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1.3.2 Bedingungen für das Entstehen von Empowermentprozessen
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1.4.5 Grenzen des Konzepts
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3.1.2 Selbstbestimmung und Behinderung
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Empowermentgedanken in der Arbeit mit Menschen mit (geistiger) Behinderung.
Das erste Kapitel stellt eine Einleitung in das Empowermentgeschehen dar. Dabei wird der Begriff Empowerment, seine Bedeutung und sein geschichtlicher Ursprung erklärt. Im zweiten und dritten Abschnitt wird der Prozeß und das Konzept näher erläutert. Empowerment muß flexibel bei der Arbeit mit unterschiedlichen Personen eingesetzt werden. Deshalb haben wir uns im zweiten Kapitel speziell mit Menschen mit (geistiger) Behinderung auseinandergesetzt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich dann mit der praktischen Anwendung von Empowerment, bei der Arbeit mit (geistig) behinderten Erwachsenen.
Während der Auseinandersetzung mit dem Thema Empowerment mußten wir feststellen, daß die Autoren teilweise unterschiedliche Auffassungen über die Anwendung und Bedeutung des Empowermentkonzeptes hatten. Deshalb ist es schwer eine einheitliche Richtlinie zum Empowerment zu finden. Aus diesem Grund ist es notwendig, spezielle Gruppen einzeln zu betrachten, darum haben wir uns nur mit der Personengruppe mit geistiger Behinderung auseinandergesetzt.
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Um Empowerment als eine Methode der Sozialen Arbeit zu beschreiben, steht zuerst die Klärung des Begriffs „ Methode „ im Vordergrund :
Methoden der Sozialarbeit sind Vorgehens – und Verfahrenskonzepte, die für den Umgang und der Lösung von und mit Problemen ausschlaggebend sind. Methoden kann man verallgemeinern, sie „ machen Aussagen über die Ziele, Gegenstände und Mittel des Handelns; sie sind zielgerichtet, prozeßorientiert und systematisch“ ( zitiert nach: Methoden der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik, Kreft/Milenz 1988, S.383).
Voraussetzung ist, dass dem professionellen Helfer/innen Ziele, Vor– und Nachteile einer Methode bekannt sind, um sie fachgerecht für einen Menschen in einer Problemlage anwenden zu können
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Der Begriff Empowerment stammt aus dem anglo – amerikanischen Sprachraum und ist ein „ importierter Wegweiser für die Praxis der sozialen Arbeit und der psychosozialen Hilfe“ ( vgl. Theunissen/Plaute 1995, S. 11).
Das Wort Empowerment selbst ist ein normativer Begriff ( vgl. Herriger 1997, S. 11). Normativ bedeutet bildungssprachlich eine Norm, die als Richtschnur dient oder einen Maßstab darstellt ( vgl. Brockhaus 1991, S. 697; vgl. Duden 1996, S.528).
Im Wörterbuch selbst ist der Begriff „ Empowerment „ nicht vorhanden, nur die Bestandteile des Wortes: „ empower „ und „ power „.
„ Power „ wird in der deutschen Sprache in verschiedene Arten übersetzt. Es kann Kraft, Stärke, Wucht als auch Überzeugungskraft bedeuten, aber auch Macht, Herrschaft und Einfluß über jemanden sowie Vollmacht, Berechtigung und Befugnis zu haben.
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Außerdem zeigt der Begriff auch im physischen, technischen und elektrischen Sinne Kraft, Energie, Leistung und Strom; im politischen Sinn Macht und in der Mathematik Potenz an ( vgl. PONS 1991, S.407). Die Übersetzung von „ empower „ hingegen bedeutet, jemanden ermächtigen und /oder befähigen etwas zu tun ( vgl. Brockhaus Band 29 1996, S.236).
Sieht man sich die Übersetzung aus den Wortbestandteilen für den Begriff „Empowerment“ an, erkennt man darin die Bedeutung dieses Wortes: Kraft und Befähigung/Ermächtigung.
Damit könnte es als sozialarbeiterische Methode, die immer physische und psychische Sinne anspricht, bedeuten, jemanden zu Befähigen aus eigener Kraft und Stärke Problemlagen anzugehen und etwas zu tun.
Theunissen und Plaute übersetzen den Begriff mit „ Selbst – Bemächtigung Betroffener“ ( vgl. Theunissen/Plaute 1995, S.8).
Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs „ Empowerment“ in der anglo – amerikanischen Sprache und in der Fachliteratur sehr vielfältig ist. Empowerment bedeutet unter anderem „ stärker werden“, „ handlungsfähig werden“, „ sich durchsetzen können“ (vgl. Stark 1996, S.153).
Im gesamten Empowerment- Konzept steht der Mensch an sich im Mittelpunkt, wobei in jedem Fall der Betroffene mit seinen Ressourcen und Potentialen Beachtung findet. Dadurch, daß bei jedem Einzelnen die Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten anders ausgeprägt oder vorhanden sind, ist Empowerment kein starres System, sondern kann individuell angewandt werden (vgl. Stark 1996, 1998; Theunissen/Plaute 1995).
Das Konzept Empowerment und die Herangehensweisen unterscheiden sich bei Stark und Theunissen/Plaute kaum.
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Quote paper:
Claudia Mehner, 2002, Empowerment als Methode der Sozialen Arbeit / Empowerment und geistige Behinderung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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