I. Das Wahlregime
Das relativ gut funktionierende Wahlregime der südamerikanischen Staaten stellt den größten Bruch mit den früheren Diktaturen dar. In fast allen Staaten wurden seit den 1980er Jahren vergleichsweise freie und faire Wahlen auf der Grundlage eines zivilen Parteien- und Kandidatenwettbewerbs abgehalten. Auf diesem Gebiet lassen sich für die Region deshalb keine durchgängigen Defekte finden, da „das Wahlregime mit Abstand das am besten funktionierende Teilregime in den südamerikanischen Demokratien“ ist (Garrido 2003: 72). Jedoch ist anzumerken, dass der Wahlwettbewerb noch sehr stark elitär und wenig repräsentativ geprägt ist. Vor allem die strukturelle Schwäche der politischen Parteien, denen es besonders an innerparteilicher Demokratie und gesellschaftlicher Akzeptanz und Verankerung mangelt, trägt dazu bei. (Krennerich 2003)
II. Politische Teilhaberechte
Gab es beim Wahlregime noch deutliche Anzeichen einer Demokratisierung gegenüber den früheren Diktaturen, so weist bereits das zweite Teilregime, die Verankerung der politischen Freiheitsrechte, in Südamerika deutliche Mängel auf.
Zum einen wird sowohl die Gesellschaft als auch die Institutionenlandschaft stark von den immer noch sehr mächtigen Eliten beherrscht. Anderen Interessensgruppen, besonders diejenigen der weiterhin benachteiligten Minderheiten wie beispielsweise der indígenas, bleibt kaum Spielraum für eigene Interessensartikulation. (Grugel 2002: 170) Rein rechtlich gesehen gibt es zwar keine Einschränkung der Meinungs- bzw. gesellschaftlichen und politischen Assoziationsfreiheit, de facto ist diese aber stark begrenzt. Weiterhin zeigt sich dieses Phänomen auch in der Medienlandschaft Südamerikas, die weitestgehend von einflussreichen Medienmonopolen beherrscht wird. Durch die „heutzutage unbestrittene Macht und die Kontrollmöglichkeit der Medien über das politische Geschehen“ wird die Pressefreiheit enorm eingeschränkt. (Garrido 2003: 73) Trotzdem genießen die Medien in der Bevölkerung ein hohes Ansehen und großen Glauben an ihre Vertrauenswürdigkeit. So vertrauten 2004 ganze 50% der Lateinamerikaner dem Fernsehen, womit dieses auf der Skala der vertrauenswürdigen Institutionen eindeutig über allen politischen Institutionen rangierte (Latinobarómetro 2004). Diese Tatsache ist besonders in Wahlkampfzeiten besonders prekär, da den Informationen des Fernsehens offensichtlich eher Glauben geschenkt wird als beispielsweise den politischen Parteien. Diejenigen Parteien, die
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die Interessen der Medienbesitzer vertreten sind durch diese Tatsache eindeutig im Vorteil gegenüber den anderen Parteien die beispielsweise die Interessen der Minderheiten vertreten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die politischen Freiheitsrechte in Südamerika zwar theoretisch vorhanden sind, aber in der Realität große Mängel aufweisen.
III. Bürgerliche Freiheitsrechte
Auch bei den bürgerlichen Freiheiten weisen die südamerikanischen Staaten einige gravierende Defekte auf.
Im Bezug auf das individuelle Schutzrecht gegenüber staatlichen und privaten Institutionen spielt besonders die für Südamerika typische und sehr weitverbreitete Korruption und der Klientelismus eine starke Rolle. Auch die bereits erwähnten Eliten und ihre besondere gesellschaftliche Machtposition nehmen eine besondere Stellung auf diesem Gebiet ein. Der Einfluss einiger machtvoller Akteure wie beispielsweise Militär oder Drogenkartelle auf gerichtliche Verfahren ist zum Teil so offensichtlich, dass von einer Gleichbehandlung vor Gericht keinesfalls die Rede sein kann (Garrido 2003: 76). Der Großteil der südamerikanischen Justizsysteme weist starke Merkmale einer „Klassenjustiz“ auf. Sowohl staatliche als auch private Akteure greifen gezielt und äußerst effektiv in das Justizsystem ein, wodurch der Schutz des Individuums vor einem solchen Handeln nicht mehr gesichert ist. Durch das Zusammenspiel von Korruption und Unfähigkeit des Staatsapparates darauf zu reagieren entsteht ein rechtsfreier Raum in dem das Gewaltmonopol des Staates außer Kraft gesetzt ist. (Krennerich 2003) Beispiele hierfür sind die Sicherheitskräfte einiger wirtschaftlicher Eliten, die den staatlichen Sicherheitskräften auf allen Gebieten überlegen sind, als auch die enorme Macht der Drogenkartelle auf allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Ebenen.
Besonders betroffen von dieser Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten sind heutzutage nicht mehr die politischen Oppositionellen, sondern zunehmend Minderheiten, gesellschaftliche Randgruppen und ganz besonders diejenigen, die sich für den Schutz eben dieser Gruppen und der Menschenrechte allgemein in der Region stark machen. Menschenrechtsverbrechen werden kaum verfolgt geschweige denn bestraft, und nicht selten finden sich diejenigen, die sich für die Verfolgung dieser Verbrechen einsetzen selbst verfolgt und bedroht.
Die Dominanz der Eliten über das Justizsystem sowie das allgemeine Klima der Straflosigkeit führen zu einem immer weiter sinkenden Vertrauen der Bevölkerung in die
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juristischen Institutionen. Im Jahr 2004 vertrauten lediglich 33% der Befragten der jeweiligen Justiz ihres Landes, nur noch untertroffen von den politischen Parteinen und dem Parlament (Latinobarómetro 2004).
Insgesamt ist die Situation der bürgerlichen Freiheitsrechte in den meisten Ländern nicht mit der Zeit der Diktaturen zu vergleichen, jedoch bleibt die freiheitliche Ausgestaltung der Demokratie weitgehend unterentwickelt. Allerdings gibt es jedoch starke regionale Unterschiede. So gelten laut Freedom House die Länder Uruguay, Argentinien, Brasilien, Peru und Chile seit längerer Zeit, als „frei“, während Kolumbien, Bolivien, Ekuador und Paraguay lediglich als „teilweise frei“ gelten (Freedom House: 2007). Vor allem Kolumbien stellt mit seinem anhaltenden internen Konflikt einen Problemfall auf dem Gebiet der bürgerlichen Freiheiten dar, da große Teile des Landes der staatlichen Kontrolle entzogen sind und von paramilitärischen Gruppen beherrscht werden. Dagegen konnte sich in Chile entgegen der ursprünglichen Erwartung in Anbetracht der verfassungsmäßig verankerten Macht des Militärs, eine vergleichsweise freiheitlich geprägte Demokratie entwickeln. (Krennerich 2003).
IV. Horizontale Gewaltenkontrolle
Für den südamerikanischen Kontinent sind bei den Konzepten der Gewaltenteilung und der Judicial Review zwei Hauptdefekte zu bemerken. Zum einen ist dies das schlecht funktionierende Präsidialsystem, was eine Machtkonzentration zugunsten der Exekutive erlaubt und in einigen Ländern wie beispielsweise Venezuela unter Hugo Chávez zu einem regelrechten „Hyperpräsidentialismus“ geführt hat. Zwar üben die Parlamente eine gewisse Kontrollfunktion innerhalb der Gewaltenteilung aus, nehmen in den meisten südamerikanischen Ländern bei der politischen Gestaltungsmacht jedoch eine zu geringe Rolle ein, mit Ausnahme von Chile und vielleicht noch Uruguay. So ist es in kaum einem südamerikanischen Land bisher gelungen, den Minderheitenschutz auch im Parlament zu institutionalisieren, durch zum Beispiel eine Quotenregelung der Vertretung im Parlament. (Krennerich 2003).
Zudem sind die schlecht funktionierenden Justizsysteme, zum Teil aus bereits beschriebenen Gründen, eines der Hauptprobleme der südamerikanischen Länder. Die gezielte Ernennung von Richtern sowie die Instrumentalisierung der Gerichte trägt zu den bereits geschilderten Problemen bei. Durch die große Abhängigkeit durch formelle als auch
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Arbeit zitieren:
Nina Westermann, 2007, Defekte Demokratie in Lateinamerika, München, GRIN Verlag GmbH
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