Inhaltsverzeichnis:
I.) Einleitung. 3
II.) Die Hitler-Jugend im Dritten Reich 4
II.1) Von der Partei- zur Staatsjugend. 4
II.2) Der HJ-Dienst. 6
III.) Die Lager der Hitler-Jugend. 10
III.1) Kontrolle 10
III.2) Erlebte „Volksgemeinschaft“ 12
IV.) Zusammenfassung. 16
V.) Didaktische Überlegungen. 17
Quellen - und Literaturverzeichnis. 20
Quellen 20
Darstellungen 20
2
„Und wenn mir einer sagt, ja, da werden aber doch immer noch welche überbleiben: Der Nationalsozialismus steht nicht am Ende seiner Tage, sondern erst am Anfang.“ Adolf Hitler (1938)
I.) Einleitung
Auch mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des Dritten Reiches nimmt der Nationalsozialismus in der deutschen Geschichtsschreibung eine herausragende Stellung ein. Diese findet auch in den Richtlinien für den Schulunterricht ihren Niederschlag: in Nordrhein-Westfalen ist die Behandlung der NS-Zeit sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II obligatorisch. 1 Dennoch hat sich die Situation in den letzten 20 Jahren grundlegend gewandelt. Zum einen stammen praktisch alle Schüler inzwischen aus der zweiten Nachkriegsgeneration, d.h. ihre Eltern sind nach 1945 geboren, und selbst ihre Großeltern haben (wenn überhaupt) häufig nur die Endphase der NS-Herrschaft bewusst miterlebt. Zum anderen wächst der Anteil der Schüler, deren Eltern bzw. Großeltern erst nach 1945 nach Deutschland eingewandert sind. Dieser Verlust der Zeitgenossenschaft im familiären Bereich hat auch Auswirkungen auf das Verhältnis der Jugendlichen zur NS-Vergangenheit. Der Nationalsozialismus ist für sie immer weniger fassbar, seine faszinierende Wirkung auf einen Großteil der Bevölkerung kaum begreiflich, und oft zucken Schüler nur verständnislos mit den Achseln, wenn der Lehrer ihnen eine Hitler-Rede zur Lektüre vorlegt: Der „Führer“ scheint ihnen kaum näher zu sein als Napoleon oder Ludwig XIV. 2 So erfreulich dieses Befremden über die dumpfen Parolen der NS-Propaganda zunächst auch erscheinen mag, so falsch wäre es in didaktischer Hinsicht, es dabei bewenden zu lassen. Denn nur wer sich seiner eigenen Verführbarkeit und des schlummernden Herdentriebs in sich selbst bewusst ist, kann diesen im Zweifelsfall auch etwas entgegensetzen. Ein wesentliches Lernziel im Rahmen einer Unterrichtsreihe zum Thema Nationalsozialismus muss daher das Verständnis der an ihm deutlich werdenden „Strukturen totalitärer Herrschaftsformen“ 3 , d.h. seiner Herrschaftstechnik (Manipulation der Masse) und seiner Ziele (Auflösung des Individuums in der „Volksgemeinschaft“) sein. In dieser Hinsicht bietet der Komplex „Hitler-Jugend“ denkbar günstige Voraussetzungen. Kaum eine andere Bevölkerungsgruppe ist zwischen 1933 und 1945 so total erfasst worden
1 s. Ministerium für Schule und Weiterb ildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hg.): Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen:
Geschichte, Frechen 1999, S.33.
2 Diese Aussage beruht auf den persönlichen Eindrücken des Autors während seiner Schulpraktischen Studien.
3 Richtlinien, S.33.
3
wie die Zehn- bis 18-Jährigen in HJ und BDM, und nirgendwo tritt die beabsichtigte Gleichschaltung der Gesellschaft durch den NS-Staat so deutlich hervor wie im Bild dieser im Gleichschritt marschierenden Jugend. Didaktisch bietet sich hier die Möglichkeit, an vorhandene eigene Erfahrungen der Schüler - etwa bei den Pfadfindern - anzuknüpfen, um Ähnlichkeiten und Unterschiede zur HJ deutlich zu machen. Unter Umständen ist auch ein Rückgriff auf die Erinnerungen älterer Familienangehöriger möglich. Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Rolle der Hitler-Jugend im Dritten Reich gegeben werden, bevor in einem zweiten Schritt das Fahrten- und Lagerwesen als eine „für den Nationalsozialismus prototypische Lebens- und Erziehungsform“ 4 in den Mittelpunkt der Untersuchung rückt. In einem didaktisch orientierten dritten Teil schließen sich dann Überlegungen zum Umgang mit diesem Thema im Geschichtsunterricht an.
II.) Die Hitler-Jugend im Dritten Reich
II.1) Von der Partei- zur Staatsjugend
Die Hitler-Jugend als reichsweite Jugendorganisation der NSDAP entstand 1926 aus einem Zusammenschluss mehrerer lokaler Gruppierungen; ihren Namen erhielt sie auf Vorschlag des fränkischen Gauleiters Julius Streicher. Am 30. Oktober 1931 ernannte Hitler den damals 27-jährigen Führer des NS-Studentenbundes, Baldur von Schirach, zum „Reichsjugendführer der NSDAP“ 5 - ein Titel, zu dem nach vollzogener „Machtergreifung“ am 17. Juni 1933 noch der des „Jugendführers des Deutschen Reiches“ hinzukam. 6 (1941 folgte Arthur Axmann ihm in beiden Ämtern nach). Schon vorher waren die Jugendorganisationen der Weimarer Parteien ebenso wie die freien und bündischen Jugendverbände aufgelöst worden: „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muß die HJ die einzige Jugendorganisation sein“ 7 ,
begründete Schirach sein Vorgehen. Allerdings konnte er sein Ziel nicht ganz erreichen, da die katholischen Jugendverbände in Folge des Konkordats vom 8. Juli 1933 vorerst Bestandsschutz genossen.
4 Schiedeck, Jürgen u. Stahlmann, Martin: Die Inszenierung ,totalen Erlebens’. Lagererziehung im
Nationalsozialismus, in: Otto, Hans-Uwe u. Sünker, Heinz (Hg.): Politische Formierung u. soziale Erziehung im
Nationalsozialismus, Frankfurt a. Main 1991, S.168.
5 Zur Frühgeschichte der HJ s. Klönne, Arno: Jugend im Dritten Reich. Die Hitler-Jugend und ihre Gegner,
Düsseldorf 1982, S.15-19.
6 Dieses Amt wurde eigens für Schirach neu geschaffen. Die Verschmelzung von Partei und Staat (d.h. die
Besetzung von Staatsämtern mit Parteifunktionären), d ie auf anderen Geb ieten erst später einsetzt, konnte hier
daher ohne Probleme gleich zu Beginn vollzogen werden.
7 Zitiert nach Klönne, S.19.
4
Innerhalb eines Jahres wuchs nun die Zahl der HJ-Mitglieder von rund 100000 (Ende 1932) auf 2,3 Millionen (Ende 1933); bis 1936 waren ihr 5,4 Millionen Zehn- bis 18-Jährige beigetreten, was etwas weniger als zwei Dritteln der Angehörigen dieser Altersgruppe entsprach. 8 Am 1. Dezember 1936 bestimmte schließlich das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ in §1:
„Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitler-Jugend zusammengefasst.“ Der „Reichsjugendführer der NSDAP“ wurde in seinem Amt als „Jugendführer des Deutschen Reiches“ bestätigt und als Leiter einer obersten Reichsbehörde „dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt“. 9
Auf die Verkündung dieses Gesetzes folgte für die Eltern ein über zweijähriger Zustand der Rechtsunsicherheit, denn die zu seiner Umsetzung notwendigen Durchführungsverordnungen ließen auf sich warten. Erst mit der zweiten von ihnen wurde am 25. März 1939 die sogenannte „Jugenddienstpflicht“ offiziell eingeführt und in ihren Einzelheiten geregelt: „Alle Jugend lichen vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebens jahr s ind verpflic htet in der Hitler-Jugend Dienst zu tun, und zwar:
1. die Jungen im Alter von 10 b is 14 Jahren im ,Deutschen Jungvo lk’ (DJ) 2. die Jungen im Alter von 14 b is 18 Jahren in der ,Hitler-Jugend’ (HJ) 3. die Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren im ,Jungmädelbund’ (JM) 4. die Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren im ,Bund Deutscher Mädel’ (BDM).“ 10 Bezüglich der Rechte der Staatsjugend über ihre Mitglieder hieß es nun: „Alle Jungen und Mädchen der Hitler-Jugend unterstehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer und Reichskanzler erläßt.“ 11
Schon in der „Vorschrift über den Jungvolkdienst“ vom 1. Februar 1938 hatte die Reichsjugendführung den „Pimpfen“ erklärt:
„Außer unseren Eltern und unseren Lehrern, denen das Leben und der Staat schon seit langen Jahren unsere Erziehung in den ersten Lebensjahren übertragen hat, ist es nunmehr die Hitler-Jugend zusätzlich als die Gemeinschaft der ganzen jungen Generation im Reiche Adolf Hitlers, die gleichberechtigt d ie Erziehung auf all den Gebieten übernommen hat, die uns als Jungen und Mädel schon selbstverständlich geworden sind : d ie Erziehung zum Nationalsozialismus!“ 12
8 s. Klönne: Jugend , S.34.
9 ders., S.28.
10 Zweite Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugenddienstverordnung) vom 25.
März 1939, zitiert nach: Brandenburg, Hans-Christian: Die Geschichte der HJ. Wege und Irrwege einer
Generation, Köln 1968, S.308. Der Begriff „Hitler-Jugend“ umfasste zugleich alle vier hier genannten
Untereinheiten; in diesem Sinne wird er auch in d ieser Arbeit verwendet.
11 ebd.
12 Vorschrift über den Jungvolkdienst. Übersicht über Wesen, Form und Arbeit des Deutschen Jungvolks in der
HJ, hg. von der Reichsjugendführung, Berlin 1938, S.15f.
5
1936 hatte Schirach sich noch als „Treuhänder“ der Eltern bezeichnet 13 : nun traten er und seine Helfer in offene Konkurrenz zu ihnen.
Nach ihren eigenen Angaben hatte die HJ zum Zeitpunkt der Einführung der Jugenddienstpflicht bereits annähernd 100 Prozent der Jugendlichen erfasst. 14 Allerdings ist diese Zahl wohl mit Vorsicht zu genießen, denn noch im September 1940 teilten die Gebiete Franken, Oberdonau und Schwaben der Reichsjugendführung mit, dass sich dort „Verfehlungen von Hitler-Jugend- und Nicht-Hitler-Jugend-Angehörigen die Waage halten“, und in Mainz hatte der HJ-Streifendienst zu diesem Zeitpunkt seit Kriegsbeginn 400 „verwahrloste“ Jugendliche den Behörden übergeben, unter ihnen lediglich „8% Hitler-Jugend- und 11% BDM-Angehörige“. 15 Dies belegt zumindest, dass es auch nach 1939 offenbar nicht-erfasste Jugendliche in größerer Zahl gegeben hat. Das Streben der Reichsjugendführung, dem „Führer“ Erfolgsmeldungen zu liefern, mag sich durchaus in einer Fälschung ihrer eigenen Statistik niedergeschlagen haben. 16 Sicher ist jedoch, dass der weitaus größte Teil der deutschen Jugend nach 1936 in der HJ organisiert war - wohl auch, weil es der Reichsjugendführung gelang, bei den Eltern den Eindruck zu erwecken, dass es „praktisch gesetzwidrig und in den Lebensfolgen unabsehbar für die jungen Leute wäre, sich außerhalb der «Staatsjugend» zu halten.“ 17 Ungeachtet der nötigen Vorbehalte gegenüber den offiziellen Statistiken ist es daher zweifellos gerechtfertigt, für die Zeit nach 1939 von einer ,totalen’ Erfassung der deutschen Jugend durch die HJ zu sprechen. Wie diese Erfassung für den Einzelnen genau aussah, wird im Folgenden zu klären sein.
II.2) Der HJ-Dienst
Schon während seiner Inhaftierung in der Festung Landsberg hatte Hitler sich Gedanken über die Erziehung der Jugend in einem zukünftigen „völkischen“ Staat gemacht. Als Grundsatz legte er dabei fest:
13 Schirach, Baldur von: Revolution der Erziehung, München 1938, S.43.
14 Klönne: Jugend, S.34.
15 s. Klönne, Arno (Hg.): Jugendkriminalität und Jugendopposition im NS-Staat. Ein sozialgeschichtliches
Dokument, Münster 1981, S.188.
16 Schirach geht mit Zahlen allgemein sehr großzügig um, so etwa auch, wenn er behauptet, die HJ habe „bereits
lange vor der Machtergreifung (...) rund zwei Millionen der deutschen Jugend zu einer Organisation
zusammengefasst“ (Schirach, S.40). Diese Angabe ist schlicht falsch (s.S.5).
17 Mann, Erika: Zehn Millionen Kinder. Die Erziehung der Jugend im Dritten Reich, 2. Auflage, München 1990,
(Original: School for Barbarians. Education under the Nazis, New York 1938) S.133.
6
Arbeit zitieren:
Martin Feyen, 2001, Die Hitler-Jugend und ihre Lager - Perspektiven einer Behandlung im Geschichtsunterricht, München, GRIN Verlag GmbH
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