Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erste Maßnahmen gegen die slowenische Bevölkerung
nach der Okkupation
2.1. Steirischer Heimatbund
2.2. Kärntner Volksbund
2.3. Rassepolitik im Vorfeld der Aussiedlungen
3. Germanisierung durch Aus- und Umsiedlung
3.1. Die drei Aussiedlungswellen
3.2. Die Volksdeutsche Mittelstelle
3.3. Umsiedlung von volksdeutschen- und
„eindeutschungsfähigen“ Personen
4. Abschluss
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellenverzeichnis
5.2. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Nach Beginn des zweiten Weltkriegs im Jahre 1939 1 , werden mehrere Länder Europas durch das nationalsozialistische Regime okkupiert und zentrale Organe geschaffen, die das Eigentum der besetzten Länder verwalten. Der Jugoslawienfeldzug im Jahre 1941 bringt der deutschen Streitkraft innerhalb weniger Tage den erhofften Sieg. Die Pläne für eine breit angelegte Volkstums- und Germanisierungspolitik, die eine Aussiedlung der slowenischen Bevölkerung realisieren soll, existieren zu diesem Zeitpunkt 2 schon in den Schubladen der NS-Funktionäre. Bis 1941 gehört Slowenien zu einem Großteil dem Königreich Jugoslawien und wird hierbei zum Fokus der nationalsozialistischen
Germanisierungspolitik. Die Steiermark, der nördliche Teil Sloweniens, gehört zu einem Drittel dem Königreich Jugoslawien und zu zwei Drittel verbleibt das Territorium, laut dem Friedensvertrag von St. Germain aus dem Jahre 1919 3 , bei dem Bundesland Steiermark in Österreich. Nach der feindlichen Übernahme am 6. April 1941, wird das 15.036 qm große slowenische Gebiet von gleich drei Mächten okkupiert: Deutschland, Italien und Ungarn. Neben der Untersteiermark, Oberkrain und Kärnten, wird auch das Übermurgebiet, ein schmaler Grenzstreifen zwischen der ungarischen Grenze und dem Verlauf der Mur, von der deutschen Wehrmacht eingenommen und besetzt. 4 Primär soll vor allem die Untersteiermark „wieder deutsch“ 5 gemacht werden. 6 Eine breit angelegte Aussiedlungsaktion der slowenischen Bevölkerung wird durch den „Erlass des Führers und Reichskanzlers zur Festigung deutschen Volkstums“ 7 vom 7. Oktober 1939 “legitimiert“ und gegen die geltende HLKO durchgeführt.
1 Anm. Wenn man von der fragwürdigen “Rechtmäßigkeit“ der österreichischen Besatzung im Jahre 1938 absieht.
2 Ferenc, Tone (hrsg.): Quellen zur Nationalsozialistischen Entnationalis ierungspolitik in S lowenien 1941-1945, Maribor, Založba Obzorja, S.30-31
3 Karner, Stefan: Die Steiermark im Dritten Reich 1938-1945. Aspekte ihrer politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Entwicklung, Wien: Leykam, 1986, S.123
4 Ebd., S.129
5 Ferenc, 1980, S.51
6 Anm. Die weiteren besetzten Geb iete (Kärnten und Oberkrain) werden später „bereinigt“. Die Untersteiermark steht als erstes im Visier der Germanis ierungspolitik.
7 Griesser-Peþar, Tamara: Das zerrissene Volk. Slowenien 1941-1946. Okkupation, Ko llaborationen, Bürgerkrieg und Revolution, Wien: Böhlau, 2003, S. 27
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Diese Arbeit widmet sich in erster Linie der Volkstums- und Aussiedlungspolitik des nationalsozialistischen Regimes im damaligen Slowenien. Hierbei werden die einzelnen Quellen, die zum Teil aus geheimen Vermerken und Stabsbesprechungen bestehen, als
Bearbeitungsgrundlage dienen. Die umfassende Quellensammlung von Tone Ferenc, zusammengetragen in seinem Buch „Quellen zur nationalsozialistischen Entnationalisierungspolitik in Slowenien 1941-1945“, dokumentiert anhand von chronologisch sortierten Schriften die Arbeit des NS-Regimes in der slowenischen Besatzungszone. Als weitere Grundlage dient mir Stefan Karners Arbeit in seinem Buch „Die Steiermark im dritten Reich. 1938-1945“. In dem ersten Teil meiner Arbeit, werden die verschiedenen neu gegründeten Heimatverbände vorgestellt. Die Gründung des “Steirischen Heimatbundes“ spielt eine wichtige strategische Rolle für die deutsche Besatzungsmacht, die volksdeutsche Minderheit in der Untersteiermark 8 zu kontrollieren. Da die nationalsozialistische Rassenpolitik ohne Zweifel einen wichtigen Aspekt in der Arbeit der Heimatverbände darstellt, widme ich dieser Thematik einen eigenen Unterpunkt. Die anfängliche Freude der slowenischen Bevölkerung über die Einnahme Sloweniens durch das NS-Regime 9 spiegelt nicht zuletzt die einzigartige Problematik des damaligen jugoslawischen Königreichs wieder, unter dem ein Großteil der slowenischen Bevölkerung leiden musste. 10 Hier bildet sich ein Nährboden für faschistische Ideologie, während aber die Nationalsozialisten eine ganz andere Intention in ihrer Politik verfolgen: Die Schaffung eines neuen Lebensraumes für Reichs- und Volksdeutsche, ohne Rücksichtnahme auf die soziokulturellen Verhältnisse in der Bevölkerung. Somit bildet das Kapitel der „Aus- und Umsiedlungen“ (Kapitel 3) von Nationalslowenen den Kerninhalt meiner Arbeit. Da sich ein Großteil der vorliegenden Quellen thematisch mit der Untersteiermark beschäftigt, werde ich primär auf dieses Gebiet eingehen. Die anderen Gebiete wie z.B. Kärnten und Krain (später: Oberkrain) bleiben jedoch nicht unerwähnt, da
8 Anm. 1910 lebten in der Untersteiermark etwa 15% Deutsche und 85% Slowenen. Der deutsche Bevölkerungsteil lebte vor allem in den Städten Marburg (Maribor), Pettau (Ptuj) und Cilli (Celje). Laut Karner waren keine geschlossenen, größeren deutschen Siedlungen in Slowenien vorhanden.
9 Ferenc, 1980, S. 35-37
10 Anm. Die historischen Einzelheiten dieser lang anhaltenden Problematik würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
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diese Gebiete eben auch zum Opfer einer grausamen Politik wurden. Ich werde hierbei hauptsächlich auf die Maßnahmen eingehen, die zwischen 1941 und 1943 getroffen wurden.
2. Erste Maßnahmen gegen die slowenische Bevölkerung nach der Okkupation
Am 8. April 1941 nehmen die deutschen Truppen ohne große Gegenwehr die Stadt Maribor (deutsch: Marburg) ein. Die „Marburger Zeitung“ vom 9. April 1941 nennt dieses Ereignis eine „geschichtliche Wende“ 11 und das Ende der ungerechten Politik der „Belgrader Kriegsverbrecher“ 12 gegen die steirische Bevölkerung. Ein Großteil der Bevölkerung wird in dem Glauben gelassen, dass sich mit der nationalsozialistischen Besatzung die Lebenslage aller Menschen, nicht nur der Volksdeutschen, in der Untersteiermark verbessern soll. Während des Einzuges der deutschen Streitmacht in das jugoslawische Territorium, wird ein geheimer Vermerk des inneren Reichministeriums paraphiert, der die ersten
Okkupationsmaßnahmen in den besetzten slowenischen Gebieten vorsieht. 13 Neben dem schon geschilderten Teilungsplan, enthält das Dokument auch eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen, wie z.B. die Errichtung einer Zivilverwaltung in der Untersteiermark. Dem Einsatzstab des CdZ 14 Untersteiermark sind 17 Kommissare für die 17 Bezirke der Untersteiermark unterstellt. 15 Chef der Zivilverwaltung ist der steirische Gauleiter Dr. Siegfried Uiberreither und Hauptsitz der Zivilverwaltung wird Marburg. Chef der Zivilverwaltung im Gau Kärnten wird Dr. Friedrich Rainer. Die 17 Kommissare sollen in einem Zeitraum von 4-6 Wochen wieder Ruhe und Frieden in die gescholtene Region einfließen lassen. Als weitere Maßnahme ist die Ausweisung aller Nationalslowenen und die nach 1914 aus Serbien zugezogenen Personen vorgesehen. Sämtliche slowenische Organisationen werden verboten und enteignet.
11 Ferenc, 1980, S. 35
12 Ebd., S. 35
13 Ebd., S. 38
14 Abk. Chef der Zivilverwaltung
15 Ferenc, 1980, S.39
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Der Steirische Heimatbund unter der Leitung des Bundesführers Franz Steindl, hat die Aufgabe „den deutschen Charakter der Untersteiermark wiederherzustellen“ 16 . Die slowenische Sprache, Ortsnamen,
Straßenschilder 17 und Geschäftsnamen sollen auf die deutsche Sprache umgestellt werden.
Soweit dient dieser Vermerk auch als Einstieg in dieses Kapitel meiner Arbeit, da es die Intention der Okkupationspolitik der Nationalsozialisten recht schlüssig und unbeschönigt darstellt. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit werde ich dann auf bestimmte Punkte aus diesem einleitenden Text zurückgreifen, um zu untersuchen, ob die politischen Ziele, beispielsweise die Aussiedlung der “völkischen Fremdkörper“ oder die Eindeutschung der „tauglichen“ Volksdeutschen, dem NS-Regime gelungen sind Während der Entstehung dieses Schriftstücks, die Besprechungen wurden vom 8. bis zum 9. April in Graz abgehalten, blieb die Realisierung und der mögliche Erfolg dieses Vorhabens noch ungewiss.
2.1 Steirischer Heimatbund
„Er (der Steirische Heimatbund) soll seine Mitglieder seelisch, geistig und politisch führen und sie zu bewussten Bürgern des Reiches und vollwertigen Gliedern der deutschen Volksgemeinschaft machen. In ihm soll der Deutsche neben dem heimattreuen Steirer stehen, ungeachtet derzeitiger sprachlicher Verschiedenheiten, und beide sollen durch ihre Mitgliedschaft den gemeinsamen Weg dokumentieren, welchen sie in Zukunft als Deutsche zu gehen bereit sind“. 18 Mitglied kann nur derjenige werden, der sich „rückhaltlos zu Führer und Reich bekennt“ 19 und „deutschen oder artverwandten Blutes“ 20 ist. Hierfür müssen die Mitglieder einen Abstammungsnachweis bis zu ihren Großeltern vorlegen, während Amtsverwalter des Bundes einen Nachweis bis 1800 erbringen müssen.
16 Ebd., S. 40
17 Ebd., S. 78
18 Ebd., S.155 19 Ebd., S. 95 20 Ebd., S.155
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Arbeit zitieren:
Demir Cesar, 2006, Die Volkstumspolitik des NS-Regimes in Slowenien, 1941-1943 , München, GRIN Verlag GmbH
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