Johann Wolfgang Goethe – Universität, Frankfurt/Main
Fachbereich 04, Erziehungswissenschaften
WS 06/07, 7. Semester
Auffälliges Verhalten eines im Wohnheim lebenden Menschen
mit Behinderung im mittleren bzw. hohen Alter (inkl. Falldarstellung)
von
Désirée Schmidt
Inhaltsverzeichnis
1 Falldarstellung: „Fall R.“ 3
1.1 Beschreibungen von Szenen, Handlungen, Interaktionen 4
2 Ansätze zum pädagogischen Fallverstehen 6
3 Auffälliges Verhalten 6
4 Leben im Heim 8
4.1 Die Notwendigkeit von Institutionen für Menschen mit Behinderung 8
4.2 Das Konzept des Wohnheims 9
4.3 Wohnformen von Menschen mit Behinderung 10
4.4 Bedeutung von Wohnen für Menschen mit Behinderung 12
4.5 Ablösung vom Elternhaus als Entwicklungsaufgabe - Einzug ins Heim 13
5 Menschen mit Behinderung im mittleren bzw. hohen Alter 18
5.1 Kommunikation 19
5.2 Bedeutung von Ernährung 20
6 Schlussbewertung 21
Literaturverzeichnis 25
1 Falldarstellung: „Fall R.“
R. ist 1954 geboren und ist somit zur Zeit der Fallbeschreibung im mittleren bzw. hohen Alter von 52 Jahren. Seine Körpergröße ist ca. 1,80 m und er wiegt zwischen 50 und 60 kg. Er kann sich gut selbst beschäftigen, malt, sieht gerne „Tatort“ und Musiksendungen im Fernsehen, wird zweiwöchig zum Spielkreis des Deutschen Roten Kreuzes gefahren oder vom Taxi abgeholt, fährt gern im Auto oder Bus mit. Er besucht täglich die Tagesförderstätte für Senioren im Behindertenzentrum, nicht weit vom Wohnheim entfernt. Seine Eltern leben beide im Pflegeheim und sind inkontinent. Seine Mutter ist dazu noch demenzkrank. Hierzu ist zu erwähnen, dass zu den häufigsten Erkrankungen in mittleren und höheren Lebensalter Demenz und die Depression gehören. Die Demenz hat verschiedene Schweregrade. Sie kann mittelgradig bis schwer sein. Statistiken lassen einen stetigen Zuwachs der dementiellen Erkrankungen in den letzten Jahren erkennen. Der Hauptgrund ist der Anstieg der Lebenserwartung. Nach international anerkannten Klassifikationenschemata zerebraler Abbausyndrome wird Demenz in primäre oder sekundäre eingeteilt. (Vgl. Oestereich 1992, 132f)
R. hat zwei jüngere Brüder, wovon einer der gesetzliche Betreuer ist. Bis zum Einzug ins Wohnheim lebte R. bei seinen Eltern, dann bei seinem gesetzlichen Betreuer, welche eine Hilfskraft aus Polen für ihn beschäftigte. R. hat eine cerebrale, spastische Lähmung und eine chronische Gastritis. Seine linke Hand krampft und er hat unkontrollierten Speichelfluss. Er braucht Hilfe bei der Basisversorgung, beim Waschen, An- und Ausziehen sowie beim Brote schmieren. R. weiß genau, was er essen und anziehen will.
Bei langen Strecken braucht er einen Rollstuhl.
Aus dem Gesamtplan des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen entnehme ich Folgende Ziele:
- R. soll das Einleben im Wohnheim ermöglicht werden, er soll in die Gruppe integriert werden.
- Er soll Unterstützung im Zurechtfinden im Wohnheim bekommen und seine Teilnahme an Aktivitäten der Wohngruppe sollen gefördert werden.
1.1 Beschreibungen von Szenen, Handlungen, Interaktionen
Am Anfang meines Praktikums habe ich R. als den „stillen Beobachter“ definiert. Er kam aus der Tagesstätte für Senioren heim und brachte seine Sachen in sein Zimmer, ging auf Toilette, bat um Hilfe und setzte sich dann an den Tisch ins Wohnzimmer. Da saß er vor seinem Becher mit Strohalm, gefüllt mit Wasser oder Tee. Er beobachtete die Vorgänge im Wohnzimmer und mich, als Neue im Aufenthaltsraum. Außer ja und nein sagte er nicht weiter viel. Ich sprach ganz normal mit ihm. R. hatte nur die Themen Wetter und Kopfweh. Dazu erzählt er mir noch, dass er eine Runde fahren will, damit meinte er Einkaufen gehen oder einfach mal in den Bus setzen und wohin fahren. R. weinte viel, er sagt er schläft gar nicht und hat Heimweh. Oft saß er auf seinem Stuhl und verzog keine Miene, beobachtet aber was die Anderen taten. Er fügte sich nicht wirklich in die Geselligkeit ein. Als ich ihn das erste Mal alleine pflegte, war mir dabei etwas mulmig, da er nicht viel Sprach und ich Angst hatte etwas falsch zu machen. R. verstand alles, was ich ihn fragte und gab mir auch kurze Antworten bzw. körpersprachliche Antworten. In Gesprächen in der abendlichen Pflege erfuhr ich immer mehr von ihm, z.B. dass er nicht damit klar kommt, dass er nicht richtig laufen, essen und sprechen konnte. Es vollzog sich langsam ein undefinierbarer Wandel im Verhalten von R. Als ein Bewohner mit allen Bewohnern des Wohnheimes sein Geburtstag feierte, erlebte ich und alle anderen die R. kannten, ihn als eine ganz andere Person. Das erste Mal erlebte ich, dass ein Mensch mit Behinderung Bier trank. Ich weiß nicht mehr, ob R. danach gefragt hatte oder ob er es hingestellt bekommen hatte. Jedenfalls war ich verwundert, aber erfuhr dann, dass er Bier trinken darf und ich dachte, wieso glaubst du, dass Menschen mit Behinderung kein Bier trinken dürfen? Die Bewohner bestimmen selbst was sie tun oder nicht tun, wenn sie bestimmte Anweisungen nicht überschreiten. Z.B., dass sie keinen Alkohol trinken dürfen, wenn sie Tabletten nehmen müssen. R. war glücklich mit seinem Bier. Der Gruppenleiter sagte mir noch, dass es außerdem alkoholfreies Bier sei, was er ihm gegeben hätte. Dies wusste R. aber nicht. Er fing an, sich wie ein Betrunkener zu verhalten und begann in den lautesten und schrillsten Tönen, die man sich vorstellen kann zu singen, zu lachen und zu tanzen. Er hob die Arme und schwang seinen Körper hin und her, dass es auf mich beängstigend wirkte. Die Menschen um ihn herum ließen ihn und machten teilweise mit. Ich wusste nicht wie mir geschieht. Er wurde in dem Glauben gelassen, dass er richtiges Bier getrunken hatte, aber darauf hingewiesen, dass er nicht zu ausfallend sein sollte. In den nächsten Wochen war R. wie ausgelassen. Plauderte im Wohnzimmer munter drauf los, über alle möglichen Dinge. Er war gar nicht mehr zu bremsen. Ich unterhielt mich gerne mit ihm. Dann fiel dem Team auf, dass R. weniger essen wollte. Er sagte, dass er keinen Hunger mehr habe. Zudem fing er auf einmal an zu Erzählen, dass ihn in der Werkstatt alle „Arschloch“ nennen würden, ihn damit aufziehen, dass er nicht laufen und sprechen könne. Von da an sagte R. zu Allem und jedem „Arschloch“ und „Scheiße“, und dass er sich betrinken will, sterben will, usw. R. nervte mit seiner Art, alle waren böse auf ihn, er wurde ein „Störfaktor“ in seiner Gruppe.
Im Endeffekt stellt man fest, dass er sich in der Werkstatt genauso verhielt, und dass er von niemandem beschimpft wurde. R. wurde zurechtgewiesen, was bedeutete, dass er vom Essenstisch verwiesen wurde, er den Spielkreis verboten bekam und in seinem Verhalten ignoriert wurde. Sein Verhalten in Sachen Schimpfwörter ging allmählich zurück. R. hatte auf nichts mehr Lust und weinte viel. Auf den geplanten Urlaub hatte er schon gar keine Lust mehr. Seine Stimmung wechselte von gut zu schlecht. Im Urlaub gab es dann den Fall, dass wir auf seinen Wunsch hin eine Disco besuchten und dort (richtigen) Alkohol trank. Er sagte, er wolle sich besaufen wie früher, er wisse wie das wäre. Diesmal trank er nach Selbstbestimmung etwas mehr, aber im Fall im Rahmen und abwechselnd mit anderen Getränken. Diesmal war R. richtig betrunken, sein Kreislauf sackte ab und er hat sich die ganze Nacht übergeben müssen. Ihm wurde der Katerzustand erklärt und er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass er dies selbst so gewollt habe. R. lernte durch Selbsterfahrung.
Dieser Fall veranlasste den Gruppenleiter und das Team die Selbstbestimmung in diesem Fall zu unterbinden. Mit seinem Bruder wurde ein Gespräch geführt, wobei heraus kam, dass R. nur noch alkoholfreies Bier trinken darf, da es manchmal sein kann, dass er Bier nicht verträgt. R. war richtig schlecht drauf, als wir wieder zuhause waren. Er zog ein Gesicht, also ob er jemanden gleich eine reinhauen wollte!
2 Ansätze zum pädagogischen Fallverstehen
[...]
Arbeit zitieren:
Désirée Schmidt, 2006, Auffälliges Verhalten eines im Wohnheim lebenden Menschen mit Behinderung im mittleren bzw. hohen Alter (inkl. Falldarstellung), München, GRIN Verlag GmbH
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