Inhaltverzeichnis
1. EINLEITUNG 1
1.1 Einführung 1
1.2 Weitere Vorgehensweise 2
2. DAS SHAREHOLDER-KONZEPT 2
2.1 Grundlagen 3
2.2 Die Legitimation des Shareholder-Konzeptes 4
2.2.1 Begründung aus der Property Rights-Theorie 4
2.2.2 Begründung aus der Vertragstheorie 7
2.3 Besonderheiten von Kapitalgesellschaften 9
2.3.1 Trennung von Kapital und Unternehmensleitung 9
2.3.2 Spezialisierungsgewinne und Kontrolle 11
2.3.3 Der Shareholder Value als Kontrollmechanismus 13
2.4 Zusammenfassung 14
3. DAS STAKEHOLDER-KONZEPT 15
3.1 Kritik am Shareholder-Konzept 16
3.1.1 Das Shareholder-Konzept aus deontologischer Sicht 16
3.1.2 Das Unternehmen aus Sicht der Koalitionstheorie 17
3.1.3 Das Stakeholder-Konzept aus der Property Rights-Theorie 19
3.1.4 Gesellschaftlich unerwünschte Gewinnmaximierung 20
3.2 Grundlagen des Stakeholder-Konzeptes 22
3.3 Zusammenfassung 24
4. DIE HYBRIDE STAKEHOLDER-THEORIE 24
4.1 Kritische Würdigung des Stakeholder Approach 24
II
4.1.1 Vorteile gegenüber dem Shareholder-Modell 24
4.1.2 Nachteile gegenüber dem Shareholder-Modell 26
4.2 Grundlagen der hybriden Stakeholder-Theorie 30
4.2.1 Restriktionen des Marktes 30
4.2.2 Bewertung der normative cores 31
4.2.3 Hybride Stakeholder-Theorien 33
4.3 Shareholder-Theorie vs. Stakeholder-Theorie ? 34
4.3.1 Stakeholder-Management aus Sicht der Shareholder-Theorie 34
4.3.2 Shareholder Value aus Sicht der Stakeholder-Theorie 35
4.3.3 Marktrestriktionen und Konvergenz 36
5. ZUSAMMENFASSUNG 37
6. AUSBLICK 38
LITERATURVERZEICHNIS 40
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Shareholder Value Network nach Rappaport
Abbildung 2: Das Verhältnis von Unternehmen zu Stakeholdern
Abbildung 3: Marktrestriktionen und Konvergenz der Theorien
IV
1. Einleitung
1.1 Einführung
Die Kritik am Prinzip der Gewinnmaximierung blickt auf eine lange Denktradition zurück, die sich gegen die maßgeblich von Adam Smith geprägte Vorstellung wendet, dass die Gewinnmaximierung eines Unternehmens stets auch dem Wohle der Gesellschaft diene. So beschreibt Karl Marx die Gewinnmaximierung als Interesse einer „...Klasse von Leuten, deren Interesse niemals exakt dasselbe sein wird wie das der Gesellschaft, welche im Allgemeinen ein Interesse haben, das Publikum zu betrügen und es zu überliesten“. 1 Weniger polemisch, aber dennoch kritisch beurteilt Peter Ulrich fast 150 Jahre später das Gewinnprinzip, dass „...niemals ethisch begründbare Massgabe des unternehmerischen Handeln“ 2 sein könne.
Trotz dieser Kritik hat sich in den westlichen Staaten die Gewinnmaximierung weitestgehend als Leitprinzip guten Wirtschaftens etabliert. Der Ausweis von Gewinnen steht so immer auch für eine erfolgreiche und zukunftsträchtige Unternehmensführung und wird entsprechend von der Gesellschaft honoriert. Besonders Kapitalgesellschaften orientieren sich strikt am Gewinnprinzip und damit an den Interessen ihrer zahlreichen Shareholder. Der Börsenkurs wird dadurch das entscheidende Kriterium einer erfolgreichen Unternehmens, die ausgeschüttete Dividende das Zuckerbrot der Aktionäre. Eine strikte Orientierung an den Shareholder-Interessen erzeugt jedoch bei vielen Bürgern Unbehagen. Was ist mit den Interessen anderer? Welche Rolle spielen eigentlich die Arbeiter in einem derartigen Modell? Haben Unternehmen keine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft? Solche Fragen versucht das Stakeholder-Konzept zu beantworten und ist damit als Kritik am einseitigen Shareholder-Konzept zu verstehen. Das Stakeholder-Modell sieht eine Unternehmung einer Vielzahl legitimer Ansprüche ausgesetzt, die es zu erfüllen gilt. Es entsteht dadurch ein scheinbar völlig konträres Bild einer Unternehmung: Das Unternehmen als sozio-ökonomisches System im Dienste der Gesellschaft. Die Gewinnmaximierung ist diesem Verständnis nach kein prinzipiell zu verfolgendes Ziel, sondern eine Zielvariable relativ zu anderen. Auf diese Weise erfährt das Gewinnprinzip im Stakeholder-Modell eine klare Abwertung.
1 Marx (1966), S. 53f.
2 Ulrich (1997), S. 415.
1
Angesichts dieser divergierender Standpunkte ist zurecht die Frage zu stellen, an welche der beiden Theorien sich ein Unternehmen nun zu halten habe. Wem dient also ein Unternehmen, Stakeholder oder Shareholdern? Diese und damit zusammenhängende Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit behandelt werden.
1.2 Weitere Vorgehensweise
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Shareholder-Konzeptes soll eine Rechtfertigung dieses Modells aus der Property Rights-Theorie, aber auch der Vertragstheorie entwickelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die Besonderheiten von Kapitalgesellschaften gegenüber klassischen Eigentümer-Unternehmern charakterisiert werden (Abschnitt 2).
Das dann präzisierte Shareholder-Modell soll daraufhin einer Kritik aus verschiedenen Blickwinkeln der Stakeholder-Theorie ausgesetzt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Ausarbeitung des normativen Stakeholder-Modells (Abschnitt 3). Dieses soll im darauf folgenden Abschnitt kritisch diskutiert werden, um dann eine hybride Stakeholder-Theorie als dritten Lösungsweg zu präsentieren. Anhand dieser Theorie soll dann das Verhältnis von Shareholder- und Stakeholder-Theorie diskutiert und dabei ein pragmatischer Ausgleich vorgeschlagen werden (Abschnitt 4).
Eine Zusammenfassung und ein Ausblick bilden den Abschluss der vorliegenden Arbeit (Abschnitt 5).
2. Das Shareholder-Konzept
„Gewöhnlich wird die Meinung vertreten, daß Eigentum keine historische Kategorie ist, sondern zu den Naturrechten des Menschen gehört. Wenn man Privateigentum als natürliches, absolutes und unveräußerliches Recht betrachtet hat, ist es nur legitim, die Frage zu stellen: Warum hat es zu allen Zeiten so viele Spekulationen über seinen Ursprung gegeben?“ (Tomas J.F. Riha) 3
3 Zitiert nach: Heinsohn/Steiger (2002), S. 89.
2
2.1 Grundlagen
Mit dem Aufkommen der ersten kapitalorientierten Unternehmen, die speziell seit Anfang des 19. Jahrhunderts in verstärktem Maße an Bedeutung gewannen, 4 rückten auch neue Erfordernisse in den Mittelpunkt, wie und nach welchen Zielvorgaben ein Unternehmen zu führen sei 5 . Gleichzeitig galt es, einer erhöhten Komplexität innerhalb und außerhalb der Unternehmung Herr zu werden, die flexible und schnelle Prozessstrukturen im Unternehmen deutlich erschwerte. In diesem Zusammenhang bot „...die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Dritte, die Manager“ 6 einen probaten, teilweise gar notwendigen Ausweg, um eine Geschäftsführung technisch und prozedural zu ermöglichen. Diese Funktionstrennung von Kapitalbeteiligung und Unternehmensführung stellte wiederum diese neue Organisationsform vor die Herausforderung, die zuvor klar definierten Interessen des Unternehmens in eine an die neuen Verhältnisse angepasste Form zu gießen. Suchanek und Waldkirch sprechen in diesem Zusammenhang entsprechend von der Notwendigkeit „...to formulate a useful normative theory of corporations, which allows for the establishment of guiding principles for managerial decisions“ 7 . Das Shareholder-Konzept ist in diesem Sinne als ein Lösungsmodell zu sehen und formuliert eine grundsätzliche Zielvorgabe, der sich eine Unternehmensleitung unterzuordnen hat: die Orientierung an den Interessen der Anteilseigner der Unternehmung.
Im Lichte dieser Zielfunktion werden alle Aktivitäten des Unternehmens auf deren Zweckmäßigkeit hin überprüft. Das Shareholder-Modell nimmt dabei an, dass die Maximierung des Anteilseignernutzen in der Maximierung der Eigenkapitalrendite seine Abbildung findet 8 . Von dieser einseitigen Orientierung profitieren jedoch nicht nur die Shareholder, vielmehr stellt sie die existenzielle Forderung an ein Unternehmen dar, das sich längerfristig am Markt positionieren will. Das Shareholder-Konzept sichert das Überleben der Firma und liegt so im Interesse aller am Unternehmen beteiligten Anspruchsgruppen. 9 „The social responsibility of business is to increase its profits“ 10
4 Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 14.
5 Vgl. Suchanek/Waldkirch (2002), S. 4.
6 Ridder-Aab (1980), S. 15.
7 Suchanek/Waldkirch (2002), S. 4.
8 Sicherlich hat die Zielfunktion eines Unternehmens eine weit komplexere Struktur, es gilt gleichwohl die
Gewinnmaximierung bzw. Maximierung der Eigenkapitalrendite als grundsätzliche Orientierungs-
Determinante zu sehen.
9 Vgl. Friedman (1962), S. 133f.
10 Zitiert nach: Suchanek (2004), S. 1.
3
proklamiert folgerichtig Milton Friedman als Zielsetzung einer Unternehmung. Um dieser Vorgabe angesichts der Komplexität eines Unternehmens gerecht zu werden, wurden Bewertungssysteme entwickelt, die die strategische Ausrichtung eines Unternehmens auf deren zukünftige Erfolgspotentiale hin überprüfen sollten. Besonders hervorzuheben ist neben anderen Kennzahlen in dieser Hinsicht der Shareholder Value. 11 Von einer näheren Betrachtung soll aber an dieser Stelle abgesehen und auf Abschnitt 2.4 verwiesen werden, wo dieses Bewertungssystem näher beleuchtet werden soll. Im Folgenden soll zunächst die Legitimation des Shareholder-Konzeptes als ein eigentümerorientierter Ansatz herausgearbeitet werden, um dann im Verhältnis dazu die Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft darzustellen.
2.2 Die Legitimation des Shareholder-Konzeptes
2.2.1 Begründung aus der Property Rights-Theorie
Eine der wichtigsten funktionalen Rechtfertigungsansätze für eine eigentümerorientierte Unternehmensführung ergibt sich aus der vom angloamerikanischen Rechtsverständnis geprägten Property Rights-Theorie. 12 Dieser kognitive Ursprung ist insofern hervorzuheben, weil sich aus ihm ein im Vergleich zu geltendem deutschen Recht deutlich weiter gefasster Begriff von Eigentum ergibt. 13 Demnach umfasst Eigentum in der amerikanischen Rechtsprechung „...alle ökonomischen Chancen und Möglichkeiten“ 14 , was bereits auf einen starken Zusammenhang mit der Ökonomie hindeutet. Entsprechend dieser Rechtsauslegung lässt sich die Bedeutung von Property Rights umfassender verstehen. So beschreiben die Institutionenökonomen Furubotn und Pejovich Property Rights als „...the set of economic and social relations defining the positions of each individual with respect to the utilization of scarce resources“ 15 . Eine ähnliche Definition findet sich auch bei Ulrich Hösch. Er definiert Property Rights als „...sozial akzeptierte Handlungs- und Verfügungsrechte von Individuen über knappe Ressourcen“ 16 . Diese
11 Vgl. hierzu insbesondere Rappaport (1999), S. 39ff.
12 Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 38.
13 Dieser oft irreführende Unterschied zeigt sich auch dadurch, dass in der Literatur in der Übersetzung von
Property Rights oft von Verfügungsrechten oder Anspruchsrechten gesprochen wird, u.a. um den
semantischen Unterschied zu verdeutlichen. Im Folgenden soll daher dem besseren Verständnis wegen der
Begriff Property Rights keiner weiteren Übersetzung unterworfen werden.
14 Ridder-Aab (1980), S. 38
15 Zitiert nach: Ridder-Aab (1980), S. 39.
16 Hösch (2000), S. 94.
4
Handlungsrechte äußern sich als „...sozial anerkannte institutionelle
Handlungsbeschränkungen“ 17 . Doch was ist der genaue Bestimmungsrahmen dieser Handlungsbeschränkungen im Bezug auf die knappen Ressourcen?
Eine genauere Definition findet sich bei Erlei, Leschke und Sauerland. Demnach umfassen Property Rights „...die Nutzung, die Veränderung einschließlich der Veräußerung eines Gutes sowie das Recht auf Aneignung der Erträge aus der Nutzung des Gutes“ 18 . Property Rights bestimmen damit praktisch alle möglichen Handlungen, die ein wirtschaftlicher Akteur in Erwägung ziehen könnte.
Die Property Rights-Theorie verfolgt dabei zwei grundlegende Zielvorgaben: Die Bildung von Erwartungssicherheit (1) und ein effizienter Umgang mit knappen Ressourcen (2).
(1) Ein klar definiertes System von Property Rights bietet dem Akteur die Möglichkeit intersubjektive, erwartungssichere Nutzenvergleiche anzustellen und schafft dadurch „...Verhaltens-, Planungs- und damit Rechtssicherheit“ 19 . Diese wichtige Funktion der Property Rights betont auch Harold Demsetz: „They help a man form those expectations which he can reasonably hold in his dealings with others“ 20 . Erst auf Basis dieser Erwartungssicherheit sind wirtschaftliche Kalkulationen möglich. Property Rights bilden damit die Grundvoraussetzung für Wirtschaften an sich.
(2) Erwartungssicherheit ist jedoch nicht das einzige Ziel der Property Rights-Theorie. Es geht ihr wesentlich auch darum, weitere „...Voraussetzungen, die notwendig sind, wirtschaftende Individuen zu einem effizienten wirtschaftlichen Verhalten zu bewegen“ 21 , genau zu bestimmen. Sind diese Voraussetzungen identifiziert, lässt sich aus ihnen dann das optimale und wohlfahrtsökonomisch effizienteste Bündel an Property Rights in Form eines Regelwerks ableiten.
Die Property Rights-Theorie leistet also zweierlei: Sie schafft einerseits Erwartungssicherheit, anderereits stellt sie ein effizientes Regelwerk für die wirtschaftlichen Akteure auf.
Als Hintergrund zu dieser Herangehensweise ist die Erkenntnis zu sehen, dass ein systematischer Zusammenhang zwischen den gewährten Property Rights und den jeweiligen ökonomischen Wahlhandlungen der in diesem Rechtssystem agierenden
17 Schüller (1983), S. 147.
18 Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 272.
19 Hösch (2000), S. 95.
20 Demsetz (1974), S. 31.
21 Hösch (2000), S. 94.
5
Individuen besteht. Der Property Rights-Ansatz verbindet durch Inbezugnahme dieses Elementes die neoklassische Nutzentheorie mit dem klassischen nationalökonomischen Insitutionalismus, indem er Institutionen „...als für die Erklärung des Wirtschaftsgeschehens zentrale Faktoren“ 22 annimmt. Ein rationaler Akteur wird dabei diejenigen Wahlhandlungen in Betracht ziehen, die ihm die beste Kosten-Nutzen-Relation bieten. Tun sie dies, ohne dabei gleichzeitig die Rechte Dritter einzuschränken, sind im Sinne der Wohlfahrtsökonomik diese effizienteren Lösungen den anderen vorzuziehen. 23 Diese sind der Gesellschaft in höherem Maße dienlich, ermöglichen sie doch unter Inbezugnahme des Pareto- bzw. Kaldor-Hicks-Kriteriums ein höheres Nutzenniveau für die Gesamtwohlfahrt. 24 Zentral ist dabei jedoch stets auch der Schutz der Rechte Dritter. Um diesen zu gewährleisten, sind die Property Rights so zu gestalten, dass gesellschaftlich unerwünschte Handlungen mit höheren Transaktionskosten belegt werden und dadurch ein Anreiz entsteht, die nun attraktiveren und gesellschaftlich präferierten Handlungen zu wählen.
Das umfassende institutionelle Setting an Property Rights mit diesen beiden zentralen Zielvariablen bestimmt also entscheidend das Verhalten und damit die Allokation von knappen Ressourcen in einem Wirtschaftssystem. 25
Wenn man in diesem Zusammenhang nun mögliche Bündel von Property Rights im Hinblick auf die Organisationsform und die Zielsetzung eines Unternehmens vergleicht und bewertet, ergibt sich, dass eine eigentümerorientierte Unternehmensführung eine geeignete Anreizstruktur setzt, um zu einer effizienten Ressourcenallokation zu gelangen. So setzt ein derartiges Setting an Property Rights ein „...produktives Handlungsmotiv, den Eigennutz, und ein progressives Handlungsmotiv, die Besitzmehrung durch friedliche Arbeit“ 26 frei und ist damit anderen Bündeln überlegen. Die Kombination beider Handlungsmotive setzt dann positive Anreize für einen effizienten Einsatz von Ressourcen und damit auch für produktive Investitionen in neue oder bestehende Unternehmungen. Diese Vorgänge werden durch den Koordinationsmechanismus Markt geregelt, der in Smiths berühmter Formel der unsichtbaren Hand seine wohl bekannteste Beschreibung
22 Meyer (1983), S. 43.
23 Es soll an dieser Stelle jedoch nicht verschwiegen bleiben, dass Effizienz als Kriterium durchaus
begrifflichen Intepretationen unterliegt. Exemplarisch sei dabei auf den Beitrag von Schüller (1983)
verwiesen. In der hier vorliegenden Argumentation soll gleichwohl auf das gängigste Verständnis von
Effizienz im Sinne einer Nutzen-Maximierung abgestellt werden.
24 Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 17ff.
25 Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 39.
26 Ridder-Aab (1980), S. 11.
6
Arbeit zitieren:
David Haag, 2004, Shareholder oder Stakeholder wem dient ein Unternehmen?, München, GRIN Verlag GmbH
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