Verzeichnisse II
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 EINLEITUNG 1
2 EINTEILUNG VON PRIVATSTIFTUNGEN IM STEUERRECHT 1
3 DIE WIDMUNG VON VERMÖGEN AN EINE STIFTUNG 3
3.1 Allgemeines zum Vermögensübergang. 3
3.2 Bewertung des übertragenden Vermögens 4
3.3 Bemessungsgrundlage 6
3.3.1 Gemeiner Wert 6
3.3.2 Teilwert. 7
3.3.3 Einheitswert 7
3.4 Zuwendung von Betriebsvermögen 7
3.4.1 Zuwendung von einzelnen Wirtschaftsgütern 8
3.4.2 Zuwendung von betrieblichen Einheiten. 8
3.5 Zuwendung von Privatvermögen. 9
3.5.1 Allgemeines 9
3.5.2 Zuwendung von vermieteten Gebäuden 9
3.6 Zuwendung einer Privatstiftung als Stifter an eine andere Stiftung 10
3.7 Gemischte Schenkungen 10
3.8 Steuerbefreiungen bei Vermögenszuwendungen. 12
4 STEUERLICHE BEHANDLUNG VON ZUWENDUNGEN BEIM
STIFTUNGSAKT 12
4.1 Ertrags- bzw. körperschaftssteuerliche Auswirkung und Umsatzsteuer. 13
4.2 Erbschafts- und Schenkungssteuer. 13
5 ZUSTIFTUNG VERSUS NACHSTIFTUNG 14
5.1 Definition 14
5.2 Zu- oder Nachstiftung als Schenkung. 15
6 RESÜMEE 15
Verzeichnisse
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: STEUERLICHER STATUS VERSCHIEDENER STIFTUNGSARTEN.
ABBILDUNG 2: ÜBERSICHT EIGENNÜTZIGE PRIVATSTIFTUNG.
ABBILDUNG 3: STIFTUNGSGESCHÄFT
ABBILDUNG 4: BEMESSUNGSGRUNDLAGEN.
ABBILDUNG 5: GEMISCHTE SCHENKUNG
ABBILDUNG 6: STEUERKLASSEN
Verzeichnisse IV
Abk ürzungsverzeichnis
ARD. Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis
BAO. Bundesabgabenordnung
BewG Bewertungsgesetz
BMF. Bundesministerium für Finanzen
BStFG Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz
ErbStG Erbschaftssteuergesetz
EStG Einkommenssteuergesetz
iSd........................................... im Sinne des
JFB. Journal für Betriebswirtschaftslehre
o.S. ohne
o.V ohne Verfasser
PSG. Privatstiftungsgesetz
UGB. Unternehmensgesetzbuch
VfGH Verfassungsgerichtshof
1 Einleitung
Diese Seminararbeit mit dem Titel „Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen im Zuge des Stiftungsaktes; zugewendetes Vermögen und Bewertung“ ist in fünf Teile gegliedert. Einleitend wird ein Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten verschafft bevor wir uns ausschließlich mit der außerbetrieblichen eigennützigen Privatstiftung (Familienversorgungsstiftung) beschäftigen. Der zweite Teil widmet sich der Vermögenszuwendung an eine Privatstiftung, als auch deren Bewertung. Ein Thema ist dabei auch die Bemessungsgrundlage, die für die Bewertung der verschiedenen Wirtschaftsgüter unterschiedlich sein kann. Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen beim Stiftungsakt wird im dritten Teil thematisiert. Der vierte Teil beschäftigt sich kurz mit der Zustiftung und Nachstiftung. Dies ist eine Vermögenszuwendung nach der Entstehung der Stiftung und dient zur Abgrenzung zum eigentlichen Thema. Abschließen wird die Arbeit mit einem Resümee, bei der noch die bevorstehende Abschaffung der Erbschaftssteuer und deren möglichen Auswirkungen auf Privatstiftungen kurz erläutert werden.
2 Einteilung von Privatstiftungen im Steuerrecht
Einleitend verschafft dieses Kapitel einen Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten im Steuerrecht, bevor in den darauffolgenden Kapiteln hauptsächlich die außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung thematisiert wird.
Eine Privatstiftung iSd Abgabenrechts muss eine Privatrechtspersönlichkeit besitzen und nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) rechtswirksam errichtet werden. Das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) sowie die Landesgesetze aller neun Bundesländer ermöglichen auch die Errichtung von Stiftungen mit Privatrechtspersönlichkeit. 1 Diese werden aber ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke errichtet. 2 Das Gegenstück zu Stiftungen nach dem Privatrecht sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der öffentlichen Hand steht grundsätzlich die Rechtsfigur einer PSG-Stiftung
1 Vgl. Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer [Stiftungssteuerrecht 2005], Rz I/1, Rz I/48
2 Vgl. Grabenwarter in Grabenwarter/Kermann [Die Stiftung in der Praxis 2002], S.7
offen. Sie kann in derselben Weise Regularstiftungen nach dem BStFG oder nach den jeweiligen Landesgesetzen gründen. Das steuerliche Schicksal einer Stiftung wird somit nicht durch die Trägerschaft, sondern durch die Rechtsnatur bestimmt. 3 Eine Stiftung kann eigen- oder gemeinnützig sein. 4 Die Abgrenzung erfolgt nach der Begünstigungsregelung, d.h. eine Zuweisung erfolgt nach der satzungsgemäßen Zweckausrichtung der Stiftung. Im Steuerrecht wird die Gemeinnützigkeit in §§ 34-47 der BAO geregelt. Eine Gemeinnützigkeit besteht, wenn auf Grund der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützige Zwecke verfolgt werden und keine schädliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Eine BStFG-Stiftung dürfte aber aus privatrechtlicher Sicht einen gemeinnützigkeitsschädlichen Betrieb besitzen. Die Privatstiftung darf eine Kommanditbeteiligung an einer Personengesellschaft haben, ansonsten ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß §1 (2) PSG untersagt. Folgende Abbildung zeigt eine systematische Darstellung über den möglichen steuerlichen Status der verschiedenen Stiftungsarten, wobei künftig nur die außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung und deren steuerlichen Behandlung thematisiert werden. 5
3 Vgl. Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer [Stiftungssteuerrecht 2005], Rz I/48
4 Vgl. Arnold in Arnold/Ginthör [Stiftungsvorstand 2006], Rz 6
5 Vgl. Grabenwarter in Grabenwarter/Kermann [Die Stiftung in der Praxis 2002], S.8
Arbeit zitieren:
Markus Frick, 2007, Die steuerliche Behandlung der Privatstiftung, München, GRIN Verlag GmbH
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