Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 3
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. 3
EINLEITUNG. 4
1 VIKTIMOLOGIE - DIE OPFERPERSPEKTIVE IN DER KRIMINOLOGIE. 5
1.1 Der Opferbegriff. 5
1.2 Opfertypologien. 6
1.3 Viktimologische Fragestellungen 7
1.4 Theorien der Viktimisierung. 11
1.5 Der Viktimisierungsprozess 12
2 VIKTIMISIERUNG VON JUGENDLICHEN. 13
2.1 Kriminalstatistische Befunde 13
2.1.1 Das Hellfeld. 13
2.1.2 Täter-Opfer-Beziehung hinsichtlich des Alters. 14
2.1.3 Entwicklung der Anzeigequoten 14
2.2 Viktimologische Aspekte am Beispiel von Peer-Viktimisierung
in der Schule 15
2.2.1 Tatort Schule - Hellfeldbefunde. 16
2.2.2 Schulformen im Vergleich 16
2.2.3 Gewaltformen. 17
2.2.4 Opfer-Täter-Konstellationen 18
2.2.5 Merkmale von Opfern und Täter-Opfern 19
2.2.6 Kriminalitätsfurcht 22
2.2.7 Zeugenverhalten 23
2.2.8 Anzeigeverhalten. 24
2.2.9 Folgen von Viktimisierung. 25
2.2.10 Vermeidung von Reviktimisierung / Prävention. 26
3 DIE ARBEIT MIT JUGENDLICHEN OPFERN - EIN FELD DER SOZIALEN ARBEIT 28
3.1 Psycho-soziale Betreuung von Kriminalitätsopfern. 29
3.2 Jugendliche Opfer im Strafverfahrensprozess 29
3.2.1 Potentielle Belastungsmomente im Strafverfahren 29
3.2.2 Sozialpädagogische Prozessbegleitung 31
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4 AUSBLICK..............................................................................................................33 LITERATURVERZEICHNIS ..............................................................................................35 ANHANG........................................................................................................................38
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Polizeilich registrierte jugendliche Opfer von 2000 bis 2005................14 Abbildung 2: Anzeigequoten von Gewaltopfern beim letzten Delikt; Schülerbefragungen
Abbildung 3: Häufigkeiten von Gewaltformen in Schulen (N=1.163)........................18 Abbildung 4: Anteile jugendlicher Opfer schulischer Gewalt nach Geschlecht
(in Prozent) ...........................................................................................20 Abbildung 5: Familienklima in den Subgruppen .........................................................22
Abbildung 6: Eingreifen bei Viktimisierungen aus Schülersicht (N = 392) ................24
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung BKA Bundeskriminalamt
BMI Bundesministerium des Innern BMJ Bundesministerium der Justiz
bzw. beziehungsweise d. h. das heißt
ebd. ebenda Hrsg. Herausgeber
PKS Polizeiliche Kriminalstatistik
PSB Periodischer Sicherheitsbericht u. a. unter anderem
vgl. vergleiche
3
Einleitung
Bei der Beschäftigung mit Jugendkriminalität steht meist der Täter im Blickpunkt. Das Opfer fungierte lange Zeit lediglich als Beweismittel, um den Täter zu überführen. Es wurde wie ein Objekt behandelt.
Auch die Sozialpädagogik hat sich jahrelang den Straffälliggewordenen gewidmet, die es nach dem Strafvollzug in die Gesellschaft zu integrieren gilt. In den 70er Jahren wurden eine Vielzahl von Theorien populär, die den Menschen „als Opfer gesellschaftlicher Mißstände (!) begriffen“ (Kipp 2005, o. Seitenangabe), somit auch den kriminellen Täter. Ich möchte an dieser Stelle eine Satire verkürzt wiedergeben, die die Einstellung zu Kriminalitätsopfern, wie sie häufig unter Sozialpädagogen vorzufinden war, überzeichnet wiedergibt (vgl. ebd.): An einem Sommerabend liegt eine junge Frau überfallen und brutal misshandelt am Weges-rand. Als zwei Politiker vorbeikommen und die Frau bemerken, unterhalten sie sich über die Kosten, die ein solcher Fall verursachen würde und gehen weiter. Zwei Pfarrer kommen ebenfalls des Weges, sehen die Frau und gehen auch weiter. Zwischen ihnen entwickelt sich ein Gespräch über die Jugend, die heute so verdorben sei. Sie vermuten, die junge Frau habe wahrscheinlich, leicht bekleidet, den Täter provoziert. Schließlich gehen auch zwei Sozialarbeiter an dem Opfer vorbei. „Das Opfer kann vor Entkräftung kaum noch auf sich aufmerksam machen. Sie bemerken jedoch ihre Not und sind entsetzt. Beide schauen sich an. Dann sagt einer zum anderen: ‚Mensch, derjenige, der das gemacht hat, den müssen wir finden. Dem muß (!) unbedingt geholfen werden.’“(ebd.).
Diese Arbeit will das jugendliche Kriminalitätsopfer in den Mittelpunkt rücken. Hierbei wird besonders im 2. Teil der Arbeit die im strafrechtlichen Sinne gemeinte Gruppe der 14- bis unter 18jährigen (bzw. bis unter 21jährigen) um die ab 12jährigen Jugendlichen erweitert. Dieses begründet sich in den verwendeten Studien, die einen psychologischen, pädagogischen bzw. soziologischen Hintergrund haben und somit die Jugendphase entwicklungspsychologisch betrachten.
Im ersten Teil soll hierzu auf die Viktimologie, der Wissenschaft, die sich mit der Opferperspektive beschäftigt, eingegangen werden. Hierzu werden verschiedene Opferbegriffe erwähnt und festgelegt, welches Begriffsverständnis für diese Arbeit relevant ist. Hiernach folgt ein Einblick in wesentliche viktimologische Fragestellungen, die im Verlauf der Arbeit am speziellen Beispiel wieder aufgegriffen werden. Weiterhin beschäftigt sich das Kapitel mit der theoretischen Betrachtung der Frage, warum jemand überhaupt ein Viktimisierungsrisiko hat. Hierzu werden vier der relevanten Theorien kurz vorgestellt. Das Kapitel schließt Ausführungen bezüglich der drei Stufen, in denen Viktimisierung erfolgt, ab.
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Der zweite Teil stellt zunächst allgemeine kriminalstatistische Befunde bezüglich der Viktimisierung von Jugendlichen dar. Es zeigt sich, dass neben familiärer Gewalt, die meistens im Dunkelfeld verbleibt, ein Großteil jugendlicher Opfer durch Täter derselben Altersgruppe viktimisiert werden. Ein gut untersuchtes Gebiet stellt hier die „schulische Gewalt“ dar. An-hand von verschiedenen empirischen Studien wird im folgenden viktimologischen Aspekten am Beispiel der Peer-Viktimisierung an Schulen nachgegangen. Hierzu erfolgt ein Rückgriff auf die im ersten Teil allgemein aufgezeigten Fragestellungen der Viktimologie. Im dritten Teil wird der spezielle Ort der Schule wieder verlassen und die Frage untersucht, inwieweit jugendliche Kriminalitätsopfer sozialpädagogische Betreuung benötigen und ob überhaupt adäquate Angebote in der Beratungs- / Betreuungslandschaft vorhanden sind. Abschließend wird besonders das in Deutschland relativ neue Gebiet der sozialpädagogischen Prozessbegleitung vorgestellt und die Wichtigkeit dieses Tätigkeitsfeldes der Sozialen Arbeit verdeutlicht.
1 Viktimologie -Die Opferperspektive in der
Kriminologie
1.1 Der Opferbegriff
Das deutsche Wort „Opfer“ hat zwei grundlegende Bedeutungen, die sich mit Rückgriff auf die englische Sprache gut verdeutlichen lassen:
1. „Sacrifice“ (engl.): Opfer im Sinne einer „Opfergabe“, d. h. als Gabe eines oder mehrer Menschen an eine Gottheit in einer rituellen Handlung. Diese kann in Form von Tieren, Dingen oder auch Menschen dargebracht werden. 2. „Victim“ (engl.): Opfer im Sinne einer Person, die aufgrund einer verbrecherischen Handlung Schaden davonträgt.
Relevant für diese Arbeit, die sich mit viktomologischen Fragestellungen beschäftigt, ist diese zweite Verwendung des Opferbegriffes, wobei zu betonen ist, dass es von kriminologischer Seite her keine einheitliche Opferdefinition gibt, vielmehr nur partielle Übereinstimmungen in den Definitionen (vgl. Kiefl/Lamnek 1986, S. 27).
Aus unterschiedlichen Auslegungen kommen Kiefl und Lamnek zu einer Auffassung des Opferbegriffes, der auch für die vorliegende Arbeit gelten soll: „Als Opfer gilt eine Person, eine Gruppe oder eine Organisation, die durch strafbare Handlungen eines oder mehrerer Täter einen wahrnehmbaren (aber nicht notwendigerweise auch tatsächlich wahrgenommenen)
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Schaden erleidet“ (ebd. S. 32; Hervorhebung im Original). 1 Unter dieses Verständnis lassen sich sowohl die Person oder Personen subsumieren, die direktes Tatopfer sind als auch diejenigen, die indirekt durch die Tat betroffen sind wie beispielsweise Angehörige von Gewaltopfern oder auch Zeugen einer Straftat. Solche „indirekten Opfer“, wie Kiefl und Lamnek (ebd. S. 75) sie bezeichnen, leiden oftmals in vergleichbarem Maße unter psychischen Beeinträchtigungen wie die direkt Geschädigten 2 (vgl. Meier 2005, S. 199). Gegenstand dieser Arbeit sollen jedoch nicht die indirekten Opfer sein, sondern die jugendlichen Opfer, die direkt durch strafbare Handlungen Gleichaltriger einen Schaden erleiden.
1.2 Opfertypologien
Opfertypologien dienen dazu, die Komplexität der erfahrbaren Wirklichkeit auf ein überschaubares Maß zu reduzieren (vgl. Kiefl/Lamnek 1986, S. 56). Vier wichtige Opfertypologien stammen aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg und unterscheiden sich hinsichtlich der Klassifikationsmerkmale (vgl. im folgenden Schneider, 1975, S. 53-55): Hentig (1948) unterscheidet nach objektiven, weil der Erfahrung (Beobachtung, Befragung) unmittelbar zugänglichen biologischen, medizinischen und psychologischen Merkmalen, elf Opfertypen: Junge, Frauen, Alte, geistig Kranke und Behinderte, Immigranten, Minderheiten, Depressive, Gewinnsüchtige, Wollüstige, Einsame, Personen mit gebrochenem Herzen, Quäler und Blockierte.
Mendelsohn (1956) wendet das nur subjektiv beurteilbare Kriterium der Schwere der Schuld zur Unterscheidung der im folgenden genannten fünf Opfertypen an: Unschuldiges Opfer (z.B. schlafendes Kind), Opfer mit geringem Eigenverschulden (z.B. absichtlich herbeigeführte Fehlgeburt mit Todesfolge), freiwilliges Opfer oder Opfer mit im Vergleich zum Täter gleicher Schuld (z.B. Doppelselbstmord von Liebenden), provozierende und unkluge Opfer mit im Vergleich zum Täter größerer Schuld (z.B. Notwehropfer). Wie bei der Mendelsohn’schen handelt es sich bei der von Fattah (1967) um eine Deutungstypologie, die die jeweiligen Beteiligungsformen in den Vordergrund rückt. Er unterscheidet zwischen: Nichtteilnehmendem Opfer (Widerwille gegen Tat und Täter), prädisponiertem Opfer (durch bestimmte Charakterzüge wie z.B. erlernte Hilflosigkeit), provozierendem Opfer (regt den Täter zum Rechtsbruch an), teilnehmendem Opfer (ermöglicht oder erleichtert das Verbrechen) und falschem Opfer. Sellin/Wolfgang (1964) haben in ihrer Deutungstypologie die soziale Rolle
1 Zur Diskussion, ob auch Rechts- u. Wertordnungen unter den Opferbegriff fallen, siehe Kiefl/Lamnek, 1986, S. 30 f.
2 Der „subjektive“ Opferbegriff, der das Opfererleben berücksichtigt steht dem „objektiven“ Opferbe-griff gegenüber (siehe dazu Meier, 2005, S. 200 f.)
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des Opfers und die Interaktion von Täter und Opfer im Blickpunkt: Sie unterscheiden fünf Kategorien: Primäres Opfer (Person), sekundäres Opfer (Kollektiv, kommerzielle Einrichtung, z.B. Partei, Geschäft), tertiäres Opfer (öffentliche Ordnung, Staat, Regierung), Opfer auf Gegenseitigkeit (Teilnehmer machen bei gegenseitig übereinstimmenden Handlungen mit, z.B. Ehebruch), keine Opfer (von Erwachsenen nicht begehbare Taten, z.B. Schule schwänzen).
1.3 Viktimologische Fragestellungen
Die Viktimologie stellt als Wissenschaft das Verbrechensopfer mit seiner Lebenssituation, seinen Sichtweisen und seinem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt der Betrachtung. Sie hat eine Fülle von Aufgaben, von denen hier einige genannt werden sollen: 1. Viktimologische Erkenntnisse dienen der Prognose, inwieweit nämlich bestimmte Personen aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen, Einstellungen, Beziehungen und sozialem Umfeld eine höhere Viktimisierungswahrscheinlichkeit aufweisen als andere (vgl. Schneider 1975, S. 16). Weiterhin soll die Rolle des Opfers und seines gesellschaftlichen Umfeldes für die Verbrechensanalyse erklärend herangezogen werden. Hierzu werden u. a. folgende Aspekte näher beleuchtet:
Alter: Sowohl ältere Menschen als auch Jugendliche tragen ein erhöhtes Risiko, Straftatopfer zu werden. Besonders bei alten Menschen, die körperlich oder/und psychisch gebrechlich sind, wird diese Unterlegenheit gerne von Tätern ausgenutzt. Dieses trifft vorzugsweise dann zu, wenn die Person alleinstehend ist und als wohlhabend eingeschätzt wird (vgl. Kiefl/Lamnek 1986, S. 186).
Jugendliche sind schon allein durch ihren Lebensstil, der oft nächtliches Ausgehen und eine Vielzahl persönlicher Kontakte beinhaltet, einer erhöhten Viktimisierungsgefahr ausgesetzt (vgl. ebd., S. 187).
Geschlecht: Laut Meier (vgl. 2005, S. 205 f.) spielt das Geschlecht in der Frage der Opferwahrscheinlichkeit keine bedeutende Rolle. Gleichwohl zeigen deliktspezifische Betrachtungen, wie wichtig der Geschlechteraspekt in der Viktimologie ist. Nicht nur, weil fast ausschließlich Frauen Opfer von Sexualdelikten werden, sondern auch weil diese sich häufig gerade im Strafverfahren dem Verdacht einer Mitschuld gegenübergestellt sehen, so dass die Mehrheit der weiblichen Opfer keine Anzeige erstattet (vgl. Schwind 2005a, S. 380). Was die Männer angeht, so bilden sie im Jugendalter die Gruppe, die am häufigsten Gewaltdelikten zum Opfer fällt (vgl. Walter 2005, S. 385).
Körperliche Merkmale: Besonders bei Gewaltdelikten hat die körperliche Konstitution eine wichtige Bedeutung, da sich aufgrund von Körperkraft oft erst in der Tatsituation entscheidet,
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wer Opfer oder Täter wird (vgl. Kiefl/Lamnek 1986, S. 204). Zudem kann das äußere Erscheinungsbild gemeinsam mit bestimmten psychischen Eigenschaften viktimogen (opfererzeugend) wirken.
Psychische Merkmale: Das Aussehen kann bei einem potentiellen Opfer Grund für Minderwertigkeitskomplexe sein, die sein ganzes Selbstbewusstsein einschränken. Ein potentieller Täter kann aufgrund der Ausstrahlung auf einen schwachen Willen und geringes Durchsetzungsvermögen schließen, was ihn in der Opferauswahl beeinflusst. Kiefl und Lamnek (vgl. ebd., S. 205) betonen, dass die Opferpersönlichkeit immer im Zusammenhang mit der Sozialisationsentwicklung der Person betrachtet werden sollte. Sind beispielsweise bereits seit der Kindheit Viktimisierungserfahrungen gemacht worden, neigen solche Personen eher dazu, Situationen als bedrohlich einzuschätzen und durch eine feindselige Haltung Aggressionen erst zu provozieren.
Soziale Situation: Es erscheint plausibel, dass „schwache“ Bevölkerungsgruppen aus niedrigen sozialen Schichten vorrangig Viktimisierungen ausgesetzt sind. Hier zeigen sich jedoch deliktspezifische Unterschiede: Während Angehörige unterer Schichten mehr von Gewaltdelikten berichten, werden bei Einbruchs- und Raubdelikten häufig Angehörige aus der höheren Schicht zum Opfer (vgl. Kunz 2004, S. 294). Zur sozialen Situation gehört auch die über den Beruf hinausgehende Einbindung in soziale Zusammenhänge. Kiefl und Lamnek (vgl. 1986, S. 199) weisen diesbezüglich auf einen hohen positiven Zusammenhang zwischen sozialer Isolierung und Viktimisierungshäufigkeit hin. So würden Menschen, die unter ihrer Isolation leiden, eher auf potentielle Täter zugehen und dabei „normale Vorsichtsmaßnahmen außer acht (!) lassen“ (ebd., S. 291).
Verhalten der Tatzeugen: Die Tatzeugen bestimmen den Ausgang einer kriminellen Handlung mit. Allein durch die Anwesenheit von Zeugen kann ein potentielles Opfer vor einer Viktimisierung bewahrt werden. Da ein Zeuge sich mit einem Eingriff in das Geschehen in die Gefahr begibt, selber zum Opfer zu werden, zieht er es häufig vor, sich nicht einzumischen. Dieser sogenannte „Non-helping-bystander-Effekt“ (Schwind 2005b, S. 2) besagt, dass durch die Anwesenheit mehrer Zeugen am Tatort die Hilfsbereitschaft eher gehemmt als erhöht wird. Es findet vor allem eine „Verantwortungsdiffusion“ (ebd.) statt, d. h., die Zeugen schieben bewusst oder unbewusst die Eingriffsverantwortung aufeinander ab. Jeder denkt, ein Anderer der Umstehenden könne helfen, so dass das Opfer schließlich alleine bleibt.
2. Die Viktimologie untersucht die Einflussfaktoren auf das Anzeigeverhalten von Opfern, da durch eine Anzeige erst entschieden wird, ob es zum Ermittlungs- und Strafverfahren
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Arbeit zitieren:
Barbara Sürig, 2007, Jugendliche als Opfer von Gewalt durch Gleichaltrige, München, GRIN Verlag GmbH
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