Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Abk ürzungsverzeichnis. 4
1. Einleitung. 5
2. Aufbau und Struktur der Projektarbeit 5
3. Grundlagen. 6
3.1 Begriff des schwebenden Geschäftes 6
3.1.1 Beginn eines schwebenden Geschäftes. 8
3.1.2 Ende eines schwebenden Geschäftes. 8
3.2 Der Vertrag 9
3.3 Formen von schwebenden Geschäften 10
3.3.1 Schwebendes Beschaffungsgeschäft 10
3.3.2 Schwebendes Absatzgeschäft. 10
3.3.3 Dauerschuldverhältnisse 10
4. Behandlung in der Handelsbilanz 11
4.1 Darstellung im einzelnen 11
4.1.1 Kein Vertragsteil hat die ihm obliegende Leistung erfüllt 12
4.1.2 Nur ein Vertragsteil hat die ihm obliegende Leistung erfüllt. 12
4.1.3 Ein Vertragsteil oder beide Vertragsteile haben ihre Verpflichtungen nur
teilweise erfüllt 12
4.1.4 Bei einem Vertragsteil hat sich der Wert der vertraglich geschuldeten
Verpflichtung während der Dauer des Schwebezustandes verändert 12
4.1.5 Es stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die anfänglich
unterstellte Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung tatsächlich oder
rechtlich nicht bestanden hat 13
5. Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 13
5.1 Abgrenzung der Rückstellung von der sonstigen Verbindlichkeit 14
5.2 Drohverlustrückstellung versus Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
14
5.3 Vorrang einer außerplanmäßigen Abschreibung vor der Bildung einer
Drohverlustr ückstellung 16
5.4 Die Bewertung der Drohverlustrückstellung. 18
2
5.4.1 Ansatz zu Voll- oder Teilkosten 19
5.4.2 Die Abzinsung 20
5.5 Bilanzieller Ausweis des Drohverlustes 21
5.5.1 Bruttoausweis 23
5.5.2 Saldierung 23
5.6 Das Apothekerurteil 24
5.7 Die Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten. 26
5.7.1 Begriff der derivativen Finanzinstrumente 26
5.7.2 Erläuterung der Options- und Festgeschäfte 27
5.7.3 Die bilanzielle Behandlung von Options- und Festgeschäften. 28
6. Angaben im Jahresabschluss. 30
6.1 Bilanzangaben. 30
6.2 Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung 30
6.2 Anhangsangaben 30
6.3 Lagebericht. 31
7 Die Prüfung der schwebenden Geschäfte durch den Wirtschaftsprüfer 31
8. Die Behandlung von schwebenden Geschäften in der Steuerbilanz 32
8.1 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. 32
8.2 Regelung vor dem 01.01.1997 33
8.3 Die Übergangsregelung. 33
8.4 Regelung nach dem 31.12.1996. 34
8.5 Auswirkung oder Ursache der Einführung von § 5 Abs. 4a EStG. 34
9. Zweifel am steuerlichen Verbot der Drohverlustrückstellung 35
10. Zusammenfassung/Fazit 36
11. Quellenverzeichnis 38
11.1 Fachliteratur. 38
11.2 Aufsätze in Sammelbänden und Zeitschriften 39
11.3 Rechtsprechung 39
11.4 Internetquellen. 39
3
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMF Bundesministerium für Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt BVerfG Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise d.h. das heißt DM Deutsche Mark DStR Deutsches Steuerrecht EStG Einkommensteuergesetz etc. etcetera EU Europäische Union EUR Euro FA Finanzamt ff. fortfolgende FG Finanzgericht G+V Gewinn- und Verlustrechnung ggf. gegebenenfalls GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch i.d.F. in der Folge i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standard IDW Institut der Wirtschaftsprüfer insb. insbesondere lat. lateinisch m.E. meines Erachtens o.g. oben genannt qm Quadratmeter RFH Reichsfinanzhof RS Rechnungslegung Standard S. Seite StEntlG Steuerentlastungsgesetz Tz. Textziffer u. und u.ä. und ähnliche vgl. vergleiche WP Wirtschaftsprüfer z.B. zum Beispiel zugl. zugleich
4
1. Einleitung
Die bilanzielle Behandlung beiderseits noch nicht erfüllter synallagmatischer Verträge, die mit dem Schlagwort „schwebendes Geschäft“ bezeichnet werden, ist ein in Literatur und Rechtsprechung seit Jahrzehnten behandeltes Thema. Bis in die Mitte der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts schien sich eine herrschende Meinung herausgebildet zu haben, der sowohl die Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie auch die Steuerrechtsprechung des
Bundesfinanzhofes weitgehend folgten.
Veröffentlichungen zum Thema der bilanziellen Behandlung schwebender Geschäfte finden sich seit dem Entwurf eines Handelsgesetzbuches aus dem Jahre 1896. 1 Tenor aller bisherigen Veröffentlichungen und Gegenstand der herrschenden Meinung ist es, das schwebende Geschäfte solange bilanziell nicht zu erfassen sind, als sich Leistung und Gegenleistung aus diesem schwebenden Geschäft gleichwertig gegenüberstehen. Die Übereinstimmung in der Literatur endet indessen bereits bei der Frage, wie Abweichungen von dieser Ausgewogenheit bilanziell darzustellen sind.
Besondere Brisanz hat die Thematik der Behandlung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften durch die Einführung des § 5 Abs. 4a EStG durch Gesetz zur Weiterführung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 erhalten. In Folge dieser steuerrechtlichen Gesetzesänderung hat sich die Diskussion um die bilanzielle Behandlung schwebender Geschäfte neu belebt. Neuere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes beschäftigen sich vor allem mit der Frage der Konkurrenz zwischen drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften und
Teilwertabschreibungen bzw. Wertberichtigungen.
Diese Situation ist Anlass für den mit der nachfolgenden Arbeit unternommenen Versuch einer Darlegung des aktuellen Rechtszustandes der bilanziellen Behandlung schwebender Geschäfte.
2. Aufbau und Struktur der Projektarbeit
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen, die für die Einordnung des schwebenden Geschäftes zu beachten sind. Sodann folgt eine Begriffsbestimmung, die überleitet zu dem zivilrechtlichen Begriff des Vertrages. Hier werden die verschiedenen Formen von vertraglichen Verhältnissen und daraus sich ableitenden schwebenden Geschäften untersucht.
Diesen mehr vertragsrechtlich ausgerichteten Überlegungen folgt die grundsätzliche Untersuchung der jeweiligen Auswirkungen für die Handelsbilanz , die zu dem Zwischenergebnis führt, dass sich bilanzielle Auswirkungen in der Regel so lange nicht ergeben, wie sich Leistung und Gegenleistung aus einem Vertrag gleichwertig gegenüberstehen. Hingegen ergibt sich Bilanzierungsbedarf dann, wenn sich die Wertigkeit von Leistung und Gegenleistung aus einem Vertrag verschiebt und auf einer Seite ein Verpflichtungsüberhang entsteht. Untersucht werden die Gründe, die zu dieser Wertverschiebung beitragen und die für einen Vertragsteil zu einem drohenden Verlust aus dem schwebenden Geschäft führen können.
1 vgl. Entwurf eines Handelsgesetzbuches nebst Denkschrift Berlin 1896, Denkschrift S. 45 f.
5
Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen der Rückstellung für drohende Verluste. Es folgt die Abgrenzung zu anderen in Frage kommenden Bilanzpositionen wie den Verbindlichkeiten, den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, den außerplanmäßigen Abschreibungen und den sonstigen Wertberichtigungen. Im weiteren Verlauf beschäftigt sich die Arbeit mit Fragen der Bewertung der Drohverlustrückstellung und geht sodann auf die verschiedenen modernen Vertragsformen derivativer Finanzinstrumente ein, insbesondere auf Options- und Festgeschäfte.
Auch die formalen Erfordernisse der Darstellung in der Handelsbilanz und der Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht) werden dargestellt. Den Abschluss der Arbeit bildet die Darstellung der steuerrechtlichen Situation seit Einführung des § 5 Abs. 4a EStG.
3. Grundlagen
Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine Definition der notwendigen Begriffe. Zunächst muss geklärt werden, worum genau es sich bei einem schwebenden Geschäft handelt, wann es beginnt und wann es endet. Da als Grundlage eines schwebenden Geschäftes zweiseitig verpflichtende Verträge dienen, wird weiterhin auf Verträge und verschiedene Vertragesarten eingegangen. Schließlich werden die drei verschiedenen Erscheinungsformen, das Absatzgeschäft, das
Beschaffungsgeschäft und das Dauerschuldverhältnis, aufgeführt und erklärt.
3.1 Begriff des schwebenden Geschäftes
Schließen zwei Parteien miteinander einen Vertrag, wonach der jeweils eine Teil dem jeweils anderen Teil eine Lieferung oder Leistung zu erbringen verpflichtet ist, entsteht bis zur vollständigen Erledigung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen ein Schwebezustand, der mit dem Begriff des schwebenden Geschäftes bezeichnet wird. Gegenstand derartiger schwebender Geschäfte können Lieferungen von Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens (Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge) oder Leistungen in Form von Nutzungsüberlassungen (Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Kreditverträge) oder sonstiges Tun oder Unterlassen (Dienstverträge, Arbeitsverträge, u.ä.) sein. 2 Auch ein bindendes Vertragsangebot dessen Annahme sicher ist, kann Auslöser für ein schwebendes Geschäft sein. 3 Die verschiedenen schwebenden Geschäfte lassen sich grafisch wie folgt darstellen:
2 vgl. IDW RS HFA 4 (2000), Seite 2 f., Tz. 3
3 vgl. Schmidt, Ludwig (1996), Seite 380 f., Tz. 453
6
4 Abb.1: „Einteilung der schwebenden Geschäfte“
Aus dem beschriebenen Schwebezustand ergeben sich je nach den vertraglichen Verpflichtungen unterschiedliche Auswirkungen für die bilanzielle Darstellung dieses Schwebezustandes, soweit es sich um zweiseitig verpflichtende Verträge handelt. Grundsätzlich werden die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss von der Gleichwertigkeit der vertraglichen Verpflichtungen und im Übrigen davon ausgehen, dass die Erbringung der einen Leistung die Erbringung der jeweiligen Gegenleistung bedingt und beide sich grundsätzlich wertgleich gegenüberstehen (Synallagma). 5
Hieraus ergeben sich für die Bilanzierung unterschiedliche Beurteilungsstufen, die von dem Stand der Vertragserfüllung abhängig sind. Zu unterscheiden sind hier folgende Vertragssituationen: a) kein Vertragsteil hat die ihm obliegende Leistung erfüllt, b) nur ein Vertragsteil hat die ihm obliegende Leistung erfüllt, c) ein Vertragsteil oder beide Vertragsteile haben ihre Verpflichtungen nur teilweise
erfüllt,
d) bei einem Vertragsteil hat sich der Wert der vertraglich geschuldeten Verpflichtung
während der Dauer des Schwebezustandes verändert,
e) es stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die anfänglich unterstellte
Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung tatsächlich oder rechtlich nicht
bestanden hat.
4 Beck´scher Bilanzkommentar (1999), Seite 261 f., Tz. 53
5 vgl. Staub, Hermann (2002), Seite 448 f., Tz. 52; vgl. zum Begriff Synallagma: Münchner Kommentar BGB (2001-2006), Band 2, Seite 1308 ff.
7
3.1.1 Beginn eines schwebenden Geschäftes
Ein schwebendes Geschäft beginnt, soweit es sich um zweiseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte handelt, grundsätzlich mit dem Vertragsabschluss. Fraglich ist allerdings, ob bereits von einem schwebenden Geschäft auszugehen ist, wenn lediglich ein formloser Vorvertrag vorliegt, oder ein Vertragsangebot, mit dessen Annahme durch die andere Vertragspartei sicher zu rechnen ist. Als Beginn des Schwebezustandes stehen zwei Zeitpunkte zur Auswahl: a) der Zeitpunkt der Abgabe eines vorbehaltlosen Angebots(§ 145 BGB) b) der Zeitpunkt des festen Vertragsabschlusses, d.h. bei Vorliegen der beiden
übereinstimmenden Willenserklärungen 6
In der Regel wird als Beginn des Schwebezustandes der Zeitpunkt des festen Vertragsabschlusses zu sehen sein, da er eindeutig bestimmt werden kann, was für Bilanzierungsentscheidungen notwendige Vorraussetzung ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann von einem Beginn des Schwebezustandes aber auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgegangen werden:
So ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften schon vor einem Vertragsabschluß zulässig und geboten, wenn der Steuerpflichtige ein bindendes Vertragsangebot abgegeben hat, dessen Annahme mit Sicherheit erwartet werden kann. 7 Dies gilt auch für die handelsrechtliche Beurteilung. 8
3.1.2 Ende eines schwebenden Geschäftes
Das Ende eines schwebenden Geschäftes bestimmt sich durch die Erfüllung der Leistungsschuld des Bezogenen. Sind jedoch nur noch unwesentliche Nebenpflichten offen, ist ein schwebendes Geschäft nicht mehr gegeben. Fraglich ist, ob ein schwebendes Geschäft auch schon mit der einseitigen Vertragserfüllung enden kann, oder ob beide Vertragsparteien ihre Leistungsschuld erfüllt haben müssen. Das IDW sieht als Beendigung des schwebenden Geschäftes den Erfüllungszeitpunkt der Sachleistung an, da dieses zwangsläufig bei beiden Vertragsparteien zu einer Bilanzierung führt. 9 Von diesem Zeitpunkt an werden klare Verpflichtungen für den anderen Vertragsteilnehmer ausgelöst, die bilanziell den Forderungen und Verbindlichkeiten zuzuordnen sind (vgl. hierzu auch unter 4.1.2). Hingegen dürfte die bloße Bezahlung der Kaufpreisschuld in einem auf den Kauf eines Gegenstandes gerichteten Vertrag den Schwebezustand noch nicht endgültig beenden, weil auch in einem solchen Fall eine Bilanzierung des gekauften Gegenstandes noch nicht möglich ist, wenn es an der Übereignung des Gegenstandes fehlt. Bei dem Sachleistungsverpflichteten wie auch beim Käufer können sich daher noch Wertveränderungen, die ertragswirksam werden können, ergeben. 10 „Ob und wann ein Schwebezustand beendet ist bestimmt sich nicht nach zivilrechtlicher, sondern nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise“. 11 Das Ende eines
6 vgl. Bieg, Hartmut (1977), Seite 26 ff.; vgl. auch EdBWL (2002), Seite 2109 f.; vgl. ebenso Baetge/Kirsch/Thiele (2002), Seite 34 f., Tz. 109
7 vgl. BFH-Urteil vom 16.11.1982 (VIII R 95/81) BStBl. 1983 II S. 361ff. , vgl. ebenso EdBWL (2002),Seite 2110 f.
8 vgl. IDW RS HFA 4 (2000), Seite 3 f., Tz. 10
9 vgl. IDW RS HFA 4 (2000), Seite 3 f., Tz. 10
10 vgl. IDW RS HFA 4 (2000), Seite 3 f., Tz. 11
11 Beck´scher Bilanzkommentar (1999), Seite 262 f., Tz. 56
8
Arbeit zitieren:
Tammo Hoffhenke, 2006, Die Behandlung von schwebenden Geschäften nach Handels- und Steuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Probleme bei der Abgrenzung zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeits...
Diplomarbeit, 38 Seiten
Rückstellungen für drohende Verluste
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 18 Seiten
Probleme der Bilanzierung in Zeiten der Subprime-Krise
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 66 Seiten
Bilanzierung von Wertpapierbeständen bei Kreditinstituten nach IFRS un...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 108 Seiten
Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
Operations audit of small and ...
Bachelorarbeit, 37 Seiten
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 27 Seiten
Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach HGB und EStG
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 17 Seiten
Konzernbilanztheorien und ihr Niederschlag in HGB und IFRS
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 20 Seiten
Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen f...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 23 Seiten
Ermittlung und Bilanzierung drohender Verluste aus schwebenden Geschäf...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 19 Seiten
Kritische Würdigung des Urteils IX R 5301 vom BFH - Keine Abfärbung ge...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 33 Seiten
Das Beziehungsgeflecht zwischen Banken und Zweckgesellschaften - Probl...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 32 Seiten
Kritische Analyse der internationalen Finanzmarktkrise 2007 / 2008
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Bachelorarbeit, 98 Seiten
Tammo Hoffhenke hat den Text Die Behandlung von schwebenden Geschäften nach Handels- und Steuerrecht veröffentlicht
Tammo Hoffhenke hat einen neuen Text hochgeladen
Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht
Unter Berücksichtigung des Bil...
Klaus von Sicherer
Die Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente und mezzanin...
Julian Breidthardt
Emissionszertifikate im Handels- und Steuerrecht
Bilanzierung, Bewertung und Be...
Mattias Bahmann
Behandlung von Colitis und Morbus Crohn
Praxisreihe Traditionelle Chin...
Barbara Kirschbaum, Josef Hummelsberger, Mazin Al Khafaji
Wörterbuch für Wirtschaft, Recht , Handel Bd. 2. Französisch - Deutsch
Georges Ed. Potonnier, Brigitte Potonnier
0 Kommentare