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INHALTSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
I. EINLEITUNG 1
II. PASSIVRAUCHEN UND DAMIT VERBUNDENE FOLGEN 4
1. Definition Passivrauchen 4
Folgen für die deutsche Volkswirtschaft 2. 6
2.1 Einnahmequelle Tabaksteuer 6
2.2 Kosten des Rauchens 10
2.3 Gesamtbetrachtung wirtschaftlicher Folgen und kritische Würdigung 11
3. Folgen für die Gesundheit 12
3.1 Definition des rechtlichen Gesundheitsbegriffs 12
3.2 Akut-Wirkung des Passivrauchens 15
3.3 Gefahr einer Lungenkrebserkrankung 16
3.4 Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen 19
4. Passivrauchen am Arbeitsplatz - Die aktuelle Situation 20
III. DIE RECHTSLAGE ZUM NICHTRAUCHERSCHUTZ AM
ARBEITSPLATZ 24
1. Die rechtliche Situation vor Änderung der ArbStättV 24
Die rechtliche Situation nach Änderung der ArbStättV 2 33
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IV. AUSWIRKUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBERSEITE 40
1. Maßnahmen zum Einhalten der ArbStättV 40
2. Berechtigung des Arbeitgebers zum Erlass eines Rauchverbotes 44
3. Umgehung des Nichtraucherschutzes durch Freiheit der 49 unternehmerischen Betätigung
4. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates 51
54 5. Folgen der Verweigerung des Nichtraucherschutzes
56 6. Zulässigkeit von Nichtraucherprämien
59 7. Berücksichtigung der Interessen der Raucher
V. RECHTLICHE PROBLEMFELDER IN DER GEGENWART 62
1. Ausgrenzung von Rauchern bei der Bewerbung 62
64 2. Rauchverbot des Arbeitgebers in der Freizeit
VI. KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT 65
LITERATURVERZEICHNIS IX
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TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1: Steuertarife im Überblick (01.03.2004 - 31.12.2006) 7
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/b0_steuerh
oehe/a0_steuertarif/index.html
Tab. 2: Verbrauch von Tabakwaren 8
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.destatis.de/basis/d/fist/fisttab2.php
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Auswahl giftiger Substanzen im Nebenstromrauch 5
Abb. 2: Differenz von Soll/- Ist-Einnahmen bei der Tabaksteuer 9 Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.tabakwelt.de/cms/zahlen_fakten/Bilder/Tabaksteuereinnahmen-Differenz_zwischen_offiziellen_Schaetzungen_und_realier_Entwicklung_2006.jpg
Abb. 3: Direkte Kosten nach Art der Versorgung 10
Abb. 4: Raucherkabine von Smoke free Systems 42
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.smokefreesystems.de/o.o.i.s/1418
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb. Abbildung Abs. Absatz AiB Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift) ArbG Arbeitsgericht ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung Art. Artikel ASR Arbeitsstättenrichtlinie AuR Arbeit und Recht (Zeitschrift) Az Aktenzeichen BAG Bundesarbeitsgericht BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMJ British Medical Journal (Zeitschrift) BSGE Bundessozialgerichtsentscheidung BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung BVerwGE Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung bzw. beziehungsweise ca. circa CDU Christlich Demokratische Union DB Der Betrieb (Zeitschrift) d. h. das heißt die BG die Berufsgenossenschaft (Zeitschrift) DÖV Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) EG Europäische Gemeinschaft et al. et alteri (und Andere)
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ETS environmental tobacco smoke (international anerkannter Begriff für Passivrauch) EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgende FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. fortfolgende g Gramm GewO Gewerbeordnung GfK Gesellschaft für Konsumforschung GG Grundgesetz GSF Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (ehemals Gesellschaft für Strahlenforschung) HGB Handelsgesetzbuch h. M. herrschende Meinung i. S. im Sinne i. V. m. in Verbindung mit J. N. C. I. Journal of the National Cancer Institut (Zeitschrift) JuS Juristische Schulung (Zeitschrift) Kap. Kapitel LAG Landesarbeitsgericht MAK Maximale Arbeitsplatz-Konzentration Mio. Millionen Mrd. Milliarden NID Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V. NJW-Spezial Neue Juristische Woche - Spezial (Zeitschrift) Nr. Nummer NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) NZA-RR Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) o. ä. oder ähnliches
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o. J. ohne Jahr RdA Recht der Arbeit (Zeitschrift) Rn. Randnummer s. o. siehe oben S. Seite s. siehe SGB Sozialgesetzbuch sog. so genannt St. Stück SZ Süddeutsche Zeitung t Tonne Tab. Tabelle TabStG Tabaksteuergesetz TabV Tabakverordnung u. a. unter anderem VdC Verband der Cigarettenindustrie vgl. vergleiche WHO World Health Organization (Weltgesundheits-organisation) z. B. zum Beispiel z. T. zum Teil ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik (Zeitschrift)
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I. Einleitung
Der Konflikt zwischen Rauchern und Nichtrauchern in Deutschland begann schon mit dem Import der ersten Zigaretten vor ca. 400 Jahren und dauert bis zum heutigen Tag an. Während die Einen Tabak als Genussmittel sehen, empfinden Andere nur Ekel und Abscheu beim bloßen Geruch des blauen Dunstes und befürchten, ihre Gesundheit leide darunter. Diese Debatte beschränkte sich allerdings nicht nur auf den Privatbereich, sondern drang auch in die Sphäre der Arbeitswelt ein. Probleme tauchen dabei regelmäßig auf, wenn Raucher und Nichtraucher am Arbeitsplatz gemeinsam ihre Tätigkeit verrichten. Dies wurde zwar nach rechtlichen Gesichtspunkten bereits in der Vergangenheit ausgiebig in Fachkreisen diskutiert. Die Vielfalt der betrieblichen Gegebenheiten und die Uneinheitlichkeit der medizinischen Erkenntnisse verhinderten jedoch eine allgemein gültige Lösung des Problems. Die Bundesregierung hoffte mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung das Thema Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz endgültig in den Griff zu bekommen.
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Der erste großen Themenblock (Gliederungspunkt II.) behandelt die Problematik des Passivrauchens. Zu Beginn wird zunächst der Begriff definiert. Danach sollen die Folgen, die durch Rauchen und ETS bedingt sind, aufgezeigt werden. Zum einen ergeben sich monetäre Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, zum anderen müssen die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens aus medizinischer Sicht diskutiert werden, da hierin die Grundlage für jegliche rechtliche Diskussion zu sehen ist. Zum Schluss des Kapitels wird auf die aktuelle Situation am Arbeitsplatz eingegangen. Es gilt zu klären, wie viele Mitarbeiter konkret betroffen sind, welche Konflikte sich ergeben und inwiefern Unternehmen bereits Maßnahmen zum Nichtraucherschutz ergriffen haben.
Im zweiten Themenbereich (Gliederungspunkt III.) soll die Rechtslage zum Nichtraucherschutz näher erläutert werden. Zunächst wird die Situation vor der Änderung der Arbeitstättenverordnung betrachtet. Es wird die Frage beantwortet, welche Rechte und Normen den Raucher bzw. Nichtraucher schützen. Außerdem wird die oft widersprüchliche Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz diskutiert. Im letzten Teil des Kapitels werden die Änderung der Arbeitstättenverordnung sowie die damit verbundenen Folgen für die Rechtslage erörtert.
Der dritte Abschnitt (Gliederungspunkt IV.) widmet sich gänzlich den Auswirkungen, die auf Arbeitgeberseite durch die Neuregelung der ArbStättV und durch Rechtsprechung entstanden sind. Es soll verdeutlicht werden, was Arbeitgeber tun müssen bzw. dürfen, um den betrieblichen Nichtraucherschutz rechtskonform zu gewährleisten und wann der Betriebsrat be- teiligt werden muss. Darüber hinaus wird aufgezeigt mit welchen Konse-
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quenzen Arbeitgeber rechnen müssen, falls sie widerrechtlich den Schutz der Nichtraucher im Betrieb verweigern. Am Ende des Abschnitts stehen die Rechte der Raucher im Mittelpunkt. Hierbei wird die Frage diskutiert, inwieweit Arbeitgeber die Interessen der rauchenden Mitarbeiter berücksichtigen müssen.
Der vierte Teil der Arbeit (Gliederungspunkt V.) beschäftigt sich mit rechtlich nicht eindeutig geklärten Problemfeldern der Gegenwart. Dabei geht es zunächst darum, zu klären, ob Raucher grundsätzlich von der Bewerbung um eine Arbeitsstelle ausgeschlossen werden dürfen. Anschließend wird anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis erörtert, ob und wann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Rauchverbot in der Freizeit auferlegen darf.
Zum Abschluss der Arbeit sollen im letzten Teil (Gliederungspunkt VI.) die gewonnenen Erkenntnisse kritisch überprüft werden. Ferner soll dem Leser noch ein möglicher Ausblick in die zukünftige Rechtslage zum Nicht- raucherschutz am Arbeitsplatz vorgestellt werden.
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II. Passivrauchen und damit verbundene Folgen
1. Definition Passivrauchen
Um der gesamten Diskussion über den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz folgen zu können, ist es unabdingbar festzulegen, was Passivrauch bedeutet. So definiert Fischer Passivrauch als „unfreiwillige Inhalation von Tabakrauch durch nicht rauchende Personen“. 1 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft präzisiert den Begriff folgendermaßen: „Unter Passivrauchen versteht man die inhalative Aufnahme von Tabakrauch in der Raumluft (...)“. 2
So oder ähnlich, aber im Kern bedeutungsgleich, haben sich in der Medizin und Wissenschaft diese Definitionen als praxistauglich erwiesen. Chemisch gesehen besteht Tabakrauch aus vielen gas- und partikelförmigen Bestandteilen. 3 Einige davon, wie z. B. Kohlenmonoxid, Stickoxid oder Blausäure sind giftig, während andere Komponenten, wie z. B. Benzol, Benzpyren oder 4-Aminoidphenol zu den krebserregenden Stoffen gezählt werden. 4 Man unterscheidet beim Tabakrauch dabei den Haupt- und den Nebenstromrauch. Der Hauptstromrauch ist demnach der „Anteil, den der Raucher während des Ziehens [an der Zigarette] inhaliert“. 5 Der Nebenstromrauch entsteht zu ca. 95% durch das Glimmen der Zigarette am Glutpunkt. 6 Der in der Raumluft enthaltene Tabakrauch umfasst also zum einen den ausgestoßenen Rauch des Rauchers selbst, zum anderen den Nebenstromrauch. 7 Die Zusammensetzung von Haupt- und Nebenstromrauch ist zwar prinzipiell gleich, jedoch sind die Konzentrationen der Stoffe im Nebenstromrauch in aller Regel höher (siehe Abb. 1), so dass „auch nach Verdünnung in der Luft [...] die Konzentrationen des Rauches noch hoch genug [sind], dass Passivraucher in verrauchten Räumen im Verlauf
1 Fischer (1979), S. 4.
2 Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999 a), S. 1.
3 Vgl. Fischer (1979), S. 8.
4 Vgl. Wiebel (2001), S. 5.
5 Fischer (1979), S. 8.
6 Fischer (1979), S. 8.
7 Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999 a), S. 1.
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eines Tages Mengen an krebserregenden Stoffen aufnehmen, die denen mehrere aktiv gerauchter Zigaretten entsprechen“. 8
Abb. 1: Auswahl giftiger Substanzen im Nebenstromrauch
Quelle: Wiebel (2001), S. 5.
Der Hauptgrund für die abweichenden Konzentrationen liegt an den unterschiedlichen Temperaturen, die bei der Entstehung des jeweiligen Rauches herrschen. Die Verweildauer einiger, oben genannter Stoffe in der Raumluft ist relativ lang. In einem Zimmer, das nicht belüftet ist, können nach zwei Stunden und nach Konsum mehrerer Zigaretten immer noch 50% der Anfangskonzentration von Stickoxiden und Rauchpartikel nachgewiesen werden. 9 Passivraucher müssen demnach also unfreiwillig die gleichen Schadstoffe wie Raucher aufnehmen, auch wenn sie de facto einer geringeren Menge als beim Aktivrauchen ausgesetzt sind. Das birgt natürlich ein großes Konfliktpotential zwischen Rauchern und Nichtrauchern in vielen privaten aber auch arbeitsplatz-bezogenen Bereichen. Auf die einzelnen Gesundheitsgefahren im Speziellen wird im Kapitel II. 3 näher eingegangen.
8 Vgl. Wiebel (2001), S. 5.
9 Vgl. Wiebel (2001), S. 5.
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2. Folgen für die deutsche Volkswirtschaft
2.1 Einnahmequelle Tabaksteuer
Raucher müssen für den Konsum von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Rauchtabak eine Tabaksteuer entrichten. 10 Durch diese, als indirekte Verbrauchssteuer erhobene, Abgabe erzielt der Bund Einnahmen. Historisch betrachtet forderte das Deutsche Reich diese Taxe bereits in Form einer Gewichtssteuer auf Tabakblätter im Jahr 1879 ein. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde diese ehemalige Reichssteuer als Bundessteuer eingeführt und durch das Änderungsgesetz von 1971 vereinfacht. Innerhalb der EG leitete der Europäische Rat die Harmonisierung der Tabaksteuer durch den Erlass einer Richtlinie 11 1972 ein. Im Zuge der Realisierung des gemeinsamen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 wurde diese Rechtsangleichung weiter vorangetrieben. 12 Jedoch ist bis heute keine vollständige Harmonisierung der Steuersätze in den Mitgliedstaaten erfolgt, so dass der Schmuggel mit Tabakwaren sehr hohe Steuerausfälle verursacht. „Rund 3,1 Milliarden Euro an Tabak-, Umsatz-und Körperschaftsteuer sind dem Fiskus vergangenes Jahr [2005] wegen des wachsenden Anteils nicht versteuerter Zigaretten entgangen. Das hat der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) auf der Grundlage von geschätzten 18,4 Milliarden unversteuerter Zigaretten errechnet. Dem Handel sei ein Verlust von 325 Millionen Euro und der Industrie von 380 Millionen [Euro] entstanden“. 13 Es verwundert in diesem Zusammenhang keinesfalls, dass sich gerade nach den jüngsten Tabaksteuererhöhungen der letzten Jahre das Problem des illegalen Handels verstärkt hat. So bezifferte das Bundesfinanzministerium die Schäden durch unversteuerte Zigaretten im Jahr 1994 nur auf ca. eine Milliarde DM (~0,511 Mrd. Euro). 14
10 Vgl. § 1 TabStG.
11 Vgl. Richtlinie 72/464/ EWG des Rates vom 19. Dezember 1972.
12 Vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504/DE/Service/Lexikon__A__Z/T/001.h
tml, am 15.11.2006.
13 http://www.welt.de/data/2006/10/12/1067876.html, am 15.11.2006.
14 Vgl. http://www.germnews.de/gn/1994/10/15, am 15.11.2006.
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Durch die Steuererhöhungen (vgl. Tab. 1) erhoffte sich der Bund zum einen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, zum anderen einen positiven Effekt auf die Rauchgewohnheiten der Bundesbürger.
Tab. 1: Steuertarife im Überblick (01.03.2004 - 31.12.2006)
Quelle: www.zoll.de, am 16.11.2006.
Zwar scheint, wenn man Tab. 2 betrachtet, das zweite Ziel erfüllt worden zu sein, denn der Absatz von Zigaretten ist in den Jahren 2003 - 2005 deutlich gesunken, jedoch muss dieses Ergebnis kritisch betrachtet wer- den, da im gleichen Zeitraum der Absatz von Feinschnitt (Drehtabak) so-
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wie der Verbrauch illegaler Tabakwaren (Schmuggelware) 15 deutlich gestiegen ist.
Tab. 2: Verbrauch von Tabakwaren
Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de
Aber auch die Steuereinnahmen konnten nicht in dem Maße realisiert werden, wie sich der Bund das gewünscht hätte (vgl. Abb. 2). Gerade in den Jahren 2004 und 2005 wurden die Einnahmen weitaus höher geschätzt, als sie tatsächlich erzielt werden konnten.
15 Vgl. http://www.welt.de/data/2006/10/12/1067876.html , am 15.11.2006
Arbeit zitieren:
Dipl. Kfm. jur. Thomas Brehm, 2007, Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz - rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Volkswirtschaftliche Modelle zur Internalisierung externer Effekte
VWL - Mikroökonomie, allgemein
Seminararbeit, 26 Seiten
Coase-Theorem - Ein Überblick in anschaulicher Vortragsform.
Externe Effekte, theoretische ...
VWL - Mikroökonomie, allgemein
Referat (Ausarbeitung), 10 Seiten
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