Inhalt:
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I. Einleitung 3
II. Ethische Problemstellungen der Gentechnologie und die habermassche Perspektive 5
a) Neuere problematische Möglichkeiten der Gentechnologie 6
b) Differenzierungsschwierigkeiten: Negative und positive Eugenik. Wann beginnt
Eugenik 7
c) Ausgewählte ethische und politische Problemfelder der Eugenik 9
d) Habermas Fragestellung und sein Argumentationsziel 11
III. Habermas Theorie der Moral: Grundzüge der Diskursethik 12
a) Pragmatische ethische und moralische Diskurse 12
b) Formalistische statt substanzialistische Moraltheorie: Moral als Verfahrensbegriff 17
c) Konsenstheorie der Wahrheit und linguistisch geprägte Moral 18
d) Kognitivistische Moraltheorie 21
e) Kommunikatives Handeln: Die Ordnung des moralischen Diskurses 23
IV. Die Zukunft der menschlichen Natur 26
a) Moralisierung der menschlichen Natur 26
b) Die Diskursethik als formale und inhaltliche Argumentationsgrundlage 27
c) Das Fremdbestimmungsargument: Fragwürdige Mitautorschaft über ein fremdes
Leben 29
d) Das Asymmetrie-Argument: Verstetigung der Abhängigkeit zwischen Generationen31
e) Die gattungsethische Frage 32
f) Eugenik als kommunikatives Handeln 35
g) Argumentation an „vorgezogener Front“ 36
V. Habermas an Habermas gemessen: Grenzen seiner Argumentation 38
VI. Schluss 41
VII. Literatur 43
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I. Einleitung
In der Bioethik-Debatte kann der Philosophie, neben anderen Disziplinen, die wichtige Aufgabe zukommen, unausgesprochene Vorurteile, schwer lokalisierbare Ängste und verheißungsvolle Zukunftsphantasien auf ihre Herkunft, Bedeutung und Berechtigung zu überprüfen. Wenn sie diese Erkenntnisse erfolgreich vermittelt, leistet sie einen wertvollen Beitrag zur demokratischen Kultur, indem sie die zwangsläufig von Eliten diverser Art gefällten Entscheidungen über den weiteren Fortgang der Gentechnik für alle durchschaubar macht – bei einem Thema, das eines Tages alle angehen wird.
In seinem Aufsatz „Die Zukunft der menschlichen Natur“ versucht Jürgen Habermas genau dies zu leisten: Die Debatte um die Bioethik auf ein rationales Fundament zu stellen und Begründungsmuster diesseits von Religion und Metaphysik zu entwickeln, mit denen sich eine Haltung finden lässt gegenüber der Gentechnik mit all ihren Verheißungen und Bedrohungen. Habermas will zeigen, inwiefern die Gentechnik an sich unser heutiges Selbstverständnis und Moralempfinden in Frage stellt und wo ihre Bedrohung jenseits des medizinischen Risikos liegt: Dass Autonomie und Freiheit des Menschen auf dem Spiel stehen.
Die Diskursethik, sein „Begründungsprogramm der Moral in einer modernen Zeit“, stellt dabei, als für Habermas grundlegende Rekonstruktion dessen, was moralisch ist, den Maßstab dar, an dem sich die künftige Anwendung der Gentechnologien messen lassen muss. Als moralisch darf nur das gelten, was unter den Verfahrensbedingungen der Diskursethik als „gerecht“ ermittelt wurde. Aber was, wenn das, was zur Diskussion steht, gerade diese Bedingungen torpediert?
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Nach einer skizzenhaften Einleitung in den Gegenstand der ethisch problematischen Technologien der Humangenetik (II.) sollen zunächst grundlegende Voraussetzungen, Eigenschaften und das Verfahren der von Habermas vertretenen Diskursethik dargestellt werden (III.). Im Folgenden (IV.) wird nachvollzogen, inwiefern Habermas durch die Anwendung der neueren eugenischen Techniken den egalitären Universalismus als solchen bedroht sieht – und wie seine Bewertungen und Empfehlungen für eine zukünftige eugenische Praxis zu verstehen sind. Seine Argumentation wird abschließend einer kritischen Prüfung unterzogen (V.), wobei Habermas’ eigener Anspruch im Vordergrund stehen soll: Der, eine universal vermittelbare, säkulare, verpflichtende, rational einsichtige, nachmetaphysische und nicht-tabuisierende Beurteilung des Problems zu finden.
Futuristen und Konservative, Glückssucher und Schwerkranke, auch Wirtschaft und Kirche liefern sich auf dem Feld der Bioethik erbitterte Gefechte mit größtenteils legitimen Ansprüchen. Jürgen Habermas muss, als Vertreter des kommunikativen Handelns, in dieser Debatte einen Weg einschlagen, der auf Verständigung ausgerichtet ist: Sein Ziel kann es nicht sein, moralische Richtigkeit einfach zu deklamieren – er will mit Gründen zeigen, wo genau ein Konsens möglich wird.
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II. Ethische Problemstellungen der Gentechnologie und die
habermassche Perspektive
„Heute sieht sich das allgemeine Publikum der Staatsbürger mit Fragen konfrontiert, deren moralisches Gewicht weit über die Substanz der üblichen politischen Streitgegenstände hinausreicht.“ 1
Habermas stellt fest, dass die Fortschritte in Biowissenschaften und –technologie Möglichkeiten und Gefahren bergen, die einer Regelung bedürfen. Die Frage nun, die ihn umtreibt und zu einem eigenen Standpunkt führt, ist: Aufgrund welcher Kriterien lässt sich die Regelung gegenwärtiger und künftiger Forschungs- und Anwendungspraxis der Gentechnologie bewerkstelligen? Was sind die überindividuell gültigen Argumente, die in einer pluralistischen, postmetaphysischen Ära eine moralische Beurteilung eugenischer Wissenschaft und Technik erlauben?
Für Habermas muss darum vor allem geklärt werden, inwiefern erstens die technischen und wissenschaftlichen Fortschritte in der Biomedizin überhaupt den Bereich der menschlichen Moral betreffen, also Fragen des gerechten Lebens sind, die somit intersubjektiv, überindividuell verbindlich beantwortet werden müssen. Zweitens stellt Habermas die Frage in den Raum, ob nicht, vor dem Hintergrund einer langfristig möglichen Selbstveränderung der „menschlichen Natur“, die Philosophie Standpunkte einer sogenannten „Gattungsethik“ formulieren sollte, die auch inhaltliche Aspekte aufweist. Bedarf möglicherweise die menschliche Natur an sich eines fürsprechenden Schutzes durch die Philosophie?
1 HABERMAS, Jürgen: Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen
Eugenik? Frankfurt/ Main 2001. S. 35.
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a) Neuere problematische Möglichkeiten der Gentechnologie
Habermas rückt vor allem drei Aspekte des biotechnologischen Fortschritts ins Zentrum des Interesses, Aspekte, die neue ethische und moralische Fragen aufwerfen und deren normative Bewertung heute umstritten ist.
- Präimplantationsdiagnostik (PID) 2 : Im Unterschied zur pränatalen Diagnostik, die seit längerem möglich ist, erlaubt es die Präimplantationsdiagnostik, Embryonen in einem äußerst frühen Stadium der Entwicklung genetisch zu untersuchen und erst dann darüber zu entscheiden, ob sie dem Mutterleib zur weiteren Entwicklung und Geburt eingepflanzt werden. Im Falle prognostizierter schwerer Missbildungen des Kindes kann so das Risiko einer Abtreibung und ihrer Folgen vermieden werden. Der problematische Aspekt dieser Praxis ist natürlich der Begriff der Selektion (mit all seinen positiven und negativen Konnotationen): Aufgrund welcher Kriterien wird über das Ja oder Nein der zukünftigen Entwicklung des Kindes entschieden? Wer gehört zur Gruppe der Entscheider? Welche Rechte kommen möglicherweise einer solch frühen Form menschlichen Lebens zu? Welche Einstellung dem Wert menschlichen Lebens kommt durch eine solche Praxis zum Vorschein und wird durch sie möglicherweise verstärkt?
Anzumerken ist, dass es auch bei der Pränataldiagnostik zu einer Selektion kommen kann: Dann nämlich, wenn sich die Eltern nach festgestellter Fehlbildung des Ungeborenen im Mutterleib zu einer Abtreibung entschließen – aus welchen Gründen auch immer.
- Organzüchtung und Verwendung embryonaler Stammzellen: Mit dem Aspekt der Organzüchtung ist die Möglichkeit angesprochen, aus totipotenten Zellen, also embryonalen Stammzellen, Transplantationschirurgie, also als Organersatz für bereits lebende Patienten zu gewinnen. Auch hier rückt das Problem in den Vordergrund, welche Rechte dem
2 international „PGD“
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Menschen in diesem frühen Stadium seiner Entwicklung zugesprochen werden können, mit anderen Worten auch, zu welchem Zeitpunkt überhaupt von einem Menschen mit einem spezifischen Rechtsanspruch gesprochen werden sollte. Im dem Falle, dass embryonale Stammzellen nicht einfach als „Material“ für spätere Verwendung in anderen menschlichen Körpern oder zu Forschungszwecken betrachtet werden, stellt sich darauffolgend die Frage, ob und unter welchen Umständen eine solche Verwendung und Forschung dennoch als gerechtfertigt gelten darf.
- Verbessernde Eingriffe ins Genom: Mit der Möglichkeit biotechnologischer Eingriffe ins menschliche Genom ist schlussendlich der Problembereich der Eugenik im engeren Sinne angesprochen. Zu welchem Zeitpunkt der menschlichen Entwicklung, zu welchem Zwecke, von welchen autorisierten Personen und unter welchen Umständen kann ein solcher Eingriff als gerechtfertigt gelten? Welche Kriterien können überindividuell für eine solche Rechtfertigung herangezogen werden? Wenn zwischen positiver (verbessender) und negativer (verhütender) Eugenik unterschieden werden soll, anhand welcher Kriterien kann eine solche Differenzierung geschehen?
b) Differenzierungsschwierigkeiten: Negative und positive
Eugenik. Wann beginnt Eugenik?
Mit der Differenzierung zwischen negativer und positiver Eugenik ist eine Problemstellung angesprochen, die nicht erst seit dem Aufkommen neuer biotechnologischer Möglichkeiten aktuell, sondern medizinisch universal ist. Die Vertreter einer „Logik des Heilens“ 3 sehen einen medizinischen Eingriff gleich welcher Art als generell gerechtfertigt an, wenn er unter dem Primat des Heilens, nicht des Verbesserns geschieht. Die Gesundheit des Menschen soll wiederhergestellt, nicht seine Konstitution an sich verbessert werden. Dem
3 HABERMAS 2001. S. 36
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entspricht der Begriff der negativen Eugenik, die, auf momentan breiter Basis befürwortet, die Verhütung oder Kompensation pathologischer Gendefekte zum Ziel hat. Nicht zuletzt an einem solchen wiederherstellenden Ziel bemessen sich grundsätzlich auch Gesundheitssysteme.
Allerdings gibt es für dieses Primat des Heilens kein eindeutiges Unterscheidungskriterium. Der Begriff der Gesundheit ist ein historisch, gesellschaftlich und individuell höchst relativer. Was als pathologisch gelten kann, ist nicht immer medizinisch festgelegt, sondern oft genug gesellschaftlich konstruiert. Daraus folgt selbstverständlich nicht, das „bloß gesellschaftlich konstruierte Krankheit“ nicht auch als Krankheit gelten kann, die einer medizinischen Heilung bedarf. Zwischen allgemein als pathologisch angesehenen Körperzuständen wie beispielsweise Krebs, Diabetes, Multipler Sklerose und dem, was allgemein als „gesund“ gilt, gibt es eine Grauzone, in der die Differenzierung krank/gesund nicht medizinisch allgemeingültig festgelegt werden kann. Die Behandlung von Schönheitsfehlern fällt in dieses Gebiet genauso wie die geringfügiger Erkrankungen. Die soziale Beurteilung und die gesundheitlichen Folgen von schiefen Zähnen, Segelohren oder schmächtigem Wuchs sind gesellschaftlich und individuell relativ, ganz zu schweigen von psychologischen oder physiologischen Phänomenen, die sowohl positive wie auch negative Auswirkungen zeitigen wie z.B. „Aggressivität“.
In vielen Staaten wird die gerechte Verteilung der Ressourcen des Gesundheitssystems als moralische Frage gestellt und im Rahmen dessen, was allgemein als „behandlungsbedürftig“ gilt, weitgehend unabhängig vom Vermögen des Einzelnen als „Grundversorgung“ umgesetzt. Alle anderen medizinischen Eingriffe fallen in den Bereich der Habermasschen „Ethik“ und werden nach Willkür (und Vermögen) des Betroffenen oder seines Erziehungsberechtigten/Vormundes unternommen. Das Recht auf diese Maßnahmen ist nicht einklagbar.
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Zu dieser Frage, ob und wo genau die Grenze zwischen negativer und positiver Eugenik jeweils gezogen werden kann, was noch als Heilung zählt und was als Verbesserung der menschlichen Natur, kommt die zweite Frage, wann genau man von Eugenik im problematischen Sinne überhaupt sprechen kann. Ob eine drohende Krebserkrankung über die Verwendung von Sonnencreme oder eine bestimmte Ernährung verhütet wird oder über einen therapeutischen Eingriff ins Genom, scheint zumindest eine bloß technische Frage.
c) Ausgewählte ethische und politische Problemfelder der
Eugenik
Wie festgestellt wurde, ist der Begriff der Eugenik ein relativ weiter, der sowohl anerkannt unproblematische wie auch ethisch-moralisch höchst fragwürdige Praktiken umschließt. Die Definitionsgrenze zwischen diesen beiden Polen muss als unscharf betrachtet werden. Und so sind auch die bloß befürchteten oder sicher voraussehbaren Problemfelder, die eine fortgeschrittene liberale Eugenik mit sich bringen könnte, weithin umstritten.
- Fragen der Verteilungsgerechtigkeit: Ein eugenischer Liberalismus, wie ihn die pluralistischen Gesellschaften der Moderne mit ihrem Freiheitsbegriff und ihrem Ideal der individuellen Wahlrechte tendenziell nahe legen könnten, provoziert, wie auch in wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Dingen, Fragen der Partizipations- und Verteilungsgerechtigkeit. Anhand welcher Paradigmata wird darüber entschieden, wer in welchem Fall welche eugenische Praxis anwenden darf? Wird eugenische Praxis ein staatlich abgesichertes Menschenrecht oder muss sie von den jeweiligen Individuen nach Maßgabe von Vermögen oder einer bestimmten Qualifikation sich „erworben werden“?
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Eike Freese, 2003, Habermas' Diskursethik in der Humangenetik-Debatte - Zu Jürgen Habermas:, Munich, GRIN Publishing GmbH
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