Förderung regenerativer Energien in Deutschland und dessen Auswirkungen auf Energieversorger und Abnehmer


Seminararbeit, 2006

37 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Vorgehensweise

2. Grundlagen und Rahmenbedingungen
2.1. Definition regenerativer Energien
2.2. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
2.3. Nutzung regenerativer Energien

3. Technologie und Potentiale regenerativer Energien
3.1. Regernerative Energien
3.1.1. Wasserkraft
3.1.2. Windenergie
3.1.3. Solarenergie
3.1.4. Geothermie
3.1.5. Biomasse
3.2. Probleme bei der Nutzung regenerativer Energien

4. Förderung regenerativer Energien aus öffentlichen Mitteln
4.1 Förderung regenerativer Energien im Allgemeinen
4.1. Förderprogramme des Bundes
4.2. Förderprogramme des Landes
4.3. Nutzungsmöglichkeiten von Förderprogrammen

5. Auswirkung der Förderung
5.1 Verpflichtungen der Energieversorger nach dem
5.2 Regenerative Energiequellen als Alternative zu herkömmlichen Energieträgern
5.3 Bedeutung der Förderung für den Endverbraucher

6. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bruttobeschäftigungseffekt durch Erneuerbare Energien 2004

Abbildung 2: Struktur der Primärenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien 2005

Abbildung 3: Struktur der Endenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien 2005

Abbildung 4: Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf einen Blick

Abbildung 5: Gesamtumsatz mit erneuerbaren Energien in Deutschland 2005

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

„Seit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert steigt der Energiebedarf der Welt beständig an“[1]. Mit dem erneuten wirtschaftlichen Aufschwung der asiatischen Länder nach der Asienkrise, treten mit Indien und China zwei Staaten in den Wettbewerb um die Primärenergieträger ein, die sowohl eine sehr große Bevölkerung aufweisen, als auch den Wandel von einem Entwicklungsland zu einer industriellen Volkswirtschaft vollziehen[2]. Fossile Primärenergieträger wie zum Beispiel Erdöl, Erdgas und Steinkohle sind folglich auf dem Weltmarkt sehr gefragt. Hinzu kommt die Knappheit dieser Güter[3]. Bei gleich bleibendem Verbrauch, wird der Menschheit schon in ca. 62 Jahren kein Erdöl, in ca. 64 Jahren kein Erdgas und in ca. 200 Jahren keine Kohle mehr zur Verfügung stehen. Auch Uran, als atomarer Energieträger reicht ohne Aufbereitung der Kernbrennstoffe nur noch für etwa 40 Jahre[4]. Der erhöhte Wettbewerb um diese Energieträger führt zu rapiden Preissteigerungen, die auch die deutsche Wirtschaft in starkem Maße beeinflussen, da Deutschland zu einem großen Teil von Importen der Rohstoffe abhängig ist.

Fossile Energieträger verursachen bei der Umwandlung in Sekundärenergie das umweltschädliche Gas CO2. Laut Kiotoprotokoll sind alle am Abkommen teilnehmenden Länder dazu verpflichtet den CO2-Ausstoß um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren.

Erneuerbare Energien sind unendlich vorhanden und verursachen nahezu keine umweltschädlichen Emissionen. Dennoch bringt die Energiegewinnung aus regenerativen Energieträgern auch Nachteile mit sich.[5] Die Vor- und Nachteile werden in dieser Hausarbeit genauer erörtert.

1.2. Zielsetzung und Vorgehensweise

Das Ziel dieser Seminararbeit ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch den Bund und die Bundesländer näher zu durchleuchten. Außerdem sollen die Konsequenzen herausgestellt werden, die sich durch die erlassenen Gesetze und Bestimmungen für die Energieversorger und Abnehmer ergeben.

Dazu werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen erörtert, bevor in Punkt 3 die erneuerbaren Energien vorgestellt werden. Hier gilt es neben den Stromgewinnungsverfahren auch die Probleme bei der Nutzung regenerativer Energien aufzuzeigen. Im vierten Punkt werden einige Förderprogramme des Bundes und der Länder vorgestellt. Des Weiteren soll erläutert werden, wie Unternehmen und private Haushalte an öffentlichen Fördergeldern partizipieren können. Die Auswirkungen des EEG auf Energieversorger und –abnehmer werden in Punkt 5 beleuchtet.

2. Grundlagen und Rahmenbedingungen

2.1. Definition regenerativer Energien

Regenerativ ist gleichbedeutend mit erneuerbar oder sich erneuernd. Das Wesen regenerativer Energien ist, dass sich ihre Energiequellen und –träger auf natürliche Weise erneuern. Fossile und atomare Energieträger dagegen, wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran haben sich im Laufe der Evolution gebildet und werden durch die maschinelle Förderung langsam aufgebraucht. Zu den regenerativen Energien zählen die Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie[6]. Im Gegensatz zu fossilen und atomaren Energieträgern stehen erneuerbare Energiequellen nahezu überall auf der Welt zur Verfügung.[7]

2.2. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Am 01.April 2000 verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches das bis dahin gültige Stromeinspeisungsgesetz für Erneuerbare Energien vom 01. Januar 1991 ersetzte. Jenes Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien regelt die Abnahme, Übertragung und Vergütung des ausschließlich aus regenerativen Energien hergestellten Stroms. Zur Anspruchsgruppe gehören alle Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Diese Netzbetreiber sind verpflichtet den aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom abzunehmen, zu übertragen und nach §§ 6 – 12 zu vergüten. „Das Gesetz enthält als zentrales Regelungselement eine Kaufpflicht für Strom aus Erneuerbaren Energien auf Basis der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge, aufgeteilt auf den Gesamtabsatz von Strom.“[8] Die bei der Abnahme und Übertragung entstehenden Netzkosten teilen sich auf, in Anschlusskosten und Kosten eines Netzausbaus. Die Anschlusskosten trägt der Anlagenbetreiber, der den Strom erzeugt, die Kosten des Netzsausbaus trägt der Netzbetreiber. Am 01. August 2004 trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt das neue EEG in Kraft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes verfolgt mehrere Ziele. Zum einen soll die Entwicklung der Energieversorgung so gefördert werden, dass das Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes vertreten wird. Zum anderen soll dieses Gesetz zur Verringerung volkswirtschaftlicher Kosten und zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, fördert das EEG die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Es wurde festgelegt, dass der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20% erhöht werden soll.[9][10][11]

Selbstständig technische Einrichtungen, die zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas gebaut wurden, werden im EEG als Anlagen bezeichnet. Jede Anlage hat eine elektrische Wirkleistung, die für die Vergütungshöhe maßgebend ist. Je höher die Leistung einer Anlage, desto geringer ist die Vergütung pro weitere kWh. Bei der im Gesetz festgelegten Vergütung handelt es sich um eine bundeseinheitliche Mindestvergütung[12]. Dadurch wird es möglich über die Mindestvergütung hinausgehende Vergütungen zur gezielten Förderung einzelner Technologien zu zahlen.

Die Mindestvergütung für Strom aus erneuerbaren Energien wird vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an zuzüglich des Inbetriebnahmejahres konstant über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Wasserkraftwerke bilden eine Ausnahme: Mit einer Leistung von bis zu 5 Megawatt ist die Mindestvergütung für die Dauer von 30 Jahren zu zahlen, bei einer Leistung von mehr als 5 Megawatt muss die Mindestvergütung über 15 Jahre gezahlt werden. Abhängig vom Baujahr der Anlage, erfolgt eine nominale degressiv ausgestaltete jährliche Absenkung der Vergütungssätze, die dazu dient, dass der technologische Fortschritt und erwartete Kostensenkungen berücksichtigt werden. Für Wasserkraft mit einer Leistung von über 5 Megawatt und für Geothermie beträgt die Degression ein Prozent, für Windenergie zwei Prozent, für Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, 1.5 Prozent und für solare Strahlungsenergie fünf bzw. 6,5 Prozent.[13]

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im EEG behandelt wird, ist der der bundesweiten Ausgleichsregelung. Jeder Netzbetreiber ist dazu verpflichtet die einem Durchschnittswert entsprechende Energiemenge abzunehmen. Stellt sich bei der Veröffentlichung, die am 30. September des nächsten Jahres erfolgen muss, heraus, dass diese Menge überschritten wurde, hat der betroffene Netzbetreiber gegen die anderen Netzbetreiber Deutschlands solange einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung, bis auch diese Netzbetreiber die Durchschnittsmenge abnehmen.[14][15]

Grundsätzlich erläutern die ersten drei Paragraphen des EEG den Zweck des Gesetzes, den Anwendungsbereich und einige Begriffsbestimmungen. Die §§4 und 5 regeln die Abnahme-. Übertragungs- und Vergütungspflicht und die §§6 bis 11 legen die Vergütung der einzelnen Erneuerbaren Energien fest. In den letzten §§12 – 21 sind allgemeine Vorschriften wie zum Beispiel die Dauer der Zahlung der Mindestvergütung, Regelungen zu Netzkosten, Transparenz und zur Bundesweiten Ausgleichsregelung festgelegt.[16]

2.3. Nutzung regenerativer Energien

Viele erneuerbare Energiequellen sind in großen Mengen verfügbar. Trotzdem werden sie in Deutschland zurzeit nur ungleichmäßig und unzureichend genutzt. Obwohl noch viel Potenzial zum Ausbau der Förderung regenerativer Energien besteht, waren im Jahr 2002 nach Branchenangaben bereits ca. 40.000 Personen im Bereich der Windenergie, 50.000 Personen in der Biomassebranche, im Sektor Photovoltaik etwa 10.000 Personen und auch im Bereich Wasserkraft mehrere tausend Personen beschäftigt, was verdeutlicht, welche Möglichkeiten auch für den Arbeitsmarkt in regenerativen Energien stecken. Insgesamt arbeiteten schon im Jahr 2002 ca. 135.000 Personen im Bereich der regenerativen Energien[17]. Wenn man die Bruttobeschäftigung im Jahr 2004 von ca. 157.000 Personen dagegenstellt, wird die steigende Tendenz in der Nutzung regenerativer Energien deutlich:[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bruttobeschäftigungseffekt durch Erneuerbare Energien 2004[19]

Vom Jahr 1998 bis 2005 konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 4,7 Prozent auf 10,2 Prozent gesteigert werden.[20] Die folgenden Kreisdiagramme zeigen die Struktur der Endenergiebereitstellung und die Struktur des Primärenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien in Deutschland für das Jahr 2005. „Der Primärenergieverbrauch ist der Verbrauch der direkt in der Natur vorkommenden Primärenergieträger …[21]“. Endenergie ist „die dem Endverbraucher nach Umwandlungs- und Transportvorgängen zur Verfügung stehende Energie[22].“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Struktur der Primärenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien 2005[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Struktur der Endenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien 2005[24]

Es wird schnell deutlich, dass bei den beiden Kreisdiagrammen parallelen bestehen. Sowohl für die Primärenergiebereitstellung, als auch für die Endenergiebereitstellung werden vorwiegend, nämlich einmal zu 46,2% und ein anderes Mal zu 47,2% biogene Festbrennstoffe in Deutschland verwendet; gefolgt von Windenergie, Wasserkraft und biogenen Kraftstoffen.

Der Wirtschaftssektor der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ständig im Wachstum. Dies ist einerseits auf die veränderten Witterungsbedingungen, andererseits auf einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückzuführen. Im Jahr 2005 hatten die regenerativer Energien am Energieverbrauch in Deutschland folgende Anteile: Der Anteil Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch stieg im Jahr 2005 von 4,0% aus dem Jahr 2004 auf 4,6%. Der Anteil am gesamten Bruttostromverbrauch stieg von 9,4% auf 10,2%, der Anteil an Wärmebereitstellung von 5,2% auf 5,4% und der Anteil an der gesamten Endenergiebereitstellung in Deutschland von 5,7% auf 6,4%.[25]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf einen Blick[26]

Der wirtschaftliche Erfolg Erneuerbarer Energien ist anhand folgender Grafik zu erkennen. Im Jahr 2005 wurde mit erneuerbaren Energien ein Gesamtumsatz in Höhe von ca. 16 Mrd. Euro erzielt. Den größten Anteil hieran hat der Umsatz aus Biomasse mit 5850 Mio. Euro gefolgt von Windenergie und Solarenergie mit 4500 Mio. und 4250 Mio. Euro. Energie aus Wasserkraft erzeugte einen Umsatz von 1170 Mio. und Geothermie 250 Mio. Euro.[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Gesamtumsatz mit erneuerbaren Energien in Deutschland 2005[28]

3. Technologie und Potentiale regenerativer Energien

3.1. Regernerative Energien

„Die Windenergie (rd. 26,5 Mrd. kWh) leistete .. im Jahr 2005 den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, gefolgt von der Wasserkraft (rd. 21,5 Mrd. kWh) und der Biomasse (rd. 10 Mrd. kWh)“[29]. Bei einem Anteil von 9,07% (im Jahr 2004) an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland weist die Stromproduktion aus regenerativen Energien einen stetig ansteigenden Trend auf[30]. Wie der Strom aus den Energieträgern gewonnen wird, soll das folgende Kapitel der Seminararbeit näher beleuchten.

3.1.1. Wasserkraft

Wasserkraft bezeichnet die Strömungsenergie von fließendem Wasser, welche über geeignete Maschinen in mechanische Energie umgesetzt wird. Der Anteil der Energie aus Wasserkraft an der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ist mit 37,2% im Jahre 2004 sehr hoch[31]. Drei der gängigsten Gewinnungsmöglichkeiten von Strom durch Wasserkraft werden im Folgenden näher vorgestellt.

Laufkraftwerke

Laufkraftwerke nutzen den natürlichen Lauf eines Fliessgewässers, wie zum Beispiel das eines Flusses oder Baches. Die Fallhöhe des Wassers ist zwar gering, aber dafür stehen große Wassermengen zur Verfügung. Mit dem zufließenden Wasser, das durch ein Wehr aufgestaut wird, wird direkt eine Turbine beschickt. Das nicht genutzte Wasser fließt über das Wehr und ist damit für die Energiegewinnung verloren. Aufgrund des relativ stetigen Wasserangebots eignen sich Laufkraftwerke für die Stromversorgung im Grund- bis Mittellastbereich[32].

Speicherkraftwerk

Dieser Kraftwerktyp nutzt die Energie von aufgestautem Wasser, das durch Rohre vom Stausee ins Tal geführt wird. Dabei überwindet es oft einen Höhenunterschied von mehreren hundert Metern. Bei diesem Fall erreicht das Wasser eine so hohe Geschwindigkeit und damit auch einen so hohen Druck, dass es im Tal im Maschinenhaus Turbinen antreibt. Diese Kraftwerke können je nach Bedarf innerhalb weniger Minuten auf Volllast gefahren und wieder abgestellt werden; sie werden deshalb in den Spitzenverbrauchszeiten eingesetzt.[33]

Pumpspeicherwerk

Beim Pumpspeicherwerk wird in Zeiten mit geringem Stromverbrauch mittels elektrischer Pumpen Wasser in ein höher gelegenes Speicherbecken gepumpt, um in der Tagesbelastung auftretende Verbrauchsspitzen decken zu können.[34]

[...]


[1] Weltenergiereport der RWE AG (2005), S. 6

[2] Vgl. Weltenergiereport der RWE AG (2005), S. 7-12

[3] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 21

[4] Vgl. Bmu (2006) S.11

[5] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 22

[6] Vgl. EEG 2004 §3 (1)

[7] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 22

[8] http://www.solarserver.de/solarmagazin/eeg.html Stand 06.05.2006

[9] Vgl. http://www.maass-solar.de/regenerativ/index.shtml Stand 06.05.2006

[10] Vgl. EEG (2004) §1 ff.

[11] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 22

[12] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 36

[13] Vgl. http://www.solarserver.de/solarmagazin/eeg.html Stand 06.05.2006

[14] EEG (2004), §14

[15] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 47

[16] Vgl. EEG (2004) §1 ff.

[17] Vgl. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15.Wahlperiode), S. 37

[18] Vgl. BMUa) (2006), S. 21

[19] Vgl. BMUa) (2006), S. 21

[20] Vgl. BMUa) (2006), S. 6

[21] http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/primaerenergieverbrauch.htm Stand 10.05.2006

[22] http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/endenergie.htm Stand 10.05.2006

[23] Vgl. BMUa) (2006), S. 6

[24] Vgl. ebd.

[25] Vgl. BMUa) (2006), S. 5

[26] Vgl. ebd.

[27] Vgl. BMUa) (2006), S. 20

[28] Vgl. ebd.

[29] Pressemitteilung Nr.026/06, BMU vom 16.02.2006

[30] Vgl. BMWi, Erneuerbare Energien, Energiedaten Tabelle 20 vom 26.01.2006

[31] BMU-Broschüre: Erneuerbare Energien in Zahlen - nationale und internationale Entwicklung, 09/2005

[32] Vgl. http://homepage.hispeed.ch/sihlsee/index.html?/sihlsee/wasserkraft.htm Stand 09.05.2006

[33] Vgl. ebd.

[34] Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Förderung regenerativer Energien in Deutschland und dessen Auswirkungen auf Energieversorger und Abnehmer
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,0
Autoren
Jahr
2006
Seiten
37
Katalognummer
V77146
ISBN (eBook)
9783638821612
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Förderung, Energien, Deutschland, Auswirkungen, Energieversorger, Abnehmer
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann (FH) Hendrik Möhlenbruch (Autor:in)Stephan Artmann (Autor:in), 2006, Förderung regenerativer Energien in Deutschland und dessen Auswirkungen auf Energieversorger und Abnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77146

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