Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 3
1. Institutionsbeschreibung 3
1.1. Die Räumlichkeiten 4
1.1.1 Der Konsumraum 4
1.1.2 Die Ambulanz. 5
1.1.3 Das Kontaktcafé mit dem Nadel-Spritzen-Tausch-Bereich 5
1.1.4 Der Beratungsraum. 5
1.2. Die Klientel 6
1.3. Das Team. 6
1.4. Die Absicht. 6
1.5. Die Rechtsgrundlagen 6
1.6. Die Arbeitsvollzüge in der Praxisstelle 7
2. Notwendigkeit der Drogenkonsumräume für die Klientel 9
2.1. Konventionelle Konsumbedingungen ohne Konsumraum. 9
2.2. Die "offene Drogenszene" 10
2.3. Mögliche einleitende Maßnahmen zur Intervention. 11
2.4. Notwendigkeit der Konsumräume für die Klientel 13
2.5. Weitere Vorteile von Drogenkonsumräumen. 14
2.6. Missbrauch von Konsaumräumen 15
2.7. Mein Fazit. 15
3. Darstellung des eigenen Tätigkeitsbereichs 16
3.1. Die täglichen Vorbereitungen. 17
3.2. Die Arbeitsvollzüge 19
3.3. Exemplarischer Notfall im Konsumraum. 21
3.4. Aktivitäten mit der Anleitung. 21
4.Verlauf und Reflexion des Blockpraktikums bezogen auf die Lernmöglichkeiten
und die Anleitung im Praktikum 22
4.1. Gründe für die Auswahl des Blockpraktikums 22
4.2. Eigene Vorstellung über das Blockpraktikum. 23
4.3. Tatsächlicher Ablauf 23
4.4. Mein Resümee des Blockpraktikums 26
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Literaturverzeichnis............................................................................................................... 28
Anhang: ................................................................................................................................... 30
1. Btmg § 10a
2. Konzeption der STEP
3. Organigramm der STEP
4. Zeitungsartikel
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0. Einleitung
Mein Praktikumsbericht mit der leitenden Frage als Titel: „Warum ist der Fixpunkt für die KlientInnen bedeutsam? - Menschen in besonderen Lebenslagen, dargestellt am Beispiel der Notwendigkeit und Benötigung von Konsumräumen für die Klientel“ befasst sich mit der Konfrontation von intravenös konsumierenden Drogenabhängigen und Gesundheitsräumen in ihrer Effektivität, von Menschen, die in einer Gesellschaft ausgeschlossen werden und wie Sozialarbeiter durch Empowerment KlientInnen zu einem ressourcenorientierten Denken und Handeln bewegen wollen.
Systematisch ist meine Arbeit so aufgebaut, dass ich mich mit einen Überblick über die Ursachen für die Notwendigkeit der Konsumräume mit der sozialpädagogischen Arbeit und der Klientel in der Einrichtung befasse.
Es folgt eine geschichtliche Einsicht des Konsumvorgangs der Kientel, in dem die gesellschaftlichen Hintergründe und der aktuelle Stand der rechtlichen Grundlage, auf denen Gesundheitsräume basieren, dargestellt werden. Anschließend gehe ich zur einer kontroversen Kritik über, und möchte dann einen Einblick in die Praxis meines eigenen Tätigkeitsbereiches gewähren.
Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein Resümee und dem Verlauf des Praktikums bezogen auf die Lernmöglichkeiten und die Anleitung im Praktikum.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich die Begriffe „Klienten und Klientinnen“ zusammen getragen und durch „KlientInnen“ ersetzt. Die Literaturangaben zu den jeweiligen Abschnitten befinden sich immer am Ende der Seite.
1. Institutionsbeschreibung
Der Fixpunkt ist eine unter mehreren ambulanten
Einrichtungen des Verbundsystems der STEP und wird von der Stadt Hannover und aus Eigeneinnahmen finanziert. Die Eröffnung der Institution fand am 18. Dezember 1997 statt. Der Fixpunkt, eine niedrigschwellige Institution, verschafft
den fast ausschließlich intravenös konsumierenden Drogenabhängigen die Möglichkeit, das
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Angebot der Kontaktaufnahme, der medizinischen - hygienischen Grundversorgung sowie einer professionellen Beratung, in Anspruch zu nehmen.
Des Weiteren werden die Drogenabhängigen über einen risikoverringernden intravenösen Drogengebrauch unterrichtet, was als „Safer Use“ bekannt ist. Neben den eben erwähnten Angeboten bietet der Fixpunkt Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Beratung bei Krisenintervention, Vermittlung an Beratungsstellen und Übernachtungsplätze sowie Substitutionsbehandlung, Entzugs- und Ausstiegshilfen. Ferner können die KlientInnen Wäsche waschen und duschen. Ebenso ist die Ausgabe von Essen und Getränken möglich 1 .
1.1. Die Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten des Fixpunkts bestehen aus einer Kontaktcafé mit Spritzen-Nadeltauschbereich, einem Beratungsraum, einem Behandlungszimmer, einem Konsumraum, einem Sanitärbereich, einer Küche, einem Hauswirtschaftsraum, einem Lager sowie aus einem Büro.
1.1.1 Der Konsumraum
Der Hygienebereich besteht vor allem aus einem Gesundheitsraum, in dem die KlientInnen ihre selbst mitgebrachten Drogen konsumieren können. Um Unverständlichkeiten zu vermeiden, möchte ich an dieser Stelle eine kurze Erläuterung der Definition eines Gesundheitsraumes niederlegen und meinen Terminus auf den Begriff des Konsumraums festlegen, da ich der Meinung bin, dass dieser am neutralsten reflektiert, was dort wirklich geschieht.
Der Begriff des Gesundheitsraumes ist weit gefächert und unter anderem auch bekannt als "Fixerstübli", "Fixercafé", "Druckraum", "Injektionsraum", "legale Konsummöglichkeit", "tolerierter intravenöser Drogengebrauch", "Konsumraum".
In diesem Raum besteht die Möglichkeit für Drogenabhängige, mit den benötigten Utensilien für den Gebrauch illegaler Opiate und Kokain, unter risikoarmen Bedingungen intravenös ihren Druck zu injizieren 2 .
1 vgl. Schöneberg u.a. 2006, Seite 9
2 vgl. Meyenberg u.a. 2000, Seite 14
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1.1.2 Die Ambulanz
In der Ambulanz halten sich überwiegend die medizinischen
Fachkräfte auf, die Verbände wechseln, schlecht heilende Wunden, eitrige Entzündungen und Furunkel mitunter verarzten. Häufig erscheinen KlientInnen mit Abszessen, die durch Dreck im gestreckten Heroin entstehen (s. Foto). Diese werden desinfiziert, mit speziellen Salben behandelt und neu verbunden.
Warum die Klientel in solchen Situationen keine ärztliche Hilfe hinzuzieht, werde ich im späteren Teil meiner Arbeit darlegen. 1.1.3 Das Kontaktcafé mit Nadel-Spritzen-Tauschbereich Das Kontaktcafé dient primär als erste und umgänglichste Kontaktquelle zwischen Fachkräften und KlientInnen. Mittels der Ausgabe von Lebensmitteln, Informationsaustausch oder belanglosem Palaver ist ein direkter Kontakt, auf Wunsch der KlientInnen, möglich, psychosoziale Betreuung, Hilfen zur Rechtsberatung, Übergangssubstitution, Therapiekonzeptberatung, sowie über praktische Überlebensangebote, sowohl zu
informieren als auch zu vermitteln. Die KlientInnen haben die Möglichkeit ihre benutzten Kanülen und Spritzen 1:1 zu tauschen, zum Beispiel: sie geben zwei Kanülen und zwei Spritzen ab, welches insgesamt vier Teile ergeben, dann würden sie in diesem Fall zwei Teile Retour erhalten, welches eine Kanüle mit einer Spritze oder zwei Kanülen oder zwei Spritzen sein können, je nach dem wie die KlientInnen es wünschen.
1.1.4 Der Beratungsraum
Im Beratungsraum können die KlientInnen Ärzte, Kliniken oder andere soziale Einrichtungen anrufen, um Hilfe in Anspruch zu nehmen. Desgleichen können Gespräche, die in dem Kontaktcafé begonnen haben unter vier Augen im Beratungsraum vertieft werden.
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1.2. Die Klientel
Die Klientel umfasst Suchtmittelabhängige, die Drogen intravenös konsumieren. Die Statistik 2005 des Fixpunkts besagt, dass 6.320 (18%) Frauen und 28.789 (82%) Männer im letzten Jahr im Gesundheitsraum konsumiert haben 3 .
1.3. Das Team
Das Team besteht aus drei Sozialpädagogen, einer Krankenschwester, einer Arzthelferin, einer Erzieherin, vier Honorarkräften und fünf weiteren Sicherheitskräften. Pro Schicht arbeiten immer zwei Sicherheitskräfte zusammen. Es finden regelmäßige
Pflichtveranstaltungen wie Teamsitzungen, Supervisionen, sowie interne und externe Weiterbildungen statt.
1.4. Die Absicht
In Anbetracht dessen, dass ein Großteil der KlientInnen HIV- und Hepatitis infiziert sind und eine Steigung der Drogentoten zu beobachten ist, ist der Fixpunkt darum bemüht präventiv gegen zu steuern und in Notfallsituationen Hilfe zu leisten. Um das Überleben der KlientInnen zu sichern und akute sowie chronische Gesundheitsschäden zu verringern, stehen den Benutzern sterile Einwegspritzen, Desinfektionsmittel sowie sauberes Wasser zur Verfügung. Es wird sowohl über risikoarme Konsumtechniken als auch über das Konzept von „harm reduction“ informiert, worauf ich im späteren Teil meiner Arbeit näher eingehen werde 4 .
1.5. Die Rechtsgrundlagen
Der Paragraph 10a aus dem Betäubungsmittelgesetzbuch bildet den rechtlichen Rahmen für den Betrieb eines Drogenkonsumraums.
Um den Verbrauch von selbst mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln im Fixpunkt durchzuführen, beordert die Landesregierung nach §10a bestimmte Voraussetzungen:
3 vgl. Schöneberg u.a. 2006, Seite 10
4 vgl. STEP, siehe Anhang
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Es muss eine sofort einsatzbereite medizinische Notfallversorgung sowie eine medizinische Anweisung und Hilfe bzgl. der Risikominderung beim Konsum der Drogen garantiert sein. Ferner müssen ausstiegsorientierte Angebote für die KlientInnen dargeboten werden. Abgesehen vom geringen Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, sind anderweitige Straftaten zu verhindern. Deswegen ist eine Kooperation mit anderen Behörden von Nöten.
Es ist zu beachten, welche Art der selbst mitgeführten Betäubungsmittel konsumiert werden und wie alt die KlientInnen sind, da der Zutritt der Einrichtung unter 16 Jahren untersagt ist. Nur in gewissen Ausnahmefällen kann dem Minderjährigen Zutritt gewährt werden, wenn eine spezielle Begleitung sowie eine Vermittlung vorausgesetzt ist. Offenkundige Erst- oder Gelegenheitskonsumenten sind von der Benutzung des Konsumraums auszuschließen. Die Arbeit im Konsumraum muss beurkundet werden. Es müssen sich fachlich ausgebildete Mitarbeiter während der Nutzung im Raum befinden 5 .
1.6. Die Arbeitsvollzüge in der Praxisstelle
Die hauptamtlichen Fachkräfte ergeben ein professionelles als auch aufeinander abgestimmtes, harmonisches Team in all ihren Arbeitsbereichen.
Bevor der Fixpunkt seine Türen für die Klientel öffnet, findet zu erst eine Vorbesprechung des Teams statt. Dort werden über diverse Hausverbote von KlientInnen oder über informative Auskünfte bzgl. des Fixpunktes oder der STEP rezitiert. Bei in Anspruchnahme des Konsumraumes zum intravenösen Drogenkonsum mit selbst mitgebrachten Drogen, müssen die KlientInnen sich eingangs auf einer Warteliste bei den Fachkräften anmelden.
Der Konsumraum stellt 11 Plätze zur Verfügung. Wenn genügend Plätze vorhanden sind, abhängig vom Andrang der Klientel, darf der Klient diesen nach Aufruf betreten. Jede Fach-, sowie Honorarkraft arbeitet lediglich eine Stunde pro Arbeitsschicht im Konsumraum aus verschiedenen Gründen wie folgt:
Es verlangt an hoher Professionalität, Aufmerksamkeit und Konzentration um im Konsumraum effektiv zu arbeiten. Bezüglich der Klientel muss die Fachkraft multiple Eigenschaften und Voraussetzungen erfüllen um dem Druck stand zu halten.
5 vgl. Betäubungsmittelgesetz, siehe Anhang
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Arbeit zitieren:
Stefanie Erwig, 2006, Warum ist der Fixpunkt für die KlientInnen bedeutsam? , München, GRIN Verlag GmbH
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