Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 1
1. EINLEITUNG 2
1. EINLEITUNG 2
2. DIE GESTA INNOCENTII. 4
2.1 DAS GENRE DER MITTELALTERLICHEN GESTA 4
2.2 ÜBERLIEFERUNG 5
2.3 VERFASSER- UND ENTSTEHUNGSFRAGE. 6
2.4 AUFBAU UND INHALT. 9
3. DIE REKUPERATIONSPOLITIK IN DEN GESTA INNOCENTII. 12
3.1 ROM 12
3.2 MARK ANCONA UND DER KONFLIKT MIT MARKWARD VON ANNWEILER 14
3.3 HERZOGTUM SPOLETO 18
3.4 TUSZISCHE LIGA 20
3.5 DAS „TUSZISCHE PATRIMONIUM PETRI“ UND DAS EXARCHAT RAVENNA. 22
3,6 PARLAMENTUM VON VITERBO 23
4. FAZIT. 26
QUELLE -N UND LITERATURVERZEICHNIS 28
1
1. Einleitung
Unmittelbar nach seiner Wahl zum Papst machte sich Innocenz III. daran, das größte Projekt seines Pontifikats (1198-1216) umzusetzen. Er beabsichtigte, den Herrschaftsbereich des Patrimonium Petri auf ganz Mittelitalien auszuweiten, um so das Papsttum zu festigen und größere Unabhängigkeit von den weltlichen Gewalten Mittelitaliens zu erlangen. Seine Ansprüche auf weite Teile Mittelitaliens führte er auf verschiedene Privilegien und Schenkungen zurück, u. a. auch auf die Konstantinische Schenkung des 8. Jahrhunderts 1 .
Um die Ansprüche der Kirche auf weite Gebiete in Mittelitalien durchsetzen zu können, konzipierte Innocenz die Rekuperationspolitik, wobei er durchaus auf die Vorarbeiten seines Amtsvorgängers Cölestin III aufbauen konnte 2 . In seiner Politik der recuperatio verfolgte Innocenz eine Territorialpolitik, die zum Ziel hatte, verschiedene Gebiete, die sich entweder bereits im Besitz der Kirche befunden hatten oder auf die Ansprüche erhoben werden konnte, in den Herrschaftsbereich der Kirche zurückzuführen. Dass dieses Vorhaben überhaupt Aussicht auf Erfolg haben konnte, ist in der speziellen machtpolitischen Situation in Italien zur Zeit des Pontifikatsbeginns zu sehen. Der Tod Kaiser Heinrichs VI. 1197 und der daraus resultierende Thronstreit um die Nachfolge im Reich führte zu einem Machtvakuum in Mittelitalien, dass Innocenz III. zu nutzen wusste.
Die Quellenlage für das Pontifikat Innocenz’ ist außerordentlich gut. Zum einen liegen, unüblich für mittelalterliche Päpste, die Register fast vollständig vor. Zum anderen existiert mit den Gesta Innocentii III., den Taten Innocenz’ III., eine weitere wesentliche Quelle für die Jahre 1198-1208, insbesondere für die Rekuperationspolitik Innocenz’.
Die anonym und an der Kurie verfassten Gesta, der Forschung gut zugänglich seit Mignes Edition aus dem Jahr 1855 3 , sind in der Geschichtswissenschaft lange Zeit zugunsten der offiziellen, in den Registern überlieferten Dokumenten vernachlässigt worden. Zudem wurde ihr Wert als Quelle häufig in Frage gestellt. Aufgrund der mutmaßlichen Entstehung an der Kurie seien die Gesta eine pro-päpstliche und
1 Vgl. WALEY, Papal State, S. 1-3.
2 Ibid., S. 31.
3 MIGNE, Jacques-Paul (Hrsg.), Patrologia Latina 214, Sp. XV-CCXXVIII, Paris, 1855.
2
hagiographisch angelegte Biographie Innocenz’, die zudem nur die ersten elf Jahre des Pontifikats abdecke 4 . In den letzten Jahren sind einige Forschungsbeiträge erschienen, die sich mit Entstehung und Inhalt der Gesta auseinandersetzen. Die Gesamtkonzeption des Werks ist allerdings noch nicht erforscht 5 .
In der vorliegenden Arbeit soll der Quellenwert der Gesta Innocentii in Bezug auf die Rekuperationspolitik Innocenz’ III. kritisch untersucht werden. Zunächst bedarf es einer Betrachtung des Gesamtwerks, in der den Fragen der Überlieferung, des Verfassers und Entstehungsprozesses sowie des Inhalts und Aufbaus nachgegangen wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dann die Darstellung der Rekuperationspolitik Innocenz’ in den Gesta, die die Kapitel 7-17 umfasst. Welchen Wert besitzen die Gesta als Quelle für Innocenz’ Politik der recuperatio? Inwieweit wird dessen politisches Konzept in der Erzählung über die Rekuperationen von Gebieten in Mittelitalien deutlich, und wie stellt der Autor der Gesta diese in seiner spezifischen Erzählung dar? Liegt uns mit den Gesta Innocentii tatsächlich eine reine Erfolgsgeschichte mit propagandistischer Intention vor, oder liefert der Verfasser uns eine realistische Darstellung? Um diese Fragen zu beantworten, werden ausgewählte, für wesentlich erachtete Textauszüge über die Rekuperationen Innocenz’ im Jahr 1198 unter der Einbeziehung der Forschungsliteratur kritisch diskutiert.
4 Vgl. Brenda BOLTON, Too Important to Neglect: The Gesta Innocentii PP III, in: Ian WOOD (Hrsg.),
Church and Chronicle in the Middle Ages: Essays Presented to John Taylor, London et al. 1991, S. 89 f.
für einen Überblick.
5 Vgl. Matthias THUMSER, Letzter Wille? Das höchste Angebot Kaiser Heinrichs VI. an die römische
Kirche, in: DA, Bd. 62 (2006), S. 119f. Zugunsten der ausführlichen Erörterung des bisherigen
Forschungsstands in den Kapiteln 2.2 und 2.3 dieser Arbeit fällt dieser Bereich in der Einleitung relativ
knapp aus.
3
2. Die Gesta Innocentii
2.1 Das Genre der mittelalterlichen Gesta
Der inhaltliche und formale Aufbau der Gesta im Mittelalter folgte ursprünglich dem chronologischen Aufbau der päpstlichen Biographien im Liber Pontificalis 6 . In ihnen wurden neben grundlegenden Informationen wie der familiäre Hintergrund und die Dauer des Pontifikats wesentliche Erfolge des jeweiligen Papstes dargestellt, gefolgt von einer kurzen Beschreibung seines Todes 7 . Powell sieht sogar Ursprünge dieses biographischen Genres in der Antike, z. B. in den Viten des Plutarch 8 . Im 12. Jahrhundert setzte sich dann eine Strukturierung nach Themen wie Charaktereigenschaften des Herrschers, Verteidigung von Ländereien oder Schenkungen an Klöster durch. Die Gesta sollten den zeitgenössischen Hintergrund für die herausragenden Taten der Hauptfigur liefern, die als Held im Mittelpunkt der Darstellung steht 9 .
In der zweiten Hälfte des 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts erreichten die Gesta ihren Höhepunkt, als Könige das große politische Potenzial der Gesta erkannten. Die Autoren dieser historischen Prosa versuchten zunehmend, den Machtzuwachs der Könige zu beschreiben und zu rechtfertigen. So liegen Gesta von Friedrich Barbarossa (1152-1190) 10 , Heinrich II. von England (1154-1189) 11 und, in Versform verfasst, von Philip II. von Frankreich (1179-1223) 12 vor. Dokumente aus Archiven, Registern und Gesetzessammlungen haben Eingang in die Erzählungen der Gesta gefunden.
6 Louis DUCHESNE, (Hrsg.), Le Liber Pontificalis. Texte, introduction et commentaire, 3 Bände, 2. Aufl., Paris 1955-57.
7 Vgl. BOLTON, Gesta, S. 87.
8 Vgl. James M. POWELL, (Hrsg.), The Deeds of Pope Innocent III by an Anonymous Author. Translated
with an Introduction and Notes by James M. POWELL, Washington D.C. 2004, S. XI.
9 Hier und im Folgenden vgl. BOLTON, Gesta, S. 87f.
10 Georg WAITZ/ Bernhard von SIMSON (Hrsg.), Ottonis et Rahewini, Gesta Friderici I. Imperatoris
(MGH: SS. rer. Germ. 46), Hannover 1912, Nachdruck 1997.
11 William STUBBS (Hrsg.), Gesta regis Henrici secundi Benedicti abbatis (Rerum Britannicarum medii
aevi scriptores 49), London 1867, Nachdruck New York 1965.
12 Henri François DELABORDE (Hrsg.), Oeuvres de Rigord et de Guillaume le Breton, historiens de
Philippe-Auguste (Ouvrages publiés par la Société de l'histoire de France 69), Paris 1882.
4
Oft wurde, so denn vorhanden, ein „Bösewicht“ in die Gesta integriert und als Gegenspieler des Protagonisten genutzt, um den dramatischen Effekt der Erzählung zu erhöhen. Die wichtige Rolle dieses Antihelden in den Gesta Innocentii nimmt Markward von Annweiler, Seneschall des Reichs, ein. Wie geschickt und mit welcher Wirkung auf den Rezipienten der Autor dies in den Gesta vornimmt, wird in Kapitel 3.2 ausführlich erläutert.
2.2 Überlieferung
Nach Imkamp sind zwei Überlieferungsstränge der Gesta Innocentii zu identifizieren 13 . In Frankreich sind zwei Manuskripte aus dem 14. Jahrhundert überliefert, die mutmaßlich aus Toulouse und Autun stammen. In diesen fehlen sowohl die letzten sechs Kapitel der Gesta, welche Geschenke und Wohltaten Innocenz’ beinhalten, als auch dessen Psalm-Kommentare. Diese Quellen scheinen laut Bolton 14 für die Editionen der Gesta von Bosquet 15 im Jahre 1635 und Baluze 16 im Jahre 1682 benutzt worden zu sein. Die fehlenden Abschnitte sind in der aus der Vatikanischen Bibliothek in Rom überlieferten Quelle enthalten, einem Manuskript aus dem späten 13. oder frühen 14. Jahrhundert 17 . Dieses Manuskript, das sich laut dem Katalog der päpstlichen Bibliothek 1411 in Avignon befand und spätestens Ende 1604 wieder zurück nach Rom gelangte 18 , bildet wahrscheinlich die Grundlage für die Edition Mignes 19 .
Seit Mignes Ausgabe von 1855 sind die Gesta der Forschung gut zugänglich. In der Forschung wurden die Gesta allerdings lange Zeit zugunsten der offiziellen Dokumente aus der Kurie vernachlässigt 20 . Dies scheint insofern verständlich, als dass Innocenz III. den ersten mittelalterlichen Papst darstellt, dessen Register fast vollständig überliefert
13 Vgl. Wilhelm IMKAMP, Das Kirchenbild Innocenz' III. (1198 - 1216) (Päpste und Papsttum
22), Stuttgart 1983, zugleich Diss. Rom 1982, S. 10ff.
14 Vgl. BOLTON, Gesta, S. 89.
15 François BOSQUET, Epistola Innocentii pontificis maximi notae, Toulouse 1635, S. 1-150.
16 Etienne BALUZE, Epistolarum Innocentii III. Romani Pontificis Libri Undecim: Accedunt Gesta
eiusdem Innocentii et prima collectio decretalium composita a Rainerio Diacono et monacho Pompostino.
Stephanus Baluzius Tutelensis in unum collegit, magnam partem nunc primum edidit, reliqua emendavit,
2 Bände, Paris 1682.
17 Vgl. BOLTON, Gesta, S. 89.
18 Vgl. IMKAMP, Kirchenbild, S. 14f.
19 Vgl. BOLTON, Gesta, S. 89.
20 Ibid.
5
sind. Seit 1981 existiert mit der Dissertation von David Gress-Wright ein kritischer Editionstext, der jedoch viele Flüchtigkeitsfehler enthält und einen Sachkommentar vermissen lässt.
Eine Übersetzung der Gesta ins Englische legte James Powell 2004 vor. Als Grundlage für die Übersetzung benutzte dieser vier Quellen. Neben der Edition von Gress-Wright und dem Manuskript aus der Vatikanischen Bibliothek lagen seiner Übersetzung die Migne-Ausgabe sowie die Österreichische Edition der Papstregister Innocenz’ zugrunde. Diese Edition erwies sich als besonders wertvoll aufgrund der vielen in ihr enthaltenen Briefe 21 .
2.3 Verfasser- und Entstehungsfrage
Die Gesta Innocentii sind anonym überliefert. Als gesichert kann gelten, dass der Autor der Kurie selbst angehört haben muss. Dies ergibt sich zum einen aus den vielen Interna, die dem Autor bekannt sind 22 , und zum anderen aus dessen exzellenten Kenntnissen in weltlichen und geistlichen Bereichen 23 . Außerdem werden viele Schreiben des Papstes wörtlich wiedergegeben. Diese stammen zumeist aus den päpstlichen Registern 24 , jedoch nicht in allen Fällen. So enthält ein Brief Markwards an Innocenz in den Gesta eine genauere Anschrift sowie einige Wörter mehr, als dieser in den Registern umfasst. Dieser Umstand beweist, dass dem Autor urkundliches Material aus der Kurie vorlag 25 .
Hinsichtlich der Verfasserfrage gibt es mehrere Hypothesen, die allerdings übereinstimmend mit Thumser auf „sehr spekulative[n] Überlegungen“ beruhen 26 .
Powell sieht sehr starke Indizien für den Kanonisten Petrus Beneventanus. Dieser besaß neben hervorragenden Rechtskenntnissen viel Wissen über Interna in Kirche, Adel und den Städten sowie darüber hinaus in Süditalien und Sizilien. Zudem stellte er 1209 eine wichtige Sammlung von Innocenz’ Dekretalen zusammen. Zu beweisen sei seine
21 Vgl. POWELL, Deeds, S. XVI.
22 Vgl. THUMSER, Letzter Wille, S. 119.
23 Vgl. POWELL, Deeds, S. XIII.
24 Vgl. THUMSER, Letzter Wille, S. 119.
25 Vgl. Volkert PFAFF, Die Gesta Innocenz’ III. und das Testament Heinrichs VI., in: ZRG Kan. 81
(1964), S. 84.
26 THUMSER, Letzter Wille, S. 120.
6
Autorenschaft allerdings nicht 27 . Barone bringt den Kardinaldiakon Johannes von Santa Maria in Cosmedin als möglichen Autoren der Gesta in Spiel 28 . Gress-Wright hält es für wahrscheinlich, dass ein Verwandter Innocenz’, der Kardinal Oktavian von Santi Sergio e Bacco, die Gesta verfasst hat. Für ihn spreche v. a. der Umstand, dass er in der päpstlichen Kämmerei tätig war und somit vertraut mit dem Liber Censuum und weiteren Listen, welche der Erzählung zugrunde liegen 29 . Thumser und Barone stimmen darin überein, dass es auch denkbar sei, dass die Gesta nicht von einem einzigen Autor, sondern von mehreren verfasst wurden 30 . Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Verfasserfrage derzeit genau so offen ist wie die Frage nach den Entstehungsbedingungen des Werkes.
Lange Zeit galt die Hypothese einer ersten Entstehungsphase bis zum Ende des Jahres 1203. Die Gesta seien als apologetische Schrift geplant gewesen, als der Papst im Sommer des Jahres in Anagni erkrankte und es so aussah, als ob er sterben würde. Zu diesem Zeitpunkt war seine Herrschaft in Rom alles andere als unstrittig, der endgültige Erfolg der Rekuperationspolitik war noch nicht absehbar. Der Verfasser habe mit den Gesta, sich am Vorbild der im Liber Pontificalis enthaltenen Vita Alexandri III des Kardinal Boso orientierend, eine apologetische Biographie Innocenz’ III. intendiert, die die Qualitäten und Wohltaten des Papstes herausstellen sollte. Als Innocenz seine Krankheit überlebt und sich in der Stadt Rom durchgesetzt hatte, habe der Autor sein Werk zwischen 1206 und 1208 in einer zweiten Phase mit Ergänzungen fortgesetzt, ohne die grundlegende Struktur des Textes zu verändern, nun ohne den ursprünglichen Impetus der Apologie 31 .
27 Vgl. POWELL, Deeds, S. XIII; sowie ausführlicher: Ders., Innocent III and Petrus Beneventanus:
Reconstructing a Career at the Papal Curia, in: John C. MOORE (Hrsg.), Pope Innocent III and his World,
Aldershot et al. 1999, S. 51-62, hier S. 52f.
28 Giulia BARONE, I „Gesta Innocentii III“ : politica e cultura a Roma all’inizio del Duecento, in: Ders./
Lidia CAPO/ Stefano GASPARRI (Hrsg.): Studi sul Medioevo per Girolamo Arnaldi, Rom 2001, S. 20f.,
zitiert in Thumser, Letzter Wille, S. 120.
31 Vgl. Yves LEFEVRE, Innocent III et son temps vus de Rome: étude sur la biographie anonyme de ce
pape, in: Mélanges d’archéologie de d’histoire de l’école française de Rome 61 (1949), S. 242-245 ;
ebenso GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 109 (Darstellungsteil).
7
Hatte sich diese Hypothese „zeitweise fast schon durchgesetzt“, so kann sie nun als widerlegt gelten. Thumser betrachtet in Übereinstimmung mit Barone 32 die Gesta Innocentii als ein „offenes Werk“, an dem kontinuierlich weitergearbeitet wurde. Im Gang der Erzählung sei bei den Ereignissen von 1203 „an keiner Stelle eine Zäsur erkennbar“. Stattdessen seien von Beginn an verschiedene Abschnitte mit teilweise stark unterschiedlichen Konzeptionen parallel bearbeitet und später miteinander verbunden worden 33 .
Nicht im Widerspruch zur Auffassung eines längeren und fortlaufenden Entstehungsprozesses stehen Powells Überlegungen im Vorwort zu seiner Übersetzung der Gesta 34 . Obwohl die Erzählung im Jahr 1208 abreißt und somit nur die ersten elf Jahre des Pontifikats Innocenz’ behandelt, wendet sich Powell gegen die Betrachtungsweise der Gesta als unvollendetes Werk. Stattdessen betont er die Vollständigkeit der Gesta in Bezug auf ausgewählte Aspekte. Als der Autor realisiert habe, dass er aufgrund ungeklärter Umstände, vielleicht durch die Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit, nicht mehr in der Lage sein würde, das gesamte Pontifikat in seiner Erzählung zu behandeln, habe er von diesem ursprünglichen Plan Abstand genommen. Er habe nun das vorliegende Material sinnvoll zusammengestellt und mit einleitenden Kommentaren versehen, um so zu einer kohärenten Darstellung der seiner Ansicht nach wichtigsten Aspekte des Pontifikats Innocenz’ III. zu gelangen. Für den Entstehungszeitraum der Gesta gibt Powell die Jahre 1204-1209 an. Im Gegensatz zu den bisherigen, in weiten Teilen auf Spekulationen beruhenden Erkenntnissen zum Verfasser und zur Entstehung der Gesta existieren keine Zweifel über den Adressatenkreis. Die Erzählung entstand nicht nur an der Kurie selbst, sondern wurde auch für die Rezeption innerhalb der Kurie verfasst. Sie stelle eine Art „collective memory“ für die Entscheidungsträger und Bureaukraten rund um das Reformpapsttum dar, welches zunehmend die Wichtigkeit der Vergangenheit und von Informationen für die wachsende Verwaltung entdeckt habe 35 . Da die Gesta also als „inhouse-document“ konzipiert wurde, treffen frühere Diskussionen um Inhalt, Standpunkt und Zweck der Gesta, die päpstliche Propaganda in den Vordergrund gestellt hatten,
32 BARONE, Gesta Innocentii, S. 5f., zitiert in THUMSER, Letzter Wille, S. 120.
33 THUMSER, Letzter Wille, S. 120.
34 Im Folgenden vgl. POWELL, Deeds, S. XI-XIII.
35 POWELL, Deeds, S. XII.
8
nicht zu 36 . Unberührt von diesem Ergebnis bleibt die Tatsache, dass in den Gesta der Standpunkt der Kurie wiedergegeben wird mit dem Ziel, Unterstützung innerhalb der Kurie für die Initiativen des Papstes zu gewinnen. Wie der Autor dabei vorgeht, wird bei der folgenden Betrachtung des Aufbaus und des Inhalts der Gesta Innocentii deutlich sowie insbesondere in der Analyse der Kapitel, die die Rekuperationen im Jahr 1198 beinhalten.
2.4 Aufbau und Inhalt
In den Gesta Innocentii stellt der Autor die wichtigsten Pläne, die „vision“ 37 des Papstes für sein Pontifikat dar: Die Reform der Kirche, der Kreuzzug, die Vereinigung mit den östlichen Kirchen unter Vorherrschaft des Papstes und das Ende interner Auseinandersetzungen an der Kurie. Darüber hinaus wird gleich zu Beginn der Erzählung im Abschnitt über Rom und die Rekuperationen in Mittelitalien (Kap. 7-17) deutlich, wie wichtig Innocenz die Sicherheit des Papsttums war. Dies hebt Powell besonders hervor:
The opening section of the Gesta clearly demonstrates his determination to ensure that the popes would be masters in their own house and able to control their neighbors. 38
In der detaillierten Betrachtung dieses zentralen Abschnitts der Gesta an späterer Stelle 39 wird zu verdeutlichen sein, dass Innocenz nicht nur auf die Sicherung des Papsttums, sondern auf den Ausbau der päpstlichen Gewalt in Mittelitalien abzielte. Durch seine Politik der recuperatio versuchte er bereits im ersten Jahr seines Pontifikats, seinen Herrschaftsbereich durch die Rückgewinnung von Gebieten, auf die er Ansprüche der Kirche geltend machte, auszubauen und zu festigen. Diesem Abschnitt vorangestellt ist ein einleitender Abschnitt über Innocenz’ familiären Hintergrund und Bildung, seine Tätigkeiten vor der Wahl zum Papst sowie die Wahl und Konsekration selbst. Die Kontroverse um die Wahl Lothars von Segni zum Papst am 8. Januar 1198 reduziert der Autor auf die Kontroverse um das junge Alter des Papstes, der mit 37 Jahren gewählt wurde:
36 Ibid., S. XIII.
37 Ibid., S. XV.
38 Ibid.
39 Siehe Kapitel 3.
9
[…] licet tres alii fuissent ab aliquibus nominati, post disputationem inter eos super etate habitam quia tunc erat annorum triginta et septem, omnes tandem consenserunt in ipsum propter honestatem morum et scientiam litterarum, eum in summum pontificem eligentes […] 40
Es ist möglich, dass der Verfasser deshalb die außerordentliche Bildung und theologischen Schriften Lothars besonders herausstellt. Oft wurde Unmut gegen diese verkürzte Darstellung der Wahlkontroverse in den Gesta geäußert und kritisiert, dass die Uneinigkeit unter den Kardinälen heruntergespielt wurde 41 . Powell relativiert diese Kritik an den Gesta, indem er konstatiert, dass die Differenzen nicht groß gewesen sein können, da sich die Reihen unter den Kardinälen schnell schlossen und sie einstimmig Lothar zum Papst wählten 42 .
In den Kapiteln 18-40 werden die Verhältnisse und die päpstliche Politik im Königreich Sizilien ausführlich beschrieben. An die Schilderung Innocenz’ Reformvorhaben in der Kirche und einiger seiner Rechtsentscheidungen (Kapitel 41-45) schließt sich der größte Abschnitt der Gesta an, der die Kapitel 46-119 umfasst. Der Autor stellt die Anstrengungen des Papstes hinsichtlich der Einheit der Kirche und des Kreuzzugs, die Beziehungen zu Byzanz und die Verhältnisse in Bulgarien und Armenien dar. Nach einem kurzen Bericht über die Krönung des Königs von Aragon wenden sich die Gesta noch einmal dem Patrimonium Petri zu und berichten u. a. über das Parlamentum von Viterbo (123-132). Darauf folgen die Darstellung der päpstlichen Auseinandersetzungen mit der römischen Kommune (133-142) sowie die abschließende Auflistung der Opera Pietatis Innocenz’ III. mit seinen Geschenken und Wohltaten.
Der Autor der Gesta hat die Auswahl seiner Materialien und den Aufbau der Erzählung daraufhin angelegt, Innocenz im Mittelpunkt der Handlung erscheinen zu lassen. In allen Bereichen und bei allen Aktivitäten nimmt der Papst stets eine zentrale und aktive Rolle ein. Dies wird selbst im abschließenden Kapitel deutlich, in dem seine karikativen Tätigkeiten genannt werden und Innocenz wahrlich als „model bishop“ gezeigt wird 43 . In der Tat kann nach der Lektüre der Gesta kein Zweifel daran bestehen,
40 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 3 (c. V).
41 Vgl. Werner MALECZEK, Papst und Kardinalskolleg von 1191 bis 1216 : die Kardinäle unter Coelestin
III. und Innocenz III. (Publikationen des Historischen Instituts beim Österreichischen Kulturinstitut in
Rom, Abt. 1, Abhandlungen, Bd. 6), Wien 1984, S. 335.
42 POWELL, Deeds, S. XVIII.
43 POWELL, Deeds, S. XV.
10
dass der Verfasser tendenziös vorgeht in seiner Schilderung der Taten und Pläne des Papstes. So trifft Hampes Beurteilung, die Gesta seien „stark tendenziös, aber stofflich sehr wertvoll“, meines Erachtens weiterhin zu 44 . Allerdings zeigt sich in der Darstellung der Rekuperationspolitik durchaus, dass die Tendenz des Autors zugunsten Innocenz’ differenziert werden muss und sich darüber hinaus auch relativiert, da der Autor nicht nur Günstiges über den Papst sagt und so z. B. Rückschläge in der Rekuperationspolitik nicht beschönigt.
Powell weist auf einige der Themenkomplexe hin, die keinen Eingang in die Gesta gefunden haben. So werden keine der wichtigen Dekretalen Innocenz’ erwähnt, die sich mit Kirche und Staat befassten. Die Ausnahme bilden die an den byzantinischen Kaiser Alexius III. gerichteten Solitae im Kontext des Kreuzzugs und der Kircheneinheit 45 . Wesentlicher erscheint die Tatsache, dass der Thronstreit keine Erwähnung in den Gesta findet, was in der wissenschaftlichen Rezeption der Gesta zur defizitären Betrachtung des Quellenwerts beitrug. Obwohl die in den Gesta dargestellten Geschehnisse eng mit dem Thronstreit und den deutschen Verhältnissen verbunden waren, überließ der Autor dieses Thema wohl dem Registrum super negotio Imperii, welches ihm bekannt gewesen sein müsste 46 , wenn auch mutmaßlich nicht unmittelbar vorlag 47 .
44 Karl HAMPE, Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer, bearbeitet von Friedrich
Baethgen, 12. Aufl., Heidelberg 1969, 4. unveränderter Nachdruck, Darmstadt 1983.
45 POWELL, Deeds, S. XIV.
46 Ibid., S. XV.
47 PFAFF, Gesta Innocenz’ III., S. 82.
11
3. Die Rekuperationspolitik in den Gesta Innocentii
Die Gesta Innocentii behandeln in den Kapiteln 7-17 die Rekuperationen in Mittelitalien und die Durchsetzung der päpstlichen Autorität in Rom im Jahr 1198. In der folgenden detaillierten Analyse der Rekuperationen in den einzelnen Gebieten werden die Eckpunkte des politischen Programms Innocenz’ deutlich. Er versuchte, wichtige weltliche Entscheidungsträger durch Treueide an sich zu binden. Zudem bediente er sich der geistlichen Mittel der Exkommunikation und des Interdikts. Darüber hinaus werden weitere wesentliche Merkmale der Rekuperationspolitik Innocenz’ deutlich sowie die Einstellung des Autors zur päpstlichen Politik, die er durch seine spezifische Darstellung der Ereignisse zutage bringt.
3.1 Rom
Nicht nur angesichts der schlechten Beziehungen seiner Vorgänger mit der Stadt Rom, die in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts immer wieder die weltliche Herrschaft des Papstes in Rom deutlich geschwächt hatten, liegt es auf der Hand, dass der neu gewählte Papst sich zunächst daran machte, seine Position in der Stadt zu sichern. Nur wenn er sich gegen die Kommune durchsetzen könnte, würde es ihm möglich sein, sich zu Beginn des Pontifikats mit voller Kraft seinem großen Ziel des Herrschaftsausbaus in Mittelitalien zu widmen. Im Jahr seiner Wahl hatte Innocenz zunächst durchschlagenden Erfolg in Rom, was neben der machtvollen Stellung seiner Familie in der Stadt und deren Landbesitz in der Campagna sicherlich zuvorderst mit der Schwächung des Reiches seit dem Tod Heinrichs VI. zu erklären ist 48 . Statim post electionem ipsius romanus populus cepit apud eum vehementer instare, supplicans et deposcens ut eos ad fidelitatem reciperet et consueta sibi dona conferret. Ipse vero induci non potuit ut ante consecrationem super hoc eis vellet prebere consensum. Sed post consecrationem cum turbulentius conclamarent, deliberavit super hac petitione diligenter. 49
48 Vgl. Daniel WALEY, The Papal State in the Thirteenth Century, London 1961, S. 31.
49 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 4f. (c. VIII).
12
Unmittelbar nach der Wahl drängt 50 die römische Bevölkerung den Papst energisch („vehementer instare“), dass er sie „ad fidelitatem reciperet“ und ihnen die üblichen Geschenke überreiche. Er entschließt sich „post consecrationem“, ihren Bitten nachzukommen. Die Gesta berichten weiter:
Et quoniam status ecclesie romane pessimus erat pro eo quod a tempore Benedicti Carissimi senatum urbis perdiderat et idem Benedictus seipsum faciens senatorem subtraxerat illi Maritimam et Sabiniam, suos iustitiarios in illis constituens, Henricus autem imperator occopaverat totum regnum Sicilie, totumque patrimonium ecclesie usque ad portas urbis preter solam Campaniam in qua tamen plus timebatur ipse quam papa, in hoc devenit consilium, ut petitionem populi exaudiret, quatenus et tempus redimeret malum et patrimonium recuperaret amissum. 51
Die Verfassung der Kirche ist „pessimus“. Als Gründe gibt der Autor den Verlust über den Senat an sowie die Tatsache, dass Benedikt als Senator seine Männer als Justiziare in der Marittima und Sabina eingesetzt hat. Ferner hatte Heinrich Sizilien und das Patrimonium mit Ausnahme der Campagna „usque ad portas urbis“ besetzt. Der Autor stellt den Papst als Retter der Stadt dar, seine eigenen politischen Interessen finden keine Erwähnung: „et tempus redimeret malum et patrimonium recuperaret“. Am Tag nach seiner Konsekration empfängt Innocenz den Stadtpräfekten, Peter von Vico, als seinen Lehnsmann, welcher zuvor per Treueid mit dem Kaiser verbunden gewesen ist:
Sequenti die post consecrationem suam Petrum, urbis prefectum, ad ligiam fidelitatem recepit et per mantum quod illi donavit de prefectura eum publicae investivit qui usque ad illud tempus iuramento fidelitatis imperatori fuerat obligatus et ab eo prefecture tenebat honorem, sed et ab aliis baronibus circumquaque iuramentum fideliatis recepit, missisque nuntiis per totum ecclesie patrimonium fecit sibi fidelitatem ab omnibus exhiberi et exclusis iustitiariis senatoris qui ei fidelitatem iuraverat suos iustitiarios ordinavit, electo per medianum suum alio senatore, tam in urbe quam extra patrimonium recuperavit nuper amissum. 52
Barone aus dem Umland leisten ihm den Treueid, und Innocenz schickt Gesandte in das Patrimonium Petri, um weitere Treueide zu empfangen. Ferner setzt er eigene Justiziare ein und lässt einen neuen Senator wählen.
50 Für die Wiedergabe und Diskussion der Textstellen verwende ich vorwiegend historisches Präsens in
Abgrenzung zum sonst durchgängigen Gebrauch des Präteritums.
51 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 5 (c. VIII).
52 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 4f. (c. VIII).
13
Die erste Station Innocenz’ Rekuperationen ist erfolgreich: „tam in urbe quam extra patrimonium recuperavit nuper amissum.“ Hinweise auf die scharfen Auseinandersetzungen zwischen Papsttum und römischer Kommune in den nächsten Jahren finden sich an dieser Stelle indes nicht.
Von besonderem Interesse ist das Treueverhältnis zwischen Innocenz und dem Stadtpräfekten Peter von Vico. Diese Verbindung war weniger relevant für Innocenz’ Machtstellung in Rom als vielmehr für die Rekuperationen im Norden der Stadt, wo der Präfekt Land besaß 53 . Das Amt des Stadtpräfekten, der ursprünglich im Namen des Papstes die Kriminalgerichtsbarkeit in Rom ausüben sollte, hatte diese Bedeutung seit dem Entstehen der römischen Kommune nahezu ganz verloren. Seit dem frühen 12. Jahrhundert stellte die Familie von Vico die Stadtpräfekten und verhielt sich stets prokaiserlich. Als nun Peter von Vico nach dem Tod Heinrichs VI. und dem Abzug Philipps von Schwaben seinen Rückhalt verloren hatte, erschien es ihm sinnvoll, sich dem neu gewählten Papst zu unterwerfen 54 . Darüber hinaus ist die Schilderung des Treueverhältnisses zwischen Innocenz und dem Stadtpräfekten von Vico interessant, da so zu einem frühen Zeitpunkt der Erzählung bereits ein wesentliches Mittel der Rekuperationspolitik Innocenz’ eingeführt wird. Der Papst versuchte, Gebiete für das Patrimonium Petri zu rekuperieren, indem er wichtige Entscheidungsträger durch Treu-und Lehnseide an sich band. Dass dieses Vorgehen nicht in allen Fällen eine gangbare Strategie für Innocenz darstellte, verdeutlichen die Ausführungen über die Mark Ancona und die Auseinandersetzung mit Markward von Annweiler im Kapitel 9, denen eine Schlüsselfunktion in der Darstellung der Rekuperationspolitik in den Gesta zukommt.
3.2 Mark Ancona und der Konflikt mit Markward von Annweiler
Markward, Seneschall des Kaisers, Markgraf von Ancona sowie Herzog von Ravenna und der Romagna, beanspruchte nach dem Tod Heinrichs VI. die Herrschaft im Königreich Sizilien als Stellvertreter des noch minderjährigen Friedrichs II 55 . Der Konflikt zwischen dem Papst und Markward um die Herrschaft in Sizilien wird an
53 Vgl. WALEY, Papal State, S. 32.
54 Vgl. Christian LACKNER, Studien zur Verwaltung des Kirchenstaates unter Papst Innocenz III., in:
RHM 29 (1987), S. 132f.
55 Vgl. WALEY, Papal State, S. 33.
14
späterer Stelle, in den Kapiteln 23-35, behandelt. Dort ist das vorgebliche Testament Heinrichs VI. überliefert, das in Wahrheit einen Vertragsvorschlag Kaiser Heinrichs VI. an Papst Cölestin III. von 1196 darstellt, welcher der Kirche weitreichende Territorialgewinne in Aussicht stellte als Gegenleistung für die weitgehende Lösung der kirchlichen Bindung zum Königreich Sizilien 56 . Markward wird aber bereits im Kapitel 9 der Gesta eingeführt:
Porro non suffecit hoc sibi, sed statim post suam electionem destinavit duos presbyteros cardinales, Cinchium tituli sancti Laurentii in Lucina et Iohannem tituli sancte Prisce contra Marcualdum in Marchiam ut eum ad dominium ecclesie revocarent. Ipse autem Marcualdus misit nuntios suos videlicet camerinum et venefranum episcopos et nobilem virum Rambertum Monaldi ad dominum Innocentium, petens per illos ut faceret ipsum ad presentiam suam secure conduci quia et de persona et de pecunia et de terra volebat esse ad mandatum ipsius et sic in animam eius iuravit nobilis antedictus. 57 Gleich nach seiner Wahl entsendet Innocenz zwei Kardinäle zum Seneschall in die Mark Ancona. Anfangs verhält sich dieser noch gemäß den Wünschen des Papstes und unterwirft sich seinem mandatum „de persona et de pecunia et de terra“. Im Folgenden wird Markward dann durchweg negativ charakterisiert, er fungiert als „vir ingeniosus et subdolus“, also als Mann voller Scharfsicht und Hinterlist. Von dieser Stelle an erfüllt Markward die Rolle des „Bösewichts“ in den Gesta. Dessen frühe Einführung als Gegenspieler des Papstes im Abschnitt über die Rekuperationen dient bereits der Vorbereitung auf den Sizilien-Abschnitt, in dem Markwards Ansprüche auf die Herrschaft im Königreich als illegitim herausgestellt werden. Im Abschnitt über die Rekuperation der Mark wird deutlich, dass das Herrschaftsmodell Markwards mit dem Politikkonzept Innocenz’ nicht in Einklang zu bringen ist: Erat enim idem Marcualdus senescalcus imperii, dux Ravenne et Romaniole, marchio Ancone et Molisii, vir ingeniosus et subdolus, multam habens pecuniam sub Henrico imperatore in regno Sicilie acquisitam, quem inter omnes familiares suos ipse imperator habuerat predilectum, et eum executorem sui fecerat testamenti. Unde premittebat eidem domino pape quod si eum in gratiam suam admittere dignaretur, ipse romanam ecclesiam amplius exalteret quam exaltata fuerat a tempore Constantini, cum testamentum illud ad ingentem redundaret ecclesie romane gloriam et honorem. 58
56 Vgl. hierzu THUMSER, Letzter Wille, dem ich, so nicht anders gekennzeichnet, in meiner Interpretation
des Kapitels 9 folge, vgl. ibid., S. 127-132.
57 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 6 (c. IX).
58 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 6 (c. IX).
15
Hier findet sich das „höchste Angebot“ Heinrichs VI., und es wird auf das vorgebliche, sich vorgeblich im Besitz Markwards befindende Testament des Kaisers und die Konstantinische Schenkung angespielt. Markward verspricht dem Papst, wenn er sich herabließe, Markward in seine Gunst aufzunehmen, dann würde der Markgraf die römische Kirche mehr erhöhen, als dies seit der Zeit Konstantins der Fall gewesen ist. Denn das Testament würde den Ruhm und die Ehre der römischen Kirche steigern. Die Einfügung dieses Angebots Markwards durch den Autor lässt das Vorgehen Markwards für den Rezipienten der Gesta als außerordentlich anmaßend erscheinen. Diesem ist der Inhalt des Testaments an dieser Stelle noch gar nicht bekannt, und so würde der Leser wohl kaum in diesem Zusammenhang an Gebiete im Hinterland der Adria denken. Darüber hinaus muss es als anmaßend verstanden werden, dass er, Markward, die römische Kirche erhöhen könnte. Schließlich knüpft er die Vollstreckung eines Testamentes, gänzlich unüblich, an seine eigene Zustimmung. So gelingt es dem Autor durch den konstruierten Aufbaus dieses Kapitels auf geschickte Art und Weise, Markward frühzeitig als „prahlerisch, fast schon größenwahnsinnig“ 59 darzustellen und ihn somit für eine weitere Kooperation mit dem Papst zu disqualifizieren. Der Verfasser fährt fort in seiner Leserlenkung und berichtet von einer weiteren seine Reputation schädigenden Tat Markwards im Frühjahr 1198:
Petebat tamen ut donec ad presentiam eius accederet et reverteretur in Marchiam, cardinales non reciperent ad fidelitatem ecclesie marchianos. Ipse vero concessit ut interim invitos non cogerent sed reciperent voluntarios, mittens ad ipsos Guidonem, tituli sancte Marie trans Tiberim presbyterum cardinalem qui eum ad presentiam suam secure conduceret, si vellet promissa complere, sed noluit quia dominus papa presenserat et vitaverat eius fraudem, negans se Ramberto Monaldi mandasse ut in animam eius prescripto modo iuraret, qui cum scriptum proferret quod illi tribuerat, secundum quod ipse iuravit, respondit se non didicisse scripturam, ideoque quod notarius eius scripserit ignorare. 60
Markward versucht, Innocenz zu täuschen, indem er seine Unterwerfung unter das mandatum des Papstes leugnet und das Übereinkommen widerruft, dass die Kardinäle in der Mark zwar keine Treueide erzwingen, aber durchaus freiwillige Eide akzeptieren dürften („invitos non cogerent sed reciperent voluntarios“).
59
THUMSER, Letzter Wille, S. 128.
60 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 6f. (c. IX).
16
Zunächst begibt sich Markward also ganz in die Hände des Papstes, dann versucht er, dessen Aktivitäten doch zu unterwandern, um so seine eigene Position in der Mark Ancona zu halten. Innocenz durchschaut diesen Betrugsversuch Markwards und lässt ihn exkommunizieren. Seine Kardinäle empfangen die Treueide der Einwohner der Mark und führen das Land in den Herrschaftsbereich der Kirche zurück: Cardinales autem excommunicaverunt eum propter scelera que patrabat et recipientes ad fidelitatem ecclesie marchianos receperunt terram ad dominium ecclesie revertentem. 61 Da sich aufgrund des päpstlichen Befehls, auch Markwards Anhänger zu exkommunizieren, in der Folge Stadt für Stadt - darunter als Erste diejenigen Städte, die bereits am 2. Februar des Jahres einen gegen den Markgrafen gerichteten Städtebund gebildet hatten - den Kardinälen untergeordnet hat, schlägt Markward dem Papst die Lehnsnahme der Mark vor 62 . Als Gegenleistung für eine große Summe Geld und ein jährliches Censum solle der Papst ihm die Mark als kirchliches Lehen überlassen. Innocenz geht nicht auf das Angebot ein - er vermutet Betrug. Markward verlässt die Mark und begibt sich nach Sizilien:
Qui cum multam pecuniam expendisset et cognosceret quia non posset Marchiam retinere obtulit domino pape pecuniam copiosam, annuum censum promittens, si recepta fidelitate concederet illi terram, quod cum dominus papa fecere nollet, quia suspectam habebat fraudem ipsius, reliquit Marchiam et regnum intravit. 63 Dem Leser ist nach der Lektüre dieses Kapitels der Gesta klar: Für Innocenz gab es keine andere Handlungsoption, als das Angebot Markwards auszuschlagen. Thumser bringt es auf den Punkt: „[D]enn mit einem solchen Mann, der es nur auf Betrug und Eigennutz abgesehen hat und dabei seine Unzuverlässigkeit erkennen lässt, ist im Rahmen der Territorialpolitik nicht zusammenzuarbeiten.“ 64
In den abschließenden Zeilen des Kapitels führt der Autor die rekuperierten Städte und Gebiete der Region auf:
Reducta est igitur tota Marchia preter Asculum ad dominium et fidelitatem ecclesie, videlicet Ancona, Firmum, Auximum, Camerinum, Fanum, Esim, Senogallia et Pensaurum cum omnibus diecesibus suis. 65
61 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 7 (c. IX).
62 Vgl. WALEY, Papal States, S. 34.
63 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 7 (c. IX).
64 THUMSER, Letzter Wille, S. 128.
65 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 7 (c. IX).
17
Der Verfasser der Gesta erwähnt nicht, dass diese Städte, die sich gegen Markward verbündet hatten, in den folgenden fünf Jahren selbst zum Teil des Problems in der unruhigen Mark Ancona würden, die päpstliche Kontrolle des Gebiets vollständig durchzusetzen 66 .
Der Bericht über das Herzogtum Ancona ist programmatisch darauf angelegt, die Richtigkeit der Rekuperationspolitik Innocenz’ III. herauszustellen. Die Politik der recuperatio kann nur erfolgreich sein, wenn sich verschiedene Lokalgewalten dem Papst unterstellen. Wäre Innocenz auf Markwards Angebot eingegangen, hätte dies nicht nur seiner antikaiserlichen Politik widersprochen. Ferner hätte der Papst damit einen Großvasallen geschaffen, der auf Dauer kaum zu kontrollieren gewesen wäre. Dem Rezipienten der Gesta wird durch die Markward-Episode und dessen absurdes Angebot an den Papst klar, „dass das Papsttum die Ausweitung seiner Territorialherrschaft unter keinen Umständen vom Wohlwollen einer weltlichen Macht abhängig machen durfte“. Das Herrschaftsmodell Markwards fungiert in den Gesta als „völlig unakzeptable[r] Gegenentwurf zur Rekuperationspolitik Innocenz’ III“. Der Autor lässt keinen Zweifel: Es existiert keine Alternative zur eingeschlagenen Rekuperationspolitik des Papstes. Diese wird im Kapitel über Markward und die Mark Ancona, besonders vor dem Hintergrund, dass sich die Durchsetzung der päpstlichen Gewalt noch als schwierig erweisen sollte in den nächsten Jahren, tendenziös dargestellt.
3.3 Herzogtum Spoleto
Innocenz’ Politik, keine Lehensverhältnisse mit allzu mächtigen lokalen Herrschern einzugehen, lässt sich auch am Kapitel über das Herzogtum Spoleto verdeutlichen. Dort regierte Konrad von Urslingen. Nachdem dieser exkommuniziert worden war und zuvor bereits einige Städte auf die Befehle der päpstlichen Gesandten hin die Herrschaft des Papstes akzeptiert hatten, erkannte Konrad seine schwache Position und unterbreitete Innocenz wahrscheinlich noch vor Ende März ein umfangreiches Lehnsangebot 67 :
66 Vgl. WALEY, Papal States, S. 40f.
67 Vgl. WALEY, Papal States, S. 33.
18
Conradus ergo, natione svevus, dux Spoleti et comes Assisii, videns terram suam pari modo ad dominium ecclesie romane redire, multes modes tentavit si posset apud dominum papam gratiam invenire, offerens ei decem milia librarum in continenti et annuum censum centum librarum argenti et obsequium ducentorum militum per patrimonium ecclesie a Radicofano usque ad Ceperanum pro securitate vero preter hominium et fidelitatem suam et iuramenta suorum promittebat tradere filios suos obsides et omnes munitiones tribuere sues custodiendas expensis. Licet autem dominus papa conditionem istam utilem reputaret, quia tamen multi scandalizabantur ex ea tamquam vellet teuthonicos in Italia confovere qui crudeli tyrannide redegerant eos in gravissimam servitutem, in favorem libertatis declinans non acceptavit oblata. 68 Innocenz gefällt das Angebot und sieht durchaus Vorteile in diesem, lehnt es aber laut der Gesta aus Rücksicht auf antideutsche Ressentiments in der Region ab, die unter der „crudeli tyrannide“ der Deutschen gelitten hat. Konrad ist gewissermaßen als Parallelfigur zu Markward zu sehen, wobei Konrad sich wesentlich schneller dem Papst fügt. Eine lehnsrechtliche Verbindung mit Konrad hätte wie bereits im Fall von Markward bedeutet, dass der Papst von einem mächtigen Großvasallen in Mittelitalien abhängig gewesen wäre. Dies ist mit der Rekuperationspolitik nicht vereinbar. Die Lehnsnahme des Herzogtums durch Konrad hätte eine Weiterführung der deutschen Herrschaft in Mittelitalien bedeutet und wäre der antikaiserlichen Politik sowie der antideutschen Propaganda entgegengelaufen 69 .
Betrachtet man die ausführliche Auflistung der Gegenleistungen Konrads für die Übertragung des Herzogtums als Lehen, stellt sich die Frage, welche Ansicht der Autor der Gesta selbst vertritt. Hätte er in den Gesta stets unkritisch die Richtigkeit aller päpstlichen Handlungen herausstellen wollen, was immer wieder als Kritikpunkt gegen den Quellenwert der Gesta angeführt wurde, so hätte er einfach Konrads Angebot herunterspielen können. Da er dies nicht tut, erscheint die Hypothese Pfaffs durchaus plausibel, dass der Autor sich allein durch seine Schilderung des Tatbestands indirekt gegen die Entscheidung des Papstes stellt bzw. die Richtigkeit dessen Entscheidung zumindest anzweifelt 70 . Noch vor Mitte April 71 unterwirft sich Konrad, ohne eine Einigung erzielt haben zu können, bedingungslos der Herrschaft des Papstes:
68
GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 7f. (c. IXbis).
69 Vgl. WALEY, Papal States, S. 33.
70 Vgl. PFAFF, Gesta Innocenz’ III., S. 82.
71 Vgl. WALEY, Papal States, S. 33.
19
Dictus vero Conradus cum taliter non proficeret, reddidit se ad mandatum ipsius sine pacto. 72 Im weiteren Verlauf des Kapitels werden die rekuperierten Gebiete und Städte einzeln aufgeführt, Konrad kehrt auf Geheiß Innocenz’ nach Deutschland zurück. Der Papst empfängt den Treueid der „civibus, baronibus et cataniis“:
Recuperavit ergo romana ecclesia ducatum Spoleti et comitatum Assisii, videlicet Reate, Spoletum, Assisium, Fulginetum et Nuceram cum omnibus diecesibus suis. Quia vero mora predicti Conradi erat valde suspecta de mandato domini pape rediiet in Theutoniam. Recuperavit etiam Perusium, Egubium, Tudertum et Civitatem Castelli cum comitatibus suis, recepto iuramento fidelitatis a civibus, baronibus et cataniis. 73 Somit hatten die größeren Städte des Herzogtums die Vorherrschaft des Papstes anerkannt 74 . Die Auflistung der Städte und Gebiete, wie bereits im vorhergehenden Markward-Kapitel geschehen, ist signifikant. Innocenz zielte darauf ab, einzelne Städte und Gebiete zu rekuperieren und nicht, ein großes Reich mit Fürstentümern zu erschaffen.
Papst Innocenz hielt sich von August bis Oktober 1198 selbst in der Region auf und traf dabei Vereinbarungen mit den Kommunen über deren Unabhängigkeit in der Rechtssprechung unter der päpstlichen Herrschaft. Das mächtige Perugia, welches der Papst neben Assisi als potenziellen Rekruten für die Tuszische Liga betrachtete, erhielt die vollen Gesetzgebungsrechte einschließlich der Appelationsgerichtsbarkeit. Die Stadt Rieti musste in bestimmten Prozessen die Hälfte der Strafgelder sowie die Hälfte des eingenommenen Wegezolls an die Kirche abtreten 75 . Erste Anzeichen für die entstehenden Verwaltungsstrukturen in den Provinzen des Patrimonium Petri wurden deutlich, als während Innocenz’ Aufenthalt in Perugia der Kardinal-Diakon von Santa Maria in Aquiro, Gregor, als Rektor in Spoleto und Assisi eingesetzt wurde 76 .
3.4 Tuszische Liga
Innocenz leitete aus den Karolingischen Privilegien Ansprüche auf das gesamte Gebiet Tusziens ab. Möglicherweise stellten diese Ansprüche die „Maximalforderung“ des Papstes dar, um wenigstens den südlichen Teil Tusziens, das so genannte Tuszische
72 Gress-Wright, Gesta Innocentii, S. 8 (c. IXbis).
73 Gress-Wright, Gesta Innocentii, S. 8 (c. IXbis).
74 Vgl. Waley, Papal States, S. 30.
75 Ibid, S. 37.
76 Ibid.
20
Patrimonium Petri, in seinen Herrschaftsbereich zu überführen, welches zuvor unter der Herrschaft Heinrichs VI. und Philips von Schwaben gestanden hatte 77 . Die Städte Tusziens bildeten eine Liga:
Civitates autem Tuscie que propter importabilem alemannorum tyrannidem quasi gravem incurrerant servitutem societatem ad invicem iniierunt propter civitatem pisanam quenumquam potuit ad societatem induci et optinuerunt a summo pontifice ut et civitates ecclesie que sunt in Tuscia et ducatu Spoleti se illis in hac societate coninungerent salvo semper in omnibus apostolice sedis dominio et mandato. 78 Dem Autor zufolge hat sich die Tuszische Liga „propter importabilem alemannorum“ gegründet. Innocenz gewährt den „civitates ecclesie“ in Tuszien und in Spoleto die Erlaubnis, der Liga beizutreten. Dabei bleiben dem Papst die Rechtssprechung und das „mandatum“ vorbehalten. Zu diesem Zweck setzen die Städte jeweils einen „rector“ und „prior“ ein:
Constituerunt ergo singulos rectores de singulis civitatibus et unum priorem cui tempore sui prioratus omnes intenderet ad societatisnegotia peragenda, omnesque tam rectores quam alii iuraverunt quod societatem servarent ad honorem et exaltationem apostolice sedis, quod possessiones et iura sacrosancte romane ecclesie bona fide defenderent et quod nullum in regem vel imperatorem reciperent nisi quem romanus pontifex approbaret. 79
Die eingesetzten „rectores“ und „alii“, d. h. weitere Beamte, verpflichten sich per Eid, der Liga sowie der Ehre und Erhöhung der Kirche zu dienen. Ferner schwören sie, die Besitztümer und Rechte der „sacrosante romane ecclesie“ in treuem Glauben zu verteidigen und keinen anderen König oder Herrscher ohne Zustimmung des Papstes zu akzeptieren.
Der Autor der Gesta führt in diesem Kapitel die Garantien der Tuszischen Liga gegenüber dem Papsttum auf. Es ist denkbar, dass er so beabsichtigt, den relativen Misserfolg Innocenz’ in Tuszien zu beschönigen. Denn trotz der vielen Garantien verfehlte Innocenz sein politisches Ziel, die Städte in Tuszien zu Treueiden zu bewegen. Stattdessen muss er sich damit zufrieden geben, dass das Gebiet zumindest nicht mehr unter der Herrschaft des Reiches steht 80 .
77 Ibid., S. 34f.
78 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 9f. (c. XI).
79 Ibid., S. 10 (c.XI).
80 Vgl. WALEY, Papal State, S. 35.
21
3.5 Das „Tuszische Patrimonium Petri“ und das Exarchat Ravenna
Post hec dedit operam ad recuperandum Radicofanum, Aquam Pendentem, Montem Flasconem atque Tuscanam que tandem recuperavit non sine laboribus et expensis, liberans Aquam Pendentem ab urbevetanis qui eam acriter impugnabant. 81 Innocenz rekuperierte einige im „Tuszischen Patrimonium Petri“ gelegene Festungen und Regionen. Der Autor der Gesta nennt Radiocofani, Acquapendente, Monte Fiascone und die Tuscia Romana und gesteht dabei ein, dass die Rekuperationen „non sine laboribus et expensis“ verlaufen sind. Er wird detaillierter und fügt hinzu, dass Innocenz Acquapendente von den „acriter“ kämpfenden Orvietern befreien musste. Die Kommune von Orvieto hatte Ansprüche auf die strategisch wichtige Festung Acquapendente an der Straße zwischen Rom und Siena erhoben. Eine Einigung mit Orvieto konnte das Papsttum zu Beginn des Jahres 1199 erreichen 82 .
Der Verfasser der Gesta schildert im weiteren Verlauf des 12. Kapitels den misslungenen Versuch Innocenz’, das Exarchat Ravenna in den Herrschaftsbereich des Papsttums zurückzuführen:
Misit preterea nuncios et legatos ad recuperandum exarchatum Ravenne, Brictonorium et terram Cavalcacomitis, sed archiepiscopus ravennas asserebat exarchatum antiquitus fuisse concessum a Romanis pontificibus ecclesie ravennati et privilegia ostendebat. Brictonorium quoque concessum de novo ab Alexandro papa dum Veneciis moraretur supersedit ergo dominus Innocentius prudenter ad tempus magis quam super hoc velet aliquid experiri. Permisit tamen ut archiepiscopus ravennas salvo iure apostolice sedis recuperaret Brictonorium et teneret. 83
Nachdem er einige „nuncios et legatos“ gesandt hat, um neben Bertinoro und dem Land des Calvala das „exarchatum Ravenne“ zu rekuperieren, stößt Innocenz auf ein Problem: Der Erzbischof von Ravenna beansprucht das Exarchat auf Grundlage von Schenkungen der antiken römischen Kaiser an die Kirche von Ravenna, was er anhand Privilegien nachweisen kann („exarchatum antiquitus fuisse concessum a Romanis pontificibus ecclesie ravennati et privilegia ostendebat“). Auch Bertinoro war der Kirche von Papst Alexander während dessen Besuchs in Venedig übergeben worden.
81 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 12 (c. XII).
82 Vgl. WALEY, Papal State, S. 36.
83 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 12 (c. XII).
22
Pfaff sieht im weiteren Vorgehen einen Beleg für Innocenz’ Unkenntnis bezüglich der Rechtslage des Exarchats Ravenna. Statt die Sache weiter zu verfolgen, hält er sich zurück und gesteht dem Erzbischof zu, Ravenna und Bertinoro zu halten. Der Autor hätte den Vorgang um Ravenna weglassen oder beschönigen können, doch er tut dies nicht, nimmt die Geschehnisse in seine Erzählung auf und berichtet so über einen weiteren Misserfolg der Rekuperationspolitik Innocenz’ 84 . Im Kapitel 14 wenden sich die Gesta noch einmal dem „Tuszischen Patrimonium“ zu: Patrimonium autem apostolice sedis in Tuscia diversis temporibus commisit regendum diversis personis a quibus faciebat annuatim colligi fodrum per civitatis et castra. In aliis autem regionibus proprium accipiebat affictum. 85
Der Papst unterstellt das Patrimonium in Tuszien „diversis temporibus diversis personis“, d. h. er geht mit verschiedenen lokalen Vasallen ein Lehnsverhältnis ein. Diese sollen jährlich das „fodrum“ und „castra“ einziehen. Dass der Autor im Anschluss daran erwähnt, dass „in aliis regionibus“ jedoch Innocenz selbst die Abgaben erhebt, mag als Relativierung der Tatsache intendiert sein, dass der Papst sich im „Tuszischen Patrimonium“ auf Lehnsverbindungen mit lokalen Gewalten einlassen musste.
3.6 Parlamentum von Viterbo 86
Im Jahr 1207, also neun Jahre nach den bisher erläuterten recuperationes des ersten Pontifikatsjahres Innocenz’, hielt der Papst vom 21. - 23. September ein parlamentum in Viterbo ab. Es stellt die wichtigste Maßnahme Innocenz’ in diesem Jahr dar. Im Parlament von Viterbo wurde zum ersten Mal das Problem angegangen, wie die rekuperierten Gebiete und Städte zu verwalten und zu regieren seien. Dabei sind nicht so sehr die Beschlüsse von Viterbo von historischer Bedeutung, sondern der Vorgang per se: Der Papst berief ein parlamentum ein, setzte seine Autorität durch, ihm wurden Befugnisse in der Rechtssprechung zugestanden 87 .
84 Vgl. PFAFF, Gesta Innocenz’ III., S. 82.
85 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 13 (c. XIV).
86 In meine Diskussion des Parlaments von Viterbo fließen Ergebnisse der Seminardiskussion am
10.1.2007 mit ein.
87 Vgl. WALEY, Papal State, S. 52f.
23
Geistliche und weltliche Vertreter aus Tuszien, dem Herzogtum Spoleto und der Mark Ancona „usque Romam“ wurden nach Viterbo berufen:
Tunc etiam ad suam presentiam convocavit episcopos et abbates, comites et barones, potestates et consules civitatum de Tuscia, Ducatu et Marchia usque Romam, ad iurisdictionem sedis apostolice pertinentes, et solemni curia congregata, primo die iura ecclesie romane proposuit et omnino ab universes laices iuramenta recipiens, quod eius ordinationi parerent, secundo die 200 querelas et petitiones universorum audivit, tertio die pro iustitia et pace servanda statuta huiusmodi promulgavit que servari precepit sub debito prestiti iuramenti. 88
Am parlamentum nehmen „episcopos et abbates, comites et barones, potestates et consules“ der genannten Gebiete des Patrimonium Petri teil. Am ersten Tag legt er die Rechte der Kirche dar („iura ecclesie romane proposuit“) und empfängt von allen Laien den Treueid („omnino ab universes laices iuramenta recipiens“). Am darauf folgenden Tag hört er sich die an „querelas“ und „petitiones“ der Anwesenden an, und am dritten Tag erlässt er „statuta“, die Gerechtigkeit und Frieden garantieren sollen.
Im programmatischen Bericht der Gesta werden die Züge eines modernen Staates dargestellt, die das Patrimonium Petri im ersten Jahrzehnt Innocenz’ Pontifikats angenommen hat. Der Papst stellte seine Obrigkeit heraus, seine Untertanen schworen einen Eid auf ihn. In einem zweiten Schritt fungierte er als Richter und erließ schließlich in einem dritten Schritt Gesetze. Die einzelnen Vertreter dieses „Kirchenstaates“ werden zudem explizit genannt. Gewiss ist es problematisch, für den Beginn des 13. Jahrhunderts ein modernes Konzept von Staatlichkeit zu veranschlagen. Einzelne Züge werden aber bereits deutlich, so dass sich durchaus sagen lässt, dass sich das Patrimonium Petri beim parlamentum in Viterbo als „moderner Staat im archaischen Gewand“ präsentiert 89 .
Mit dem Bericht über das Parlament von Viterbo findet die Darstellung der Rekuperationen Innocenz’ III. in den Gesta ihr Ende.
88 GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 312 (c. CXXIV).
89 Zitat Matthias THUMSER in der o. g. Seminardiskussion.
24
Die Rückschläge der folgenden Jahre bezüglich der päpstlichen Vormachtstellung in Mittelitalien finden keinen Eingang in die 1208 endenden Gesta Innocentii. Der Abbruch der Erzählung an dieser Stelle lässt Innocenz III. als rechtmäßigen territorialen Herrscher in Mittelitalien in der Nachfolge Kaisers Heinrichs VI. erscheinen 90 .
90
GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 21 (Darstellungsteil).
25
4. Fazit
Der Abschnitt der Gesta Innocentii über die Rekuperationen in Mittelitalien im Jahr 1198 gibt Aufschluss über das Programm der Rekuperationspolitik Innocenz’ III. Er versuchte, weite Teile Mittelitaliens in den Herrschaftsbereich des Patrimonium Petri zurückzuführen und so ein größeres Maß an Unabhängigkeit von den verschiedenen weltlichen Gewalten in Italien zu erlangen. Die Gesta zeigen, dass Innocenz’ Politik erfolgreich war. Die Darstellung der Rekuperationspolitik endet mit dem Parlament von Viterbo im Jahr 1207, wo sich Vertreter der rekuperierten Gebiete Tuszien, Herzogtum Spoleto und Mark Ancona versammeln und sich der Obrigkeit des Papstes unterwerfen. Die Jahre zuvor waren von langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Papsttum auf der einen und Kommunen, Städten und weiteren weltlichen Mächten auf der anderen Seite geprägt.
Der Leser der Gesta Innocentii erfährt aber mehr über das Programm der Rekuperationspolitik, als dass es weitgehend erfolgreich gewesen ist. Es wird deutlich, dass Innocenz versuchte, wichtige Entscheidungsträger durch Treueide an sich zu binden, um so die päpstliche Herrschaft über die mittelitalienischen Gebiete zu erlangen und sicherzustellen. Die Ereignisse in der Mark Ancona und dem Herzogtum Spoleto zeigen allerdings, dass Lehnsverhältnisse mit zu mächtigen Herrschern keine gangbare Alternative für Innocenz zur Rekuperation der Gebiete darstellten. Die Darstellung in den Kapiteln über die Mark und das Herzogtum illustrieren beispielhaft, wie der Autor seine Erzählung programmatisch ganz darauf ausrichtet, die Richtigkeit Innocenz’ Rekuperationspolitik zu beweisen und dessen spezifisches Vorgehen zu rechtfertigen. Um dieses Ziel gegenüber dem Rezipienten der Gesta erreichen zu können, konstruiert er eine über mehrere thematische Abschnitte reichende Erzählung um den Antihelden Markward, dem der positive und überlegene Held Innocenz gegenübersteht.
Auch wenn es keinen Zweifel darüber gibt, dass der Verfasser seine Darstellung tendenziös zugunsten des Papstes und auf den Beweis des Erfolgs dessen Rekuperationspolitik angelegt hat, so lassen sich im hier diskutierten Abschnitt der Gesta aber auch durchaus Belege dafür finden, dass die Gesta keine reine
26
Erfolgsgeschichte erzählen. So erwähnt der Autor Innocenz’ Misserfolge bei der Rekuperation der Mathildischen Güter 91 , Ravennas und Bertinoros sowie bei den Verhandlungen mit den tuszischen Städten im Jahr 1198. Während seine ausführliche Auflistung der eingeräumten Garantien der tuszischen Liga noch als Beschönigungsversuch des Autors interpretierbar ist 92 , sieht er in seiner Darstellung der übrigen Fälle von jeder Beschönigung oder Relativierung ab. Durch die Schilderung des umfangreichen Lehnsangebots Konrads von Urslingen liegt sogar die Vermutung nahe, dass der Autor nicht mit Innocenz’ Einschätzung der Lage übereinstimmte und sehr wohl ein Lehnsverhältnis mit dem geschwächten Konrad für sinnvoll erachtete 93 .
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die anonym verfassten Gesta Innocentii einen hohen Quellenwert für die Rekuperationspolitik Innocenz’ III. besitzen. Insbesondere vermittelt die Erzählung einen sehr guten Einblick in die Konzeption der Rekuperationspolitik. Sie erfüllt, anachronistisch ausgedrückt, die Funktion eines „Weißbuches“ für den Gebrauch an der päpstlichen Kurie, in dem die Rekuperationspolitik Innocenz’ III. in tendenziöser Form vorgestellt wird.
91
Vgl. GRESS-WRIGHT, Gesta Innocentii, S. 12 (c. XIII).
92 Siehe S. 18.
93 Siehe S. 16.
27
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen:
Powell, James M. (Hrsg.), The Deeds of Pope Innocent III by an Anonymous Author.
Translated with an Introduction and Notes by James M. Powell, Washington D.C. 2004.
Literatur:
Barone, Giulia, I „Gesta Innocentii III“ : politica e cultura a Roma all’inizio del
Duecento, in: Ders./ Lidia Capo/ Stefano Gasparri (Hrsg.): Studi sul Medioevo per
Girolamo Arnaldi, Rom 2001, S. 1-23.
Bolton, Brenda, Too Important to Neglect: The Gesta Innocentii PP III, in: Ian Wood
(Hrsg.), Church and Chronicle in the Middle Ages: Essays Presented to John Taylor,
London et al. 1991, S. 87-99.
Hampe, Karl, Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer, bearbeitet
von Friedrich Baethgen, 12. Aufl., Heidelberg 1969, 4. unveränderter Nachdruck,
Darmstadt 1983.
Imkamp, Wilhelm, Das Kirchenbild Innocenz' III. (1198 - 1216) (Päpste und Papsttum
22), Stuttgart 1983, zugleich Diss. Rom 1982.
Lackner, Christian, Studien zur Verwaltung des Kirchenstaates unter Papst Innocenz
III., in: RHM 29 (1987), S. 127-214.
Lefèvre, Yves, Innocent III et son temps vus de Rome: étude sur la biographie anonyme
de ce pape, in: Mélanges d’archéologie de d’histoire de l’école française de Rome 61
(1949), S. 242-245.
Maleczek, Werner, Papst und Kardinalskolleg von 1191 bis 1216 : die Kardinäle unter
Coelestin III. und Innocenz III. (Publikationen des Historischen Instituts beim
Österreichischen Kulturinstitut in Rom, Abt. 1, Abhandlungen, Bd. 6), Wien 1984.
Pfaff, Volkert, Die Gesta Innocenz’ III. und das Testament Heinrichs VI., ZRG Kan. 81
(1964), S. 78-126.
Powell, James M., Innocent III and Petrus Beneventanus: Reconstructing a Career at the
Papal Curia, in: John C. Moore (Hrsg.), Pope Innocent III and his World, Aldershot et
al. 1999, S. 51-62.
Thumser, Matthias, Letzter Wille? Das höchste Angebot Kaiser Heinrichs VI. an die
römische Kirche, in: DA 62 (2006), S. 85-133.
Waley, Daniel, The Papal State in the Thirteenth Century, London 1961.
28
Arbeit zitieren:
Thomas Spahn, 2007, Die Gesta Innocentii als Quelle zur Rekuperationspolitik Innocenz’ III., München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Geschichtsdidaktischer Unterrichtsentwurf - Exkursion zu Burg Greifens...
Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)
Hausarbeit, 18 Seiten
Der Schiffsverkehr zwischen Spanien und seinen überseeischen Kolonien....
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Hausarbeit (Hauptseminar), 28 Seiten
Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung
Hausarbeit, 15 Seiten
Die Erkenntnisse des Kognitivismus und Jean Piagets als Ansatz bei der...
Hausarbeit, 16 Seiten
Ethnogenese und Kulturwandel - Der Versuch einer Begriffsklärung
Wissenschaftlicher Aufsatz, 31 Seiten
Das Germanenproblem bei Caesar
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Seminararbeit, 24 Seiten
Thomas Spahn hat den Text Die Gesta Innocentii als Quelle zur Rekuperationspolitik Innocenz’ III. veröffentlicht
Thomas Spahn hat einen neuen Text hochgeladen
Quellen zur Entstehung der Verfassung von Württemberg-Hohenzollern 2
Veröffentlichungen zur Verfass...
Die Entstehung einer Weltreligion I
Von der koranischen Bewegung z...
Markus Groß, Karl-Heinz Ohlig
Res Gestae Divi Augusti (the Achievements of the Divine Augustus)
Augustus, J. M. Moore, P. A. Brunt
The Gesta Normannorum Ducum of William of Jumi Ges, Orderic Vitalis, a...
Houts Van, William, Gent Jacqueline Van
The Gesta Normannorum Ducum of William of Jumi Ges, Orderic Vitalis, a...
Elisabeth M. Van Houts, William, Elisabeth M. C. Van Houts
Res Gestae Christiani: My Time as the President of the Cambridge Unive...
Christian Kim, H. C. Kim
Res Gestae Christiani: My Time as the President of the Cambridge Unive...
Christian Kim, H. C. Kim
0 Kommentare