II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
Kennzahlenverzeichnis IV
1. Einführung 1
2. Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung 2
2.1 Ziele der Kreditwürdigkeitsprüfung 2
2.2 Umfang der Kreditwürdigkeitsprüfung 3
3. Die Jahresabschlussanalyse als traditionelles Verfahren der Bonitätsprüfung 5
3.1 Die Analyse der Vermögenslage 5
3.2 Die Analyse der Finanzlage 6
3.3 Die Analyse der Ertragslage 8
3.4 Fazit 10
4. Moderne Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung 11
4.1 Scoring-Verfahren 11
4.2. Multivariate Diskriminanzanalyse 11
4.3 Künstliche Neuronale Netzanalyse 12
4.4 Rating 13
5. Fazit und Ausblick 14
Literaturverzeichnis V
Internetverzeichnis VII
Anhang VIII
Anhang 1: Kennzahlen zur Beurteilung der Vermögenslage 1
Anhang 2: Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage 2
Anhang 3: Kennzahlen zur Beurteilung der Ertragslage 3
III
Abkürzungsverzeichnis
BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung
HGB Handelsgesetzbuch
KNN Künstliche Neuronale Netze
KNNA Künstliche Neuronale Netz Analyse
KWG Kreditwesengesetz
MDA Multivariate Diskriminanzanalyse
IV
Kennzahlenverzeichnis
Kennzahl Nr. 1 Anlagenintensität
Kennzahl Nr. 2 Kennzahl Nr. 3 Kennzahl Nr. 4 Kennzahl Nr. 5 Kennzahl Nr. 6 Kennzahl Nr. 7
1
1. Einführung
Bis zum Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalverordnung BASEL II sind es nur noch wenige Wochen. Ab 01. Januar 2007 gelten für Banken die neuen Eigenkapitalvor- schriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Diese sehen eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung vor. Statt der bisherigen 8 %, kann dann die Höhe des notwen- digen Eigenkapitals für einen Kredit – je nach Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredit- nehmers – zwischen 1,6 % und 12 % schwanken. 1 Die Insolvenzzahlen des ersten Halb- jahres 2006 belegen, dass Kreditausfälle in Deutschland recht häufig vorkommen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 16.700 Insolvenzen registriert. Das ist zwar ein Rückgang um 12,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, aber die Quote liegt immer noch auf hohem Niveau. 2 Daher werden Kreditinstitute zukünftig – nicht nur durch BASEL II – bestrebt sein, bei der Kreditvergabe die Bonität eines Kreditnehmers möglichst genau zu ermitteln. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird deshalb in den Kre- ditinstituten einen noch größeren Stellenwert einnehmen als bisher. Um die Bonität ei- nes Unternehmens objektiver beurteilen zu können, wurden in den letzten Jahren ver- stärkt neue Verfahren, wie z.B. die multivariate Diskriminanzanalyse oder das Rating entwickelt. Diese Methoden sollen Fehleinschätzungen bei der Kreditvergabe verhin- dern und Ausfallwahrscheinlichkeiten minimieren.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu vermitteln und ihm die in der Praxis angewandten Verfahren zur Beurteilung der Boni- tät darzustellen.
Im 2. Kapitel werden die Grundlagen zur Kreditwürdigkeitsprüfung dargelegt. Hier soll insbesondere auf deren Ziele und den Umfang eingegangen werden. Danach wird in Kapitel 3 die traditionelle Bilanzanalyse erläutert. Dieser Teil bildet den Schwerpunkt der Arbeit, da dieses Verfahren noch sehr häufig Anwendung findet. Da in der Bank- praxis aber auch zunehmend modernere Verfahren angewandt werden, wird unter 4. auf das Scoring, die Diskriminanzanalyse, die Analyse mittels Künstlicher Neuronaler Net- ze sowie das Rating eingegangen. Diese Verfahren sollen überblicksartig mit ihren Vor- und Nachteilen erläutert werden.
1
Vgl. KfW (KfW-Research), S.5.
2
Vgl. Creditreform (Insolvenzen), S. 1.
2
2. Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung zählt zu den freiwilligen Sonderprüfungen. Die Ent- scheidung, ob eine Prüfung durchzuführen ist, obliegt hierbei dem Kreditgeber. Dies sind in den meisten Fällen kreditgebende Banken, aber auch Unternehmen können als Kreditgeber auftreten. Die Prüfungsberechtigten bestimmen hierbei den Umfang der Prüfung sowie die Auswahl der Prüfer. 3 Als Prüfer kommen eigene Sachverständige des Kreditgebers (z.B. Kreditsachbearbeiter) oder extern beauftragte Wirtschaftsprüfer in Betracht. 4 Banken sind gemäß § 18 KWG dazu verpflichtet, sich ab einer Kreditsumme von mehr als 750.000 Euro die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offen legen zu lassen. 5 In der Praxis wird allerdings auch bei geringeren Kreditsummen eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt.
2.1 Ziele der Kreditwürdigkeitsprüfung
Im Kreditvergabeprozess zwischen Banken und Kreditnehmer erfolgt die Prüfung der Kreditwürdigkeit stets vor Ausreichung des Kredites. 6 Dabei wird festgestellt, ob der Kreditnehmer wirtschaftlich in der Lage und auch willens ist, die Zins- und Tilgungs- leistungen aus dem Kreditvertrag fristgerecht zu erbringen. 7 Es gilt, das bestehende Kreditrisiko abzuschätzen und die Bonität des Schuldners zu ermitteln. Büschgen defi- niert das Kreditrisiko als „… Möglichkeit der negativen Abweichung der tatsächlichen Zahlungsströme von den erwarteten.“ 8 Zu den Kreditrisiken, welche in der Person des Schuldners begründet sind, zählen das Ausfallrisiko (teilweiser oder gänzlicher Ausfall des Kredites) und das Verzögerungsrisiko (Verzug der Zins- und Tilgungsleistungen). Weitere Kreditrisiken liegen u. a. in der Verschlechterung der Bonität durch externe Einflüsse, in Zinsänderungen oder Währungsrisiken. 9 Durch die Prüfung der persönli- chen und wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit soll das Bonitätsrisiko (Ausfall oder Verzö- gerung) minimiert werden.
3
Vgl. Buchner (Wirtschaftliches Prüfungswesen), S. 287.
4
Ebenda, S. 289.
5
Vgl. § 18 KWG.
6
Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 939.
7
Vgl. Buchner (Wirtschafliches Prüfungswesen), S. 289; Büschgen (Kreditprüfung), Sp. 1413.
8
Büschgen (Kreditprüfung), Sp. 1413.
9
Vgl. Buchner (Wirtschaftliches Prüfungswesen), S. 288.
3
Nur bei ausreichenden Prüfungsergebnissen wird einer Kreditvergabe stattgegeben. Bei bereits ausgereichten Krediten wird in der Praxis eine sog. Kreditnachschauprüfung durchgeführt. Diese dient der Überwachung des Kreditengagements und verfolgt das Ziel, Kreditrisiken möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
2.2 Umfang der Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Bonitätsprüfung umfasst mehrere Teilprüfungen. Die Beurteilung hat sich auf die Kreditfähigkeit sowie die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit zu erstre- cken.
Bei der Kreditfähigkeitsprüfung wird geprüft, ob ein Kreditnehmer rechtswirksam Kre- ditverträge abschließen kann. 10 Natürliche Personen sind kreditfähig, wenn sie voll ge- schäftsfähig sind, d. h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist die Legitimation ihrer Vertreter zu prüfen. Hierzu kön- nen Handelsregisterauszüge oder Gesellschafterverträge herangezogen werden. Die Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen ist gegeben, wenn erwartet wer- den kann, dass die Pflichten aus einem Kreditverhältnis ordnungsgemäß erfüllt werden können. Dazu wird die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Antragstel- lers geprüft. Die Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit beruht auf dem Zah- lungsverhalten in der Vergangenheit, den unternehmerischen Fähigkeiten sowie der beruflichen Qualifikation des Kreditnehmers. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit ist vorhanden, wenn die momentanen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine vertragsgerechte Rückzahlung sicherstellen. 11 Bei Kreditvergaben an Privatkunden können zur Beurteilung der wirtschaftlichen Kre- ditwürdigkeit Einkommensnachweise, Selbst- und Bankauskünfte, Auskünfte der Schu- fa sowie Arbeitsverträge herangezogen werden. 12 Bei Firmenkunden kann die Bonität vor allem durch die Einreichung von Jahresabschlüssen und der monatlichen BWA be-
10
Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 940.
11
Vgl. Grill/Perczynski (Wirtschaftslehre), S. 351.
12
Ebenda, S. 373.
Arbeit zitieren:
Andreas Garbotz, 2006, Kreditwürdigkeitsprüfung, München, GRIN Verlag GmbH
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