Abbildung 1: Erwartungswert und Standardabweichung einer normalverteilten Zufallsvariablen 9
Abbildung 2: Value-at-Risk 11
Abbildung 3: Alpha- und Betafehler bei der Diskriminanzanalyse 16
Abbildung 4: CAP-Kurve und Gini-Koeffizient 17
Abbildung 5: Darstellung der Unternehmensentwicklung und dessen Verteilung zum Fälligkeitstermin 22
Abbildung 6: Regelsetzungspyramide zur Umsetzung von Basel II in deutsches Recht 28
Abbildung 7: Aspekte der Validierung 32
Abbildung 8: Korrelation mit dem systematischen Faktor in Abhängigkeit von PD 40
Abbildung 9: Eigenmittelunterlegung im Vergleich 41
TA AB BE EL LL LE EN NV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S T
Tabelle 1: Risikofaktoren alternativer Ratingverfahren 14
Tabelle 2: Ausgewählte generelle Anforderungen an interne Ratingsysteme 31
ABl. EG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Abs. Absatz ABS Asset Backed Securities Anh. Anhang BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAnz Bundesanzeiger BBankG Bundesbankgesetz BDSG Bundesdatenschutzgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt CAP Cumulative Accuracy Profile CRD Capital Requirements Directive c.p. cetaris paribus d.A. dieser Arbeit d.h. das heißt EAD Exposure at Default EG Europäische Gemeinschaften EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft engl. Englisch et al. und andere etc. et cetera GK Gini-Koeffizient Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.V.m. in Verbindung mit ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process IRB Internal Ratings-Based Jg. Jahrgang Kap. Kapitel KWG Kreditwesengesetz LGD Loss Given Default LPM Lower Partial Moment KMU kleine und mittlere Unternehmen
V
MaH Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute MaIR Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement Nr. Nummer o.g. oben genannte PD Probability of Default RL Richtlinie RW Risikogewicht S. Seite SKF Skalierungsfaktor sog. so genannte SolvV Solvabilitätsverordnung SolvV-E Entwurf der Solvabilitätsverordnung SREP Supervisory Review and Evaluation Process SRP Supervisory Review Process Tz. Textziffer u. und u.a. unter anderem VaR Value-at-Risk vgl. vergleiche
Gewichtungsfaktor der i-ten Merkmalsausprägung a i A Fläche zwischen untersuchtem Rating und zufälligem Rating A it Schwellenwert für das Ausfallereignis des i-ten Unternehmens zum Zeitpunkt t Konstanter Drift der Unternehmenswertentwicklung des i-ten Unternehmens α i b Restlaufzeitkoeffizient B Fläche zwischen untersuchtem Rating und perfektem Rating D(y) Gesamtkennzahl aus der Diskriminanzfunktion kritischer Trennwert einer Diskriminanzfunktion D T D j individueller Diskriminanzwert der Gruppe j (j=I: Insolvente Kreditnehmer, j=S: Solvente Kreditnehmer) DD Distance to Default
Exposure des i-ten Unternehmensbei vertragskonformer Gegenleistung zum E it Zeitpunkt t EAD Exposure at Default EL Expected Loss E(X) Erwartungswert einer Wahrscheinlichkeitsverteilung f[…] Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion F -1 […] Umkehrfunktion zur kumulativen Dichtefunktion von f[…] GK Gini-Koeffizient i Laufindex LGD Loss Given Default ln(x) natürlicher Logarithmus von x LPM k (X,t) k-ter Lower Partial Moment M Restlaufzeit N[…] Kumulative Dichtefunktion einer standardnormalverteilten Zufallsvariable N -1 […] Umkehrfunktion zu N[…] p Konfidenzniveau P Wahrscheinlichkeit PD prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit PD* bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit Q(p) p-Quantil R Korrelation RLK Restlaufzeitkorrektur
VII
Risikogewicht für IRB-Positionen RW IRB RW VER Risikogewicht für Verbriefungsfunktionen Reelwertiges Risikomaß ρ(X) S Größenindikator für Unternehmen in Millionen Euro Systematische Risikofaktoren zum Zeitpunkt t SF t SKF Skalierungsfaktor
Standardabweichung einer Wahrscheinlichkeitsverteilung σ(X)
Konstante Volatilität der Unternehmenswertentwicklung des i-ten σ i Unternehmens t Zeit T Fälligkeitszeitpunkt
Unsystematische Risikofaktoren des Unternehmens i zum Zeitpunkt t UF it UL Unexpected Loss V it Unternehmenswert des Unternehmens i zum Zeitpunkt t V(X) Varianz einer Wahrscheinlichkeitsverteilung VaR Value-at-Risk
stetige Zufallsbewegung des Unternehmenswertes des Unternehmens i W it zum Zeitpunkt t Realisation des systematischen Faktors ω i-te Merkmalsausprägung y i X Zufallsvariable x Realisation von x
Gesamtkapitalrendite des Unternehmens i zum Zeitpunkt t X it z Zielergebnis für das LPM
1 Einleitung
„Für die Messung von Kreditrisiken sehen der Grundsatz I beziehungsweise die Baseler Eigenkapitalvereinbarung und die Solvabilitätsrichtlinieauch als Ergebnis eines internationalen Kompromisses - bewusst ein einfaches Konzept (Standardmessmethode) vor, um den administrativen Auf-wand der Institute zu begrenzen und nicht allzu sehr in deren individuelle Risikosteuerung einzugreifen.“ 1 So kommentierte die Deutsche Bundesbank noch vor fünf Jahren die zurzeit noch geltenden Eigenkapitalregelungen der Banken. Der aus dem sog. Basel-I-Akkord von 1998 resultierende Grundsatz I ist dabei - eben aufgrund seiner Einfachheit und der damit verbundenen undifferenzierten Berücksichtigung des Kreditrisikos - schon Mitte der neunziger Jahre in die Kritik geraten. Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass die Eigenmittelunterlegung für Kredite mit einem pauschalen Ansatz keine Anreizte setzt, um die Quersubventionierung von „schlechten“ durch „gute“ Schuldner zu vermeiden. 2 Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung sind daher vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht überarbeitet worden und mündeten in der Veröffentlichung der Empfehlungen „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards“ 3 , kurz: Basel II. Auch die Begründung nicht allzu sehr in die individuelle Risikosteuerung der Institute einzugreifen zu wollen, erscheint widersinnig, im Gegenteil: die Annäherung der regulatorischen Sichtweise an die meist fortschrittlicheren bankinternen Risikomessmethoden bringt für beide Seiten Vorteile. Diese Diplomarbeit erörtert die sich aus dem Baseler Papier resultierenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Verfahren zur Ermittlung des Kreditrisikos. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die Darstellung und Analyse der Anforderungen bei Anwendung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes. Da das Baseler Papier zwischenzeitlich in eine EU-Richtlinie 4 überführt wurde und im Laufe dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden soll, beziehen sich die Ausführungen - soweit nichts
1 Deutsche Bundesbank (2001), S. 7.
2 Vgl. Bieta/Kirchhoff/Milde/Siebe (2004), S. 114.
3 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005).
4 Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemes-
sene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten sowie der Richt-
linie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über
die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute.
1
anderes vermerkt ist - auf die im nationalen Gesetzesentwurf 5 festgelegten Regelungen. In dieser Arbeit wird auf die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit als zentrale Größe des Kreditrisikos näher eingegangen. Die weiteren Risikoparameter, wie beispielsweise die Verlustquote und die Forderungshöhe bei Ausfall, werden als gegeben vorausgesetzt. Dies entspricht insoweit der Vorgehensweise von Basel II für die Anwendung des sog. IRB-Basisansatzes. Ebenfalls nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Darstellung und Analyse der Anforderungen bezüglich der Kreditrisikominderungstechniken und Verbriefungstransaktionen. Im Anschluss an diese Einleitung werden zunächst die grundlegenden Begriffe definiert sowie die vorhandenen betriebswirtschaftlichen Verfahren zur Messung des Kreditrisikos dargestellt. Dabei werden ausgehend von der bankinternen Zielsetzung ausgewählte Risikomaße für die Kreditrisikoquantifizierung vorgestellt. An die grundlegenden Darstellungen schließt sich eine kurze Erläuterung der in der Bankpraxis eingesetzten Ratingverfahren zur Ermittlung der einzelkreditnehmerbezogenen Ausfallwahrscheinlichkeit am Beispiel der Individualanalyse auf Basis von Expertenwissen und der Diskriminanzanalyse an. Das zweite Kapitel endet mit der Schilderung der Verfahrensweise zur Aggregation der Kreditrisiken mehrerer Kreditnehmer auf Porfolio- bzw. Gesamtbankebene. Dabei wird primär das Unternehmenswertmodell vorgestellt.
Das dritte Kapitel behandelt dann die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dazu erfolgt zunächst eine kurze Erläuterung zur Struktur der nationalen Bankenaufsicht sowie zu den rechtlichen Grundlagen. Im Anschluss werden die Mindestanforderungen an interne Ratingsysteme zur Messung des Kreditrisikos systematisiert und dargestellt. Der Kern des dritten Kapitels liegt in einer ausführlichen Darstellung und Analyse der aufsichtsrechtlichen Risikogewichtungsfunktion des IRB-Basisansatzes. Die im dritten Kapitel dargestellten Anforderungen werden schließlich im vierten Kapitel bewertet. Dabei erfolgt insbesondere eine Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Risikogewichtungsfunktion hinsichtlich ihrer Konformität in Bezug auf die bankinterne und die aufsichtliche Zielsetzung. Den Abschluss der Diplomarbeit bildet eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.
5 Überarbeitung des KWG sowie Überführung des Grundsatzes I in die Solvabilitätsverord-
nung, vgl. Bundesministerium der Finanzen (2006a) und (2006b).
2
2 Begriffsabgrenzungen und Grundlagen des Kreditri-
sikomanagements
2.1 Begriff und Wesen des Kreditrisikos
2.1.1 Bonitäts- und Ausfallrisiko
Bevor die betriebswirtschaftlichen Methoden zur Messung des Kreditrisikos und die daran geknüpften aufsichtsrechtlichen Anforderungen dargestellt werden, ist zunächst einmal zu definieren, was unter einem Kreditrisiko zu verstehen ist.
In der Literatur gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Definition des Begriffes Risiko. Im Folgenden soll als Risiko die aus Unsicherheit resultierende Gefahr einer negativen Abweichung zwischen einem erwarteten Zustand (=Referenzwert) und dem tatsächlich eingetretenen Zustand aufgefasst werden. 6 Bei einem Kreditvertrag ist der erwartete Zustand, dass der Schuldner dem Gläubiger die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen erbringt. 7 Das Kreditrisiko beinhaltet dann folglich die Gefahr, dass aufgrund der teilweisen, nicht termingerechten oder vollständigen Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners aus einem Kreditvertrag beim Gläubiger ein Verlust entsteht. Aufgrund des systembedingten niedrigen Eigenkapitals und des sich daraus ergebenden geringen Verlustdeckungspotenzials in Relation zu den risikobehafteten Geschäften der Banken und Sparkassen, können Kreditrisiken als wesentlicher Einflussfak-tor auf die Ertragslage der Institute dieses Geschäftszweiges bezeichnet werden. Im Extremfall beeinflussen Kreditrisiken sogar den Fortbestand eines Kreditinstituts. 8
Das Kreditrisiko kann in ein Ausfallrisiko und ein Bonitätsrisiko unterteilt werden. Dabei meint Ersteres die Gefahr, dass ein Ereignis eintritt (z.B. Insolvenz), wodurch der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen teilweise oder gar nicht mehr nachkommt. Dies entspricht dem traditionellen Verständnis von Kreditrisiken.
Das Bonitätsrisiko hingegen ist weiter gefasst. Es beinhaltet bereits die Gefahr der Verschlechterung der Bonität eines Kreditnehmers und stellt
6 Vgl. Bitz (1993), S. 642.
7 Grundsätzlich kann auch in die Erwartung bereits mit einbezogen werden, dass dem
Gläubiger im Voraus bekannt ist, dass nicht alle Schuldner Ihre Verträge erfüllen werden.
Vgl. hierzu Kap. 2.1.3 d.A.
8 Vgl. Schmoll (1993), S.27.
3
somit die Vorstufe des klassischen Ausfallrisikos dar. Ziel der Einbeziehung von Bonitätsrisiken ist es, insolvenzgefährdete Kreditnehmer aufgrund ihrer Bonitätsverschlechterung bereits vor dem tatsächlichen Default frühzeitig zu erkennen, um eventuelle Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können. 9
2.1.2 Risikoparameter PD, LGD, EAD und M als Bestimmungsgrößen des Kreditrisikos
Einfluss auf die Höhe eines monetären Verlustes durch das Kreditrisiko haben insbesondere die vier Faktoren Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote, Höhe des Kreditvolumens bei Ausfall sowie die Restlaufzeit. Unter der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) wird die Wahrscheinlichkeit ver-standen, mit der ein Kreditnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Der betrachtete Zeitraum beträgt im Folgenden - in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorgaben - stets ein Jahr.
Daneben ist die Höhe des Verlustes auch davon abhängig, welche Quote des Kreditbetrages zum Zeitpunkt des Ausfalls uneinbringlich geworden ist. Dabei spielt insbesondere der Verwertungserlös aus eventuell gestellten Sicherheiten eine entscheidende Rolle. Die Verlustquote wird in Prozent des Kreditbetrages ausgedrückt und als Loss Given Default (LGD) bezeichnet.
Das absolute Kreditrisiko wird selbstverständlich auch maßgeblich von der Höhe des Kreditbetrages zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) beeinflusst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Größe neben der Inanspruchnahme aus bereits ausgezahlten Krediten auch durch die bereitgestellten aber derzeit noch nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien determiniert wird. 10
Letztlich ist auch die Restlaufzeit (M) eine Bestimmungsgröße des Kreditrisikos. Intuitiv erscheint die Annahme gerechtfertigt, dass länger laufende Kredite mit höherer Unsicherheit und folglich mit höherem Risiko behaftet sind.
9 Vgl. Rolfes (2001), S. 4.
10 Vgl. Szczesny (2003), S. 28.
4
2.1.3 Abgrenzung zwischen erwarteten und unerwarteten Verlusten
Sowohl für das Bonitäts- als auch das Ausfallrisiko lässt sich eine Unterscheidung in erwartete Verluste (EL) und unerwartete Verluste (UL) vornehmen. Das bewusste Eingehen von Risiken gehört zum Kerngeschäft der Kreditinstitute. So ist einer Bank bereits beim Abschluss eines Kreditvertrages bekannt, dass es zu einem eventuellen Ausfall bzw. zu einer Bonitätsverschlechterung des Kreditnehmers kommen kann. Diejenigen Verluste, die schon bei Abschluss eines Kreditvertrages auf Basis der analysierten Ist-Situation eines Kreditnehmers quantifiziert werden können, werden als erwartete Verluste bezeichnet. Diese Verluste stellen somit nach der eingangs erläuterten Definition kein Risiko dar. Sie sollen und können daher auch regelmäßig bereits in den Preis für den Kredit mit einfließen. Darüber hinaus können jedoch auch Verluste eintreten, die ex ante nicht vorhersehbar sind. Diese könnten beispielsweise in einer im Vergleich zur Ausgangssituation nicht zu erwartenden Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers im Zeitablauf oder in einer stärkeren Wertminderung durch andere Faktoren begründet sein. Sie werden daher als unerwartete Verluste (UL) definiert. 11 In den drei Konsultationspapieren 12 des Baseler Ausschusses war der Tatsache, dass erwartete Verluste kein Risiko darstellen und folglich nicht mit Eigenkapital zu unterlegen sind, noch nicht Rechnung getragen worden. Erst auf Basis der Kommentare zum Dritten Konsultationspapier folgte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in der Endfassung des Rahmenwerkes bei der Berechnung der Risikogewichte im IRB-Ansatz einer reinen UL-Sichtweise. 13
2.1.4 Aufsichtliche Definition des Kreditausfalls
Ein Kreditnehmer kann vorübergehend in einen Liquiditätsengpass geraten, der ihm das Erfüllen seiner Zahlungsverpflichtungen aus Zins und Tilgung beim Kreditgeber zeitweise nicht möglich macht. Beim Ausfallrisiko stellt sich nun die Frage, ab welchem Zeitpunkt von einem Ausfall ausgegangen werden kann. So ist es denkbar, dass sich Institute unterschiedliche, subjektive Toleranzgrenzen an die Annahme der Uneinbringlichkeit einer For-
11 Vgl.Rolfes (2001), S. 4.
12 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1999b), Basel Committee on Banking
Supervision (2001a) und Basel Committee on Banking Supervision (2003).
13 Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 81 sowie Kap. 3.2.2 d.A.
5
derung setzen. Im Fokus dieser Arbeit stehen die aufsichtsrechtlichen An-forderungen an die Messung des Kreditrisikos. Da die Bankenaufsicht an einer Vergleichbarkeit der bankintern gemessenen Risikoparameter interessiert ist und zugleich Wettbewerbsaspekte - z.B. in Bezug auf die sich aus den Eigenkapitalanforderungen resultierenden Kreditkonditionen - eine Rolle spielen, haben die Aufseher eine einheitliche Ausfalldefinition festgelegt: 14 Danach gilt ein Schuldner genau dann als ausgefallen, wenn das Institut erwartet, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen höchstwahrscheinlich nicht vollumfänglich nachkommen wird, ohne dass die Bank Maßnahmen durchführt, wie z.B. die Verwertung von eventuell vorhandenen Sicherheiten. Dies soll insbesondere dann als gegeben angenommen werden, wenn die Bank eine Wertberichtigung bildet, die Forderung mit Verlust verkauft wird, ein Verzicht auf Teile der Forderung durch eine Sanierungsumschuldung erfolgt oder eine Insolvenz beantragt wird. Unabhängig davon gilt ein Schuldner als ausgefallen, wenn er mit seinen Zahlungen für eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage in Verzug ist. Letzteres gilt auch für Überziehungen 15 von Kreditlinien mit einer Dauer von mehr als 90 aufeinander folgenden Kalendertagen. 16 Als wesentlich gilt nach SolvV-E im § 125 Satz 2, wenn „die gegenwärtig bestehende Gesamtschuld den gegenwärtig mitgeteilten Gesamtrahmen um mehr als 2,5 vom Hundert, mindestens jedoch um 100 Euro überschreitet.“ 17
2.2 Betriebswirtschaftliche Verfahren zur Messung des Kreditrisikos
2.2.1 Bankinterne Zielsetzung der Kreditrisikomessung
Die Messung von Kreditrisiken ist wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Kreditrisikomanagements. Der gesamte Prozess des Kreditrisikomanagements beinhaltet die Schritte Identifikation, Messung, Bewertung, Steuerung und Kontrolle der Kreditrisiken. 18 Dabei verfolgt die Bank als
14 Vgl. Deutsche Bundesbank (2003a), S. 52.
15 Als Überziehung gilt hierbei die Überschreitung eines zugesagten und gegenüber dem
Kreditnehmer kommunizierten Gesamtrahmens.
16 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), S. 96 und Bundesministerium der
Finanzen (2006b), § 125, S. 113.
17 Bundesministerium der Finanzen (2006b), § 125, S. 113-114.
18 Vgl. Oehler/Unser (2002), S. 20.
6
Kreditgeber zum einen das Ziel, die erwarteten Verluste zu kalkulieren 19 und in die Preisgestaltung für die Kreditvergabe zu integrieren. Zum anderen sollen die darüber hinausgehenden unerwarteten Verluste durch Maßnahmen zur Risikovermeidung, Risikominderung, Risikodiversifikation, Ri-sikovorsorge sowie zum Risikotransfer gesteuert werden können. 20 Letztendlich lässt sich auch daraus die bankinterne Zielsetzung an die Kreditrisikomessung ableiten. Ein Kreditinstitut möchte im Voraus möglichst genaue Kenntnis über die eventuellen Auswirkungen der eingegangen Kreditrisiken auf seine Ertrags- und Vermögenslage erhalten. In Bezug auf die Ertragslage ist im Rahmen einer Risiko-Chancen-Abwägung zu ermitteln, ob ein Geschäft vor dem Hintergrund der erwarteten Verluste einen positiven Deckungsbeitrag erzielt. Erst aus der Schätzung der unerwarteten Verluste kann eine Bank darüber hinaus die Frage beantworten, ob ein sich grundsätzlich lohnendes Geschäft auch in Bezug auf das vorhandene Risikodeckungspotenzial verkraftet werden kann. Das Risikodeckungspotenzial leitet sich dabei aus der Vermögenslage ab. 21 Aus Wettbewerbsaspekten besteht die Gefahr, dass Institute ohne entsprechende Instrumente zur Quantifizierung von Kreditrisiken tendenziell einen höheren Anteil der weniger werthaltigen Kredite übernehmen, die andere Institute abgelehnt haben. 22 Während der Vertragsphase sind ferner die Früherkennung und Überwachung von Bonitätsveränderungen Ziele eines Kreditinstitutes, um entsprechende Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können (z.B. Sicherheitenverstärkung). 23
Neben der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung - die insbesondere für die Eigenkapitalgeber (Eigentümer) und Fremdkapitalgeber (Einlagenkunden) von Interesse sein wird - hat die Messung von Kreditrisiken sicherlich auch das Ziel den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Geschäftsleitern. 24 Ein indirektes Nebenziel der Bank dürfte darüber hinaus aus der Berücksichtigung des Personal- und Sachaufwandes für die Implementierung ei-
19 DieKosten für die erwarteten Verluste werden in der Literatur und Bankpraxis häufig als
Standardrisikokosten bezeichnet, obwohl sie nach der o.g. Definition nicht unter den Beg-
riff Risiko zu subsumieren sind, vgl. Kap. 2.1.1 d.A.
20 Gegenstand dieser Arbeit ist die Messung von Kreditrisiken, zur Theorie der Kreditrisiko-
steuerung vgl. z.B. Oehler/Unser (2002), S. 20-38 oder Schierenbeck (2003), S. 194-231.
21 Vgl. Schierenbeck (2003), S. 2.
22 Vgl. Vievers (2001), S. 3.
23 Vgl. Jansen (2001), S.98.
24 So liegt es nach § 25a Abs. 1 KWG i.V.m. § 1 Abs. 2 KWG in der Verantwortung der
Geschäftsleiter, über ein angemessenes internes Kontrollverfahren sowie über angemes-senen Regelungen zur Bestimmung der finanziellen Lage zu verfügen.
7
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kaufmann Rainer Nickels, 2006, Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Verfahren zur Ermittlung des Kreditrisikos, München, GRIN Verlag GmbH
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