Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Hauptteil 2
2.1. Die Quelle 2
2.1.1. Inhalt und Interpretation der Quelle 2
2.1.2. Kurzinformation zu Tyniec 3
2.1.3. Weitere Entwickelung Pilznos 3
2.1.4. Die Echtheitsfrage 4
2.2. Historischer Kontext 4
2.3. Die Stadt nach deutschem Recht 6
2.3.1. Aussehen der deutschrechtlichen Stadt 6
2.3.2. Magdeburger Recht und Stadtgründungen nach deutschem Recht 7
2.3.3. Stellung und Funktion der Lokatoren 9
2.3.4. Nutzen der deutschrechtlichen Stadt 10
2.4. Rolle und Funktion der Klöster 11
2.5. Deutsche Einwanderer in Polen 11
2.5.1. Auswanderungsmotive und Fortschrittlichkeit der Deutschen 11
2.5.2. Die soziale Stellung der Deutschen vom 12.-14. Jahrhundert 13
3. Schluss 15
4. Literaturverzeichnis 16
1. Einleitung :
Die Entwicklung der deutschen Ostsiedlung in den slawischen Gebieten während des Mittelalters stellt für die heutige Geschichtswissenschaft noch immer einen hochinteressanten Themenkomplex dar. So lässt sich neben der Entstehungsgeschichte und dem genauen Gründungsvorgang der einzelnen Städte beispielsweise einiges zum Verhältnis zwischen Slawen und Deutschen herausarbeiten.
Anhand der hier vorliegenden Quelle „Stadtgründungsprivileg für Pilzno, Wisloka“ aus der Edition „Urkunden und erzählende Quellen zur deutschen Ostsiedlung im Mittelalter“ von Herbert Helbig möchte ich nun im Folgenden näher auf die Siedlungspolitik des Kasimierz III. zur Zeit der Piasten im Zuge der deutschrechtlichen Siedlungspolitik eingehen und insbesondere erläutern, inwiefern die Stadtentwicklung in Kleinpolen mit der deutschen Ostsiedlung einherging und welche Auswirkungen diese auf das deutsch- polnische Verhältnis zur damaligen Zeit hatte.
Dabei werde ich zu Beginn nach einer kurzen Inhaltsangabe und Interpretation des Textes den gesamthistorischen Kontext der Urkunde erfassen, um diese zeitlich richtig einordnen zu können. Im Folgenden werde ich mich der deutschrechtlichen Stadt widmen, indem ich hierbei auf das Aussehen, der Bedeutung des Magdeburger Rechts sowie des Lokators und schließlich den Nutzen einer solchen Stadt eingehe. In einem weitergehenden Schritt werde ich mich kurz mit der Rolle der Klöster in der damaligen Zeit befassen, bevor die deutschen Einwanderer und dabei insbesondere deren Auswanderungsmotive und soziale Stellung von mir ins Augenmerk gefasst werden.
Abschließend werde ich in einem Fazit versuchen, die wesentlichsten Punkte meiner Ausführungen noch einmal zusammenfassend darzustellen.
2. Hauptteil
2.1 Die Quelle
2.1.1. Inhaltszusammenfassung und kurze Interpretation der Quelle: Kasimierz III., seinerzeit König von Polen, erteilt in diesem Zeugnis dem Abt und dem Konvent des Klosters Tyniec das Privileg auf ihren Besitzungen die Stadt Pilzno nach deutschem Recht zu gründen und erläutert ferner die Rechte und Pflichte für den Erbvogt und die Bürger. Hierbei lassen sich die allgemeinen Wesenszüge einer mit dem Magdeburger Recht, dem „ius teutonicum“, ausgestatteten deutschrechtlichen Stadt wieder finden: So stand zum einen die bürgerliche Freiheit im Vordergrund, nach der „Vogt und Einwohner von Gericht und Rechtsprechung der Palatine bzw. der Kastellane befreit werden“. Zudem wurden den Bürgern alle polnische Leistungen, Zahlungen und Dienste erlassen, stattdessen hatten sie sich dem Vogt nur nach dem neuen deutschen Recht zu verantworten. Auffällig ist des Weiteren die zunehmende wirtschaftliche und rechtliche Immunität, die der neu gegründeten Stadt nun zuteil wurde. So erhielt der Vogt beispielsweise die Vollmacht über Kapital- und Kriminaldelikte zu richten und die Erlaubnis ein Urteil über einen Faustkampf auch in Abwesenheit des Königs sprechen zu dürfen. Darüber hinaus verfügten Abt und Konvent ab sofort nun auch über das Recht, Handwerker anzusiedeln und diese frei arbeiten zu lassen. Die wachsende Selbstverwaltung und Autonomie der Stadt war also das unübersehbare Ziel dieses Stadtgründungsprivileges.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Quelle als ein Beispiel für die Gründung zahlreicher deutschrechtlicher Städte in Kleinpolen unter der Herrschaft von Kasimierz III. angesehen werden kann, die dem Betrachter exemplarisch verdeutlichen soll, welch tief greifende Veränderungen die Stadtgründungspolitik mit dem Einsetzen des deutschen Rechtes für die Menschen der damaligen Zeit nach sich zog.
2.1.2. Kurzinformation zu Tyniec:
Um die hier vorliegende Quelle richtig einordnen und verstehen zu können, werde ich nun einige grundlegende Informationen zum Kloster in Tyniec darlegen. Die Benedektinerabtei Tyniec befindet sich in der Nähe der gleichnamigen polnischen Ortschaft, die seit 1973 Stadtteil von Krakau ist. Die Abtei selbst befindet sich etwa 13 km südwestlich von Krakau. Gegründet wurde es im 11. Jahrhundert vermutlich von Boleslaw II. und gehört somit zu den ältesten polnischen Klöstern überhaupt. Nach zahlreichen Verwüstungen und Zerstörungen im Laufe der Jahrhunderte löste sich die Abtei im frühen 19.
Jahrhundert auf. 1939 wurde das Kloster von dem Krakauer Kardinal Adam Sapieha neu gegründet und 1968 schließlich wieder in den Rang einer Abtei erhoben.
2.1.3. Die weitere Entwicklung Pilznos:
Wie wir der Quelle entnehmen können, wurde Pilzno also zu je einem Anteil von dem König sowie von dem Kloster gegründet. Das Kloster zog es jedoch vor, „ […]der alleinige Herr einer kleinen Stadt zu sein, statt der untergeordnete Mitbesitzer einer größeren.“ 1 und vertauschte seine Hälfte des Besitzes an den Lubliner Kastellan Eustachius und erhielt dafür die etwas kleinere Stadt Kolaczye mit den zugehörigen Dörfern. Eustachius wiederum vertauschte seine gerade erworbene Hälfte an den König, sodass Pilzno von nun als eine rein königliche Stadt erscheinen sollte.
2.1.4. Die Echtheitsfrage:
Ob es sich bei der Urkunde um ein Original oder um ein Plagiat handelte, war in der Forschung lange umstritten. Auslöser war die Tatsache, dass es für die Stadtgründung „[…]zwei Dokumente vom gleichen Tage, dem 3. Oktober 1354, mit demselben Ausstellungsort Krakau und denselben Zeugen.“ 2 gibt. In einem Dokument, inhaltlich weites gehend gleich lautend, wurde das Kloster allerdings überhaupt nicht erwähnt, sodass die Frage aufkam, ob nicht eine der Urkunden eine Fälschung sein müsse. Allerdings zeigte ein Vergleich mit dem Vorgehen Kasimierz bei anderen Stadtgründungen ,dass auch bei anderen von ihm ausgestellten Lokationsurkunden das Kloster nicht erwähnt wurde, obwohl aus dem „[…] späteren Befund klar wird, dass die Stadt gemeinsamer Besitz des Königs und der Benedektiner und sonach wohl auch eine gemeinsame Gründung war, […]“. 3 Kasimierz III. schien es folglich immer so zu praktizieren in der einen Urkunde dem Abt und dem Kloster und in einer anderen Urkunde dem jeweiligen Vogt das Stadtgründungsrecht zu übertragen.
2.2. Historischer Kontext:
Um die gesamthistorische Bedeutung dieser Urkunde erfassen zu können, bedarf es nun einer möglichst genauen Einbettung dieses Zeugnisses in ihren historischen Kontext, die ich im Folgenden versuchen werde vorzunehmen.
Polen war seit dem 12. Jahrhundert in mehrere souveräne Teilstaaten bzw. Herzogtümer gespalten, in denen die piastischen Herzöge eine beinahe unumschränkte Machtstellung
1 Kuhn, Walter : Südliches Kleinpolen, S. 463
2 ders., S.463
3 Kuhn, Walter: Südliches Kleinpolen; S. 463
Arbeit zitieren:
Christopher Deeken, 2006, Die Ausbreitung der deutschrechtlichen Siedlung im mittelalterlichen Kleinpolen unter Kasimierz III. und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen anhand der Gründungsurkunde von Pilzno aus dem Jahre 1354, München, GRIN Verlag GmbH
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