1. Intertextualität
ist die „effektive Präsenz eines Textes in einem anderen“. Genette unterscheidet hier die drei traditionellen Formen der Intertextualität, die sich durch die Mittelbarkeit ihres Verweischarakters unterscheiden. Das Zitat, also die markierte oder unmarkierte Wiedergabe von Texten oder Textteilen des Prätextes, die Anspielung, eine unmarkierte und modifizierte Übernahme aus einem anderen Text (Verfremdung) und schließlich das Plagiat, die unmarkierte Übernahme von Texten oder Textteilen aus dem Prätext, meist mit dem Vorsatz, dass der Rezipient dies nicht merkt. 2. Paratextualität
meint die Beziehung des Textes mit inhaltlich und räumlich nahen Zusatztexten. Diese ‚auto- und allographen Signale’ [Genette, 1993] umrahmen den literarischen Text. Darunter fallen z.B. die Klappentexte, das Vor- und das Nachwort, Titel und Untertitel
1 Vgl. Genette, Gérard: Palimpseste. Die Literatur auf zweiter Stufe, 1993
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etc. Auch Texte des Produktionsprozesses, wie z.B. Notizen oder Skripte, treten als Paratexte auf.
3. Metatextualität
findet sich in Texten, in denen sich meist kritisch über andere Texte geäußert wird. Rezensionen, Interpretationen oder Kritiken sind ein Beispiel dafür.
4. Architextualität
bestimmt den Erwartungshorizont des Lesers. Sie ist der Bezug eines Textes zu seiner übergeordneten Kategorie oder Gattung. Dies kann z.B. durch einen Titel, Untertitel oder andere paratextuelle Hinweise geschehen.
5. Hypertextualität
ist gemäß Genette jede Beziehung eines Prätextes (auch Hypotext) zu einem präsenten Text (auch Hypertext) sowie deren Ableitung voneinander durch verschiedenartige Transformationsprozesse, z.B. das Aufgreifen eines Themas und dessen Darstellung in einem anderen Stil.
Wie aus dieser kurzen Darstellung ersichtlich wird, ist die Intertextualität also nur eine von fünf Möglichkeiten der textübergreifenden Relationen.
Die zuletzt genannte Hypertextualität lässt sich noch einmal differenzieren in zwei Grundtypen hypertextueller Verfahren: die Transformation und die Nachahmung. Transformation bedeutet hier die Deformation des Hypotextes, z.B. durch die Übertragung eines Stils in einen anderen Text (Bsp.: Parodie und Travestie). Im Gegensatz dazu kommt es bei der Nachahmung zu einer exakten Darstellung des Hypertextes nach dem Vorbild des Hypotextes (Bsp.: Pastiche und Persiflage). Ein weiteres Beispiel für die Nachahmung ist die so genannte Nachbildung, die dem Plagiat entspricht.
Ausgehend von dieser kleinen Einleitung über die Intertextualität folgt nun ein Kapitel, das sich mit Zitaten, deren Einordnung, ihrer rechtlichen und wissenschaftlichen Definition und auch ihrer möglichen Markierung beschäftigt.
2. Zitate
Der Begriff „Zitat“ leitet sich von dem lateinischen „citare“ ab, welches mit „als Zeugen nennen“ übersetzt werden kann. Zitate sind nach Holthuis „die wohl offensichtlichsten Manifes-tationsformen der Übernahme ‚fremder Rede’. Die Funktion des Zitates liegt in der zusätzlichen Information, die es einem Rezipienten geben kann bzw. soll. So ist es möglich, den Inhalt eines anderen Textes in den Referenztext einzufügen oder auf einen anderen Text zu
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verweisen, dessen Inhalt für das Verständnis bzw. die Interpretation des zitierenden Textes relevant ist. Das Zitieren, besonders das wörtliche Zitieren, ist für das Textmuster ‚wissenschaftlicher Aufsatz’ prototypisch, denn, wie Jakobs richtig erkennt, gehört zu den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten „auf den in der Literatur beschriebenen Kenntnisstand Bezug zu nehmen […]“ [Jakobs, 1999]. Beim wörtlichen Zitieren werden einzelne Wörter, Phrasen, Sätze oder größere Textpassagen aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang des Prätextes gerissen und in den Referenztext und damit in einen neuen Zusammenhang integriert. Dabei werden jedoch nicht nur die Inhalte, sonder auch die Formulierungen übernommen. [Jakobs, 1999] Das Merkmal des wörtlichen Zitierens ist das originalgetreue Wiedergeben des übernommenen Textes und die Zitationsmarker. Das Thema der Markierung wird in Kapitel 2.2 ausführlicher behandelt.
Das wörtliche Zitieren unterliegt in der Wissenschaft strengen Bestimmungen, deren Missachtung (bewusst oder unbewusst) den Vorwurf des Plagiats nach sich ziehen kann. Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrechtsgesetz geregelt (UrhG). Jede wörtliche Übernahme muss durch die Verwendung von Zitationsmarkern eindeutig als Zitat markiert werden.
Die Verwendung des Zitates wird in § 51 UrhG behandelt. Dieser besagt: „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in
einem durch den Zweck gebotenen Umfang
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Aus diesem Wortlaut lässt sich ableiten, dass ein Urheber bei der Erschaffung seines Werkes auf den geschützten Leistungen anderer aufbauen darf. 2 Durch diese Regelung soll „die geistige Auseinandersetzung und damit der kulturelle und wissenschaftliche Fortschritt gefördert werden.“ 3 Das Zitat muss dazu dienen, ein neues schutzfähiges persönliches geistiges Werk zu schaffen, wobei das neue Werk auch ohne Zitat ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk sein muss. Wie aus dem Paragraphentext ersichtlich, muss jedes Zitat seinen Zitatzweck erfüllen (diese Vorschrift entstand vor dem Hintergrund, dass das Zitatrecht der geistigen Ausei-nandersetzung dienen soll) und ist auch nur „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ zulässig. Bezüglich der Erkennbarkeit des Zitats wurde geregelt, dass es als Übernahme
2 Vgl. http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=385940.htm, letzter Zugriff am 12.03.2007. Aus dieser Quelle
wurden alle nachfolgenden Informationen bezogen, die das Thema das Zitatrechts betreffen.
3 ebd.
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Arbeit zitieren:
Nicole Heintke, 2007, Zitat und Plagiat – Phänomene der Intertextualität, München, GRIN Verlag GmbH
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