,QKDOWVYHU HLFKQLV
EN U XQJVYHU HLFKQLV
(LQOHLWXQJ 9,
'HU0DUNWI U0RELOIXQNHLQH0DUNWDEJUHQ XQJ9,
2.1. Sachliche Marktabgrenzung VII
2.2. Räumliche Marktabgrenzung. VII
2.3. Wertschöpfungskette. VIII
2.4. Fazit. X
UDQFKHQVWUXNWXUDQDO VH0RELOIXQN
3.1. Potentielle Konkurrenten. XI
3.2. Rivalität unter bestehenden Unternehmen. XV
3.3. Verhandlungsmacht der Lieferanten XVII
3.4. Verhandlungsmacht der Abnehmer. XVIII
3.5. Bedrohung durch Ersatzprodukte XX
3.6. Fazit. XXI
:HWWEHZHUEVVWUDWHJLHQ ,,
4.1. Deutsche Telekom. XXII
LVWRULVFKH (QWZLFNOXQJXQG8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH ,,
6WUDWHJLVFKH5HVVRXUFHQ ,,,
HVFKlIWVIHOGVWUDWHJLH ,,,
ROOHNWLYH6WUDWHJLHQ 9,
4.2. Mannesmann / Vodafone. XXVI
LVWRULVFKH (QWZLFNOXQJXQG8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH 9,
6WUDWHJLVFKH5HVVRXUFHQ 9,,,
HVFKlIWVIHOGVWUDWHJLH 9,,,
ROOHNWLYH6WUDWHJLHQ ,
2
4.3. E-Plus XXXII
LVWRULVFKH (QWZLFNOXQJXQG8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH ,,
6WUDWHJLVFKH5HVVRXUFHQ ,,,
HVFKlIWVIHOGVWUDWHJLH ,,,
ROOHNWLYH6WUDWHJLHQ 9,
4.4. O2. XXXVII
LVWRULVFKH (QWZLFNOXQJXQG8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH 9,,
6WUDWHJLVFKH5HVVRXUFHQ 9,,,
HVFKlIWVIHOGVWUDWHJLH ,
ROOHNWLYH6WUDWHJLHQ ,
4.5. Service Provider - MobilCom. XL
LVWRULVFKH (QWZLFNOXQJXQG8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH /,
6WUDWHJLVFKH5HVVRXUFHQ /,
HVFKlIWVIHOGVWUDWHJLH /,,
ROOHNWLYH6WUDWHJLHQ /,,,
4.6. Strategische Gruppen XLIII
'LHGULWWH*HQHUDWLRQ±8076 /9
5.1. Die Abgrenzung des relevanten Marktes XLVII
5.2. Wertschöpfungskette im Mobilfunk XLVII
5.3. Branchenstrukturanalyse XLIX
3RWHQWLHOOH.RQNXUUHQWHQ /,
5LYDOLWlWXQWHUGHQEHVWHKHQGHQ8QWHUQHKPHQ /,,
9HUKDQGOXQJVPDFKWGHU/LHIHUDQWHQ /,,,
9HUKDQGOXQJVPDFKWGHU$EQHKPHU /,,,
HGURKXQJGXUFK (UVDW SURGXNWH /,9
5.4. Fazit. LVI
5.5. Strategieanalyse der Lizenznehmer. LVI
70RELOH /9,
9RGDIRQH /,
(3OXV /
4XDP / ,9
2 / 9,,,
0RELO&RP / ,
5.6. Strategische Gruppen LXXIII
3
)D LWXQG XNXQIWVDXVVLFKWHQ /
QKDQJ / 9,
/LWHUDWXUYHU HLFKQLV / 9,,
EELOGXQJVYHU
Abbildung 5: Wertkette.
Abbildung 7: Barrieren und Rentabilität der Netzbetreiber auf dem Absatzmarkt.
Abbildung 16: Strategische Gruppen im GS-MMarkt um 1995
Abbildung 17: Strategische Gruppen im GS-MMarkt um 1998
Abbildung 18: Strategische Gruppen im GS-MMarkt um 2002
Abbildung 24: Strategische Gruppen im UMTS-Markt.
Abbildung 1a: Teilnehmerentwicklung im GS-MMobilfunk.
Abbildung 1b: Teilnehmerentwicklung und Penetration in Europa.
Abbildung 2: Entwicklung und Penetration der Mobilfunkkunden in Deutschland.
Abbildung 3: Lizenzrechtliche Versorgungspflichten für Netzbetreiber
im Mobilfunkmarkt.
Abbildung 4: Lizenzen der Klasse 1.
Abbildung 6: Triebkräftemodell nach PORTER
Abbildung 8: Teilnehmerzahlen und Umsatz mit Mobilfunkleistungen für Privat und
Gesch äftskunden, 1998.
Abbildung 10: Typologie der Wettbewerbskonstellationen bei kollektivem strategischen
Handeln.
Abbildung 11: E-Netz- Preise in EUR zum Markteintritt 1994.
Abbildung 12: Wesentliche Entwicklungszüge der Tarifierung (Tarif-Historie)
Abbildung 13: Anteil der Telekommunikation am Konzernumsatz von E.ON.
Abbildung 14: Distributionskanäle.
Abbildung 15: Anteil der Segmente am Gesamtumsatz und Kundenentwicklung von
MobilCom.
Abbildung 19: Erworbene UMTS-Frequenzpakete.
Abbildung 20: Flächenabdeckung bis 2005.
Abbildung 22: Der globale Markt für IP-Telefonie in Mio. US-Dollar.
Abbildung 23: Netzstart.
4
Abbildung 25a: Zukünftige Nutzer von GPRS- und UMTS- Diensten in Europa....... LXXXVI Abbildung 25b: Mobilfunkkunden in Deutschland. ................................................... LXXXVI
$ENU]XQJVYHU]HLFKQLV
BT British Telekom Bzw. Beziehungsweise DT Deutsche Telekom d.h. das heißt EU Europäische Union FT France Telekom GPRS General Packet Radio System HSCSD High Speed Circuit Switched Data i.S. im Sinne ITU Internationaler Fernmeldeverein i.w.S. im weitesten Sinne MoU Memorandum of Understanding MZS Marktzutrittsschranken MVNO Mobile Virtual Network Operators o.g. oben genannt RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post TK Telekommunikation TKG Telekommunikationsgesetz TMO T-Mobile International AG u.a. unter Anderem u.ä. und Ähnliche
5
(LQOHLWXQJ
Der Mobilfunk ist heute der wichtigste Teilbereich kabelungebundener
Kommunikationstechnik. Sinkende Nutzungsgebühren und Endgerätepreise hatten eine starke Zunahme des Privatkundenanteils zur Folge und beschleunigten das Wachstum des, heute als Massenmarkt bezeichneten, Segmentes. In Deutschland fand diese Entwicklung mit der Einführung das analogen A-Netzes (1958-1977) ihren Anfang und wurde über die B- (1972-1994) und C- (1989-2000) Netze fortgesetzt. Der entscheidende Durchbruch dieser Entwicklung basiert auf der Anwendung der digitalen, zellular aufgebauten Übertragungstechnik der D- und E-Netze (GSM-Standard), welcher den Teilnehmern eine netzübergreifende, paneuropäische wie auch weltweite mobile TK erlaubt 1 . Unterstützt wurde diese Entwicklung durch eine stetig sinkende Gebührenstruktur, die eine Wachstumsrate zur Folge hatte 2 . Nach Schätzung des Internationalen Fernmeldevereins (ITU) existieren derzeit weltweit ca. 1 Mrd. Mobilfunkanschlüsse. Für das Jahr 2002 rechnet der ITU damit, dass die Zahl der Mobilfunkanschlüsse mit insgesamt 1,6 Mrd. erstmalig die Zahl der Festnetzanschlüsse mit 1,2 Mrd. überschreitet 3 . Die technische Entwicklung ist derart rasant und vielschichtig, dass es zur Zeit schwierig ist abzuschätzen, ob Fest- und Mobilfunknetz miteinander verschmelzen werden oder ob das Mobilfunknetz das Festnetz verdrängen wird. Wegen den zu erwartenden Kapazitätsengpässen in Mobilfunknetzen und des zunehmenden Trends zu breitbandigen, kapazitätsintensiven Multimediadiensten ist davon auszugehen, dass das Festnetz vorerst seine Bedeutung beibehält.
'HU0DUNWIU0RELOIXQNHLQH0DUNWDEJUHQ]XQJ
Um eine Analyse des Marktes für Mobilfunk durchführen und die Wettbewerbsstrategien der Einzelnen am Markt befindlichen Mobilfunkanbieter beurteilen zu können ist es zunächst notwendig, den relevanten Markt für Mobilfunk abzugrenzen. Traditionell erfolgt die Abgrenzung des relevanten Marktes anhand des Abgrenzungskriteriums der fehlenden Substituierbarkeit zwischen Gütern 4 .
Dabei orientiert man sich an den klassischen Kriterien der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung.
1 Wie rasant die Entwicklung war verdeutlichen die Abbildungen 1a und 1b.
2 Hierzu Abbildung 2.
3 Vgl. o. V., Clever Facts, März 2002.
4 Vgl. Bauer, H., Marktabgrenzung, Berlin 1988.
VI
6DFKOLFKH0DUNWDEJUHQ]XQJ
Die sachliche Marktabgrenzung erfolgt nach dem Bedarfsmarktkonzept 5 . Nach dem Bedarfsmarktkonzept bilden jene Produkte einen sachlich relevanten Markt, die sich in ihren Eigenschaften und ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck so ähnlich sind, dass sie aus Sicht des Verbrauchers als kurzfristig substituierbar angesehen werden 6 . Also setzt die sachliche Abgrenzung die Bestimmung aller sich in ihren Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und ihrer Preislage nahestehenden Güter voraus, welche die Verbraucher für die Deckung ihrer Bedürfnisse als geeignet ansehen, nachdem sie die Angebote miteinander verglichen und als austauschbar bewertet haben 7 . A priori kann man bei dem Mobilfunk zwischen der Bereitstellung des Anschlusses und der Sprachübertragung unterscheiden. Da gegenwärtig Anschluss und Mobilfunkgespräche aus ökonomischen Gründen ausschließlich zusammen angeboten werden, kann vereinfachend von einem relevanten Markt für Mobilfunkleistungen ausgegangen werden, der alle Leistungen umfasst 8 .
Der relevante Markt für Mobilfunkdienstleistungen umfasst heute den digitalen Mobilfunk. Konkurrenz zwischen digitalem und analogem Mobilfunk gibt es nicht mehr, nachdem DeTeMobil den analogen Mobilfunk (C-Netz) zum 31.12. 2000 eingestellt hat und die Kunden zum digitalen Mobilfunk in das D1-Netz übergeleitet wurden 9 . Die digitalen Mobilfunkstandards, GSM-900 und GSM-1800, sind aus Nachfragersicht austauschbar, da Dual-Band-Handys preisgünstig auf dem Markt erhältlich sind und Kunden mit diesen problemlos z.B. von einem GSM-900 Anbieter zu einem GSM-1800 Anbieter wechseln können, ohne sich ein neues Endgerät kaufen zu müssen.
5lXPOLFKH0DUNWDEJUHQ]XQJ
Der relevante geographische Markt wird durch das in der Lizenz festgelegte Gebiet des betreffendes Betreibers bestimmt und kann damit das gesamte Gebiet oder einen Teil des betreffenden Mitgliedsstaates umfassen. Dies bedeutet aber nicht, dass Lizenzgebiete
5 Vgl. Abbott, L., Qualität und Wettbewerb, München und Berlin 1958, S. 96.
6 Vgl. Ebenda, S. 96.
7 Vgl. Markert, K., Die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, in: Cox/Jens/Markert
(Hrsg.), Handbuch des Wettbewerbs, München 1981, S. 305.
8 Vgl. Stumpf, U./ Schwarz-Schilling, C., Wettbewerb auf Telekommunikationsmärkten, Diskussionsbeitrag
Nr.197, Bad Honnef 1999, S. 46.
9 Vgl. Geschäftsbericht der Deutschen Telekom für das Jahr 2000, S. 69.
VII
automatisch den Markt räumlich abgrenzen 10 . Der relevante geographische Markt kann auch kleiner sein, als das festgelegte Lizenzgebiet, wenn der betreffende Netzbetreiber nicht innerhalb des gesamten Lizenzgebietes anbietet. Generell lässt sich sagen, dass mit dem Ausbau der Infrastruktur geographische Märkte erweitert werden. Nach der Lizenzierung im Jahr 1991 bekamen die Netzbetreiber das Recht, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ein digitales zellulares Mobilfunknetz zu errichten und zu betreiben und hierüber Mobilfunkdienste anzubieten. Beim Mobilfunk handelt sich demnach um einen Markt, der die gesamte Bundesrepublik Deutschland umfasst. Für eine solche Abgrenzung spricht, dass über alle Mobilfunkanbieter fast überall in Deutschland Mobilfunkgespräche geführt werden können. Eine 100% Netzabdeckung ist jedoch nicht gegeben. DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH und VIAG Interkom GmbH & Co. verpflichteten sich in ihren Lizenzen zu einer Abdeckung von 75% der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet. Mannesmann Mobilfunk GmbH verpflichtete sich hingegen zu einer Netzabdeckung von 94% der Bevölkerung in den alten und 90% in den neuen Bundesländern und E-Plus Mobilfunk GmbH muss 88% der Bevölkerung in den neuen Bundesländern und 98% der Bevölkerung des gesamten Bundesgebietes abdecken 11 . Für das Betreiben von Übertragungswegen für Mobilfunkleistungen für die Öffentlichkeit bedarf es einer Lizenz der Lizenzklasse 1. Die Anzahl der Netzbetreiberlizenzen ist, aufgrund des nur begrenzten Umfangs der Frequenzen, beschränkt. T-Mobile verfügt über eine Lizenz für den nun eingestellten analogen Mobilfunk (C-Netz) als auch über eine Lizenz für den digitalen Mobilfunk (D1-Netz) 12 . Die Lizenzen für D2-, E1- und E2- Netze wurden im Wege von Ausschreibungsverfahren vergeben.
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Das Konzept der Wertschöpfungskette ist ein geeignetes Instrument zur Analyse von Produktionsprozessen mit aufeinander folgenden Fertigungsstufen.
Vereinfacht lässt sich wirtschaftliches Handeln als eine Kombination von ,QYHVWLWLRQ 3URGXNWLRQ 9HUWULHE sowie 5HFKQXQJVVWHOOXQJ
¢ ¡ ¢ £ bezeichnen . Aus diesen vier Elementen,
10 Vgl. Plum, M./ Schwarz-Schilling, C., Marktabgrenzung im Telekommunikations- und Postsektor,
Diskussionsbeitrag Nr.200, Bad Honnef 2000, S. 60-62.
11 Vgl. Abbildung 3.
12 Weitere Details befinden sich in Abbildung 4.
13 In der Literatur findet man den synonymen Begriff „Billing“.
14 Vgl. Hermann, H., Wettbewerbsstrategien alternativer Telekommunikationsunternehmen in Deutschland,
Diskussionsbeitrag Nr. 185, Bad Honnef 1998, S. 7-10.
VIII
welche in bezug zum Endverbraucher 15 gebracht werden, lässt sich ein Wertschöpfungskettenmodell entwickeln. Im Mobilfunk sind den o.g. Funktionen bestimmte Aktivitäten zugeordnet.
Die Netzbereitstellung, welche der ,QYHVWLWLRQVIXQNWLRQ zuzuordnen ist, beinhaltet sämtliche
Tätigkeiten, die mit der physischen Existenz und Funktionsfähigkeit der für ein Mobilfunknetz wesentlichen Netzbestandteilen zusammenhängen. Hierzu zählen neben dem Erwerb des Frequenznutzungsrechts und der Netzplanung die Installation und Wartung der funkbezogenen Hardware, also der Basisstationen.
Die Durchführung der Übertragungsdienstleistungen, welche der 3URGXNWLRQVIXQNWLRQ in der
Wertschöpfungskette entspricht, umfasst die Umwandlung der Informationsinhalte in eine für die Übertragung geeignete Form sowie die Übertragung selbst. Ein wichtiger Bestandteil der Produktionsfunktion ist die Erfassung der Nutzungsdaten, welche eine wichtige Grundlage der Rechnungsstellung bilden. Anhand der Nutzungsdaten kann außerdem das Nutzungsverhalten einzelner Kunden analysiert werden, um marketingstrategische Überlegungen gewinnen zu können.
Im Rahmen der 5HFKQXQJVVWHOOXQJVIXQNWLRQ findet eine Bewertung der vom Kunden in
Anspruch genommenen Leistungen in Preisen statt. Diese wird ihm dann als Forderung übermittelt. Viele Unternehmen sehen in dieser Funktion nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch die Kundenbetreuung (Customer Care) als ein wichtiges Marketing Instrument. Mit der Einrichtung von Call Centern wird versucht dem Kunden bei Problemen und Anfragen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Die Vertriebsfunktion umfasst alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Endkundenakquisition, so z.B. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluß stehen, sowie die Einrichtung und das Betreiben segmentspezifischer Distributionskanäle. Aus den oben beschriebenen Funktionen ergibt sich folgende Wertschöpfungskette:
Abbildung 5: Wertkette
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an WIK
15 Juristische oder natürliche Person, die die Leistung verzehrt.
IX
Ein Netzbetreiber definiert sich zunächst durch die Netzbereitstellung und die Durchführung von Übertragungsdienstleistungen (Investitions- und Produktionsfunktion). Ein Service Provider zeichnet sich durch die Rechnungsstellung an den Endkunden aus. Die Vertriebsfunktion wird schließlich dem Händler zugeordnet, wobei diese Kreditgesellschaften oder Banken sein können. Ihre Kunden haben die Möglichkeit über das jeweilige Unternehmen Mobilfunkverträge abzuschließen.
Durch eine vertikale Integration in absteigender Richtung der Wertschöpfungskette, können auch mehrere Funktionen von einem Unternehmen erfüllt werden. Ein Netzbetreiber ist vollständig vertikal integriert und kann damit alle Funktionen entlang der Wertschöpfungskette abdecken. Service Providern dagegen, die über keine eigene Netzinfrastruktur verfügen und damit nicht vollständig in die Wertschöpfungskette integriert sind, können nur die Möglichkeit des Vertriebs in Anspruch nehmen. Da ein Überspringen der Wertschöpfungsstufen nicht möglich ist, bedeutet die Vertriebsfunktion für einen Netzbetreiber auch die gleichzeitige Übernahme der Rechnungsstellung für Kunden 16 .
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Anhand der oben durchgeführten Marktabgrenzung gehören zu dem relevanten Markt die DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, künftig T-Mobile genannt, die Mannesmann Mobilfunk GmbH, künftig Vodafone genannt, die E-Plus Mobilfunk GmbH, in Zukunft E-Plus genannt und die VIAG Interkom GmbH & Co. künftig O2 genannt. Fast alle Unternehmen haben in ihrer Unternehmensgeschichte mehrere Namensänderungen vorgenommen. Zur besseren Verständlichkeit werden wir im folgenden die aktuellen Namen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 verwenden.
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Um die Intensität des Wettbewerbs in einer Branche bestimmen zu können, ist zunächst eine Branchenstrukturanalyse erforderlich. Der Wettbewerb in einer Branche hängt entscheidend von fünf grundlegenden Triebkräften ab. Deshalb wird zur Analyse der Branchenstruktur das Fünf-Kräfte-Modell von PORTER herangezogen. Die fünf Kräfte bei PORTER sind: Potentielle Konkurrenten, die Rivalität unter den bestehenden Unternehmen, die Verhandlungsstärke der Lieferanten, die Verhandlungsstärke der Abnehmer und die Bedrohung durch
16 Vgl. Tewes, D., Chancen und Risiken netzunabhängiger Service Provider, Diskussionsbeitrag Nr. 179, Bad
Honnef 1997, S. 14-19.
17 Gesamtübersicht in Abbildung 6.
X
Ersatzprodukte 18 . Im Folgenden wird der Mobilfunkmarkt in Hinblick auf diese Kräfte untersucht.
3RWHQWLHOOH.RQNXUUHQWHQ
Neue Wettbewerber entschließen sich zum Eintritt in einen Markt in der Erwartung, dass die zukünftig erzielbaren Gewinne größer als die Opportunitätskosten des Markteintritts sind 19 . Da dem Mobilfunkmarkt hohe Wachstumsraten prognostiziert wurden, zog er viele Unternehmungen aus unterschiedlichen Branchen an. Die Bedrohung durch potentielle Konkurrenten bestimmt sich durch die Höhe der Markteintrittsbarrieren und der erwarteten Vergeltung der etablierten Unternehmen. Man unterscheidet institutionelle, strukturelle und strategische Markteintrittsbarrieren.
,QVWLWXWLRQHOOH 0DUNW]XWULWWVVFKUDQNHQ, die durch legislative oder administrative
Maßnahmen des Staates begründet werden, können den Markteintritt von Unternehmen behindern. In Form von Regulierungsbestimmungen wurde zum Beispiel durch Monopole der Eintritt neuer Wettbewerber ausgeschlossen. Quantitative Marktzutrittsregulierungen bilden in liberalisierten Märkten eine Markteintrittsbarriere. Aufgrund der bestehenden Frequenzknappheit ist die Zahl der Netzbetreiber auf vier beschränkt. Durch die festgelegte Anzahl der Wettbewerber müssen die Netzbetreiber keinen Marktzutritt befürchten 20 . Qualitative Beschränkungen liegen vor, da die Lizenzierung nach bestimmten ausgewählten Kriterien erfolgte 21 . Außerdem besteht für alle Mobilfunknetzbetreiber die Verpflichtung eine flächendeckende Infrastruktur aufzubauen.
'LH VWUXNWXUHOOHQ 0DUNW]XWULWWVVFKUDQNHQ resultieren aus Betriebsgrößenersparnissen § ¨ §
(economies of scale), Produktdifferenzierung, Kapitalbedarf, größenunabhängigen Kostenvorteilen und liegen in der Natur der Sache.
18 Vgl. Porter, M. E., Wettbewerbsstrategie. Methoden zur Analyse von Branchen und Konkurrenten. Frankfurt/
New York 1999, S. 37-60.
19 Vgl. Krüger, R./ Tetens, G./ Voß, A., Markteintrittsmöglichkeiten und ordnungspolitische Alternativen für
deutsche Telekommunikationsnetzmärkte, Baden-Baden 1995, S. 29.
„Die Opportunitätskosten des Markteintritts reflektieren den Nutzenentgang bei Verzicht auf alternative
Verwendung der für den Markteintritt aufzuwendenden finanziellen Mittel. I.d.R. wird vereinfacht angenommen,
dass die beste alternative Verwendung der Mittel, eine Finanzanlage ist. Ein Marktzutritt findet nur dann statt,
wenn die erwarteten Erlöse während der mehrperiodischen Nutzungsdauer der Produktionsfaktoren die
erwarteten Kosten übersteigen und eine ausreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals gewährleisten.“
20 Mit der Vergabe der UMTS -Lizenzen haben sich Marktzutrittsmöglichkeiten für Neuanbieter eröffnet.
21 Vgl. Tewes 1997, S. 5-7; Kruse, J., Perspektiven für den Mobilfunk, in: Wirtschaftsdienst 1990/IV, S.197.
XI
(FRQRPLHVRIVFDOH
Sie liegen vor, wenn mit steigender absoluter Ausbringungsmenge des hergestellten Produktes dessen Stückkosten pro Zeiteinheit sinken 23 . Diese führen dazu, dass neue Wettbewerber bis zum Erreichen einer kostengünstigen Unternehmensgröße Kostennachteile gegenüber den etablierten Unternehmen akzeptieren müssen. Aufgrund neuer Übertragungstechniken und stark wachsender Nachfrage nach neuen kapazitätsintensiven Kommunikationsdiensten haben economies of scale im Mobilfunkmarkt eine geringe Bedeutung.
Dagegen verursachen 6XQN&RVWV 24 aufgrund ihrer langen Lebensdauer, ihrer Immobilität und
ihrer begrenzten Verwendungsmöglichkeit, spezifische Kosten, die nach dem Markteintritt nicht mehr rückgängig gemacht werden können. In Sunk Cost Anlagen zu investieren ist sehr risikoreich, da diese Anlagen auf eine spezifische Verwendung zugeschnitten sind und keinen anderen Zweck erfüllen können. Im Vergleich zum Festnetz, wo Sunk Costs hoch sind, liegen bei über der Erde verlegten und funkgestützten Übertragungswegen die Sunk Costs aufgrund fehlender Tiefbauarbeiten wesentlicher niedriger.
3URGXNWGLIIHUHQ]LHUXQJ
Bezüglich dieser handelt es sich bei der Sprachtelefonie im Mobilfunk um ein in hohem Maße austauschbares Produkt das nur wenig Möglichkeiten für eine Abgrenzung vom Produkt des Wettbewerbers bietet. Dies hat zur Folge, dass die Produktdifferenzierung über den Markennamen erfolgt. Etablierte Unternehmen haben den Vorteil, dass sie durch ihre längere Präsenz am Markt über einen hohen Bekanntheitsgrad und einen großen Kundenstamm verfügen. Die Bekanntheit von T-Mobile durch ihre langjährige gefestigte Position als Monopolunternehmen ist extrem hoch. Für neue Wettbewerber bedeutet dies, dass sie in den Aufbau eines Markennamens investieren müssen, um die bestehende Käuferloyalität der T-Mobile-Kunden überwinden zu können. Da existierende Kunden etablierter Anbieter durch längerfristige Verträge gebunden sind, können Altkunden immer nur nach Vertragsablauf den Anbieter wechseln. Hierin muss eine nicht unwesentliche Barriere gesehen werden.
22 Vgl. Steinmann, H./ Schreyögg, G., Management, Grundlagen der Unternehmensführung, Wiesbaden 2000, S.
172-174.
23 Vgl. Porter 1999, S. 37-40.
24 Vgl. Gries, C.-I., Motive und Strukturen von Unternehmensbeziehungen deutscher
Telekommunikationsanbieter, Köln 1998, S. 56f.; Burr, W., Netzwettbewerb in der Telekommunikation,
Wiesbaden 1995, S. 100.
XII
.DSLWDOEHGDUI
Der erforderliche Kapitalbedarf für einen Markteintritt muss als eine weitere strukturelle Barriere betrachtet werden. Enorme Investitionen müssen vor allem für den Aufbau eigener Telekommunikationsnetze getätigt werden. Die Errichtung z.B. des weitgehend flächendeckenden E-Plus- Mobilfunknetzes in der Bundesrepublik erfordert Investitionen von
ca. 2 Mrd. ¼ 25 . Zudem sind jährlich als Lizenzgebühren 1,4 Mio. ¼DOV)UHTXHQ]IHVWEHWUDJFD 2,5 Mio. ¼XQGDOVYDULDEOHU%HWUDJSUR)UHTXHQ]FD¼]XHQWULFKWHQ 26 . Neben diesen
anfänglichen Investitionen, müssen Forschung und Entwicklung für neue Technologien und Anwendungen sowie die Markteinführung neuer Produkte finanziert werden. Mit entsprechender Eigenkapitalausstattung und eine weitgehende Fremdfinanzierung kann aus hohem Kapitalbedarf entstandene Barriere überwunden werden 27 .
*U|HQXQDEKlQJLJH.RVWHQYRUWHLOH
Etablierte Unternehmen können über Kostenvorteile verfügen, die für neue Konkurrenten unerreichbar sind, unabhängig von den Betriebsgrößenersparnissen, die sie erzielen. Es handelt sich um größenunabhängige Kostenvorteile, die durch den Besitz von Produkttechnologien, den günstigen Zugang zu Rohstoffen, staatliche Subventionen und durch Lern- und Erfahrungskurveneffekte realisiert werden können. Im Mobilfunkmarkt spricht man auch von First-Mover Vorteilen, die potentielle Konkurrenten vom Markteintritt abschrecken können. Durch die zeitlich gestaffelte Lizenzierung der Netze entstehen viele Nachteile für die später gestarteten Netzbetreiber. Der strukturelle Nachteil des E-Netzbetreibers liegt im Wettbewerbsvorsprung der Konkurrenten bei der Flächendeckung und Markenbildung. Aufgrund der kleineren Zellen mit denen die E-Netze ausgestattet sind und damit eine höhere Anzahl an Basisstationen benötigen, haben sie höhere Investitionskosten als die D-Netze zu tragen 28 . Ein Vorteil für die später gestarteten Netzbetreiber entsteht aus den gefallenen Preise für Infrastrukturkomponenten wie Basisstationen und Vermittlungseinrichtungen. Aufgrund des früheren Lizenzierungszeitpunktes haben T-Mobile und Vodafone eine größere Flächendeckung und verfügen dadurch über Vorteile bei der
25 Vgl. Tewes, D./ Stötzer, M.-W., Der Wettbewerb auf dem Markt für zellularen Mobilfunk in der BRD,
Diskussionsbeitrag Nr. 151, Bad Honnef 1995, S. 9f.
26 Vgl. ebenda, S. 6; S. 10.
27 Vgl. Burr 1995, S. 105.
28 Vgl. Tewes 1995, S. 9; S. 33-35.
XIII
Gewinnung von relativ preisunelastischen Neukunden, welche bei relativ hohen Preisen entsprechend hohe Deckungsbeiträge ermöglichen 29 .
/HUQXQG(UIDKUXQJVNXUYHQHIIHNWH
Sie bezeichnen Stückkostenerfahrungen, die auf fortschreitender Optimierung der Produktionsprozesse und organisatorischen Abläufe beruhen 30 . Beim Mobilfunk handelt es sich überwiegend um branchenspezifischen Effekte, d.h. Newcomer lernen aus den Erfahrungen der etablierten Unternehmen und versuchen deren Fehler zu vermeiden. Die D-Netze waren die Ersten, die Erfahrungen mit GSM in der Praxis sammeln konnten. Das gewonnene Know-how diffundierte jedoch über verschiedene Kanäle nach außen, z.B. über Personal, Hersteller, Konferenzen etc. 31 .
6WUDWHJLVFKH0DUNW]XWULWWVVFKUDQNHQwerden gezielt zum Schutz des Gewinnpotentials der
etablierten Unternehmen hergestellt. Diese Barrieren zeichnen sich vor allem durch die Umstellungskosten der Abnehmer, die Käuferloyalität und durch den Zugang zu Vertriebskanälen aus.
8PVWHOOXQJVNRVWHQ:
Dies sind einmalige Kosten, die dem Abnehmer entstehen, wenn er von einem Anbieter zu einem anderen wechselt. Das Fehlen von Netzbetreiberportabilität 32 im Mobilfunkmarkt verursacht bei einem Anbieterwechsel Kosten, die aus der Änderung der Rufnummer resultieren. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben zwar grundsätzlich alle Betreiber von Telekommunikationsnetzen in ihren Netzen sicherzustellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Ort ihnen zugeteilte Nummern behalten können. Die Regulierungsbehörde kann diese Verpflichtung aber aussetzen, solange und soweit das Fehlen von Netzbetreiberportabilität den Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher nicht wesentlich behindert oder die Aussetzung aus technischen Gründen gerechtfertig ist. Die Regulierungsbehörde hat in der Vergangenheit von letzterem Gebrauch gemacht und die Verpflichtung bis zum 30.09.2002 ausgesetzt 33 . Wechselkosten entstehen, weil neues Briefpapier oder Visitenkarten gedruckt, Kontaktpersonen informiert und Neueintragungen in Teilnehmerverzeichnisse beantragt werden müssen. Außerdem werden
29 Vgl. Kruse, J., Frequenzvergabe im digitalen zellularen Mobilfunk in der Bundesrepublik Deutschland,
Diskussionsbeitrag Nr. 174, Bad Honnef 1997, S. 9-21.
30 Vgl. Porter 1999, S. 43.
31 Vgl. Kruse 1997, S. 22f.
32 Vgl. Schwarz-Schilling, C./ Stumpf, U., Netzbetreiberportabilität im Mobilfunkmarkt - Auswirkungen auf
Wettbewerb und Verbraucherinteressen, Diskussionsbeitrag Nr. 199, Bad Honnef 1999, S. 1.
33 Vgl. www.regtp.de/aktuelles/start/fs_03.html
XIV
Umsatzeinbußen befürchtet, wenn Kunden die Geschäftspartner nicht erreichen können. Die Wechselraten bei den Geschäftskunden sind daher sehr niedrig. Aufgrund dieser Umstellungskosten wird der Geschäftskunde an seinen Anbieter gebunden. Diese Bindung wird als Lock-In Effekt bezeichnet 34 . Durch die Existenz dieser Umstellungskosten, sind die Netzbetreiber daran interessiert, Kunden frühzeitig zu binden. Investitionen in einen Kunden, wie subventionierte Endgeräte, werden durch eine Mindestvertragsdauer, erhöhte Grundgebühr und Gesprächsminuten wieder verdient. Weitere Lock-In Effekte neben Mindestvertragslaufzeiten sind Informationskosten, die bei einem Wechsel anfallen. Unsicherheit über die Qualität anderer Anbieter und Lernkosten bei ihrer Benutzung bilden ebenfalls einen Lock-In Effekt 35 .
Für Privatkunden ist der Anbieterwechsel interessant, da sie nach Vertragsablauf erneut in den Genuss einer Endgerätesubvention kommen wollen. Daher sind sie eher bereit als Geschäftskunden den Anbieter zu wechseln.
Von all diesen genannten MZS ist die institutionelle Marktzutrittsschranke, d.h. die Beschränkung der Netzbetreiberlizenzen auf vier, die ausschlaggebende. Sie ist eine absolute Markteintrittsbarriere, die dazu führt, dass auf absehbare Zeit kein neuer Anbieter in den Markt eintreten kann. Daraus folgt, dass während der Marktwachstumsphase von 1995 bis 1998 keine Vergeltungsmaßnahmen seitens der etablierten Unternehmen zu erwarten waren. In der später anschließenden und zur Zeit herrschenden Reife- bzw. Sättigungsphase, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Vergeltungsreaktion der bereits vorhandenen Anbieter höher.
5LYDOLWlWXQWHUEHVWHKHQGHQ8QWHUQHKPHQ
Der Grad der Rivalität unter den etablierten Unternehmen wird in erster Linie von der Konzentration der Wettbewerber auf dem Markt bestimmt. Als Indikatoren für die Konzentration können unterschiedliche Maßstäbe herangezogen werden. Die absolute Konzentration wird anhand der Anzahl der am Markt agierenden Unternehmen unabhängig von ihrer Größe erfasst. Die relative Konzentration hingegen wird anhand der Marktanteile bestimmt.
Im Hinblick auf die absolute Konzentration ergibt sich, dass auf dem Markt für Mobilfunk nur vier Netzanbieter ermittelt werden können und somit von einer hohen absoluten Konzentration auszugehen ist. Betrachtet man die Marktanteile der beiden größten Netzanbieter kann man auch eine hohe relative Konzentration feststellen. T-Mobile und
34 Vgl. Schwarz-Schilling/ Stumpf 1999, S. 4.
35 Vgl. ebenda, S. 8f.
XV
Vodafone haben derzeit zusammen einen Marktanteil von 80% 36 an der Zahl der Mobilfunkteilnehmer, was grundsätzlich für eine geringe Rivalität spricht. Das Wettbewerbsverhalten der Akteure auf dem deutschen Mobilfunkmarkt war lange Zeit durch friedliches Oligopolverhalten geprägt. Der Markt für Mobilfunkleistungen war nach Erteilung der Lizenzen für die D-Netze zunächst durch eine hohe Reaktionsverbundenheit zwischen den beiden D-Netzbetreibern gekennzeichnet. Aufgrund des ähnlichen Flächendeckungsgrades der D-Netzbetreiber, weitgehend homogenen Leistungen, einer hohen Transparenz der Preise und Bedingungen und hohen irreversiblen Investitionen, beschränkte sich der Wettbewerb auf den Ausbau des Flächendeckungsgrades der Netze bei geringer Intensität des Preiswettbewerbs 37 .
Zwar gab es auch nach dem Markteintritt von E-Plus ab und zu wettbewerbliche Vorstöße, diese wurden jedoch rasch von den übrigen Marktteilnehmern gekontert und so verbreitete sich relativ schnell die Einsicht, dass vor allem der Einsatz des Aktionsparameters Preis zu einer Schlechterstellung aller Wettbewerber führt, ohne letztlich zu einem Marktanteilsgewinn beizutragen. Die drei etablierten Netzbetreiber führten vielmehr in bemerkenswerter Eintracht Änderungen im Produktangebot ein, die für ihre Kunden eine gravierende Schlechterstellung mit sich brachten. Als Beispiel sei hier die Einführung einer Mindestvertragszeit von bis zu 24 Monaten gegen Ende des Jahres 1996 genannt 38 . Hinzu kommt, dass eine mögliche Rivalität durch das starke Marktwachstum kompensiert wurde. Auch die unabhängigen Diensteanbieter konnten kaum zu einer Intensivierung des Preiswettbewerbs beitragen, waren aber bei der Erschließung des Marktes von großer Bedeutung.
Erst als im Laufe des Jahres 1997 T-Mobile bei der Kundenzahl zunehmend hinter Vodafone zurückblieb, kam Bewegung in den deutschen Mobilfunkmarkt. Im Laufe des Jahres 1998 waren dann mehrere wettbewerbliche Vorstöße von T-Mobile hinsichtlich des Einsatzes des Aktionsparameters Preis zu beobachten, die von Vodafone entsprechend gekontert wurden und zu einem allgemeinen Preissenkungstrend auf dem Markt führten, dem sich auch E-Plus nicht entziehen konnte 39 .
Der Mobilfunkmarkt ist in jüngster Zeit durch eine Wettbewerbsintensivierung gekennzeichnet. E-Plus hat inzwischen eine ähnliche Flächendeckung realisiert, wie die D- 36 Vgl.Gribnitz, R./ Kroder, T., Vodafone kämpft mit gesättigtem Markt, in: Financial Times Deutschland vom
26.4.2002.
37 Vgl. Stumpf/ Schwarz-Schilling 1999, S. 64.
38 Vgl. Wilfert, A., Der Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt in Deutschland, in: Fink, D, Wilfert, A.,
Handbuch Telekommunikation und Wirtschaft, München 1999, S. 189f.
39 Vgl. Wilfert 1999, S. 197.
XVI
Netzbetreiber und O2 verwirklicht die flächendeckende Erreichbarkeit über ein Roaming-Abkommen. Mit O2 ist ein Anbieter in den Markt eingetreten, der mit seinem „HomeZone“-Konzept nicht nur den klassischen Mobilfunkkunden anspricht, sondern auch Festnetzkunden zu einem Wechsel zum Mobilfunk bewegen möchte. Der Preiswettbewerb hat sich dadurch intensiviert. Das Preisniveau für Mobilfunkleistungen fällt, und es ist eine Vielzahl innovativer Tarifangebote eingeführt worden, insbesondere Prepaidkarten und Minutenpakete sowie Orts- und Heimzellentarife 40 . Zweifellos verfügen Vodafone und T-Mobile aber auch heute noch über marktmachtbedingte Verhaltensspielräume. Dies gilt insbesondere für den Geschäftskundenmarkt, wo die fehlende Nummernportabilität einen stärkeren Wettbewerb um Altkunden verhindert 41 .
Die Marktaustrittsbarrieren sind aufgrund der Investitionen in die Netzabdeckung und den Aufbau einer Reputation als eher hoch anzusetzen. Sie sind jedoch trotzdem niedriger als die Markteintrittsbarrieren. Die hohen Markteintritts- und Austrittsbarrieren sprechen dafür, dass das Gewinnpotential zwar hoch, aber auch mit höherem Risiko behaftet ist. Insgesamt ist von hohen unsicheren Erträgen auszugehen 42 .
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Niedrig
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Hoch
Abbildung 7: Barrieren und Rentabilität der Netzbetreiber auf dem Absatzmarkt
Quelle: Porter, M., Wettbewerbsstrategie, 10 Aufl., Frankfurt/NY, 1999, S. 56.
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Lieferanten aus Sicht der Netzbetreiber sind Endgerätehersteller und Netzausrüster. Die Bedingungen, die den Lieferanten Macht verleihen, sind meist die Spiegelbilder jener Bedingungen, die die Macht von Abnehmern begründen 43 .
Mit Einführung der Postreform hat die Verhandlungsstärke der Lieferanten kontinuierlich abgenommen. Bis dahin bestand eine enge Kooperation der Telekommunikationsausrüster mit
40 Vgl. Stumpf/ Schwarz-Schilling, 1999, S. 65.
41 Vgl. ebenda, S 65.
42 Vgl. Porter 1999, S. 56.
43 Vgl. Porter 1999, S. 61f.
XVII
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Edmund Merl jr., Emilia Hristova, Nina Schneider, 2002, Telekommunikationsanbieter im Wettbewerb, München, GRIN Verlag GmbH
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