Gliederung
1. Literaturverzeichnis. 4
2. Abkürzungsverzeichnis 6
3. Einleitung 7
A. Institutionelle Beziehungen 8
I. Status der EG/EU bei den Vereinten Nationen. 8
Exkurs : Die Troika 9
II. Das Verhältnis von EG zur EU im Bereich der Vereinten Nationen 10
III. GASP bei den Vereinten Nationen. 10
1. Generalversammlung 12
2. Sicherheitsrat 13
3. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen 15
IV. Politische Aspekte des Verhältnisses zwischen EU und UNO 16
1. Finanzen 16
2. Politische Werte 16
V. Zwischenfazit 17
B. Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen 18
I. Der Begriff der Sanktion und Begriffsabgrenzung 18
1. Definition 18
2. Abgrenzung zu Zwangsmaßnahme 18
3. Abgrenzung zu Embargo. 18
4. Abgrenzung zu Blockade 19
5. Abgrenzung zu Boykott 19
2
II. Verpflichtung zur Durchführung von Wirtschaftssanktionen 19
III. Europarechtliche Betrachtung 20
1. Tatbestandsvoraussetzung des Artikel 301 EGV 20
2. Konsequenzen bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen. 21
3. Sanktionen nach Artikel 301 EGV. 21
Exkurs : Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen gegen einen EU-Staat 23
4. Neuerungen des Verfassungsvertrags 23
5. Zusammenfassung. 23
IV. Völkerrechtliche Betrachtung 24
1. Völkerrechtliche Berechtigung 24
2. Völkerrechtliche Verpflichtung. 25
a) Sukzession. 26
b) Substitution 26
4. Schluss. 29
3
1. Literaturverzeichnis
Arnold, Hans: Die Politik der EU in der UNO als Möglichkeit und Maßstab für ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in: Schorlmer, Sabine (Hrsg.): Praxishandbuch UNO. Berlin Heidelberg 2003. S. 157 ff. [Im Text zitiert als: Arnold 2003.]
Arnold, Hans: Die Europäische Union, in: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. München 2000. S. 114 f. [Im Text zitiert als: Arnold 2000.]
Brandl, Ulrike: Die Umsetzung der Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrats in der EU, in: AVR 2000, S. 376 ff. [Im Text zitiert als: Brandl.]
Calliess, Christian und Matthias Ruffert (Hrsg.): Kommentar des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. 2. Auflage. Luchterhand 2002. .
[Im Text zitiert als: Bearbeite, in: Calliess/Ruffert:, EUV/EGV.]
Dippel, Anne Kathrin: Beobachterstatus, in: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. München 2000. S. 31. [Im Text zitiert als: Dippel.]
Epping, Volker: Das Recht der internationalen Organisationen, in: Hobe, Stephan (Hrsg.): Kooperation und Konkurrenz internationaler Organisationen. Köln 2001. S. 12 ff. [Im Text zitiert als: Epping.]
Fritz-Vannahme, Joachim: Tross, nicht Troika. Europas Außenpolitik hat viele Gesichter, in: Die Zeit. Hamburg 2001.
Geiger, Rudolf: Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. München 2004. [Im Text zitiert als: Geiger.]
Hobe, Stephan und Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht. 8. Auflage, Tübingen 2004.
[Im Text zitiert als: Hobe/Kimminich.]
Jenks, Bruce: Die Vereinten Nationen und die Europäische Union: Wer braucht wen? Rede vor der Jahreskonferenz der britischen Gesellschaft für die Vereinten Nationen vom 05. April 1997. Blaue Reihe. Nr. 71. [Im Text zitiert als: Jenks]
Laschet, Armin: Für einen effizienten Mulitlateralismus. Gemeinsame Werte von Europäischer Union und Vereinten Nationen, in: VN 2004. S. 41 ff. [Im Text zitiert als: Laschet 2004.]
4
Laschet, Armin: Gemeinsame Strategie gibt der EU-Außenpolitik Profil. Für ein neues Verhältnis Brüssels zu den Vereinten Nationen, in: VN 2001, S. 97ff. [Im Text zitiert als: Laschet 2001]
Lenz, Carl Otto und Klaus-Dieter Borchardt (Hrsg.): EU- und EG-Vertrag. Kommentar. 4. Auflage. Köln 2006.
[Im Text zitiert als: Bearbeiter, in: Lenz/Borchardt: EUV/EGV.]
Meng, Werner: Das Verhältnis der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen zur EU im Bereich der Wirtschaft, in: Hobe, Stephan (Hrsg.): Kooperation und Konkurrenz internationaler Organisationen. Köln 2001. S.39 ff. [Im Text zitiert als: Meng.]
Osteneck, Kathrin: Die Umsetzung von UN-Wirtschaftssanktionen durch die Europäische Gemeinschaf. Heidelberg 2004. [Im Text zitiert als: Osteneck.]
Ress, Hans-Konrad: Das Handelsembargo. Völker-, europa- und außenwirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen, Praxis und Entschädigung. Heidelberg und Berlin 2000. [Im Text zitiert als: Ress.]
Schaller, Christian: Die Richtigen treffen. Die Vereinten Nationen und die Probleme zielgerichteter Sanktionen, in: VN 2005. S. 132 ff. [Im Text zitiert als: Schaller.]
Schneider, Henning: Wirtschaftssanktionen. Die VN, EG und Bundesrepublik Deutschland als konkurrierende Normgeber beim Erlaß paralleler Wirtschaftsanktionen. Berlin 1999. [Im Text zitiert als: Schneider.]
Sick, Sebastian: Das Kohärenzgebot bei Wirtschaftssanktionen der EU. Baden-Baden. 2001. [Im Text zitiert als: Sick.]
Simma, Bruno (Hrsg.): Charta der Vereinten Nationen. Kommentar. München 1991. [Im Text zitiert als: Bearbeiter, in: Simma: Charter der Vereinten Nationen.]
Von der Groeben, Hans und Jürgen Schwarz (Hrsg.): Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Band 1. 6. Auflage. Baden-Baden 2003. [Im Text zitiert als: Bearbeiter, in: von der Groeben/Schwarze: EUV/EGV.]
Winkelmann, Ingo: Europäische und mitgliedstaatliche Interessenvertretung in den Vereinten Nationen, in: ZaöRV 2000. S. 413 ff. [Im Text zitiert als: Winkelmann.]
5
2. Abkürzungsverzeichnis
EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EU Europäische Union EUV Vertrag über die Europäische Union ECOSOC Wirtschafts- und Sozialrat FAO Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (Food and Agriculture Organization GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik UNCTAD Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Treaty and Development) VNC Charta der Vereinten Nationen WHO Weltgesundheitsorganisation
3. Einleitung
Im September 2003 legte die europäische Kommission einen Bericht zu den Beziehungen von Europäischer Union und Vereinten Nationen vor. 1 Der Bericht zeigt die Chancen und Möglichkeiten der Europäischen Union im Umfeld der Vereinten Nationen auf. Er weist aber auch auf die Defizite in der Zusammenarbeit mit der Welt- organisation und auf die Unzulänglichkeiten der europäischen Interessenvertretung in den Gremien und Sonderorganisationen hin. So fordert die Kommission, die europäischen Standpunkte besser vorzubereiten und stärker abzustimmen. Im Bericht der Kommission heißt es dazu:
„Die EU sollte innerhalb des UN-Systems die systematische Koordinierung ihrer Standpunkte verstärken und dabei sicherstellen, dass die Koordinierung zielgerichtet und unbürokratisch verläuft, sodass die EU einen effektiven Dialog mit anderen Akteuren führen kann.“ 2
Wirtschaftspolitik und Außenpolitik korrespondieren oft und sind durch Reziprozitäten gekennzeichnet.
So sind beispielsweise Wirtschaftssanktionen ein häufig gewähltes Instrumente in der Außenpolitik. 3 Dementsprechend erklärt auch der Kommissionsbericht, dass zur Implementierung von Sanktions- beschlüssen der Vereinten Nationen auf europäischer Ebene Handlungsbedarf besteht, und fordert weiterhin eine verstärkte Koordinierung innerhalb der Europäischen Union, um die Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen effizienter zu gestalten. 4 Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen der Institutionen beider Organisationen betrachtet und Problematiken bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen durch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft beleuchtet, um sich dem Verhältnis von Europäischer Union und Vereinten Nationen anzunähern
1 Vgl. Laschet 2004, S. 41. KOM(2003) 526.
2 Vgl. KOM(2003) 526, S. 23.
3 Vgl. Meng, S. 45.
4 KOM(2003) 526, S. 8.
7
A. Institutionelle Beziehungen
I. Status der EG/EU bei den Vereinten Nationen
Weder die Europäische Gemeinschaft (EG) 5 , noch die Europäische Union (EU) ist ein Mitglied der Vereinten Nationen, da nach Artikel 4 Absatz I VNC nur Staaten Mitglieder werden können. 6 Aufnahme- kandidaten müssen daher die Erfordernisse an den völkerrechtlichen Staatsbegriff - Gebiet, Volk, unabhängige Staatsgewalt - erfüllen. 7 Dass es sich weder bei der EG und erst recht nicht bei der EU um einen Staat handelt, ist unumstritten. Des weiteren besitzt laut Artikel 281 EGV die EG Rechtspersönlichkeit, nicht aber die EU. Die EU gilt bislang nicht als Völkerrechtssubjekt. 8 Der Verfassungsvertrag soll der EU jedoch Rechtspersönlichkeit verleihen und damit der EU Völkerrechtssubjektivität einräumen. 9
Von Seiten der Vereinten Nationen wurde der EG 1974, bislang nicht der EU, der Beobachterstatus für die Generalversammlung und für den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie für die Weltgesundheits- organisation (WHO) verliehen. 10 Der Beobachterstatus ist nicht in der Charta verankert, sondern leitet sich aus dem völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht ab. 11 Er wird jedoch durch die Zielsetzung des Artikels 52 Absatz I VNC 12 , nach dem eine förmliche und dauerhafte Beziehung zwischen bestimmten Regionalorganisationen bzw. Staatengruppierungen und den Vereinten Nationen zur „politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Staaten“ beitragen, gerechtfertigt. 13
Als Beobachter steht es den Vertretern der EG zu, an Sitzungen teil zu nehmen und während dieser das Wort zu ergreifen, des weiteren schriftliche Erklärungen und Dokumente in
5 Die ehemals drei Gemeinschaften - die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europäische Atomgemeinschaft und die bereits ausgelaufene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - werden in der vorliegenden Arbeit zusammenfassend als Europäische Gemeinschaft, kurz EG bezeichnet.
6 Vgl. Fastenrath, in: Simma: Charta der Vereinten Nationen. Art. 4, Rn. 3, S. 119.
7 Vgl. ebd. Rn. 14. S. 121.
8 Vgl. Laschet 2004, S. 41 f; Osteneck, S. 65ff.
9 Vgl. Hobe/Kimminich, S. 145 f.
10 Vgl. Laschet 2001, S.97. Vgl. Arnold 2003, S. 158.
11 Vgl. Dippel , S. 31.
12 „Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, daß diese Abmachungen oder Einrichtungen und ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind.“ Art. 51 Absatz I VNC.
13 Vgl. Fastenrath, in: Simma: Charta der Vereinten Nationen. Art. 4, Rn. 49, S. 129.
8
Arbeit zitieren:
Anne Kathrin Herbermann, 2007, Das Verhältnis zwischen EU und UNO: institutionelle Beziehungen und Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen, München, GRIN Verlag GmbH
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