II
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Grundlagen der Insolvenzordnung 2
2.1. Verhältnis zwischen Steuer- und Insolvenzrecht 2
2.2. Abgrenzung der Insolvenzforderung gegenüber der Masseverbindlichkeit 3
3. Umsatzsteuerliche Behandlung und Würdigung der Verwertung sicherungsüber-
eigneter Gegenstände 4
3.1. Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens 5
3.1.1. Verwertung durch Sicherungsnehmer 5
3.1.2. Verwertung durch Sicherungsgeber 6
3.2. Verwertung im Insolvenzverfahren 8
3.2.1. Eröffnetes Insolvenzverfahren 8
3.2.1.1. Im Besitz des Insolvenzverwalters 8
3.2.1.1.1. Verwertung durch Insolvenzverwalter 8
3.2.1.1.2. Verwertung durch Sicherungsnehmer 9
3.2.1.2. Im Besitz des Sicherungsnehmers 11
3.2.1.2.1. Verwertung durch Sicherungsnehmer 11
3.2.2. Vorläufiges Insolvenzverfahren 12
3.2.2.1. Verwertung durch starken Insolvenzverwalter 12
3.2.2.2. Verwertung durch schwachen Insolvenzverwalter 13
4. Korrekturtatbestände der 17 und 15a UStG 14
4.1. Änderung der Bemessungsgrundlage nach 17 UStG 14
4.2. Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG 15
5. Zusammenfassendes Ergebnis 15
Literaturverzeichnis 17
Verzeichnis der Rechtsquellen 19
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
Beschl. Beschluss
BFH Bundesfinanzhof
BStBl. Bundessteuerblatt
bzw. beziehungsweise
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
d.h. das heißt
EuGH Europäischer Gerichtshof
gem. gemäß
GesO Gesamtvollstreckungsordnung
Hrsg. Herausgeber
i.R.d. im Rahmen der
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
INF Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Zeitschrift)
InsO Insolvenzordnung
KO Konkursordnung
Nr. Nummer
NZI Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung (Zeitschrift)
o.g. oben genannte
Rn. Randnummer
Rs. Rechtssache
Rz. Randziffer
S. Seite
s. siehe
sog. so genannte
Urt. Urteil
USt Umsatzsteuer
UStB Umsatz-Steuer-Berater (Zeitschrift)
UStG Umsatzsteuergesetz
UStR Umsatzsteuerrecht
IV
v. vom
VerglO Vergleichsordnung
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (Zeitschrift)
1 1. Einleitung Anlass dieser Arbeit bietet die jüngste Rechtsprechung des BFH zur Verwertung von Si- cherungsgütern im Urteil vom 30. März 2006. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von Sicherungsgut innerhalb und außerhalb der Insolvenz hat in den letzten Jahren im Hinblick auf ihre Zielsetzung einer gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläu- biger verschiedene Entwicklungen erfahren.
Insbesondere mit dem Inkrafttreten der InsO zum 01. Januar 1999 haben sich grundlegende Änderungen des Insolvenzrechts ergeben, die zur Ablösung der KO in den alten Bundes-
ländern, der GesO in den neuen Bundesländern und der VerglO geführt haben. 1 Weil jede
Insolvenz im unternehmerischen Bereich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft, stellt die Umsatzsteuer eines der zentralen Themen des Insolvenzrechts dar. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zu Insolvenzforderungen oder Mas- severbindlichkeiten ist von hoher Relevanz. Ziel der o.g. Neuregelungen war aus umsatz- steuerlicher Warte vornehmlich, eine Steuerentlastung der Masse bei der Verwertung von Sicherungsgut, die Abschaffung des Konkursvorrechts des Fiskus und eine veränderte Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters herbeizuführen. Gleichzeitig sollten aber die bisherigen insolvenzrechtlichen Grundlagen (KO, VerglO, GesO) nicht an Bedeutung ver-
lieren. 2 Fraglich ist allerdings, inwieweit der Gesetzgeber den formulierten Zielen tatsäch-
lich gerecht wird.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen strukturierten Überblick der umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen innerhalb und außerhalb der Insolvenz zu geben und gleichzeitig eine kritische Beurteilung der geltenden Rechtslage vorzunehmen.
Dazu werden zunächst die Grundlagen der Insolvenzordnung dargestellt‚ indem das Ver- hältnis zwischen Steuerecht und Insolvenzrecht skizziert und eine Abgrenzung der Insol- venzforderung gegenüber der Masseverbindlichkeit vorgenommen wird. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Darstellung und umsatzsteuerlichen Würdigung der Verwertung siche- rungsübereigneter Gegenstände. Der erste Abschnitt befasst sich dabei mit der Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens, während im zweiten Abschnitt auf die Verwertung innerhalb des Insolvenzverfahrens eingegangen wird.
1 Vgl. Martin, S. in: Sölch, O./Ringleb, K., UStG, 2006, § 3 Rz. 116; Völkel, D./Karg, H., USt, 2004, S. 509.
2 Vgl. Probst, U. in: Hartmann, A./Metzenmacher, W., UStG, 1996, D 150 Rz. 3.
2 Des Weiteren wird ein kurzer Überblick über die Korrekturbestände der
§§ 17 und 15a UStG gegeben. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zu-
sammenfassend dargestellt.
2. Grundlagen der Insolvenzordnung
2.1. Verhältnis zwischen Steuer- und Insolvenzrecht
Das Insolvenzverfahren dient gem. § 1 Satz 1 InsO dazu, die Gläubiger des Schuldners
gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der
Erlös verteilt wird. Damit ist das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel eines Insolvenzverfah-
rens klar formuliert. Unklar ist jedoch, in welchem Verhältnis Steuerrecht und Insolvenz-
recht zueinander stehen.
Das Verhältnis des Insolvenzrechts zum Steuerecht ist gesetzlich kaum geregelt. Die Insol-
venzordnung selbst enthält nur Ausführungen zu rechtspolitischen Einzelfragen, die inso-
weit keine grundsätzliche Vorrangigkeit des Insolvenzrechts als lex specialis gegenüber
dem allgemeinen Steuerrecht vermuten lässt. 3 Jedoch gibt § 251 Abs. 2 Satz 1 AO Hinwei-
se, inwieweit Steuer- und Insolvenzrecht im Verhältnis zueinander anzuwenden sind. 4 Nach dieser Vorschrift bleiben die Regelungen der Insolvenzordnung hinsichtlich der
Durchsetzung der Steuerforderung unberührt. Damit verhindert der Gesetzgeber einen
möglichen Zielkonflikt zwischen § 249 Abs. 1 Satz 1 AO und §§ 87, 174 Abs. 1 InsO auf
Ebene des Vollstreckungsverfahrens zugunsten der letztgenannten Vorschriften der Insol-
venzordnung. 5 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert
wird, im Verwaltungsweg vollstreckt werden. Auf der anderen Seite legen
§§ 87, 174 Abs. 1 InsO fest, dass die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen aufgrund der
Anmeldung beim Insolvenzverwalter nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfah-
ren verfolgen können. Diese Vorschriften dienen der Umsetzung des in § 1 Satz 1 InsO
verankerten Ziels der Insolvenzordnung, eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubi-
ger des Schuldners herbeizuführen. Dagegen könnte dieses Ziel nicht erreicht werden,
wenn der Fiskus im Gegensatz zu den weiteren Insolvenzgläubigern gem.
§ 249 Abs. 1 Satz 1 AO weiterhin berechtigt wäre, seine Steuerforderungen im Insolvenz-
verfahren auf dem Verwaltungsweg zu vollstrecken. Deshalb schränkt
3 Vgl. Reiß, W., Umsatzsteuer und Insolvenz, 2004, S. 428.
4 Vgl. Frotscher, G., Besteuerung bei Insolvenz, 2000, S. 17; Reiß, W., Umsatzsteuer und Insolvenz,
2004, S. 428.
5 Vgl. Kahlert, G./Rühland, B., Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2006, Rz. 1440.
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M.A. Timo Duits, 2007, Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände innerhalb und außerhalb der Insolvenz, Munich, GRIN Publishing GmbH
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