Vorwort
Vorwort
Auf das Thema der Lebensbedingungen und Sozialisationsfaktoren im Strafvollzug wurde ich im Frühjahr 1999 bei der Lektüre der Autobiographie „Monster Cody - ich war ein Street Gang Fighter“ aufmerksam. Gleichzeitig begann ich mein Praktikum bei der Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe in Nürnberg und stellte dadurch in der Resozialisierungsarbeit fest, daß die vielfältige Problembelastung des Klientels sich durch die Haft unbeabsichtigt verschärfte. Daraus hat sich für mich eine intensive Beschäftigung mit den theoretischen Grundlagen der Folgen von Strafvollzug ergeben. Aus der Feststellung, daß es kaum empirische Befunde aus den letzten 20 Jahren zu diesem Thema gibt, erwuchs der Wunsch, in dem bescheidenen Rahmen meines Studiums selbst eine Untersuchung durchzuführen.
Als glückliche Fügung möchte ich es bezeichnen, daß die Koordinatorin meines Schwerpunktes ein Jahr später spontan meinen Vorschlag aufgriff, eine empirische Studie zu diesem Thema durchzuführen und darüber meine Diplomarbeit zu schreiben, und mir bei der endgültigen Formulierung der Fragestellung beratend zur Seite stand. Darüber hinaus machte sie mich auf eine laufende Langzeitstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu einer ähnlichen Fragestellung aufmerksam, wodurch ich meine methodischen Überlegungen anhand der Vorgehensweise der Profis vom kfn verbessern konnte.
Der erste Teil dieser Arbeit dokumentiert die theoretischen Vorüberlegungen für die Untersuchung. Neben den für das Thema unentbehrlichen Grundlagen - klassische Theorien zur Entstehung von Kriminalität, das Verständnis des Strafvollzugs im Sinne von GOFFMANs Theorie der „totalen Institution“ und der Ausführung neuerer Entwicklungen insbesondere im Jugendstrafvollzug - liegt der Schwerpunkt auf der Beschreibung des Phänomens der Insassensubkultur. Desweiteren werden die klassischen Erklärungsansätze für das Entstehen von Subkultur im Strafvollzug und empirische Befunde zu deren Überprüfung vorgestellt. Es soll offensichtlich werden, daß die Insassensubkultur und deren spezifische Ausprägungen eng mit der Struktur des Strafvollzugs und den subkulturellen Identitäten der Insassen verknüpft sind.
Im zweiten Teil wird dann die methodische Vorgehensweise der Untersuchung dargestellt. Durch die Forderung der Explikation qualitativer Sozialforschung (der Forschungsprozeß soll für dritte nachvollziehbar gemacht werden) wird der Methodik ein eigenes Kapitel zugestanden.
II
Vorwort
Im Dritten Teil schließlich werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt. Anhand zweier Fallanalysen sollen hierbei die Verknüpfungen der Insassensubkultur mit dem biographischen Hintergrund deren Mitglieder dargelegt werden.
Ich hoffe, es ist mir gelungen, alle drei Teile dieser Arbeit für alle Leserinnen und Leser nachvollziehbar mit einem „roten Faden“ zu verbinden.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die in irgendeiner Form zur Entstehung dieser Diplomarbeit beigetragen haben: Prof. Kawamura, Prof. Wüstendörfer und Prof. Glöckler von der Georg-Simon-Ohm-FH Nürnberg, die mich in unterschiedlicher Art und Weise mit der Thematik dieser Arbeit und der Vorgehensweise qualitativer Sozialforschung in Berührung gebracht haben und mir mit Rat und Tat zur Seite standen; Herrn Lindinger und Herrn Kalatschek von der JVA Neuburg-Herrenwörth und Herrn Holzner vom bayerischen Ministerium der Justiz, die mir die Forschung in der JVA ermöglicht haben, sowie Herrn Jadasch vom Sozialdienst der JVA, der mir bei der Auswahl der Untersuchungspersonen und im Umfeld der Interviews begleitend zur Seite stand; den „Kolleginnen und Kollegen“ Wolfgang Gauermann, Marlen Ihle, Mary Küst, Beate Meyer, Ullli Seikat und Michael Vynne, die das Manuskript auf Rechtschreibfehler und Verständlichkeit (auch für „Fachfremde“) überprüften; der Kommilitonin Sandra Weichselbaum für Anregungen im Zusammenhang mit der Spätaussiedlerthematik; meiner Familie für die finanzielle und moralische Unterstützung für den Zeitraum des Studiums; Marlen Ihle und allen Freunden und Bekannten, die in den letzten Wochen und Monaten viel Geduld mit mir haben mußten und mich moralisch nach Kräften unterstützten; und schließlich den beiden jungen Männern, ohne deren Bereitschaft zum Interview diese Arbeit nicht möglich gewesen wäre und denen ich für ihre Zukunft alles Gute wünsche.
Abschließend noch ein Hinweis an alle Leserinnen und Leser: In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nachfolgend bei Berufsbezeichnungen u.ä. - mit der Ausnahme wörtlicher Zitate - ausschließlich die maskuline Form des Substantivs verwendet. Selbstverständlich werden dabei aber stets die Vertreter beider Geschlechter gemeint - mit Ausnahme von Bezeichnungen für die im Strafvollzug inhaftierten Menschen, da diese Arbeit sich ausschließlich mit dem Männer- bzw. männlichen Jugendvollzug befaßt.
Nürnberg, im Mai 2001
III
„Letztlich ist das wie draußen. Hier gibt es eine eigene Gesellschaft, wenn
du so willst - unten und oben, arme Schweine und die Kings... das läßt sich
hier halt gar net ändern, eigentlich entsteht das ja erst durch den
Knast...“ („Dieter“; aus: ORTNER 1983, S.70)
IV
Inhaltsverzeichnis
1 THEORETISCHER RAHMEN 1
1.1 GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN ZU KRIMINALITÄT UND STRAFVOLLZUG 1
1.1.1 Definitionen. 1
1.1.2 Ausgewählte Erklärungsmodelle von kriminellem Verhalten 2
1.1.3 Ziele des Strafvollzugs 5
1.1.4 Konflikte zwischen den Institutionszielen 6
1.1.5 Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs und aktuelle Entwicklungen 7
1.1.6 Zusammenfassung. 9
1.2 VERHÄLTNIS DER INSTITUTION GEFÄNGNIS ZUM INDIVIDUUM. 11
1.2.1 Das Gefängnis als totale Institution. 11
1.2.2 Psychische Aspekte von Freiheitsstrafe 12
1.2.2.1 Entsubjektivierung und Autonomieverlust. 12
1.2.2.2 Verlust von heterosexuellen Beziehungen 14
1.2.2.3 Frustration und Aggression 15
1.2.3 Zusammenfassung. 15
1.3 DIE INSASSENSUBKULTUR. 17
1.3.1 Probleme bei der Verwendung der klassischen Subkulturdefinition. 17
1.3.1.1 Definition von Subkultur in den 70er Jahren. 17
1.3.1.2 Exkurs: Gesellschaftliche Veränderungen und Kulturwandel. 18
1.3.2 Die Verwendung des Begriffes der Insassensubkultur in dieser Arbeit. 19
1.3.2.1 Der Begriff der Subkultur des Gefängnisses von HARBORDT. 19
1.3.2.2 Ausgewählte empirische Befunde der 90er Jahre 20
1.3.3 Merkmale der Insassensubkultur. 21
1.3.3.1 Das Werte- und Normensystem. 21
1.3.3.2 Sozialstrukturen. 23
1.3.4 Zusammenfassung. 25
1.4 THEORIEN UND BEFUNDE ZUR ENTSTEHUNG DER INSASSENSUBKULTUR 27
1.4.1 Deprivationstheorie 27
1.4.2 Kulturelle Übertragungstheorie 27
1.4.3 Ausgewählte Untersuchungsergebnisse. 28
1.4.3.1 Empirische Befunde zur Deprivationstheorie. 28
1.4.3.2 Empirische Befunde zur kulturellen Übertragungstheorie. 29
1.4.3.3 Theorievergleichende Befunde. 29
1.4.4 Übertragbarkeit auf den Jugendstrafvollzug 30
1.4.5 Zusammenfassung. 31
1.5 FRAGESTELLUNGEN ZUR EMPIRISCHEN STUDIE 32
V
2 METHODIK UND DURCHFÜHRUNG DER UNTERSUCHUNG. 34
2.1 QUALITATIVE SOZIALFORSCHUNG 34
2.2 DIE UNTERSUCHUNGSGRUPPE 36
2.2.1 Institutionelle Gegebenheiten der Justizvollzugsanstalt 36
2.2.2 Die Wahl der Untersuchungspersonen 37
2.3 DATENERHEBUNG. 38
2.3.1 Erhebungsinstrumente. 38
2.3.1.1 Das themenzentrierte Interview zur Haft. 39
2.3.1.2 Das leitfadengestützte biographische Interview 39
2.3.2 Durchführung der Interviews 40
2.4 DATENAUFBEREITUNG. 42
2.5 DATENAUSWERTUNG 43
3 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG. 45
3.1 EINFÜHRUNG: DIE LEBENSGESCHICHTEN VON TABOR UND CHRISTOPH. 45
3.1.1 Sozialisationsfaktoren. 48
3.1.1.1 Tabor. 48
3.1.1.2 Christoph 51
3.1.2 Biographische Muster und Strategien. 53
3.1.2.1 Tabor. 53
3.1.2.2 Christoph 53
3.1.3 „Wie man’s halt macht, wenn man Drogen nimmt“ - Verantwortung und Reflexion56
3.1.4 Zusammenfassung. 57
3.2 SUBJEKTIVES HAFTERLEBEN UND BEWÄLTIGUNGSSTRATEGIEN. 59
3.2.1 Zugangsphase. 59
3.2.2 „Kopf kaputt“ - Haftalltag. 61
3.2.3 Zusammenfassung. 64
3.3 SUBKULTURELLE PHÄNOMENE 65
3.3.1 Exkurs: Die Grenzen des Leitfadeninterviews 65
3.3.2 „Solche Leute haben mich eingesperrt“ - Solidarität gegen den Stab. 66
3.3.3 Teilnahme am ökonomischen Subsystem 67
3.3.4 „Korrekt“ und „cool drauf“ sein. 68
3.3.5 Drogen und Alkohol. 69
3.3.6 Beziehungen unter den Gefangenen. 70
3.3.7 Beziehungen zum Personal. 75
3.3.8 Zusammenfassung. 76
3.4 PERSPEKTIVE: RÜCKFALL. 78
3.5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK. 81
VI
4 ANHANG ...........................................................................................................VII
4.1 LEITFÄDEN FÜR DIE INTERVIEWS.............................................................................................VII
4.2 ZAHLEN ZUM STRAFVOLLZUG ................................................................................................ XVI
4.3 VERWENDETE LITERATUR ..................................................................................................... XIX
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: DAS WERTESYSTEM DES INSASSENKODES (HARBORDT 1967, S.21-26)................22
ABBILDUNG 2: DIE DIMENSIONEN "KONTROLLE" UND "OHNMACHT" IN DER KRIMINELLEN
KARRIERE VON TABOR ............................................................................................................54
ABBILDUNG 3: LEITFADEN I .........................................................................................................VIII
ABBILDUNG 4: LEITFADEN II .......................................................................................................... IX
ABBILDUNG 5: STRAFGEFANGENE IM JUGENDVOLLZUG (BADEN-WÜRTTEMBERG)
1974-1998 ..........................................................................................................................XVII
ABBILDUNG 6: ZUGÄNGE JUGENDVOLLZUG (BADEN-WÜRTTEMBERG) NACH
STAATSANGEHÖRIGKEIT UND GEBURTSLAND 1974-1998.................................................XVIII
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: VERWENDETE TRANSKRIPTIONSZEICHEN (NACH GLINKA 1998) .................................42
TABELLE 2: STRAFGEFANGENE IN DEUTSCHLAND 1996-1998 .................................................... XVI
VII
Theoretischer Rahmen
1 Theoretischer Rahmen
1.1 Grundsätzliche Überlegungen zu Kriminalität und Strafvollzug
Der Strafvollzug hat den gesetzlichen Auftrag, die Insassen zu einem straffreien Leben nach der Entlassung zu befähigen. An dieser Stelle ist es zunächst nötig, die theoretischen Grundlagen zur Entstehung von kriminellem Verhalten auszuführen. Danach soll die praktische Verwirklichung im Strafvollzug betrachtet werden, v.a. die Wechselwirkung und das Konfliktpotential zwischen dem Ziel der sicheren Verwahrung und der Resozialisierung.
1.1.1 Definitionen
• Als abweichendes Verhalten oder Devianz bezeichnet man Verhalten von Individuen oder
Gruppen in einer Gesellschaft, das mit den geltenden sozialen Normen dieser Gesellschaft nicht übereinstimmt (vgl. BOOGAART 1997).
• Soziale Normen sind fest formulierte, allgemein gültige, an weit verbreiteten Werten orien-
tierte und durch Sanktionen abgesicherte Vorschriften für menschliches Handeln (vgl. BELLEBAUM 1997).
Abweichendes Verhalten wird also über gesellschaftliche Normen definiert. Soziale Normen sind u.a. im Grad der Institutionalisierung und Formalisierung unterscheidbar (vgl. BELLEBAUM 1997). Die im Strafgesetzbuch (StGB) und in den sog. „Nebenstrafgesetzen“ (z.B. Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsordnung) schriftlich kodifizierten Strafrechts-normen sind im Vergleich z.B. zu Sitten und Gebräuchen in hohem Maße formalisiert, einschließlich der bei Normverstoß vorgesehenen Sanktionen. Verstöße gegen Strafrechtsnormen werden als „Kriminalität“, im Einzelfall als „kriminelles Verhalten“ bezeichnet (vgl. BOOGAART 1997). Daraus folgt die in dieser Arbeit verwendete Definition von Delinquenz:
• Kriminelles Verhalten oder Delinquenz ist eine spezielle Form von Devianz, die gegen
Strafrechtsnormen verstößt.
1
Theoretischer Rahmen
1.1.2 Ausgewählte Erklärungsmodelle von kriminellem Verhalten
Die einschlägigen Theorieansätze abweichenden bzw. kriminellen Verhaltens lassen sich in zwei Dimensionen klassifizieren: Individuumsorientierte Theorien versuchen Delinquenz über den Täter zu erklären, sozialstrukturelle über gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die individuumsorientierten Modelle lassen sich wiederum in Krankheits- und Sozialisationstheorien, die sozialstrukturellen in die Anomietheorie und den Etikettierungsansatz gliedern. In vereinfachter Form sollen die einzelnen Theorien hier vorgestellt werden (vgl. auch die Zusammenfasssung bei HASSEMER 1990, S.27-67).
1. Individuumszentrierte Theorien
a) Das defekte Individuum
Im 19. Jahrhundert hat die Wissenschaft Theorien entworfen, die die Ursachen für kriminelles Handeln in biologischen Merkmalen des Täters wie Vererbung gesehen haben (beispielsweise LOMBROSO 1876). Nicht zuletzt durch den Mißbrauch dieser Theorien, z.B. in der NS-Zeit, spielen Theorien, die Kriminalität als angeborene „Krankheit“ sehen, in der heutigen wissenschaftlichen Diskussion keine Rolle mehr (vgl. HASSEMER 1990, S.28 f.).
b) Sozialisationstheorien
Die folgenden Theorien erklären Kriminalität über Lernprozesse, implizieren also, daß kriminelles Verhalten auch wieder verlernt werden kann.
• Broken-Home-Theorie
GLUECK & GLUECK fanden in einer Längsschnittstudie an Bostoner Jugendlichen Zusammenhänge zwischen defekter Normorientierung und defekter Herkunftsfamilie, die Studie erforschte die Kriminalitätsbelastung der Jugendlichen von den 30er bis zu den 60er Jahren. Sie kamen zu dem Ergebnsi, daß kriminelle Auffälligkeit eines Jugendlichen mit schwierigen Verhältnissen in der Herkunftsfamilie korrelliert (vgl. GLUECK & GLUECK 1972). Bei der Broken-Home-Theorie werden allerdings andere Sozialisationsfaktoren als die Familie außer Acht gelassen.
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Theoretischer Rahmen
• Die Theorie der Differentiellen Kontakte
Die Theorie SUTHERLANDs (1956/1979) sagt vereinfacht, daß kriminelles Verhalten erlerntes Verhalten ist - erlernt in Interaktion mit anderen Personen, v.a. in intimen persönlichen Gruppen. Das Lernen von kriminellem Verhalten beinhaltet technische Abläufe (zur Ausübung des Verbrechens), hauptsächlich aber die „spezifische Richtung“ von Werten, Normen, Rationalisierungen und Attitüden. Wenn die gesetze-sunkonformen Einstellungen gegenüber den gesetzeskonformen überwiegen, dann wird eine Person delinquent. Kriminelles Verhalten ist für SUTHERLAND ein möglicher Ausdruck genereller Bedürfnisse und Werte, wird aber nicht ausschließlich durch diese erklärt (vgl. SUTHERLAND 1956/1979).
• Subkulturtheorie
Nach COHEN & SHORT sondern sich delinquente Gruppen von der Gesellschaft ab und prägen eigene subkulturelle bzw. kriminelle Werte und Normen aus, die entgegengesetzt zu den herrschenden Werten und Normen sind. Kriminelle Subkulturen definieren sich somit nicht als abweichend, sondern als alternativ, wodurch der Gruppe eine Art soziales und normatives Selbstbewußtsein erwächst (COHEN & SHORT 1958/1979).
• Neutralisationstheorie
Die Theorie der Neutralisationstechniken (SYKES & MATZA 1957/1979) geht davon aus, daß Kriminelle sich über Recht und Unrecht von Taten bewußt sind und die Taten anderer Personen dementsprechend bewerten. Um die eigenen Taten nicht als Unrecht zu erkennen, wenden Delinquente sog. Neutralisationstechniken an: Ablehnung der Verantwortung, Verneinung des Urteils, Ablehnung des Opfers, Verdammung der Verdammenden oder die Berufung auf höhere Instanzen. Ähnlich wie bei SUTHERLAND (s.o.) wird bei dieser Theorie Delinquenz durch das Verhältnis von ge-setzeskonformen und gesetzesunkonformen (bzw. die gesetzeskonformen „neutralisierenden“) Einstellungen erklärt - nicht wie bei COHEN & SHORT über „alternative“ Werte und Normen.
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Theoretischer Rahmen
2. Sozialstrukturelle Theorien
a) Anomietheorie
MERTON geht im Kern davon aus, daß Kriminalität durch gesellschaftsstrukturelle Bedingungen entsteht. Individuelles delinquentes Verhalten hat seinen Ursprung in der Diskrepanz zwischen kultureller und sozialer Struktur einer Gesellschaft. Das heißt, daß die verfügbaren legitimen Mittel zur Erreichung gesellschaftlich anerkannter und begehrter Ziele ungleich über die Bevölkerungsschichten verteilt sind. Das Individuum kann sich an die Anomiesituation auf verschiedene Arten anpassen, wovon nicht alle kriminell sind (Konformität, Innovation, Ritualismus, Apathie oder Rebellion). Warum aber ein konkretes Individuum wie auf den Anomiedruck reagiert - also ob jemand kriminell wird oder nicht - wird bei MERTON nicht erklärt (vgl. MERTON 1938/1979).
b) Labelling approach
Der labelling approach oder Etikettierungs-Ansatz geht davon aus, daß Kriminalität über alle Gesellschaftsschichten hinweg mehr oder weniger gleich verteilt (ubiquitär) ist. Allerdings wird impliziert, daß Randgruppen stärker im Fokus sozialer Kontrolle sind und das Verhalten von Angehörigen dieser Gruppen schneller als „kriminell“ etikettiert ist. Das Attribut „kriminell“ wird im labelling approach als eine willkürliche Zuschreibung von gesellschaftlichen Gruppen mit Definitionsmacht gesehen. Die Problematik dieses Zuschreibungsprozesses ist die Tatsache, daß Vorbestrafte wiederum stärker im Fokus sozialer Kontrolle stehen und von daher größere „Chancen“ haben, abermals als „kriminell“ etikettiert zu werden (vgl. HASSEMER 1990, S.60 ff., LAMNEK 1994, S.23 f.).
In der heutigen wissenschaftlichen Diskussion werden die Theorien als einander ergänzend gesehen, einen einheitlichen Erklärungsansatz für Kriminalität gibt es nicht. Allerdings werden Ansätze, die Kriminalität im weitesten Sinne als individuelle „Krankheit“ sehen, nicht mehr diskutiert. Insbesondere bei der Erklärung indiviueller Delinquenz können verschiedene soziostrukturelle Theorien und Sozialisationsansätze hilfreich sein und werden von daher auch im Rahmen dieser Arbeit verwendet.
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Theoretischer Rahmen
1.1.3 Ziele des Strafvollzugs
§2. Aufgaben des Vollzugs. Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefan-
gene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straf-
taten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch
dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. (§2 StVollzG)
Die Grundlage für die Resozialisierung von Straffälligen sind die Theorien zur Entstehung von Kriminalität, insbesondere die Sozialisationstheorien. Im Strafvollzug soll der Gefangene durch geeignete pädagogische Intervention kriminelles Verhalten „verlernen“ und durch die Internalisierung von gesellschaftlichen Normen zu normkonformem Verhalten befähigt werden. Ein weiterer Aspekt von Resozialisierung ist die Schaffung günstiger soziostruktureller Rahmenbedingungen für die individuelle Legalbewährung des Inhaftierten (vgl. Anomietheorie und labelling approach). Im Prinzip decken sich die beiden Institutionsziele „Resozialisierung“ und „Schutz der Allgemeinheit“, denn der beste Schutz der Allgemeinheit liegt in einem künftigen straffreien Leben des Haftentlassenen. Allerdings wird in der Öffentlichkeit und in der Politik unter „Schutz der Allgemeinheit“ noch weitestgehend die zeitweilige sichere Verwahrung des Inhaftierten verstanden. Diese Einstellung hat sich in letzter Zeit durch die Darstellung spektakulären Einzeltaten in den Medien verstärkt.
Damit ist für den Strafvollzug ein grundsätzlicher Zielkonflikt gegeben. Hinter der Ausgliederung des Straftäters aus der Gesellschaft für eine bestimmte Zeit steht ein statisches Bild von Delinquenz. Der Inhaftierte soll an der Verletzung von Normen gehindert werden. Resozialisierung dagegen ist eine Reaktion auf Delinquenz, die an der Veränderung der Täters arbeitet, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die durch das Gerichtsurteil festgestellte Unmündigkeit des Täters, gesellschaftliche Normen einzuhalten, wird als dynamisch und veränderbar betrachtet (vgl. REINDL 1991, S.11 f.).
Dieser grundsätzliche Zielkonflikt hat noch eine weitere Dimension, die sich an der inhaltlichen Ausgestaltung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) sehen läßt. Im StVollzG finden sich sehr differenzierte und detaillierte Vorschriften für den Strafvollzug hinsichtlich des Ziels der Sicherung der Gefangenen und der Aufrechterhaltung der Ordnung im Strafvollzug, für das Behandlungs- und Resozialisierungsziel dagegen nur allgemein gehaltene, mittelbare Vorschriften. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen speziellen Behandlungsprogramme zur
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Theoretischer Rahmen
Minderung der Rückfälligkeit, das StVollzG läßt sich nach WAGNER als ein Organisationsprogramm zur reibungslosen Durchführung des Strafvollzugs verstehen (WAGNER 1984, S.49 ff.).
Der Grund für dieses Ungleichgewicht könnte darin liegen, daß Sicherheit einen deutlichen Bezug zur Gegenwart hat und sich anhand festgelegter Kriterien jederzeit überprüfen läßt (vgl. REINDL 1991, S.101). Der Erfolg des Behandlungsauftrags dagegen zeigt sich erst in der Zukunft, es gibt keine verläßlichen Kriterien, an der sich die zukünftige Normkonformität des Straftäters zur Haftzeit festmachen ließe. Der Gesetzgeber hat von daher auf die formale Gestaltung von Behandlungsprogrammen verzichtet, was dem Sicherheitsziel des Strafvollzugs ein deutliches Übergewicht in der Praxis gibt.
1.1.4 Konflikte zwischen den Institutionszielen
Die Funktionen des Strafvollzugs sind auf seine Ziele ausgerichtet: REINDL beschreibt die „Leistungen“, die der Vollzug für die Gesellschaft erbringt im Hinblick auf den Jugendstrafvollzug, aber diese „Leistungen“ können ohne wesentliche Änderungen für den Regelvollzug übernommen werden:
• Straffunktion: Bestrafung des Normverletzers durch Freiheitsentzug;
• Kustodialfunktion: Schutz der Allgemeinheit durch die sichere Verwahrung des Straftä-ters für eine bestimmte Zeit;
• Sozialisationsfunktion: Resozialisierung bzw. Erziehung der Inhaftierten im Hinblick auf
ein Leben in Freiheit ohne Normverletzung;
• Allokationsfunktion: Die Regelung des sozialen Abstiegs von Normverletzern.
(vgl. REINDL 1991,S.95)
Ein strukturelles Problem des Strafvollzugs ist nun, daß diese Ziele partiell in Konflikt mitein-ander stehen. Kustodialisierungs- und Sozialisationsfunktion beispielsweise konfligieren darin, daß Sozialisationsprozesse immer Möglichkeiten der Bewährung beinhalten müssen, während eine erfolgreiche Kustodialisierung auf eine möglichst totale Kontrolle abzielt. Ebenso beinhaltet die Kustodialisierung einen Entsubjektivierungseffekt bei den zu Bewachenden, während Sozialisation auf Stärkung des Subjekts abzielt, z.B. im Hinblick auf Übernahme von Verant-wortung.
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Theoretischer Rahmen
Ein weiterer Widerspruch ist die unterschiedliche Zeitorientierung von Kustodialisierung und Sozialisation (s.o.).
Bei Konflikten zwischen Aufgaben des Strafvollzugs kann in der Praxis die Leistungsfähigkeit einer Funktion auf Kosten der Leistungsfähigkeit anderer Funktionen gehen. Die Kustodialbzw. Allokationsfunktion kann beispielsweise durch ein hohes Maß an Bürokratisierung optimiert werden im Sinne eines reibungslosen Ablaufs des Strafvollzugs, was nach RÜCKERT negative Folgen für den Erziehungsprozeß nach sich zieht. Die Bemühungen um eine erfolgreiche Resozialisierung der Inhaftierten werden dadurch gefährdet, daß eine Verhaltensänderung keinen unmittelbaren Erfolg innerhalb der Organisation verspricht und auch von den Mitinhaftierten nicht akzeptiert, geschweige denn vorgelebt wird (vgl. RÜCKERT 1974, S.26).
Die beschriebenen Konflikte werden in der Praxis üblicherweise zugunsten der Kustodialfunktion gelöst - dergestalt, daß in der Vollzugspraxis formale Regeln dominieren. In offeneren Vollzugsformen besteht die Möglichkeit, daß diese starren Strukturen aufgeweicht werden (vgl. REINDL 1991, insbes. S.155-174), aber in der traditionell geschlossenen Form des Strafvollzugs dominiert die Kustodialfunktion - mit den beschriebenen Schwierigkeiten für die Resozialisierung.
1.1.5 Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs und aktuelle Entwicklungen
Das Jugendstrafrecht ist derjenige Sonderbereich der kodifizierten Strafrechtsnormen, des Strafverfahrensrechts und der Gerichtsverfassung, der sich nur auf Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) bezieht - in Deutschland ist dies das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Darin spiegelt sich die Annahme, daß sich die Schuldfähigkeit eines Individuums erst durch einen längeren Sozialisationsprozeß ergibt und daß somit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden nicht die gleiche Bedeutung zugemessen werden kann wie denen von Erwachsenen (vgl. auch KAISER 1993).
So ist es nur folgerichtig, daß das Jugendstrafrecht in Form des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eine Mischform aus Erziehungs- (bzw. Jugendhilfe-) und Strafrecht darstellt, wobei der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Sehr vereinfacht gesagt zielt das Jugendstrafrecht ebenso wie das Erwachsenenstrafrecht auf soziale Kontrolle ab und stellt Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Strafnormverletzungen durch Jugendliche und Heranwachsende bereit. Die Sank-
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Theoretischer Rahmen
tionsmöglichkeiten reichen von eher leichten Sozialisationsmechanismen bis zur Jugendstrafe, wobei die vom Richter zu verhängende Sanktion nicht an der Schwere der Tat, sondern am individuellen Erziehungsbedarf des Jugendlichen orientiert sein soll.
In der Praxis gibt es drei Modelle, wie auf Jugendkriminalität reagiert wird: Divergierend (d.h., daß von strafrechtlichen Konsequenzen weitgehend abgesehen und pädagogisch auf die Delinquenz reagiert wird), durch irgendeine Art von Freiheitsentzug (also kurzfristig durch Freizeit- oder Jugendarrest oder längerfristig durch Jugendstrafe) oder durch Aussetzung der Jugendstrafe auf Bewährung und das Betreuen des Jugendlichen durch einen Bewährungshelfer. Die Jugendstrafe ohne Bewährung stellt die schärfste Sanktion des JGG dar, von daher stellt der Jugendstrafvollzug eine Negativauslese delinquenter und problembelasteter Jugendlicher dar. Die Qualität der Klientel im Jugendstrafvollzug hat sich durch verstärkt divergierende Erledigung von Jugendstrafverfahren seit Anfang der 80er Jahre zu einer stärkeren Negativauslese gewandelt. Die Klientel im Strafvollzug insgesamt ist wesentlich gewalttätiger, von Drogensucht geprägt und hat grundlegende Sozialisationsdefizite, ist also für den Vollzug im Hinblick auf das Resozialisierungsziel ungünstiger geworden (vgl. PREUSKER 1998, S.32 f., BEST 1998, S.138 f.). Die Tatsache, daß der Jugendstrafvollzug eine Negativauslese darstellt, erklärt die immensen Rückfallquoten der aus dem Jugendvollzug Entlassenen (über 70%; vgl. DOLDE & GRÜBL 1988, S.30, M.WALTER 1991, S.228, KERNER 1993, S.56).
Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafvollzug äußert sich sowohl architektonisch und strukturell als auch personell. Die Verbüßung der Jugendstrafe wird in speziellen, auf den Jugendvollzug zugeschnittenen Anstalten vollzogen. Im Gegensatz zu vielen, namentlich älteren Erwachsenenvollzugsanstalten sind Jugendvollzugsanstalten aus kleineren Einheiten zusammengesetzt. Man spricht vom „Wohngruppenvollzug“. Kustodialfunktionen sollen primär durch persönlichen Kontakt zwischen Inhaftierten und Vollzugsbeamten gewährleistet werden, architektonische Sicherheitsmaßnahmen treten im Jugendstrafvollzug in den Hintergrund. Personell sind im Jugendvollzug die sog. Fachdienste wie Sozialpädagogen und Psychologen logischerweise stärker repräsentiert als im Erwachsenenvollzug.
Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen für den Jugendstrafvollzug weitestgehend dieselben wie für den Erwachsenenstrafvollzug. In den §§ 91-92 JGG sind grobe Vorgaben für den Jugendstrafvollzug gegeben (Erziehungsziel, besondere Ausbildung der Vollzugsbeamten, offener Vollzug als kann-Bestimmung), ansonsten findet das StVollzG Anwendung - mit dem
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Theoretischer Rahmen
in Kapitel 1.1.4 beschriebenen Schwerpunkt auf der Kustodialfunktion. Konflikte zwischen den Institutionszielen sind von daher auch im Jugendstrafvollzug mit seinem expliziten Sozialisationsauftrag in der Anstalt individuell auszuhandeln. Bestrebungen für ein Jugendstrafvollzugsgesetz gibt es bereits seit 1979 1 , aber bis heute wurde noch keines verabschiedet. Es steht zu vermuten, daß die Widersprüche zwischen Reformanspruch und Haushaltslage zu groß waren 2 . Der letzte Stand der Dinge ist die Bitte der Herbstkonferenz der JustizministerInnen vom 5.11.98 an die Bundesministerin, möglichst bald entsprechende Gesetzesentwürfe in die zuständigen Gremien einzubringen (Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/JuMiKo/Jumiko_nov98/Topii12.htm, Zugriff am 15.03.01).
Ein weiteres Phänomen ist die steigende Belegung im Jugendstrafvollzug. Die folgenden Fakten legen m.E. nahe, daß im deutschen Jugendstrafvollzug eine Überfüllung vorliegt (vgl. auch J.WALTER 2000, S.251). Einerseits ist Überfüllung von Gefängnissen aus ökonomischen Gründen ein systemimmanentes Problem staatlich organisierter Freiheitsentziehung, wobei ab einer Auslastung von ca. 90% schon von Überbelegung gesprochen werden sollte (vgl. OBERHEIM 1985, S.16). Andererseits steigen die Inhaftiertenzahlen kontinuierlich an - im Jugendstrafvollzug stieg die Inhaftiertenzahl von 1996 bis 1998 um 22,6% (Tabelle 2 und Abbildung 5 im Anhang, vgl. auch J.WALTER 2000, S.251). J.WALTER (2000) geht davon aus, daß der Höchstpunkt noch nicht erreicht ist.
1.1.6 Zusammenfassung
Ein wesentliches Merkmal unseres Strafrechtssystems ist der Gedanke, straffällige Menschen u.a. durch Freiheitsentzug (der schärfsten Sanktionsform) zu bestrafen, von der Normalbevölkerung zu trennen und gleichzeitig deren Resozialisierung anzustreben. Beim Vollzug der Freiheitsstrafe gibt es Konfliktpotential zwischen Kustodial-, Allokations- und Sozialisationsfunktion des Strafvollzugs. Der Schwerpunkt ist in der Regel zugunsten der Kustodialfunktion
1 1979 haben sowohl das OLG Stuttgart als auch das OLG Koblenz festgestellt, daß der Jugendstrafvollzug auf-grund fehlender gesetzlicher Regelung verfassungswidrig ist, dies aber noch für eine Übergangszeit hingenommen werden muß (vgl. SONNEN 1992, S.307)
2 So wurde der Entwurf von 1991 von der Fachöffentlichkeit weitgehend abgelehnt, da notwendige Reformen aus angeblichen Kostengründen nicht möglich waren bzw. durch Übergangsregelungen in ferne Zukunft gerückt wurden (vgl. DÜNKEL 1992, DÜNKEL 1992a, SONNEN 1992).
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Theoretischer Rahmen
verschoben, was historisch bedingte, aber auch strukturelle Gründe hat. Geschichtlich hatte der Strafvollzug immer in erster Linie eine kustodiale Funktion, was an der Architektur alter Gefängnisbauten noch heute zu „bewundern“ ist, und der Resozialisierungsgedanke im StVollzG von 1977 hat sich seit der Einführung dieses Gesetzes in der Struktur vieler Justizvollzugsanstalten nur halbherzig durchgesetzt. Strukturell ist der Strafvollzug nach wie vor durch das StVollzG geprägt.
Für das Jugendstrafrecht und den Jugendstrafvollzug ist diese Diskrepanz unterschiedlicher Ziele auch festzustellen. Obwohl der Jugendstrafvollzug architektonisch-strukturell und personell - nicht zuletzt durch den Vorrang von Erziehung vor Strafe - besser zur Erfüllung der Sozialisationsfunktion ausgestattet ist als der Erwachsenenvollzug, bleiben die formalen und sehr ins Detail gehenden rechtlichen Bestimmungen des StVollzG weitgehend bestimmend. Ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz steht seit 1979 aus.
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Theoretischer Rahmen
1.2 Verhältnis der Institution Gefängnis zum Individuum
Strukturelle Bedingungen der Institution Gefängnis wirken auf die Insassen ein. Diese sollen im Folgenden ausgeführt werden, mit Schwerpunkt auf GOFFMANs Theorie der totalen Institution und SYKES’ Ausführungen zur Deprivation von Haftgefangenen.
1.2.1 Das Gefängnis als totale Institution
Soziale Gefüge, die nach GOFFMAN als totale Institutionen bezeichnet werden können, haben das gemeinsame Merkmal, daß die örtliche Trennung von Freizeit, Arbeit und Wohnung - die das übliche Merkmal sozialer Gefüge in der modernen Gesellschaft darstellt - aufgehoben ist. In totalen Institutionen finden alle Angelegenheiten des Lebens an ein und demselben Ort und mit einer großen, weitgehend konstanten Gruppe von Interaktionspartnern statt. Das Leben und die Arbeit in totalen Institutionen sind weitgehend durch formale Regeln bestimmt, die in einem zentralen Plan zusammengefaßt werden, der dazu dienen soll, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen (vgl. GOFFMAN 1961/1972, S.17). Klassische Beispiele für totale Institutionen sind Psychatrien, Klöster, Kriegsschiffe oder eben Gefängnisse.
Ein weiteres prägendes Merkmal für totale Institutionen im Sinne GOFFMANS ist die fehlende Verbindung der Institutionsinsassen zur Außenwelt. Beim Eintritt in die Institution verliert der Insasse seine Rollen und Positionen, die er in der Außenwelt innegehabt hat. GOFFMAN spricht vom „bürgerlichen Tod“ (a.a.O., S.26). Legt man ein konstruktivistisches Bild von Identität zugrunde, bedeutet der Prozeß der Institutionalisierung auch eine Entsubjektivierung der Insassen - die Wirklichkeit der Insassen wird institutionell durch formale Regeln definiert und von den Insassen entfremdet. Ein Graffiti aus dem Vollzug lautet „In den Knast gepresst, bedeutet in eine fremde Form gepreßt“ (HESSE 1984, S.228). Auf die Folgen dieses Prozesses der Institutionalisierung für die Insassen, insbesondere der Neuaufbau einer Identität, wird noch detaillierter einzugehen sein.
In den meisten totalen Institutionen bestehen formelle Hierarchien in der Art, daß einer kleinen Gruppe von Personal die Aufgabe zukommt, gegenüber einer zahlenmäßig viel größeren Gruppe von Insassen die Unterordnung unter die Anordnungen des Personals durchzusetzen und den Ablauf des zentralen Plans zu kontrollieren. Im Gefängnis gibt es eine undurchlässige Trennlinie zwischen den Gruppen von Personal und Insassen, und es ist nicht möglich, von einer Gruppe in die andere zu wechseln. Diese grundsätzliche bipolare Struktur prägt nach
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TROTHA den Justizvollzug generell weit mehr als ein unterschiedlicher Grad an Offenheit zwischen verschiedenen Anstaltstypen. Als Konsequenz ergeben sich Mißtrauensstrukturen und Vorurteilsbildung zwischen der Gruppe des Personals und der der Insassen (vgl. TROTHA 1983, S.14 ff.). Auch dieser Sachverhalt läßt sich anhand eines Grafittis aus dem Vollzug verdeutlichen: „Beamte im Justizdienst sind von Natur aus träge, heimtückisch mißtrauisch, heimlichtuerisch und faul“ (HESSE 1984, S.210).
1.2.2 Psychische Aspekte von Freiheitsstrafe
Es gibt Hinweise auf psychische Phänomene, die bei Gefängnisinsassen typisch sind und die sich aus der Struktur des Gefängnisses als totale Institution sowie aus der Kustodial- und Straffunktion des Gefängnisses ergeben. SYKES spricht von Leiden (Deprivationen) der Strafgefangenen (SYKES 1958, S.63 ff.). Der Verlust von Freiheit (a.a.O. , S.65 ff.) und von Gütern und Dienstleistungen (a.a.O., S.67 ff.) gelten in der Literatur als vorausgesetzt und sind logische Folge von Kustodial- und Straffunktion.
1.2.2.1 Entsubjektivierung und Autonomieverlust
„In einem sehr grundsätzlichen Sinn ist ein Mensch, der fortwährend in
einen Käfig eingesperrt ist, nicht mehr länger ein Mensch; vielmehr ist er
ein halbmenschliches Objekt, ein Organismus mit einer Nummer.“ (SYKES 1958, S.6)
Als eine Folge von sicherer Verwahrung und Bestrafung von Gefängnisinsassen wird die Handlungsautonomie auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. In Freiheit selbstverständliche autonome Handlungen wie Duschen oder Raumwechsel unterliegen der formalen Regelung und dem Zeitplan der Institution. Dies drückt sich auch in der Sprache der Bediensteten aus, in welcher der Gefangene - wie in der Gefängniswirklichkeit - als Objekt definiert wird, der Gefangene „wird geduscht“ oder „wird zum Hofgang gebracht“ (vgl. WAGNER 1984, S.116, ders. 1988, S.9). In der Zugangsphase zu totalen Institutionen wird der Insasse systematisch entsubjektiviert - durch Wegnahme von persönlichen Besitzgegenständen, durch die Einkleidung in die Uniform der Institution usw. Deshalb spricht GOFFMAN davon, daß totale Institutionen „verhängnisvoll für das bürgerliche Selbst des Insassen“ sind (GOFFMAN
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1961/1972, S.53). Hat er sich in der Zugangsphase noch nicht an den Zustand verletzter Handlungsautonomie gewöhnt, so kommt doch irgendwann fast zwangsläufig der Verzicht auf eigene Initiative - wenn die lebenserhaltenden Funktionen des Gefängnisses (Essen, Kleidung etc.) vom Gefangenen nicht mehr einfach hingenommen, sondern ohne Gegenleistung gefordert werden (vgl. HARBORDT 1967, S.84). Scheinautonome Verhaltensweisen von Insassen wie dieses „Einfordern“ des Rechts auf in Freiheit selbstverständlich autonome Handlungen lassen sich auch als Ausdruck eines Minderwertigkeitsgefühls durch den Verlust von Handlungsautonomie und Degradierung der Individualität durch die Strukturen einer totalen Institution verstehen.
Damit Insassen sich unter den geschilderten Bedingungen ihr Selbstwertgefühl trotz Autonomieverlust und Entsubjektivierung erhalten können, müssen sie Strategien finden, sich „Nischen“ zu bewahren oder zu gestalten, wo sie ihre Individualität erleben können. Viele typische, aber für die Mitinsassen und/oder die Anstalt problematische Verhaltensweisen von Insassen, wie die physische Unterdrückung und/oder Ausbeutung schwächerer Mitinsassen, haben einen kompensatorischen Charakter für den Verlust an Autonomie. Auch werden psychische Phänomene wie Lebensuntüchtigkeit, Gemütsverarmung oder Passivität gefördert (vgl. WAGNER 1984, S.123 ff., RÜCKERT 1974, S.26 ff.).Viele Insassen scheinen nicht dazu fähig zu sein, sich ernsthaft über längere Zeit einem Hobby zu widmen, so haben viele Freizeitbeschäftigungen der Gefangenen die Funktion von Realitätsflucht: Beispielsweise Tagträumerei (HARBORDT 1967, S.51 f.) oder spielen und wetten (HARBORDT 1967, S.51, auch CLEMMER 1940/1968, S. 302). Psychische Begleiterscheinung der Haft kann auch Resignation sein, wie ein Grafitti aus einem deutschen Gefängnis beschreibt: „Jetzt hat mich der Staat schon wieder konfisziert“ (HESSE 1984, S.48). Resignation auf den monotoenen Tagesablauf ist auch das Thema vieler Gedichte von Inhaftierten 3 . Allen eben geschilderten Reaktionsmöglichkeiten auf Autonomieverlust und Entsubjektivierung ist gemeinsam, daß sie in hohem Maß das Resozialisierungsziel erschweren.
3 vgl. insbes. die Gedichte von Werner Schlegel (aus: ORTNER 1983, S.55) und Dagmar Huckenbeck (aus ORTNER 1988, S. 89-91)
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1.2.2.2 Verlust von heterosexuellen Beziehungen
Das Gefängnis ist - zumindest für die Insassen - als reine Männerwelt verstehbar. Der Frauenstrafvollzug hat seine eigene Problematik, wird aber in der Literatur wegen der verschwindend geringen Anzahl weiblicher Strafgefangener selten berücksichtigt. Auch wird im Rahmen dieser Arbeit nicht näher darauf eingegangen - die empirische Untersuchung dieser Arbeit fand in einer Haftanstalt für männliche Jugendliche statt.
Die Abwesenheit von Frauen ist für die Gefangenen in zweierlei Hinsicht problematisch. Erstens hat das dauerhaft unbefriedigende Sexualleben der Insassen zur Folge, daß Sexualität in Denken, Gefühlsleben und Gesprächsstoff der einzelnen Gefangenen eine übermäßige Rolle spielt. Zum anderen fehlt für die Insassen durch die Abwesenheit heterosexueller Interaktionspartner eine wichtige Bezugsgröße zur Definition der eigenen Männlichkeit. „Nur wenige Gefange können der Tatsache entfliehen, daß ein wesentlicher Bestandteil der Selbstkonzeption eines Mannes - sein männlicher Status - in Frage gestellt wird.“ (SYKES 1958, S.71) Männlichkeit stellt unter den Gefangenen einen hohen Wert dar (HARBORDT 1967, S.24), daher werden andere Indikatoren für eine männliche Identität um so wichtiger - beispielsweise körperliche Stärke oder Macho-Gehabe. Gerade jugendliche Insassen werden so in der Entwicklung einer einseitigen bzw. fragmentarischen männlichen Identität bestärkt (vgl.GREVE & HOSSER 1998, S.91 f.).
Homosexualität im Gefängnis ist weitgehend auf die sexuelle Notlage der Insassen zurückzuführen (vgl. SYKES 1958, S.95 ff., HARBORDT 1967, S.68 ff.). Vereinfacht wird von drei Rollen berichtet: der wolf bezeichnet die „männliche“ homosexuelle Rolle (aus Not, nicht aus Überzeugung), der seine Sexualpartner durch materielle Vergünstigungen oder Zwang gewinnt und auch vor Vergewaltigung nicht zurückschreckt. Der punk (engl.: „ohne Wert“) markiert die „weibliche“ homosexuelle Rolle unter Zwang oder gegen Bezahlung bzw. Schutz. Als fag (Abkürzung für „faggot“ = engl. abfällig für „Homosexueller“) wird die „weibliche“ homosexuelle Rolle aus Überzeugung bezeichnet - er ist der einzige, der in einer homosexuellen Beziehung Erfüllung sucht und finden kann. Zwar kann man empirische Ergebnisse aus den USA der 50er Jahre nicht einfach auf die Haftbedingungen der Bundesrepublik Deutschland übertragen, jedoch kommt SPITCZOK VON BRISINSKI in seiner Studie zu dem Ergebnis, daß SYKES’ Rolleneinteilung für den Regelvollzug in Berlin zutrifft (vgl. SPITCZOK VON BRISINSKI 1982, S.138 ff.).
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Psychische Folge für Inhaber der punk-Rolle kann Angst vor Verlust der männlichen Identität sein - gesteigert durch die Verachtung seiner Mitgefangen. Wolves schaffen sich u.a. auch durch Vergewaltigung eine männliche Identität, während sich beim Opfer das Gefühl von Ohnmacht/ausgeliefert sein verstärkt (vgl. STÖCKLE-NIKLAS 1989, S.99 f.).
1.2.2.3 Frustration und Aggression
Eine Folge des geschilderten psychischen Drucks auf die Insassen ist eine chronisch gereizte Atmosphäre (vgl. HARBORDT 1967, S.28). Psychologisch erklärt sich das durch die Frustra-tions-Aggressions-Theorie von DOLLARD ET AL., nach der die Existenz von Frustration immer zu einer Form von Aggression führt (vgl. DOLLARD ET AL. 1939/1972, S.9). „Der Grund, warum ich mich noch nicht an einem Gitter aufgehängt habe, ist der, daß ich 47 Zelleneinrichtungen in den Jahren zerkloppt hatte. Hinterher ging es mir echt besser, zumal ich damit auch eine Taktik entwickelt hatte, aus dem scheiß monotonen Strafvollzugsablauf für ein paar Tage herauszukommen“ (anonymer Jugendlicher, aus: WATTENBERG 1990, S.40)
Auch die Gefahr affektiver Gewalt durch Mitinsassen ist allgegenwärtig. SYKES nennt als eine weitere Deprivation den Verlust an Sicherheit vor den Übergriffen von Mitinsassen. „Das schlimmste am Gefängnis ist, daß Du mit anderen Gefangenen zusammenleben mußt.“ (Insasse des New Jersey State Prison, aus: SYKES 1958, S.77).
Darüber hinaus gibt es vielfältige Erscheinungsformen von instrumenteller Gewalt: zur Durchsetzung von individuellen oder kollektiven Interessen, zur Stabilisierung der Rangordnung unter den Insassen usw. Damit sich auch körperlich schwächere Häftlinge nicht vollkommen ohnmächtig fühlen, sind selbstgemachte „Waffen“ weit verbreitet (vgl. HARBORDT 1967, S.75). Das Verhältnis der Insassen untereinander ist in hohem Maße von Angst und Gewalt geprägt.
1.2.3 Zusammenfassung
Durch die Struktur des Gefängnisses als totale Institution und aufgrund der Kustodial- und Straffunktion erleiden die Insassen vielfältige Deprivationen, die die Verhaltensweisen der Gefangenen prägen. Diese Phänomene sind sowohl für die Kustodial- als auch für die Resozialisierungsfunktion der Anstalt problematisch. Bei den durch die Deprivation geprägten Phäno-
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Arbeit zitieren:
Andreas Meier, 2001, Subkultur im Jugendstrafvollzug im Kontext von Jugendlichenbiographien, München, GRIN Verlag GmbH
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