Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Abbildungs -, Tabellen- und Anhangsverzeichnis 3
1 Einführung 4
2 Funktion und Wirkung des Risikostrukturausgleiches 6
2.1 Hintergrund und Zielsetzung 6
2.2 Das technische Verfahren 7
2.3 Reflektion der Zielsetzung. 8
3 Disease-Management-Programme als Reformkonsequenz 12
3.1 Zielsetzung und Definition 12
3.2 Einbindung der Disease-Management-Programme in den RSA 13
3.3 Chancen und Risiken 16
4 Reformausblick 18
5 Schlussbetrachtung. 19
6 Literaturverzeichnis 20
7 Anhang: RSA-Status-quo vs. Morbi-RSA, ein Zahlenbeispiel 22
2
Abbildungs-, Tabellen- und Anhangsverzeichnis
Abbildung 1: Ausgleichmechanismus Ursprungs-RSA.......................................... 8 Abbildung 2: RSA-Transfervolumen 1995 - 2003 .................................................. 9 Abbildung 3: Beitragsbedarfüberdeckung ohne Beitragsbedarfbegrenzung......... 10 Abbildung 4: Merkmalsausprägungen der Standardversorgung und des Disease Management 12 Abbildung 5: Aufspaltung einer RSA-Ursprungszelle aufgrund der Einführung von DMP’s 15 Abbildung 6: Durchschnittliche berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben je
Versicherten (Schätzung 2006) ..................................................................... 16
Tabelle 1: Zulassungsstand von Disease-Management-Programmen ................... 14
Anlage 1: Zurechnung der standardisierten Leistungsausgaben im Modell „RxGroups+IPHCC“ im Vergleich zum RSA-Status quo - in Euro je
Versichertenjahr ............................................................................................ 22
3
1 Einführung
Mit Wirkung zum 01. Januar 1994 führte der Gesetzgeber mit dem Gesundheitsstrukturgesetz den Risikostrukturausgleich (RSA) ein. Dieser bildet zusammen mit dem Recht der freien Krankenkassenwahl das Kernstück der Organisationsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 1 Der Gesetzgeber verfolgt dabei die Intension, einerseits mehr Solidarität und Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, indem historisch gewachsene regionale, berufsspezifische und betriebliche Grenzen und Strukturen bisheriger solidarischer Umverteilungsprozesse aufgelöst wurden. Andererseits sollte der RSA mit seinem Ordnungsrahmen den Wettbewerb der Krankenkassen auf Felder kreativer Gestaltung des Leistungsgeschehen lenken und Risikoselektion unattraktiv machen. 2
Doch bereits kurz nach Einsetzen des Wettbewerbs unter den Krankenkassen waren spürbare Wechselströme hin zu beitragssatzgünstigen Krankenkassen zu beobachten. Vorwürfe kamen von Vertretern hochpreisiger Kassen auf, dass diese Beitragssatzdivergenzen nicht auf Grund ineffizienter Ressourcenverwendung bei der Leistungserstellung bestehen, sondern das trotz RSA die „Billigkassen“ gezielt gute Risiken attrahieren, um so wiederum daraus Beitragssatzvorteile zu generieren. 3
Zur Über-, Unter- und Fehlversorgung hat der SVRKAiG 4 mit seinem Gutachten 2000/2001 ausgeführt, dass sich über unterschiedliche Krankheiten hinweg konvergente Muster von Über-, Unter- und Fehlversorgung erkennen lassen, die offenkundig auf eine begrenzte Zahl von überholten Paradigmen und Versorgungsgewohnheiten zurückzuführen sind. Es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen Überversorgung im kurativen Bereich einerseits und einer Unterversorgung im Bereich der Prävention und Rehabilitation chronisch Kranker andererseits. 5
1 Vgl. Bverf.G, 2. BvF 2/01, Urt. v. 18.07.2005
2 Vgl. Schneider, W., Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1994, S. 5.
3 Vgl. Resch, S., Risikoselektion im Mitgliederwettbewerb der gesetzlichen Kranken-versicherung, 2004,
S. 1.
4 SVRKAiG: Sachverständigenrat der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
5 Vgl. SVRKAiG, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit - Band III Über-, Unter- und
Fehlversorgung, 2000/2001, Rdnrn. 137/138.
4
Basierend auf diesen Erkenntnissen initiierte der Gesetzgeber 2001 eine Reform des Risikostrukturausgleiches mit Wirkung zum 01.01.2002, womit die oben beschriebenen Fehlsteuerungen gemindert und langfristig beseitigt werden. 6
Mit dieser Arbeit wird dargelegt, dass der Risikostrukturausgleich nicht nur ein Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dieses soll letztendlich nur den Boden bereiten. Vielmehr sollen die Bedürfnisse der Versicherten nach mehr Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Leistungserbringung in den Mittelpunkt rücken. Insbesondere ist hier die Versorgung der chronisch Kranken anzuführen. Der Risikostrukturausgleich wird so zu einem versorgungspolitischen Instrument in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In dem nachfolgenden Kapitel werden die grundsätzlichen Überlegungen des Gesetzgebers zur Einführung des Risikostrukturausgleiches, sowie die grundsätzliche Technik dargelegt.
Die auf Grund der problematischen Versorgungssituation chronisch Kranker erfolgte Einführung und Anbindung von Disease-Management-Programmen an den Risikostrukturausgleich wird Gegenstand des dritten Kapitels.
Im vierten Kapitel erfolgt ein Ausblick auf die anstehende Reform des Risikostrukturausgleichs in dem ein Wechsel der Klassifikation der Versicherten von sozioökonomischen hin zu morbiditätsorientierten Merkmalen erfolgt.
Im sechsten und letzten Kapitel erfolgt eine Schlussbetrachtung.
6 Vgl. BT-Drucks. 14/6432 2001, S. 10.
5
2 Funktion und Wirkung des Risikostrukturausgleiches
2.1 Hintergrund und Zielsetzung
In der GKV hat der Beitragssatz die Funktion eines Preises. Im GKV-System vor Einführung des RSA war der Beitragssatz jedoch kein Indikator für die Effizienz der Anbieter, weil er maßgeblich von der Versichertenstruktur bestimmt ist und deshalb für die Wahlentscheidung falsche Signale gibt. Es setzen sich deshalb nicht die effizientesten Kassen sondern diejenigen mit der vergleichsweise günstigsten Versicherungsstruktur durch.
Die Erkenntnis, dass die Beitragssätze seinerzeit zu verzerrten Wahlentscheidungen führten, hat zu einer Weiterentwicklung des Wettbewerbsansatzes geführt. Soll der Beitragssatz seine Funktion als Effizienzindikator erfüllen, muss der Einfluss der Versichertenstruktur auf den Beitragssatz eliminiert werden. Nur wenn der verzerrende Einfluss der Risikostruktur auf den Beitragssatz durch einen Risikostrukturausgleich eliminiert wird, setzen sich die effizientesten Kassen im Kassenwettbewerb durch. 7
Wettbewerb ist dabei weder in der GKV noch in anderen Wirtschaftsbereichen ein Selbstzweck: Er soll vielmehr eine immer bessere Güterversorgung und Bedürfnisbefriedigung im Krankheitsfall gewährleisten, indem er Kassen und Leistungserbringer dazu zwingt,
o die im Rahmen der GKV vorgesehenen Gesundheitsleistungen nach Art und Qualität so bereit zu stellen, dass diese den Patientenwünschen entsprechen; o die Produktionsfaktoren effizient einzusetzen und die Gesundheitsleistungen möglichst wirksam und kostengünstig zu erbringen;
o medizinische, technische und ökonomische Innovationen einzuführen und dadurch die Patienten qualitativ immer besser und preisgünstiger zu versorgen; sowie o die eingesetzten Produktionsfaktoren leistungsgerecht zu entlohnen und sich flexibel an medizinischen, medizintechnischen, ökonomischen und politischen Datenänderungen anzupassen.
7 Vgl. Leber, Wulf-Dieter, Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1991, S.
115,116.
6
Arbeit zitieren:
Dipl. Kfm. (FH) Jens-Holger Otto, 2006, Der Risikostrukturausgleich - Ein versorgungspolitisches Instrument der Gesetzlichen Krankenversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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