Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Schulsysteme 5
2.1 Das Schulsystem der DDR 5
2.2 Das Schulsystem der BRD im Vergleich 7
3. Die Bildungs- und Erziehungsinhalte des DDR-Schulsystems. 10
4. Die Unterrichtsinhalte im Vergleich 13
4.1 Der Physikunterricht im Vergleich 14
4.1.1 Die Zielsetzungen in der DDR 14
4.1.2 Die Rahmenrichtlinien Sachsen-Anhalts für das Unterrichtsfach Physik. 19
4.2 Der politische Unterricht. 23
4.2.1 Inhalte des Staatbürgerunterrichts 23
4.2.2 Der Sozialkundeunterricht in Sachsen-Anhalt im Vergleich 24
5. Auswertung und Fazit 29
6. Literatur. 31
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1. Einleitung
Die Schule bildet eines der gesellschaftlich interessantesten Themen in unserer Zeit, durch den Werdegang eines jeden Menschen, im Hinblick auf die schulische Ausbildung, kann jeder bzw. ist jeder der Meinung über diese Thema mitentscheiden zu können. Sicherlich bis zu einem gewissen Grad können die persönlichen Erfahrungen wertvoll sein, aber um einen qualifizierten Überblick und wesentliche Entscheidungen und Analysen zu treffen, betraf es einer genaueren Untersuchung aller Bereiche der Schule. Zu ihnen gehören unter anderen die Erfahrungswelt der Schüler und der Lehrer, das räumliche Umfeld der Schule und der gesetzlichen Bestimmungen, wie das Schulgesetz, die landesspezifischen Auslegungen der Kultusministerien und die in der Schule zu verwirklichen Rahmenrichtlinien. Gerade im letzten Punkt, der Rahmenrichtlinien, und dem Aufbau der Schule können sich in der heutigen Zeit unterschiedliche Ansichten gegenüber stehen, nicht nur, dass sich das Bildungssystem der Bundesrepublik in den letzten Jahren in einem Wandlungsprozess befindet und sich neue bzw. andere Erfahrungen der Schüler ergeben, als die vor zwanzig Jahren, sondern viele der ehemaligen DDR-Bürger bzw. Schüler konnten in einem anderen Bildungssystem ihre schulischen Erfahrungen machen.
Die abweichenden Ansichten ergeben sich nicht nur aus dem schulischen Verlauf der Ausbildung und dem anders strukturierten DDR-Schulsystem, sondern auch durch den Anteil des staatlichen Einflusses, gestalten die Bildungssysteme auf gravierende Weise anders.
Für eine Annäherung an das Problem der unterschiedlichen Erfahrungswelten werden in dieser Arbeit die Rahmenrichtlinien und der Aufbau der Schulsysteme beider Staaten bzw. Staatssysteme vergleichend untersucht. Dabei ist im Vorfeld zu beachten, dass der föderale Aufbau der Bundesrepublik die Untersuchung der Schulsysteme und Rahmenrichtlinien erschwert. Daher werden hier nur die wesentlichsten Unterschiede zum DDR-System dargestellt bzw. sich nur auf die strukturelle grobe Form der länderspezifischen Bildungssysteme beschränkt.
Zur Untersuchung der Rahmenrichtlinien werden die Fächer Physik und Sozialkunde bzw. Staatsbürgerkunde herangezogen. Dabei bleibt zu beachten, dass hier nur die
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DDR-Bildungsanforderungen mit den Rahmenrichtlinien Sachsen-Anhalts verglichen werden.
Zur Untersuchung der unterschiedlichen Erfahrungswelten rücken die Schulsysteme als Erstes in das Zentrum der Betrachtungen. Im Weiteren wird geklärt, welche Bildungsinhalte die DDR gesetzlich festlegte, um einen allgemeinen Blick auf die Inhalte der Unterrichtsfächer und Erziehungsziele zu erhalten. Schlussendlich steht der Vergleich der „Rahmenrichtlinien“ im Mittelpunkt der Analyse.
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2. Die Schulsysteme
Für einen Vergleich der Rahmenrichtlinien ist es notwendig, den strukturellen Aufbau der Schulsysteme und damit schlussendlich die Möglichkeiten des Qualifikationserwerbes zu vergleichen. Der Grund hierfür liegt in der fachspezifischen Ausrichtung der Unterrichtsführung und den angewendeten Methodiken, für den Wissenserwerb der Schüler und der zu erwerbenden Methodenkompetenz. Die Vermittlung dieser spielt in der Schule die entscheidende Rolle, da sie die wichtigste Grundlage für die späteren Berufsqualifikationen bilden.
In der Betrachtung der Schulsysteme wird mit dem DDR-System begonnen und später, während der Darstellung, mit dem heutigen System verglichen. Es wird in dieser Betrachtung hauptsächlich auf die Strukturen der Systeme eingegangen, da die zentralen Inhalte und die Bildungs- und Erziehungsziele im nachstehenden Kapitel genauer beleuchtet werden.
2.1 Das Schulsystem der DDR
Die Struktur und der Erwerb der Qualifikationsabschlüsse waren für das Schulsystem der DDR im Bildungsgesetz festgehalten. Im Jahre 1965 wurden die endgültigen rahmenbildenden Grundlagen für das DDR-System verabschiedet und bis zum Jahr 1985 im Kleinen an neue Bedürfnisse des Staates und der Produktion angepasst. Für die Betrachtung wird das schlussendliche System herangezogen, um somit nicht alle Veränderungen neu kommentieren zu müssen.
Die Schüler durchliefen in ihrer schulischen Ausbildung die Stationen der Grundschule und der Polytechnischen Oberschule 1 , die sich in die Unter-, Mittel und Oberschule gliederte. Danach stand es den Schülern frei eine Lehre zu beginnen oder die Erweiterte Oberschule 2 zu besuchen. Im Allgemeinen bestand für jeden Schüler eine zehnjährige Oberschulpflicht, diese konnte aber auch nach acht Jahren vorzeitig bei mangelhaften Leistungen abgebrochen werden, um eine Berufsausbildung zu beginnen. 3
1 Kurz POS.
2 Kurz EOS.
3 Vgl. Brigitte Deja-Lölhöffel: Erziehung nach Plan; Schule und Ausbildung in der DDR; S. 34.
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Bei Vollendung der POS konnten die Schüler, wie schon erwähnt, nach der erfolgreichen Beendigung der zehnten Klasse in die EOS wechseln oder eine Berufsausbildung starten, für diese allerdings immer noch eine Berufsschulpflicht existierte. 4
Den Erwerb des Abiturs, der obersten Qualifikationsmöglichkeit in der EOS, konnten die Schüler auf zwei Wegen beschreiten. Nach der Reform des Bildungsgesetzes 1697/68 war es nun möglich neben der Berufsausbildung mit Abitur, die jahrelang der einzige Möglichkeit war, dieses auf einem direkten Weg zu erreichen. 5 Dazu mussten sie in der EOS bis zum Jahr 1967/68 unter drei Möglichkeiten entscheiden; dem neusprachlichen A-Zweig, dem mathematischnaturwissenschaftlichen B-Zweig oder dem altsprachlichen C-Zweig. Nach dem Schuljahr änderte die Regierung der DDR dieses jedoch und vereinheitlichte die Strukturen der EOS, so dass die Schüler nun bis zu ihren Abschluss Russisch als erste Sprache unterrichtet bekamen und zwischen Französisch und Englisch als Zweitsprache wählen konnten. 6
Des Weiteren bestand Schulgeldfreiheit, aber nicht Lernmittelfreiheit, dieses war gesetzlich im Paragraph 9 des Bildungsgesetzes der DDR festgelegt. Für finanzschwache oder hilfsbedürftige Familien bestand aber die Möglichkeit, trotzdem, die Lernmittel kostenlos zu erhalten. Die Lernmittel wurden staatlich vorgegeben und waren vereinheitlicht. Die Preise zum Erwerb der Lernmittel wurden von staatlicher Seite subventioniert, so dass der Unkostenbeitrag für die Schulsachen der Kinder meist nicht mehr als 25 DDR-Mark(ca. 6,25 EUR) betrug. 7
Wichtige Bestandteile der POS waren zudem der Unterrichtstag in der Produktion 8 und der Wehrunterricht, der 1971 eingeführt wurde. In ihm wurden die Schüler mit dem Umgang von Leichtwaffen der NVA vertraut gemacht und für einen eventuellen Notstand, militärischer Natur oder zum Katastrophenschutz, ausgebildet. 9
4 Vgl. ebenda S. 34.
5 Vgl. ebenda S. 34ff.
6 Vgl. ebenda S. 34.
7 Vgl. ebenda S. 33ff.
8 Ministerium für Volksbildung: Übergangsmaßnahmen zum Lehrplanwerk für die zehnklassige allgeimeinbildende polytechnische Oberschule
9 Vgl. Brigitte Deja-Lölhöffel: Erziehung nach Plan; Schule und Ausbildung in der DDR; S. 35.
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Zum Abschluss der Betrachtung des DDR-Schulsystems soll noch eine wichtige Veränderung im Übergang von der POS zur EOS erwähnt werden. 1981 wurden die Vorbereitungsklassen der EOS aufgelöst, so dass die Schüler, die von der POS in die EOS wechseln wollten, nicht mehr zwei Jahre Vorbereitungsklassen besuchen mussten. Von 1981 an konnten somit die Schüler mit dem Abschlusszeugnis der POS wechseln, wobei die Entscheidungen dafür schon in der neunten Klasse fielen. 10
2.2 Das Schulsystem der BRD im Vergleich
Im Folgenden wird das Schulbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland vergleichend betrachtet, hier stehen der strukturelle Aufbau, der Qualifikationserwerb und die besondere föderale Gliederung im Vordergrund. Bei der Vorbetrachtung muss erwähnt werden, dass sich das Schulsystem mittlerweile durch politische Re-formen in einem Wandel befindet und somit nur die Grobstruktur untersucht werden kann. Die speziellen Besonderheiten und momentan erprobten Modelle, wie die Ganztagsschulen, und föderalen Merkmale werden nicht weiter erwähnt, um den Rahmen dieser Arbeit nicht weiter auszudehnen.
Der Beginn der Betrachtung konzentriert sich auf die föderalen Besonderheiten bzw. Gliederungen. Durch die politische Struktur der BRD ist es nach dem Grundgesetz erlaubt, eigenständige Schulsysteme zu erlassen, aber dennoch weichen die Länder geringfügig vom allgemeinen dreigliedrigen Schulsystem ab. So existieren in fast allen Ländern die drei Schultypen: Hauptschule, Realschule und das Gymnasium 11 . Lediglich in einigen Bundesländern wurde ein anderes Schulsystem aufgebaut; um nur ein Beispiel zu nennen, in Sachsen-Anhalt fehlt der Schultypus der Hauptschule komplett in der Schulsystemstruktur, aber es wurde den Schülern ermöglicht einen vergleichbaren Hauptschulabschluss, sowohl auf der Realschule, als auch auf dem Gymnasium zu erwerben. Ebenso ermöglicht die politische Kompetenzverteilung des deutschen Staates den Ländern abweichende Rahmenrichtlinien für den Unterricht in den Schulen zu erstellen.
10 Vgl. ebenda S. 35.
11 Vgl. Alfons Otto Schorb: Schulreform und gegliedertes Schulwesen S. 26.
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Diese föderalen Unterschiede erschaffen durch ihre Struktur und Ausführung in den Schulen politische Probleme in der Wertigkeit und Anerkennung von den möglichen Qualifikationen. Um dies zu lösen, vereinbarten die Länder in der Kulturministerkonferenz Richtlinien und zu erwerbende staatlich allgemeingültige Qualifikationsstandards für die Schüler.
Neben den drei Ausbildungsrichtungen, in die die Schüler nach der Grundschule übergehen, existieren weitere schulische Fördereinrichtungen, wie z.B. die Berufschule 12 . In ihr wird weitestgehend den Schülern nach ihrem Abschluss in einer allgemein bildenden Schule eine nebenberufliche Schulausbildung gewährt, die sich an den speziellen Anforderungen der ergriffenen Lehre orientiert und den Schülern ebenso eine weiterführende Allgemeinbildung garantiert.
Zu den möglichten Abschlüssen in den einzelnen Schultypen lässt sich sagen, dass verschiedene Qualifikationsmöglichkeiten für die Schüler bestehen. So können sie der in Hauptschule den „einfachen“ und erweiterten Hauptschulabschluss erwerben 13 . Ähnlich verhält es sich mit der Realschule 14 . Auf dem Gymnasium ist es den Schülern möglich, das Abitur bzw. das Fachabitur abzulegen 15 . Zusätzlich zu den in den allgemein bildenden Schulen zu erwerbenden Abschlüssen können nach der Ausbildung auf der Schule weiterführende Qualifikationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, um den schulischen Abschluss „aufzuwerten“. Neben der nachschulischen Qualifikationsumorientierung ist es den Schülern ebenso möglich, während ihrer Schulzeit den Schultyp zu wechseln, um entweder den nächstmöglich höheren oder niedrigeren Abschluss zu erwerben. Hierzu muss gesagt werden, dass die bildungspolitischen Modalitäten und Richtlinien unter den Ländern wieder unterschiedlich ausfallen, gleichfalls gilt dies für den Zeitpunkt des Erwerbs der Qualifikationen des Hauptschulabschlusses auf der Realschule und dem Gymnasium.
Den abschließenden Punkt der Betrachtung des Schulsystems bildet die finanzielle Einbindung der schulpflichtigen Kinder bzw. ihrer Familien. Zur kurzen Darstellung wird das Land Sachsen-Anhalt herangezogen, es existiert eine Schulgeldfreiheit und
12 Vgl. Martin Schmiel: Berufliches Schulwesen S. 147.
13 Vgl. Hans-Werner Fuchs, Lutz R. Reuter: Bildungssysteme im Ländervergleich S. 31.
14 Vgl. ebenda S. 32ff.
15 Vgl. ebenda S. 33ff.
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Arbeit zitieren:
Falk Hauptstein, 2006, Vergleich der Schulsysteme der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland , München, GRIN Verlag GmbH
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