-II-
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...................................................................................... II
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Entwicklung der D O-Versicherung am deutschen Markt 3
3 Vertragliche Gestaltung der D O-Versicherung. 5
3.1 Umfang einer D O-Versicherung. 5
3.2 Versicherte Personen. 6
3.3 Versicherungsnehmer 6
3.4 Kosten einer D O-Versicherung 7
3.5 Selbstbehalte 8
3.6 Räumlicher Geltungsbereich. 8
3.7 Subsidiarität 9
3.8 Einschränkungen des Versicherungsschutzes. 9
3.8.1 Umweltschäden 9
3.8.2 Vorsatz 9
3.8.3 Wissentliche Pflichtverletzung 9
3.8.4 Unternehmerisches Risiko. 10
3.8.5 Unrechtmäßige Bereicherung. 11
3.8.6 Vertragsstrafen 11
3.8.7 Unzureichender Versicherungsschutz 11
4 Compliance - Einhaltung Vertraglicher Pflichten. 14
4.1 Vorvertragliche Pflichten 14
4.2 Allgemeine Pflichten während der Laufzeit 14
4.2.1 Prämie 14
4.2.2 Abtretungsverbot 15
4.3 Besondere Pflichten während der Laufzeit einer D O-Versicherung. 15
4.3.1 Gefahrerhöhung 15
4.3.2 Ermittlungsverfahren 15
4.4 Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses 15
4.5 Pflichten im Schadensfall 16
4.5.1 Kosten vor dem Versicherungsfall 16
4.5.2 Unverzügliche Meldung eines Versicherungsfalles 16
4.5.3 Anerkennungsverbot 16
4.5.4 Schadensminderungspflicht 16
5 D O-Self-Assessment-Tool 17
6 D O-Versicherungsfälle in der Praxis 19
-III-
6.1 VW 19
6.2 DaimlerChrysler 20
6.3 Lufthansa 20
6.4 WestLB 20
7 Fazit 20
Anhang 1. VII
Literaturverzeichnis. XI
Rechtsquellenverzeichnis. XII
Internetquellen XIII
-IV-Abkürzungsverzeichnis
AG …………………
AIG …………………
AO …………………
ARAG …………………
BGB …………………
BGH …………………
BGHZ …………………
BMW ………………. ..
D&O …………………
DAX …………………
evtl. …………………
FTD ………………...
GmbH ……………......
GmbHG……………….
inkl. …………………
i.V.m. ………………… KontraG……………….. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Mrd. ………………… RdNr. ………………… Randnummer Urt. ………………… Urteil
S. …………………
SGB IV…………………
vgl. …………………
VVG …………………
VW …………………
- 1 - 1 Einleitung
Wird einem Geschäftsführer folgende Frage gestellt: Kennen Sie die Gemeinsamkeiten von ARAG, Milupa, Lufthansa, Philipp Holzmann AG, Plettag AG, Intershop AG, Trump Deutschland GmbH, Daimler Chrysler AG und VW AG? und beantwortet er diese Frage mit: Nein! ist zu befürchten, dass dieser Geschäftsführer sein persönliches Haftungsrisiko nicht kennt. Denn in allen genannten Gesellschaften hat das Unternehmen gegen meist ehemalige Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder zumindest intern überprüfen lassen. Doch nicht nur für bekannte Großunternehmen, sondern auch verstärkt bei kleineren und mittleren Unternehmen wird die persönliche Absicherung des Geschäftsführers gegenüber Haftungsansprüchen der Gesellschaft, aber auch gegenüber Dritten immer wichtiger. 1
Betrachtet man weiterhin, dass die GmbH mit über 800.000 Gesellschaften die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist, so gewinnt die Frage nach Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten für Geschäftsführer an erheblicher praktischer Bedeutung. 2
Auslöser für die immer häufiger erhobenen Ansprüche gegen Geschäftsführer sind:
- die Rechtsprechung, denn nach der Rechtsprechung gibt es Haftungsfälle in denen der Geschäftsführer unbegrenzt mit seinem ganzen Privatvermögen haftet
- Verschärfung von Gesetzen, z.B. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), 4. Finanzmarktförderungsgesetz (4. FMFG), Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), Corporate Governance Codex,
- ständig steigendes Anspruchsbewusstsein und
- die sehr lange Haftungsdauer des Geschäftsführers (fünf Jahre ab Pflichtverletzung). 3
1 Vgl. http://www.computerpartner.de.
2 Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel
des GmbH-Geschäftsführers, S. 119.
3 Vgl. http://www.dannenberg-makler.de.
-2-Ein Geschäftsführer kann sich sowohl gegenüber der Gesellschaft mit be-schränkter Haftung (GmbH) als auch gegenüber Dritten schadensersatzpflichtig machen.
Wichtigste Anspruchsgrundlage der Innenhaftung, d.h. der Verantwortlichkeit gegenüber der GmbH, ist § 43 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Der Geschäftsführer haftet gegenüber der GmbH beispielsweise bei Unterschlagung und Diebstahl von Mitarbeitern die nicht ausreichend überwacht wurden, bei der Überschreitung von Kreditlinien, dem Verjährenlassen von Forderungen aber auch für Fehlbeträge, die mangels ordnungsgemäßer Buchführung nicht aufgeklärt werden konnten. 4
Bei der Außenhaftung hingegen können zum einen private Gläubiger Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen. Diese Ansprüche ergeben sich insbesondere aus § 823 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 64 Abs.1 GmbHG. Denn stellt die GmbH im Insolvenzfall fest das der Geschäftsführer entgegen den Anforderungen aus § 64 Abs.1 GmbHG den Insolvenzantrag verspätet abgegeben hat, so haftet der Geschäftsführer den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. 5
Außerdem besteht für den GmbH-Geschäftsführer eine Außenhaftung gegenüber dem Fiskus gem. §§ 34 i.V.m. 69 Abgabenordnung (AO). Weiterhin ist ein Geschäftsführer als Arbeitgeber nach § 28e Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) verpflichtet Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Geschäftsführer, die sich mit den dargestellten Haftungsrisiken konfrontiert sehen, sind an einer Absicherung der Risiken stark interessiert. Hier könnte die D&O-Versicherung einer Lösung darstellen, die persönliche Haftung des Geschäftsführers zu beschränken. Im Nachfolgenden untersucht der Verfasser wie wirkungsvoll eine D&O-Versicherung als Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer ist.
4 Vgl. http://www.dannenberg-makler.de.
5 Vgl. Urteil des BGH v. 6.06.2004, II ZR 292/91 und Hermes, Wunsch und Wirklichkeit der
GmbH-Haftungsbeschränkung, S. 166.
-3- 2 Entwicklung der D&O-Versicherung am deutschen Markt
Die D&O-Versicherung ist eine Managerhaftpflichtversicherung nach dem amerikanischem Vorbild der Directors´ and Officer´s Liability Insurance. In den USA wird die D&O-Versicherung bereits seit hundert Jahren als gängige Absicherung gegen finanzielle Risiken durch Fehlentscheidungen im Management abgeschlossen. 6
Doch in Deutschland ließ bis 1986 das damalige Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) eine D&O-Police gar nicht zu. Da die BAV der Ansicht war dass Versicherungsnehmer mit einer D&O-Police, unternehmerische Risiken versichern wollten - und diese Risiken seien nach Meinung der BAV eben nicht versicherbar. 7
Die D&O-Police - oder genauer bezeichnet: die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für geschäftsführende und aufsichtsführende Organe 8 werden in Deutschland seit 1986 von US-Versicherern und seit 1995 von deutschen Versicherern angeboten. 9 Der erste deutsche Anbieter einer D&O-Versicherung am Deutschen Markt war die Allianz Versicherung. Allianz Versicherung und AIG mit je 20 Prozent Marktanteil sind bislang die grössten Anbieter am deutschen Markt, es folgen Chubb mit rund acht Prozent und Gerling plus HDI mit sieben Prozent 10 , weiterhin bieten die Versicherungsgesellschaften Axa Colonia, Cigna, R+V, Securitas, Sun Alliance, Victoria, Zürich und VOV GmbH, D&O-Policen an.
Durch den Anstieg an Unternehmenszusammenbrüchen wie beispielsweise bei der Philipp Holzmann AG, die im März 2002 Insolvenzantrag stellte und der im Vergleichswege 19,4 Mio. Euro Versicherungsleistung gezahlt wurde, begannen die Versicherer ab 2003 ihre D&O-Verträge zu sanieren. Aber auch die Verschärfung von Gesetzgebung und Rechtsprechung führten dazu, dass Versicherer ihre D&O-Verträge in bestimmten Branchen kündigten, Prämien erhöhten, nur noch
6 Vgl. Bocquel, Unverzichtbare Police, (2006), S. 37.
7 Vgl. Fromme, Sichere Balance, (2006), S. 2.
8 Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel
des GmbH-Geschäftsführers, S. 120.
9 Vgl. Kästner, Aktienrechtliche Probleme der D&O-Versicherung, (2000), S. 114.
10 Vgl. http://www.faz.net.
-4-Jahresverträge abschlossen, ggf. bei Verlängerungen Bedingungswerke aus-tauschten und insgesamt sehr restriktiv regulierten. 11
Zahlreiche Branchen werden zudem nicht versichert, dies sind Banken, EDV Unternehmen, Immobiliengesellschaften, Bergbau, Erdölbetriebe und das Baugewerbe. Die meisten D&O-Versicherer bieten außerdem auch keinen Versicherungsschutz für Existenzgründer. 12
Zum jetzigen Zeitpunkt haben rund 25.000 Unternehmen in Deutschland für ihre Chefetage eine D&O-Versicherung abgeschlossen. 13
Doch die Marktpräsenz in Deutschland zeigt Lücken. Außer BMW gibt es in Deutschland kein DAX Unternehmen mehr, dass keine Deckung eingekauft hat. 14 Weiterhin besitzen 80 Prozent der Versicherer (nicht der D&O Anbieter) D&O-Policen, aber nicht einmal zehn Prozent der kleineren und mittleren Betriebe besitzen diese Haftpflichtversicherung für ihre Organe. 15
Jede zehnte D&O-Police soll von einem Schadensfall betroffen sein. Lediglich fünf Prozent aller D&O Schadensfälle sollen reguliert werden, ohne dass es zum Streit kommt. Größtes Problem sei das Organisationsverschulden bei Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterkontrolle oder Organisation betrieblicher Abläufe. An zweiter Stelle liegen die Schadensfälle im Bereich der Forderungsausfälle etwa infolge mangelnder Bonitätsprüfung oder finanzieller Einbuße wegen versäumter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Kriminelle Handlungen sind relativ selten. 16
Die von den verschiedenen Anbietern verwendeten Bedingungswerke werden in der Literatur als nicht einheitlich bezeichnet. Dem Verfasser ist es jedoch nicht möglich die Vertragsbedingungen verschiedener Versicherer auf Unterschiedlichkeiten zu prüfen, da lediglich ein Anbieter von D&O-Policen bereit war seine Versicherungsbedingungen für diese Arbeit zur Verfügung zustellen. Diese Versicherungsbedingungen durften jedoch nur unter der Auflage veröffentlicht wer- 11 Vgl.Jula, Der GmbH-Geschäftsführer, S. 378.
12 Vgl. Jula, Die Haftung von GmbH Geschäftsführern und Aufsichtsräten, S. 144.
13 Vgl. Bocquel, Unverzichtbare Police, (2006), S. 37.
14 Vgl. Fromme, Sichere Balance, (2006), S. 3.
15 Vgl. Bocquel, Unverzeichtbare Police, (2006), S. 37.
16 Vgl. www.computerpartner.de.
-5-den, wenn nicht aus den Bedingungen hervor geht von welcher Versicherungs-gesellschaft diese Bedingungen stammen. Aus diesem Grund sind die entspre-chenden Stellen in den Bedingungen geschwärzt. Die eben genannten Vertrags-bedingungen einer D&O-Versicherung sind unter Anhang 1 dieser Arbeit beige-fügt.
3 Vertragliche Gestaltung der D&O-Versicherung
3.1 Umfang einer D&O-Versicherung
D&O-Versicherungen enthalten i.d.R. zwei Schutzfunktionen zum einen die Rechtsfunktion die zur Überprüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche dient. Weiterhin ist die Zahlungsfunktion enthalten diese übernimmt Entschädigungsleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. 17
Eine D&O-Police deckt jedoch grundsätzlich nur Vermögensschäden, keine Sach- oder Personenschäden ab. Die Vermögensschäden müssen aus Verletzungen gesetzlicher Haftungsbestimmungen durch die versicherten Personen resultieren. Die Beschränkung auf Vermögensschäden haben alle Bedingungswerke gemeinsam. 18 Der Ausschluss von Personen- und Sachschäden hört sich zunächst vielleicht harmlos an, kann aber in der Praxis fatale Folgen nach sich ziehen, denn Personen- und Sachschäden sind typische Folgen von Pflichtverletzungen im Bereich der Produkthaftung sowie des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Gerade in diesen Bereichen können im Schadensfall sehr hohe Haftungssummen anfallen. Deshalb sollte in diesen Bereichen ergänzend eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bestehen. 19
17 Vgl. Arendt, Haftungsgefahren für GmbH-Geschäftsführer, S. 121.
18 Vgl. Jula, Gedanken zur Reichweite des Versicherungsschutzes der D&O-Police am Beispiel
des GmbH-Geschäftsführers, S. 119.
19 Vgl. Bäcker/Prühs, GmbH Geschäftsführerhaftung, S. 192 ff..
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Tanja Trott, 2007, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer - D&O-Versicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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