Inhalt
1. Einführung 03
2. Was heißt Islam? 03
2.1. Die Binnendifferenzierung 05
2.2. Die Sektenbildung 06
2.3. Der Scharia-Islam und der Volksislam 07
2.4. Der Islam und die Konfrontation mit der Moderne 08
3. Die Entstehung der individuellen Menschenrechte und
ihre universelle Bedeutung 09
4. Der Islam und die Menschenrechte 11
4.1. Die traditionelle Ulema - keine Menschenrechte 11
4.2. Die islamischen Menschenrechte 12
4.2.1. Zur Entstehung der Allgemeinen Islamischen
Menschenrechtserkl ärungen 13
4.2.2. Der Text der Allgemeinen islamischen
Menschenrechtserkl ärungen 14
4.2.3. Die Scharia in den islamischen Menschenrechtserklärungen 16
4.3. Versuche der Neudeutung des islamischen Rechts 18
4.4. Begründung der Menschenwürde durch den Koran 20
5. Rückblick und Ausblick 21
Literaturhinweise S. 23
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1. Einführung
„Islamische Menschenrechtserklärungen“ - ist diese Wortkombination nicht ein Widerspruch in sich?
Aufrufe zum Heiligen Krieg, die Diskriminierung religiöser Minderheiten in islamischen Ländern, die Rolle der muslimischen Frau, Khomeinis Todesurteil gegen den Schriftsteller Salman Rushdi und viele weitere Beispiele von Menschenrechtsverletzungen auch in jüngster Zeit lassen diese Skepsis laut werden. Sie erwecken den Eindruck, Islam und Menschenrechte ständen prinzipiell im Gegensatz zueinander.
Um aber die oben gestellte Frage differenzierter beantworten und sich eine objektivere Meinung bilden zu können, müssen vorher eine Reihe von Sachverhalten und Begriffen geklärt werden, wie z.B.: Gibt es überhaupt den Islam? Was verbindet man in modernen Kulturen mit dem Begriff „Menschenrechte“? - Welche Positionen gibt es in der islamischen Welt zu diesem Thema und warum soll es spezielle Menschenrechtserklärungen für Muslime geben? - Solchen und ähnlichen Fragen soll in dieser Arbeit nachgegangen werden.
2. Was heißt Islam?
Das Wort „Islam“ bedeutet: Hingabe an Gott. Der Gläubige ist der sich unter die Allmacht Gottes unterwerfende „muslim“.
Muhammed, Kaufmann in Mekka, begann Anfang des 7. Jahrhunderts christlicher Zeitrechnung, die Offenbarungen des „einen und einzigen Gottes“ zu verkündigen. Da er bei seinen Landsleuten auf heftigen Widerstand stieß, wanderte er im Jahr 622 nach Medina aus. Dies ist auch der Beginn der islamischen Zeitrechnung. Die Verkündigungen Muhammeds wurden im Koran, der Heiligen Schrift des Islam fest gehalten. Neben Glaubensaussagen enthält dieser auch genaue gesetzliche Bestimmungen, die das religiöse, ethische, soziale und politische Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft regeln. Da der Koran dem Propheten nach muslimischem Glauben wörtlich eingegeben wurde, gilt er als Wort Gottes und besitzt absolute Autorität (vgl. Steinbach, Udo, 1993, S. 9 u. 10). Muslime dürfen diesen Text zwar unterschiedlich deuten, nicht aber einer kritischen Reflexion unterziehen oder historisieren.
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Die Lehre und das Leben Muhammeds wird als Abschluss aller Prophetie betrachtet, und hat deshalb vor anderen Propheten wie Mose, Jesus u.v.m. eine Sonderstellung (vgl. Tibi, Bassam, 1994, S. 66). Daneben hat die Sunna des Propheten, d.h. seine Interpretation der göttlichen Offenbarung, sein Verhalten und seine Lebensweise autoritativen Charakter und ist neben dem Koran die Richtschnur im täglichen Leben der Muslime (vgl. Steinbach, Udo, 1993, S. 10). Da der Islam in seiner Geschichte zahlreiche unterschiedliche Formen angenommen hat, kann man nicht von einem einheitlichen Islam sprechen. Gemeinsam sind allen Muslimen nur die Glaubenssätze ihrer Religion und eine von allen gemeinsame Weltsicht (vgl. Tibi, Bassam, 1994, S.65). Die Glaubenssätze umfassen die 5 Säulen des Islams, zu denen sich jeder Muslim bekennt. Zu ihnen gehört: 1. Das Glaubensbekenntnis (Schahadah), dass es keinen Gott außer Allah gebe, und der Prophet Muhammed sein Gesandter sei. Jeder, der diesen Satz mit den Worten: „Ich bezeuge“ ausspricht, kann zum Moslem werden und akzeptiert damit auch gleichzeitig die Glaubenssätze des Islam. 2. Das 5 mal täglich abzuhaltende Gebet (Salat), das die wichtigste Glaubenspflicht darstellt. Es wird auch als formell rituelles Gebet bezeichnet und unterscheidet sich von dem privaten, innerlichen Gebet (Dua).
Zumindest vor dem rituellen Morgengebet muss eine rituelle Waschung vorgenommen werden. 3. Das vorgeschriebene Almosen (Zakat), das zur Unterstützung der Armen, Witwen, Weisen, zur Ausrüstung der Freiwilligen für den Heiligen Krieg (Dschihad) oder für Sklaven , die sich freikaufen wollen, dient. 4. Das Fasten im Monat Ramadan (Der Saum), das an den Monat erinnern soll, in dem der Prophet zum ersten Mal Offenbarungen erlebte. Es soll den Gläubigen häher zu Gott bringen und ihn an sein geistiges Leben, fernab von Essen und Trinken erinnern. Der Ramadan ist nicht immer
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zur selben Zeit im Jahr, sondern er wandert als Mondmonat durch alle Jahreszeiten. 5. Die Wallfahrt nach Mekka, wo der Prophet seine Offenbarungen erlebte. Sie soll einmal im Leben unternommen werden, sofern sie dem Einzelnen möglich ist. Der Aufbruch und die Heimfahrt sind ganz besondere lokale Feste. Die meisten Moslems sparen ihr ganzes Leben lang für diese Fahrt, denn sie gibt die Berechtigung, den Ehrentitel Haddschi zu tragen, der dem Gläubigen zu seinen Gunsten am Jüngsten Tag von Gott angerechnet wird (vgl. Steinbach, Udo, 1993, S.12).
Muslime glauben, „die einzig wahre, geoffenbarte Religion“ zu haben und fühlen sich deshalb als „khair umma/die beste Gemeinschaft“ (Koran 3/11), allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen. Diese Einheit besteht aber nur in Bezug auf die Außenwelt. Innerhalb des Islam gibt es eine große religiöse und kulturelle Vielfalt (vgl. Tibi, Bassam, 1994, S. 66).
Die wichtigsten Unterschiede können in drei Bereiche gegliedert werden:
2.1. Die Binnendifferenzierung
Da die Offenbarungen Allahs laut Koran an die Araber in arabischer Sprache erfolgten, kann der Islam ursprünglich als Religion für Araber gesehen werden. Arabisch wird als die Sakralsprache des Islam bezeichnet. Dashalb werden auch in nicht-arabischen Gebieten alle islamischen Rituale in arabischer Sprache vorgenommen.
Diese ursprünglich arabischen Religion wurde jedoch im Laufe der Geschichte von vielen nicht-arabischen Kulturen übernommen. So finden sich im Islam heute zahlreiche Traditionen vorislamischer und vorarabischer Zeit wieder, was zu einer starken Binnendifferenzierung innerhalb des Islam führt. Dennoch formieren sich die untereinander vielfältig und politisch zerstrittenen Muslime gegenüber dem Westen als einheitliche Zivilisation (vgl. Tibi, Bassam, 1994, S. 70).
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2.2. Die Sektenbildung
Die erste Spaltung ereignete sich bereits im Jahrhundert der islamischen Religionsstiftung, im Jahre 661, zwischen Sunna (orthodoxer Islam) und Schia (sektiererischer Islam).
Der Sunna-Islam ist zahlenmäßig am weitesten verbreitet und wird von ca. 90% aller Muslime geteilt. Nur etwa 110 Millionen Schiiten leben, vorwiegend als Minderheiten unter Sunniten, in der Welt des Islam. Die Schia-Religion ist in zahlreiche Konfessionen und Sekten wie z.B. die Ismailiten, die Siebener-Schia, Drusen, Alamiten u.a. aufgespalten. Sie basieren auf unterschiedlicher Deutung der islamischen Scharia (Recht). Die Mehrheitsrichtung im Islam, die Sunna, besteht aus vier Rechtsschulen. Sie nahmen im Laufe ihrer Entwicklung jeweils einen konfessionellen Charakter an. Die Unterschiede zeigen sich in der abweichenden Auslegung des islamischen Rechts. Die Konfessionen verteilen sich auf unterschiedliche geographische Regionen:
Der Hanbalismus ist die Staatsreligion Saudi-Arabiens. Er geht auf Ibn Hanbal (780 - 855) zurück, dessen Rechtsschule die schriftgläubigste unter allen sunnitischen Konfessionen ist.
Die Malikiten sind vor allem Maghreb-Muslime. Ihr Konservatismus basiert weniger auf strenger Textauslegung, sondern orientiert sich vor allem an der Tradition und dem Gewohnheitsrecht.
Die hanafitische Schule war die dominierende Schule im türkisch-osmanischen Reich. Abu Hanifa (700 - 767), der Begründer, ließ Billigkeit und Analogieschluss als Mittel der Rechtsfindung zu. Die Hanafiten stellen die M ehrheit des sunnitischen Islam.
Bei der schafiitischen Rechtsschule handelt es sich in der Rechtsfindung um einen Mittelweg zwischen den traditionsstrengen Malikiten und dem Billigkeitsprinzip der Hanafiten.
Gemeinsam ist allen vier Rechtsschulen die Vermittlung einer Allah-zentrierten Weltsicht, die dem Individuum wenig Handlungsspielraum ermöglicht (vgl. Tibi, Bassam, 1994, S. 73).
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Arbeit zitieren:
Claudia Rödiger, 2000, Islamische Menschenrechtserklärungen, München, GRIN Verlag GmbH
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